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15.
März 2005
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1. Mitbestimmungsrechte
für den EBR -
General
Motors als Präzedenzfall?
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Im Dezember 2004
hatte der Europäische Betriebsrat von General Motors mit der
Europaleitung des US-Konzerns ein Rahmenabkommen geschlossen,
in dem das Unternehmen auf betriebsbedingte Kündigungen und
Werksschließungen verzichtet. Zuvor hatte es monatelange
Verhandlungen und Proteste gegeben. Einfach war die Rolle des
Europäischen Betriebsrates nicht. Noch am 2.
März 2005 wurde ein GM-Manager in der Financial Times
Deutschland mit folgenden Worten zitiert:
"Sobald
der Europäische Betriebsrat klar gemacht hat, mit welchen
Arbeitskosten wir an den verschiedenen Standorten rechnen
können, werden wir entsprechende Investitions- zusagen machen."
Die
europäische Arbeitnehmervertretung von General Motors erhielt
damit eine Rolle, die weit über die Befugnisse eines normalen
EBR hinausgeht, denn der Gesetzgeber hat ein Mitbestimmungs- oder
Verhandlungsrecht in der EBR-Richtlinie nicht vorgesehen. Wie ist der
Europäische Betriebsrat mit dieser Situation umgegangen? Was
waren die Voraussetzungen, um nicht gegeneinander ausgespielt zu
werden? Unsere Newsletter-Redakteurin Kathleen Kollewe hat beim
EBR-Vorsitzenden von General Motors Europe, Klaus Franz, genauer
nachgefragt.
Sollen Europäische
Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht erhalten?
Die
Restrukturierungsvereinbarungen von General Motors werfen eine
Grundsatzfrage auf: Sollen sich die Rechte eines Europäischen
Betriebsrates auch zukünftig auf Information und Konsultation
beschränken oder um grenzüberschreitende
Verhandlungsrechte erweitert werden? Noch am 29. Januar 2005 ist diese
Forderung vom Vorsitzenden der Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt, Klaus Wiesehügel, auf der
Bundesbetriebsrätekonferenz
in Göttingen erhoben worden. Finden Verhandlungen auf der Ebene
eines EBR statt, so kann dies allerdings zu einem
Einflußverlust für die nationalen
Arbeitnehmervertretungen führen. Nicht jeder deutsche
Betriebsrat möchte seine Mitbestimmungsrechte an ein
europäisches Gremium abtreten. Auch in anderen
Ländern gibt es solche Befürchtungen, dort wird
allerdings nicht von "Mitbestimmung", sondern von "Verhandlungen"
gesprochen.
In Paris diskutierten am
12. Januar 2005 auf einer Konferenz der Gewerkschaft CGT 92
Zentralgewerkschaftsdelegierte (vergleichbar den deutschen
Gesamtbetriebsräten) aus der gesamten Metallindustrie sehr
kritisch über dieses Thema. Nach Meinung von Delegierten des
Flugzeugbauers Airbus würde beispielsweise
die Muttergesellschaft EADS zunehmend versuchen, europaweite statt
französische Betriebsvereinbarungen abzuschließen.
Solche Versuche seien auch beim Kraftwerksbauer Framatome
(ein Gemeinschaftsunternehmen von Areva und Siemens) zu beobachten, wo
lokale Betriebsräte zugunsten der europäischen Ebene
umgangen würden. Auch beim Aluminiumhersteller Pechiney
sei diese Tendenz zu spüren.
Sicherlich
deckt die Meinung der betrieblichen CGT-Delegierten nicht
das gesamte französische Gewerkschaftsspektrum ab, dennoch
steckt Zündstoff in diesem Thema. Wer sich über die
Arbeit der französischen Zentralgewerkschaftsdelegierten und
die Merkmale der "Mitbestimmung à la française"
eingehender informieren will, kann dies hier nachlesen:
Ist die
deutsche Betriebsverfassung ein Hindernis?
In Deutschland
würde eine Verlagerung von Mitbestimmungsrechten auf
Europäische Betriebsräte an den Grundfesten der
Betriebsverfassung rütteln. Schon heute zeichnet sich durch
die Erosion der Flächentarifverträge eine neue
Rollenverteilung im Zusammenspiel der Betriebsparteien ab. So warnte
der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Martin
Kannegiesser, am 28. Februar 2005 in der Frankfurter Allgemeinen
Zeitung (FAZ) vor der Übermacht der
Betriebsräte. Würden mehr und mehr
Kompetenzen auf die Betriebsparteien verlagert, so
müßten Betriebsräte auch zum Konflikt
fähig sein und könnten "ihre eigentliche Funktion des
Ausgleichs nicht mehr erfüllen."
Zur Debatte
stünde damit die Friedenspflicht, der sich
deutsche Betriebsräte umfassend und ohne zeitliche Begrenzung unterwerfen müssen. In
anderen europäischen Ländern ruft diese deutsche
Besonderheit meist Unverständnis
hervor. So gilt eine Arbeitsniederlegung beispielsweise in Frankreich
als individuelles Menschenrecht, das von der Verfassung garantiert und
von den Gerichten bereits bei drei Teilnehmern als legal betrachtet
wird.
Wie soll nun die
Konfliktlösung zwischen EBR und europäischer
Konzernleitung geregelt werden, wenn Mitbestimmungsrechte betroffen
sind: nach deutschen oder französischen Gepflogenheiten? Die
Belegschaft von Opel Bochum hatte diese Frage im Oktober 2004 durch
ihre Teilnahme an tagelangen "Informationsveranstaltungen" des
Betriebsrates bei gleichzeitigem Produktionsstillstand sehr pragmatisch
entschieden. Für eine Weiterentwicklung der EBR-Arbeit ist
eine offene politische Diskussion auf europäischer Ebene
hierüber jedoch unumgänglich.
