15. März 2005  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 1 / 2005 der EBR-News.

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"

informiert Sie rund um den Europäischen Betriebsrat und angrenzende Themen.

 

Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

Weitere Ausgaben finden Sie im Newsletter-Archiv.

 

Zum Ausdrucken können Sie diese Ausgabe der EBR-News als pdf-Datei downloaden.

 

 

 1. Mitbestimmungsrechte für den EBR -
     General Motors als Präzedenzfall?

 

Im Dezember 2004 hatte der Europäische Betriebsrat von General Motors mit der Europaleitung  des US-Konzerns ein Rahmenabkommen geschlossen, in dem das Unternehmen auf betriebsbedingte Kündigungen und Werksschließungen verzichtet. Zuvor hatte es monatelange Verhandlungen und Proteste gegeben. Einfach war die Rolle des Europäischen Betriebsrates nicht. Noch am  2. März 2005 wurde ein GM-Manager in der Financial Times Deutschland mit folgenden Worten zitiert:

 

"Sobald der Europäische Betriebsrat klar gemacht hat, mit welchen Arbeitskosten wir an den verschiedenen Standorten rechnen können, werden wir entsprechende Investitions- zusagen machen."

 

Die europäische Arbeitnehmervertretung von General Motors erhielt damit eine Rolle, die weit über die Befugnisse eines normalen EBR hinausgeht, denn der Gesetzgeber hat ein Mitbestimmungs- oder Verhandlungsrecht in der EBR-Richtlinie nicht vorgesehen. Wie ist der Europäische Betriebsrat mit dieser Situation umgegangen? Was waren die Voraussetzungen, um nicht gegeneinander ausgespielt zu werden? Unsere Newsletter-Redakteurin Kathleen Kollewe hat beim EBR-Vorsitzenden von General Motors Europe, Klaus Franz, genauer nachgefragt.

 


 

Sollen Europäische Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht erhalten?


Die Restrukturierungsvereinbarungen von General Motors werfen eine Grundsatzfrage auf: Sollen sich die Rechte eines Europäischen Betriebsrates auch zukünftig auf Information und Konsultation beschränken oder um grenzüberschreitende Verhandlungsrechte erweitert werden? Noch am 29. Januar 2005 ist diese Forderung vom Vorsitzenden der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Klaus Wiesehügel, auf der Bundesbetriebsrätekonferenz in Göttingen erhoben worden. Finden
Verhandlungen auf der Ebene eines EBR statt, so kann dies allerdings zu einem Einflußverlust für die nationalen Arbeitnehmervertretungen führen. Nicht jeder deutsche Betriebsrat möchte seine Mitbestimmungsrechte an ein europäisches Gremium abtreten. Auch in anderen Ländern gibt es solche Befürchtungen, dort wird allerdings nicht von "Mitbestimmung", sondern von "Verhandlungen" gesprochen.


In Paris diskutierten am 12. Januar 2005 auf einer Konferenz der Gewerkschaft CGT 92 Zentralgewerkschaftsdelegierte (vergleichbar den deutschen Gesamtbetriebsräten) aus der gesamten Metallindustrie sehr kritisch über dieses Thema. Nach Meinung von Delegierten des Flugzeugbauers Airbus würde beispielsweise die Muttergesellschaft EADS zunehmend versuchen, europaweite statt französische Betriebsvereinbarungen abzuschließen. Solche Versuche seien auch beim Kraftwerksbauer Framatome (ein Gemeinschaftsunternehmen von Areva und Siemens) zu beobachten, wo lokale Betriebsräte zugunsten der europäischen Ebene umgangen würden. Auch beim Aluminiumhersteller Pechiney sei diese Tendenz zu spüren.


Sicherlich deckt die Meinung der betrieblichen CGT-Delegierten nicht das gesamte französische Gewerkschaftsspektrum ab, dennoch steckt Zündstoff in diesem Thema.
Wer sich über die Arbeit der französischen Zentralgewerkschaftsdelegierten und die Merkmale der "Mitbestimmung à la française" eingehender informieren will, kann dies hier nachlesen:


 

Ist die deutsche Betriebsverfassung ein Hindernis?

 

In Deutschland würde eine Verlagerung von Mitbestimmungsrechten auf Europäische Betriebsräte an den Grundfesten der Betriebsverfassung rütteln. Schon heute zeichnet sich durch die Erosion der Flächentarifverträge eine neue Rollenverteilung im Zusammenspiel der Betriebsparteien ab. So warnte der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Martin Kannegiesser, am 28. Februar 2005 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vor der Übermacht der Betriebsräte. Würden mehr und mehr Kompetenzen auf die Betriebsparteien verlagert, so müßten Betriebsräte auch zum Konflikt fähig sein und könnten "ihre eigentliche Funktion des Ausgleichs nicht mehr erfüllen."

 

Zur Debatte stünde damit die Friedenspflicht, der sich deutsche Betriebsräte umfassend und ohne zeitliche Begrenzung unterwerfen müssen. In anderen europäischen Ländern ruft diese deutsche Besonderheit meist Unverständnis hervor. So gilt eine Arbeitsniederlegung beispielsweise in Frankreich als individuelles Menschenrecht, das von der Verfassung garantiert und von den Gerichten bereits bei drei Teilnehmern als legal betrachtet wird.

 

Wie soll nun die Konfliktlösung zwischen EBR und europäischer Konzernleitung geregelt werden, wenn Mitbestimmungsrechte betroffen sind: nach deutschen oder französischen Gepflogenheiten? Die Belegschaft von Opel Bochum hatte diese Frage im Oktober 2004 durch ihre Teilnahme an tagelangen "Informationsveranstaltungen" des Betriebsrates bei gleichzeitigem Produktionsstillstand sehr pragmatisch entschieden. Für eine Weiterentwicklung der EBR-Arbeit ist eine offene politische Diskussion auf europäischer Ebene hierüber jedoch unumgänglich.

