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20.
März 2009
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1.
Betriebsräte
beraten neue Rechtslage
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Landwirtschaftsminister
sollen EBR-Richtlinie in Kraft setzen
Am
17. Dezember 2008 einigte sich der EU-Ministerrat in Brüssel
auf
die neue Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat. Am Tag zuvor
hatte auch das Europäische Parlament in einer Plenarsitzung
mit
großer Mehrheit zugestimmt (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2008). Da Probleme mit der Übersetzung
nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden konnten, steht die formelle
Beschlußfassung im Ministerrat immer noch aus.
Derzeit
prüfen die Sprachjuristen alle 22 Sprachversionen der neuen
Richtlinie, damit der Inhalt des Rechtstextes in allen Sprachen
identisch ist. Dies wird voraussichtlich bis 16. April 2009 dauern. Die
endgültige Verabschiedung ist für den 23. April 2009
durch
die EU-Landwirtschaftsminister geplant, und zwar als sogenannter
A-Punkt (d. h. das Gesetz wird ohne Diskussion verabschiedet). Nach der
Unterzeichnung durch das Europäische Parlament (wahrscheinlich
am
6. Mai 2009) wird die EBR-Richtlinie im Amtsblatt der EU
veröffentlicht und in Kraft treten.
Hamburger Fachtagung sprengte
alle Erwartungen
Am
26. Januar 2009 führte das Trainings- und
Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" erstmals eine Fachtagung für
Europäische Betriebsräte durch. Insgesamt 64
Teilnehmer,
darunter EBR-Mitglieder aus 33 Unternehmen, Wissenschaftler von vier
Hochschulen, Vertreter von Beratungsinstituten und Stiftungen,
Rechtsanwälte sowie Gewerkschaftssekretäre von DGB,
ver.di,
IG BCE und IG BAU waren der Einladung nach Hamburg gefolgt, um sich
über die neue EBR-Richtlinie zu informieren.
Neben der Schilderung des
Gesetzgebungsprozesses durch die Europa-Abgeordnete Karin Jöns
und den stellvertretenden Generalsekretär des
Europäischen Gewerkschaftsbundes Reiner Hoffmann fand der
Erfahrungsbericht des EBR-Vorsitzenden von General Motors, Klaus Franz,
besonders große Beachtung. Da wegen des großen
Andrangs eine Reihe von Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt
werden konnten, bieten wir weitere Termine im Laufe des Jahres an
(siehe unten).
Medienecho
auf die Fachtagung
Die
gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung nutzte die
Gelegenheit, um einige Teilnehmer der Fachtagung für das
Magazin "Mitbestimmung" zu interviewen und die Hintergründe
des Gesetzgebungsverfahrens anhand von Redebeiträgen zu
beleuchten.
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2.
Euro-Betriebsräte organisieren Aktionstage
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"Frozen
day" bei EDS
Der von dem
fusionierten IT-Dienstleister
Electronic Data Systems (EDS) und Hewlett-Packard geplante Stellenabbau
stößt in der Belegschaft auf wachsenden Protest. Der zweite europaweite
Aktionstag fand am 29. und 30. Januar 2009 statt und war unter Hinweis
auf das Einfrieren der Gehälter als "Frozen day" bezeichnet
worden. Besonders betroffen vom Personalabbau sind zur Zeit die
EDS-Aktivitäten in Ungarn, die nach Indien verlagert werden.
Der ungarische Betriebsrat wurde darüber nur
ungenügend, der Europäische Betriebsrat
überhaupt nicht informiert. Über die Konsequenzen der
im August 2008 vollzogenen Fusion werden die Arbeitnehmer weitgehend im
Unklaren gelassen (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2008).
Stahlarbeiter
fordern Zusagen ein
Am
10. Februar 2009 fand ein Aktionstag bei
ArcelorMittal statt. Der Stahlkonzern will in Europa 6.000
Arbeitsplätze
abbauen. Zwar hatte die zentrale Leitung dem engeren Ausschuß
des EBR auf
einer Sitzung in London am 15. Dezember 2008 zugesagt, auf
Kündigungen zu verzichten. Die Konditionen des freiwilligen
Ausscheidens sollten aber in jedem Land
getrennt ausgehandelt werden. Während es in Frankreich,
Belgien und Luxemburg inzwischen Kollektivverträge
darüber gibt, haben die Verhandlungen in Ländern wie
Polen, Tschechien und Rumänien noch nicht
begonnen. Die EBR-Vereinbarung von ArcelorMittal war nach der Fusion im
Juli 2007 unterzeichnet worden (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007).
Aktionstag gegen Umstrukturierungen
bei Bosch
Der Automobilzulieferer Bosch erlebte am 16.
