28. April 2010  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 1 / 2010 der EBR-News.

 

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Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

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  1. Umsetzung der EBR-Richtlinie - aktueller Stand
 

 

Britisches Umsetzungsgesetz vor dem Unterhaus

 

Seit dem 6. April 2010 liegt der Regierungsentwurf zur Umsetzung der neuen EBR-Richtlinie dem Parlament in London zur Abstimmung vor. Am 30. März 2010 war er vom Staatssekretär für Arbeitsbeziehungen unterzeichnet worden. Obwohl das Gesetz erst ab Juni 2011 in Kraft treten soll, müssen die Abgeordneten innerhalb von 40 Sitzungstagen darüber entscheiden. Das Unterhaus wird am 6. Mai 2010 neu gewählt und tritt am 25. Mai 2010 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Am 19. November 2009 hatte das Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Qualifikation (BIS) im Rahmen einer öffentlichen Anhörung einen Gesetzentwurf präsentiert, der in wichtigen Teilen hinter den gewerkschaftlichen Vorstellungen zurückblieb (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009). An der bis 12. Februar 2010 laufenden Anhörung beteiligten sich insgesamt 44 Verbände, Gewerkschaften sowie Mitglieder von sieben Europäischen Betriebsräten mit eigenen Vorschlägen.

 

Kein Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber vorgesehen

 

Nach der Anhörung und erneuter Rücksprache mit der Europäischen Kommission in Brüssel änderte das Ministerium seinen Entwurf ab. Wörtlich übernommen wurde die Definition von Unterrichtung und Anhörung aus der neuen Richtlinie. Ausdrücklich verzichtet die britische Regierung jedoch auf einen Unterlassungsanspruch bei mangelhafter Anhörung, sie hebt lediglich die Maximalstrafe von 75.000 £ (86.000 €) auf 100.000 £ (115.000 €) an. Die Arbeitsmöglichkeiten der Europäischen Betriebsräte sind nicht im Gesetz, sondern in einem unverbindlichen Leitfaden des Ministeriums genauer definiert. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

Die Kosten eines Europäischen Betriebsrates

 

In einer Folgenabschätzung berechnet das Ministerium die Kosten, die britischen Unternehmen durch einen Europäischen Betriebsrat entstehen: die Gründung eines EBR wird mit 130.000 £ (150.000 €) veranschlagt, die laufenden Kosten eines EBR belaufen sich jährlich auf 175.000 £ (200.000 €). Darin sind allein 38.000 £ (44.000 €) für Schulungen enthalten. Britische EBR-Gremien bewegen sich damit erheblich unter dem EU-Durchschnitt, der mit 214.000 £ (247.000 €) jährlich veranschlagt wird. Wie eine Studie aus dem Jahr 2008 ergab, sind die Kosten für französische EBR-Gremien am höchsten (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008).


Bestandaufnahme: Umsetzung in weiteren Ländern

Am 1. März 2010 tagte in Brüssel die Expertengruppe des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) zur Arbeitnehmerbeteiligung. Die Vertreter aus den Dachverbänden berichteten über die Vorarbeiten zur Umsetzung der EBR-Richtlinie in ihren Ländern. Dabei ergab sich folgendes Bild:

  • Portugal hat die EBR-Richtlinie bereits umgesetzt (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009), allerdings sehen die Gewerkschaften noch Nachbesserungsbedarf. Die Regierung in Lissabon hat signalisiert, daß sie das Gesetz ergänzen will.

  • In Österreich gibt es eine Arbeitsgruppe, die bis Ende 2010 einen Gesetzentwurf ausarbeitet.

  • In Belgien soll bis Ende Juni 2010 von den Tarifparteien eine Lösung ausgehandelt werden. Die Arbeitgeber nehmen dabei eine sehr restriktive Haltung ein.

  • In Dänemark hat der Prozeß im Januar 2010 begonnen, ebenso in Norwegen.

  • In Schweden weigerten sich die Arbeitgeberverbände, einen gemeinsamen Entwurf mit den Gewerkschaften auszuarbeiten. Daher wird die Regierung bis November 2010 einen Vorschlag unterbreiten, der auf eine Vereinfachung zielt. Die Gewerkschaften fürchten eine mangelhafte Umsetzung der Richtlinie.