 
  2. Revision der EBR-Richtlinie kommt nicht voran
 
 
Im April 2004 hatte die Europäische Kommission das Verfahren zur Revision der Richtlinie über Europäische Betriebsräte eingeleitet, die Stellungnahmen der Sozialpartner liegen seit Juni 2004 vor. Auch der neue EU-Kommissar für Beschäftigung und Soziales, Vladimír Špidla, hatte sich im September 2004 vor dem Europäischen Parlament für eine Revision der EBR-Richtlinie ausgesprochen. Dennoch: das Gesetzgebungsverfahren stockt. EGB-Generalsekretär John Monks forderte daher Špidla am 14. Januar 2005 in einem Schreiben auf, umgehend mit der zweiten Phase der Anhörung zu beginnen (siehe Presseerklärung des EGB).
 
Im September und Oktober 2004 hatten in Brüssel zwei Sozialpartner-Seminare stattgefunden, dort wurde anhand von Fallstudien über die Arbeit Europäischer Betriebsräte diskutiert (wir berichteten ausführlich in den EBR-News 4/2004). Die dort präsentierten Fallstudien werden derzeit von einer Arbeitsgruppe ausgewertet, die aus jeweils sechs Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften besteht. Ergebnisse sind noch im März 2005 zu erwarten. Bevor Špidla die zweite Phase der Konsultationen in Gang setzt, will er die Auswertung dieser Seminare abwarten. Auf dieser Grundlage, so die Hoffnung des EU-Kommissars, sollten die Sozialpartner dann einen gemeinsamen Textvorschlag für die neue Richtlinie ausarbeiten.
 
Nähere Informationen sowie zahlreiche Dokumente zum Download haben wir auf einer Sonderseite  zusammengestellt, die regelmäßig aktualisiert wird.
 

Estland setzt EBR-Richtlinie in Kraft

Am 11. Februar 2005 ist in Estland die EBR-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden, alle anderen EU-Beitrittsländer hatten dies schon vor dem Beitrittstermin am 1. Mai 2004 vollzogen. Das estnische Gesetz über die Arbeitnehmerbeteiligung in EU-weit tätigen Unternehmen beinhaltet neben den Regelungen über den Europäischen Betriebsrat auch die Vorschriften zur Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE).

  3. Aus dem Gerichtssaal
 
 
EuGH stärkt Rechte der Betriebsräte bei Massenentlassungen
 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Arbeitnehmervertretern im Fall von Massenentlassungen den Rücken gestärkt. Nach einem Urteil vom 27. Januar 2005 (AZ: C-188/03) muß der Arbeitgeber zunächst die im EU-Recht vorgeschriebenen Konsultationspflichten gegenüber den Betriebsräten vollständig erfüllen, bevor er Kündigungen aussprechen darf. Bei der Berliner AWO Pflegegesellschaft Südwest hatte der Insolvenzverwalter Gespräche mit der Arbeitnehmervertretung begonnen, aber noch während der laufenden Verhandlungen Beschäftigte entlassen. Eine dagegen gerichtete Klage war vom Arbeitsgericht Berlin dem EuGH vorgelegt worden und hatte dort Erfolg.

Manche Arbeitgeber sind von diesem Urteil aufgeschreckt, da Kündigungen jetzt erschwert werden. Die Wirtschaftspresse spricht von einer "erheblichen Brisanz" des Urteils, wie beispielhaft ein Bericht im Handelsblatt zeigt:


 

Sind EBR-Vereinbarungen rechtens, die die Konstituierung eines EBR untersagen?

Die Gründung eines Europäischen Betriebsrates wird nicht von jedem Arbeitgeber mit Wohlwollen betrachtet. Beim Speditionsunternehmen Kühne + Nagel versucht der Firmeninhaber seit Jahren, den Arbeitnehmervertretern die erforderlichen Informationen vorzuenthalten (siehe unsere Sonderseite zu einschlägigen Gerichtsurteilen). Jetzt ist ein neuer Fall bekanntgeworden, wo der Arbeitgeber ähnlich wie bei Bofrost Informationen verweigert.

Im Oktober 2003 hatte der Betriebsrat von Stilke, einer Kette von Bahnhofsbuchhandlungen, den Arbeitgeber aufgefordert, die zur EBR-Gründung erforderlichen Auskünfte über Standorte und Belegschaftszahlen im Ausland zu erteilen. Der Arbeitgeber lehnte dies ab, denn die Gründung eines Europäischen Betriebsrates sei "keine existenzsichernde Maßnahme für ein Unternehmen, das sich gerade im Turnaround befindet." Am 4. März 2005 wurde daher vor dem Arbeitsgericht Hamburg über die Informationspflicht des Arbeitgebers verhandelt.

Wenige Tage zuvor erhielt der Hamburger Betriebsrat ein Fax aus Bern mit dem Text einer "freiwilligen" EBR-Vereinbarung aus dem Jahre 1996. Da Stilke inzwischen zur schweizerischen Valora-Gruppe gehört, sei deren EBR-Vereinbarung auch auf Stilke anwendbar. Von regelmäßigen EBR-Sitzungen ist darin allerdings keine Rede. Arbeitnehmervertreter müssen sich an ihren jeweiligen Spartengeschäftsführer wenden, der ihnen dann schriftliche Informationen zukommen läßt. Diese Informationen ersetzen die Gründung eines EBR. Es handelt sich europaweit um die erste bekanntgewordene EBR-Vereinbarung dieser Art. Über den Ausgang des Verfahrens werden wir weiter berichten.

 


 

Abmahnung für BVG-Vorsitzende im Bauer-Verlag

Kürzlich wurde ein Fall aus dem Verlagswesen bekannt, in dem eine Arbeitnehmervertreterin im Rahmen der EBR-Gründung mit Sanktionen belegt wurde.

