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11.
April 2007
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1.
Standortkonkurrenz als
Herausforderung für den EBR
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EADS
in der Krise?
Der
Flugzeughersteller Airbus, wichtigste Sparte der EADS-Gruppe, kommt
nicht zur Ruhe. Mit dem Programm "Power8" sollen Kosten in
Milliardenhöhe eingespart werden, obwohl das Unternehmen
über
volle Auftragsbücher verfügt. Die Verwaltungskosten
sollen um
30% sinken, die Fertigung gestrafft und rationeller auf die Werke
verteilt werden. Ein Teil der Produktion soll an Fremdfirmen vergeben,
eine Reihe von Werken an Investoren verkauft werden. Auslöser
dieser Pläne war die Lieferverzögerung beim neuen
Großraumjet A 380 (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006).
Am 28. Februar 2007 wurde der Europäische
Betriebsrat über das Programm "Power8" unterrichtet. Am Tag
zuvor hatte die EADS-Koordinierungsgruppe des Europäischen
Metallgewerkschaftsbundes (EMB) in Brüssel einen
Forderungskatalog beschlossen. Nach Bekanntgabe des Power8-Programms durch den Arbeitgeber
formulierte auch die IG Metall ihre Forderungen in der "Vareler
Erklärung".
Für
die EBR-Sitzung am
14. März 2007 in Toulouse hatten die Gewerkschaften mehr als
100 Fragen an die Konzernleitung formuliert, von denen nicht alle
beantwortet wurden. Das Management erwecke den Eindruck, einen Monolog
statt eine Diskussion mit den Arbeitnehmervertretern zu
führen, so die französische Gewerkschaft Force
Ouvrière (FO) in einer Presseerklärung nach der
Sitzung.
Die
Arbeitnehmervertreter fordern von der zentralen Leitung nicht nur die
Rücknahme des Restrukturierungsplans "Power8", sondern wollen
mit ihr auch Verhandlungen über die industrielle Zukunft von
Airbus führen. Aus diesem Grund fanden am 16. März
2007 Protestaktionen in allen Airbus-Werken statt, an denen sich
europaweit 40.000 Menschen beteiligten, allein 20.000 in Hamburg (siehe
Foto). Auch eine weitere EBR-Sitzung am 4. April 2007 in Toulouse blieb
ohne Ergebnis, obwohl am Vorabend erneut Tausende Beschäftigte
vier Stunden lang gestreikt hatten.
Die
internationale
Solidarität bei Airbus war nicht selbstverständlich.
Noch im Januar 2007 hatte die Gewerkschaft FO, die in der Belegschaft
über großen Rückhalt
verfügt (47% der Stimmen bei den Betriebsratswahlen in
Toulouse), ein Gutachten vorgelegt, wonach die französischen
Standorte effizienter und wirtschaftlicher seien als alle
übrigen Werke in Europa. Rüdiger Lütjen,
Vorsitzender des Konzernbetriebsrates von Airbus Deutschland, nannte
diese Studie eine "Unverschämtheit" und wies
sie inhaltlich in vollem Umfang zurück. Die deutschen
Werke seien
mindestens ebenso produktiv wie die französischen, bisweilen
gar produktiver.
Interview
mit dem EBR-Vorsitzenden
Wie sieht die Zusammenarbeit der
Arbeitnehmervertreter in der EADS-Gruppe konkret aus? Unterhalb der
Holding gibt es für die verschiedenen Divisionen mehrere
Europäische Spartenbetriebsräte (z. B. für
Airbus). Aus der Hubschrauberfertigung von Eurocopter im Werk Marignane
bei Marseille kommt der Vorsitzende des EBR für die gesamte
EADS, Gérard Patot (Foto). Er ist
Mitglied der Gewerkschaft FO und leitet den Europäischen
Spartenbetriebsrat Eurocopter. Kathleen Kollewe hat ihn für die EBR-News nach seinen
Erfahrungen befragt.
Nokia
Siemens Networks legt keine Daten offen
Am
14. Februar 2007 trafen sich Arbeitnehmervertreter von Siemens und
Nokia aus Deutschland, Finnland, Frankreich, Belgien, Spanien und
Österreich beim Europäischen Metallgewerkschaftsbund
(EMB) in Brüssel. Obwohl die Fusion der Netzwerksparten am 1.
April 2007 bereits vollzogen wurde (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006),
haben die Betriebsräte keine verläßlichen
Zahlen oder
betriebswirtschaftlichen Unterlagen bekommen, um sich eine Meinung
über die Konsequenzen zu bilden. Von den 60.000
Beschäftigten
des Gemeinschaftsunternehmens sollen 10 - 15% abgebaut werden. In einer
Presseerklärung wurde das Management für seine
mangelnde
Transparenz kritisiert. Einen Europäischen Betriebsrat
für
Nokia Siemens Networks (NSN) gibt es bisher noch nicht, die
Interessenvertretung wird daher z. Zt. vom Koordinierungskomitee des
EMB wahrgenommen.
BNP
Paribas informiert den EBR sehr spät
Nach
der Übernahme der italienischen Bank BNL (Banca Nazionale del
Lavoro) mit 17.000 Beschäftigten durch BNP Paribas steht der
Europäische Betriebsrat der französischen Bank vor
einer Neuverhandlung seiner EBR-Vereinbarung. Dabei wird nicht nur die
Mandatsverteilung auf dem Prüfstand stehen. Viel wichtiger ist
die Frage, welche Position die Arbeitnehmervertreter gegenüber
dem fusionsbedingten Personalabbau einnehmen, der derzeit in Italien,
Spanien und Luxemburg stattfindet. In einer außerordentlichen
Sitzung am 20. Februar 2007 wurde der EBR erstmals über die
Planungen informiert. Zuvor hatte es zwar intensive bilaterale Kontakte
zwischen den Gewerkschaften CGT (Frankreich) und CGIL (Italien)
gegeben, eine europaweite Perspektive für die laufenden
Sozialplanverhandlungen konnten sie jedoch nicht eröffnen.
Grundsatzvereinbarung für RWE Energy
Am 14. März 2007 unterzeichneten der
Europäische Betriebsrat und die zentrale Leitung von RWE
Energy in Dortmund eine Vereinbarung über Grundsätze
beim Umgang mit Restrukturierungen. Das Abkommen gilt in Deutschland,
Tschechien, Ungarn, Polen, der Slowakei, Österreich und den
Niederlanden und baut auf der EBR-Vereinbarung von 2005 auf (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2005). Bei RWE gibt es keinen
Europäischen Betriebsrat für den Gesamtkonzern,
sondern getrennte Gremien in einzelnen Sparten.
Europaweite
Verhandlungen bei Sanofi-Aventis
Die zentrale Leitung des
französischen Pharmakonzern hat sich kürzlich
gegenüber dem Europäischen Betriebsrat bereit
erklärt, Verhandlungen über betriebliche
Weiterbildung, soziale Auswirkungen von Restrukturierungen und die
Eingliederung von Schwerbehinderten zu führen. Am 19. April
2007 wird sich eine Arbeitsgruppe beider Seiten erstmals treffen, um
das genaue Prozedere abzustimmen. Ungeklärt ist die Frage, ob
Verhandlungen vom Lenkungsausschuß des EBR oder von einem
gewerkschaftlichen Koordinierungskomitee geführt werden
sollen. In vielen Unternehmen der Metallindustrie ist die Bildung eines
solchen Komitees parallel zu den Strukturen des EBR bereits
gängige Praxis (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006).