Februar 2009 einen europaweiten Aktionstag in den
Produktionsstätten für Bremsen in Deutschland,
Frankreich, Spanien, Italien und Portugal. In Brüssel hatten
Arbeitnehmervertreter dieses Unternehmensbereichs am 27. Januar 2009
den Aufbau einer eigenen Kommunikationsstruktur beschlossen, um
Informationen zwischen den Standorten schnell auszutauschen.
Verabschiedet wurde auch ein Forderungskatalog, der auf ein
europaweites Rahmenabkommen zielt.
Zwar gibt es bei Bosch seit 1998 einen
Europäischen Betriebsrat, aber die verschiedenen Sparten sind
darin nicht angemessen vertreten. Der Europäische
Metallgewerkschaftsbund (EMB) versucht daher, im Unternehmensbereich
Bremssysteme durch eine Koordinierungsgruppe eine
eigenständige Vertretungsstruktur aufzubauen.
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3. EBR-Vereinbarungen
werden aktualisiert
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EADS
greift neuer EBR-Richtlinie vor
Am 30. Oktober 2008 einigten
sich Arbeitnehmervertreter und zentrale Leitung des Luft- und
Raumfahrtkonzerns EADS auf eine neue EBR-Vereinbarung nach
niederländischem Recht. Sie ersetzt die Regelung aus dem Jahr
2000. Dem EBR
gehören 17 Mitglieder an, je sechs aus Deutschland und
Frankreich, drei aus Großbritannien und zwei aus Spanien. Als
ständiger Gast wird ein Beobachter des Europäischen
Metallgewerkschaftsbundes (EMB) eingeladen. Anders als in Frankreich
besteht der EBR nur aus Arbeitnehmervertretern.
Der EBR wählt ein Präsidium
und einen Wirtschaftsausschuß, bestehend aus je sechs
Mitgliedern. Plenarsitzungen finden viermal jährlich statt.
Die Definition von Unterrichtung und Anhörung wurde bereits
aus dem Text der neuen EBR-Richtlinie übernommen. Die
Vereinbarung legt ein Prozedere für den Abschluß
transnationaler Kollektivvereinbarungen fest. Unterhalb dieses
Holding-EBR gibt es im EADS-Konzern seit Jahren vier
eigenständige europäische
Spartenbetriebsräte, darunter einen für Airbus (siehe
Bericht
in
den EBR-News 1/2006).
EBR vor der Aufspaltung
Am 5. und 6. Februar 2009 konstituierte sich
der Europäische Betriebsrat der Mecom-Gruppe in Berlin in
erweiterter Zusammensetzung. Durch den Aufkauf von Aktivitäten
in den Niederlanden war eine Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung aus
dem Jahr 2006 notwendig geworden. Sie baut auf dem 2001
gegründeten EBR der norwegischen Mediengruppe Orkla auf und
ist skandinavisch geprägt (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006).
Die deutschen EBR-Mitglieder werden das Gremium jedoch bald wieder
verlassen, weil Mecom seine deutsche Tochtergesellschaft, den Berliner
Verlag, an DuMont Schauberg verkaufen will. Diese Kölner
Mediengruppe verfügt bisher noch nicht über einen EBR.
Neue EBR-Vereinbarung nach
umstrittener Fusion erneut vertagt
Der Zusammenschluß der beiden
französischen Energiekonzerne Gaz de France und Suez im Juli
2008 war eine politisch umstrittene Maßnahme. Im Vorfeld kam
es zu einem der wichtigsten Gerichtsentscheidungen in der
15jährigen Geschichte der EBR-Gesetzgebung. So konnte der
Europäische Betriebsrat von Gaz de France die Fusion per
einstweiliger Verfügung im November 2006 stoppen, weil seine
Anhörungsrechte von der zentralen Leitung mißachtet
wurden (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006). Dieser spektakuläre
gerichtliche Erfolg ermöglichte es den Arbeitnehmervertretern
von Gaz de France, im März 2008 einen transnationalen Interessenausgleich
durchzusetzen (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008).
In der Sitzung des Besonderen
Verhandlungsgremiums (BVG) vom 3. bis 5. März 2009 in Paris
sollte eine neue EBR-Vereinbarung unterzeichnet werden. Doch selbst
mehrere getrennte Besprechungen, in denen Formulierungskompromisse mit
der zentralen Leitung gesucht wurden, führten nicht zu einem
endgültigen Ergebnis. Die Verhandlungen werden daher im April
2009 fortgesetzt.
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4.
Gerichtsverfahren in EBR-Fragen
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Schwedisches Gericht stärkt
Europäische Betriebsräte
Am
8. Oktober 2008 urteilte ein Gericht in Stockholm zugunsten der
Auskunftspflicht im Vorfeld der Gründung eines EBR. Es handelt
sich um das erste Gerichtsurteil in einer EBR-Angelegenheit, das jemals
in Schweden ergangen ist. Die Richter verpflichten die Niederlassung
von Kühne + Nagel in Stockholm, alle Daten an die
Landesgesellschaft in Hamburg weiterzuleiten, die im Zusammenhang mit
der Bildung eines Europäischen Betriebsrates erforderlich sind.