  • In Deutschland hat ein erstes Treffen zwischen DGB und Arbeitsministerium stattgefunden. Der Gesetzentwurf wird allerdings erst recht spät erwartet, vermutlich Anfang 2011.

  • In Frankreich sind noch keinerlei Vorarbeiten bekannt geworden.

Größtes Tabu scheint die Frage der Sanktionen zu sein, die das Europäische Parlament in letzter Minute in den Gesetzentwurf hineinverhandelt hatte (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008). Sollten Europäische Betriebsräte bei mangelhafter Unterrichtung und Anhörung durch die zentrale Leitung keinen einklagbaren Unterlassungsanspruch erhalten (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008), wären sie weiterhin ein "zahnloser Tiger". Für die britische Regierung war dies schon immer das Ziel, denn sie trat während des Revisionsverfahrens als Befürworter der Arbeitgeberpositionen in Erscheinung (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008).

Ungewöhnlich ist die eher restriktive Haltung in Ländern wie Belgien, Schweden und Deutschland. Ungewöhnlich ist auch die Zurückhaltung der französischen Regierung, die sich vehement für die neue Richtlinie stark gemacht hatte (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008). Interessant wird sein, wie sich die Länder in Mittel- und Osteuropa positionieren. Sie warten offenbar ab, welche Haltung sich in Westeuropa durchsetzt. Weitergehende Informationen liefert der Newsletter vom März 2010 des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes (EMB) zur Unternehmenspolitik auf Seite 3 und 4:

  2. Blick in einzelne Länder
 
 

Streikwelle in Griechenland

 

Das harte Sparprogramm der sozialistischen Regierung ruft seit Monaten Proteste hervor. Mit ihren Generalstreik vom 11. März 2010 forderten die Gewerkschaften eine gerechtere Verteilung der Lasten der Finanzkrise. Der Rettungsplan für Griechenland wird aber auch vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) in Brüssel kritisiert, weil er zuvor nicht mit den Tarifparteien abgestimmt wurde. Am 9. März 2010 forderte der EGB einen neuen sozialen Deal für ganz Europa. 


 

Letzte dänische Zigarettenfabrik schließt

 

Am 31. Januar 2011 soll in Søborg nördlich von Kopenhagen das "House of Prince" geschlossen werden. Der britische Konzern BAT (British American Tobacco) hatte das dänische Traditionsunternehmen 2008 gekauft. Für die knapp 500 Arbeitnehmer konnte die Nahrungsmittelgewerkschaft NNF den besten Sozialplan der dänischen Geschichte aushandeln. Für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit sieht er ein Monatsgehalt Abfindung vor (mindestens aber sechs) zuzüglich einem Bonus von 15%. Auch gibt es einen Fortbildungsplan für alle Entlassenen. Am 1. Dezember 2009 wurden die Entgelte noch einmal um 4,5% erhöht. Die in Skandinavien beliebte Zigarettenmarke (Marktanteil in Dänemark: 34%) wird zukünftig in Bayreuth in Deutschland produziert.


 

Britisches Arbeitnehmerforum mißt die "Temperatur" der Arbeitszufriedenheit

 

Die 2.500 Beschäftigten der britischen Tochtergesellschaften der Bank of Ireland haben eine eigene Vertretungsstruktur: fünf Arbeitnehmerräte in den einzelnen Geschäftsfeldern treffen sich mindestens zweimonatlich und werden von einem "UK Partners' Council" koordiniert. Dieses Forum (vergleichbar einem Gesamtbetriebsrat) tagt quartalsweise und wird von einer komplett freigestellten Vorsitzenden geleitet - beides für britische Verhältnisse eher selten. Die Vorsitzenden der fünf Arbeitnehmerräte sind einen Tag pro Woche, alle anderen 45 Mitglieder einen Tag pro Monat freigestellt.