Priorität für die
Stärkung der Euro-Betriebsräte
Angesichts
der aktuell zu beobachtenden Welle grenzüberschreitender
Umstrukturierungen sieht der Europäische
Metallgewerkschaftsbund (EMB) eine seiner Hauptaufgaben darin,
Solidarität innerhalb von multinationalen Unternehmen zu
organisieren. Nach der ersten Konferenz über gewerkschaftliche
Betriebspolitik im November 2006 in Brüssel (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006) hat er jetzt ein Positionspapier vorgelegt.
Wichtigster Punkt ist die Stärkung der Europäischen
Betriebsräte.
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2.
Welche EBR-Arbeit nach
der Unternehmensfusion?
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EBR-Vereinbarung für
UniCredit abgeschlossen
Am
26. Januar 2007 wurde für die italienische Bank UniCredit eine
EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Zu den Verhandlungen kam es, weil nach
dem Aufkauf der HVB Group (HypoVereinsbank und Bank Austria
Creditanstalt) durch UniCredit lediglich ein EBR in Deutschland, nicht
aber in Italien existierte (siehe hierzu auch den Bericht in den
EBR-News 2/2005). Der neue EBR vertritt 145.000
Beschäftigte in ganz Europa, neben den EU-Ländern
auch in der Schweiz, in Kroatien, Bosnien, Serbien, San Marino, der
Türkei, Rußland und der Ukraine. Die meisten
Beschäftigten hat die Bank in Italien, Polen und Deutschland.
Der
EBR von UniCredit erhält weitreichende Beteiligungsrechte, die
über Information und Konsultation hinausgehen und sich mit den
kürzlich vereinbarten Regelungen für die
Allianz-Versicherung vergleichen lassen (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006). Zwei reguläre Sitzungen pro Jahr
und bis zu zwei Sondersitzungen in außergewöhnlichen
Umständen sieht die Vereinbarung vor. Der
Lenkungsausschuß des EBR aus sechs Mitgliedern, die aus vier
verschiedenen Ländern kommen müssen, kann
Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen einsetzen und Abkommen mit der
zentralen Leitung schließen. Ausdrücklich werden die
Themen betriebliche Weiterbildung, Chancengleichheit,
Antidiskriminierung sowie der betriebliche Arbeits- und
Gesundheitsschutz genannt.
Verhandlungen
über neue EBR-Vereinbarung für Arcelor Mittal
Nach
der Übernahme von Arcelor durch Mittal (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006)
werden auch die beiden Europäischen Betriebsräte in
Kürze zusammengelegt. Am 19. und 20. März 2007 fand
in
Brüssel die dritte Verhandlungsrunde über eine neue
EBR-Vereinbarung statt. Nach dem Willen der Betriebsräte
sollen
die bei Arcelor entwickelten Grundsätze des sozialen Dialogs
auf
ArcelorMittal übertragen werden. Sofern dies
gewährleistet
ist, wäre der einzige verbleibende Streitpunkt mit der
zentralen
Leitung die Anzahl der Delegierten im neuen EBR. Die
Arbeitnehmervertreter wollen ihn von derzeit 48 auf 72 Mitglieder und
den Lenkungsausschuß von 16 auf 25 Mitglieder aufstocken. Die
zentrale Leitung lehnt dies ab. Am 17. und 18. April 2007 soll nun die
vierte Verhandlungsrunde in der nordspanischen Stadt Avilés
stattfinden.
Am 3. und 4. April 2007 trafen
Managementvertreter von ArcelorMittal aus allen Teilen der Welt mit
Experten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Turin
zusammen, um mögliche juristische Konsequenzen eines
weltweiten Rahmenabkommens zu diskutieren. Kurz vor dem Aufkauf durch
Mittal hatte Arcelor erst im September 2005 ein solches Rahmenabkommen
mit den Gewerkschaften abgeschlossen (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2005).
Axa-EBR
integriert Winterthur-Delegierte
Nach
dem Verkauf der schweizerischen
Versicherung Winterthur von der Crédit Suisse an den
französischen Versicherungskonzern Axa im Dezember 2006
beschloß der EBR von Axa, zukünftig zehn
Arbeitnehmervertreter von Winterthur in seine Reihen zu integrieren.
Neun davon gehörten zuvor dem EBR von Crédit Suisse
an. Weder der Arbeitgeber noch der EBR-Sekretär von Axa sahen
es als erforderlich an, zum jetzigen Zeitpunkt eine neue
EBR-Vereinbarung auszuhandeln (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006). Der Europäische Betriebsrat von
Axa ist damit von 51 auf 61 Mitglieder angewachsen. Er wird seine
nächste Sitzung im Juni 2007 in Berlin abhalten. Bereits zuvor
nahm der Sekretär des EBR von Crédit Suisse als
ständiger Gast an den Sitzungen des EBR-Lenkungsausschusses
von Axa teil, um die Integration zu erleichtern. Seit dem Jahr 2005
gibt es bei Axa Grundsätze zum sozialen Dialog bei
Umstrukturierungen dieser Art.
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3. Europäische
Betriebsräte beschreiten den Rechtsweg
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Wichtige
Gerichtsentscheidung für Alcatel-Lucent erwartet
Eigentlich
sollte am 3. April
2007 die Entscheidung schon fallen, aber das vom Europäischen
Betriebsrat angerufene französische Gericht vertagte sich auf
den 27. April 2007. Mehrere Hundert Beschäftigte - auch aus
dem Ausland - waren mit Bussen nach Paris gekommen, um die Entscheidung
unmittelbar im Gerichtssaal zu verfolgen. Das Gericht muß
entscheiden, ob die zentrale Leitung ihren Unterrichtungs- und
Anhörungspflichten über einen Restrukturierungsplan
gegenüber dem ECID ("European Committee for Information and
Dialogue"), so der offizielle Name des EBR, ausreichend nachgekommen
ist.
Am
1. Dezember 2006 hatten der französische Konzern Alcatel
(58.000 Beschäftigte) und das US-Unternehmen Lucent
Technologies (30.000 Beschäftigte), eine frühere
AT&T-Sparte, fusioniert. Der neue transatlantische Konzern mit
Sitz in Paris ist damit zu einem weltweit führenden Hersteller
von Telefon- und Internet-Technologien geworden. Fusionsbedingt stehen
jetzt 12.500 Arbeitsplätze auf der Streichliste, in
Deutschland sind insbesondere die Werke in Stuttgart und
Nürnberg betroffen.
Nachdem
es schon zahlreiche örtliche Proteste in den betroffenen
Ländern (Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien,
Niederlande, Belgien) gab, rief der Europäische Betriebsrat zu
einem Protesttag auf. An der Demonstration in Paris am 15.
März 2007 nahmen rund 4.500 Arbeitnehmer aus mehreren
Ländern teil. Im Vorfeld dieses Protesttages hatte die
zentrale Leitung gedroht, die Intranet-Seite des EBR abzuschalten, um
ihm die elektronische Plattform für solche Proteste zu
entziehen.
Lauschangriff
in der
Dolmetscherkabine
Mit
welchen Mitteln die zentrale Leitung von Alcatel-Lucent versucht, ihren
Restrukturierungskurs gegen die Betriebsräte durchzusetzen,
zeigte sich während der EBR-Sitzung am 23. März 2007.
