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2.
April 2008
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1.
Arbeitgeber machen Weg
für Verhandlungen frei
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Neue
EBR-Richtlinie: Rückschlag für britische Hardliner
Bis
zuletzt richteten sich die Blicke in Brüssel mit Spannung auf
dieses Gebäude in der Nähe der EU-Institutionen: dem
Hauptquartier des europäischen Arbeitgeberverbandes
BusinessEurope. Dessen Entscheidung wurde am 2. April 2008 bekannt.
Anders als bei der Verabschiedung der EBR-Richtlinie im Jahre 1994
konnten diesmal die kontinentaleuropäischen
Arbeitgeberverbände eine pragmatische Lösung gegen
den
Widerstand der britischen Industrie erzwingen. Bis Januar 2009 bleibt
jetzt Zeit für direkte Verhandlungen mit den
Gewerkschaften über den Text der neuen EBR-Richtlinie.
Leicht
ist den Arbeitgebern diese Entscheidung nicht gefallen, aber der Druck
von Gewerkschaften, Europäischem Parlament und
Europäischer Kommission hatte in den letzten Monaten immer
weiter zugenommen (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007). Ohne ihre Kompromißbereitschaft
wäre das weitere Gesetzgebungsverfahren von den Arbeitgebern
kaum noch beeinflußbar gewesen.
Rückblick: die zweite
Phase der Konsultationen startete mit Verzögerung
Bereits Anfang Januar 2008 war mit einer
Initiative der Europäischen Kommission gerechnet worden (siehe
Bericht
in
den EBR-News 4/2007), sie ließ aber auf sich
warten. Nach intensiver Lobbyarbeit der Arbeitgeber (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2007), die insbesondere auf eine
Entschärfung der Vorschriften zur Unterrichtung und
Anhörung des EBR zielte, gab es hinter den Kulissen zwischen
Spitzenbeamten im Umfeld von Sozialkommissar Vladimír
Špidla und Vertretern der Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbände intensive Gespräche. Die
Europäische Kommission war schließlich bereit, ihren
Entwurf für die Arbeitgeberseite leichter akzeptabel
zu machen, um den Weg zu direkten Verhandlungen zwischen den
Sozialpartnern zu ebnen.
Am
20. Februar 2008 ging die Europäische Kommission mit ihrem
Konsultationspapier dann an die Öffentlichkeit. Der
Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) reagierte noch am gleichen
Tag mit einer zustimmenden Pressemitteilung.
Wissenschaftliche
Begleitstudie
Die Europäische
Kommission beauftragte die Londoner Beratungsgesellschaft GHK
Consulting, die Auswirkungen der Gesetzesvorschläge
für die Unternehmen zu berechnen sowie Kosten und Nutzen der
EBR-Arbeit zu untersuchen. Derzeit führt GHK Consulting in 80
Unternehmen Telefoninterviews mit der Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerseite durch (das ist jedes zehnte Unternehmen mit EBR).
Französische
Präsidentschaft will Restrukturierungspaket schnüren
Eine
zusätzliche Dynamik könnte die Revision der
EBR-Richtlinie in
der zweiten Hälfte des Jahres 2008 bekommen, wenn Frankreich
die
Präsidentschaft der EU übernimmt. Unter dem Motto
"Antizipation des Wandels" will die französische Regierung ein
Forum einberufen, das die frühzeitige Beteiligung der
Arbeitnehmer
bei Restrukturierungen diskutieren soll. Und die Europäische
Kommission will alle diesbezüglichen Gesetzesinitiativen zu
einer
konsistenten Strategie verknüpfen. Bereits am 28. Februar 2008
hatte Sozialkommissar Vladimír Špidla vor dem
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuß in
Brüssel
mehrere Initiativen für die Zeit der französischen
Präsidentschaft angekündigt. Dazu gehören
neben der
Revision der EBR-Richtlinie insbesondere:
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2.
Gerichtsentscheidungen in
EBR-Fragen
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Keine
Unternehmensfusion ohne Anhörung des EBR
Eine
für die EBR-Rechtsprechung europaweit bedeutende Entscheidung
ist
am 16. Januar 2008 im Justizpalast von Paris (siehe Foto) gefallen. Die
Sozialkammer des höchsten französischen
Revisionsgerichts
("Cour de Cassation") bestätigte eine einstweilige
Verfügung
des Europäischen Betriebsrates von Gaz de France. Dieser hatte
im
November 2006 die Fusion mit dem französischen Energiekonzern
Suez in letzter Minute
gestoppt (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006).
Das
Urteil besagt, daß Aufsichts- und Verwaltungsräte
multinationaler Unternehmen keine Fusion mit anderen Unternehmen
beschließen dürfen, bevor die Anhörung des
EBR nicht in
allen Details korrekt stattgefunden hat und abgeschlossen wurde. Zum
Verfahren gehört auch eine betriebswirtschaftliche Analyse
durch
Beratungsgesellschaften, die der EBR selbst auswählt. Die
Richter
räumen dem EBR ein eigenständiges Beteiligungsrecht
ein
– unabhängig von den Rechten der
Betriebsräte einzelner
Länder. Die Entscheidung stellt den Höhepunkt einer
Reihe von
Urteilen in Frankreich dar, die die Bedeutung transnationaler
Arbeitnehmervertretungen stärken.
Auch der
französische
Gesamtbetriebsrat von Gaz de France war nicht korrekt beteiligt worden.
Nur wenige Tage später, am 22. Januar 2008, stärkte
das Landgericht Paris dessen Rechte ebenfalls.
Neues
Anhörungsverfahren endet mit sozialen Garantien
Noch
vor Abschluß des Rechtsstreits wurde die Fusion im September
2007 gegen den Widerstand der Arbeitnehmerseite erneut vorangetrieben
(siehe Bericht
in den EBR-News 3/2007). In einer EBR-Sitzung am 20. und 21.
Dezember 2007 forderten die Arbeitnehmervertreter von Gaz de France
weitere Dokumente, um sie durch ihre Berater prüfen zu lassen,
und legten einen Katalog mit 35 Fragen vor. Ohne hierauf zu reagieren,
lud die zentrale Leitung für den 8. und 9. Januar 2008 zu
einer weiteren EBR-Sitzung. Ihr Ziel, das
Anhörungsverfahren noch vor Bekanntgabe des oben genannten
Urteils zu Ende zu bringen, wurde jedoch von den Arbeitnehmervertretern
vereitelt. Im Verlauf der beiden turbulenten Sitzungstage beschlossen
sie fünf Resolutionen zu diversen Aspekten der
Anhörung und forderten insbesondere
1. mehr
Informationen über die sozialen und juristischen Folgen der
Fusion und
2. mehr Zeit, um diese Informationen durch ihre
Berater auswerten zu lassen.