Die
Speditionsgruppe blockiert seit 1996 die EBR-Gründung durch
juristische Obstruktion, was nach langen Auseinandersetzungen 2004 zu
einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg
führte. Da der Arbeitgeber auch danach beharrlich die
Gründung des EBR hinauszögert, kam es zu weiteren
Gerichtsverfahren. Im Januar 2007 urteilte der Oberste Gerichtshof von
Österreich zugunsten der Auskunftspflicht (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2007). Jetzt steht noch ein ähnliches
Urteil in der Slowakei aus. Sollte die Entscheidung auch dort eindeutig
sein, wird der Arbeitgeber die EBR-Gründung einleiten, so der
Vorsitzende des deutschen Konzernbetriebsrates, Michael Kalis (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2008).
Das
Familienunternehmen wird inzwischen in Arbeitgeberkreisen heftig
kritisiert, weil die zahlreichen Urteile letztlich die
Arbeitnehmerseite - und zwar nicht nur in diesem Unternehmen -
stärken. Der Fall hat die Europäische Kommission
bewogen, in der neuen EBR-Richtlinie Vorkehrungen gegen ein solches
Verhalten zu treffen ("Lex Kühne + Nagel").
US-Computerhersteller
verliert Rechtsstreit in Frankreich
Am
21. Januar 2009 urteilte das
höchste französische Berufungsgericht in Paris ("Cour
de Cassation") zugunsten der Gewerkschaft CGT und gegen den
US-Computerhersteller Dell. Der Direktversender verfügt
über einen EBR kraft Gesetz nach französischem Recht,
da die Verhandlungen mit der Arbeitnehmerseite zu keinem Ergebnis
gekommen waren. Nach den Mindestvorschriften der EBR-Gesetzgebung
entfällt auf Frankreich nur ein einziger Sitz im Dell-EBR, um
den ein Streit entbrannte.
Das
Dell-Management wollte den CGT-Vertreter aus dem Werk Montpellier nicht
akzeptieren und ließ in der Fabrik Rueil-Malmaison bei Paris
zunächst einen Betriebsrat und später einen anderen
EBR-Delegierten wählen. Damit ist das Unternehmen nun in
letzter Instanz gescheitert. Das Gericht geht von einer Wahlperiode von
vier Jahren aus, unabhängig von zwischenzeitlichen
Änderungen bei örtlichen Betriebsräten. Der
CGT-Vertreter behält somit seinen Sitz im
Europäischen Betriebsrat.
Über eine
Delegiertenwahl zum Europäischen Betriebsrat hatte auch schon
das Bundesarbeitsgericht in Deutschland im April 2007 zu entscheiden
(siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008). Anders als bei Dell ging es aber
nicht um einen Streit mit dem Arbeitgeber, sondern um eine
Wahlanfechtung durch nichtgewählte Betriebsratsmitglieder.
Europäischer
Gerichtshof entscheidet über Anhörungsrechte
Derzeit
werden beim
Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zwei Fälle
verhandelt, die die Informations- und Konsultationspflichten des
Arbeitgebers bei Massenentlassungen betreffen. Der erste Fall geht
zurück auf ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Lüttich und betrifft den in Liquidation befindlichen
Automobilzulieferer Mono Car Styling. Der zweite Fall wurde vor dem
höchsten Gerichtshof von Finnland verhandelt und betrifft
Fujitsu Siemens Computers. In beiden Fällen müssen
die Richter nun klären, wann eine Information des Arbeitgebers
über Restrukturierungsmaßnahmen als "rechtzeitig"
anzusehen ist.
Formal
haben diese Gerichtsverfahren keinen Bezug zum EBR, dennoch
können die Entscheidungen mit Spannung erwartet werden. Sie
sind nämlich für eine genauere Definition der
Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers zur Information der Belegschaft
von präjudizierender Wirkung - und werden damit auch die
Anhörungsrechte der Europäischen
Betriebsräte indirekt beeinflussen.
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5.
Gründung von Europäischen Betriebsräten
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Medienunternehmen
verweigert EBR-Verhandlungen
Die zentrale Leitung des
finnischen Medienkonzerns Sanoma (auf dem Foto der Hauptsitz in
Helsinki) möchte die Gründung eines
Europäischen Betriebsrates vermeiden. Der Konzern hat 21.000
Beschäftigte, Niederlassungen in 20 Ländern und
gehört zu den fünf größten
Magazinverlagen in Europa. Die finnischen Gewerkschaften
führen seit Herbst 2008 eine Kampagne, um die Aufnahme von
EBR-Verhandlungen zu erzwingen.