EBR-Mitglieder entdeckten einen Juristen des Arbeitgebers, der in einen
Regieraum der Dolmetscher eingeschleust worden war, um von dort aus die
interne Debatte der Arbeitnehmervertreter heimlich zu verfolgen. Dieses
Ereignis machte der EBR in einer Presseerklärung
öffentlich.
Die
juristische Argumentation des Arbeitgebers
Im Vorfeld der Fusion hatten
die Arbeitnehmervertreter beider Unternehmen versucht, eine neue
EBR-Vereinbarung auszuhandeln (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006). Dabei waren sie jedoch am Widerstand des
Managements gescheitert. Die alte Vereinbarung von Alcatel gilt daher
auch in dem fusionierten Unternehmen weiter.
Im derzeit laufenden
Gerichtsverfahren vertritt die Konzernleitung die Meinung, es handele
sich beim ECID lediglich um ein Komitee des Sozialdialogs und nicht um
einen vollwertigen Europäischen Betriebsrat. Die Rechte eines
EBR auf Information und Konsultation gemäß
EBR-Richtlinie stünden ihm nicht zu, weil das Gremium 1996 vor
Inkrafttreten der nationalen EBR-Gesetze auf "freiwilliger" Basis
gegründet worden war. Solche Vereinbarungen genießen
nach Artikel 13 der EBR-Richtlinie bis heute Bestandsschutz.
Die möglichen
Konsequenzen des Urteils
Vor diesem Hintergrund kommt
der bevorstehenden Entscheidung des französischen Gerichts
eine erhebliche Bedeutung für alle Unternehmen zu, die
ebenfalls vor dem Stichtag im September 1996 eine "freiwillige"
EBR-Vereinbarung abgeschlossen haben. Nach Berechnungen des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts handelt es sich um rund
430 Firmen, darunter fast alle bekannten Namen der
Großindustrie (auch viele deutsche DAX-Konzerne
gehören dazu). Sollte das Gericht in Paris die
gewerkschaftliche Argumentation stützen, würden sich
ungeahnte Möglichkeiten zur Verbesserung schwacher
EBR-Beteiligungsrechte in diesen Unternehmen ergeben - auch ohne eine
Revision der EBR-Richtlinie.
EBR-Vereinbarung
für ungültig erklärt
Das
französische Bau- und Telekommunikationsunternehmen Bouygues
wird
eine neue EBR-Vereinbarung bekommen, da eine "freiwillige" Vereinbarung
aus dem Jahr 1995 von einem Gericht in Paris für
ungültig
erklärt wurde. Im März 2007 stimmte die zentrale
Leitung der
Wahl eines Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) zu, dem 17
Mitglieder angehören werden.
Am 12. Oktober 2006 hatte ein Berufungsgericht die alte Vereinbarung
für ungültig erklärt. Die Klage war von der
Gewerkschaft
CGT eingereicht worden, weil sie sich bei der Benennung von Delegierten
in den EBR benachteiligt sah. Die Richter kamen zu der
Überzeugung, daß die Vereinbarung über die
Bildung
eines "Europäischen Komitees für Sozialdialog" nach
Artikel
13 der EBR-Richtlinie zwar korrekt abgeschlossen, aber später
nicht korrekt verlängert worden war. Die CGT als eine der
Unterzeichnerinnen der Vereinbarung hatte der Verlängerung
nicht
zugestimmt. Faktisch bedeutet diese Gerichtsentscheidung, daß
jede Gewerkschaft in Europa die Weitergeltung einer
Artikel-13-Vereinbarung verhindern kann, sofern sie
ursprünglich
zu den Unterzeichnern gehört hatte.
Eine vergleichbare Angelegenheit wird derzeit auch in Deutschland vor
dem Arbeitsgericht Stuttgart verhandelt. Kläger ist hier der
Betriebsrat der Stilke-Bahnhofsbuchhandlungen in Hamburg. Stilke ist
eine Tochter der schweizerischen Valora-Gruppe (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006).
Der
Fall Vaxholm (bzw. Laval) vor dem EuGH
Am
8. Januar 2007 verhandelte der Europäische Gerichtshof
(EuGH) erstmals über den Fall Vaxholm (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2005). Dem Verfahren kommt eine europaweite
Bedeutung zu. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Arbeitskämpfe
nach EU-Recht erlaubt sind, um ausländische Firmen zu zwingen,
auf schwedischem Boden auch für ausländische
Arbeitskräfte die schwedischen
Flächentarifverträge einzuhalten. Der
Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) nahm den
Prozeßbeginn in Luxemburg zum Anlaß, um seine
Rechtsauffassung noch einmal deutlich zu machen.
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4.
Arbeitgeber sehen Gerichtsverfahren als Risiko
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Bereits im November
2006 war vor einem französischen Gericht ein Urteil ergangen,
das durchaus als Meilenstein für die Rechtsprechung zur
EBR-Richtlinie gelten kann. Der Europäische Betriebsrat von
Gaz de France konnte im Eilverfahren die geplante Fusion mit Suez in
letzter Minute stoppen (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006). Während die Entscheidung in der
Hauptsache vor dem höchsten französischen
Berufungsgericht noch aussteht (eine kurzfristige Entscheidung ist
nicht zu erwarten), berufen sich andere Europäische
Betriebsräte bereits auf dieses Urteil.
EBR
von Thomson droht mit Gerichtsverfahren
Am
8. Februar 2007 beschloß der Lenkungsausschuß des
EBR von
Thomson, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Der französische
Elektrokonzern will seine DVD-Produktionsstätten in Luxemburg
und
Großbritannien schließen und nach Polen verlagern.
Hierbei
wurden die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte des
Europäischen Betriebsrates nicht beachtet, auf die sich
zentrale
Leitung und EBR im Mai 2006 in einem Anhang zur EBR-Vereinbarung noch
verständigt hatten. Auch war dem Sekretär des EBR (=
Sprecher
der Arbeitnehmerseite) der Zutritt zu den beiden Werken verwehrt worden.
Nach diesem Beschluß
erklärte sich das Management bereit, ein
betriebswirtschaftliches Gutachten für den EBR zu finanzieren
und stoppte die Maßnahme in beiden Ländern
vorübergehend. Der EBR möchte soziale
Mindeststandards durchsetzen, die Bestandteil eines Sozialplans in den
betroffenen Werken werden sollen.
Michelin-Management lenkt in letzter Minute ein
Auf
die oben erwähnte
Gerichtsentscheidung bezüglich Gaz de France berief sich auch
der Europäische Betriebsrat des französischen
Reifenherstellers Michelin. Am 3. April 2007 wurde ein drohender
Rechtsstreit in letzter Minute abgewendet. Bei einem Treffen in den
Räumen der Europäischen Föderation der
Chemiegewerkschaften (EMCEF) in Brüssel erklärte sich
der Arbeitgeber bereit, die geforderten Konsultationsverfahren und
Sondersitzungen des EBR ordnungsgemäß
durchzuführen.
Aus
deutschem Blickwinkel sind
solche Forderungen angesichts fehlender Mitbestimmungsrechte des EBR
durchaus erklärungsbedürftig. In der Studie von Prof.