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2. Revision der
EBR-Richtlinie
kommt nicht voran
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Im
April 2004 hatte die Europäische Kommission das Verfahren zur
Revision der Richtlinie über Europäische
Betriebsräte eingeleitet, die Stellungnahmen der Sozialpartner
liegen seit Juni 2004 vor. Auch der neue EU-Kommissar für
Beschäftigung und Soziales, Vladimír
Špidla, hatte sich im September 2004 vor dem
Europäischen Parlament für eine Revision der
EBR-Richtlinie ausgesprochen. Dennoch: das Gesetzgebungsverfahren
stockt. EGB-Generalsekretär John Monks forderte daher
Špidla am 14. Januar 2005 in einem Schreiben auf, umgehend
mit der zweiten Phase der Anhörung zu
beginnen (siehe Presseerklärung
des EGB).
Im September und Oktober 2004
hatten in Brüssel zwei Sozialpartner-Seminare stattgefunden,
dort wurde anhand von Fallstudien über die Arbeit
Europäischer Betriebsräte diskutiert (wir berichteten
ausführlich in den EBR-News 4/2004).
Die dort präsentierten Fallstudien werden derzeit von einer
Arbeitsgruppe ausgewertet, die aus jeweils sechs Vertretern der
Arbeitgeber und der Gewerkschaften besteht. Ergebnisse sind noch im
März 2005 zu erwarten. Bevor Špidla die zweite
Phase der Konsultationen in Gang setzt, will er die Auswertung dieser
Seminare abwarten. Auf dieser Grundlage, so die Hoffnung des
EU-Kommissars, sollten die Sozialpartner dann einen gemeinsamen
Textvorschlag für die neue Richtlinie ausarbeiten.
Nähere Informationen sowie zahlreiche
Dokumente zum Download haben wir auf einer Sonderseite
zusammengestellt, die regelmäßig aktualisiert wird.
Estland
setzt EBR-Richtlinie in
Kraft
Am
11. Februar 2005 ist in Estland die
EBR-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden, alle anderen
EU-Beitrittsländer hatten dies schon vor dem Beitrittstermin
am 1. Mai 2004 vollzogen. Das estnische Gesetz über die
Arbeitnehmerbeteiligung in EU-weit tätigen Unternehmen
beinhaltet neben den Regelungen über den Europäischen
Betriebsrat auch die Vorschriften zur Mitbestimmung in der
Europäischen Aktiengesellschaft (SE).
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EuGH
stärkt Rechte der Betriebsräte bei Massenentlassungen
Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat
Arbeitnehmervertretern im Fall von Massenentlassungen den
Rücken gestärkt. Nach einem Urteil vom 27. Januar
2005 (AZ: C-188/03) muß der Arbeitgeber zunächst die
im EU-Recht vorgeschriebenen Konsultationspflichten gegenüber
den Betriebsräten vollständig erfüllen,
bevor er Kündigungen aussprechen darf. Bei der Berliner AWO
Pflegegesellschaft Südwest hatte der Insolvenzverwalter
Gespräche mit der Arbeitnehmervertretung begonnen, aber noch
während der laufenden Verhandlungen Beschäftigte
entlassen. Eine dagegen gerichtete Klage war vom Arbeitsgericht Berlin
dem EuGH vorgelegt worden und hatte dort Erfolg.
Manche
Arbeitgeber sind von diesem Urteil
aufgeschreckt, da Kündigungen jetzt erschwert werden. Die
Wirtschaftspresse spricht von einer "erheblichen Brisanz" des Urteils,
wie beispielhaft ein Bericht im Handelsblatt zeigt:
Sind EBR-Vereinbarungen rechtens, die die
Konstituierung eines EBR untersagen?
Die Gründung eines
Europäischen
Betriebsrates wird nicht von jedem Arbeitgeber mit Wohlwollen
betrachtet. Beim Speditionsunternehmen Kühne + Nagel versucht
der Firmeninhaber seit Jahren, den Arbeitnehmervertretern die
erforderlichen Informationen vorzuenthalten (siehe unsere Sonderseite
zu einschlägigen Gerichtsurteilen). Jetzt ist ein neuer Fall
bekanntgeworden, wo der Arbeitgeber ähnlich wie bei Bofrost
Informationen verweigert.
Im
Oktober 2003 hatte der
Betriebsrat von Stilke, einer Kette von
Bahnhofsbuchhandlungen, den Arbeitgeber aufgefordert, die zur
EBR-Gründung erforderlichen Auskünfte über
Standorte und Belegschaftszahlen im Ausland zu erteilen. Der
Arbeitgeber lehnte dies ab, denn die Gründung eines
Europäischen Betriebsrates sei "keine existenzsichernde
Maßnahme für ein Unternehmen, das sich gerade im
Turnaround befindet." Am 4. März 2005 wurde daher vor dem
Arbeitsgericht Hamburg über die Informationspflicht des
Arbeitgebers verhandelt.
Wenige Tage
zuvor erhielt der Hamburger Betriebsrat ein Fax aus Bern mit dem Text
einer "freiwilligen" EBR-Vereinbarung aus dem Jahre 1996. Da Stilke
inzwischen zur schweizerischen Valora-Gruppe gehört, sei deren
EBR-Vereinbarung auch auf Stilke anwendbar. Von
regelmäßigen EBR-Sitzungen ist darin allerdings
keine Rede. Arbeitnehmervertreter müssen sich an ihren
jeweiligen Spartengeschäftsführer wenden, der ihnen
dann schriftliche Informationen zukommen läßt. Diese
Informationen ersetzen die Gründung eines EBR.
Es handelt sich europaweit um die erste bekanntgewordene
EBR-Vereinbarung dieser Art. Über den Ausgang des Verfahrens
werden wir weiter berichten.
Abmahnung
für BVG-Vorsitzende im
Bauer-Verlag
Kürzlich
wurde ein Fall aus dem Verlagswesen bekannt, in dem eine
Arbeitnehmervertreterin im Rahmen der EBR-Gründung mit
Sanktionen belegt wurde.