Auch eine weitere
EBR-Sondersitzung am 22. Januar 2008 blieb ohne Ergebnis. Als Reaktion
auf die Kritik und das zwischenzeitlich ergangene Gerichtsurteil
lieferte die Konzernleitung alle geforderten Unterlagen und stellte
sich am 21. Februar 2008 erneut der Diskussion im EBR. Am 11.
März 2008 beschloß der EBR schließlich
nach Vorlage der Beraterstudien seine Stellungnahme gegen die Fusion.
Gleichzeitig gab die Konzernleitung eine Erklärung
über soziale Garantien nach der Fusion ab, was als ein Erfolg
für die Arbeitnehmerseite gewertet wird.
Nach
Zugeständnissen des Managements
hatte der EBR von Suez bereits am 7. Januar 2008 seine Stellungnahme
abgegeben, auch er lehnt die Fusion ab. Mit dem juristisch korrekten
Abschluß des Konsultationsverfahrens in beiden Konzernen ist
damit der Weg für die Fusion frei.
Die
Zukunft der beiden
Euro-Betriebsräte
Mit
der Fusion wird der EBR von Suez automatisch aufgelöst und der
EBR
von Gaz de France nimmt die Vertretung für den Gesamtkonzern
wahr.
Gleichzeitig wird ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) gebildet,
das innerhalb weniger Monate eine neue EBR-Vereinbarung aushandeln
soll. Damit konnte mehr erreicht werden als bei Alcatel-Lucent, wo die
zentrale Leitung eine Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung nach der
Fusion strikt abgelehnt hatte (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006).
Entscheidung
über Wahlanfechtung bei Schneider Electric
Am
18. April 2007 entschied das
Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt über die Frage,
welches Gericht für die Anfechtung der Wahl deutscher
Mitglieder im Europäischen Betriebsrat eines
französischen Konzerns zuständig ist. Das BAG
korrigierte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf
vom Juni 2005 (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005) und verwies das Verfahren
zurück an das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf, wo
im Dezember 2007 ein Urteil fiel. Zuständig sind demnach
deutsche und nicht französische Arbeitsgerichte.
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3. Reaktionen
auf Betriebsverlagerungen
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Nokia mißachtet
EBR-Rechte bei Werksschließung
Völlig
überraschend erklärte der finnische Elektronikkonzern
Nokia am 15. Januar 2008 die Schließung seines Werkes
für Mobiltelefone in Bochum mit 2.300 Beschäftigten
zum 30. Juni 2008. Zuvor hatte das Unternehmen fast 100 Mio. €
Subventionen erhalten und bis zum 31. Dezember 2007 eine bestimmte
Anzahl von Arbeitsplätzen garantiert. Zwei Wochen nach Ablauf
dieser Frist wurde die Schließung bekanntgegeben, obwohl der
Gewinn im 4. Quartal 2007 um 60% gestiegen war. Die Landesregierung in
Düsseldorf fordert 41 Mio. € zurück.
Am
30. Januar 2008 trafen sich
auf Einladung des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes (EMB)
Arbeitnehmervertreter aus europäischen Nokia-Standorten in
Brüssel. Sie verurteilten das Vorgehen des Managements,
forderten eine außerordentliche Sitzung des Euroforums (so
der offizielle Name des EBR) und beauftragten ein juristisches
Gutachten zur möglichen Verletzung der EBR-Richtlinie. Nokia
hatte sein Euroforum bereits 1993 gebildet, als die Verabschiedung der
EBR-Richtlinie noch keineswegs sicher war, und gehörte damals
zu den Pionieren eines sozialen Europa.
Am
12. Februar 2008
führte eine Delegation des Bochumer Betriebsrates
Gespräche mit der Nokia-Konzernleitung in Finnland, ohne
jedoch die Rücknahme der Schließungsentscheidung zu
erreichen. Einen Tag später gaben die finnischen
Gewerkschaften zusammen mit der IG Metall und dem EMB die "Helsinki-Erklärung"
zur Unternehmenspolitik von Nokia heraus, in der sie einen fairen
Rahmen für die Beteiligung bei solchen
Restrukturierungsentscheidungen fordern. Seit dem 20. Februar 2008
verhandelt der deutsche Konzernbetriebsrat mit dem Arbeitgeber
über einen Interessenausgleich.
Die Situation in Rumänien
Am 11. Februar 2008 startete in Jucu bei
Klausenburg die Produktion mit 350 Beschäftigten, es sollen
später bis zu 3.500 werden. Der Industriepark war mit 60 Mio.
€ aus dem PHARE-Programm der EU errichtet worden, als noch
kein Investor in Sicht war. Fördergelder für
Betriebsverlagerungen innerhalb der EU werden seit 2007 nicht mehr
gezahlt (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006). Die Nokia-Gebäude in Jucu
errichtet eine deutsche Baufirma.
Den rumänischen Gewerkschaften ist es
bisher noch nicht gelungen, die Belegschaft zu organisieren und einen
Tarifvertrag auszuhandeln. Laut Medienberichten sind uniformierte
Aufpasser beauftragt, Kontakte der neueingestellten Arbeitnehmer mit
Journalisten oder Gewerkschaften zu verhindern.
Die Metallgewerkschaft des
rumänischen Gewerkschaftsbundes Cartel Alfa wirft Nokia
Ausbeutung vor, denn die Belegschaft soll 60 bis 70 Stunden pro Woche
arbeiten, obwohl gesetzlich nur 48 Stunden erlaubt sind. Am 5. Februar
2008 wurde das Unternehmen beim rumänischen Arbeitsminister
Paul Păcuraru vorstellig, um eine Änderung des Arbeitsgesetzes
zu beantragen. Seit dem 18. März 2008 prüft
die rumänische Antikorruptionsbehörde die
Verträge zwischen Nokia und den lokalen Behörden,
nachdem der Bürgermeister von Jucu im Sommer 2007 bereits
verhaftet worden war.
Forschungsstandort von Novartis in
Gefahr
Am 18. Dezember 2007 erfuhren die 240
Beschäftigten des Novartis-Forschungsinstituts in Wien (siehe
Foto) per Videobotschaft von der Schließung ihres Standortes.
Der Betriebsrat will alle Möglichkeiten nutzen, um diese
Entscheidung rückgängig zu machen. Am 7. Februar 2008
befaßte sich auf Betreiben der Gewerkschaften auch die
staatliche Wirtschaftskommission mit dem Thema. Sie kann die
Entscheidung des Unternehmens überprüfen, Gutachten
erstellen lassen und Empfehlungen abgeben.
Der
Pharmakonzern Novartis verfügt
seit 1995 über einen Europäischen Betriebsrat
("Euroforum") nach österreichischem Recht. Der Sitz des
Unternehmens liegt in der Schweiz. Der EBR hatte 2006 in einem
EU-geförderten Projekt einen europaweiten Vergleich der
Arbeitsbedingungen durchgeführt.
Teilschließung eines
Stahlwerkes in Lothringen?