Kotthoff, die wir mehrfach in den EBR-News präsentiert hatten,
findet sich die Darstellung einer typisch französischen
EBR-Sitzung:
Arbeitgeberlobby empfiehlt
Risikoabschätzung
Das arbeitgebernahe
Londoner Beratungs- und Lobbybüro "European Study Group" hat
kürzlich einen Beitrag unter dem Titel "Europäische
Betriebsräte spannen ihre Muskeln" veröffentlicht.
Darin heißt es, Gewerkschaften würden die
Europäischen Betriebsräte dazu mißbrauchen,
um die Arbeitgeber in Schwierigkeiten zu bringen. Nach mehreren Jahren
Frieden und Harmonie würden sie jetzt über den
Europäischen Betriebsrat Entscheidungen von multinationalen
Unternehmen auf dem Gerichtswege aktiv beeinflußen. Dies sei
eine neue Strategie, weil sie bei der Europäischen Kommission
in Sachen Revision der EBR-Richtlinie nicht weiter kommen
würden. Am Ende folgt noch ein Werbehinweis des Verfassers:
Personalleitungen sollten unter fachkundiger Beratung eine
Risikoabschätzung betreiben, um nicht das nächste
Opfer derartiger Gewerkschaftsstrategien zu werden.
Die Gewerkschaften betrachten die
Meinungsäußerung der "European Study Group" dagegen
als Aufruf, die EBR-Richtlinie zu verletzen. Die folgenden Texte sind
nur in englischer Sprache verfügbar:
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5.
Soziale Mindeststandards vereinbart
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Europaweite Sozialcharta bei Generali
Nachdem der
Europäische Betriebsrat der italienischen Versicherungsgruppe
Generali am 17. Oktober 2006 einen europaweiten Aktionstag gegen
Umstrukturierungspläne organisiert hatte (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006), legte die zentrale Leitung dem
Lenkungsausschuß am 28. November 2006 auf dessen Sitzung in
Venedig den Text einer Europäischen Sozialcharta vor. Sie soll
Bestandteil der EBR-Vereinbarung werden. Neben dem Verbot von
Kinderarbeit und Diskriminierung enthält sie auch die
Verpflichtung des Unternehmens zur Förderung von
Kompetenzentwicklung und betrieblicher Weiterbildung im Fall von
Umstrukturierungen. In allen Ländern, in denen Generali mit
Niederlassungen vertreten ist, sollen Arbeitnehmervertretungen in
Zukunft rechtzeitig in Konsultationsverfahren eingebunden werden.
Weltweite Rahmenabkommen
über soziale Mindeststandards
Am 15. Dezember 2006 wurde in
Sydney ein internationales Rahmenabkommen für die 40.000
Beschäftigten der National Australia Group (NAG)
in Australien, Neuseeland und Großbritannien unterzeichnet.
Die Vereinbarung sieht einmal jährlich ein Treffen der
Arbeitnehmervertreter mit dem Management der Bank vor, um die
Einhaltung des Abkommens zu überprüfen.
Auch
France
Télécom will sich als sozial
verantwortliches Unternehmen präsentieren. In dem am 21.
Dezember 2006 mit den Gewerkschaften in Paris unterzeichneten, weltweit
gültigen Abkommen über soziale Mindeststandards
verpflichtet sich das Management, bei
Restrukurierungsmaßnahmen rechtzeitig die betroffenen
Arbeitnehmervertreter einzubeziehen. Diesem Abkommen folgte dann am 15.
Februar 2007 das schriftliche Angebot, Verhandlungen über die
Bildung eines Weltbetriebsrates aufzunehmen. Folgende Texte liegen nur
in englischer Sprache vor:
Am
22. Januar 2007
unterzeichnete der weltweite Gewerkschaftsdachverband Bau- und
Holzarbeiter-Internationale (BHI) mit dem niederländischen
Bauunternehmen VolkerWessels in Rotterdam ein
weltweit gültiges Rahmenabkommen, das auch vom
Europäischen Betriebsrat unterstützt wird. Einmal
jährlich soll eine von Gewerkschaften und Konzernleitung
gebildete Monitoring-Gruppe die Einhaltung des Abkommens
überprüfen. VolkerWessels ist außerhalb der
Niederlande insbesondere in Belgien, Deutschland,
Großbritannien, den USA und Kanada vertreten.
Textilindustrie:
Gespräche mit Zulieferern in Portugal und der Türkei
Vertreter
des Managements und der Arbeitnehmer in der spanischen Bekleidungskette
Inditex haben in Porto und Istanbul Gespräche mit
örtlichen
Textilbetrieben geführt. Inditex möchte die Zahl
seiner
Zulieferer verringern und eine qualitative Auswahl treffen. Bevorzugt
werden solche Unternehmen, die den Verhaltenskodex von Inditex
gewissenhaft erfüllen. In einem Audit werden hierfür
die
Qualität der Arbeitsbedingungen und Gesundheitsbelastungen
bewertet, der Verzicht auf exzessive Überstunden und auf
Löhne unterhalb des gesetzlich zulässigen Niveaus
gehört
ebenfalls dazu.
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Verhandlungen bei Fresenius im
Gange
Nach dem Beschluß der
Hauptversammlung vom 4. Dezember 2006, das Medizinunternehmen in eine
Europäische Aktiengesellschaft (SE) umzuwandeln, haben am 16.
Januar 2007 die Verhandlungen mit der Arbeitnehmerseite über
eine europaweite Mitbestimmungsvereinbarung begonnen. Die zentrale
Leitung möchte mit der Umwandlung nicht nur die
gesellschaftsrechtlichen Strukturen vereinfachen, sondern auch eine
Erweiterung des Aufsichtsrates auf 20 Mitglieder vermeiden.
Für eine deutsche Aktiengesellschaft wäre dies
gesetzlich vorgeschrieben, bei einer Europäischen
Aktiengesellschaft ist es Verhandlungssache.
Auch BASF will sich in SE
umwandeln
Der Weltmarktführer
der chemischen Industrie hat am 27. Februar 2007 angekündigt,
die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
anzunehmen. Die offizielle Entscheidung soll auf der Hauptversammlung
am 26. April 2007 fallen. Die Arbeitnehmerseite wird dann 29 Mitglieder
in ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) wählen, das
innerhalb von sechs Monaten eine Mitbestimmungsvereinbarung mit der
zentralen Leitung aushandeln soll. Die Arbeitnehmerseite will die
Feinarbeit dabei einer kleinen Verhandlungskommission
übertragen.
Die Arbeitgeberseite
möchte offenbar eine Verkleinerung des Aufsichtsrates von 20
auf 12 Mitglieder durchsetzen. Diese Frage spielte auch bei den
Verhandlungen in der Versicherungsgruppe Allianz (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006) sowie bei Fresenius eine Rolle. Der seit
1995 bestehende Europäische Betriebsrat (offizieller Name:
BASF Euro Dialog) wird in Kürze von einem europaweiten
SE-Betriebsrat abgelöst, für den die Gewerkschaften
erheblich erweiterte Rechte fordern. Das BASF-Dialogforum war einer der
Pioniere in der Frühphase der Europäischen
Betriebsräte und ist in vielen Aspekten nicht mehr auf der
Höhe der Zeit, z. B. kann es sich nur einmal jährlich
treffen.
Conrad Electronic als SE
registriert
Seit 18. August 2006 firmiert
die deutsche Einzelhandelsgruppe Conrad Electronic als
Europäische Gesellschaft (SE). Die 2.300
Beschäftigten entsenden jedoch keine Vertreter in den
Aufsichtsrat, ihre Interessen werden vom Wirtschaftsausschuß
des deutschen Konzernbetriebsrates wahrgenommen.