Die
Vorsitzende des
Besonderen
Verhandlungsgremiums (BVG) und des Konzernbetriebsrates der
Bauer-Verlagsgruppe in Hamburg, Kersten Artus, wurde abgemahnt und
erhielt drei Tage Gehaltsabzug, weil sie an einem Seminar für
Europäische Betriebsräte teilnahm.
Das
im
Oktober 2004 von der Gewerkschaft ver.di
für den Medienbereich organisierte Seminar vermittelte
Fachwissen über die Arbeitsweise von Europäischen
Betriebsräten und über die Aufgaben von Besonderen
Verhandlungsgremien. Die Verlagsleitung argumentierte, es
würde völlig ausreichen, wenn ein einziges
Betriebsratsmitglied aus dem Konzern zu diesem Seminar fahre - die
Teilnahme eines Kollegen aus Magdeburg sei bereits zuvor genehmigt
worden. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Hamburg brachte
am 7. März 2005 kein Ergebnis, nun wird das Verfahren am 20.
Juli 2005 fortgesetzt.
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4.
Europäische Aktiengesellschaft
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Gesetz
zur Europäischen
Aktiengesellschaft in Kraft
Am 29. Dezember
2004 ist das Gesetz zur Einführung der
Europäischen Gesellschaft (SEEG) in Kraft
getreten. Mit ihm werden die entsprechenden EU-Vorgaben, die
bereits am 8. Oktober 2004 in allen
EU-Ländern unmittelbare Geltung erlangt hatten, in
deutsches Recht umgesetzt. Durch einen Einspruch des Bundesrates hatte
sich der Gesetzgebungsprozeß länger als erwartet
hingezogen (wir berichteten in den EBR-News 4/2004).
Bisher ist die SE-Gesetzgebung erst in der Hälfte der
EU-Länder umgesetzt worden, es fehlen noch so wichtige
Länder wie Frankreich, Spanien, Italien und die Niederlande.
Die SE
ist eine neue Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen
EU-Ländern tätig sind. Zukünftig
können diese zwischen den nationalen (deutschen,
französischen, schwedischen usw.) Gesellschaftsformen und
einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) wählen. Um
die in vielen Ländern bestehende Mitbestimmung im
Aufsichtsrat nicht unterlaufen zu lassen, gibt es neben der
eigentlichen EU-Verordnung eine gesonderte EU-Richtlinie zur
Arbeitnehmerbeteiligung in der SE.
In den Niederlanden
ist die Diskussion über die SE etwas in den Hintergrund
geraten, weil eine seit Jahren diskutierte Reform der nationalen
Mitbestimmung Priorität hatte. Seit 1. Oktober 2004 ist das
neue Gesetz über die Unternehmensstruktur (Structuurwet) in
Kraft, das den Betriebsräten in Kapitalgesellschaften mehr
Rechte bei der Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat
gewährt. Diese werden jetzt nicht mehr kooptiert, sondern -
ähnlich wie in Deutschland - gewählt.
Neue SE-Gründungen
Wir
berichteten in den EBR-News
4/2004 über drei Unternehmen, die sich in eine SE
umgewandelt haben oder dies in Kürze vornehmen werden.
Inzwischen gibt es zwei weitere Unternehmen:
Die Brenner Basistunnel BBT,
ein Gemeinschaftsunternehmen der österreichischen und
italienischen Eisenbahnen mit Sitz in Innsbruck, hat sich in eine SE
umgewandelt. Da bei dem Unternehmen fast keine Arbeitnehmer
beschäftigt sind, gibt es auch keine Arbeitnehmerbeteiligung
im internationalen Aufsichtsrat. Die schwedische Investmentbank Alfred
Berg, eine
Tochtergesellschaft von ABN AMRO mit Niederlassungen in den vier
skandinavischen Ländern, wird sich voraussichtlich am 1.
August 2005 in eine SE umwandeln. Insgesamt entsenden die 322
Beschäftigten elf Delegierte in das Besondere
Verhandlungsgremium (BVG). Schweden stellt dort fünf, die
übrigen Länder jeweils zwei Delegierte.
Hintergrundmaterialien
Unter
dem
Motto "Meilenstein auf dem Weg zur Internationalisierung oder Einladung
zur Flucht aus der Mitbestimmung?" führte die
österreichische Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) am
31. Januar 2005 in St. Pölten eine Konferenz zur
Europäischen Aktiengesellschaft durch. Zahlreiche
Hintergrundmaterialien und Präsentationen der Referenten
stehen zum Download zur Verfügung.
Das
Europäische Gewerkschaftsinstitut (EGI) in Brüssel
hat eine Übersicht über die Mitbestimmung im
Aufsichts- oder Verwaltungsrat aller 25 EU-Länder erstellt.
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5. Aus der Arbeit
Europäischer Betriebsräte
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Neue
Studie über die EBR-Arbeit
Das
Landesinstitut Sozialforschungsstelle Dortmund hat zwei Jahre lang die
praktische Arbeit Europäischer Betriebsräte in
zwölf Konzernen untersucht. Am 20. Januar 2005 wurden die
bisher noch unveröffentlichten Ergebnisse einem Kreis von etwa
zwanzig Wissenschaftlern und EBR-Beratern in Dortmund vorgestellt.