Italienisch-rumänischer
EBR gegründet
Am
18. Dezember 2008 wurde
für den Röhrenhersteller Tenaris am Firmensitz in
Dalmine (Lombardei) eine EBR-Vereinbarung nach italienischem Recht
unterzeichnet. Dem neuen EBR gehören acht Vertreter aus
Italien und drei aus Rumänien an. Er trifft sich einmal
jährlich, wird von einem zweiköpfigen
Präsidium geleitet und vom Europäischen
Metallgewerkschaftsbund (EMB) beraten.
US-Heizungsanlagenbauer
gründet EBR
Am
20. Januar 2009 wurde
für die rund 2.000 europäischen
Beschäftigten von Lennox, einem Hersteller von Heiz- und
Kühlsystemen, eine EBR-Vereinbarung nach
französischem Recht geschlossen. Der EBR kommt einmal
jährlich am Sitz des Unternehmens in Mions, einem Vorort von
Lyon, unter dem Vorsitz des Arbeitgebers zusammen. Die 15
Arbeitnehmervertreter, darunter vier aus Frankreich, zwei aus Spanien
und je einer aus neun weiteren EU-Ländern, wählen
einen Sekretär, dessen Stellvertreter und zwei weitere
Mitglieder ins Präsidium. Diese erhalten jährlich 120
Stunden Freistellung, zusätzlich zu den Sitzungen.
Sondersitzungen des gesamten EBR finden auf Antrag von zwei Dritteln
seiner Mitglieder statt. Die Unterrichtungs- und
Anhörungsrechte sind in der EBR-Vereinbarung schon stark von
der neuen EBR-Richtlinie inspiriert.
Die
Texte von zahlreichen EBR-Vereinbarungen
stehen auf einer Download-Seite
zur Verfügung.
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6.
Europaweite EBR-Vertragspolitik
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Grundsätze zur Aus-
und Weiterbildung vereinbart
Am 16. Dezember 2008 unterzeichnete der
Europäische Betriebsrat von UniCredit mit der zentralen
Leitung in Mailand eine gemeinsame Erklärung zur Aus- und
Weiterbildung. Die Grundsätze sollen in allen
europäischen Niederlassungen der italienischen Bank gelten und
vom EBR überwacht werden. Dieser erhält die
erforderlichen Arbeitsmittel. Im April 2008 waren
zwei Arbeitsgruppen aus je zwölf Vertretern der
Personalleitung und des EBR gebildet worden, um derartige Dokumente auszuarbeiten.
Auf der Internetseite der Bank
finden sich weitere Informationen über die Arbeit des
Europäischen Betriebsrates. Er war 2007
nach dem Aufkauf der deutschen HypoVereinsbank gegründet
worden und verfügt über eine der besten
EBR-Vereinbarungen in Italien (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2007).
Evaluierung
des Abkommens zur Antidiskriminierung
Am
15. Januar 2009 legte der französische Nuklearkonzern Areva
den Abschlußbericht des von der EU finanziell
geförderten Projektes ODEO ("Open Dialogue through Equal
Opportunities") vor. In den Monaten zuvor war in allen 51
europäischen Standorten die Personalpolitik untersucht worden.
Die zentrale Leitung von Areva hatte im November 2006 ein Abkommen mit
dem Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) und dem
Europäischen Betriebsrat über die Gleichbehandlung
von Männern und Frauen und zur Integration von Behinderten
geschlossen (siehe Bericht
in den
EBR-News 4/2006). Das Projekt ODEO wurde von Areva und dem
EMB gemeinsam durchgeführt und beinhaltete zehn Workshops mit
insgesamt 140 Teilnehmern, um die Durchsetzung des
europäischen Rahmenabkommens vor Ort sicherzustellen.
Rahmenvertrag
über Kapazitätsanpassungen brachte
keine Lösung
Am
12. Januar 2009 einigte sich der EBR von General Motors mit der
zentralen Leitung auf ein europaweites Rahmenabkommen. Wichtigster
Bestandteil war die Zusage des Arbeitgebers, trotz der Absatzkrise auf
Werksschließungen und betriebsbedingte Kündigungen
zu verzichten. In dem Rahmenabkommen wurden Mindestandards für
Produktionskürzungen festgesetzt und flexible Anpassungen der
Arbeitszeit ermöglicht. Damit stellte der Europäische
Betriebsrat ein weiteres Mal unter Beweis, daß er wie ein
"vollwertiger Konzernbetriebsrat" agiert, so sein Vorsitzender Klaus
Franz (Foto) auf der EBR-Fachtagung des Trainings- und Beratungsnetzes
"euro-betriebsrat.de" am 26. Januar 2009 in Hamburg. Ein
transnationales Abkommen dieser Art hatte es zuvor in keinem einzigen
Unternehmen gegeben.