Elcotoq will seinen Sitz nach
Luxemburg verlegen
Das
in Finnland ansässige Elektronikunternehmen Elcoteq war am 1.
Oktober 2005 europaweit eines der ersten Unternehmen in der Rechtsform
SE (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Die zentrale Leitung
kündigte jetzt an, den Firmensitz am 1. Januar 2008 nach
Luxemburg zu verlegen, um seine Globalisierungsstrategie besser
vorantreiben zu können und seine Wettbewerbsfähigkeit
zu steigern. Auf die Mitbestimmungsvereinbarung wird dies keine
Auswirkungen haben.
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7.
Europäische
Betriebsräte im Dienstleistungssektor
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Großer Nachholbedarf
bei der EBR-Gründung
Der
Dienstleistungssektor ist hinsichtlich der Anzahl der Firmen, die unter
die EBR-Richtlinie fallen, der bedeutendste Wirtschaftszweig im
Europäischen Binnenmarkt nach der Metallindustrie.
Während in den produktionsnahen Bereichen Metall und Chemie
schon über 40% aller Europäischen
Betriebsräte gebildet wurden, belegt der Dienstleistungssektor
mit 24% den letzten Platz unter allen Branchen, so die Angaben des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006). Im Juni 2005 gab es in 595
Dienstleistungsunternehmen, die von der EBR-Richtlinie erfaßt
wurden, 148 Europäische Betriebsräte in 143
Unternehmen. Inzwischen dürfte diese Zahl etwas höher
sein. Rund die Hälfte aller EBR-Gremien besteht bereits seit
Mitte der 90er Jahre.
Während
die verbleibenden Unternehmen ohne EBR in der Metall- und Chemiebranche
eher kleinere Belegschaften aufweisen, gibt es im
Dienstleistungsbereich noch eine ansehnliche Zahl
größerer
Konzerne ohne EBR. Britische und schwedische Firmen sind bei der
EBR-Gründung schneller gewesen als Dienstleistungsfirmen aus
Deutschland oder Frankreich. Eine weitere Besonderheit: in keinem
anderen Wirtschaftszweig sind die Europäischen
Betriebsräte
häufiger mit Fusionen und Akquisitionen konfrontiert als im
Dienstleistungssektor.
Neue Koordinatorin für
die EBR-Arbeit
Die
Koordination der Europäischen Betriebsräte im
Dienstleistungssektor erfolgt durch das Brüsseler
Büro des Dachverbandes der Dienstleistungsgewerkschaften
(UNI). Dort ist seit Oktober 2006 Ivonne Jackelen
(Foto) für diese Aufgabe zuständig. Werner Altmeyer
traf sie in Brüssel und fragte sie nach ihrer Arbeit.
Derzeit
betreut UNI 172
bestehende oder noch in Gründung befindliche
Europäische Betriebsräte:
-
59
Unternehmen aus der Druckindustrie und dem Verlagswesen
-
59
Banken und Versicherungen
-
22
Unternehmen der
Informationstechnologie
-
zehn
Post- und Telekommunikationskonzerne
-
zehn
Unternehmen des Groß- und Einzelhandels
-
sechs
Unternehmen aus dem
Reinigungs- und Sicherheitsgewerbe
-
sowie
je zwei Unternehmen der Zeitarbeit, des Tourismus und der
Unterhaltungsindustrie.
Die
Webseite von UNI (in englischer Sprache):
Banken schließen die
ersten
EBR-Vereinbarungen in Zypern ab
Seit
dem 1. Mai 2004 gehört Südzypern zur EU und damit zum
Geltungsbereich der EBR-Richtlinie. Insgesamt sind jedoch nur 65 von
2.204 Unternehmen, die unter den Geltungsbereich der EBR-Richtlinie
fallen, mit einer Niederlassung auf der Mittelmeerinsel vertreten, 33
davon hatten im Juni 2005 bereits einen EBR gegründet. Im
Februar 2007 wurden die ersten zwei EBR-Vereinbarungen für
zypriotische Unternehmen unterzeichnet, für die Marfin
Popular Bank und für die Bank of Cyprus.
Beide Vereinbarungen gehen über die Mindestvorschriften der
EBR-Richtlinie hinaus und umfassen neben Zypern auch Niederlassungen in
Griechenland und Großbritannien. Die Verhandlungen wurden
maßgeblich von der zypriotischen Gewerkschaft der
Bankangestellten (ETYK) geführt.
Weitere
Branchenberichte in früheren Ausgaben den EBR-News:
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8. Tschechien: Neues Arbeitsgesetzbuch und EBR-Arbeit
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Seit 1. Mai 2004
gehört die Tschechische Republik zur EU. Mit 10 Mio.
Einwohnern ist das Land größer als
Österreich. Tschechien hat eine lange Industrietradition,
jedoch wurden in den letzten Jahren viele Betriebe an
ausländische Investoren verkauft. Die Tochtergesellschaften
ausländischer Konzerne sorgen heute für die
Hälfte der Industrieproduktion, über ein Drittel der
Industriebeschäftigung und etwa 70% der Exporte.
Der
gewerkschaftliche Organisationsgrad liegt bei etwa 30%, ebenso viele
Beschäftigte sind von Tarifverträgen
erfaßt. Damit ist die Grauzone tariflich nicht geregelter
Bereiche erheblich größer als in vielen
westeuropäischen Ländern. Der tschechische
Gewerkschaftsbund ČMKOS organisiert etwa 600.000 Mitglieder in 33
Einzelgewerkschaften. Daneben gibt es kleinere Gewerkschaften, die
jedoch im Vergleich zu ČMKOS relativ unbedeutend sind. Am 1. Januar
2007 ist in Tschechien ein neues Arbeitsgesetzbuch in Kraft getreten,
das einige Veränderungen gebracht hat. Wir haben hier einige
Dokumente zusammengestellt, die beim Verständnis des
tschechischen Arbeitsrechs nützlich sind:
Das tschechische Modell der
betrieblichen Interessenvertretung
Seit
dem Übergang zur Marktwirtschaft kannte die Tschechische
Republik nur eine betriebliche Gewerkschaftsvertretung, zu deren
Gründung drei Personen genügen. Um auch den
Beschäftigten in gewerkschaftsfreien Betrieben eine
Interessenvertretung gemäß den EU-Standards zu
ermöglichen, wurde 2001 eine Regelung über die
Bildung von "Betriebsräten“ ins Arbeitsgesetzbuch
aufgenommen. Danach kann ein Betriebsrat auf Antrag von einem Drittel
der Belegschaft gegründet werden, sofern es keine betriebliche
Gewerkschaftsvertretung gibt. Er wird automatisch wieder
aufgelöst, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt eine
Gewerkschaftsvertretung gründet. Diese Lösung,
seither auch als "tschechisches Modell" bezeichnet,
hatte es zuvor in keinem anderen europäischen Land gegeben.
Laut Gesetz hat der Betriebsrat weniger Rechte als eine betriebliche
Gewerkschaftsvertretung. Wenn sich in einem gewerkschaftsfreien Betrieb
eine aktive Betriebsratsarbeit entwickelt, ist damit also ein Anreiz
zur Umwandlung des Betriebsrats in eine betriebliche
Gewerkschaftsvertretung gegeben.
