2. April 2008  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 1 / 2008 der EBR-News.

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"

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  1. Arbeitgeber machen Weg für Verhandlungen frei 
 
 

Neue EBR-Richtlinie: Rückschlag für britische Hardliner

 

Bis zuletzt richteten sich die Blicke in Brüssel mit Spannung auf dieses Gebäude in der Nähe der EU-Institutionen: dem Hauptquartier des europäischen Arbeitgeberverbandes BusinessEurope. Dessen Entscheidung wurde am 2. April 2008 bekannt. Anders als bei der Verabschiedung der EBR-Richtlinie im Jahre 1994 konnten diesmal die kontinentaleuropäischen Arbeitgeberverbände eine pragmatische Lösung gegen den Widerstand der britischen Industrie erzwingen. Bis Januar 2009 bleibt jetzt Zeit für direkte Verhandlungen mit den Gewerkschaften über den Text der neuen EBR-Richtlinie.

Leicht ist den Arbeitgebern diese Entscheidung nicht gefallen, aber der Druck von Gewerkschaften, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission hatte in den letzten Monaten immer weiter zugenommen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007). Ohne ihre Kompromißbereitschaft wäre das weitere Gesetzgebungsverfahren von den Arbeitgebern kaum noch beeinflußbar gewesen.

 

Rückblick: die zweite Phase der Konsultationen startete mit Verzögerung

 

Bereits Anfang Januar 2008 war mit einer Initiative der Europäischen Kommission gerechnet worden (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007), sie ließ aber auf sich warten. Nach intensiver Lobbyarbeit der Arbeitgeber (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007), die insbesondere auf eine Entschärfung der Vorschriften zur Unterrichtung und Anhörung des EBR zielte, gab es hinter den Kulissen zwischen Spitzenbeamten im Umfeld von Sozialkommissar Vladimír Špidla und Vertretern der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände intensive Gespräche. Die Europäische Kommission war schließlich bereit, ihren Entwurf für die Arbeitgeberseite leichter akzeptabel zu machen, um den Weg zu direkten Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern zu ebnen. 

 

Am 20. Februar 2008 ging die Europäische Kommission mit ihrem Konsultationspapier dann an die Öffentlichkeit. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) reagierte noch am gleichen Tag mit einer zustimmenden Pressemitteilung.

Wissenschaftliche Begleitstudie

 

Die Europäische Kommission beauftragte die Londoner Beratungsgesellschaft GHK Consulting, die Auswirkungen der Gesetzesvorschläge für die Unternehmen zu berechnen sowie Kosten und Nutzen der EBR-Arbeit zu untersuchen. Derzeit führt GHK Consulting in 80 Unternehmen Telefoninterviews mit der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite durch (das ist jedes zehnte Unternehmen mit EBR).


 

Französische Präsidentschaft will Restrukturierungspaket schnüren

 

Eine zusätzliche Dynamik könnte die Revision der EBR-Richtlinie in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 bekommen, wenn Frankreich die Präsidentschaft der EU übernimmt. Unter dem Motto "Antizipation des Wandels" will die französische Regierung ein Forum einberufen, das die frühzeitige Beteiligung der Arbeitnehmer bei Restrukturierungen diskutieren soll. Und die Europäische Kommission will alle diesbezüglichen Gesetzesinitiativen zu einer konsistenten Strategie verknüpfen. Bereits am 28. Februar 2008 hatte Sozialkommissar Vladimír Špidla vor dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuß in Brüssel mehrere Initiativen für die Zeit der französischen Präsidentschaft angekündigt. Dazu gehören neben der Revision der EBR-Richtlinie insbesondere:

  2. Gerichtsentscheidungen in EBR-Fragen
 
 

Keine Unternehmensfusion ohne Anhörung des EBR

 

Eine für die EBR-Rechtsprechung europaweit bedeutende Entscheidung ist am 16. Januar 2008 im Justizpalast von Paris (siehe Foto) gefallen. Die Sozialkammer des höchsten französischen Revisionsgerichts ("Cour de Cassation") bestätigte eine einstweilige Verfügung des Europäischen Betriebsrates von Gaz de France. Dieser hatte im November 2006 die Fusion mit dem französischen Energiekonzern Suez in letzter Minute gestoppt (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006).

 

Das Urteil besagt, daß Aufsichts- und Verwaltungsräte multinationaler Unternehmen keine Fusion mit anderen Unternehmen beschließen dürfen, bevor die Anhörung des EBR nicht in allen Details korrekt stattgefunden hat und abgeschlossen wurde. Zum Verfahren gehört auch eine betriebswirtschaftliche Analyse durch Beratungsgesellschaften, die der EBR selbst auswählt. Die Richter räumen dem EBR ein eigenständiges Beteiligungsrecht ein – unabhängig von den Rechten der Betriebsräte einzelner Länder. Die Entscheidung stellt den Höhepunkt einer Reihe von Urteilen in Frankreich dar, die die Bedeutung transnationaler Arbeitnehmervertretungen stärken.

Auch der französische Gesamtbetriebsrat von Gaz de France war nicht korrekt beteiligt worden. Nur wenige Tage später, am 22. Januar 2008, stärkte das Landgericht Paris dessen Rechte ebenfalls.


 

Neues Anhörungsverfahren endet mit sozialen Garantien

 

Noch vor Abschluß des Rechtsstreits wurde die Fusion im September 2007 gegen den Widerstand der Arbeitnehmerseite erneut vorangetrieben (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007). In einer EBR-Sitzung am 20. und 21. Dezember 2007 forderten die Arbeitnehmervertreter von Gaz de France weitere Dokumente, um sie durch ihre Berater prüfen zu lassen, und legten einen Katalog mit 35 Fragen vor. Ohne hierauf zu reagieren, lud die zentrale Leitung für den 8. und 9. Januar 2008 zu einer weiteren EBR-Sitzung. Ihr Ziel, das Anhörungsverfahren noch vor Bekanntgabe des oben genannten Urteils zu Ende zu bringen, wurde jedoch von den Arbeitnehmervertretern vereitelt. Im Verlauf der beiden turbulenten Sitzungstage beschlossen sie fünf Resolutionen zu diversen Aspekten der Anhörung und forderten insbesondere

1. mehr Informationen über die sozialen und juristischen Folgen der Fusion und

2. mehr Zeit, um diese Informationen durch ihre Berater auswerten zu lassen.

Auch eine weitere EBR-Sondersitzung am 22. Januar 2008 blieb ohne Ergebnis. Als Reaktion auf die Kritik und das zwischenzeitlich ergangene Gerichtsurteil lieferte die Konzernleitung alle geforderten Unterlagen und stellte sich am 21. Februar 2008 erneut der Diskussion im EBR. Am 11. März 2008 beschloß der EBR schließlich nach Vorlage der Beraterstudien seine Stellungnahme gegen die Fusion. Gleichzeitig gab die Konzernleitung eine Erklärung über soziale Garantien nach der Fusion ab, was als ein Erfolg für die Arbeitnehmerseite gewertet wird.

