11. April 2007  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 1 / 2007 der EBR-News.

 

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  1. Standortkonkurrenz als Herausforderung für den EBR
 
 

EADS in der Krise?

 

Der Flugzeughersteller Airbus, wichtigste Sparte der EADS-Gruppe, kommt nicht zur Ruhe. Mit dem Programm "Power8" sollen Kosten in Milliardenhöhe eingespart werden, obwohl das Unternehmen über volle Auftragsbücher verfügt. Die Verwaltungskosten sollen um 30% sinken, die Fertigung gestrafft und rationeller auf die Werke verteilt werden. Ein Teil der Produktion soll an Fremdfirmen vergeben, eine Reihe von Werken an Investoren verkauft werden. Auslöser dieser Pläne war die Lieferverzögerung beim neuen Großraumjet A 380 (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006).

 

Am 28. Februar 2007 wurde der Europäische Betriebsrat über das Programm "Power8" unterrichtet. Am Tag zuvor hatte die EADS-Koordinierungsgruppe des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes (EMB) in Brüssel einen Forderungskatalog beschlossen. Nach Bekanntgabe des Power8-Programms durch den Arbeitgeber formulierte auch die IG Metall ihre Forderungen in der "Vareler Erklärung".

Für die EBR-Sitzung am 14. März 2007 in Toulouse hatten die Gewerkschaften mehr als 100 Fragen an die Konzernleitung formuliert, von denen nicht alle beantwortet wurden. Das Management erwecke den Eindruck, einen Monolog statt eine Diskussion mit den Arbeitnehmervertretern zu führen, so die französische Gewerkschaft Force Ouvrière (FO) in einer Presseerklärung nach der Sitzung.

Die Arbeitnehmervertreter fordern von der zentralen Leitung nicht nur die Rücknahme des Restrukturierungsplans "Power8", sondern wollen mit ihr auch Verhandlungen über die industrielle Zukunft von Airbus führen. Aus diesem Grund fanden am 16. März 2007 Protestaktionen in allen Airbus-Werken statt, an denen sich europaweit 40.000 Menschen beteiligten, allein 20.000 in Hamburg (siehe Foto). Auch eine weitere EBR-Sitzung am 4. April 2007 in Toulouse blieb ohne Ergebnis, obwohl am Vorabend erneut Tausende Beschäftigte vier Stunden lang gestreikt hatten.

 

Die internationale Solidarität bei Airbus war nicht selbstverständlich. Noch im Januar 2007 hatte die Gewerkschaft FO, die in der Belegschaft über großen Rückhalt verfügt (47% der Stimmen bei den Betriebsratswahlen in Toulouse), ein Gutachten vorgelegt, wonach die französischen Standorte effizienter und wirtschaftlicher seien als alle übrigen Werke in Europa. Rüdiger Lütjen, Vorsitzender des Konzernbetriebsrates von Airbus Deutschland, nannte diese Studie eine "Unverschämtheit" und wies sie inhaltlich in vollem Umfang zurück. Die deutschen Werke seien mindestens ebenso produktiv wie die französischen, bisweilen gar produktiver.

Interview mit dem EBR-Vorsitzenden

 

Wie sieht die Zusammenarbeit der Arbeitnehmervertreter in der EADS-Gruppe konkret aus? Unterhalb der Holding gibt es für die verschiedenen Divisionen mehrere Europäische Spartenbetriebsräte (z. B. für Airbus). Aus der Hubschrauberfertigung von Eurocopter im Werk Marignane bei Marseille kommt der Vorsitzende des EBR für die gesamte EADS, Gérard Patot (Foto). Er ist Mitglied der Gewerkschaft FO und leitet den Europäischen Spartenbetriebsrat Eurocopter. Kathleen Kollewe hat ihn für die EBR-News nach seinen Erfahrungen befragt.


 

Nokia Siemens Networks legt keine Daten offen

Am 14. Februar 2007 trafen sich Arbeitnehmervertreter von Siemens und Nokia aus Deutschland, Finnland, Frankreich, Belgien, Spanien und Österreich beim Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) in Brüssel. Obwohl die Fusion der Netzwerksparten am 1. April 2007 bereits vollzogen wurde (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006), haben die Betriebsräte keine verläßlichen Zahlen oder betriebswirtschaftlichen Unterlagen bekommen, um sich eine Meinung über die Konsequenzen zu bilden. Von den 60.000 Beschäftigten des Gemeinschaftsunternehmens sollen 10 - 15% abgebaut werden. In einer Presseerklärung wurde das Management für seine mangelnde Transparenz kritisiert. Einen Europäischen Betriebsrat für Nokia Siemens Networks (NSN) gibt es bisher noch nicht, die Interessenvertretung wird daher z. Zt. vom Koordinierungskomitee des EMB wahrgenommen.


 

BNP Paribas informiert den EBR sehr spät

 

Nach der Übernahme der italienischen Bank BNL (Banca Nazionale del Lavoro) mit 17.000 Beschäftigten durch BNP Paribas steht der Europäische Betriebsrat der französischen Bank vor einer Neuverhandlung seiner EBR-Vereinbarung. Dabei wird nicht nur die Mandatsverteilung auf dem Prüfstand stehen. Viel wichtiger ist die Frage, welche Position die Arbeitnehmervertreter gegenüber dem fusionsbedingten Personalabbau einnehmen, der derzeit in Italien, Spanien und Luxemburg stattfindet. In einer außerordentlichen Sitzung am 20. Februar 2007 wurde der EBR erstmals über die Planungen informiert. Zuvor hatte es zwar intensive bilaterale Kontakte zwischen den Gewerkschaften CGT (Frankreich) und CGIL (Italien) gegeben, eine europaweite Perspektive für die laufenden Sozialplanverhandlungen konnten sie jedoch nicht eröffnen.

 


 

Grundsatzvereinbarung für RWE Energy

 

Am 14. März 2007 unterzeichneten der Europäische Betriebsrat und die zentrale Leitung von RWE Energy in Dortmund eine Vereinbarung über Grundsätze beim Umgang mit Restrukturierungen. Das Abkommen gilt in Deutschland, Tschechien, Ungarn, Polen, der Slowakei, Österreich und den Niederlanden und baut auf der EBR-Vereinbarung von 2005 auf (siehe Bericht in den EBR-News 2/2005). Bei RWE gibt es keinen Europäischen Betriebsrat für den Gesamtkonzern, sondern getrennte Gremien in einzelnen Sparten.


 

Europaweite Verhandlungen bei Sanofi-Aventis

 

Die zentrale Leitung des französischen Pharmakonzern hat sich kürzlich gegenüber dem Europäischen Betriebsrat bereit erklärt, Verhandlungen über betriebliche Weiterbildung, soziale Auswirkungen von Restrukturierungen und die Eingliederung von Schwerbehinderten zu führen. Am 19. April 2007 wird sich eine Arbeitsgruppe beider Seiten erstmals treffen, um das genaue Prozedere abzustimmen. Ungeklärt ist die Frage, ob Verhandlungen vom Lenkungsausschuß des EBR oder von einem gewerkschaftlichen Koordinierungskomitee geführt werden sollen. In vielen Unternehmen der Metallindustrie ist die Bildung eines solchen Komitees parallel zu den Strukturen des EBR bereits gängige Praxis (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006).