Interessant ist die Typologie, die von Prof. Dr. Hermann Kotthoff
entworfen wurde. Er unterscheidet fünf Arten von
EBR-Arbeit:
-
Der EBR als
"mitgestaltendes Arbeitsgremium"
(findet sich eher in Unternehmen, deren Belegschaft
gleichmäßig über viele Länder
verteilt ist)
-
Der
EBR-Vorsitzende als Fürsprecher
der Diaspora (findet sich in manchen deutschen Unternehmen mit
verhältnismäßig kleiner
ausländischer Belegschaft)
-
Florettfechten:
die EBR-Sitzung als
Verhör (verbreitet in französischen Unternehmen)
-
Der
EBR auf der Suche nach
Themen ("Wir drehen uns im Kreis")
-
Der blockierte
EBR (Ursache sind z. B.
schwelende Konflikte zwischen einzelnen Ländern)
In der Studie werden die Typen 1 - 3
als
relativ wirksame EBR-Typen charakterisiert, die Typen 4 + 5 haben
dagegen kaum Spuren im Alltag der Vertretungsarbeit der beteiligten
Länder hinterlassen. In einem Anhang zur Studie hat Daniel
Tech genauer untersucht, wie die Hauptvorstände der deutschen
Einzelgewerkschaften das Thema EBR behandeln. Die
Veröffentlichung der Forschungsergebnisse ist in
Kürze zu erwarten, wir werden in den nächsten
EBR-News darüber berichten.
Sozialer
Dialog beim
französischen Energiekonzern Total
Gemeinsam
mit der Europäischen Föderation der
Chemiegewerkschaften (EMCEF) haben die Arbeitnehmervertreter des
französischen Erdöl- und Energiekonzerns TotalFinaElf
am 22. November 2004 eine "Plattform des Sozialen Dialogs"
unterzeichnet. Es handelt sich dabei um eine ergänzende
Betriebsvereinbarung zur bestehenden Vereinbarung über den
Europäischen Betriebsrat. Bereits seit 1994 gab es im
Vorgängerkonzern Elf Acquitaine eine EBR-Vereinbarung. Nach
der Fusion mit Fina und Total zur TotalFinaElf wurde 2001 eine neue
EBR-Vereinbarung ausgehandelt, die aber kaum über die
Mindeststandards der EU-Richtlinie hinausging.
Wie der
Generalsekretär der EMCEF, Reinhard Reibsch,
gegenüber den EBR-News erläuterte, stand für
ihn die Frage einer sozialverträglichen Begleitung von
Umstrukturierungsprozessen im Mittelpunkt, während der
Arbeitgeber sich in der Öffentlichkeit gerne als sozial
verantwortliches Unternehmen profilieren wollte. Das jetzt
vorliegende Abkommen listet eine Anzahl von
Dialogverpflichtungen auf, um die Auswirkungen von
Restrukturierungen auf die Beschäftigten zu mildern.
Die zentrale Leitung sichert darin zu, die Arbeitnehmervertreter
über Pläne mit erheblichen Auswirkungen auf die
Beschäftigungslage rechtzeitig zu informieren. Ziel ist es,
mehr Verbindlichkeit in den Prozeß der Konsultation zu legen
und die Arbeitnehmervertreter intensiver an der Gestaltung des Wandels
zu beteiligen. Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache vor:
Sanofi-Aventis
gründet EBR
Wir
berichteten in den EBR-News 2/2004
über den Kampf der Aventis-Beschäftigten gegen die
feindliche Übernahme durch den kleineren Konkurrenten
Sanofi-Synthélabo. Nach der Verschmelzung bildeten die
Arbeitnehmervertreter ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG), um eine
EBR-Vereinbarung für den fusionierten Konzern
auszuhandeln. Dem BVG gehörten 33 Mitglieder aus 16
Ländern an, die am 24. Februar 2005 schließlich ein
Abkommen unterzeichneten. Danach besteht der neue EBR aus 40
Mitgliedern und kommt zweimal jährlich zusammen. Ihm
gehören bereits heute Delegierte aus den zukünftigen
EU-Ländern Bulgarien, Rumänien und Kroatien an, die
Türkei soll vier Jahre vor ihrem EU-Beitritt in den EBR
aufgenommen werden. Der Lenkungsausschuß des EBR besteht aus
neun Mitgliedern. Weiterhin gehören fünf
Arbeitnehmervertreter mit beratender Stimme dem Verwaltungsrat des
französischen Unternehmens an. Sie müssen aus
mindestens drei unterschiedlichen Ländern kommen.
Arbeits- und
Gesundheitsschutz im EBR
Kürzlich hat die Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) zwei EBR-Vereinbarungen über
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auf ihrer Webseite
veröffentlicht. Bereits im Juni 2003 war beim
französischen Baustoffkonzern Lafarge ein
ausführliches Dokument ("gemeinsame Erklärung")
zwischen EBR und Konzernleitung unterzeichnet worden. Mit dieser recht
ausführlich formulierten Vereinbarung hatte der EBR
den Gesundheitsschutz zu einem europäischen Thema gemacht.
Ebenso bedeutend ist die Vereinbarung in der französischen Vinci-Gruppe
von Dezember 2003: das Ziel "Null Unfälle" soll zu einem Thema
auf allen operativen Ebenen des Konzerns werden.
Daß
Verbesserungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes positive
Auswirkungen auf die Ertragskraft von Unternehmen haben
können, wurde durch zwei Studien belegt,
die am 20. Januar 2005 von der Europäischen Agentur
für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
vorgestellt wurden. Eine dieser Studien benennt zehn Kriterien
für die soziale Verantwortung von Unternehmen im Arbeits- und
Gesundheitsschutz, dazu gehören seine Einbindung in die
langfristige Unternehmensstrategie sowie die Integration in
betriebliche Funktionsbereiche wie Personal und Marketing. Die andere
Studie betont den engen Zusammenhang
zwischen Arbeitsqualität und Produktivität.
Der
komplette Text der Studien kann als pdf-Datei heruntergeladen werden:
Corporate Social Responsibility (CSR)
Wir
berichteten in den EBR-News 4/2004
über einige weltweite Rahmenabkommen zur sozialen
Verantwortung und über die Gründung von
Weltbetriebsräten. In den letzten Wochen sind drei weitere
Unternehmen hinzugekommen. In Rom wurde am 4. November 2004
für Impregilo, den
größten italienischen Baukonzern, eine Vereinbarung
unterzeichnet. Am 31. Januar 2005 folgte dann das französische
Spezialchemieunternehmen Rhodia mit der
Unterzeichnung eines Abkommens in Paris. Die folgenden Texte sind nur
in englischer Sprache verfügbar:
Weitere
Texte von Rahmenabkommen stehen auf unserer Downloadseite zur
Verfügung.