Die Vorsitzende des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) und des Konzernbetriebsrates der Bauer-Verlagsgruppe in Hamburg, Kersten Artus, wurde abgemahnt und erhielt drei Tage Gehaltsabzug, weil sie an einem Seminar für Europäische Betriebsräte teilnahm.

Das im Oktober 2004 von der Gewerkschaft ver.di für den Medienbereich organisierte Seminar vermittelte Fachwissen über die Arbeitsweise von Europäischen Betriebsräten und über die Aufgaben von Besonderen Verhandlungsgremien. Die Verlagsleitung argumentierte, es würde völlig ausreichen, wenn ein einziges Betriebsratsmitglied aus dem Konzern zu diesem Seminar fahre - die Teilnahme eines Kollegen aus Magdeburg sei bereits zuvor genehmigt worden. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Hamburg brachte am 7. März 2005 kein Ergebnis, nun wird das Verfahren am 20. Juli 2005 fortgesetzt.

  4. Europäische Aktiengesellschaft
 
 

Gesetz zur Europäischen Aktiengesellschaft in Kraft

Am 29. Dezember 2004 ist das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) in Kraft getreten. Mit ihm werden die entsprechenden EU-Vorgaben, die bereits am 8. Oktober 2004 in allen EU-Ländern unmittelbare Geltung erlangt hatten, in deutsches Recht umgesetzt. Durch einen Einspruch des Bundesrates hatte sich der Gesetzgebungsprozeß länger als erwartet hingezogen (wir berichteten in den EBR-News 4/2004). Bisher ist die SE-Gesetzgebung erst in der Hälfte der EU-Länder umgesetzt worden, es fehlen noch so wichtige Länder wie Frankreich, Spanien, Italien und die Niederlande.

Die SE ist eine neue Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen EU-Ländern tätig sind. Zukünftig können diese zwischen den nationalen (deutschen, französischen, schwedischen usw.) Gesellschaftsformen und einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) wählen. Um die in vielen Ländern bestehende Mitbestimmung im Aufsichtsrat nicht unterlaufen zu lassen, gibt es neben der eigentlichen EU-Verordnung eine gesonderte EU-Richtlinie zur Arbeitnehmerbeteiligung in der SE.

In den Niederlanden ist die Diskussion über die SE etwas in den Hintergrund geraten, weil eine seit Jahren diskutierte Reform der nationalen Mitbestimmung Priorität hatte. Seit 1. Oktober 2004 ist das neue Gesetz über die Unternehmensstruktur (Structuurwet) in Kraft, das den Betriebsräten in Kapitalgesellschaften mehr Rechte bei der Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat gewährt. Diese werden jetzt nicht mehr kooptiert, sondern - ähnlich wie in Deutschland - gewählt.


Neue SE-Gründungen

Wir berichteten in den EBR-News 4/2004 über drei Unternehmen, die sich in eine SE umgewandelt haben oder dies in Kürze vornehmen werden. Inzwischen gibt es zwei weitere Unternehmen:

Die Brenner Basistunnel BBT, ein Gemeinschaftsunternehmen der österreichischen und italienischen Eisenbahnen mit Sitz in Innsbruck, hat sich in eine SE umgewandelt. Da bei dem Unternehmen fast keine Arbeitnehmer beschäftigt sind, gibt es auch keine Arbeitnehmerbeteiligung im internationalen Aufsichtsrat. Die schwedische Investmentbank Alfred Berg, eine Tochtergesellschaft von ABN AMRO mit Niederlassungen in den vier skandinavischen Ländern, wird sich voraussichtlich am 1. August 2005 in eine SE umwandeln. Insgesamt entsenden die 322 Beschäftigten elf Delegierte in das Besondere Verhandlungsgremium (BVG). Schweden stellt dort fünf, die übrigen Länder jeweils zwei Delegierte.


Hintergrundmaterialien

Unter dem Motto "Meilenstein auf dem Weg zur Internationalisierung oder Einladung zur Flucht aus der Mitbestimmung?" führte die österreichische Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) am 31. Januar 2005 in St. Pölten eine Konferenz zur Europäischen Aktiengesellschaft durch. Zahlreiche Hintergrundmaterialien und Präsentationen der Referenten stehen zum Download zur Verfügung.

Das Europäische Gewerkschaftsinstitut (EGI) in Brüssel hat eine Übersicht über die Mitbestimmung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat aller 25 EU-Länder erstellt.

  5. Aus der Arbeit Europäischer Betriebsräte
 
 
Neue Studie über die EBR-Arbeit
 
Das Landesinstitut Sozialforschungsstelle Dortmund hat zwei Jahre lang die praktische Arbeit Europäischer Betriebsräte in zwölf Konzernen untersucht. Am 20. Januar 2005 wurden die bisher noch unveröffentlichten Ergebnisse einem Kreis von etwa zwanzig Wissenschaftlern und EBR-Beratern in Dortmund vorgestellt. Interessant ist die Typologie, die von Prof. Dr. Hermann Kotthoff entworfen wurde. Er unterscheidet fünf Arten von EBR-Arbeit:
  1. Der EBR als "mitgestaltendes Arbeitsgremium" (findet sich eher in Unternehmen, deren Belegschaft gleichmäßig über viele Länder verteilt ist)

  2. Der EBR-Vorsitzende als Fürsprecher der Diaspora (findet sich in manchen deutschen Unternehmen mit verhältnismäßig kleiner ausländischer Belegschaft)

  3. Florettfechten: die EBR-Sitzung als Verhör (verbreitet in französischen Unternehmen)

  4. Der EBR auf der Suche nach Themen ("Wir drehen uns im Kreis")

  5. Der blockierte EBR (Ursache sind z. B. schwelende Konflikte zwischen einzelnen Ländern)

In der Studie werden die Typen 1 - 3 als relativ wirksame EBR-Typen charakterisiert, die Typen 4 + 5 haben dagegen kaum Spuren im Alltag der Vertretungsarbeit der beteiligten Länder hinterlassen. In einem Anhang zur Studie hat Daniel Tech genauer untersucht, wie die Hauptvorstände der deutschen Einzelgewerkschaften das Thema EBR behandeln. Die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse ist in Kürze zu erwarten, wir werden in den nächsten EBR-News darüber berichten.
 