Nach Zugeständnissen des Managements hatte der EBR von Suez bereits am 7. Januar 2008 seine Stellungnahme abgegeben, auch er lehnt die Fusion ab. Mit dem juristisch korrekten Abschluß des Konsultationsverfahrens in beiden Konzernen ist damit der Weg für die Fusion frei.

Die Zukunft der beiden Euro-Betriebsräte

 

Mit der Fusion wird der EBR von Suez automatisch aufgelöst und der EBR von Gaz de France nimmt die Vertretung für den Gesamtkonzern wahr. Gleichzeitig wird ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) gebildet, das innerhalb weniger Monate eine neue EBR-Vereinbarung aushandeln soll. Damit konnte mehr erreicht werden als bei Alcatel-Lucent, wo die zentrale Leitung eine Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung nach der Fusion strikt abgelehnt hatte (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006).


 

Entscheidung über Wahlanfechtung bei Schneider Electric

 

Am 18. April 2007 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt über die Frage, welches Gericht für die Anfechtung der Wahl deutscher Mitglieder im Europäischen Betriebsrat eines französischen Konzerns zuständig ist. Das BAG korrigierte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom Juni 2005 (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005) und verwies das Verfahren zurück an das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf, wo im Dezember 2007 ein Urteil fiel. Zuständig sind demnach deutsche und nicht französische Arbeitsgerichte.

  3. Reaktionen auf Betriebsverlagerungen
     

 

Nokia mißachtet EBR-Rechte bei Werksschließung

 

Völlig überraschend erklärte der finnische Elektronikkonzern Nokia am 15. Januar 2008 die Schließung seines Werkes für Mobiltelefone in Bochum mit 2.300 Beschäftigten zum 30. Juni 2008. Zuvor hatte das Unternehmen fast 100 Mio. € Subventionen erhalten und bis zum 31. Dezember 2007 eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen garantiert. Zwei Wochen nach Ablauf dieser Frist wurde die Schließung bekanntgegeben, obwohl der Gewinn im 4. Quartal 2007 um 60% gestiegen war. Die Landesregierung in Düsseldorf fordert 41 Mio. € zurück.

 

Am 30. Januar 2008 trafen sich auf Einladung des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes (EMB) Arbeitnehmervertreter aus europäischen Nokia-Standorten in Brüssel. Sie verurteilten das Vorgehen des Managements, forderten eine außerordentliche Sitzung des Euroforums (so der offizielle Name des EBR) und beauftragten ein juristisches Gutachten zur möglichen Verletzung der EBR-Richtlinie. Nokia hatte sein Euroforum bereits 1993 gebildet, als die Verabschiedung der EBR-Richtlinie noch keineswegs sicher war, und gehörte damals zu den Pionieren eines sozialen Europa.

Am 12. Februar 2008 führte eine Delegation des Bochumer Betriebsrates Gespräche mit der Nokia-Konzernleitung in Finnland, ohne jedoch die Rücknahme der Schließungsentscheidung zu erreichen. Einen Tag später gaben die finnischen Gewerkschaften zusammen mit der IG Metall und dem EMB die "Helsinki-Erklärung" zur Unternehmenspolitik von Nokia heraus, in der sie einen fairen Rahmen für die Beteiligung bei solchen Restrukturierungsentscheidungen fordern. Seit dem 20. Februar 2008 verhandelt der deutsche Konzernbetriebsrat mit dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich.

Die Situation in Rumänien

 

Am 11. Februar 2008 startete in Jucu bei Klausenburg die Produktion mit 350 Beschäftigten, es sollen später bis zu 3.500 werden. Der Industriepark war mit 60 Mio. € aus dem PHARE-Programm der EU errichtet worden, als noch kein Investor in Sicht war. Fördergelder für Betriebsverlagerungen innerhalb der EU werden seit 2007 nicht mehr gezahlt (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006). Die Nokia-Gebäude in Jucu errichtet eine deutsche Baufirma.

 

Den rumänischen Gewerkschaften ist es bisher noch nicht gelungen, die Belegschaft zu organisieren und einen Tarifvertrag auszuhandeln. Laut Medienberichten sind uniformierte Aufpasser beauftragt, Kontakte der neueingestellten Arbeitnehmer mit Journalisten oder Gewerkschaften zu verhindern. Die Metallgewerkschaft des rumänischen Gewerkschaftsbundes Cartel Alfa wirft Nokia Ausbeutung vor, denn die Belegschaft soll 60 bis 70 Stunden pro Woche arbeiten, obwohl gesetzlich nur 48 Stunden erlaubt sind. Am 5. Februar 2008 wurde das Unternehmen beim rumänischen Arbeitsminister Paul Păcuraru vorstellig, um eine Änderung des Arbeitsgesetzes zu beantragen. Seit dem 18. März 2008 prüft die rumänische Antikorruptionsbehörde die Verträge zwischen Nokia und den lokalen Behörden, nachdem der Bürgermeister von Jucu im Sommer 2007 bereits verhaftet worden war.


 

Forschungsstandort von Novartis in Gefahr

 

Am 18. Dezember 2007 erfuhren die 240 Beschäftigten des Novartis-Forschungsinstituts in Wien (siehe Foto) per Videobotschaft von der Schließung ihres Standortes. Der Betriebsrat will alle Möglichkeiten nutzen, um diese Entscheidung rückgängig zu machen. Am 7. Februar 2008 befaßte sich auf Betreiben der Gewerkschaften auch die staatliche Wirtschaftskommission mit dem Thema. Sie kann die Entscheidung des Unternehmens überprüfen, Gutachten erstellen lassen und Empfehlungen abgeben.

Der Pharmakonzern Novartis verfügt seit 1995 über einen Europäischen Betriebsrat ("Euroforum") nach österreichischem Recht. Der Sitz des Unternehmens liegt in der Schweiz. Der EBR hatte 2006 in einem EU-geförderten Projekt einen europaweiten Vergleich der Arbeitsbedingungen durchgeführt.


 

Teilschließung eines Stahlwerkes in Lothringen?