Europäische
Betriebsräte in Tschechien
Wie
in den übrigen EU-Beitrittsländern wurde auch in
Tschechien die EBR-Richtlinie am Tag der Aufnahme in die EU, also am 1.
Mai 2004, in Kraft gesetzt. Von europaweit 2.204 Unternehmen, die
potentiell einen Europäischen Betriebsrat gründen
könnten, sind 636 mit einer Niederlassung in Tschechien
vertreten (laut Berechnungen des Europäischen
Gewerkschaftsinstituts für Juni 2005). Diese Zahl ist etwa mit
Dänemark oder Irland vergleichbar, unter den neuen
EU-Ländern rangiert Tschechien auf dem dritten Platz nach
Polen und Ungarn.
Allerdings haben nur acht
dieser 636 Unternehmen ihren Hauptsitz auf tschechischem Boden. Die
Volkswirtschaft wird also von ausländischen Konzernen
beherrscht, die das Land oft als "verlängerte Werkbank" im
Europäischen Binnenmarkt nutzen. Allein 231 der 636
Unternehmen kommen aus Deutschland. Knapp die Hälfte aller
Unternehmen mit Standorten in Tschechien hatten im Juni 2005 bereits
einen EBR gegründet, alle diese 333 Gremien sind jetzt um
Delegierte aus Tschechien zu erweitern. Eine Studie aus dem Jahr 2003
zeigt, daß damals schon mehr als 50 Delegierte aus Tschechien
in verschiedenen EBR-Gremien beteiligt waren, die Hälfte davon
in der Metallindustrie.
Erste
EBR-Gründung in tschechischem Unternehmen
Am
3. April 2007 wurde in Prag
für den Stromproduzenten ČEZ eine EBR-Vereinbarung
unterzeichnet. Es handelt sich um den ersten Europäischen
Betriebsrat in einem tschechischen Unternehmen und um den ersten Fall,
in dem sich der Geltungsbereich der EBR-Vereinbarung
ausschließlich auf neue EU-Länder erstreckt. Der EBR
vertritt 25.000 Beschäftigte in Tschechien, Polen,
Rumänien und Bulgarien. Ihm gehören 23 Mitglieder an,
sieben davon bilden den Lenkungsausschuß. Die Informations-
und Konsultationsrechte des neuen EBR gehen deutlich über die
Mindestvorschriften der EBR-Richtlinie hinaus. Folgende Dokumente
liegen nur auf Englisch vor:
Leitfaden zur
EBR-Gründung in osteuropäischen Sprachen
Im
Rahmen eines EU-geförderten Projektes hat der slowenische
Gewerkschaftsbund ZSSS im Juni 2006 einen Leitfaden zur
Gründung Europäischer Betriebsräte
für Arbeitnehmervertreter aus den EU-Beitrittsländern
erstellt. Er liegt auf Tschechisch, Polnisch, Slowenisch und
Französisch vor.
Die bisherigen
Länderschwerpunkte in den EBR-News:
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Management
und EBR - eine widersprüchliche Beziehung?
Seit
Januar 2006 läuft
am Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik der
Universität Linz ein Forschungsprojekt über
Europäische Betriebsräte in Österreich
(siehe
Bericht in den EBR-News 4/2006). In zwölf Konzernen
werden EBR-Mitglieder, Gewerkschaftssekretäre und
Managementvertreter befragt. Ähnlich wie die deutsche Studie
von Prof. Kotthoff (siehe Bericht
über die Forschungsergebnisse) unterscheiden die
Linzer Forscher mehrere Modelle. Dabei haben sie die Rolle der
zentralen Leitung untersucht und in Typen eingeordnet. Wir stellen ab
heute einige ausgewählte Ergebnisse vor.
Typ
1: Die "Kooperationskultur"
Beim Typ 1 empfindet das Management die
Beteiligung des EBR
als wichtig, um die Identifikation mit dem Unternehmen zu
erhöhen und dessen Image unternehmensinternen und -extern
positiv zu gestalten. Häufig gibt es im Stammland des Konzerns
gute Erfahrungen mit dem Kooperationskurs, was die Herausbildung einer
vertrauensvollen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene
begünstigt.
Gegenüber dem
Europäischen Betriebsrat betreibt die Unternehmensleitung eine
transparente und faire Informationspolitik und legt großen
Wert auf Anhörung und Diskussion. Die Beziehungen sind zwar
nicht ganz frei von Interessenskonflikten, doch liegen Kompromisse
aufgrund eingespielter Kooperationsbeziehungen in Reichweite. Manche
Fragen werden nicht gegen die Delegierten im EBR entschieden. Dies gilt
nicht für die Unternehmensstrategie, die im alleinigen
Kompetenzbereich der Konzernleitung bleibt, wohl aber für
arbeitspolitische Themen (z. B. für ein konzerneinheitliches
Prämiensystem oder soziale Aspekte der Konzernintegration).
Um hier Gestaltungschancen zu nutzen, muß der EBR
seine Positionen intern gut koordinieren und sich auf einen gemeinsamen
Politikstil gegenüber der zentralen Leitung
verständigen. Nur eine kleine, überschaubare Zahl von
Konzernen ist durch eine kooperativ-konsensorientierte Kultur des Typs
1 gekennzeichnet.
In den
nächsten Ausgaben der EBR-News folgen die weiteren Typen:
Mit dem Betriebsrat an der Hand
nach Osteuropa?
"Markteffizienz und
Arbeitnehmermitspracherechte" - unter diesem Titel startete das
Institut für Wirtschaftssoziologie der Universität
Wien im September 2006 ein Forschungsprojekt in Kooperation mit der
Wiener Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) und der
britischen Warwick Business School. Die Forscher wollen die Frage
klären, ob multinationale Unternehmen mit Hauptsitz in
Westeuropa ihr Sozialmodell auf die Tochtergesellschaften in Mittel-
und Osteuropa übertragen. Oder entscheiden sie sich vielleicht
gerade deshalb für mittel- und osteuropäische
Länder, weil Gewerkschaften dort weniger zu sagen haben und
Betriebsräte kaum bekannt sind?
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10.
Interessante Webseiten
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Europäisches
Arbeitsrecht aus britischer
Sicht
Die
1921 in London gegründete Rechtsanwaltsgruppe Thompsons
Solicitors spielt eine wichtige Rolle in der gerichtlichen Vertretung
gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer und hauptamtlicher
Gewerkschaftssekretäre im Vereinigten Königreich. Mit
rund 800 Mitarbeitern in 22 Niederlassungen beschäftigt sie
sich nicht nur mit individuellem, sondern auch mit kollektivem
Arbeitsrecht. Seit 1996 publiziert sie ein eigenes Magazin, das im
Internet frei zugänglich ist: Thompsons Labour and
European Law Review.
EBR mit eigener Webseite
Der
Europäische Betriebsrat des Tourismuskonzerns Club
Méd hat eine beispielhafte Homepage ins Internet gestellt.
Unter seiner offiziellen Bezeichnung "Europäisches Komitee des
Sozialdialogs" stellt er in fünf Sprachen (darunter Englisch
und Französisch, leider nicht auf Deutsch) seine Arbeit vor.
Nachzulesen sind Diskussionen mit der zentralen Leitung in den
EBR-Sitzungen, z. B. Fragen und Antworten zum Strategieplan des
Konzerns; auch Betriebsvereinbarungen aus einzelnen Ländern
und Presseerklärungen stehen zum Download zur
Verfügung.