 

Priorität für die Stärkung der Euro-Betriebsräte

Angesichts der aktuell zu beobachtenden Welle grenzüberschreitender Umstrukturierungen sieht der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) eine seiner Hauptaufgaben darin, Solidarität innerhalb von multinationalen Unternehmen zu organisieren. Nach der ersten Konferenz über gewerkschaftliche Betriebspolitik im November 2006 in Brüssel (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006) hat er jetzt ein Positionspapier vorgelegt. Wichtigster Punkt ist die Stärkung der Europäischen Betriebsräte.

  2. Welche EBR-Arbeit nach der Unternehmensfusion?
 
 

EBR-Vereinbarung für UniCredit abgeschlossen

Am 26. Januar 2007 wurde für die italienische Bank UniCredit eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Zu den Verhandlungen kam es, weil nach dem Aufkauf der HVB Group (HypoVereinsbank und Bank Austria Creditanstalt) durch UniCredit lediglich ein EBR in Deutschland, nicht aber in Italien existierte (siehe hierzu auch den Bericht in den EBR-News 2/2005). Der neue EBR vertritt 145.000 Beschäftigte in ganz Europa, neben den EU-Ländern auch in der Schweiz, in Kroatien, Bosnien, Serbien, San Marino, der Türkei, Rußland und der Ukraine. Die meisten Beschäftigten hat die Bank in Italien, Polen und Deutschland.

Der EBR von UniCredit erhält weitreichende Beteiligungsrechte, die über Information und Konsultation hinausgehen und sich mit den kürzlich vereinbarten Regelungen für die Allianz-Versicherung vergleichen lassen (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006). Zwei reguläre Sitzungen pro Jahr und bis zu zwei Sondersitzungen in außergewöhnlichen Umständen sieht die Vereinbarung vor. Der Lenkungsausschuß des EBR aus sechs Mitgliedern, die aus vier verschiedenen Ländern kommen müssen, kann Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen einsetzen und Abkommen mit der zentralen Leitung schließen. Ausdrücklich werden die Themen betriebliche Weiterbildung, Chancengleichheit, Antidiskriminierung sowie der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz genannt.


 

Verhandlungen über neue EBR-Vereinbarung für Arcelor Mittal

Nach der Übernahme von Arcelor durch Mittal (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006) werden auch die beiden Europäischen Betriebsräte in Kürze zusammengelegt. Am 19. und 20. März 2007 fand in Brüssel die dritte Verhandlungsrunde über eine neue EBR-Vereinbarung statt. Nach dem Willen der Betriebsräte sollen die bei Arcelor entwickelten Grundsätze des sozialen Dialogs auf ArcelorMittal übertragen werden. Sofern dies gewährleistet ist, wäre der einzige verbleibende Streitpunkt mit der zentralen Leitung die Anzahl der Delegierten im neuen EBR. Die Arbeitnehmervertreter wollen ihn von derzeit 48 auf 72 Mitglieder und den Lenkungsausschuß von 16 auf 25 Mitglieder aufstocken. Die zentrale Leitung lehnt dies ab. Am 17. und 18. April 2007 soll nun die vierte Verhandlungsrunde in der nordspanischen Stadt Avilés stattfinden.

Am 3. und 4. April 2007 trafen Managementvertreter von ArcelorMittal aus allen Teilen der Welt mit Experten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Turin zusammen, um mögliche juristische Konsequenzen eines weltweiten Rahmenabkommens zu diskutieren. Kurz vor dem Aufkauf durch Mittal hatte Arcelor erst im September 2005 ein solches Rahmenabkommen mit den Gewerkschaften abgeschlossen (siehe Bericht in den EBR-News 3/2005).


 

Axa-EBR integriert Winterthur-Delegierte

 

Nach dem Verkauf der schweizerischen Versicherung Winterthur von der Crédit Suisse an den französischen Versicherungskonzern Axa im Dezember 2006 beschloß der EBR von Axa, zukünftig zehn Arbeitnehmervertreter von Winterthur in seine Reihen zu integrieren. Neun davon gehörten zuvor dem EBR von Crédit Suisse an. Weder der Arbeitgeber noch der EBR-Sekretär von Axa sahen es als erforderlich an, zum jetzigen Zeitpunkt eine neue EBR-Vereinbarung auszuhandeln (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006). Der Europäische Betriebsrat von Axa ist damit von 51 auf 61 Mitglieder angewachsen. Er wird seine nächste Sitzung im Juni 2007 in Berlin abhalten. Bereits zuvor nahm der Sekretär des EBR von Crédit Suisse als ständiger Gast an den Sitzungen des EBR-Lenkungsausschusses von Axa teil, um die Integration zu erleichtern. Seit dem Jahr 2005 gibt es bei Axa Grundsätze zum sozialen Dialog bei Umstrukturierungen dieser Art.

  3. Europäische Betriebsräte beschreiten den Rechtsweg
     

 

Wichtige Gerichtsentscheidung für Alcatel-Lucent erwartet

 

Eigentlich sollte am 3. April 2007 die Entscheidung schon fallen, aber das vom Europäischen Betriebsrat angerufene französische Gericht vertagte sich auf den 27. April 2007. Mehrere Hundert Beschäftigte - auch aus dem Ausland - waren mit Bussen nach Paris gekommen, um die Entscheidung unmittelbar im Gerichtssaal zu verfolgen. Das Gericht muß entscheiden, ob die zentrale Leitung ihren Unterrichtungs- und Anhörungspflichten über einen Restrukturierungsplan gegenüber dem ECID ("European Committee for Information and Dialogue"), so der offizielle Name des EBR, ausreichend nachgekommen ist.

 

Am 1. Dezember 2006 hatten der französische Konzern Alcatel (58.000 Beschäftigte) und das US-Unternehmen Lucent Technologies (30.000 Beschäftigte), eine frühere AT&T-Sparte, fusioniert. Der neue transatlantische Konzern mit Sitz in Paris ist damit zu einem weltweit führenden Hersteller von Telefon- und Internet-Technologien geworden. Fusionsbedingt stehen jetzt 12.500 Arbeitsplätze auf der Streichliste, in Deutschland sind insbesondere die Werke in Stuttgart und Nürnberg betroffen.

 

Nachdem es schon zahlreiche örtliche Proteste in den betroffenen Ländern (Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien, Niederlande, Belgien) gab, rief der Europäische Betriebsrat zu einem Protesttag auf. An der Demonstration in Paris am 15. März 2007 nahmen rund 4.500 Arbeitnehmer aus mehreren Ländern teil. Im Vorfeld dieses Protesttages hatte die zentrale Leitung gedroht, die Intranet-Seite des EBR abzuschalten, um ihm die elektronische Plattform für solche Proteste zu entziehen.