Am 16. Januar 2008 wurde der Betriebsrat des
ArcelorMittal-Werkes Gandringen an der Mosel informiert, daß
600 der 1.100 Arbeitsplätze abgebaut werden sollen. Der
Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) in Brüssel
fordert die Aufrechterhaltung eines wirtschaftlich
lebensfähigen Standortes und will zusammen mit dem
Europäischen Betriebsrat von ArcelorMittal für ein
Alternativkonzept eintreten. Die vom Betriebsrat beauftragte
Beratungsgesellschaft Syndex legte am 14. März 2008 ihr
Gutachten vor, das Anfang April 2008 auch im engeren Ausschuß
des EBR diskutiert werden soll (zur EBR-Vereinbarung von ArcelorMittal
siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Folgende Texte sind nur in
französischer Sprache verfügbar:
Um
ihre abweichenden Vorstellungen in die
Diskussion einzubringen, ließ die Gewerkschaft CGT ein
Gegengutachten durch das Beratungsbüro EVS erstellen. Eine
solche "Gutachterschlacht" zwischen Gewerkschaften ist
außerhalb Frankreichs nur schwer vorstellbar. In Lothringen ist die CGT in vielen Betrieben
in einer Minderheitsposition, den ersten Platz belegt dort seit einigen
Jahren die CFDT.
Sozialplanverhandlungen à
la française
Das
Reifenwerk von Kléber in Tull (Lothringen),
Tochtergesellschaft
des französischen Konzerns Michelin, mit 800
Beschäftigten
wird 2009 geschlossen. Im Verlauf der Proteste nahm die Belegschaft
zwei Personalmanager auf dem Werksgelände in Arrest und
ließ
sie erst nach der Einigung über einen Sozialplan drei Tage
später wieder frei. Gleichzeitig wurden Blockaden errichtet
und
Reifen in Brand gesetzt. Zur Einigung kam es am 17. Februar 2008,
nachdem sich die französische Arbeitsministerin Christine
Lagarde
in den Konflikt eingeschaltet hatte. Die Aktion fand ein europaweites
Presseecho, so warnte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)
ausdrücklich: "Wer mit französischen Gewerkschaften
verhandelt, muß sich warm anziehen."
Proteste in Italien
Das Haushaltsgerätewerk von Electrolux
in Florenz mit 900 Beschäftigten soll geschlossen werden.
Für den 4. April 2008 rufen die italienischen Gewerkschaften
daher zu einem ganztägigen Streik auf. In einer
Solidaritätsadresse fordert die spanische Gewerkschaft UGT,
bei Restrukturierungen sollten einheitliche Mindeststandards in allen
europäischen Ländern gelten. Electrolux hatte im Jahr
2006 bereits das AEG-Werk in Nürnberg geschlossen (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006). Die folgenden Texte sind nur in englischer
Sprache verfügbar:
Erst
im Juni 2007 fand in Arezzo (Italien) eine Konferenz über die
Zukunft der Hausgeräteindustrie in Europa statt, auf der auch
über Electrolux diskutiert wurde (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007). Für die italienischen Standorte
des schwedischen Hausgerätekonzerns war zuletzt im Januar 2007
ein Rahmenabkommen geschlossen worden.
Keine
Zunahme von Betriebsverlagerungen feststellbar
Am 22. Januar 2008 veröffentlichte die
Hans-Böckler-Stiftung erste Ergebnisse einer WSI-Befragung von
2.000 deutschen Betriebsräten. Danach waren etwa 8% aller
Betriebe von einer Verlagerung betroffen. Meist wird innerhalb
Deutschlands verlagert, nur jede fünfte Verlagerung ging ins
Ausland.
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4.
EBR-Abkommen werden angepaßt
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RWE
jetzt mit Holding-EBR
Der
Schritt zu einer zweistufigen EBR-Struktur im Energiekonzern RWE
erfolgte am 16. November 2007, als eine Rahmenvereinbarung
über die Bildung eines Europäischen RWE-Forums auf
oberster Holding-Ebene unterzeichnet wurde. Das Besondere
Verhandlungsgremium (BVG) hatte sich erst im April 2007 gebildet und
zügig und konstruktiv verhandelt.
Das
neue Abkommen ersetzt eine Grundsatzvereinbarung aus dem Jahr 1995, die
auf einen "Holding-EBR" noch ausdrücklich verzichtet hatte und
nur die Bildung von Europäischen Spartenbetriebsräten
vorsah. Nach der Übernahme des britischen Wasserversorgers
Thames Water wurde im Juni 2002 zunächst das
"Europäische Wasserforum“ gegründet (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2005). Im März 2005 folgte das
"Europäische Energy-Forum“ für die
Vertriebs- und Netzsparte RWE Energy (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2005) und im Januar 2006 startete das
"Europäische Powerforum“ für die
Stromerzeugungsgesellschaft RWE Power.
Die
Arbeitnehmervertreter der jeweiligen Tochtergesellschaften wurden vom
RWE-Vorstand über die europäischen Entwicklungen
informiert und konnten bei den halbjährlichen Sitzungen ihre
Positionen grenzübergreifend abstimmen. Mit dem Verkauf von
Thames Water im Dezember 2006 hatte das "Europäische
Wasserforum" seine Grundlage jedoch wieder verloren. RWE steht mit der
jetzt praktizierten zweistufigen EBR-Struktur in einer Reihe mit dem
schwedischen Papierkonzern SCA (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2005), dem Flugzeugbauer und
Rüstungskonzern EADS (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006) wie auch dem österreichischen
Stahlproduzenten Voest-Alpine (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007).
Ambitioniertes
EBR-Projekt in dänischer Bank
Am 10. Dezember 2007 wurde in
Kopenhagen eine EBR-Vereinbarung für Danske Bank
nach dänischem Recht unterzeichnet. Der Vorsitz liegt beim
Management, die 23 Arbeitnehmervertreter wählen den
Vize-Vorsitzenden. Einmal jährlich findet eine Plenumssitzung
statt, Sondersitzungen kann der EBR mit Stimmenmehrheit einberufen. Die
zehn Mitglieder des engeren Ausschusses ("exclusive board") treffen
sich dreimal jährlich. Somit findet in jedem Quartal
mindestens eine Sitzung statt.
Die Vereinbarung weist an einem
Punkt deutlich über den Status quo der EBR-Richtlinie hinaus:
Die Informationsrechte sollen nämlich dazu dienen,
konzernweite Abkommen zu schließen, vergleichbar den
Beispielen Suez oder Schneider Electric (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007). Die neue EBR-Vereinbarung ersetzt die
bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 2005. Um
die Zusammenarbeit im EBR zu stärken, wurde ein
EU-finanziertes Projekt für
Danske Bank gestartet. Vom 2. bis 4. Dezember 2007 fand der erste
Workshop hierzu in Dublin statt.