 
Sozialer Dialog beim französischen Energiekonzern Total
 
Gemeinsam mit der Europäischen Föderation der Chemiegewerkschaften (EMCEF) haben die Arbeitnehmervertreter des französischen Erdöl- und Energiekonzerns TotalFinaElf am 22. November 2004 eine "Plattform des Sozialen Dialogs" unterzeichnet. Es handelt sich dabei um eine ergänzende Betriebsvereinbarung zur bestehenden Vereinbarung über den Europäischen Betriebsrat. Bereits seit 1994 gab es im Vorgängerkonzern Elf Acquitaine eine EBR-Vereinbarung. Nach der Fusion mit Fina und Total zur TotalFinaElf wurde 2001 eine neue EBR-Vereinbarung ausgehandelt, die aber kaum über die Mindeststandards der EU-Richtlinie hinausging.
 
Wie der Generalsekretär der EMCEF, Reinhard Reibsch, gegenüber den EBR-News erläuterte, stand für ihn die Frage einer sozialverträglichen Begleitung von Umstrukturierungsprozessen im Mittelpunkt, während der Arbeitgeber sich in der Öffentlichkeit gerne als sozial verantwortliches Unternehmen profilieren wollte. Das jetzt vorliegende  Abkommen listet eine Anzahl von Dialogverpflichtungen auf, um die Auswirkungen von Restrukturierungen auf die Beschäftigten zu mildern. Die zentrale Leitung sichert darin zu, die Arbeitnehmervertreter über Pläne mit erheblichen Auswirkungen auf die Beschäftigungslage rechtzeitig zu informieren. Ziel ist es, mehr Verbindlichkeit in den Prozeß der Konsultation zu legen und die Arbeitnehmervertreter intensiver an der Gestaltung des Wandels zu beteiligen. Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache vor:

 


 

Sanofi-Aventis gründet EBR

Wir berichteten in den EBR-News 2/2004 über den Kampf der Aventis-Beschäftigten gegen die feindliche Übernahme durch den kleineren Konkurrenten Sanofi-Synthélabo. Nach der Verschmelzung bildeten die Arbeitnehmervertreter ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG), um eine EBR-Vereinbarung für den fusionierten Konzern auszuhandeln. Dem BVG gehörten 33 Mitglieder aus 16 Ländern an, die am 24. Februar 2005 schließlich ein Abkommen unterzeichneten. Danach besteht der neue EBR aus 40 Mitgliedern und kommt zweimal jährlich zusammen. Ihm gehören bereits heute Delegierte aus den zukünftigen EU-Ländern Bulgarien, Rumänien und Kroatien an, die Türkei soll vier Jahre vor ihrem EU-Beitritt in den EBR aufgenommen werden. Der Lenkungsausschuß des EBR besteht aus neun Mitgliedern. Weiterhin gehören fünf Arbeitnehmervertreter mit beratender Stimme dem Verwaltungsrat des französischen Unternehmens an. Sie müssen aus mindestens drei unterschiedlichen Ländern kommen.


 

Arbeits- und Gesundheitsschutz im EBR

Kürzlich hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) zwei EBR-Vereinbarungen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auf ihrer Webseite veröffentlicht. Bereits im Juni 2003 war beim französischen Baustoffkonzern Lafarge ein ausführliches Dokument ("gemeinsame Erklärung") zwischen EBR und Konzernleitung unterzeichnet worden. Mit dieser recht ausführlich formulierten Vereinbarung  hatte der EBR den Gesundheitsschutz zu einem europäischen Thema gemacht. Ebenso bedeutend ist die Vereinbarung in der französischen Vinci-Gruppe von Dezember 2003: das Ziel "Null Unfälle" soll zu einem Thema auf allen operativen Ebenen des Konzerns werden.

Daß Verbesserungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes positive Auswirkungen auf die Ertragskraft von Unternehmen haben können, wurde durch zwei Studien belegt, die am 20. Januar 2005 von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorgestellt wurden. Eine dieser Studien benennt zehn Kriterien für die soziale Verantwortung von Unternehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, dazu gehören seine Einbindung in die langfristige Unternehmensstrategie sowie die Integration in betriebliche Funktionsbereiche wie Personal und Marketing. Die andere Studie betont den engen Zusammenhang zwischen Arbeitsqualität und Produktivität.

Der komplette Text der Studien kann als pdf-Datei heruntergeladen werden:


 

Corporate Social Responsibility (CSR)

 

Wir berichteten in den EBR-News 4/2004 über einige weltweite Rahmenabkommen zur sozialen Verantwortung und über die Gründung von Weltbetriebsräten. In den letzten Wochen sind drei weitere Unternehmen hinzugekommen. In Rom wurde am 4. November 2004 für Impregilo, den größten italienischen Baukonzern, eine Vereinbarung unterzeichnet. Am 31. Januar 2005 folgte dann das französische Spezialchemieunternehmen Rhodia mit der Unterzeichnung eines Abkommens in Paris. Die folgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

Weitere Texte von Rahmenabkommen stehen auf unserer Downloadseite zur Verfügung.

Auch der französische Stromversorger Electricité de France (EdF), der in Deutschland eine Beteiligung an der Energie Baden-Württemberg (EnBW) hält, wird sich der globalen Verantwortung für soziale Mindeststandards stellen. Bis November 2004 dauerten die Verhandlungen über ein weltweites Abkommen, das am 24. Januar 2005 schließlich unterzeichnet wurde. Um die Einhaltung des Abkommens zu überwachen, wurde gleichzeitig die Gründung eines Weltbetriebsrates vereinbart. Dennoch findet die Konzernpolitik nicht nur Zustimmung. Mit einer öffentlichen Stellungnahme hatte sich der EBR von EdF (siehe Logo des EBR) am 12. Januar 2005 sehr kritisch mit Restrukturierungsplänen auseinandergesetzt.