Lauschangriff in der Dolmetscherkabine

 

Mit welchen Mitteln die zentrale Leitung von Alcatel-Lucent versucht, ihren Restrukturierungskurs gegen die Betriebsräte durchzusetzen, zeigte sich während der EBR-Sitzung am 23. März 2007. EBR-Mitglieder entdeckten einen Juristen des Arbeitgebers, der in einen Regieraum der Dolmetscher eingeschleust worden war, um von dort aus die interne Debatte der Arbeitnehmervertreter heimlich zu verfolgen. Dieses Ereignis machte der EBR in einer Presseerklärung öffentlich.

Die juristische Argumentation des Arbeitgebers

 

Im Vorfeld der Fusion hatten die Arbeitnehmervertreter beider Unternehmen versucht, eine neue EBR-Vereinbarung auszuhandeln (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006). Dabei waren sie jedoch am Widerstand des Managements gescheitert. Die alte Vereinbarung von Alcatel gilt daher auch in dem fusionierten Unternehmen weiter.

 

Im derzeit laufenden Gerichtsverfahren vertritt die Konzernleitung die Meinung, es handele sich beim ECID lediglich um ein Komitee des Sozialdialogs und nicht um einen vollwertigen Europäischen Betriebsrat. Die Rechte eines EBR auf Information und Konsultation gemäß EBR-Richtlinie stünden ihm nicht zu, weil das Gremium 1996 vor Inkrafttreten der nationalen EBR-Gesetze auf "freiwilliger" Basis gegründet worden war. Solche Vereinbarungen genießen nach Artikel 13 der EBR-Richtlinie bis heute Bestandsschutz.

 

Die möglichen Konsequenzen des Urteils

 

Vor diesem Hintergrund kommt der bevorstehenden Entscheidung des französischen Gerichts eine erhebliche Bedeutung für alle Unternehmen zu, die ebenfalls vor dem Stichtag im September 1996 eine "freiwillige" EBR-Vereinbarung abgeschlossen haben. Nach Berechnungen des Europäischen Gewerkschaftsinstituts handelt es sich um rund 430 Firmen, darunter fast alle bekannten Namen der Großindustrie (auch viele deutsche DAX-Konzerne gehören dazu). Sollte das Gericht in Paris die gewerkschaftliche Argumentation stützen, würden sich ungeahnte Möglichkeiten zur Verbesserung schwacher EBR-Beteiligungsrechte in diesen Unternehmen ergeben - auch ohne eine Revision der EBR-Richtlinie.


 

EBR-Vereinbarung für ungültig erklärt

 

Das französische Bau- und Telekommunikationsunternehmen Bouygues wird eine neue EBR-Vereinbarung bekommen, da eine "freiwillige" Vereinbarung aus dem Jahr 1995 von einem Gericht in Paris für ungültig erklärt wurde. Im März 2007 stimmte die zentrale Leitung der Wahl eines Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) zu, dem 17 Mitglieder angehören werden. 

Am 12. Oktober 2006 hatte ein Berufungsgericht die alte Vereinbarung für ungültig erklärt. Die Klage war von der Gewerkschaft CGT eingereicht worden, weil sie sich bei der Benennung von Delegierten in den EBR benachteiligt sah. Die Richter kamen zu der Überzeugung, daß die Vereinbarung über die Bildung eines "Europäischen Komitees für Sozialdialog" nach Artikel 13 der EBR-Richtlinie zwar korrekt abgeschlossen, aber später nicht korrekt verlängert worden war. Die CGT als eine der Unterzeichnerinnen der Vereinbarung hatte der Verlängerung nicht zugestimmt. Faktisch bedeutet diese Gerichtsentscheidung, daß jede Gewerkschaft in Europa die Weitergeltung einer Artikel-13-Vereinbarung verhindern kann, sofern sie ursprünglich zu den Unterzeichnern gehört hatte.

Eine vergleichbare Angelegenheit wird derzeit auch in Deutschland vor dem Arbeitsgericht Stuttgart verhandelt. Kläger ist hier der Betriebsrat der Stilke-Bahnhofsbuchhandlungen in Hamburg. Stilke ist eine Tochter der schweizerischen Valora-Gruppe (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006).

 


 

Der Fall Vaxholm (bzw. Laval) vor dem EuGH


Am 8. Januar 2007 verhandelte der Europäische Gerichtshof (EuGH) erstmals über den Fall Vaxholm (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005). Dem Verfahren kommt eine europaweite Bedeutung zu. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Arbeitskämpfe nach EU-Recht erlaubt sind, um ausländische Firmen zu zwingen, auf schwedischem Boden auch für ausländische Arbeitskräfte die schwedischen Flächentarifverträge einzuhalten. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) nahm den Prozeßbeginn in Luxemburg zum Anlaß, um seine Rechtsauffassung noch einmal deutlich zu machen.

  4. Arbeitgeber sehen Gerichtsverfahren als Risiko
      
 

Bereits im November 2006 war vor einem französischen Gericht ein Urteil ergangen, das durchaus als Meilenstein für die Rechtsprechung zur EBR-Richtlinie gelten kann. Der Europäische Betriebsrat von Gaz de France konnte im Eilverfahren die geplante Fusion mit Suez in letzter Minute stoppen (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006). Während die Entscheidung in der Hauptsache vor dem höchsten französischen Berufungsgericht noch aussteht (eine kurzfristige Entscheidung ist nicht zu erwarten), berufen sich andere Europäische Betriebsräte bereits auf dieses Urteil.

 

EBR von Thomson droht mit Gerichtsverfahren

 

Am 8. Februar 2007 beschloß der Lenkungsausschuß des EBR von Thomson, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Der französische Elektrokonzern will seine DVD-Produktionsstätten in Luxemburg und Großbritannien schließen und nach Polen verlagern. Hierbei wurden die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte des Europäischen Betriebsrates nicht beachtet, auf die sich zentrale Leitung und EBR im Mai 2006 in einem Anhang zur EBR-Vereinbarung noch verständigt hatten. Auch war dem Sekretär des EBR (= Sprecher der Arbeitnehmerseite) der Zutritt zu den beiden Werken verwehrt worden.

 

Nach diesem Beschluß erklärte sich das Management bereit, ein betriebswirtschaftliches Gutachten für den EBR zu finanzieren und stoppte die Maßnahme in beiden Ländern vorübergehend. Der EBR möchte soziale Mindeststandards durchsetzen, die Bestandteil eines Sozialplans in den betroffenen Werken werden sollen.

 


 

Michelin-Management lenkt in letzter Minute ein

 

Auf die oben erwähnte Gerichtsentscheidung bezüglich Gaz de France berief sich auch der Europäische Betriebsrat des französischen Reifenherstellers Michelin. Am 3. April 2007 wurde ein drohender Rechtsstreit in letzter Minute abgewendet. Bei einem Treffen in den Räumen der Europäischen Föderation der Chemiegewerkschaften (EMCEF) in Brüssel erklärte sich der Arbeitgeber bereit, die geforderten Konsultationsverfahren und Sondersitzungen des EBR ordnungsgemäß durchzuführen.