Angesichts
der Ereignisse in den Tagen danach ist die
Zusage des Arbeitgebers jedoch nicht mehr aktuell. Am 20. Februar 2009
meldete die schwedische Tochter Saab Insolvenz an. Derzeit wird die
Loslösung von Opel und Vauxhall aus dem US-Mutterkonzern in
der Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (SE)
diskutiert. Am 12. März 2009 einigten sich die Europazentrale
von General Motors und der Europäische Betriebsrat bei einer
Sitzung in Rüsselsheim darauf, Verhandlungen über die
zukünftige Unternehmensstruktur und die Konsequenzen
für die Arbeitnehmer aufzunehmen.
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7.
Weltweite Rahmenabkommen
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Überarbeitetes
Abkommen für Faber-Castell
Seit
dem 16. Januar 2009 gilt
für den bayerischen Schreibwarenhersteller Faber-Castell eine
aktualisierte Fassung seiner weltweiten Sozialstandards. Das
internationale Rahmenabkommen aus dem Jahr 2000 hatte sich
bewährt und wurde nun in einigen Punkten ergänzt. Es
gilt in Gewerkschaftskreisen als vorbildlich. Folgende Texte sind nur
in englischer Sprache verfügbar:
Schwedischer
Druckkonzern setzt Zeichen
Am 27. Januar 2009 unterzeichnete UNI, der
internationale Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften, mit der
zentralen Leitung der schwedischen Druck- und Verlagsgruppe Elanders in
Göteborg ein Rahmenabkommen zur Sicherung internationaler
Arbeitsstandards. Es handelt sich um das erste Abkommen dieser Art
für ein schwedisches Unternehmen der Druckindustrie. Das
Abkommen gilt für Niederlassungen in elf Ländern auf
vier Kontinenten, es fördert auch die Anerkennung von
Arbeitnehmervertretungen in den USA. In der gleichen Sitzung wurde eine
Vereinbarung zur Gründung eines
Europäischen
Betriebsrates für Elanders unterzeichnet.
Büromöbelhersteller
bekennt sich zu Sozialstandards
In Frankfurt am Main unterzeichneten am 13. Februar
2009 die Bau- und Holzarbeiter-Internationale und der
Büromöbelhersteller Wilkhahn ein internationales
Rahmenabkommen, das neben Deutschland auch die
Produktionsstätten in Spanien und Australien umfaßt.
Vereinbart wurde ein vorbildliches Monitoringverfahren. Das Unternehmen
aus Bad Münder beschäftigt insgesamt 600 Arbeitnehmer
und fällt bisher noch nicht unter die EBR-Richtlinie.
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8. Deutsche
Unternehmen prägen die SE-Landschaft
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Erstmals
firmiert eine deutsche Bank als SE
Am
1. Oktober 2008 wurde die DVB Bank in eine Europäische
Gesellschaft (SE) umgewandelt. Der Aufsichtsrat besteht weiterhin aus
neun Mitgliedern, davon drei Vertreter der Arbeitnehmer. Die 13
Mitglieder des SE-Betriebsrates kommen aus Deutschland,
Großbritannien, den Niederlanden, Norwegen und Griechenland.
Die DVB Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist auf
Transportfinanzierung spezialisiert.
SE
mit paritätischem Aufsichtsrat
SGL
Carbon aus Wiesbaden
firmiert seit dem 23. Januar 2009 als SE. Ende November 2008 war eine
Vereinbarung mit den Arbeitnehmervertretern abgeschlossen worden. Der
Hersteller von Kohlenstoffprodukten hat auch in Zukunft einen
paritätisch besetzten Aufsichtsrat aus zwölf
Mitgliedern. Von den sechs Arbeitnehmervertretern kommen vier aus
Deutschland und je einer aus Polen und Großbritannien. Ein
SE-Betriebsrat mit 13 Mitgliedern aus sieben Ländern wird den
1996 gegründeten Europäischen Betriebsrat ersetzen.
Herausragende
SE-Vereinbarung für GfK
Seit
dem 3. Februar 2009 ist die Gesellschaft für Marktforschung
(GfK-Gruppe) in Nürnberg eine SE. Dem neunköpfigen
Aufsichtsrat des viertgrößten
Marktforschungsunternehmens
der Welt gehören drei Arbeitnehmervertreter an: aus
Deutschland,
den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich. Im
SE-Betriebsrat, der einmal pro Jahr tagt, hat jedes Land mindestens
einen Sitz. Die laufenden Geschäfte führt ein
"Steering
Committee", dessen sieben Mitglieder aus verschiedenen Ländern
kommen und das sich zu drei ordentlichen Sitzungen pro Jahr trifft.