Ihrer sozialen Verantwortung stellt sich auch die Hotelgruppe Hilton. Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Kommission wird sie ihre Belegschaft stärker über Corporate Social Responsibility (CSR) informieren. In der letzten EBR-Sitzung am 3. und 4. Februar 2005 in Paris war dies ein Thema. Dort wurde auch die geltende EBR-Vereinbarung bis 2012 verlängert.

Wie wichtig der Abschluß einer globalen Sozialcharta ist, zeigte kürzlich die Deutsche Telekom. Während das Unternehmen in Europa die Rechte von Arbeitnehmervertretungen respektiert, verstößt eine Tochtergesellschaft in den USA gegen grundlegende internationale Standards. Der europäische Gewerkschaftsdachverband UNI hat sich daher an Bundeskanzler Schröder gewandt, damit er als wichtigster Anteilseigner bei der Unternehmensleitung interveniert.


 

Gründung eines Betriebsrates bei Air Malta

 

 

Seit dem 1. Mai 2004 gehört die Mittelmeerinsel Malta, die noch bis 1964 britische Kolonie war, zur Europäischen Union. Das System der betrieblichen Interessenvertretung ähnelt daher stark dem angelsächsischen Modell, in dem es keine gesetzliche Grundlage für Betriebsräte gibt. Die Fluggesellschaft Air Malta hat nun als erstes Unternehmen am 27. Januar 2005 auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung einen Betriebsrat eingerichtet. Obwohl es sich bei dem "Central Representative Council" (CRC) um ein nationales Gremium handelt, erinnert manches an die Gepflogenheiten bei einem Europäischen Betriebsrat. Die folgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

Die politische Bedeutung der ersten Betriebsratsgründung in Malta geht weit über das Land hinaus. Länder wie Großbritannien oder Polen, in denen es bis heute keine Betriebsräte gibt, befinden sich mitten in der Diskussion über die nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 über Information und Konsultation. Hier kann die maltesische Lösung eine Vorbildfunktion haben.

 

Neue EBR-Datenbank in Betrieb

 
Mitte Februar 2005 startete das Europäische Gewerkschaftsinstitut in Brüssel eine Online-Datenbank zum Thema Europäische Betriebsräte. Neben der im Dezember 2004 publizierten CD-ROM (siehe Bericht in den EBR-News 3/2004) steht damit ein weiteres Angebot zur Verfügung, um die Namen von EBR-fähigen Unternehmen wie auch die Inhalte von EBR-Vereinbarungen zu recherchieren.
 
In einer Suchmaske gibt man zunächst den Namen des gewünschten Unternehmens ein. Ist dieses Unternehmen in der Datenbank gespeichert, werden das Datum der EBR-Vereinbarung, die Beschäftigtenzahlen in den einzelnen Ländern und die Verteilung der Mandate im Europäischen Betriebsrat angezeigt. Darüber hinaus kann die erste Seite der EBR-Vereinbarung als pdf-Datei geladen werden. Wer den gesamten Vereinbarungstext lesen will, muß sich mit seiner Mailadresse anmelden und erhält das Dokument in den folgenden Tagen zugeschickt. Die Texte der Datenbank sind in der Regel nur in englischer Sprache verfügbar.

Peter Kerckhofs, wissenschaftlicher Betreuer der Datenbank, erwartet zahlreiche Rückmeldungen sowohl von EBR-Mitgliedern als auch von hauptamtlichen EBR-Koordinatoren. Diese Informationen sollen in eine für Ende 2005 geplante Neuauflage der CD-ROM einfließen.

 


 

Neue Anlaufstelle für EU-Gelder
 
Wer Gelder für ein Projekt bei der EU beantragen wollte oder einen Experten für Europäische Betriebsräte aus einem bestimmten Land gesucht hat, konnte sich bisher an den Infopoint des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) in Brüssel wenden. Seit Anfang 2005 hat die Agentur für soziale Entwicklung (SDA) diese Aufgabe übernommen. Träger der Einrichtung, die vom EGB unterstützt wird, ist ein gemeinnütziger Verein. Eine wichtige Aufgabe der SDA besteht darin, Projektträger bei der Beantragung von EU-Geldern zu unterstützen, z. B. für grenzübergreifende Treffen von Arbeitnehmervertretungen im Vorfeld der Gründung eines Europäischen Betriebsrates. Weiterhin koordiniert die Agentur Übersetzungsarbeiten, hilft bei der Vorbereitung von Seminaren und organisiert Netzwerke für die Beratung von Europäischen Betriebsräten. Die Webseite der SDA ist nur in englischer und französischer Sprache verfügbar.
  7. Europäische Betriebsräte in Spanien
 
 
Spanien steht wirtschaftlich an fünfter Stelle in der EU. Bei Europäischen Betriebsräten spielt das Land dagegen eine vergleichsweise geringe Rolle, weil kaum noch Konzernzentralen dort ansässig sind. Im Verlauf der 80er und 90er Jahre gerieten fast alle größeren, international tätigen Firmen Spaniens in die Hand ausländischer Konzerne (z. B. Kauf von Seat durch Volkswagen). Lediglich in der Energiewirtschaft, im Bankwesen und in der Telekommunikation betätigen sich spanische Konzerne heute noch als "global player" und kaufen ihrerseits Unternehmen im Ausland auf.
 