Aus deutschem Blickwinkel sind solche Forderungen angesichts fehlender Mitbestimmungsrechte des EBR durchaus erklärungsbedürftig. In der Studie von Prof. Kotthoff, die wir mehrfach in den EBR-News präsentiert hatten, findet sich die Darstellung einer typisch französischen EBR-Sitzung:


 

Arbeitgeberlobby empfiehlt Risikoabschätzung

 

Das arbeitgebernahe Londoner Beratungs- und Lobbybüro "European Study Group" hat kürzlich einen Beitrag unter dem Titel "Europäische Betriebsräte spannen ihre Muskeln" veröffentlicht. Darin heißt es, Gewerkschaften würden die Europäischen Betriebsräte dazu mißbrauchen, um die Arbeitgeber in Schwierigkeiten zu bringen. Nach mehreren Jahren Frieden und Harmonie würden sie jetzt über den Europäischen Betriebsrat Entscheidungen von multinationalen Unternehmen auf dem Gerichtswege aktiv beeinflußen. Dies sei eine neue Strategie, weil sie bei der Europäischen Kommission in Sachen Revision der EBR-Richtlinie nicht weiter kommen würden. Am Ende folgt noch ein Werbehinweis des Verfassers: Personalleitungen sollten unter fachkundiger Beratung eine Risikoabschätzung betreiben, um nicht das nächste Opfer derartiger Gewerkschaftsstrategien zu werden.

 

Die Gewerkschaften betrachten die Meinungsäußerung der "European Study Group" dagegen als Aufruf, die EBR-Richtlinie zu verletzen. Die folgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

  5. Soziale Mindeststandards vereinbart
 
 

Europaweite Sozialcharta bei Generali

 

Nachdem der Europäische Betriebsrat der italienischen Versicherungsgruppe Generali am 17. Oktober 2006 einen europaweiten Aktionstag gegen Umstrukturierungspläne organisiert hatte (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006), legte die zentrale Leitung dem Lenkungsausschuß am 28. November 2006 auf dessen Sitzung in Venedig den Text einer Europäischen Sozialcharta vor. Sie soll Bestandteil der EBR-Vereinbarung werden. Neben dem Verbot von Kinderarbeit und Diskriminierung enthält sie auch die Verpflichtung des Unternehmens zur Förderung von Kompetenzentwicklung und betrieblicher Weiterbildung im Fall von Umstrukturierungen. In allen Ländern, in denen Generali mit Niederlassungen vertreten ist, sollen Arbeitnehmervertretungen in Zukunft rechtzeitig in Konsultationsverfahren eingebunden werden.


 

Weltweite Rahmenabkommen über soziale Mindeststandards

 

Am 15. Dezember 2006 wurde in Sydney ein internationales Rahmenabkommen für die 40.000 Beschäftigten der National Australia Group (NAG) in Australien, Neuseeland und Großbritannien unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht einmal jährlich ein Treffen der Arbeitnehmervertreter mit dem Management der Bank vor, um die Einhaltung des Abkommens zu überprüfen.

Auch France Télécom will sich als sozial verantwortliches Unternehmen präsentieren. In dem am 21. Dezember 2006 mit den Gewerkschaften in Paris unterzeichneten, weltweit gültigen Abkommen über soziale Mindeststandards verpflichtet sich das Management, bei Restrukurierungsmaßnahmen rechtzeitig die betroffenen Arbeitnehmervertreter einzubeziehen. Diesem Abkommen folgte dann am 15. Februar 2007 das schriftliche Angebot, Verhandlungen über die Bildung eines Weltbetriebsrates aufzunehmen. Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache vor:

Am 22. Januar 2007 unterzeichnete der weltweite Gewerkschaftsdachverband Bau- und Holzarbeiter-Internationale (BHI) mit dem niederländischen Bauunternehmen VolkerWessels in Rotterdam ein weltweit gültiges Rahmenabkommen, das auch vom Europäischen Betriebsrat unterstützt wird. Einmal jährlich soll eine von Gewerkschaften und Konzernleitung gebildete Monitoring-Gruppe die Einhaltung des Abkommens überprüfen. VolkerWessels ist außerhalb der Niederlande insbesondere in Belgien, Deutschland, Großbritannien, den USA und Kanada vertreten.


 

Textilindustrie: Gespräche mit Zulieferern in Portugal und der Türkei

Vertreter des Managements und der Arbeitnehmer in der spanischen Bekleidungskette Inditex haben in Porto und Istanbul Gespräche mit örtlichen Textilbetrieben geführt. Inditex möchte die Zahl seiner Zulieferer verringern und eine qualitative Auswahl treffen. Bevorzugt werden solche Unternehmen, die den Verhaltenskodex von Inditex gewissenhaft erfüllen. In einem Audit werden hierfür die Qualität der Arbeitsbedingungen und Gesundheitsbelastungen bewertet, der Verzicht auf exzessive Überstunden und auf Löhne unterhalb des gesetzlich zulässigen Niveaus gehört ebenfalls dazu.

  6. Neue SE-Gründungen
 
 

Verhandlungen bei Fresenius im Gange

Nach dem Beschluß der Hauptversammlung vom 4. Dezember 2006, das Medizinunternehmen in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) umzuwandeln, haben am 16. Januar 2007 die Verhandlungen mit der Arbeitnehmerseite über eine europaweite Mitbestimmungsvereinbarung begonnen. Die zentrale Leitung möchte mit der Umwandlung nicht nur die gesellschaftsrechtlichen Strukturen vereinfachen, sondern auch eine Erweiterung des Aufsichtsrates auf 20 Mitglieder vermeiden. Für eine deutsche Aktiengesellschaft wäre dies gesetzlich vorgeschrieben, bei einer Europäischen Aktiengesellschaft ist es Verhandlungssache.


Auch BASF will sich in SE umwandeln

Der Weltmarktführer der chemischen Industrie hat am 27. Februar 2007 angekündigt, die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) anzunehmen. Die offizielle Entscheidung soll auf der Hauptversammlung am 26. April 2007 fallen. Die Arbeitnehmerseite wird dann 29 Mitglieder in ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) wählen, das innerhalb von sechs Monaten eine Mitbestimmungsvereinbarung mit der zentralen Leitung aushandeln soll. Die Arbeitnehmerseite will die Feinarbeit dabei einer kleinen Verhandlungskommission übertragen.

Die Arbeitgeberseite möchte offenbar eine Verkleinerung des Aufsichtsrates von 20 auf 12 Mitglieder durchsetzen. Diese Frage spielte auch bei den Verhandlungen in der Versicherungsgruppe Allianz (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006) sowie bei Fresenius eine Rolle. Der seit 1995 bestehende Europäische Betriebsrat (offizieller Name: BASF Euro Dialog) wird in Kürze von einem europaweiten SE-Betriebsrat abgelöst, für den die Gewerkschaften erheblich erweiterte Rechte fordern. Das BASF-Dialogforum war einer der Pioniere in der Frühphase der Europäischen Betriebsräte und ist in vielen Aspekten nicht mehr auf der Höhe der Zeit, z. B. kann es sich nur einmal jährlich treffen.


Conrad Electronic als SE registriert

Seit 18. August 2006 firmiert die deutsche Einzelhandelsgruppe Conrad Electronic als Europäische Gesellschaft (SE). Die 2.300 Beschäftigten entsenden jedoch keine Vertreter in den Aufsichtsrat, ihre Interessen werden vom Wirtschaftsausschuß des deutschen Konzernbetriebsrates wahrgenommen.