Nach
Protesten: Generali erneuert EBR-Vereinbarung
Nach monatelangen,
konfliktbeladenen
Verhandlungen wurde am 18. Dezember 2007 am Konzernsitz in Triest eine
neue EBR-Vereinbarung für Generali unterzeichnet. Umstritten
war insbesondere die Rolle der Gewerkschaften, die gemeinsam mit dem
EBR im Oktober 2006 einen europaweiten Protesttag gegen Pläne
des italienischen Versicherungskonzerns organisiert hatten, Tausende
von Arbeitsplätzen abzubauen (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006). Der hierdurch ausgelöste Druck
blieb nicht ohne Wirkung: die zentrale Leitung verpflichtete sich
bereits im November 2006, die Arbeitnehmervertretungen aller
europäischen Länder vor Umstrukturierungen
rechtzeitig in Konsultationen einzubeziehen (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2007).
Die jetzt unterzeichnete
EBR-Vereinbarung gibt dem 1997 gegründeten
Europäischen Betriebsrat eine neue, verbesserte Grundlage. Sie
stützt sich sowohl auf die neue Sozialcharta des Konzerns wie
auch auf die italienische Umsetzung der EU-Richtlinie zur Information
und Konsultation. Vorgesehen sind zwei jährliche
Plenumssitzungen mit allen 37 EBR-Mitgliedern, die laufenden
Geschäfte führt ein Lenkungsausschuß aus
sieben Mitgliedern. Die Qualität der Beteiligungsrechte reicht
jedoch nicht an das Niveau der italienischen Bank UniCredit heran, die
im Januar 2007 nach Übernahme der HypoVereinsbank einen EBR
gebildet hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007).
Zuvor
hatten sich die
Gewerkschaften gegen die Fusion der deutschen Töchter
Volksfürsorge und AachenMünchner-Versicherung
ausgesprochen. Dadurch würden der Hauptsitz der
Volksfürsorge in Hamburg und 500 Arbeitsplätze
wegfallen.
Überarbeitete
EBR-Vereinbarung für Panasonic
Am
8. Februar 2008 wurde in
Paris eine neue EBR-Vereinbarung für den japanischen
Elektronikkonzern Panasonic unterzeichnet – sie unterliegt
britischem Recht. Der "Panasonic European Congress" (PEC), so der
offizielle Name des 1995 gegründeten EBR, trifft sich einmal
jährlich unter dem Vorsitz des Arbeitgebers, ihm
gehören 27 Arbeitnehmervertreter aus zwölf
Ländern an. Die neue Vereinbarung verlängert die
Tagung um einen zusätzlichen Sitzungstag. Zukünftig
werden Dokumente in alle erforderlichen Sprachen übersetzt.
Ein dreiköpfiges "Employee Representative Committee" (ERC =
Präsidium) tagt viermal jährlich. Dagegen konnte ein
Anspruch auf Schulungen und zur Bildung interner Arbeitsgruppen (zu
Themen wie Arbeitsbedingungen und ähnliches) nicht
durchgesetzt werden. Die Verhandlungen wurden von Prof. Dr. Ulrich
Zachert von der Universität Hamburg begleitet, der auch als
juristischer Berater des Trainings- und Beratungsnetzes
"euro-betriebsrat.de" fungiert.
Bei
Panasonic war es 1998 angesichts einer Werksschließung in
Longwy (Frankreich) und der dann folgenden Verlagerung nach Peine
(Deutschland) zu einem der europaweit ersten Gerichtsverfahren in einer
EBR-Angelegenheit gekommen. Aus formalen Gründen verlor die
Arbeitnehmerseite damals den Prozeß in zweiter Instanz. Um
solche Situationen zu vermeiden, sollte jeder EBR eine Regelung
über die Beschlußfassung und Erteilung von
Vollmachten in seiner Geschäftsordnung vorsehen.
Thomas Cook mit neuer EBR-Vereinbarung
Am 6. März
2008 wurde in Oberursel eine neue Vereinbarung für den
Tourismuskonzern Thomas Cook unterzeichnet. Die Verhandlungen waren
durch die Fusion mit dem britischen Unternehmen My Travel notwendig
geworden (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007). Eine Neuwahl der EBR-Delegierten
findet erst 2010 statt, bis dahin tagen die beiden vorhandenen
Europäischen Betriebsräte gemeinsam.
Die neue Vereinbarung sieht zwei
jährliche Sitzungen mit einer Dauer von drei Tagen vor. Der
EBR wählt einen dreiköpfigen
geschäftsführenden Ausschuß, der ein
Zutrittsrecht zu allen europäischen Niederlassungen hat. An
den EBR-Sitzungen nimmt je ein hauptamtlicher
Gewerkschaftssekretär aus Deutschland und
Großbritannien mit beratender Stimme teil,
zusätzlich können Sachverständige nach
deutschen Gepflogenheiten hinzugezogen werden.
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5.
Arbeitgeber behindern EBR-Gründung
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Kühne
+ Nagel:
Firmengründer betreibt juristische Obstruktion
Seit 1996 versuchen Arbeitnehmervertreter in
der Speditionsgruppe Kühne + Nagel vergeblich, einen
Europäischen Betriebsrat ins Leben zu
rufen. Sie scheitern an der Abneigung des Hauptaktionärs und
Firmengründers gegen jede Form von Arbeitnehmerbeteiligung,
die sich schon bei der Verabschiedung des Mitbestimmungsgesetzes 1976
zeigte: um damals die Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates zu
vermeiden, verlegte er den Firmensitz kurzerhand von Deutschland in die
Schweiz. Dies war auch zur Vermeidung eines Europäischen
Betriebsrates höchst vorteilhaft, denn die
Zuständigkeit innerhalb der EU beschäftigte jahrelang
die Gerichte, bis 2004 schließlich der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die deutsche Landesgesellschaft von
Kühne + Nagel für zuständig
erklärte.
Die EBR-Gründung konnte aber nicht
vollzogen werden, weil die zentrale Leitung in der Schweiz allen
europäischen Niederlassungen untersagte, die erforderlichen
Informationen nach Deutschland zu liefern. Eine neuerliche Klagewelle
führte im Januar 2007 zum ersten Urteil, das in
Österreich zu EBR-Fragen jemals ergangen ist (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2007).
Im Arbeitgeberlager wird das Verhalten von Kühne + Nagel
scharf
kritisiert, weil solche gerichtlichen Präzedenzfälle
die
Arbeitnehmerseite letztlich nur stärken würden. Dr.
Werner
Altmeyer, Herausgeber der EBR-News, fragte den Vorsitzenden des
deutschen Konzernbetriebsrates Michael Kalis (Foto)
nach den Hintergründen des laufenden Verfahrens. Kalis fordert
vom Gesetzgeber, Sanktionen gegen unwillige Arbeitgeber zu
ermöglichen.
Bei der
Europäischen
Transportarbeiterföderation (ETF) wird der Fall Kühne
+ Nagel inzwischen mit höchster Priorität behandelt.