Rund die Hälfte aller EBR-fähigen Unternehmen in der EU (1.111 von 2.169 Unternehmen) sind mit einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Spanien vertreten, aber nur 56 davon haben dort auch Ihren Stammsitz. Von diesen hatten bis Ende 2004 erst acht einen EBR gebildet. Es fehlen noch so bedeutende Namen wie die Bankengruppe Santander oder der Telekomkonzern Telefónica. Die Großbank BBVA hatte als erste spanische Bank einen EBR gegründet - allerdings erst im Juni 2004. Einige Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie verlagerten in jüngster Zeit Standorte massiv von Spanien nach Osteuropa (Samsung, Lear, Valeo und Panasonic). Durch die EU-Osterweiterung hatte sich die Zahl der in Spanien beheimateten EBR-fähigen Unternehmen von 32 auf 56 fast verdoppelt, der größte Teil davon sind jedoch mittelständische Firmen mit kaum mehr als 150 Beschäftigten in den neuen EU-Ländern.
 
Prof. Dr. Heinz Bierbaum vom INFO-Institut in Saarbrücken arbeitet seit Jahren sehr eng mit dem katalanischen Landesbezirk des Gewerkschaftsbundes CC.OO. bei der Beratung von Europäischen Betriebsräten zusammen. Er hat gerade ein Forschungssemester in Barcelona absolviert. Wir fragten ihn nach seinen Eindrücken:
  8. Gewerkschaften und Sozialer Dialog auf EU-Ebene
 
 
Neuer Generalsekretär der Metallgewerkschaften
 
Seit dem 28. Februar 2005 hat der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) einen neuen Generalseketär. Peter Scherrer war zuvor stellvertretender Leiter des Stahlbüros der IG Metall in Düsseldorf und Betreuer des Europäischen Betriebsrates von ThyssenKrupp. Er hatte sich in den vergangenen Jahren auch stark in der Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften in Mittel- und Osteuropa engagiert. Die Wahl war notwendig geworden, weil sein Amtsvorgänger Reinhard Kuhlmann zum Personalvorstand im neuen Werftverbund ThyssenKrupp Marine Systems in Hamburg bestimmt worden war.
 

Der Einfluß deutscher Gewerkschaften auf EU-Ebene bleibt dadurch unverändert groß. Sie stellen in fünf von elf Föderationen den Generalsekretär bzw. die Generalsekretärin (neben der Metallbranche auch in den Sektoren Chemie, Nahrungsmittel, Transport sowie Öffentliche Dienste).

 


 

EU-Kommission informiert über Sozialen Dialog

Am 1. Februar 2005 startete die Europäische Kommission eine neue Webseite zum Sozialen Dialog. Dort finden sich alle Dokumente, die im Laufe der letzten Jahre zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften auf europäischer Ebene ausgehandelt wurden: Rahmenabkommen, gemeinsame Erklärungen, Richtlinien, Verhaltenskodices und Beispiele guter Praxis zu Themen wie lebenslanges Lernen, Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz, Telearbeit usw. Der Soziale Dialog umfaßt neben regelmäßigen Diskussionen der Sozialpartner in eigens dafür gegründeten Ausschüssen auch deren Beteiligung am Gesetzgebungsprozeß, was 1993 Bestandteil des Vertrages über die Europäische Union ("Maastrichter Vertrag") geworden ist. Ein Klick auf das Banner führt zur Webseite.


 

Regelungen der Arbeitsbedingungen im Bahnverkehr

Jüngstes Beispiel für den Sozialen Dialog ist eine am 27. Januar 2005 geschlossene Vereinbarung zwischen dem Verband der europäischen Eisenbahngesellschaften (CER) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF). Sie einigten sich auf eine EU-weite Regelung der Ruhe-, Arbeits- und Fahrzeiten für Beschäftigte, die auf dem Streckennetz von mindestens zwei Ländern im Einsatz sind. Beide Seiten (CER und ETF) forderten die EU-Kommission auf, diese Vereinbarung als EU-Richtlinie in Kraft zu setzen. Der EU-Kommissar für Beschäftigung und Soziales, Vladimír Špidla, legte daraufhin am 8. Februar 2005 einen entsprechenden Richtlinienvorschlag vor.


 

Europäische Kommission lanciert Sozialpolitische Agenda
 
Am 9. Februar 2005 veröffentlichte die Europäische Kommission eine neue Sozialpolitische Agenda für die Jahre 2005 bis 2010. Hauptpunkte sind die Schaffung eines europäischen Arbeitsmarktes, von besseren und mehr Arbeitsplätzen und die Aktualisierung des Arbeitsrechts. Vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) wird die Agenda begrüßt, wenn auch eine gewisse Skepsis über die Umsetzung bleibt. Besonders kritisch sehen Experten die Willensbekundung zur Tarifpolitik. Die EU-Kommission, so Maarten Keune vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (EGI), habe zwar die Entwicklung transnationaler Tarifverhandlungen vorgeschlagen, aber keine Idee für deren Umsetzung.
  9. Interessante Webseiten
 
 

Neues Gewerkschaftsportal zu Restrukturierungsfragen

Randgeschäfte werden abgestoßen, Kerngeschäfte ausgebaut, Standorte und Sparten europaweit "konsolidiert" und umstrukturiert. Für fast alle Europäischen Betriebsräte ist dies inzwischen zu einer alltäglichen Erfahrung geworden. Um das Know-how von Betriebsräten und Gewerkschaftssekretären angesichts europaweiter Unternehmens-Restrukturierungen durch gezielte Trainings und Netzwerke zu verbessern, wurde im Januar 2005 mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds das Projekt TRACE gestartet. Unter Leitung der Europäischen Gewerkschaftsakademie (EGA) beteiligen sind 19 Partner aus 10 Ländern daran (Dänemark, Schweden, Finnland, Österreich, Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal und Großbritannien), Projektpartner aus Deutschland gibt es bisher noch keine. Die Webseite des TRACE-Projekts ist nur in englischer und französischer Sprache verfügbar.

Netzwerk der Otto-Brenner-Stiftung

Die von der IG Metall getragene Otto-Brenner-Stiftung hat eine Kontakt-Datenbank für Gewerkschaften und industrielle Beziehungen in Mittel- und Osteuropa erstellt und listet zahlreiche Informationsquellen auf.