Elcotoq will seinen Sitz nach Luxemburg verlegen

Das in Finnland ansässige Elektronikunternehmen Elcoteq war am 1. Oktober 2005 europaweit eines der ersten Unternehmen in der Rechtsform SE (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006). Die zentrale Leitung kündigte jetzt an, den Firmensitz am 1. Januar 2008 nach Luxemburg zu verlegen, um seine Globalisierungsstrategie besser vorantreiben zu können und seine Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Auf die Mitbestimmungsvereinbarung wird dies keine Auswirkungen haben.

  7. Europäische Betriebsräte im Dienstleistungssektor
      
 

Großer Nachholbedarf bei der EBR-Gründung

 

Der Dienstleistungssektor ist hinsichtlich der Anzahl der Firmen, die unter die EBR-Richtlinie fallen, der bedeutendste Wirtschaftszweig im Europäischen Binnenmarkt nach der Metallindustrie. Während in den produktionsnahen Bereichen Metall und Chemie schon über 40% aller Europäischen Betriebsräte gebildet wurden, belegt der Dienstleistungssektor mit 24% den letzten Platz unter allen Branchen, so die Angaben des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006). Im Juni 2005 gab es in 595 Dienstleistungsunternehmen, die von der EBR-Richtlinie erfaßt wurden, 148 Europäische Betriebsräte in 143 Unternehmen. Inzwischen dürfte diese Zahl etwas höher sein. Rund die Hälfte aller EBR-Gremien besteht bereits seit Mitte der 90er Jahre.

 

Während die verbleibenden Unternehmen ohne EBR in der Metall- und Chemiebranche eher kleinere Belegschaften aufweisen, gibt es im Dienstleistungsbereich noch eine ansehnliche Zahl größerer Konzerne ohne EBR. Britische und schwedische Firmen sind bei der EBR-Gründung schneller gewesen als Dienstleistungsfirmen aus Deutschland oder Frankreich. Eine weitere Besonderheit: in keinem anderen Wirtschaftszweig sind die Europäischen Betriebsräte häufiger mit Fusionen und Akquisitionen konfrontiert als im Dienstleistungssektor.

 

Neue Koordinatorin für die EBR-Arbeit

 

Die Koordination der Europäischen Betriebsräte im Dienstleistungssektor erfolgt durch das Brüsseler Büro des Dachverbandes der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI). Dort ist seit Oktober 2006 Ivonne Jackelen (Foto) für diese Aufgabe zuständig. Werner Altmeyer traf sie in Brüssel und fragte sie nach ihrer Arbeit.

Derzeit betreut UNI 172 bestehende oder noch in Gründung befindliche Europäische Betriebsräte:

  • 59 Unternehmen aus der Druckindustrie und dem Verlagswesen

  • 59 Banken und Versicherungen

  • 22 Unternehmen der Informationstechnologie

  • zehn Post- und Telekommunikationskonzerne

  • zehn Unternehmen des Groß- und Einzelhandels

  • sechs Unternehmen aus dem Reinigungs- und Sicherheitsgewerbe

  • sowie je zwei Unternehmen der Zeitarbeit, des Tourismus und der Unterhaltungsindustrie.

Die Webseite von UNI (in englischer Sprache):


 

Banken schließen die ersten EBR-Vereinbarungen in Zypern ab

Seit dem 1. Mai 2004 gehört Südzypern zur EU und damit zum Geltungsbereich der EBR-Richtlinie. Insgesamt sind jedoch nur 65 von 2.204 Unternehmen, die unter den Geltungsbereich der EBR-Richtlinie fallen, mit einer Niederlassung auf der Mittelmeerinsel vertreten, 33 davon hatten im Juni 2005 bereits einen EBR gegründet. Im Februar 2007 wurden die ersten zwei EBR-Vereinbarungen für zypriotische Unternehmen unterzeichnet, für die Marfin Popular Bank und für die Bank of Cyprus. Beide Vereinbarungen gehen über die Mindestvorschriften der EBR-Richtlinie hinaus und umfassen neben Zypern auch Niederlassungen in Griechenland und Großbritannien. Die Verhandlungen wurden maßgeblich von der zypriotischen Gewerkschaft der Bankangestellten (ETYK) geführt.


 

Weitere Branchenberichte in früheren Ausgaben den EBR-News:

 

  8. Tschechien: Neues Arbeitsgesetzbuch und EBR-Arbeit
 
 

Seit 1. Mai 2004 gehört die Tschechische Republik zur EU. Mit 10 Mio. Einwohnern ist das Land größer als Österreich. Tschechien hat eine lange Industrietradition, jedoch wurden in den letzten Jahren viele Betriebe an ausländische Investoren verkauft. Die Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne sorgen heute für die Hälfte der Industrieproduktion, über ein Drittel der Industriebeschäftigung und etwa 70% der Exporte.

Der gewerkschaftliche Organisationsgrad liegt bei etwa 30%, ebenso viele Beschäftigte sind von Tarifverträgen erfaßt. Damit ist die Grauzone tariflich nicht geregelter Bereiche erheblich größer als in vielen westeuropäischen Ländern. Der tschechische Gewerkschaftsbund ČMKOS organisiert etwa 600.000 Mitglieder in 33 Einzelgewerkschaften. Daneben gibt es kleinere Gewerkschaften, die jedoch im Vergleich zu ČMKOS relativ unbedeutend sind. Am 1. Januar 2007 ist in Tschechien ein neues Arbeitsgesetzbuch in Kraft getreten, das einige Veränderungen gebracht hat. Wir haben hier einige Dokumente zusammengestellt, die beim Verständnis des tschechischen Arbeitsrechs nützlich sind:

Das tschechische Modell der betrieblichen Interessenvertretung

Seit dem Übergang zur Marktwirtschaft kannte die Tschechische Republik nur eine betriebliche Gewerkschaftsvertretung, zu deren Gründung drei Personen genügen. Um auch den Beschäftigten in gewerkschaftsfreien Betrieben eine Interessenvertretung gemäß den EU-Standards zu ermöglichen, wurde 2001 eine Regelung über die Bildung von "Betriebsräten“ ins Arbeitsgesetzbuch aufgenommen. Danach kann ein Betriebsrat auf Antrag von einem Drittel der Belegschaft gegründet werden, sofern es keine betriebliche Gewerkschaftsvertretung gibt. Er wird automatisch wieder aufgelöst, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt eine Gewerkschaftsvertretung gründet. Diese Lösung, seither auch als "tschechisches Modell" bezeichnet, hatte es zuvor in keinem anderen europäischen Land gegeben. Laut Gesetz hat der Betriebsrat weniger Rechte als eine betriebliche Gewerkschaftsvertretung. Wenn sich in einem gewerkschaftsfreien Betrieb eine aktive Betriebsratsarbeit entwickelt, ist damit also ein Anreiz zur Umwandlung des Betriebsrats in eine betriebliche Gewerkschaftsvertretung gegeben.