Auch der
französische Stromversorger Electricité
de France (EdF), der in Deutschland eine Beteiligung an der
Energie Baden-Württemberg (EnBW) hält, wird sich der
globalen Verantwortung für soziale Mindeststandards stellen.
Bis November 2004 dauerten die Verhandlungen über ein
weltweites Abkommen, das am 24. Januar 2005 schließlich
unterzeichnet wurde. Um die Einhaltung des Abkommens zu
überwachen, wurde gleichzeitig die Gründung
eines Weltbetriebsrates vereinbart. Dennoch
findet die Konzernpolitik nicht nur Zustimmung. Mit einer
öffentlichen Stellungnahme hatte sich der EBR von EdF (siehe
Logo des EBR) am 12. Januar 2005 sehr kritisch mit
Restrukturierungsplänen auseinandergesetzt.
Ihrer
sozialen Verantwortung stellt sich auch die
Hotelgruppe Hilton. Mit finanzieller
Unterstützung der Europäischen Kommission wird sie
ihre Belegschaft stärker über Corporate Social
Responsibility (CSR) informieren. In der letzten EBR-Sitzung am 3. und
4. Februar 2005 in Paris war dies ein Thema. Dort wurde auch die
geltende EBR-Vereinbarung bis 2012 verlängert.
Wie
wichtig der Abschluß einer globalen Sozialcharta ist, zeigte
kürzlich die Deutsche Telekom.
Während das Unternehmen in Europa die Rechte von
Arbeitnehmervertretungen respektiert, verstößt eine
Tochtergesellschaft in den USA gegen grundlegende internationale
Standards. Der europäische Gewerkschaftsdachverband UNI hat
sich daher an Bundeskanzler Schröder gewandt, damit er als
wichtigster Anteilseigner bei der Unternehmensleitung interveniert.
Gründung eines Betriebsrates bei Air
Malta
Seit dem 1. Mai
2004 gehört die
Mittelmeerinsel Malta, die noch bis 1964 britische Kolonie war, zur
Europäischen Union. Das System der betrieblichen
Interessenvertretung ähnelt daher stark dem
angelsächsischen Modell, in dem es keine gesetzliche Grundlage
für Betriebsräte gibt. Die Fluggesellschaft Air Malta
hat nun als erstes Unternehmen am 27. Januar 2005 auf Grundlage einer
Betriebsvereinbarung einen Betriebsrat eingerichtet. Obwohl es sich bei
dem "Central Representative Council" (CRC) um ein nationales Gremium
handelt, erinnert manches an die Gepflogenheiten bei einem
Europäischen Betriebsrat. Die folgenden Texte sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
Die
politische Bedeutung der ersten Betriebsratsgründung in Malta
geht weit über das Land hinaus. Länder wie Großbritannien
oder Polen, in denen es bis heute keine
Betriebsräte gibt, befinden sich mitten in der Diskussion
über die nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr
2002 über Information und Konsultation. Hier kann die
maltesische Lösung eine Vorbildfunktion haben.
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Neue EBR-Datenbank in Betrieb
Mitte Februar 2005 startete das
Europäische Gewerkschaftsinstitut in Brüssel eine
Online-Datenbank zum Thema Europäische Betriebsräte.
Neben der im Dezember 2004 publizierten CD-ROM (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2004) steht damit ein weiteres Angebot zur
Verfügung, um die Namen von EBR-fähigen Unternehmen
wie auch die Inhalte von EBR-Vereinbarungen zu recherchieren.
In einer Suchmaske gibt man zunächst den
Namen des
gewünschten Unternehmens ein. Ist dieses Unternehmen in der
Datenbank gespeichert, werden das Datum der EBR-Vereinbarung, die
Beschäftigtenzahlen in den einzelnen Ländern und die
Verteilung der Mandate im Europäischen Betriebsrat angezeigt.
Darüber hinaus kann die erste Seite der EBR-Vereinbarung als
pdf-Datei geladen werden. Wer den gesamten Vereinbarungstext lesen
will, muß sich mit seiner Mailadresse anmelden und
erhält das Dokument in den folgenden Tagen zugeschickt. Die
Texte der Datenbank sind in der Regel nur in englischer Sprache
verfügbar.
Peter
Kerckhofs,
wissenschaftlicher Betreuer der Datenbank, erwartet zahlreiche
Rückmeldungen sowohl von EBR-Mitgliedern als auch von
hauptamtlichen EBR-Koordinatoren. Diese Informationen sollen in eine
für Ende 2005 geplante Neuauflage der CD-ROM
einfließen.
Neue
Anlaufstelle für EU-Gelder
Wer
Gelder für ein Projekt bei der EU beantragen wollte oder einen
Experten für Europäische Betriebsräte aus
einem bestimmten Land gesucht hat, konnte sich bisher an den Infopoint
des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) in Brüssel
wenden. Seit Anfang 2005 hat die Agentur für soziale
Entwicklung (SDA) diese Aufgabe übernommen. Träger
der Einrichtung, die vom EGB unterstützt wird, ist ein
gemeinnütziger Verein. Eine wichtige Aufgabe der SDA besteht
darin, Projektträger bei der Beantragung von EU-Geldern zu
unterstützen, z. B. für grenzübergreifende
Treffen von Arbeitnehmervertretungen im Vorfeld der Gründung
eines Europäischen Betriebsrates. Weiterhin koordiniert die
Agentur Übersetzungsarbeiten, hilft bei der Vorbereitung von
Seminaren und organisiert Netzwerke für die Beratung
von Europäischen Betriebsräten. Die
Webseite der SDA ist nur in englischer und französischer
Sprache verfügbar.