Statistische Auswertung von
EBR-Vereinbarungen
Neben
der EBR-Datenbank des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2005) gibt es in Brüssel eine weitere
Möglichkeit, die Inhalte von EBR-Abkommen zu recherchieren.
Auch die Agentur für soziale Entwicklung (SDA) betreibt eine
Datenbank, die in fünf Sprachen (darunter Deutsch) wichtige
Merkmale der EBR-Arbeit statistisch aufbereitet. Welche
Abfragemöglichkeiten sich bieten, kann aus einer Liste ersehen
werden, die sich auf der Webseite befindet.
General Motors Workers Blog
Seit
dem 26. März 2007 gibt es für die
Beschäftigten bei General Motors ein öffentliches
Internet-Forum ("Blog"), das Diskussionen und einen europaweiten
Informationsaustausch ermöglicht. Der Blog wurde vom
Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) eingerichtet und
gilt in dieser Form als Premiere in Europa.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
|
Wörterbücher
für den Betriebsrat
Kürzlich
ist die zweite, überarbeitete Auflage eines
Wörterbuches Deutsch - Englisch erschienen, das auf ein
Sprachprojekt der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
zurückgeht. Es beinhaltet rund 5.000 Stichwörter aus
der Arbeitswelt mit den Sachgebieten Arbeit, Wirtschaft, Ausbildung,
Europäische Union, Recht, Politik und Arbeitssicherheit. Das
Buch bietet eine Übersetzung von Fachbegriffen, die in vielen
allgemeinsprachlichen Wörterbüchern meist fehlen.
Christiane
Horstenkamp
Wörterbuch Arbeit - Recht - Wirtschaft
Englisch - Deutsch, Deutsch - Englisch
Frankfurt/Main
2007, 2. Auflage, 310 Seiten, ISBN 3-7663-3742-4,
€ 19,90
→ Online-Bestellung
Ein
vergleichbares Wörterbuch Deutsch - Französisch hat
der DGB Saar im September 2006 vorgelegt, es soll als Sprachbegleiter
in der internationalen Bildungs- und Gewerkschaftsarbeit dienen. Das
neue Glossar ermöglicht ein schnelles und zielsicheres
Nachschlagen von Fachvokabular – sowohl in
Gesprächen oder Diskussionen wie auch im Rahmen von
Verhandlungen. Es steht kostenlos zum Download zur Verfügung
und kann beim DGB Saar in gedruckter Form bestellt werden.
Jacques Bister/Marcel
Mansfeld/Christine Parkin
Wortschatz
für die Gewerkschaftsarbeit
Deutsch
- Französisch, Französisch - Deutsch
Saarbrücken
2006, 100 Seiten, € 5,-
→ Download
des Wörterbuchs
→ Bestellung
des Wörterbuchs
Weitere
Übersetzunghilfen für Betriebsräte haben wir
hier
zusammengestellt.
Massenentlassungen
in Deutschland und England
Bei kaum einem
Ländervergleich innerhalb Europas fallen die betrieblichen
Mitwirkungsrechte weiter auseinander als bei einer deutsch-britischen
Gegenüberstellung. Diese Dissertation geht rechtsvergleichend
der Frage nach, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede es gibt und wie
die EU-Normen über die Beteiligung der Belegschaften bei
Massenentlassungen länderspezifisch umgesetzt worden sind. Zur
Erinnerung: die konservative Regierung Major hatte 1994 vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine empfindliche
Niederlage erlitten, weil sie entsprechende EU-Standards nicht
umfassend in die britische Rechtsordnung umgesetzt hatte. Informationen
über die aktuelle Rechtslage hatten wir im September 2005 im Länderschwerpunkt
Großbritannien der EBR-News dargestellt.
Melanie Buhlinger
Mitbestimmung
bei Massenentlassungen auf Grund von
Rationalisierungsmaßnahmen in Deutschland und England
Eine
Untersuchung zur Notwendigkeit und zu Möglichkeiten einer
Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung, Baden-Baden 2007, 246
Seiten, ISBN 978-3-8329-2534-5, € 48,-
→ Nähere
Informationen
→ Online-Bestellung
Einstweilige
Verfügungen für den EBR?
Diese Dissertation untersucht
die Umsetzung der EBR-Richtlinie in das deutsche,
österreichische und schwedische Arbeitsrecht. Der Autor
beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, wie ein
Europäischer Betriebsrat seine Beteiligungsrechte nach dem
jeweiligen nationalen Arbeitsrecht durch einstweiligen Rechtsschutz
sowie Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend machen
kann. Auch die bisherige richtlinienkonforme
höchstrichterliche Rechtsfortbildung ist in dem Werk
anschaulich dargestellt. Da die Revision der EBR-Richtlinie in
Brüssel derzeit nicht recht voran kommt, ist das
Ausschöpfen der gegebenen rechtlichen Möglichkeiten
für den EBR besonders wichtig.
Lars Hinrichs
Die
Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Europäischen
Betriebsrats
Die Umsetzung der Richtlinie 94/45/EG
ins deutsche, österreichische und schwedische Arbeitsrecht
Frankfurt
am Main 2007, 335 Seiten, ISBN 978-3-631-56148-5, € 59,70
→ Nähere
Informationen
→ Online-Bestellung
Kommentare zum
Antidiskriminierungsgesetz (AGG)
Mittlerweile
sind die vier Antidiskriminierungsrichtlinien in den meisten
EU-Ländern umgesetzt, seit August 2006 auch in Deutschland.
Als
originär europäisches Thema bietet es sich
für
Europäische Betriebsräte an, Aktivitäten zu
Gleichbehandlung und Antidiskriminierung zu ergreifen (siehe hierzu das
Beispiel
Areva in den EBR-News 4/2006). Zwei Kommentare sind hierzu
neu erschienen.
Das Werk von Schiek beleuchtet
das Thema explizit aus europäischer Perspektive. Es zeigt
direkt bei der Kommentierung zu den einzelnen Vorschriften des
deutschen AGG auf, wie die EU-Richtlinien umgesetzt wurden. Beispiele
aus anderen EU-Ländern sind direkt in die jeweilige
Kommentierung eingebaut. Sehr übersichtlich ist unterhalb der
AGG-Paragraphen der entsprechende Richtlinientext aufgeführt.
Im Anhang des Kommentars finden sich positive Beispiele von
Verhaltenskodizes.
Dagmar Schiek (Hrsg.)
Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ein
Kommentar aus europäischer Perspektive
München 2007, 552 Seiten, ISBN
978-3-935808-70-5, € 89,-
→ Online-Bestellung
Auch der Kommentar von
Däubler und Bertzbach geht auf die europäische
Perspektive ein. Auf über 60 einleitenden Seiten stellt er den
Einfluß des Gemeinschaftsrechts auf das AGG und die
Entstehungsgeschichte der vier EU-Richtlinien dar, darüber
hinaus geht er auch auf völkerrechtliche
Diskriminierungsverbote ein. Er ist etwas praxisorientierter als das
Werk von Schiek, ersteres überzeugt jedoch vor allem mit
seiner durchgängigen europäischen Perspektive.
Wolfgang
Däubler/Martin Bertzbach (Hrsg.)
Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz
Handkommentar
Baden-Baden
2007, 785 Seiten, ISBN 3-8329-1384-7, € 89,-
→ Online-Bestellung
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12. Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer
Arbeit
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Schwierige
EBR-Zuordnung bei Joint Venture
Die
Transportgewerkschaft im
italienischen Dachverband CGIL will für die Contship Italia
Group einen Europäischen Betriebsrat gründen (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006).
Das Unternehmen aus Genua ist eine Tochtergesellschaft der Hamburger
Eurokai-Gruppe und der Bremer Eurogate, letztere wiederum ein
Gemeinschaftsunternehmen (zu jeweils 50%) von Eurokai und der BLG
Logistics Group (= Bremer Lagerhaus-Gesellschaft). Die beteiligten
Unternehmen betreiben an Nordsee, Atlantik und im Mittelmeerraum
zahlreiche Containerterminals.
Die Möglichkeiten
einer EBR-Gründung in einer solch schwierigen
gesellschaftsrechtlichen Situation war Gegenstand eines internationalen
Workshops, der vom 2. bis 4. Februar 2007 in der kroatischen Hafenstand
Rijeka stattfand. Das Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" hatte hierzu ein Diskussionspapier ausgearbeitet,
an dessen Erstellung der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Ulrich
Zachert von der Universität Hamburg als Gutachter
beteiligt war.
Internationalisierung
der Flugsicherung
Am 1. Januar 2007
sollte die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH privatisiert werden, so
hatte es der Bundestag beschlossen. Doch der Bundespräsident
stoppte das Gesetz im Oktober 2006 wegen verfassungsrechtlicher
Bedenken. Unabhängig davon ist jedoch zu erwarten,
daß die 5.300 Beschäftigten der DFS im Rahmen des
"Single European Sky" mit Umstrukturierungen konfrontiert werden.
Derzeit ist DFS nur in Deutschland und den Niederlanden vertreten.
Vom
6. bis 9. Februar 2007 fand in Berlin eine Veranstaltung für
Betriebsräte der Flugsicherung statt, um sich mit den
Auswirkungen der bevorstehenden Internationalisierung vertraut zu
machen. Eines der Themen, die vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" vorbereitet
wurden, betraf die rechtlichen Grundlagen der Mitbestimmung in Belgien,
den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich und der Schweiz.
Drägerwerk AG gründet EBR
Für
die rund 6.500 Beschäftigten der Drägerwerk AG,
Hersteller von Medizin- und Sicherheitstechnik, in Deutschland,
Großbritannien, Niederlande, Frankreich, Spanien, Italien,
Belgien und Schweden soll ein Europäischer Betriebsrat
gegründet werden. Im Bezirk Küste der IG Metall ist
Dräger eines der wenigen verbleibenden Unternehmen dieser
Größenordnung ohne EBR. Am 26. Februar 2007 fand
unter Mithilfe des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de"
die konstituierende Sitzung des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG)
am Konzernsitz in Lübeck statt.
Aufspaltung
des EBR steht unmittelbar bevor
Seit
2001 gibt es bei American Standard einen Europäischen
Betriebsrat, der sich vom 5. bis 9. März 2007 in
Brüssel zu seiner Jahressitzung traf. Kernthema war die
bevorstehende Reorganisation des Konzerns, die den Fortbestand des EBR
in Frage stellt. Noch vor dieser Entscheidung der Konzernleitung in den
USA waren Dr. Werner Altmeyer und Dr.
Heiner Köhnen vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" gebeten worden, einen dreitägigen
EBR-Workshop durchzuführen. Die Inhalte dieser Seminartage
erhielten jedoch angesichts der aktuellen Ereignisse eine besondere
Brisanz.
Zum
vermutlich letzten Mal trafen sich alle drei Sparten zu einer
gemeinsamen Sitzung. Der Bereich Klimaanlagen ("Trane") soll
weitergeführt, die Brems- und Fahrzeugregelsysteme ("Wabco")
an die Börse gebracht und die Sparte Bad &
Küche ("Ideal Standard") an einen anderen Konzern verkauft
werden. Die Arbeitnehmervertreter werden sich zukünftig also
in drei verschiedenen Europäischen Betriebsräten
wiederfinden. Während bei Trane die EBR-Vereinbarung von
American Standard weiter Gültigkeit behält, soll bei
Wabco ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) gebildet werden, um eine
neue EBR-Vereinbarung auszuhandeln. Die Arbeitnehmervertreter von Ideal
Standard wären in den EBR des aufkaufenden Unternehmens
einzubinden, sofern dort ein EBR existiert.
EBR-Berater
rücken enger zusammen
Am 19. und 20. März
2007 trafen sich Betriebsräteberater aus Deutschland und
Frankreich in Paris zum Erfahrungsaustausch. Gastgeberin war die
französische Beratungsgesellschaft Alpha, die gemeinsam mit
PCG Project Consult in Essen die Initiative ergriffen hatte (siehe auch
Bericht
in
den EBR-News 4/2006).
Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" war mit Dr.
Werner Altmeyer vertreten. Zu einem weiteren Treffen im Sommer 2007
sollen Beratungsinstitute aus Großbritannien, Spanien und
weiteren Ländern eingeladen werden. Ziel ist die
Bündelung
von Beratungskompetenz im grenzübergreifenden Kontext.
Unsere
Publikationstätigkeiten
Im Januar 2007 sind zwei Beiträge
erschienen: unter dem Titel "Europäische Betriebsräte
handeln. Und warten nicht auf den Gesetzgeber" analysiert Werner
Altmeyer in der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb
einige kürzlich abgeschlossene EBR-Vereinbarungen. Der Beitrag
"Interessenvertretung in Frankreich. Vive la France?" von Werner
Altmeyer und Christian Dufour wurde in der Zeitschrift der
betriebsrat veröffentlicht.
Französischsprachige
Veröffentlichungen
Am 12. Februar 2007 haben wir erneut eine
französische Kurzfassung der EBR-News verschickt und in der
Zeitschrift Confrontations Europe wurde ein Beitrag
veröffentlicht, der die Herausforderungen
Europäischer Betriebsräte bei Restrukturierungen
thematisiert: "Les comités d'entreprise européens
à l'épreuve des restructurations".
Weitere
Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Publikationsseite.
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13.
Aktuelle Seminartermine
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Für die folgenden von
uns mitgestalteten Seminare und Workshops sind Anmeldungen
möglich:
Europa für
Gewerkschaftssekretäre der IG Metall
Institutionen –
Politikfelder – Europäische Betriebsräte
08. - 10.10.2007 in Bad Orb
Betriebsratstätigkeit
in Europa – Der Euro-Betriebsrat (EBR)
Rechtliche Grundlagen
– Errichtung – Interkulturelle Kommunikation
04. - 09.11.2007 in Hamburg
→ weitere
Infos zu diesem Seminar
Inhouse-Veranstaltungen
Eine Übersicht
über die Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden
Sie hier:
→ Themen
für Inhouse-Seminare
→ Themen
für Fachvorträge
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Die
EBR-News werden
herausgegeben von:
Trainings-
und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" GbR
Mitarbeiter/innen
dieser Ausgabe:
Werner Altmeyer, Heiner Köhnen,
Kathleen Kollewe, Reingard Zimmer
Verteiler
der deutschsprachigen Ausgabe: 7.960 Empfänger
Verteiler der
englischsprachigen Ausgabe: 870 Empfänger
Verteiler der
französischsprachigen Ausgabe: 495 Empfänger
Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de
Wir freuen uns über
Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem
EBR.
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