 

Am 16. Januar 2008 wurde der Betriebsrat des ArcelorMittal-Werkes Gandringen an der Mosel informiert, daß 600 der 1.100 Arbeitsplätze abgebaut werden sollen. Der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) in Brüssel fordert die Aufrechterhaltung eines wirtschaftlich lebensfähigen Standortes und will zusammen mit dem Europäischen Betriebsrat von ArcelorMittal für ein Alternativkonzept eintreten. Die vom Betriebsrat beauftragte Beratungsgesellschaft Syndex legte am 14. März 2008 ihr Gutachten vor, das Anfang April 2008 auch im engeren Ausschuß des EBR diskutiert werden soll (zur EBR-Vereinbarung von ArcelorMittal siehe Bericht in den EBR-News 2/2007). Folgende Texte sind nur in französischer Sprache verfügbar:

Um ihre abweichenden Vorstellungen in die Diskussion einzubringen, ließ die Gewerkschaft CGT ein Gegengutachten durch das Beratungsbüro EVS erstellen. Eine solche "Gutachterschlacht" zwischen Gewerkschaften ist außerhalb Frankreichs nur schwer vorstellbar. In Lothringen ist die CGT in vielen Betrieben in einer Minderheitsposition, den ersten Platz belegt dort seit einigen Jahren die CFDT.


 

Sozialplanverhandlungen à la française

 

Das Reifenwerk von Kléber in Tull (Lothringen), Tochtergesellschaft des französischen Konzerns Michelin, mit 800 Beschäftigten wird 2009 geschlossen. Im Verlauf der Proteste nahm die Belegschaft zwei Personalmanager auf dem Werksgelände in Arrest und ließ sie erst nach der Einigung über einen Sozialplan drei Tage später wieder frei. Gleichzeitig wurden Blockaden errichtet und Reifen in Brand gesetzt. Zur Einigung kam es am 17. Februar 2008, nachdem sich die französische Arbeitsministerin Christine Lagarde in den Konflikt eingeschaltet hatte. Die Aktion fand ein europaweites Presseecho, so warnte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) ausdrücklich: "Wer mit französischen Gewerkschaften verhandelt, muß sich warm anziehen."


 

Proteste in Italien

 

Das Haushaltsgerätewerk von Electrolux in Florenz mit 900 Beschäftigten soll geschlossen werden. Für den 4. April 2008 rufen die italienischen Gewerkschaften daher zu einem ganztägigen Streik auf. In einer Solidaritätsadresse fordert die spanische Gewerkschaft UGT, bei Restrukturierungen sollten einheitliche Mindeststandards in allen europäischen Ländern gelten. Electrolux hatte im Jahr 2006 bereits das AEG-Werk in Nürnberg geschlossen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006). Die folgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

Erst im Juni 2007 fand in Arezzo (Italien) eine Konferenz über die Zukunft der Hausgeräteindustrie in Europa statt, auf der auch über Electrolux diskutiert wurde (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007). Für die italienischen Standorte des schwedischen Hausgerätekonzerns war zuletzt im Januar 2007 ein Rahmenabkommen geschlossen worden.


 

Keine Zunahme von Betriebsverlagerungen feststellbar

 

Am 22. Januar 2008 veröffentlichte die Hans-Böckler-Stiftung erste Ergebnisse einer WSI-Befragung von 2.000 deutschen Betriebsräten. Danach waren etwa 8% aller Betriebe von einer Verlagerung betroffen. Meist wird innerhalb Deutschlands verlagert, nur jede fünfte Verlagerung ging ins Ausland.

  4. EBR-Abkommen werden angepaßt
      

 

RWE jetzt mit Holding-EBR

 

Der Schritt zu einer zweistufigen EBR-Struktur im Energiekonzern RWE erfolgte am 16. November 2007, als eine Rahmenvereinbarung über die Bildung eines Europäischen RWE-Forums auf oberster Holding-Ebene unterzeichnet wurde. Das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) hatte sich erst im April 2007 gebildet und zügig und konstruktiv verhandelt.

 

Das neue Abkommen ersetzt eine Grundsatzvereinbarung aus dem Jahr 1995, die auf einen "Holding-EBR" noch ausdrücklich verzichtet hatte und nur die Bildung von Europäischen Spartenbetriebsräten vorsah. Nach der Übernahme des britischen Wasserversorgers Thames Water wurde im Juni 2002 zunächst das "Europäische Wasserforum“ gegründet (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005). Im März 2005 folgte das "Europäische Energy-Forum“ für die Vertriebs- und Netzsparte RWE Energy (siehe Bericht in den EBR-News 2/2005) und im Januar 2006 startete das "Europäische Powerforum“ für die Stromerzeugungsgesellschaft RWE Power.

 

Die Arbeitnehmervertreter der jeweiligen Tochtergesellschaften wurden vom RWE-Vorstand über die europäischen Entwicklungen informiert und konnten bei den halbjährlichen Sitzungen ihre Positionen grenzübergreifend abstimmen. Mit dem Verkauf von Thames Water im Dezember 2006 hatte das "Europäische Wasserforum" seine Grundlage jedoch wieder verloren. RWE steht mit der jetzt praktizierten zweistufigen EBR-Struktur in einer Reihe mit dem schwedischen Papierkonzern SCA (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005), dem Flugzeugbauer und Rüstungskonzern EADS (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006) wie auch dem österreichischen Stahlproduzenten Voest-Alpine (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).


 

Ambitioniertes EBR-Projekt in dänischer Bank

 

Am 10. Dezember 2007 wurde in Kopenhagen  eine EBR-Vereinbarung für Danske Bank nach dänischem Recht unterzeichnet. Der Vorsitz liegt beim Management, die 23 Arbeitnehmervertreter wählen den Vize-Vorsitzenden. Einmal jährlich findet eine Plenumssitzung statt, Sondersitzungen kann der EBR mit Stimmenmehrheit einberufen. Die zehn Mitglieder des engeren Ausschusses ("exclusive board") treffen sich dreimal jährlich. Somit findet in jedem Quartal mindestens eine Sitzung statt.

 

Die Vereinbarung weist an einem Punkt deutlich über den Status quo der EBR-Richtlinie hinaus: Die Informationsrechte sollen nämlich dazu dienen, konzernweite Abkommen zu schließen, vergleichbar den Beispielen Suez oder Schneider Electric (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007). Die neue EBR-Vereinbarung ersetzt die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 2005. Um die Zusammenarbeit im EBR zu stärken, wurde ein EU-finanziertes Projekt für Danske Bank gestartet. Vom 2. bis 4. Dezember 2007 fand der erste Workshop hierzu in Dublin statt.

 


 

Nach Protesten: Generali erneuert EBR-Vereinbarung

 

Nach monatelangen, konfliktbeladenen Verhandlungen wurde am 18. Dezember 2007 am Konzernsitz in Triest eine neue EBR-Vereinbarung für Generali unterzeichnet. Umstritten war insbesondere die Rolle der Gewerkschaften, die gemeinsam mit dem EBR im Oktober 2006 einen europaweiten Protesttag gegen Pläne des italienischen Versicherungskonzerns organisiert hatten, Tausende von Arbeitsplätzen abzubauen (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006). Der hierdurch ausgelöste Druck blieb nicht ohne Wirkung: die zentrale Leitung verpflichtete sich bereits im November 2006, die Arbeitnehmervertretungen aller europäischen Länder vor Umstrukturierungen rechtzeitig in Konsultationen einzubeziehen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007).