Am 7. Dezember 2007 fand in Brüssel unter Beteiligung des
Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" eine Abstimmung
über das weitere Verfahren statt.
Stilke-Betriebsrat
auch künftig ohne EBR
Am
6. Dezember 2007 wies das
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg den Anspruch des
Betriebsrates der Stilke-Bahnhofsbuchhandlungen auf Gründung
eines Europäischen Betriebsrates zurück –
aus formalen Gründen. Dem steht eine freiwillige Vereinbarung
aus dem Jahre 1996 entgegen, die lediglich ein schriftliches Verfahren
zur Unterrichtung und Anhörung vorsieht (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006). Die Bildung eines EBR wird darin
ausgeschlossen. Das Unternehmen Stilke ist Teil der Valora-Gruppe mit
Sitz in der Schweiz, die im Dauerkonflikt mit ihren
Arbeitnehmervertretern steht.
Die
Entscheidung der deutschen
Arbeitsrichter ist im europäischen Vergleich eher
ungewöhnlich. In einem vergleichbaren Fall wurde eine
freiwillige EBR-Vereinbarung aus dem Jahre 1995 von einem
französischen Gericht im Oktober 2006 außer Kraft
gesetzt, weil lediglich eine einzige Gewerkschaft (die CGT) dagegen
geklagt hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007). Das höchste
französische Revisionsgericht bestätigte diese
Entscheidung zuletzt am 8. März 2008.
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6.
Arbeitnehmervertreter setzen Akzente
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Kaufhauskette
in der Kritik
Am
28. November 2007 forderte die Arbeitnehmerseite im
Europäischen Betriebsrat der französischen
Einzelhandelsgruppe Galeries Lafayette die zentrale Leitung auf, eine
außerordentliche EBR-Sitzung einzuberufen. Zuvor waren
Verlagerungen von Portugal nach Polen bekannt geworden, ohne
daß eine Anhörung des EBR stattgefunden
hätte. Die Gruppe ist mit Kaufhäusern in Frankreich
und Deutschland sowie mit Finanzdienstleistungen in acht
Ländern vertreten. Der EBR hatte sich im Februar 2005 nach
französischem Recht konstituiert.
Vergleich
von Arbeitsbedingungen im Zementkonzern
Vom
28. bis 30. November 2007 trafen sich 26 Arbeitnehmervertreter aus
zwölf Ländern in Warwick (Großbritannien)
zur
jährlichen Sitzung des Holcim Euro-Forum. Seit der
Übernahme
von Aggregate Industries ist Großbritannien mit 6.000
Beschäftigten das größte Land im
Holcim-Konzern.
Erstmals nahmen Delegierte aus Rumänien und Bulgarien nicht
mehr
als Beobachter, sondern als vollwertige Mitglieder teil. Die
Arbeitnehmervertreter starteten mit Unterstützung des
Instituts
für industrielle Beziehungen in Amsterdam ein Projekt, um die
Lohn- und Arbeitsbedingungen in den Holcim-Werken miteinander zu
vergleichen. Das Holcim Euro-Forum, so der offizielle Name des EBR, war
1996 nach belgischem Recht gegründet worden. Der Konzern hat
seinen Sitz in der Schweiz.
Exkurs:
Mitwirkungsrechte der
Arbeitnehmer in der Schweiz
Die Gewerkschaft Unia hat
kürzlich die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer in der Schweiz
mit den EU-Standards verglichen. Die Dokumente stehen hier zum Download
zur Verfügung:
IT-Dienstleister
verstößt gegen belgisches Recht
In einem offenen Brief wandte
sich der EBR des IT-Dienstleisters Atos Origin am 17. Januar 2008 an
die zentrale Leitung in Paris, um gegen die Verletzung von
Tarifstandards und Arbeitsrecht und die Kündigung von
Arbeitnehmervertretern in Belgien zu protestieren. Im Juni 2007 war
nach langwierigen und mühevollen Verhandlungen kurz vor Ablauf
der gesetzlich vorgesehenen dreijährigen Frist ein EBR bei
Atos Origin gebildet worden (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007).
Garantiefonds für
Restrukturierungen gefordert
Der EBR des Rohstoffkonzerns Rio Tinto Alcan
hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2008 immer noch nicht die
notwendigen Informationen über den Verkauf der
Verpackungs- und Weiterverarbeitungssparte erhalten (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2007). Er fordert eine frühzeitige und
regelmäßige Information über den Fortgang
der Planungen, ausreichend Zeit für eine
betriebswirtschaftliche Analyse durch EBR-Sachverständige und
die Auflegung eines Garantiefonds für Sozialpläne.
Geplant sind am 23. April 2008 europaweite Aktionen gegen drohenden
Personalabbau.
Nach
der Übernahme des kanadischen Aluminiumherstellers Alcan durch
den britisch-australischen Rohstoffkonzern Rio Tinto erklärte
sich die zentrale Leitung bereit, die europäischen
Niederlassungen von Rio Tinto in den EBR von Alcan zu integrieren. Rio
Tinto hatte bisher noch keine transnationale Arbeitnehmervertretung
gegründet. Die Alcan-Vereinbarung war im März 2006
nach französischem Recht geschlossen worden (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006).
General
Motors kurz vor dem Abschluß eines Rahmenvertrages?
Seit
mehr als einem Jahr laufen die Verhandlungen zwischen dem
Europäischen Arbeitnehmerforum von General Motors und der
zentralen Leitung über die nächste Astra-Generation.
Am 13. März 2008 lehnten die Arbeitnehmervertreter auf einer
Sitzung in Frankfurt am Main neue Pläne des Konzerns
(Produktivitätsverbesserungen, Auslagerungen)
zunächst generell ab. Vorher solle ein europaweiter
Rahmenvertrag unterzeichnet werden, der Mindeststandards bei
Auslagerungen und einen Verzicht auf Werksschließungen
vorsieht. Solch ein Verhandlungsmandat ist in der EBR-Richtlinie nicht
vorgesehen, es basiert bei General Motors auf einem
"Europäischen Solidaritätsversprechen" vom Dezember
2005 (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006).
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7.
Neugründung von Europäischen
Betriebsräten
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Hersteller von
Wälzlagern bald mit EBR
Am 9. Oktober 2007 wurden die
Verhandlungen über eine EBR-Vereinbarung am Konzernsitz der
Schaeffler-Gruppe in Herzogenaurach (Bayern) abgeschlossen.
Während der 15 Monate dauernden Verhandlungen
beschäftigten sich die Arbeitnehmervertreter aus zehn
Ländern nicht nur mit dem Text der Vereinbarung, sondern
begannen bereits im Vorgriff auf den neuen EBR mit der inhaltlichen
Arbeit. So tauschten sie im Besonderen Verhandlungsgremium (BVG)
Erfahrungen über die Flexibilisierung der Arbeitszeit und
Beschäftigungssicherung aus. Der EBR wird sich bis Juni 2008
nach deutschem Recht konstituieren.