Beispielhafte Webseiten von Europäischen Betriebsräten

Manche Europäische Betriebsräte sind im unternehmensweiten Intranet mit einer eigenen Webseite vertreten, im öffentlichen Internet gibt es jedoch nur wenige EBR-Seiten. Eine beispielhafte Homepage wurde im Sommer 2004 vom EBR der belgischen Banken- und Versicherungsgruppe KBC ins Netz gestellt. Die Erstellung der Internetpräsenz in acht Sprachen ist mit EU-Geldern finanziert worden und dient vor allem dazu, den Arbeitnehmervertretungen der EU-Beitrittsländer die nötigen Hintergrundinformationen zu vermitteln.

Gänzlich ohne Fremdfinanzierung ist die Webseite der Hotelgruppe Hilton erstellt worden, die der Sekretär des Hilton European Consultative Forum Anfang 2005 der Öffentlichkeit vorstellte:

Die folgenden Internetseiten sind nicht von Europäischen Betriebsräten, sondern von Gewerkschaften bzw. vom Arbeitgeber erstellt worden:

Gewerkschaftliche Webseiten EBR-Seite des Unternehmens
Ryanair Schibsted
Siemens Total

Standort von Procter & Gamble kämpft ums Überleben

In dem  kleinen Schwarzwaldort Lenzkirch kämpfen 280 Beschäftigte und die ganze Region seit Monaten für den Fortbestand eines traditionsreichen Werkes. Die Firma Kadus war seit 1981 im Besitz des Kosmetikkonzerns Wella, dieser wiederum ist 2003 vom US-Konzern Procter & Gamble aufgekauft worden. Der neue Eigentümer wollte den Standort Lenzkirch aufgeben und verkaufte ihn am 1. März 2005 an den österreichischen Kosmetikhersteller Kematen cosmetics. Die Betroffenen haben ihre Aktionen gegen drohende Massenentlassungen auf einer Seite im Internet dokumentiert.

  10. Neue Publikationen
 
 
Gewerkschaften auf dem Weg nach Europa
 

Gemessen an ihrem Anspruch weisen die Gewerkschaften immer noch einen "Europäisierungsrückstand" auf, so die Autoren aus dem Umfeld der IG Metall. Einer von ihnen ist Joachim Beerhorst, in der Vorstandsverwaltung der IG Metall zuständig für die Ausbildung von Gewerkschaftssekretären. Er legt im Rahmen seiner Tätigkeit großen Wert auf die Berücksichtigung europäischer Themen in der täglichen Gewerkschaftsarbeit. Aline Hoffmann vom EBR-Team der IG Metall zeigt in ihrem Beitrag den Weg zu einer "grenzüberschreitenden gewerkschaftlichen Betriebspolitik". Themen wie Tarifpolitik und Bildungsarbeit sowie Beiträge von Autoren aus Dänemark, Italien, Polen und Tschechien runden den Sammelband ab, der im Januar 2005 erschienen ist.    → Nähere Informationen zum Buch

 
Joachim Beerhorst / Hans-Jürgen Urban (Hrsg.)
Handlungsfeld europäische Integration
Gewerkschaftspolitik in und für Europa
Hamburg 2005, 120 Seiten, broschiert, ISBN 3-89965-124-3, € 8,90     → Online-Bestellung
 

Wie der Rückstand praktisch behoben werden kann, hat Jochen Gollbach in seiner im April 2005 erscheinenden  Dissertation untersucht. Vor allem geht er der Frage nach, wie die Gewerkschaften ihre Tarifpolitik europaweit koordinieren können. Seit Januar 2004 ist der Autor als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) in Brüssel genau für diese Aufgabe zuständig.     → Nähere Informationen zum Buch

 
Jochen Gollbach
Europäisierung der Gewerkschaften
Praktische Ansätze im Spannungsfeld transnationaler Traditionen
Hamburg 2005, 255 Seiten, broschiert, ISBN 3-89965-126-X, € 16,80
 

 
Neuer Bericht der EU-Kommission zu Arbeitsbeziehungen
 
Tarifverhandlungen werden zunehmend von der Branchen- auf die Unternehmensebene verlagert und sind häufig mit der Drohung von Standortverlagerungen verbunden, was Beispiele wie Siemens, Opel, DaimlerChrysler und Märklin zeigen. Dies geht aus einem Bericht über die Entwicklung der Arbeits-beziehungen in der EU im Jahre 2004 hervor, den die Europäische Kommission am 20. Januar 2005 vorstellte. Andererseits verleiht die fortschreitende Globalisierung den Arbeitsbeziehungen innerhalb der EU insgesamt aber auch mehr Gewicht ("Europäisches Sozialmodell"). Der englischsprachige Bericht enthält Übersichten über wichtige Grundlagen der industriellen Beziehungen in den einzelnen Mitgliedsländern. Er kann als Broschüre bestellt oder als pdf-Datei heruntergeladen werden.

 

Roman über Standort-Monopoly, Unternehmensberater und Betriebsräte

 
Es gibt selten einen Roman über Betriebsräte, Autor Uwe Senk aus Lörrach war selber einer. Er mußte im Sommer 2002 als Betriebsratsvorsitzender die Sozialplanverhandlungen führen, als die Konzernspitze die Schließung seines Standortes beschloß. Die Auseinandersetzung der damaligen Zeit hat er in Romanform gegossen:

Die Yuppie-Truppe der berüchtigten Unternehmensberatung Mc. Castley mißbraucht ein Medizintechnik-Unternehmen als Übungsplatz für ihre unternehmerischen Planspiele. Der Manager Christof Weiss kommt zu einer Indizienkette, wonach die Schließung seines Standortes längst beschlossene Sache ist. Er muß sich entscheiden, entweder gut bezahlte Loyalität gegenüber den neuen Machthabern oder Solidarität mit den langjährigen Kollegen. Er kandidiert für den Betriebsrat...