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7. Europäische
Betriebsräte in Spanien
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Spanien
steht wirtschaftlich an fünfter Stelle in der EU. Bei
Europäischen Betriebsräten spielt das Land dagegen
eine vergleichsweise geringe Rolle, weil kaum noch Konzernzentralen
dort ansässig sind. Im Verlauf der 80er und 90er Jahre
gerieten fast alle größeren, international
tätigen Firmen Spaniens in die Hand ausländischer
Konzerne (z. B. Kauf von Seat durch Volkswagen). Lediglich in der
Energiewirtschaft, im Bankwesen und in der Telekommunikation
betätigen sich spanische Konzerne heute noch als "global
player" und kaufen ihrerseits Unternehmen im Ausland auf.
Rund
die
Hälfte aller EBR-fähigen Unternehmen in der EU (1.111
von 2.169 Unternehmen) sind mit einer Niederlassung oder
Tochtergesellschaft in Spanien vertreten, aber nur 56 davon haben dort
auch Ihren Stammsitz. Von diesen hatten bis Ende 2004 erst acht einen
EBR gebildet. Es fehlen noch so bedeutende Namen wie die Bankengruppe
Santander oder der Telekomkonzern Telefónica. Die
Großbank BBVA hatte als erste spanische Bank einen EBR
gegründet - allerdings erst im Juni 2004. Einige Unternehmen
der Metall- und Elektroindustrie verlagerten in jüngster Zeit
Standorte massiv von Spanien nach Osteuropa (Samsung, Lear, Valeo und
Panasonic). Durch die EU-Osterweiterung hatte sich die Zahl der in
Spanien beheimateten EBR-fähigen Unternehmen von 32 auf 56
fast verdoppelt, der größte Teil davon sind jedoch
mittelständische Firmen mit kaum mehr als 150
Beschäftigten in den neuen EU-Ländern.
Prof.
Dr.
Heinz Bierbaum vom INFO-Institut in Saarbrücken arbeitet seit
Jahren sehr eng mit dem katalanischen Landesbezirk des
Gewerkschaftsbundes CC.OO. bei der Beratung von Europäischen
Betriebsräten zusammen. Er hat gerade ein Forschungssemester
in Barcelona absolviert. Wir fragten ihn nach seinen
Eindrücken:
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8. Gewerkschaften und Sozialer
Dialog auf EU-Ebene
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Neuer
Generalsekretär der Metallgewerkschaften
Seit dem 28.
Februar 2005 hat der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB)
einen neuen Generalseketär. Peter
Scherrer war zuvor stellvertretender Leiter des
Stahlbüros der IG Metall in Düsseldorf und Betreuer
des Europäischen Betriebsrates von ThyssenKrupp. Er hatte sich
in den vergangenen Jahren auch stark in der Zusammenarbeit mit den
Gewerkschaften in Mittel- und Osteuropa engagiert. Die Wahl war
notwendig geworden, weil sein Amtsvorgänger Reinhard Kuhlmann
zum Personalvorstand im neuen Werftverbund ThyssenKrupp Marine Systems
in Hamburg bestimmt worden war.
Der
Einfluß deutscher Gewerkschaften auf EU-Ebene bleibt dadurch
unverändert groß. Sie stellen in fünf von
elf Föderationen den Generalsekretär bzw. die
Generalsekretärin (neben der Metallbranche auch in den
Sektoren Chemie, Nahrungsmittel, Transport sowie Öffentliche
Dienste).
EU-Kommission
informiert über Sozialen Dialog
Am 1. Februar 2005
startete die Europäische Kommission eine neue Webseite zum
Sozialen Dialog. Dort finden sich alle Dokumente, die im Laufe der
letzten Jahre zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften
auf europäischer Ebene ausgehandelt wurden: Rahmenabkommen,
gemeinsame Erklärungen, Richtlinien, Verhaltenskodices und
Beispiele guter Praxis zu Themen wie lebenslanges Lernen,
Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz, Telearbeit usw. Der Soziale
Dialog umfaßt neben regelmäßigen
Diskussionen der Sozialpartner in eigens dafür
gegründeten Ausschüssen auch deren Beteiligung am
Gesetzgebungsprozeß, was 1993 Bestandteil des Vertrages
über die Europäische Union ("Maastrichter Vertrag")
geworden ist. Ein Klick auf das Banner führt zur Webseite.
Regelungen
der Arbeitsbedingungen im Bahnverkehr
Jüngstes
Beispiel für den
Sozialen Dialog ist eine am 27. Januar 2005 geschlossene Vereinbarung
zwischen dem Verband der europäischen Eisenbahngesellschaften
(CER) und der Europäischen
Transportarbeiter-Föderation (ETF). Sie einigten sich auf eine
EU-weite Regelung der Ruhe-, Arbeits- und Fahrzeiten für
Beschäftigte, die auf dem Streckennetz von mindestens zwei
Ländern im Einsatz sind. Beide Seiten (CER und ETF) forderten
die EU-Kommission auf, diese Vereinbarung als EU-Richtlinie in Kraft zu
setzen. Der EU-Kommissar für Beschäftigung und
Soziales, Vladimír Špidla, legte daraufhin am 8.
Februar 2005 einen entsprechenden Richtlinienvorschlag vor.
Europäische Kommission lanciert
Sozialpolitische
Agenda
Am 9. Februar 2005
veröffentlichte die Europäische Kommission eine neue
Sozialpolitische Agenda für die Jahre 2005 bis 2010.
Hauptpunkte sind die Schaffung eines europäischen
Arbeitsmarktes, von besseren und mehr Arbeitsplätzen und die
Aktualisierung des Arbeitsrechts. Vom Europäischen
Gewerkschaftsbund (EGB) wird die Agenda begrüßt,
wenn auch eine gewisse Skepsis über die Umsetzung bleibt.
Besonders kritisch sehen Experten die Willensbekundung zur
Tarifpolitik. Die EU-Kommission, so Maarten Keune vom
Europäischen Gewerkschaftsinstitut (EGI), habe zwar die
Entwicklung transnationaler Tarifverhandlungen vorgeschlagen, aber
keine Idee für deren Umsetzung.