 

Die jetzt unterzeichnete EBR-Vereinbarung gibt dem 1997 gegründeten Europäischen Betriebsrat eine neue, verbesserte Grundlage. Sie stützt sich sowohl auf die neue Sozialcharta des Konzerns wie auch auf die italienische Umsetzung der EU-Richtlinie zur Information und Konsultation. Vorgesehen sind zwei jährliche Plenumssitzungen mit allen 37 EBR-Mitgliedern, die laufenden Geschäfte führt ein Lenkungsausschuß aus sieben Mitgliedern. Die Qualität der Beteiligungsrechte reicht jedoch nicht an das Niveau der italienischen Bank UniCredit heran, die im Januar 2007 nach Übernahme der HypoVereinsbank einen EBR gebildet hatte (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007).

Zuvor hatten sich die Gewerkschaften gegen die Fusion der deutschen Töchter Volksfürsorge und AachenMünchner-Versicherung ausgesprochen. Dadurch würden der Hauptsitz der Volksfürsorge in Hamburg und 500 Arbeitsplätze wegfallen.

 


 

Überarbeitete EBR-Vereinbarung für Panasonic

 

Am 8. Februar 2008 wurde in Paris eine neue EBR-Vereinbarung für den japanischen Elektronikkonzern Panasonic unterzeichnet – sie unterliegt britischem Recht. Der "Panasonic European Congress" (PEC), so der offizielle Name des 1995 gegründeten EBR, trifft sich einmal jährlich unter dem Vorsitz des Arbeitgebers, ihm gehören 27 Arbeitnehmervertreter aus zwölf Ländern an. Die neue Vereinbarung verlängert die Tagung um einen zusätzlichen Sitzungstag. Zukünftig werden Dokumente in alle erforderlichen Sprachen übersetzt. Ein dreiköpfiges "Employee Representative Committee" (ERC = Präsidium) tagt viermal jährlich. Dagegen konnte ein Anspruch auf Schulungen und zur Bildung interner Arbeitsgruppen (zu Themen wie Arbeitsbedingungen und ähnliches) nicht durchgesetzt werden. Die Verhandlungen wurden von Prof. Dr. Ulrich Zachert von der Universität Hamburg begleitet, der auch als juristischer Berater des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" fungiert.

Bei Panasonic war es 1998 angesichts einer Werksschließung in Longwy (Frankreich) und der dann folgenden Verlagerung nach Peine (Deutschland) zu einem der europaweit ersten Gerichtsverfahren in einer EBR-Angelegenheit gekommen. Aus formalen Gründen verlor die Arbeitnehmerseite damals den Prozeß in zweiter Instanz. Um solche Situationen zu vermeiden, sollte jeder EBR eine Regelung über die Beschlußfassung und Erteilung von Vollmachten in seiner Geschäftsordnung vorsehen.


 

Thomas Cook mit neuer EBR-Vereinbarung

 

Am 6. März 2008 wurde in Oberursel eine neue Vereinbarung für den Tourismuskonzern Thomas Cook unterzeichnet. Die Verhandlungen waren durch die Fusion mit dem britischen Unternehmen My Travel notwendig geworden (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007). Eine Neuwahl der EBR-Delegierten findet erst 2010 statt, bis dahin tagen die beiden vorhandenen Europäischen Betriebsräte gemeinsam.

 

Die neue Vereinbarung sieht zwei jährliche Sitzungen mit einer Dauer von drei Tagen vor. Der EBR wählt einen dreiköpfigen geschäftsführenden Ausschuß, der ein Zutrittsrecht zu allen europäischen Niederlassungen hat. An den EBR-Sitzungen nimmt je ein hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär aus Deutschland und Großbritannien mit beratender Stimme teil, zusätzlich können Sachverständige nach deutschen Gepflogenheiten hinzugezogen werden.

 

  5. Arbeitgeber behindern EBR-Gründung
 
 

Kühne + Nagel: Firmengründer betreibt juristische Obstruktion

 

Seit 1996 versuchen Arbeitnehmervertreter in der Speditionsgruppe Kühne + Nagel vergeblich, einen Europäischen Betriebsrat ins Leben zu rufen. Sie scheitern an der Abneigung des Hauptaktionärs und Firmengründers gegen jede Form von Arbeitnehmerbeteiligung, die sich schon bei der Verabschiedung des Mitbestimmungsgesetzes 1976 zeigte: um damals die Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates zu vermeiden, verlegte er den Firmensitz kurzerhand von Deutschland in die Schweiz. Dies war auch zur Vermeidung eines Europäischen Betriebsrates höchst vorteilhaft, denn die Zuständigkeit innerhalb der EU beschäftigte jahrelang die Gerichte, bis 2004 schließlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die deutsche Landesgesellschaft von Kühne + Nagel für zuständig erklärte.

Die EBR-Gründung konnte aber nicht vollzogen werden, weil die zentrale Leitung in der Schweiz allen europäischen Niederlassungen untersagte, die erforderlichen Informationen nach Deutschland zu liefern. Eine neuerliche Klagewelle führte im Januar 2007 zum ersten Urteil, das in Österreich zu EBR-Fragen jemals ergangen ist (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007). Im Arbeitgeberlager wird das Verhalten von Kühne + Nagel scharf kritisiert, weil solche gerichtlichen Präzedenzfälle die Arbeitnehmerseite letztlich nur stärken würden. Dr. Werner Altmeyer, Herausgeber der EBR-News, fragte den Vorsitzenden des deutschen Konzernbetriebsrates Michael Kalis (Foto) nach den Hintergründen des laufenden Verfahrens. Kalis fordert vom Gesetzgeber, Sanktionen gegen unwillige Arbeitgeber zu ermöglichen.

Bei der Europäischen Transportarbeiterföderation (ETF) wird der Fall Kühne + Nagel inzwischen mit höchster Priorität behandelt. Am 7. Dezember 2007 fand in Brüssel unter Beteiligung des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" eine Abstimmung über das weitere Verfahren statt.

 


 

Stilke-Betriebsrat auch künftig ohne EBR

 

Am 6. Dezember 2007 wies das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg den Anspruch des Betriebsrates der Stilke-Bahnhofsbuchhandlungen auf Gründung eines Europäischen Betriebsrates zurück – aus formalen Gründen. Dem steht eine freiwillige Vereinbarung aus dem Jahre 1996 entgegen, die lediglich ein schriftliches Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung vorsieht (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006). Die Bildung eines EBR wird darin ausgeschlossen. Das Unternehmen Stilke ist Teil der Valora-Gruppe mit Sitz in der Schweiz, die im Dauerkonflikt mit ihren Arbeitnehmervertretern steht.