Die
GfK-Vereinbarung ist
ähnlich richtungsweisend wie die im Dezember 2008
abgeschlossene SE-Vereinbarung beim Klebstoffhersteller tesa (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2008): zentrale Leitung und SE-Betriebsrat
können gemeinsame Initiativen zu
länderübergreifenden Themen ergreifen, der
SE-Betriebsrat kann temporäre Ausschüsse zu
bestimmten Themen oder Projekten einrichten, in Ländern ohne
Betriebsrat kann der SE-Betriebsrat auf Wunsch tätig werden
und bei Streitigkeiten aus der SE-Vereinbarung ist eine
dreiköpfige Schlichtungsstelle vorgesehen.
Baumaschinenhersteller
vermeidet paritätischen Aufsichtsrat
Seit
dem 18. Februar 2009 firmiert der Baumaschinenhersteller Wacker Neuson
aus München als Europäische Gesellschaft (SE). Zuvor
war am 14. Januar 2009 eine SE-Vereinbarung unterzeichnet worden, die
17 EU-Länder abdeckt. Die 14 Mitglieder des SE-Betriebsrates,
daunter sieben aus Deutschland, kommen zweimal jährlich
zusammen und wählen einen geschäftsführenden
Ausschuß aus sieben Mitgliedern. Dieser kann mindestens eine
weitere jährliche Sitzung durchführen.
Länder mit kleiner Belegschaft werden zu Regionen
zusammengefaßt und entsenden Regionalvertreter. Wacker Neuson
war 2007 durch Fusion zweier Baumaschinenhersteller entstanden. Die
Anteilseigner wollten einen paritätischen Aufsichtsrat
vermeiden, was nur durch SE-Umwandlung möglich ist. Auch bei
wachsender Belegschaft bleibt es daher für die
Arbeitnehmerseite bei zwei von sechs Sitzen.
Größter
paritätischer SE-Aufsichtsrat in Europa
Am
18. Februar 2009 wurde
für die Fahrzeug- und Maschinenbaugruppe MAN am Sitz in
München eine SE-Vereinbarung unterzeichnet, die einen
16köpfigen paritätischen Aufsichtsrat vorsieht.
Niemals zuvor war durch SE-Vereinbarung ein Aufsichtsrat dieser
Größe gebildet worden. Selbst Konzerne wie BASF,
Allianz oder Fresenius wollten nicht mehr als zwölf Mandate
(davon sechs Arbeitnehmervertreter) akzeptieren. Bei MAN finden sich
unter den acht Arbeitnehmervertretern zwei
Gewerkschaftssekretäre der IG Metall, vier
Betriebsratsmitglieder aus Deutschland und je ein betrieblicher
Vertreter aus Polen und Österreich.
Der
1996 gegründete
Europäische Betriebsrat wird in Kürze durch einen
SE-Betriebsrat ersetzt, dem 26 Mitglieder angehören. Der
geschäftsführende Ausschuß aus neun
Mitgliedern kommt regelmäßig mit der zentralen
Leitung zusammen. Die SE-Vereinbarung von MAN geht in vielen Punkten
über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus und kann als
Meilenstein für die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE
angesehen werden. Im April 2006 war bereits für die
Tochtergesellschaft MAN Diesel eine SE-Vereinbarung unterzeichnet
worden (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006), die erste, die es in Deutschland je
gab. Die Umwandlung der MAN AG in die MAN SE soll im Mai 2009
stattfinden.
Weitere
Informationen
über die Mitbestimmung in der SE gibt es auf einer Sonderseite.
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9.
Videokonferenzen kein
Ersatz für Sitzungen
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Studie
warnt Manager vor virtueller Kommunikation
Die
Arbeit eines Europäischen Betriebsrates kostet Zeit und Geld.
Eine Studie der britischen Beratungsgesellschaft GHK Consulting
bezifferte die Kosten einer EBR-Sitzung auf 101.000 €, im
Einzelfall können es auch bis zu 370.000 € sein. Der
Lenkungsausschuß schlägt - bei drei
jährlichen Sitzungen - mit durchschnittlich 25.700 €
zu Buche (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2008). Warum also sollten nicht durch den
verstärkten Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen die
Reise- und Sitzungskosten gesenkt werden?
Wissenschaftler
in den USA sind kürzlich zu dem Ergebnis gekommen,
daß bei Videokonferenzen Vorsicht geboten ist. In der Studie
"Videoconferencing in the Field: A Heuristic Processing Mode" des
Institute for Operations Research and the Management Sciences zeigt,
daß es für
Teilnehmer von Videokonferenzen anstrengender ist, Informationen zu
verarbeiten und einzuordnen als bei einem persönlichen
Gespräch. Besonders problematisch ist es, wenn in
Videokonferenzen Entscheidungen getroffen werden. Bei den Tests wurde
festgestellt, daß sich Videokonferenz-Teilnehmer
stärker vom Auftreten eines Sprechers beeinflussen lassen,
während Probanden vor Ort stärker auf Argumente
achteten. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache
verfügbar:
Für
Mitglieder
Europäischer Betriebsräte kann besonders
problematisch sein, wenn sie im Rahmen eines transnationalen
Restrukturierungsvorhabens nur per Videokonferenz von der zentralen
Leitung informiert werden. Die fehlende Möglichkeit zur
persönlichen Interaktion hemmt die Diskussion und die Nutzung
aller Handlungsmöglichkeiten, die das Konsultationsverfahren
bietet. Möglicherweise gelangen Vorschläge gar nicht
zur Entscheidungsreife, am Ende wird das Alleinentscheidungsrecht des
Arbeitgebers dadurch leichter zementiert.