Französische
Bank gründet EBR
Am
30. Januar 2008 wurde in
Paris eine EBR-Vereinbarung für die Gruppe Crédit
Agricole unterzeichnet. Es handelt sich dabei um eine der letzten
französischen Großbanken, die bisher noch keine
Arbeitnehmervertretung auf europäischer Ebene errichtet hatte.
Die
Vereinbarung
läßt eine deutliche französische
Handschrift erkennen: es handelt es sich um ein gemischtes Gremium. Die
Arbeitgeberseite besteht aus mindestens acht Delegierten, darunter der
Präsident der Bank als Vorsitzender des EBR. Die
Arbeitnehmervertreter kommen aus 22 Ländern und werden von
einem hauptamtlichen Gewerkschaftssekretär des Dachverbandes
der europäischen Dienstleistungsgewerkschaften (UNI)
unterstützt. Sie tagen einmal jährlich mit dem
Arbeitgeber und können eine zweite Plenumssitzung beantragen.
Die neun Mitglieder des Lenkungsausschusses, darunter der
Sekretär des EBR, treffen sich einmal jährlich mit
dem Arbeitgeber, zweimal jährlich intern sowie bei aktuellen
Anlässen. Alle Sitzungen finden in Paris statt.
Obwohl
alle Kosten für die Sitzungen
direkt vom Arbeitgeber übernommen werden, erhält der
EBR ein eigenes Budget von 60.000 € jährlich. Neben
den Sitzungen und den Freistellungszeiten in ihren
Herkunftsländern erhalten alle EBR-Mitglieder 30, die
Mitglieder des Lenkungsausschusses 60 und der Sekretär 100
Stunden pro Jahr zusätzlich zur persönlichen
Disposition. Für Frankreich typisch ist auch eine sehr
weitgehende Finanzierung von Sachverständigen.
US-Konzern
gründet EBR nach niederländischem Recht
Am
13. Februar 2008 wurde eine EBR-Vereinbarung für Nalco
unterzeichnet. Der US-Konzern ist in der Wasseraufbereitung und in
chemischen Prozessen für die Industrie tätig. Das
Besondere
an der Vereinbarung: am Ende jedes Quartals findet eine EBR-Sitzung mit
allen Delegierten aus 19 Ländern am Sitz der Europaleitung in
Leiden (Niederlande) statt, in der das Management einen Bericht
über die Finanzlage erstattet. Zusätzlich sind
Sondersitzungen in besonderen Fällen möglich. Jedes
EBR-Mitglied erhält ein persönliches
Freistellungsbudget von
40 Stunden, der Sekretär von 120 Stunden und die fünf
weiteren Mitglieder des Lenkungsausschusses von 60 Stunden pro Jahr.
Die Teilnahme an Sitzungen wird hierauf nicht angerechnet.
Die Texte von zahlreichen EBR-Vereinbarungen stehen auf
einer Download-Seite
zur Verfügung.
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8. Der Blick über Europa hinaus
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Internationale
Rahmenvereinbarungen im Dienstleistungssektor
Neben
der Metallindustrie (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006) sind Rahmenabkommen über weltweite Sozialstandards besonders in
Unternehmen des Dienstleistungssektors verbreitet. Für den
Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften UNI gehört dies
zu einem Arbeitsschwerpunkt.
Reingard
Zimmer von der Redaktion der EBR-News sprach in Genf mit Alke
Bössiger (Foto) von UNI über die
gewerkschaftlichen Strategien zu diesem Thema. Zuletzt hatte UNI ein
solches Abkommen im Dezember 2007 im spanischen
Telekommunikationskonzern Telefónica unterzeichnet (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2007). Einer harten Kampagne bedurfte es in der
kanadischen Druckereigruppe Quebecor, bis im Mai 2007 eine weltweite
Rahmenvereinbarung perfekt war (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007).
Joghurtfabrik
in den USA erhält Belegschaftsvertretung
Der
französische
Nahrungsmittelkonzern Danone gehörte bereits in den 1980er
Jahren zu den Pionieren bei der Unterzeichnung internationaler
Rahmenabkommen mit den Gewerkschaften. Dennoch sind fundamentale
Arbeitnehmerrechte nicht überall selbstverständlich,
so z. B. in den USA. Die 300 Beschäftigten der Joghurtfabrik
in Minster (Ohio) konnten erst am 6. Dezember 2007 ihren Anspruch auf
eine gewerkschaftliche Vertretung durchsetzen, nachdem die Werksleitung
dies zuvor verweigert hatte. Der Erfolg in den USA war nur durch
Unterstützung der Internationalen Union der
Lebensmittelarbeitergewerkschaften (IUL) in Genf möglich, die
zuletzt im Juni 2007 mit Danone ein Antidiskriminierungsabkommen
geschlossen hatte (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2007).
Air
France KLM mit neuer Sozialcharta
Am
20. Februar 2008 wurde auf dem Pariser Flughafen Roissy zwischen dem
EBR und der zentralen Leitung von Air France KLM eine Sozialcharta
unterzeichnet und damit ein Abkommen für Air France aus dem
Jahre 2001 auf die neue Gruppe ausgedehnt. Nach der Übernahme
der niederländischen Fluggesellschaft KLM durch Air France
hatten im Februar 2006 auch die beiden Europäischen
Betriebsräte fusioniert (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006). Der Lenkungsausschuß des EBR wird
die Umsetzung der Charta überwachen, die formal zwar nur
innerhalb der EU gilt, aber weltweit als Referenz im Konzern angesehen
wird. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:
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Studie über
Betriebsräteberatung zeigt große nationale
Unterschiede
Im Dezember 2007 legte die
Ruhr-Universität in Bochum gemeinsam mit der
Hans-Böckler-Stiftung eine Branchenstudie über
Betriebsräteberater vor. In Abgrenzung von den traditionellen
Managementberatungen richtet sich die "arbeitsorientierte Beratung" an
den Belangen der Belegschaft und deren Vertreter aus. Ihre
Ursprünge liegen in den 1980er Jahren und den damaligen
Veränderungen der Arbeitsorganisation und Technologie. Heute
werden Betriebsräteberater vorwiegend bei Umstrukturierungen
und Betriebsschließungen hinzugezogen, aber auch für
die Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen auf unterschiedlichen
Themenfeldern. Die Grenzen zwischen Consulting, Seminaren und
angewandter Forschung sind fließend.
Für
Europäische Betriebsräte besonders interessant ist
das Kapitel 5 zur Betriebsräteberatung im internationalen
Vergleich. Die EU-Richtlinien zu Massenentlassungen oder zur
Unterrichtung und Anhörung auf nationaler Ebene sehen
– im Gegensatz zur EBR-Richtlinie – keine
Mindestvorschriften über den Beratereinsatz vor. Alles ist
hier abhängig von den nationalen Gepflogenheiten. So ist z. B.
der Einsatz von externen Sachverständigen in Frankreich am
weitesten verbreitet und im Vereinigten Königreich praktisch
nicht vorhanden. Deutschland liegt im Mittelfeld, hat aber einen
Nachholbedarf.