Europäische Betriebsräte in Tschechien

Wie in den übrigen EU-Beitrittsländern wurde auch in Tschechien die EBR-Richtlinie am Tag der Aufnahme in die EU, also am 1. Mai 2004, in Kraft gesetzt. Von europaweit 2.204 Unternehmen, die potentiell einen Europäischen Betriebsrat gründen könnten, sind 636 mit einer Niederlassung in Tschechien vertreten (laut Berechnungen des Europäischen Gewerkschaftsinstituts für Juni 2005). Diese Zahl ist etwa mit Dänemark oder Irland vergleichbar, unter den neuen EU-Ländern rangiert Tschechien auf dem dritten Platz nach Polen und Ungarn.

Allerdings haben nur acht dieser 636 Unternehmen ihren Hauptsitz auf tschechischem Boden. Die Volkswirtschaft wird also von ausländischen Konzernen beherrscht, die das Land oft als "verlängerte Werkbank" im Europäischen Binnenmarkt nutzen. Allein 231 der 636 Unternehmen kommen aus Deutschland. Knapp die Hälfte aller Unternehmen mit Standorten in Tschechien hatten im Juni 2005 bereits einen EBR gegründet, alle diese 333 Gremien sind jetzt um Delegierte aus Tschechien zu erweitern. Eine Studie aus dem Jahr 2003 zeigt, daß damals schon mehr als 50 Delegierte aus Tschechien in verschiedenen EBR-Gremien beteiligt waren, die Hälfte davon in der Metallindustrie.


 

Erste EBR-Gründung in tschechischem Unternehmen

 

Am 3. April 2007 wurde in Prag für den Stromproduzenten ČEZ eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Es handelt sich um den ersten Europäischen Betriebsrat in einem tschechischen Unternehmen und um den ersten Fall, in dem sich der Geltungsbereich der EBR-Vereinbarung ausschließlich auf neue EU-Länder erstreckt. Der EBR vertritt 25.000 Beschäftigte in Tschechien, Polen, Rumänien und Bulgarien. Ihm gehören 23 Mitglieder an, sieben davon bilden den Lenkungsausschuß. Die Informations- und Konsultationsrechte des neuen EBR gehen deutlich über die Mindestvorschriften der EBR-Richtlinie hinaus. Folgende Dokumente liegen nur auf Englisch vor:


Leitfaden zur EBR-Gründung in osteuropäischen Sprachen

Im Rahmen eines EU-geförderten Projektes hat der slowenische Gewerkschaftsbund ZSSS im Juni 2006 einen Leitfaden zur Gründung Europäischer Betriebsräte für Arbeitnehmervertreter aus den EU-Beitrittsländern erstellt. Er liegt auf Tschechisch, Polnisch, Slowenisch und Französisch vor.


Die bisherigen Länderschwerpunkte in den EBR-News:

  9. Aus der EBR-Forschung
 
 

Management und EBR - eine widersprüchliche Beziehung?

 

Seit Januar 2006 läuft am Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik der Universität Linz ein Forschungsprojekt über Europäische Betriebsräte in Österreich (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006). In zwölf Konzernen werden EBR-Mitglieder, Gewerkschaftssekretäre und Managementvertreter befragt. Ähnlich wie die deutsche Studie von Prof. Kotthoff (siehe Bericht über die Forschungsergebnisse) unterscheiden die Linzer Forscher mehrere Modelle. Dabei haben sie die Rolle der zentralen Leitung untersucht und in Typen eingeordnet. Wir stellen ab heute einige ausgewählte Ergebnisse vor.


Typ 1: Die "Kooperationskultur"

Beim Typ 1 empfindet das Management die Beteiligung des EBR als wichtig, um die Identifikation mit dem Unternehmen zu erhöhen und dessen Image unternehmensinternen und -extern positiv zu gestalten. Häufig gibt es im Stammland des Konzerns gute Erfahrungen mit dem Kooperationskurs, was die Herausbildung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene begünstigt.

Gegenüber dem Europäischen Betriebsrat betreibt die Unternehmensleitung eine transparente und faire Informationspolitik und legt großen Wert auf Anhörung und Diskussion. Die Beziehungen sind zwar nicht ganz frei von Interessenskonflikten, doch liegen Kompromisse aufgrund eingespielter Kooperationsbeziehungen in Reichweite. Manche Fragen werden nicht gegen die Delegierten im EBR entschieden. Dies gilt nicht für die Unternehmensstrategie, die im alleinigen Kompetenzbereich der Konzernleitung bleibt, wohl aber für arbeitspolitische Themen (z. B. für ein konzerneinheitliches Prämiensystem oder soziale Aspekte der Konzernintegration).

Um hier Gestaltungschancen zu nutzen, muß der EBR seine Positionen intern gut koordinieren und sich auf einen gemeinsamen Politikstil gegenüber der zentralen Leitung verständigen. Nur eine kleine, überschaubare Zahl von Konzernen ist durch eine kooperativ-konsensorientierte Kultur des Typs 1 gekennzeichnet.


In den nächsten Ausgaben der EBR-News folgen die weiteren Typen:

  • Typ 2: Der EBR als Präsentationsforum der Konzernpolitik

  • Typ 3: Der marginale EBR in der autoritären Unternehmenskultur.


Mit dem Betriebsrat an der Hand nach Osteuropa?

"Markteffizienz und Arbeitnehmermitspracherechte" - unter diesem Titel startete das Institut für Wirtschaftssoziologie der Universität Wien im September 2006 ein Forschungsprojekt in Kooperation mit der Wiener Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) und der britischen Warwick Business School. Die Forscher wollen die Frage klären, ob multinationale Unternehmen mit Hauptsitz in Westeuropa ihr Sozialmodell auf die Tochtergesellschaften in Mittel- und Osteuropa übertragen. Oder entscheiden sie sich vielleicht gerade deshalb für mittel- und osteuropäische Länder, weil Gewerkschaften dort weniger zu sagen haben und Betriebsräte kaum bekannt sind?

  10. Interessante Webseiten
 
 

Europäisches Arbeitsrecht aus britischer Sicht 

Die 1921 in London gegründete Rechtsanwaltsgruppe Thompsons Solicitors spielt eine wichtige Rolle in der gerichtlichen Vertretung gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer und hauptamtlicher Gewerkschaftssekretäre im Vereinigten Königreich. Mit rund 800 Mitarbeitern in 22 Niederlassungen beschäftigt sie sich nicht nur mit individuellem, sondern auch mit kollektivem Arbeitsrecht. Seit 1996 publiziert sie ein eigenes Magazin, das im Internet frei zugänglich ist: Thompsons Labour and European Law Review.


EBR mit eigener Webseite

Der Europäische Betriebsrat des Tourismuskonzerns Club Méd hat eine beispielhafte Homepage ins Internet gestellt. Unter seiner offiziellen Bezeichnung "Europäisches Komitee des Sozialdialogs" stellt er in fünf Sprachen (darunter Englisch und Französisch, leider nicht auf Deutsch) seine Arbeit vor. Nachzulesen sind Diskussionen mit der zentralen Leitung in den EBR-Sitzungen, z. B. Fragen und Antworten zum Strategieplan des Konzerns; auch Betriebsvereinbarungen aus einzelnen Ländern und Presseerklärungen stehen zum Download zur Verfügung.