Die Entscheidung der deutschen Arbeitsrichter ist im europäischen Vergleich eher ungewöhnlich. In einem vergleichbaren Fall wurde eine freiwillige EBR-Vereinbarung aus dem Jahre 1995 von einem französischen Gericht im Oktober 2006 außer Kraft gesetzt, weil lediglich eine einzige Gewerkschaft (die CGT) dagegen geklagt hatte (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007). Das höchste französische Revisionsgericht bestätigte diese Entscheidung zuletzt am 8. März 2008.

  6. Arbeitnehmervertreter setzen Akzente
 
 

Kaufhauskette in der Kritik

 

Am 28. November 2007 forderte die Arbeitnehmerseite im Europäischen Betriebsrat der französischen Einzelhandelsgruppe Galeries Lafayette die zentrale Leitung auf, eine außerordentliche EBR-Sitzung einzuberufen. Zuvor waren Verlagerungen von Portugal nach Polen bekannt geworden, ohne daß eine Anhörung des EBR stattgefunden hätte. Die Gruppe ist mit Kaufhäusern in Frankreich und Deutschland sowie mit Finanzdienstleistungen in acht Ländern vertreten. Der EBR hatte sich im Februar 2005 nach französischem Recht konstituiert.

 


 

Vergleich von Arbeitsbedingungen im Zementkonzern

 

Vom 28. bis 30. November 2007 trafen sich 26 Arbeitnehmervertreter aus zwölf Ländern in Warwick (Großbritannien) zur jährlichen Sitzung des Holcim Euro-Forum. Seit der Übernahme von Aggregate Industries ist Großbritannien mit 6.000 Beschäftigten das größte Land im Holcim-Konzern. Erstmals nahmen Delegierte aus Rumänien und Bulgarien nicht mehr als Beobachter, sondern als vollwertige Mitglieder teil. Die Arbeitnehmervertreter starteten mit Unterstützung des Instituts für industrielle Beziehungen in Amsterdam ein Projekt, um die Lohn- und Arbeitsbedingungen in den Holcim-Werken miteinander zu vergleichen. Das Holcim Euro-Forum, so der offizielle Name des EBR, war 1996 nach belgischem Recht gegründet worden. Der Konzern hat seinen Sitz in der Schweiz.

Exkurs: Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer in der Schweiz

 

Die Gewerkschaft Unia hat kürzlich die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer in der Schweiz mit den EU-Standards verglichen. Die Dokumente stehen hier zum Download zur Verfügung:


 

IT-Dienstleister verstößt gegen belgisches Recht

 

In einem offenen Brief wandte sich der EBR des IT-Dienstleisters Atos Origin am 17. Januar 2008 an die zentrale Leitung in Paris, um gegen die Verletzung von Tarifstandards und Arbeitsrecht und die Kündigung von Arbeitnehmervertretern in Belgien zu protestieren. Im Juni 2007 war nach langwierigen und mühevollen Verhandlungen kurz vor Ablauf der gesetzlich vorgesehenen dreijährigen Frist ein EBR bei Atos Origin gebildet worden (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).

 


 

Garantiefonds für Restrukturierungen gefordert

 

Der EBR des Rohstoffkonzerns Rio Tinto Alcan hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2008 immer noch nicht die notwendigen  Informationen über den Verkauf der Verpackungs- und Weiterverarbeitungssparte erhalten (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007). Er fordert eine frühzeitige und regelmäßige Information über den Fortgang der Planungen, ausreichend Zeit für eine betriebswirtschaftliche Analyse durch EBR-Sachverständige und die Auflegung eines Garantiefonds für Sozialpläne. Geplant sind am 23. April 2008 europaweite Aktionen gegen drohenden Personalabbau.

 

Nach der Übernahme des kanadischen Aluminiumherstellers Alcan durch den britisch-australischen Rohstoffkonzern Rio Tinto erklärte sich die zentrale Leitung bereit, die europäischen Niederlassungen von Rio Tinto in den EBR von Alcan zu integrieren. Rio Tinto hatte bisher noch keine transnationale Arbeitnehmervertretung gegründet. Die Alcan-Vereinbarung war im März 2006 nach französischem Recht geschlossen worden (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006).


 

General Motors kurz vor dem Abschluß eines Rahmenvertrages?

 

Seit mehr als einem Jahr laufen die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Arbeitnehmerforum von General Motors und der zentralen Leitung über die nächste Astra-Generation. Am 13. März 2008 lehnten die Arbeitnehmervertreter auf einer Sitzung in Frankfurt am Main neue Pläne des Konzerns (Produktivitätsverbesserungen, Auslagerungen) zunächst generell ab. Vorher solle ein europaweiter Rahmenvertrag unterzeichnet werden, der Mindeststandards bei Auslagerungen und einen Verzicht auf Werksschließungen vorsieht. Solch ein Verhandlungsmandat ist in der EBR-Richtlinie nicht vorgesehen, es basiert bei General Motors auf einem "Europäischen Solidaritätsversprechen" vom Dezember 2005 (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006).

  7. Neugründung von Europäischen Betriebsräten
      
 

Hersteller von Wälzlagern bald mit EBR

 

Am 9. Oktober 2007 wurden die Verhandlungen über eine EBR-Vereinbarung am Konzernsitz der Schaeffler-Gruppe in Herzogenaurach (Bayern) abgeschlossen. Während der 15 Monate dauernden Verhandlungen beschäftigten sich die Arbeitnehmervertreter aus zehn Ländern nicht nur mit dem Text der Vereinbarung, sondern begannen bereits im Vorgriff auf den neuen EBR mit der inhaltlichen Arbeit. So tauschten sie im Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) Erfahrungen über die Flexibilisierung der Arbeitszeit und Beschäftigungssicherung aus. Der EBR wird sich bis Juni 2008 nach deutschem Recht konstituieren.


 

Französische Bank gründet EBR

 

Am 30. Januar 2008 wurde in Paris eine EBR-Vereinbarung für die Gruppe Crédit Agricole unterzeichnet. Es handelt sich dabei um eine der letzten französischen Großbanken, die bisher noch keine Arbeitnehmervertretung auf europäischer Ebene errichtet hatte.