Solche
technischen Möglichkeiten sollten nur als
Unterstützung direkter Kontakte und nicht als Ersatz
für EBR-Sitzungen dienen. Ein Negativbeispiel ist die
EBR-Vereinbarung des Call-Center-Betreibers Transcom WorldWide aus
Luxemburg, die dem Lenkungsausschuß keine andere Form der
Kommunikation zugesteht (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2008).
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10.
Interessante Webseiten
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Tiefdruckinfos
in sechs Sprachen
Auf
der Internetseite der Gewerkschaft ver.di gibt es seit Februar 2009
eine mehrsprachige Informationsplattform für die
Tiefdruck-Branche. Dort sind neben EBR-Themen auch viele betriebliche
und gewerkschaftliche Informationen in sechs Sprachen
verfügbar.
Gewerkschaftliche
Forschungsinstitute
präsentieren sich gemeinsam
Das
im Februar 2008 gegründete TURI-Netzwerk hat eine eigene
Internetplattform erstellt. Dort präsentieren sich
gewerkschaftsnahe Forschungsinstitute aus 17 Ländern mit ihren
Projekten, liefern aktuelle Meldungen und stellen Dokumente zum
Download zur Verfügung.
Petition
gegen Sozialdumping
Die
britische Gewerkschaft Unite beschreibt auf einer Internetseite die
Konsequenzen mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs
für die Arbeitnehmerrechte im Europäischen
Binnenmarkt. Vier Fälle, u. a. Viking Line und Vaxholm
(siehe Bericht
in den EBR-News 4/2007), werten Streikrecht und
soziale
Errungenschaften niedriger als Niederlassungs- und
Gewerbefreiheit. Mit
einer Petition will Unite die Forderungen nach einem Sozialen Europa
untermauern.
Kommunikation in der Automobilherstellung
Sprachliche
Verständigung im Europäischen Binnenmarkt
stößt schnell an Grenzen, vor allem bei
Spezialvokabular und bei technischen Begriffen. Mit finanzieller
Beteiligung der EU wurde das Projekt EUCAM (Multilinguale Kommunikation
in der
europäischen Automobilherstellung) durchgeführt, das
seine Arbeit auf einer eigenen Internetseite präsentiert.
Projektpartner sind neben der IG Metall und dem Europäischen
Metallgewerkschaftsbund (EMB) auch der Automobilkonzern Daimler und
Partner in Großbritannien, Ungarn und Litauen.
Zahlreiche
weitere interessante
Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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Gewerkschaften
und multinationale Unternehmen
Dieses
im Januar 2009 erschienene, englischsprachige Buch analysiert die Rolle
der globalen Gewerkschaftsföderationen in den internationalen
Arbeitsbeziehungen und stellt ihre Zusammenarbeit mit multinationalen
Unternehmen dar. Eine Fallstudie beleuchtet z. B. das
Verhältnis
der Internationalen Föderation der Chemie- und
Bergbaugewerkschaften (ICEM) zum britisch-südafrikanischen
Rohstoffkonzern Anglo American und wie nationale Gewerkschaften in
Südafrika, Ghana und Kolumbien mit dem Unternehmen
zusammenarbeiten - mit positiven Ergebnissen für die
Beschäftigten. Ein interessantes Buch für alle, die
mit
weltweiten Fragen zu tun haben, sei es als gewählte
Arbeitnehmervertreter im EBR, in nationalen Gewerkschaften oder als
Wissenschaftler.
Aktuelle Bestandsaufnahme der
Arbeitsbeziehungen in Europa
Im
Januar 2009 legte die Europäische Kommission den neuen Bericht
zur
Entwicklung der Arbeitsbeziehungen in den Jahren 2006 bis 2008 vor. Er
enthält eine Auflistung von Rechtsakten und Dokumenten des
Sozialen Dialogs, von Gerichtsentscheidungen zum Arbeitsrecht, eine
Rückschau auf Trends der Tarifpolitik und auf die
Mitgliederzahlen
der Gewerkschaften. Der Bericht erscheint alle zwei Jahre in englischer
Sprache, eine Kurzfassung ist in deutscher und französischer
Sprache verfügbar.