Statistische Auswertung von EBR-Vereinbarungen

Neben der EBR-Datenbank des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (siehe Bericht in den EBR-News 1/2005) gibt es in Brüssel eine weitere Möglichkeit, die Inhalte von EBR-Abkommen zu recherchieren. Auch die Agentur für soziale Entwicklung (SDA) betreibt eine Datenbank, die in fünf Sprachen (darunter Deutsch) wichtige Merkmale der EBR-Arbeit statistisch aufbereitet. Welche Abfragemöglichkeiten sich bieten, kann aus einer Liste ersehen werden, die sich auf der Webseite befindet.


General Motors Workers Blog

Seit dem 26. März 2007 gibt es für die Beschäftigten bei General Motors ein öffentliches Internet-Forum ("Blog"), das Diskussionen und einen europaweiten Informationsaustausch ermöglicht. Der Blog wurde vom Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) eingerichtet und gilt in dieser Form als Premiere in Europa.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

  11. Neue Publikationen
 
 

Wörterbücher für den Betriebsrat

 

Kürzlich ist die zweite, überarbeitete Auflage eines Wörterbuches Deutsch - Englisch erschienen, das auf ein Sprachprojekt der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie zurückgeht. Es beinhaltet rund 5.000 Stichwörter aus der Arbeitswelt mit den Sachgebieten Arbeit, Wirtschaft, Ausbildung, Europäische Union, Recht, Politik und Arbeitssicherheit. Das Buch bietet eine Übersetzung von Fachbegriffen, die in vielen allgemeinsprachlichen Wörterbüchern meist fehlen.

 

Christiane Horstenkamp
Wörterbuch Arbeit - Recht - Wirtschaft
Englisch - Deutsch, Deutsch - Englisch
Frankfurt/Main 2007, 2. Auflage, 310 Seiten, ISBN 3-7663-3742-4, € 19,90

→ Online-Bestellung

 

Ein vergleichbares Wörterbuch Deutsch - Französisch hat der DGB Saar im September 2006 vorgelegt, es soll als Sprachbegleiter in der internationalen Bildungs- und Gewerkschaftsarbeit dienen. Das neue Glossar ermöglicht ein schnelles und zielsicheres Nachschlagen von Fachvokabular – sowohl in Gesprächen oder Diskussionen wie auch im Rahmen von Verhandlungen. Es steht kostenlos zum Download zur Verfügung und kann beim DGB Saar in gedruckter Form bestellt werden.

 

Jacques Bister/Marcel Mansfeld/Christine Parkin

Wortschatz für die Gewerkschaftsarbeit

Deutsch - Französisch, Französisch - Deutsch

Saarbrücken 2006, 100 Seiten, € 5,-

Download des Wörterbuchs          → Bestellung des Wörterbuchs

 

Weitere Übersetzunghilfen für Betriebsräte haben wir hier zusammengestellt.

 


 

Massenentlassungen in Deutschland und England

 

Bei kaum einem Ländervergleich innerhalb Europas fallen die betrieblichen Mitwirkungsrechte weiter auseinander als bei einer deutsch-britischen Gegenüberstellung. Diese Dissertation geht rechtsvergleichend der Frage nach, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede es gibt und wie die EU-Normen über die Beteiligung der Belegschaften bei Massenentlassungen länderspezifisch umgesetzt worden sind. Zur Erinnerung: die konservative Regierung Major hatte 1994 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine empfindliche Niederlage erlitten, weil sie entsprechende EU-Standards nicht umfassend in die britische Rechtsordnung umgesetzt hatte. Informationen über die aktuelle Rechtslage hatten wir im September 2005 im Länderschwerpunkt Großbritannien der EBR-News dargestellt.

 

Melanie Buhlinger

Mitbestimmung bei Massenentlassungen auf Grund von Rationalisierungsmaßnahmen in Deutschland und England

Eine Untersuchung zur Notwendigkeit und zu Möglichkeiten einer Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung, Baden-Baden 2007, 246 Seiten, ISBN 978-3-8329-2534-5, € 48,-

Nähere Informationen          → Online-Bestellung

 


 

Einstweilige Verfügungen für den EBR?

 

Diese Dissertation untersucht die Umsetzung der EBR-Richtlinie in das deutsche, österreichische und schwedische Arbeitsrecht. Der Autor beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, wie ein Europäischer Betriebsrat seine Beteiligungsrechte nach dem jeweiligen nationalen Arbeitsrecht durch einstweiligen Rechtsschutz sowie Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend machen kann. Auch die bisherige richtlinienkonforme höchstrichterliche Rechtsfortbildung ist in dem Werk anschaulich dargestellt. Da die Revision der EBR-Richtlinie in Brüssel derzeit nicht recht voran kommt, ist das Ausschöpfen der gegebenen rechtlichen Möglichkeiten für den EBR besonders wichtig.

 

Lars Hinrichs
Die Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Europäischen Betriebsrats
Die Umsetzung der Richtlinie 94/45/EG ins deutsche, österreichische und schwedische Arbeitsrecht

Frankfurt am Main 2007, 335 Seiten, ISBN 978-3-631-56148-5, € 59,70

Nähere Informationen          → Online-Bestellung

 


 

Kommentare zum Antidiskriminierungsgesetz (AGG)

 

Mittlerweile sind die vier Antidiskriminierungsrichtlinien in den meisten EU-Ländern umgesetzt, seit August 2006 auch in Deutschland. Als originär europäisches Thema bietet es sich für Europäische Betriebsräte an, Aktivitäten zu Gleichbehandlung und Antidiskriminierung zu ergreifen (siehe hierzu das Beispiel Areva in den EBR-News 4/2006). Zwei Kommentare sind hierzu neu erschienen.

 

Das Werk von Schiek beleuchtet das Thema explizit aus europäischer Perspektive. Es zeigt direkt bei der Kommentierung zu den einzelnen Vorschriften des deutschen AGG auf, wie die EU-Richtlinien umgesetzt wurden. Beispiele aus anderen EU-Ländern sind direkt in die jeweilige Kommentierung eingebaut. Sehr übersichtlich ist unterhalb der AGG-Paragraphen der entsprechende Richtlinientext aufgeführt. Im Anhang des Kommentars finden sich positive Beispiele von Verhaltenskodizes.

 

Dagmar Schiek (Hrsg.)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ein Kommentar aus europäischer Perspektive

München 2007, 552 Seiten, ISBN 978-3-935808-70-5, € 89,-

→ Online-Bestellung

 

Auch der Kommentar von Däubler und Bertzbach geht auf die europäische Perspektive ein. Auf über 60 einleitenden Seiten stellt er den Einfluß des Gemeinschaftsrechts auf das AGG und die Entstehungsgeschichte der vier EU-Richtlinien dar, darüber hinaus geht er auch auf völkerrechtliche Diskriminierungsverbote ein. Er ist etwas praxisorientierter als das Werk von Schiek, ersteres überzeugt jedoch vor allem mit seiner durchgängigen europäischen Perspektive.