Die
Studie zeigt den Rechtsrahmen für einige Länder auf:
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In
Deutschland, Frankreich,
Belgien und den Niederlanden kann der Betriebsrat auf Kosten des
Arbeitgebers Sachverständige hinzuziehen, in Italien gilt dies
nur für die RSU (eine Art von Betriebsrat, die noch nicht in
allen Betrieben etabliert ist, siehe Länderbericht
Italien).
-
In
Großbritannien,
Irland, Dänemark, Luxemburg und Spanien gibt es keine
Regelung, wonach der Arbeitgeber Kosten für externe
Sachverständige tragen muß.
In
Deutschland ist die
Rechtsgrundlage bisweilen strittig, wie ein Urteil des
Landesarbeitsgerichts Köln vom Oktober 2006 zeigt, das den
Arbeitgeber von der Kostenübernahme freistellt.
Beratung
für Europäische Betriebsräte
Die
EBR-Richtlinie benennt in
den subsidiären Vorschriften den Anspruch auf Hinzuziehung
eines Sachverständigen, wovon in französischen
Unternehmen am stärksten Gebrauch gemacht wird. Am geringsten
ist die Unterstützung durch Sachverständige in
angelsächsisch geprägten Unternehmen. Nur 60% aller
EBR-Vereinbarungen sehen die Anwesenheit von Experten in allen
EBR-Sitzungen vor, in manchen Fällen ist der Arbeitgeber nicht
zur Kostenübernahme verpflichtet.
Aus
diesem Grund wird das Beratungsmandat häufig von
hauptamtlichen Gewerkschaftssekretären unentgeltlich
wahrgenommen. Hier kann von einer verdeckten Subventionierung des
Arbeitgebers durch Mitgliedsbeiträge der Gewerkschaften
gesprochen werden. Die derzeitige EBR-Richtlinie zeigt eine
Unschärfe in der Abgrenzung von Gewerkschaftsbetreuern und
Sachverständigen, weshalb der Europäische
Gewerkschaftsbund sich für ein eigenständiges
Teilnahmerecht der Gewerkschaften an EBR-Sitzungen zusätzlich
zur Kostenübernahme für Experten ausspricht.
Abschlußbericht
aus Österreich
Am
26. Januar 2008 legte die Universität Linz den
Abschlußbericht eines Forschungsprojekts vor, das in
Kooperation mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund
(ÖGB) die Erfolgsfaktoren, Hemmnisse und Herausforderungen
für Europäische Betriebsräte untersucht
hatte (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006). Fallstudien beleuchten die
EBR-Arbeit bei Austria Tabak, Semperit, MAN und weiteren Unternehmen.
Die Studie definiert Eckpunkte auf dem Weg zu einem aktiven und
erfolgreichen Europäischen Betriebsrat und benennt Probleme,
z. B. die mangelhafte personelle Kapazität der Gewerkschaften
zur EBR-Betreuung.
In
zurückliegenden
Ausgaben der EBR-News hatten wir bereits Ergebnisse des
Forschungsprojekts vorgestellt. So haben die Forscher z. B. die Rolle
der zentralen Leitung nach Typen geordnet:
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10.
Interessante Webseiten
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Nordische
Gewerkschaften informieren über EBR-Themen
Unter
dem Dach von Nordic IN haben sich 22 Gewerkschaften aus den Branchen
Metall, Energie, Chemie, Papier und Textil aus Schweden,
Dänemark, Finnland, Norwegen und Island zusammengeschlossen,
um ihren Einfluß in Europa zu stärken. Eine Webseite
liefert aktuelle Nachrichten über Arbeitsbeziehungen und
über Europäische Betriebsräte, teilweise
auch in englischer Sprache.
Europäische
Betriebsräte in kleinen EU-Ländern
Diese
Webseite ist ein gelungenes Beispiel für die transparente
Dokumentation eines EU-geförderten Projektes, das
Gewerkschaften aus Malta, Südzypern und Estland im Jahr 2007
durchführten. Das Projektmanagement wie auch die Forschungs-
und Seminarplanung sind dort nachzulesen.
Französischer
EBR mit eigenem Bulletin
Der Europäische
Betriebsrat der französischen Bank BNP Paribas gibt von Zeit
zu Zeit ein eigenes Bulletin über seine Arbeit heraus. Die
Dateien sind auf einer Webseite der Gewerkschaft CGT-FO abrufbar.
Regionale
Vernetzung der Gewerkschaften
Mit
diesem
EU-geförderten Projekt vernetzen sich regionale Gewerkschaften
aus Niedersachsen, Andalusien, Großpolen und der Normandie
miteinander. Auf der Webseite sind Informationen über geplante
Workshops und Themen abrufbar, die in dem Projekt bearbeitet werden
sollen.
Zahlreiche
weitere interessante
Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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Regeln
für
Finanzinvestoren
Der
Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) legte im Oktober
2007 eine Broschüre über Finanzinvestoren vor. Mit
einem Elf-Punkte-Programm sollen Beteiligungsgesellschaften (Private
Equity und Hedge Fonds) auf sozial verantwortliches Handeln
verpflichtet werden, vor allem zur Einhaltung geltender
Tarifverträge und Outsourcing-Vereinbarungen. Die
Broschüre ist in fünf Sprachen erhältlich
und stellt konkrete Beispiele dar, z. B. den Einstieg von Blackstone
bei der Deutschen Telekom oder den Dialog der britischen Gewerkschaft
GMB mit Permira.
UNI Global Union
Private Equity. Eine
Herausforderung für die Gewerkschaften
Nyon 2007, 48 Seiten
Juristisches
Handbuch zum Betriebsübergang
Im
Februar
2008 ist die dritte Auflage eines Ratgebers für
Betriebsräte erschienen, die mit diversen Formen von
Umstrukturierungen konfrontiert sind. Dargestellt werden die
rechtlichen Folgen von Betriebsänderungen für den
Betriebsrat, die Mitbestimmung im Aufsichtsrat, die Geltung von
Tarifverträgen, den individuellen Arbeitsvertrag wie auch
für die betriebliche Altersversorgung. Neu eingearbeitet sind
sowohl die EU-Fusionsrichtlinie (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006) als auch die SE-Gesetzgebung (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2004).
Michael Bachner/Roland
Köstler/Volker Matthießen/Wolfgang Trittin
Arbeitsrecht bei
Unternehmensumwandlung und Betriebsübergang
Baden-Baden 2008, 3. Auflage,
499 Seiten, ISBN 978-3-8329-2592-5, € 58,-
Umbruch
des polnischen Arbeitsrechts
Zum
Jahresende 2007 ist diese
Dissertation erschienen, die sich mit der Transformation des polnischen
Arbeitsrechts in den Jahren nach 1989 befaßt. Ein wichtiger
Aspekt ist dabei die Rolle der Gewerkschaften, die zunächst
ein Monopol in der betrieblichen Interessenvertretung für sich
reklamiert hatten (ähnlich wie in Großbritannien).