Betriebsratsarbeit
in Deutschland und den Niederlanden
Ein Schwerpunktheft der
WSI-Mitteilungen widmete sich im Februar 2009 dem Vergleich zwischen
dem deutschen und niederländischen Modell betrieblicher
Interessenvertretung. Ein besonderer Aspekt ist dabei die
Internationalisierung, verbunden mit Handlungsmöglichkeiten
von Betriebsräten in multinationalen Unternehmen. Einer der
Beiträge untersucht die Zukunft der Mitbestimmung in den
Niederlanden.
Handbuch
zur neuen EBR-Richtlinie
Erst vor wenigen Wochen wurde
die Endfassung der überarbeiteten Richtlinie zum
Europäischen Betriebsrat publiziert, und schon liegt das erste
Handbuch vor, das die neue Rechtslage umfassend
berücksichtigt. Wolfgang Greif, Leiter der Europa-Abteilung
bei der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) in Wien,
erläutert darin nicht nur die politischen und rechtlichen
Grundlagen des EBR, sondern liefert auch Checklisten für
EBR-Vereinbarungen und nützliche Tipps zur Gründung
und zum Ausbau einer europaweiten Arbeitnehmervertretung. Derzeit gibt
es noch keine andere deutschsprachige Publikation, die die neue
Rechtslage in ausführlicher Weise darstellt. Dieses im
März 2009 erschienene Buch sollte daher in keinem
EBR-Büro fehlen.
Weitere Fachliteratur haben wir
auf einer Sonderseite
zusammengestellt.
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12. Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer
Arbeit
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EBR-Verhandlungen
in japanischem Pharmakonzern
Am
19. und 20. Januar 2009 konstituierte sich in London das Besondere
Verhandlungsgremium (BVG) von Takeda. Das japanische Unternehmen
verfügt bisher noch nicht über einen
Europäischen
Betriebsrat. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" wurde zum Sachverständigen bestellt
(siehe Bericht
in den EBR-News 3/2008).
Europapolitische
Tagung der IG BCE
Am
28. und 29. Januar 2009 führte die Industriegewerkschaft
Bergbau, Chemie, Energie im Bildungszentrum Bad Münder eine
europapolitische Tagung durch. Prof. Dr. Ulrich Zachert vom Trainings-
und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" referierte über
jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofes,
darunter die Fälle Viking Line aus Finnland und Vaxholm aus
Schweden (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2007). Im Interview mit der IG
BCE-Mitgliederzeitschrift "kompakt" erläutert er die
Hintergründe.
Mitbestimmung
bei Ethik-Richtlinie in US-Konzern
Die
Betriebsräte von Parker-Hannifin wollen ihr
Mitbestimmungsrecht
bei der Ethikrichtlinie des US-Maschinenbauunternehmens
ausüben
und zu diesem Zweck auf nationaler Ebene eine Betriebsvereinbarung
abschließen. Die Beratung hat Dr. Reingard Zimmer vom
Trainings-
und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" übernommen, die am 29.
Januar 2009 erstmals den deutschen Gesamtbetriebsrat auf einer Sitzung
in Würzburg zu dieser Thematik beriet. Der
Europäische
Betriebsrat, der 2003 nach britischem Recht gebildet wurde, will sich
ebenfalls mit dem Thema beschäftigen.
SE-Schulungen
in zwei Unternehmen
Nachdem
Prof. Dr. Ulrich Zachert und Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" 2008 die SE-Umwandlung beim
Hamburger Klebstoffhersteller tesa als Sachverständige
begleitet hatten (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2008), stehen zwei weitere Fälle an. Das
bayerische Metallunternehmen Warema Renkhoff und der Hamburger
Technologiedienstleister Germanischer Lloyd prüfen die
Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE). Beide
Unternehmen beschäftigen in Deutschland knapp unter 2.000
Menschen und wollen die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im
Aufsichtsrat vermutlich "einfrieren" (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2008).
Am
12. Februar 2009 fand am Sitz von Warema in Marktheidenfeld eine
Auftaktveranstaltung für die deutschen Betriebsräte
statt,
der Konzernbetriebsrat des Germanischen Lloyd wurde am 16.
März
2009 in Hamburg vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
geschult. In Kürze sollen die Besonderen Verhandlungsgremien
zur
konstituierenden Sitzung einberufen werden.
Schweizer
Pharmakonzern will EBR-Vereinbarung anpassen
Vom
16. bis 19. März 2009 kamen die Mitglieder des
Europäischen Betriebsrates von Hoffmann-La Roche zu ihrer
jährlichen Sitzung in Brüssel zusammen. Sie wollen
ihre EBR-Vereinbarung, die zuletzt im Jahr 2000 aktualisiert wurde,
umgehend an die Standards der neuen Richtlinie anpassen und benannten
Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
als Sachverständigen für die bevorstehenden
Verhandlungen. Die neue Richtlinie war bereits in der EBR-Sitzung 2008
Thema (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008).
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