 

Wolfgang Däubler/Martin Bertzbach (Hrsg.)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Handkommentar

Baden-Baden 2007, 785 Seiten, ISBN 3-8329-1384-7, € 89,-

→ Online-Bestellung

 

  12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         Beispiele aus unserer Arbeit

 

Schwierige EBR-Zuordnung bei Joint Venture

 

Die Transportgewerkschaft im italienischen Dachverband CGIL will für die Contship Italia Group einen Europäischen Betriebsrat gründen (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006). Das Unternehmen aus Genua ist eine Tochtergesellschaft der Hamburger Eurokai-Gruppe und der Bremer Eurogate, letztere wiederum ein Gemeinschaftsunternehmen (zu jeweils 50%) von Eurokai und der BLG Logistics Group (= Bremer Lagerhaus-Gesellschaft). Die beteiligten Unternehmen betreiben an Nordsee, Atlantik und im Mittelmeerraum zahlreiche Containerterminals.

 

 

Die Möglichkeiten einer EBR-Gründung in einer solch schwierigen gesellschaftsrechtlichen Situation war Gegenstand eines internationalen Workshops, der vom 2. bis 4. Februar 2007 in der kroatischen Hafenstand Rijeka stattfand. Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" hatte hierzu ein Diskussionspapier ausgearbeitet, an dessen Erstellung der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Ulrich Zachert von der Universität Hamburg als Gutachter beteiligt war.


 

Internationalisierung der Flugsicherung

Am 1. Januar 2007 sollte die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH privatisiert werden, so hatte es der Bundestag beschlossen. Doch der Bundespräsident stoppte das Gesetz im Oktober 2006 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Unabhängig davon ist jedoch zu erwarten, daß die 5.300 Beschäftigten der DFS im Rahmen des "Single European Sky" mit Umstrukturierungen konfrontiert werden. Derzeit ist DFS nur in Deutschland und den Niederlanden vertreten.

 

Vom 6. bis 9. Februar 2007 fand in Berlin eine Veranstaltung für Betriebsräte der Flugsicherung statt, um sich mit den Auswirkungen der bevorstehenden Internationalisierung vertraut zu machen. Eines der Themen, die vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" vorbereitet wurden, betraf die rechtlichen Grundlagen der Mitbestimmung in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich und der Schweiz.

 


 

       Drägerwerk AG gründet EBR

 

 

Für die rund 6.500 Beschäftigten der Drägerwerk AG, Hersteller von Medizin- und Sicherheitstechnik, in Deutschland, Großbritannien, Niederlande, Frankreich, Spanien, Italien, Belgien und Schweden soll ein Europäischer Betriebsrat gegründet werden. Im Bezirk Küste der IG Metall ist Dräger eines der wenigen verbleibenden Unternehmen dieser Größenordnung ohne EBR. Am 26. Februar 2007 fand unter Mithilfe des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" die konstituierende Sitzung des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) am Konzernsitz in Lübeck statt.

 


 

Aufspaltung des EBR steht unmittelbar bevor

 

Seit 2001 gibt es bei American Standard einen Europäischen Betriebsrat, der sich  vom 5. bis 9. März 2007 in Brüssel zu seiner Jahressitzung traf. Kernthema war die bevorstehende Reorganisation des Konzerns, die den Fortbestand des EBR in Frage stellt. Noch vor dieser Entscheidung der Konzernleitung in den USA waren Dr. Werner Altmeyer und Dr. Heiner Köhnen vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" gebeten worden, einen dreitägigen EBR-Workshop durchzuführen. Die Inhalte dieser Seminartage erhielten jedoch angesichts der aktuellen Ereignisse eine besondere Brisanz.

 

Zum vermutlich letzten Mal trafen sich alle drei Sparten zu einer gemeinsamen Sitzung. Der Bereich Klimaanlagen ("Trane") soll weitergeführt, die Brems- und Fahrzeugregelsysteme ("Wabco") an die Börse gebracht und die Sparte Bad & Küche ("Ideal Standard") an einen anderen Konzern verkauft werden. Die Arbeitnehmervertreter werden sich zukünftig also in drei verschiedenen Europäischen Betriebsräten wiederfinden. Während bei Trane die EBR-Vereinbarung von American Standard weiter Gültigkeit behält, soll bei Wabco ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) gebildet werden, um eine neue EBR-Vereinbarung auszuhandeln. Die Arbeitnehmervertreter von Ideal Standard wären in den EBR des aufkaufenden Unternehmens einzubinden, sofern dort ein EBR existiert.


 

EBR-Berater rücken enger zusammen

 

Am 19. und 20. März 2007 trafen sich Betriebsräteberater aus Deutschland und Frankreich in Paris zum Erfahrungsaustausch. Gastgeberin war die französische Beratungsgesellschaft Alpha, die gemeinsam mit PCG Project Consult in Essen die Initiative ergriffen hatte (siehe auch Bericht in den EBR-News 4/2006). Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" war mit Dr. Werner Altmeyer vertreten. Zu einem weiteren Treffen im Sommer 2007 sollen Beratungsinstitute aus Großbritannien, Spanien und weiteren Ländern eingeladen werden. Ziel ist die Bündelung von Beratungskompetenz im grenzübergreifenden Kontext.

 


 

Unsere Publikationstätigkeiten

 

Im Januar 2007 sind zwei Beiträge erschienen: unter dem Titel "Europäische Betriebsräte handeln. Und warten nicht auf den Gesetzgeber" analysiert Werner Altmeyer in der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb einige kürzlich abgeschlossene EBR-Vereinbarungen. Der Beitrag "Interessenvertretung in Frankreich. Vive la France?" von Werner Altmeyer und Christian Dufour wurde in der Zeitschrift der betriebsrat veröffentlicht.

Französischsprachige Veröffentlichungen

 

Am 12. Februar 2007 haben wir erneut eine französische Kurzfassung der EBR-News verschickt und in der Zeitschrift Confrontations Europe wurde ein Beitrag veröffentlicht, der die Herausforderungen Europäischer Betriebsräte bei Restrukturierungen thematisiert: "Les comités d'entreprise européens à l'épreuve des restructurations".

Weitere Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Publikationsseite.

 

  13. Aktuelle Seminartermine
 
 

Für die folgenden von uns mitgestalteten Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:

 

Europa für Gewerkschaftssekretäre der IG Metall

Institutionen – Politikfelder – Europäische Betriebsräte

08. - 10.10.2007 in Bad Orb

 

Betriebsratstätigkeit in Europa – Der Euro-Betriebsrat (EBR)

Rechtliche Grundlagen – Errichtung – Interkulturelle Kommunikation

04. - 09.11.2007 in Hamburg

→ weitere Infos zu diesem Seminar

 

Inhouse-Veranstaltungen

Eine Übersicht über die Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

→ Themen für Inhouse-Seminare

→ Themen für Fachvorträge

 

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Heiner Köhnen, Kathleen Kollewe, Reingard Zimmer

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 7.960 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 870 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 495 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

Hier können Sie die EBR-News beziehen oder abmelden.

 

Wir freuen uns über Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.

Bitte schreiben Sie uns: info@euro-betriebsrat.de