 

Die Arbeitnehmervertreter der Bank haben in den letzten zwei Jahren mit Unterstützung von Beratern ein Werkzeug zur Messung der Arbeitszufriedenheit entwickelt. In jedem Geschäftsfeld erstellen sie ein Barometer und aktualisieren es monatlich. Alle Bereiche erhalten einen grünen, gelben oder roten Status. Für die mit rot identifizierten "Hot spots" wird dann ein Aktionsplan erstellt. Die Vorsitzende des UK Partners' Council präsentiert dem Vorstandsvorsitzenden regelmäßig ein Konzernbarometer.


 

Französische Gewerkschaftslandschaft im Umbruch

 

Frankreich ist das EU-Land mit den meisten Gewerkschaften und den niedrigsten Mitgliederzahlen. Während Gewerkschaften in vielen anderen Ländern ihre Kräfte durch Fusionen bündeln, hat sich in Frankreich die Gewerkschaftslandschaft in den letzten Jahren weiter zersplittert. Diesen Trend will das neue Tarifvertragsgesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft trat, umkehren (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008).

 

Das Gesetz koppelt die betriebliche Tariffähigkeit an die Wahlergebnisse der Betriebsratswahlen. Gewerkschaften mit weniger als 10% der Stimmen sind zwar noch im Betriebsrat vertreten, aber sie verlieren ihr Verhandlungsmandat zum Abschluß von Haustarifverträgen. Für kleine Gewerkschaften kann dies existenzbedrohend sein, denn in einem System ohne gesetzliche Mitbestimmungsrechte müssen alle innerbetrieblichen Fragen über die Tarifautonomie geregelt werden. Die neue Rechtslage ist vor Gericht umstritten (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009), aber sie zeigt bereits Wirkungen in der Praxis: kleine Gewerkschaften schließen sich zusammen. Hier zwei aktuelle Beispiele:

 

Am 18. Januar 2010 unterzeichneten die Gewerkschaften CFTC, FO und CFE-CGC ein Partnerschaftsabkommen, um bei der Bahngesellschaft SNCF ab 2011 ihre Tariffähigkeit wiederzuerlangen. Sie hatten bei den Betriebsratswahlen am 26. März 2009 weniger als 10% der Stimmen erhalten. Zukünftig werden sie gemeinsam kandidieren, um die Schwelle zu überspringen. Größte Gewerkschaft ist mit knapp 40% die ehemals kommunistische CGT. Weitere Informationen in französischer Sprache:

Bei France Télécom wollen die Gewerkschaften CFE-CGC und UNSA, deren Betriebsgruppen 2008 fusioniert hatten, auch die christliche Gewerkschaft CFTC einbeziehen. Die 10.000 Arbeitnehmer der Sparte für Geschäftskunden (vergleichbar T-Systems bei der Deutschen Telekom) hatten im Januar 2010 dieser Gewerkschaftsallianz eine 60%-Mehrheit bei den Betriebsratswahlen verschafft, während CGT und CFDT in der Minderheit sind. Die FO hat in allen Bereichen der France Télécom ihre Tariffähigkeit verloren.

  3. Aktuelle Gerichtsurteile
     

 

Erstmals EBR-Entscheidung in der Slowakei

 

Am 29. Januar 2010 wies ein Gericht in der slowakischen Hauptstadt Preßburg die Niederlassung der Speditionsgruppe Kühne + Nagel an, alle zur Gründung eines Europäischen Betriebsrates erforderlichen Daten der deutschen Landesgesellschaft in Hamburg zu übermitteln. Es ist das erste Urteil in der Slowakei in einer EBR-Angelegenheit. Das Land hatte 2004 mit dem Beitritt zur EU die EBR-Richtlinie in Kraft gesetzt.

 

Seit 1996 versuchen Arbeitnehmervertreter in der Speditionsgruppe Kühne + Nagel vergeblich, einen Europäischen Betriebsrat zu gründen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008). Die zentrale Leitung in der Schweiz versucht durch juristische Obstruktion, die EBR-Gründung hinauszuzögern und hatte allen Niederlassungen in der EU untersagt, Informationen nach Deutschland zu liefern. Eine dadurch ausgelöste Klagewelle führte bereits in Österreich (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007) wie auch in Schweden (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009) zu den ersten Urteilen, die in diesen Ländern jemals in EBR-Fragen ergangen sind. Die Europäische Kommission in Brüssel reagierte auf den Fall, indem sie in der neuen EBR-Richtlinie entsprechende Vorkehrungen traf ("Lex Kühne + Nagel").