Erst die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Unterrichtung und
Anhörung in polnisches Recht führte ab dem Jahr 2007
zur Bildung von Betriebsräten in polnischen Betrieben (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006). Die Vorgeschichte der jüngsten
Entwicklungen wird von der Autorin ebenso dargestellt wie die Umsetzung
der EBR-Richtlinie und die Folgen für die polnischen
Arbeitsbeziehungen.
Patrizia Chwalisz
Die Transformation des
polnischen Arbeitsrechts und die Gewerkschaften
Frankfurt am Main 2007, 248
Seiten, ISBN 978-3-631-56518-6, € 56,80
Gewerkschaften
in Rußland
Diese
im Januar 2008
erschienene Broschüre beleuchtet die Geschichte der russischen
Gewerkschaftsbewegung nach 1992 wie auch die aktuelle Situation in der
Metallindustrie und der chemischen Industrie. Beispielhaft wird der
regelmäßige Erfahrungsaustausch zwischen den
deutschen und russischen Arbeitnehmervertretern im Henkel-Konzern
dargestellt.
DGB-Bildungswerk u. a.
Gewerkschaften in
Rußland heute
Düsseldorf 2008, 55
Seiten, € 3,50
Im
Mai 2006 hatte der Europäische Gewerkschaftsverband
für den
Öffentlichen Dienst (EGÖD) eine Studie über
den
russischen Konzern Gazprom vorgelegt, einen der
größten
Arbeitgeber Europas.
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12. Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer
Arbeit
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Europa-Forum
von Roche startet in neue Amtszeit
Der
schweizerische Pharmakonzern Hoffmann-La Roche verfügt seit
1996 über ein Europa-Forum. Vom 10. bis 14. März 2008
trafen sich in Brüssel 27 Mitglieder aus 13
EU-Ländern und der Schweiz zur konstituierenden Sitzung
für die nächsten vier Jahre. Da etwa die
Hälfte der Delegierten neu im Amt ist, führte das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" einen Workshop
über die EBR-Arbeit und die Betriebsverfassung der
EU-Länder durch.
Ein wichtiger
Diskussionspunkt war die laufende
Revision der EBR-Richtlinie, die möglicherweise zu einer
Anpassung der EBR-Vereinbarung bei Roche führen
könnte. Diese sieht eine jährliche Sitzung mit der
zentralen Leitung vor, ein Koordinationskomitee (Präsidium)
trifft sich zweimal jährlich. Als freiwillige Vereinbarung
genießt sie nach Artikel 13 der EBR-Richtlinie bis heute
Bestandsschutz, sie unterliegt weder dem schweizerischen noch dem Recht
eines EU-Landes. Positives Merkmal ist die Berücksichtigung
der beiden Sparten Pharma und Diagnostik, jede Tochtergesellschaft mit
mehr als 150 Arbeitnehmern entsendet pro Land mindestens einen
Delegierten in den EBR.
Restrukturierungen in
der Energiewirtschaft in West- und Osteuropa
Welche
Strategien verfolgen Energieunternehmen im europäischen
Binnenmarkt? Wie können Arbeitnehmervertreter darauf national
und
europäisch reagieren? Wie kann die Rolle Europäischer
Betriebsräte in Energieunternehmen gestärkt und eine
gemeinsame Plattform entwickelt werden, die in West- und Osteuropa
gleichermaßen tragfähig ist? Diesen Fragen wollen
sich
Energiegewerkschaften aus Rumänien, Ungarn, Tschechien,
Deutschland, Österreich und Italien stellen. In Kooperation
mit
dem Europäischen Gewerkschaftsverband für den
Öffentlichen Dienst (EGÖD) in Brüssel wird
ein
entsprechendes EU-Restrukturierungsprojekt derzeit vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" vorbereitet.
Abgeschlossene Projekte:
Berichte jetzt verfügbar
Das Trainings- und
Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" beteiligte sich im Rahmen eines
EU-geförderten Projektes, das vom italienischen
Forschungsinstitut CESOS und dem Gewerkschaftsbund CISL initiiert
worden war, an der Erstellung von Fallstudien in der chemischen
Industrie. In den Unternehmen Smurfit Kappa, Kion und ContiTech wurde
der Einfluß deutscher Betriebsräte auf
Umstrukturierungen im Licht der neuen EU-Richtlinie zur
Information und Konsultation empirisch beleuchtet (siehe auch Bericht in den
EBR-News 2/2007). Alle Dokumente sind inzwischen
über die Webseite des Forschungsprojektes abrufbar (in
englischer Sprache), darunter auch Fallbeispiele aus Frankreich,
Ungarn, Italien, Spanien und Rumänien.
Im
Rahmen des LINKS-Projekts ("Possibilities and Limitations for European
Works Councils in the Port Sector") legte das Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" eine Fallstudie über den
Europäischen Betriebsrat von Dubai Ports World
vor. Dieser war im Mai 2007 nach Übernahme der britischen
Fähr- und Hafengesellschaft P&O durch die arabische
Gruppe gegründet worden und ersetzte den seit dem Jahr 2000
bestehenden EBR von P&O (siehe auch Bericht in den
EBR-News 2/2007). Das Dokument enthält interessante
Details eines Gerichtsverfahrens aus dem Jahre 2002, dem bisher
einzigen Rechtsstreit eines Europäischen Betriebsrates auf
britischem Boden. Darin wird die ungelöste Frage des
rechtlichen Status von britischen EBR-Gremien exemplarisch deutlich.
Jüngste
Beiträge in Fachzeitschriften
Am Themenschwerpunkt
"Gewerkschaften im Aufschwung?" der Zeitschrift spw
im Dezember 2007 beteiligte sich Kathleen Kollewe mit einem Beitrag
unter dem Titel "Was heißt Gute Arbeit?". Die
Arbeitsbeziehungen in Schweden beleuchtete ein Länderbericht
von Dr. Werner Altmeyer und Olle Hammarström in der
Zeitschrift der betriebsrat im Januar 2008 unter
dem Titel "Vertrauensleute statt Betriebsrat". Ebenfalls im Januar 2008
berichtete Bernhard Stelzl im Magazin Mitbestimmung
über das WSI-Herbstforum "WSI zu Armut, Reichtum und
Sozialstaat" und Dr. Werner Altmeyer erläuterte das
jüngste Gerichtsurteil zur vorläufig gestoppten
Fusion von Gaz de France mit Suez ("Aufsichtsrat muß
EBR-Rechte beachten", siehe auch Punkt 2 weiter
oben).
Weitere
Veröffentlichungen finden Sie auf
unserer Publikationsseite.
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