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9.
Interessante Webseiten
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Neues
Gewerkschaftsportal zu Restrukturierungsfragen
Randgeschäfte
werden abgestoßen, Kerngeschäfte ausgebaut,
Standorte und Sparten europaweit "konsolidiert" und umstrukturiert.
Für fast alle Europäischen Betriebsräte ist
dies inzwischen zu einer alltäglichen Erfahrung geworden. Um
das Know-how von Betriebsräten und
Gewerkschaftssekretären angesichts europaweiter
Unternehmens-Restrukturierungen durch gezielte Trainings und Netzwerke
zu verbessern, wurde im Januar 2005 mit Unterstützung des
Europäischen Sozialfonds das Projekt TRACE gestartet. Unter
Leitung der Europäischen Gewerkschaftsakademie (EGA)
beteiligen sind 19 Partner aus 10 Ländern daran
(Dänemark, Schweden, Finnland, Österreich, Belgien,
Frankreich, Italien, Spanien, Portugal und Großbritannien),
Projektpartner aus Deutschland gibt es bisher noch keine. Die
Webseite des TRACE-Projekts ist nur in englischer und
französischer Sprache verfügbar.
Netzwerk der
Otto-Brenner-Stiftung
Die von der IG Metall getragene
Otto-Brenner-Stiftung hat eine Kontakt-Datenbank für
Gewerkschaften und industrielle Beziehungen in
Mittel- und Osteuropa erstellt und listet zahlreiche
Informationsquellen auf.
Beispielhafte
Webseiten von
Europäischen Betriebsräten
Manche
Europäische Betriebsräte sind im unternehmensweiten
Intranet mit einer eigenen Webseite vertreten, im öffentlichen
Internet gibt es jedoch nur wenige EBR-Seiten. Eine beispielhafte
Homepage wurde im Sommer 2004 vom EBR der belgischen Banken- und
Versicherungsgruppe KBC ins Netz gestellt. Die Erstellung der
Internetpräsenz in acht Sprachen ist mit EU-Geldern finanziert
worden und dient vor allem dazu, den Arbeitnehmervertretungen der
EU-Beitrittsländer die nötigen
Hintergrundinformationen zu vermitteln.
Gänzlich
ohne
Fremdfinanzierung ist die Webseite der Hotelgruppe Hilton erstellt
worden, die der Sekretär des Hilton European Consultative
Forum Anfang 2005 der Öffentlichkeit vorstellte:
Die
folgenden Internetseiten
sind nicht von Europäischen Betriebsräten, sondern
von Gewerkschaften bzw. vom Arbeitgeber erstellt worden:
Standort
von Procter &
Gamble kämpft ums Überleben
In dem kleinen
Schwarzwaldort Lenzkirch
kämpfen 280 Beschäftigte und die ganze Region seit
Monaten für den Fortbestand eines traditionsreichen Werkes.
Die Firma Kadus war seit 1981 im Besitz des Kosmetikkonzerns Wella,
dieser wiederum ist 2003 vom US-Konzern Procter & Gamble
aufgekauft worden. Der neue Eigentümer wollte den Standort
Lenzkirch aufgeben und verkaufte ihn am 1. März 2005 an den
österreichischen Kosmetikhersteller Kematen cosmetics. Die
Betroffenen haben ihre Aktionen gegen drohende Massenentlassungen auf
einer Seite im Internet dokumentiert.
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Gewerkschaften
auf dem Weg
nach Europa
Gemessen
an ihrem Anspruch weisen die Gewerkschaften immer noch einen
"Europäisierungsrückstand" auf, so die Autoren aus
dem Umfeld der IG Metall. Einer von ihnen ist Joachim Beerhorst, in der
Vorstandsverwaltung der IG Metall zuständig für die
Ausbildung von Gewerkschaftssekretären. Er legt im Rahmen
seiner Tätigkeit großen Wert auf die
Berücksichtigung europäischer Themen in der
täglichen Gewerkschaftsarbeit. Aline Hoffmann vom EBR-Team der
IG Metall zeigt in ihrem Beitrag den Weg zu einer
"grenzüberschreitenden gewerkschaftlichen Betriebspolitik".
Themen wie Tarifpolitik und Bildungsarbeit sowie Beiträge von
Autoren aus Dänemark, Italien, Polen und Tschechien runden den
Sammelband ab, der im Januar 2005 erschienen ist. → Nähere
Informationen zum Buch
Joachim Beerhorst / Hans-Jürgen Urban
(Hrsg.)
Handlungsfeld europäische
Integration
Gewerkschaftspolitik in und
für Europa
Wie der Rückstand
praktisch behoben werden kann, hat Jochen Gollbach in seiner im April
2005 erscheinenden Dissertation untersucht. Vor allem geht er
der Frage nach, wie die Gewerkschaften ihre Tarifpolitik europaweit
koordinieren können. Seit Januar 2004 ist der Autor als
wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Europäischen
Metallgewerkschaftsbund (EMB) in Brüssel genau für
diese Aufgabe
zuständig.
→ Nähere
Informationen zum Buch
Jochen Gollbach
Europäisierung
der Gewerkschaften
Praktische Ansätze im
Spannungsfeld transnationaler Traditionen
Hamburg
2005, 255 Seiten, broschiert, ISBN 3-89965-126-X, € 16,80
Neuer Bericht der EU-Kommission
zu
Arbeitsbeziehungen
Tarifverhandlungen
werden zunehmend von der Branchen- auf die Unternehmensebene verlagert und sind häufig mit der Drohung von
Standortverlagerungen verbunden, was
Beispiele wie Siemens, Opel, DaimlerChrysler und Märklin
zeigen. Dies geht aus einem Bericht über die
Entwicklung der Arbeits-beziehungen in der EU im Jahre 2004 hervor, den
die Europäische Kommission am 20. Januar 2005 vorstellte.