 

Kein besonderer Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter

 

Am 11. Februar 2010 entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Foto), daß Arbeitnehmervertreter nach EU-Recht nicht automatisch mehr Kündigungsschutz als normale Arbeitnehmer genießen. Das Urteil geht auf ein Verfahren in Esberg (Dänemark) zurück. Dort klagte ein 2006 von der Maschinenbaufirma Babcock entlassenes Betriebsratsmitglied auf Kündigungsschutz.

Die Entscheidung hat große praktische Bedeutung auch für Europäische Betriebsräte, denn die EBR-Richtlinie gewährt keinen einheitlichen Kündigungsschutz. Das Schutzniveau orientiert sich vielmehr an den Regeln des Herkunftslandes jedes EBR-Mitglieds. Fast alle EBR-Vereinbarungen haben dies übernommen und zementieren damit eine Ungleichbehandlung im Europäischen Binnenmarkt. Einem sehr weitreichenden Kündigungsschutz für Betriebsräte in Deutschland oder Frankreich stehen in Großbritannien oder Osteuropa nur schwache Rechte gegenüber. In Belgien hatte das Arbeitsgericht Antwerpen im September 2009 erstmals über den Kündigungsschutz für EBR-Mitglieder entschieden (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009).

 


 

Französisches Gericht verfügt Wiederöffnung einer Fabrik

 

Am 19. Februar 2010 verpflichtete das Berufungsgericht in Chartres den niederländischen Elektronikkonzern Philips, die Produktion von Flachbildfernsehern im Werk Dreux (Zentralfrankreich) innerhalb von acht Tagen wieder aufzunehmen, den Betriebsratsmitgliedern freien Zugang zum Werksgelände zu gewähren und einen zuvor einseitig verkündeten Sozialplan nicht anzuwenden.

 

Hätte das Unternehmen dieser Anordnung nicht Folge geleistet, wären pro Tag 25.000 € Strafe fällig geworden. Das Gericht bemängelte, daß weder vom Betriebsrat noch vom Gesamtbetriebsrat eine Stellungnahme über die Werksschließung vorlag und der Arbeitgeber somit die Anhörungsrechte der Arbeitnehmervertretung mißachtet hatte. Vergleichbare Gerichtsurteile werden aus Frankreich immer wieder gemeldet (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009).

 

Am 9. März 2010 begann ein erneutes Anhörungsverfahren, das mit einem Sozialplan endete. Somit konnte die letzte Produktionsstätte für Fernsehgeräte in Westeuropa am 15. April 2010 geschlossen werden. Die Beschäftigten erhalten Abfindungen zwischen 60.000 und 80.000 € und ein ganzes Jahr bezahlte Weiterbildung. Finden sie danach schlechter bezahlte Arbeitsplätze, stockt Philips für drei Jahre das Entgelt auf. Folgende Texte sind nur in französischer Sprache verfügbar:

Dieses Beispiel zeigt, welche Möglichkeiten die französische Betriebsverfassung den Arbeitnehmern bietet. Da die Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat auf dem gleichen Konzept von Unterrichtung und Anhörung basiert, können europäische Arbeitnehmergremien bei mangelhafter Anhörung ähnlich argumentieren. Auch vor Gericht sind spektakuläre Fälle zu verzeichnen, z. B. der vom Europäischen Betriebsrat bei Gaz de France erwirkte Fusionsstopp (siehe Bericht in  den EBR-News 1/2008).