 

Die Vereinbarung läßt eine deutliche französische Handschrift erkennen: es handelt es sich um ein gemischtes Gremium. Die Arbeitgeberseite besteht aus mindestens acht Delegierten, darunter der Präsident der Bank als Vorsitzender des EBR. Die Arbeitnehmervertreter kommen aus 22 Ländern und werden von einem hauptamtlichen Gewerkschaftssekretär des Dachverbandes der europäischen Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) unterstützt. Sie tagen einmal jährlich mit dem Arbeitgeber und können eine zweite Plenumssitzung beantragen. Die neun Mitglieder des Lenkungsausschusses, darunter der Sekretär des EBR, treffen sich einmal jährlich mit dem Arbeitgeber, zweimal jährlich intern sowie bei aktuellen Anlässen. Alle Sitzungen finden in Paris statt.

 

Obwohl alle Kosten für die Sitzungen direkt vom Arbeitgeber übernommen werden, erhält der EBR ein eigenes Budget von 60.000 € jährlich. Neben den Sitzungen und den Freistellungszeiten in ihren Herkunftsländern erhalten alle EBR-Mitglieder 30, die Mitglieder des Lenkungsausschusses 60 und der Sekretär 100 Stunden pro Jahr zusätzlich zur persönlichen Disposition. Für Frankreich typisch ist auch eine sehr weitgehende Finanzierung von Sachverständigen.


 

US-Konzern gründet EBR nach niederländischem Recht

 

Am 13. Februar 2008 wurde eine EBR-Vereinbarung für Nalco unterzeichnet. Der US-Konzern ist in der Wasseraufbereitung und in chemischen Prozessen für die Industrie tätig. Das Besondere an der Vereinbarung: am Ende jedes Quartals findet eine EBR-Sitzung mit allen Delegierten aus 19 Ländern am Sitz der Europaleitung in Leiden (Niederlande) statt, in der das Management einen Bericht über die Finanzlage erstattet. Zusätzlich sind Sondersitzungen in besonderen Fällen möglich. Jedes EBR-Mitglied erhält ein persönliches Freistellungsbudget von 40 Stunden, der Sekretär von 120 Stunden und die fünf weiteren Mitglieder des Lenkungsausschusses von 60 Stunden pro Jahr. Die Teilnahme an Sitzungen wird hierauf nicht angerechnet.

 

Die Texte von zahlreichen EBR-Vereinbarungen stehen auf einer Download-Seite zur Verfügung.

 

  8. Der Blick über Europa hinaus
 
 

Internationale Rahmenvereinbarungen im Dienstleistungssektor

 

Neben der Metallindustrie (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006) sind Rahmenabkommen über weltweite Sozialstandards besonders in Unternehmen des Dienstleistungssektors verbreitet. Für den Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften UNI gehört dies zu einem Arbeitsschwerpunkt.

 

Reingard Zimmer von der Redaktion der EBR-News sprach in Genf mit Alke Bössiger (Foto) von UNI über die gewerkschaftlichen Strategien zu diesem Thema. Zuletzt hatte UNI ein solches Abkommen im Dezember 2007 im spanischen Telekommunikationskonzern Telefónica unterzeichnet (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007). Einer harten Kampagne bedurfte es in der kanadischen Druckereigruppe Quebecor, bis im Mai 2007 eine weltweite Rahmenvereinbarung perfekt war (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).


 

Joghurtfabrik in den USA erhält Belegschaftsvertretung

 

Der französische Nahrungsmittelkonzern Danone gehörte bereits in den 1980er Jahren zu den Pionieren bei der Unterzeichnung internationaler Rahmenabkommen mit den Gewerkschaften. Dennoch sind fundamentale Arbeitnehmerrechte nicht überall selbstverständlich, so z. B. in den USA. Die 300 Beschäftigten der Joghurtfabrik in Minster (Ohio) konnten erst am 6. Dezember 2007 ihren Anspruch auf eine gewerkschaftliche Vertretung durchsetzen, nachdem die Werksleitung dies zuvor verweigert hatte. Der Erfolg in den USA war nur durch Unterstützung der Internationalen Union der Lebensmittelarbeitergewerkschaften (IUL) in Genf möglich, die zuletzt im Juni 2007 mit Danone ein Antidiskriminierungsabkommen geschlossen hatte (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007). 


 

Air France KLM mit neuer Sozialcharta

 

Am 20. Februar 2008 wurde auf dem Pariser Flughafen Roissy zwischen dem EBR und der zentralen Leitung von Air France KLM eine Sozialcharta unterzeichnet und damit ein Abkommen für Air France aus dem Jahre 2001 auf die neue Gruppe ausgedehnt. Nach der Übernahme der niederländischen Fluggesellschaft KLM durch Air France hatten im Februar 2006 auch die beiden Europäischen Betriebsräte fusioniert (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006). Der Lenkungsausschuß des EBR wird die Umsetzung der Charta überwachen, die formal zwar nur innerhalb der EU gilt, aber weltweit als Referenz im Konzern angesehen wird. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

  9. Aus der EBR-Forschung
 
 

Studie über Betriebsräteberatung zeigt große nationale Unterschiede

 

Im Dezember 2007 legte die Ruhr-Universität in Bochum gemeinsam mit der Hans-Böckler-Stiftung eine Branchenstudie über Betriebsräteberater vor. In Abgrenzung von den traditionellen Managementberatungen richtet sich die "arbeitsorientierte Beratung" an den Belangen der Belegschaft und deren Vertreter aus. Ihre Ursprünge liegen in den 1980er Jahren und den damaligen Veränderungen der Arbeitsorganisation und Technologie. Heute werden Betriebsräteberater vorwiegend bei Umstrukturierungen und Betriebsschließungen hinzugezogen, aber auch für die Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen auf unterschiedlichen Themenfeldern. Die Grenzen zwischen Consulting, Seminaren und angewandter Forschung sind fließend.

Für Europäische Betriebsräte besonders interessant ist das Kapitel 5 zur Betriebsräteberatung im internationalen Vergleich. Die EU-Richtlinien zu Massenentlassungen oder zur Unterrichtung und Anhörung auf nationaler Ebene sehen – im Gegensatz zur EBR-Richtlinie – keine Mindestvorschriften über den Beratereinsatz vor. Alles ist hier abhängig von den nationalen Gepflogenheiten. So ist z. B. der Einsatz von externen Sachverständigen in Frankreich am weitesten verbreitet und im Vereinigten Königreich praktisch nicht vorhanden. Deutschland liegt im Mittelfeld, hat aber einen Nachholbedarf.

Die Studie zeigt den Rechtsrahmen für einige Länder auf:

  • In Deutschland, Frankreich, Belgien und den Niederlanden kann der Betriebsrat auf Kosten des Arbeitgebers Sachverständige hinzuziehen, in Italien gilt dies nur für die RSU (eine Art von Betriebsrat, die noch nicht in allen Betrieben etabliert ist, siehe Länderbericht Italien).