Andererseits verleiht die fortschreitende Globalisierung den
Arbeitsbeziehungen innerhalb der EU insgesamt aber auch mehr Gewicht
("Europäisches Sozialmodell"). Der englischsprachige Bericht enthält Übersichten über
wichtige Grundlagen der industriellen Beziehungen in den einzelnen
Mitgliedsländern. Er kann als Broschüre
bestellt oder als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Roman
über
Standort-Monopoly, Unternehmensberater und Betriebsräte
Es gibt
selten einen Roman über Betriebsräte, Autor Uwe Senk
aus Lörrach war selber einer. Er mußte im Sommer
2002 als Betriebsratsvorsitzender die Sozialplanverhandlungen
führen, als die Konzernspitze die Schließung seines
Standortes beschloß. Die Auseinandersetzung der damaligen
Zeit hat er in Romanform gegossen:
Die
Yuppie-Truppe der
berüchtigten Unternehmensberatung Mc. Castley
mißbraucht ein Medizintechnik-Unternehmen als
Übungsplatz für ihre unternehmerischen Planspiele.
Der Manager Christof Weiss kommt zu einer Indizienkette, wonach die
Schließung seines Standortes längst beschlossene
Sache ist. Er muß sich entscheiden, entweder gut bezahlte
Loyalität gegenüber den neuen Machthabern oder
Solidarität mit den langjährigen Kollegen. Er
kandidiert für den Betriebsrat...
Uwe L. Senk
Bauernopfer
Roman nach einer wahren Geschichte
Norderstedt 2004, 240 Seiten, Paperback, ISBN
3-8334-1142-2, € 20,-
→ Online-Bestellung
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11.
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Ausbau
unseres Angebots
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Kooperation
mit dem INFO-Institut
Seit 1996 ist das Institut
für Organisationsentwicklung und Unternehmenspolitik
(INFO-Institut) in Saarbrücken in der betriebswirtschaftlichen
Beratung von Betriebsräten, Arbeitnehmervertretern im
Aufsichtsrat sowie Europäischen Betriebsräten
tätig. Gegründet wurde es von Prof. Dr. Heinz
Bierbaum, der zuvor hauptamtlich bei der IG Metall beschäftigt
war (zunächst in der Wirtschaftsabteilung beim Vorstand und
danach als 1. Bevollmächtiger der Verwaltungsstelle Frankfurt
am Main). In letzter Zeit ist der Beratungsbedarf gerade bei
Europäischen Betriebsräten erheblich angestiegen,
daher wurde dieses Arbeitsfeld innerhalb des INFO-Instituts zum 1.
Januar 2005 personell verstärkt. In diesem Zusammenhang wurde
auch eine Kooperation mit dem Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" vereinbart. Eines der ersten Projekte ist die
Konzeption eines betriebswirtschaftlichen Seminars für
Europäische Betriebsräte, das als Inhouse-Veranstaltung
gebucht werden kann.
Neuer
juristischer Berater
Prof. Dr. Ulrich Zachert
unterstützt das Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" zukünftig als juristischer Berater.
Zachert ist seit 1981 Professor für Arbeitsrecht an der
Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik
(HWP) und war zuvor am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
Institut (WSI) des DGB tätig. Er gehört als
ehrenamtlicher Richter dem Bundesarbeitsgericht an. Durch
Gastprofessuren und Forschungsaufenthalte verfügt er
über zahlreiche Kontakte zu Arbeitsrechtlern in Frankreich,
Spanien, Italien, Großbritannien und anderen
Ländern. Prof. Zachert wird in juristischen
Zweifelsfällen gutachterlich tätig sein, insbesondere
beim Abschluß von EBR-Vereinbarungen.
Leserbriefe
Immer
wieder bekommen wir positive Rückmeldungen von unseren
Newsletter-Lesern, einige dieser Zuschriften möchten wir heute
einmal veröffentlichen. Vielen Dank dafür.
Liebe Damen und
Herren von der Redaktion des Newsletters, ich möchte Ihnen ein
Kompliment machen: Ihr Newsletter ist super informativ, super
übersichtlich, super zum Weiterdenken und Weiterplanen
für EBRs. Danke!
Monika Gerigk,
EBR-Vorsitzende Hubert Burda Media, Offenburg
Bin gerade auf Ihre Newsletter aufmerksam gemacht worden. Diese sind
sehr informativ und für die Praxis der
Arbeitnehmervertretungen auf europäischer Ebene ein sinnvolles
und notwendiges Netzwerk in einem Bereich, dessen Bedeutung in Zukunft
noch stärker als bisher wachsen wird.
Erwin
Wolf, ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg,
Fachbereichssekretär Postdienste, Spedition + Logistik,
Stuttgart
Lieber Herr Altmeyer, habe
hohen Respekt vor der Arbeit von Ihnen und Ihren Kollegen! Da ich seit
über 20 Jahren in Beratungen und Trainings bei
Integrationsprozessen von Unternehmen international arbeite, erlebe
ich, welche Herausforderung es für
Führungskräfte bedeutet sich im neuen,
ständig wandelnden Rahmen ... handlungsfähig zu
bleiben oder neu zu werden. Sicherlich ist es für die
Mitarbeitervertreter auch nicht einfacher und ich finde es
gesellschaftspolitisch wichtig, daß es Personen gibt, die sie
unterstützen.
Michael Holzhauser,
Unternehmensberater für Organisationsentwicklung und
Interkulturelle Kommunikation, Pfinztal
Herzlichen Dank für Eure Arbeit! Ich freue mich und bin sehr
dankbar für jegliche professionelle Hilfe... Mich
interessieren alle Möglichkeiten der Weiterbildung, um den
ständig wachsenden Anforderungen gerechter werden zu
können. Es war mir ein Bedürfnis ... mein Interesse
an Eurer Arbeit zu bekunden und auch Danke dafür zu sagen. Mit
solidarischen Grüßen
Manfred
Monjé, Sekretär des Hilton European Consultative
Forum, Mainz
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