Uwe L. Senk
Bauernopfer
Roman nach einer wahren Geschichte
Norderstedt 2004, 240 Seiten, Paperback, ISBN 3-8334-1142-2, € 20,-     → Online-Bestellung
 
  11. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         Ausbau unseres Angebots

 

Kooperation mit dem INFO-Institut

Seit 1996 ist das Institut für Organisationsentwicklung und Unternehmenspolitik  (INFO-Institut) in Saarbrücken in der betriebswirtschaftlichen Beratung von Betriebsräten, Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat sowie Europäischen Betriebsräten tätig. Gegründet wurde es von Prof. Dr. Heinz Bierbaum, der zuvor hauptamtlich bei der IG Metall beschäftigt war (zunächst in der Wirtschaftsabteilung beim Vorstand und danach als 1. Bevollmächtiger der Verwaltungsstelle Frankfurt am Main). In letzter Zeit ist der Beratungsbedarf gerade bei Europäischen Betriebsräten erheblich angestiegen, daher wurde dieses Arbeitsfeld innerhalb des INFO-Instituts zum 1. Januar 2005 personell verstärkt. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Kooperation mit dem Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" vereinbart. Eines der ersten Projekte ist die Konzeption eines betriebswirtschaftlichen Seminars für Europäische Betriebsräte, das als Inhouse-Veranstaltung gebucht werden kann.


 
Neuer juristischer Berater
 
Prof. Dr. Ulrich Zachert unterstützt das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" zukünftig als juristischer Berater. Zachert ist seit 1981 Professor für Arbeitsrecht an der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (HWP) und war zuvor am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) des DGB tätig. Er gehört als ehrenamtlicher Richter dem Bundesarbeitsgericht an. Durch Gastprofessuren und Forschungsaufenthalte verfügt er über zahlreiche Kontakte zu Arbeitsrechtlern in Frankreich, Spanien, Italien, Großbritannien und anderen Ländern. Prof. Zachert wird in juristischen Zweifelsfällen gutachterlich tätig sein, insbesondere beim Abschluß von EBR-Vereinbarungen.

 
Leserbriefe
 
Immer wieder bekommen wir positive Rückmeldungen von unseren Newsletter-Lesern, einige dieser Zuschriften möchten wir heute einmal veröffentlichen. Vielen Dank dafür.
 
Liebe Damen und Herren von der Redaktion des Newsletters, ich möchte Ihnen ein Kompliment machen: Ihr Newsletter ist super informativ, super übersichtlich, super zum Weiterdenken und Weiterplanen für EBRs. Danke!
Monika Gerigk, EBR-Vorsitzende Hubert Burda Media, Offenburg

Bin gerade auf Ihre Newsletter aufmerksam gemacht worden. Diese sind sehr informativ und für die Praxis der Arbeitnehmervertretungen auf europäischer Ebene ein sinnvolles und notwendiges Netzwerk in einem Bereich, dessen Bedeutung in Zukunft noch stärker als bisher wachsen wird.
Erwin Wolf, ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg, Fachbereichssekretär Postdienste, Spedition + Logistik, Stuttgart

Lieber Herr Altmeyer, habe hohen Respekt vor der Arbeit von Ihnen und Ihren Kollegen! Da ich seit über 20 Jahren in Beratungen und Trainings bei Integrationsprozessen von Unternehmen international arbeite, erlebe ich, welche Herausforderung es für Führungskräfte bedeutet sich im neuen, ständig wandelnden Rahmen ... handlungsfähig zu bleiben oder neu zu werden. Sicherlich ist es für die Mitarbeitervertreter auch nicht einfacher und ich finde es gesellschaftspolitisch wichtig, daß es Personen gibt, die sie unterstützen.
Michael Holzhauser, Unternehmensberater für Organisationsentwicklung und Interkulturelle Kommunikation, Pfinztal

Herzlichen Dank für Eure Arbeit! Ich freue mich und bin sehr dankbar für jegliche professionelle Hilfe... Mich interessieren alle Möglichkeiten der Weiterbildung, um den ständig wachsenden Anforderungen gerechter werden zu können. Es war mir ein Bedürfnis ... mein Interesse an Eurer Arbeit zu bekunden und auch Danke dafür zu sagen. Mit solidarischen Grüßen
Manfred Monjé, Sekretär des Hilton European Consultative Forum, Mainz
 
  12. Aktuelle Seminartermine
 

 

Wir bieten folgende Seminare - zum Teil in Kooperation mit verschiedenen Bildungsträgern - an:

 

Betriebsratstätigkeit in Europa - Der Euro-Betriebsrat (EBR)
Rechtliche Grundlagen - Errichtung - Interkulturelle Kommunikation

20. - 22.04.2005 in Köln

25. - 30.09.2005 in Brüssel

26. - 28.10.2005 in Dresden

 

Sprachkurs Englisch für Betriebsratsmitglieder
17. - 21.10.2005 in Hannover

weitere Infos zum Sprachkurs

 

Die praktische Arbeit Europäischer Betriebsräte
Workshop für den Organisationsbereich der Gewerkschaft ver.di
19. - 21.10.2005 in Undeloh

→ weitere Infos zu diesem Workshop

 

Wirtschaftliche Daten als strategisches Instrument des EBR
09. - 11.11.2005 in Saarbrücken

→ weitere Infos zu diesem Seminar

 

Inhouse-Veranstaltungen

Eine Übersicht über die Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

→ Themen für Inhouse-Seminare

→ Themen für Fachvorträge

 

Alle Seminare und der Sprachkurs finden auf der Grundlage von § 37,6 BetrVG statt.

 

  13. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Kathleen Kollewe, Sascha Stockhausen

 

Verteiler: 2.865 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

Hier können Sie die EBR-News beziehen oder abmelden.

 

Wir freuen uns über Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.

Bitte schreiben Sie uns: info@euro-betriebsrat.de