  • In Großbritannien, Irland, Dänemark, Luxemburg und Spanien gibt es keine Regelung, wonach der Arbeitgeber Kosten für externe Sachverständige tragen muß.

In Deutschland ist die Rechtsgrundlage bisweilen strittig, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom Oktober 2006 zeigt, das den Arbeitgeber von der Kostenübernahme freistellt.

Beratung für Europäische Betriebsräte

 

Die EBR-Richtlinie benennt in den subsidiären Vorschriften den Anspruch auf Hinzuziehung eines Sachverständigen, wovon in französischen Unternehmen am stärksten Gebrauch gemacht wird. Am geringsten ist die Unterstützung durch Sachverständige in angelsächsisch geprägten Unternehmen. Nur 60% aller EBR-Vereinbarungen sehen die Anwesenheit von Experten in allen EBR-Sitzungen vor, in manchen Fällen ist der Arbeitgeber nicht zur Kostenübernahme verpflichtet.

 

Aus diesem Grund wird das Beratungsmandat häufig von hauptamtlichen Gewerkschaftssekretären unentgeltlich wahrgenommen. Hier kann von einer verdeckten Subventionierung des Arbeitgebers durch Mitgliedsbeiträge der Gewerkschaften gesprochen werden. Die derzeitige EBR-Richtlinie zeigt eine Unschärfe in der Abgrenzung von Gewerkschaftsbetreuern und Sachverständigen, weshalb der Europäische Gewerkschaftsbund sich für ein eigenständiges Teilnahmerecht der Gewerkschaften an EBR-Sitzungen zusätzlich zur Kostenübernahme für Experten ausspricht.


 

Abschlußbericht aus Österreich

 

Am 26. Januar 2008 legte die Universität Linz den Abschlußbericht eines Forschungsprojekts vor, das in Kooperation mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) die Erfolgsfaktoren, Hemmnisse und Herausforderungen für Europäische Betriebsräte untersucht hatte (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006). Fallstudien beleuchten die EBR-Arbeit bei Austria Tabak, Semperit, MAN und weiteren Unternehmen. Die Studie definiert Eckpunkte auf dem Weg zu einem aktiven und erfolgreichen Europäischen Betriebsrat und benennt Probleme, z. B. die mangelhafte personelle Kapazität der Gewerkschaften zur EBR-Betreuung.

In zurückliegenden Ausgaben der EBR-News hatten wir bereits Ergebnisse des Forschungsprojekts vorgestellt. So haben die Forscher z. B. die Rolle der zentralen Leitung nach Typen geordnet:

  10. Interessante Webseiten
 
 

Nordische Gewerkschaften informieren über EBR-Themen

Unter dem Dach von Nordic IN haben sich 22 Gewerkschaften aus den Branchen Metall, Energie, Chemie, Papier und Textil aus Schweden, Dänemark, Finnland, Norwegen und Island zusammengeschlossen, um ihren Einfluß in Europa zu stärken. Eine Webseite liefert aktuelle Nachrichten über Arbeitsbeziehungen und über Europäische Betriebsräte, teilweise auch in englischer Sprache.


Europäische Betriebsräte in kleinen EU-Ländern

Diese Webseite ist ein gelungenes Beispiel für die transparente Dokumentation eines EU-geförderten Projektes, das Gewerkschaften aus Malta, Südzypern und Estland im Jahr 2007 durchführten. Das Projektmanagement wie auch die Forschungs- und Seminarplanung sind dort nachzulesen.


Französischer EBR mit eigenem Bulletin

Der Europäische Betriebsrat der französischen Bank BNP Paribas gibt von Zeit zu Zeit ein eigenes Bulletin über seine Arbeit heraus. Die Dateien sind auf einer Webseite der Gewerkschaft CGT-FO abrufbar.


Regionale Vernetzung der Gewerkschaften

Mit diesem EU-geförderten Projekt vernetzen sich regionale Gewerkschaften aus Niedersachsen, Andalusien, Großpolen und der Normandie miteinander. Auf der Webseite sind Informationen über geplante Workshops und Themen abrufbar, die in dem Projekt bearbeitet werden sollen.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

  11. Neue Publikationen
 
 
Regeln für Finanzinvestoren

Der Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) legte im Oktober 2007 eine Broschüre über Finanzinvestoren vor. Mit einem Elf-Punkte-Programm sollen Beteiligungsgesellschaften (Private Equity und Hedge Fonds) auf sozial verantwortliches Handeln verpflichtet werden, vor allem zur Einhaltung geltender Tarifverträge und Outsourcing-Vereinbarungen. Die Broschüre ist in fünf Sprachen erhältlich und stellt konkrete Beispiele dar, z. B. den Einstieg von Blackstone bei der Deutschen Telekom oder den Dialog der britischen Gewerkschaft GMB mit Permira.

UNI Global Union

Private Equity. Eine Herausforderung für die Gewerkschaften

Nyon 2007, 48 Seiten


Juristisches Handbuch zum Betriebsübergang

Im Februar 2008 ist die dritte Auflage eines Ratgebers für Betriebsräte erschienen, die mit diversen Formen von Umstrukturierungen konfrontiert sind. Dargestellt werden die rechtlichen Folgen von Betriebsänderungen für den Betriebsrat, die Mitbestimmung im Aufsichtsrat, die Geltung von Tarifverträgen, den individuellen Arbeitsvertrag wie auch für die betriebliche Altersversorgung. Neu eingearbeitet sind sowohl die EU-Fusionsrichtlinie (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006) als auch die SE-Gesetzgebung (siehe Bericht in den EBR-News 4/2004).

Michael Bachner/Roland Köstler/Volker Matthießen/Wolfgang Trittin

Arbeitsrecht bei Unternehmensumwandlung und Betriebsübergang

Baden-Baden 2008, 3. Auflage, 499 Seiten, ISBN 978-3-8329-2592-5, € 58,-


Umbruch des polnischen Arbeitsrechts

Zum Jahresende 2007 ist diese Dissertation erschienen, die sich mit der Transformation des polnischen Arbeitsrechts in den Jahren nach 1989 befaßt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Rolle der Gewerkschaften, die zunächst ein Monopol in der betrieblichen Interessenvertretung für sich reklamiert hatten (ähnlich wie in Großbritannien). Erst die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Unterrichtung und Anhörung in polnisches Recht führte ab dem Jahr 2007 zur Bildung von Betriebsräten in polnischen Betrieben (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006). Die Vorgeschichte der jüngsten Entwicklungen wird von der Autorin ebenso dargestellt wie die Umsetzung der EBR-Richtlinie und die Folgen für die polnischen Arbeitsbeziehungen.

Patrizia Chwalisz

Die Transformation des polnischen Arbeitsrechts und die Gewerkschaften

Frankfurt am Main 2007, 248 Seiten, ISBN 978-3-631-56518-6, € 56,80


Gewerkschaften in Rußland

Diese im Januar 2008 erschienene Broschüre beleuchtet die Geschichte der russischen Gewerkschaftsbewegung nach 1992 wie auch die aktuelle Situation in der Metallindustrie und der chemischen Industrie. Beispielhaft wird der regelmäßige Erfahrungsaustausch zwischen den deutschen und russischen Arbeitnehmervertretern im Henkel-Konzern dargestellt.

DGB-Bildungswerk u. a.

Gewerkschaften in Rußland heute

Düsseldorf 2008, 55 Seiten, € 3,50

Im Mai 2006 hatte der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) eine Studie über den russischen Konzern Gazprom vorgelegt, einen der größten Arbeitgeber Europas.

  12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         Beispiele aus unserer Arbeit

 

Europa-Forum von Roche startet in neue Amtszeit

 

Der schweizerische Pharmakonzern Hoffmann-La Roche verfügt seit 1996 über ein Europa-Forum. Vom 10. bis 14. März 2008 trafen sich in Brüssel 27 Mitglieder aus 13 EU-Ländern und der Schweiz zur konstituierenden Sitzung für die nächsten vier Jahre. Da etwa die Hälfte der Delegierten neu im Amt ist, führte das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" einen Workshop über die EBR-Arbeit und die Betriebsverfassung der EU-Länder durch.

 

Ein wichtiger Diskussionspunkt war die laufende Revision der EBR-Richtlinie, die möglicherweise zu einer Anpassung der EBR-Vereinbarung bei Roche führen könnte. Diese sieht eine jährliche Sitzung mit der zentralen Leitung vor, ein Koordinationskomitee (Präsidium) trifft sich zweimal jährlich. Als freiwillige Vereinbarung genießt sie nach Artikel 13 der EBR-Richtlinie bis heute Bestandsschutz, sie unterliegt weder dem schweizerischen noch dem Recht eines EU-Landes. Positives Merkmal ist die Berücksichtigung der beiden Sparten Pharma und Diagnostik, jede Tochtergesellschaft mit mehr als 150 Arbeitnehmern entsendet pro Land mindestens einen Delegierten in den EBR.


 

Restrukturierungen in der Energiewirtschaft in West- und Osteuropa

 

Welche Strategien verfolgen Energieunternehmen im europäischen Binnenmarkt? Wie können Arbeitnehmervertreter darauf national und europäisch reagieren? Wie kann die Rolle Europäischer Betriebsräte in Energieunternehmen gestärkt und eine gemeinsame Plattform entwickelt werden, die in West- und Osteuropa gleichermaßen tragfähig ist? Diesen Fragen wollen sich Energiegewerkschaften aus Rumänien, Ungarn, Tschechien, Deutschland, Österreich und Italien stellen. In Kooperation mit dem Europäischen Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) in Brüssel wird ein entsprechendes EU-Restrukturierungsprojekt derzeit vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" vorbereitet.


 

Abgeschlossene Projekte: Berichte jetzt verfügbar

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" beteiligte sich im Rahmen eines EU-geförderten Projektes, das vom italienischen Forschungsinstitut CESOS und dem Gewerkschaftsbund CISL initiiert worden war, an der Erstellung von Fallstudien in der chemischen Industrie. In den Unternehmen Smurfit Kappa, Kion und ContiTech wurde der Einfluß deutscher Betriebsräte auf Umstrukturierungen im Licht der neuen EU-Richtlinie zur Information und Konsultation empirisch beleuchtet (siehe auch Bericht in den EBR-News 2/2007). Alle Dokumente sind inzwischen über die Webseite des Forschungsprojektes abrufbar (in englischer Sprache), darunter auch Fallbeispiele aus Frankreich, Ungarn, Italien, Spanien und Rumänien.

Im Rahmen des LINKS-Projekts ("Possibilities and Limitations for European Works Councils in the Port Sector") legte das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" eine Fallstudie über den Europäischen Betriebsrat von Dubai Ports World vor. Dieser war im Mai 2007 nach Übernahme der britischen Fähr- und Hafengesellschaft P&O durch die arabische Gruppe gegründet worden und ersetzte den seit dem Jahr 2000 bestehenden EBR von P&O (siehe auch Bericht in den EBR-News 2/2007). Das Dokument enthält interessante Details eines Gerichtsverfahrens aus dem Jahre 2002, dem bisher einzigen Rechtsstreit eines Europäischen Betriebsrates auf britischem Boden. Darin wird die ungelöste Frage des rechtlichen Status von britischen EBR-Gremien exemplarisch deutlich.


 

Jüngste Beiträge in Fachzeitschriften

 

Am Themenschwerpunkt "Gewerkschaften im Aufschwung?" der Zeitschrift spw im Dezember 2007 beteiligte sich Kathleen Kollewe mit einem Beitrag unter dem Titel "Was heißt Gute Arbeit?". Die Arbeitsbeziehungen in Schweden beleuchtete ein Länderbericht von Dr. Werner Altmeyer und Olle Hammarström in der Zeitschrift der betriebsrat im Januar 2008 unter dem Titel "Vertrauensleute statt Betriebsrat". Ebenfalls im Januar 2008 berichtete Bernhard Stelzl im Magazin Mitbestimmung über das WSI-Herbstforum "WSI zu Armut, Reichtum und Sozialstaat" und Dr. Werner Altmeyer erläuterte das jüngste Gerichtsurteil zur vorläufig gestoppten Fusion von Gaz de France mit Suez ("Aufsichtsrat muß EBR-Rechte beachten", siehe auch Punkt 2 weiter oben). 

Weitere Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Publikationsseite.

 

  13. Aktuelle Seminartermine
 
 

Für die folgenden von uns mitgestalteten Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:

 

Betriebsratstätigkeit in Europa – Der Euro-Betriebsrat (EBR)

  • Arbeit ohne Grenzen – Der Weg zum Europäischen Betriebsrat

    16. - 19.09.2008 in Frankfurt am Main

     

  • EBR für Profis – Vertiefungs- und Auffrischungskurs

    03. - 07.11.2008 in Berlin

Europa für Gewerkschaftssekretäre der IG Metall

Institutionen – Politikfelder – Europäische Betriebsräte

16. - 18.04.2008 in Bad Orb

13. - 15.10.2008 in Bad Orb

 

Inhouse-Veranstaltungen

Eine Übersicht über die Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

→ Themen für Inhouse-Seminare

→ Themen für Fachvorträge

 

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Carmen Bauer, Kathleen Kollewe, Bernhard Stelzl, Reingard Zimmer

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 10.073 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 1.150 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 822 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

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Wir freuen uns über Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.

Bitte schreiben Sie uns: info@euro-betriebsrat.de