 


 

Hohe Entschädigung wegen mangelhafter Anhörung in Finnland

 

Am 8. März 2010 verurteilte der höchste finnische Gerichtshof (Foto) das Unternehmen Fujitsu Siemens Computers, eine Entschädigung in Höhe von 3 Mio. € an entlassene Arbeitnehmer zu zahlen. Das Urteil basiert auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom September 2009, die erstmals den korrekten Ablauf eines Anhörungsverfahrens bei Massenentlassungen definiert (siehe Bericht in den EBR-News 3/2009). Im Jahr 2000 war das Werk Espoo bei Helsinki ohne korrekte Anhörung der Arbeitnehmervertretung geschlossen worden. Weitere Informationen in englischer Sprache:

  4. Transnationale Abkommen zur Personalpolitik
 

 

Garantien für die Areva-Belegschaft

 

Nach dem Verkauf der Stromübertragung des Nuklearkonzerns Areva an Alstom und Schneider Electric wird die europäische Belegschaft dieser Sparte eine Beschäftigungsgarantie von drei Jahren erhalten. Mit dieser Zusage seitens der Geschäftsleitungen der beiden Käufer beendete der Europäische Betriebsrat von Areva das Anhörungsverfahren am 7. Januar 2010. Im September 2009 hatten in acht europäischen Ländern Proteste gegen diesen Verkauf stattgefunden (siehe Bericht in den EBR-News 3/2009).

 

Um zu verhindern, daß es bei Alstom und Schneider Electric zu Personalabbau kommt, soll eine vergleichbare Regelung für alle drei beteiligten französischen Konzerne ausgehandelt werden. Hierzu ermächtigten die drei Europäischen Betriebsräte den Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) in Brüssel, der mit solchen Abkommen bereits Erfahrungen gesammelt hat. Mit Schneider Electric hatte er im Juli 2007 eine Vereinbarung über die vorausschauende und sozialverträgliche Gestaltung der strategischen Unternehmenspolitik getroffen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).

 


 

Zwei transnationale Abkommen aktualisiert

 

Am 23. Februar 2010 unterzeichneten die Gewerkschaften mit der zentralen Leitung des französischen Mischkonzerns GdF Suez zwei Vereinbarungen: ein europaweites Abkommen zur Beschäftigungs- und Kompetenzplanung und ein weltweites Abkommen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Beide Abkommen sind eine Fortentwicklung der im Juli 2007 - vor der Fusion - für Suez unterzeichneten Texte (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).


 

Paketsparte der Deutschen Post gibt Drehkreuz Brüssel auf

 

Der Paketdienst DHL verlagert seinen Hauptsitz vom Flughafen Brüssel nach Deutschland, Tschechien und Costa Rica. Am 31. März 2010 wurde mit der Unterstützung des Europäischen Betriebsrates eine Vereinbarung für die 788 betroffenen Arbeitnehmer unterzeichnet. Sie federt den Personalabbau sozial ab. Nur regionale Aktivitäten von DHL bleiben in Belgien erhalten. Begleitet war die Schließung von monatelangen Protesten (siehe Bericht in den EBR-News 3/2009).

  5. Gründung von Europäischen Betriebsräten
 
 

Nach Fusion: Kupferproduzent künftig mit EBR nach deutschem Recht

 

Nach dem Aufkauf des belgischen Kupferherstellers Cumerio durch die Norddeutsche Affinerie wurde das fusionierte Unternehmen in Aurubis umbenannt. Seit dem 8. Oktober 2009 verfügt Aurubis über eine EBR-Vereinbarung nach deutschem Recht. Sie gilt für sechs EU-Länder und die Schweiz und integriert bereits die Definition von Unterrichtung und Anhörung wörtlich aus der neuen EBR-Richtlinie. 

 

Die zwölf EBR-Mitglieder tagen zweimal jährlich. Die vier Mitglieder des engeren Ausschusses, die aus unterschiedlichen Ländern kommen, werden in außerordentlichen Umständen konsultiert. Kosten von Schulungsmaßnahmen und einen ständigen Sachverständigen übernimmt die zentrale Leitung in Hamburg. Während die Norddeutsche Affinerie noch keine transnationale Arbeitnehmervertretung hatte, verfügte Cumerio seit 2006 über einen EBR nach belgischem Recht.

 


 

Niederländischer Nahrungsmittelproduzent gründet EBR

 

Ende Oktober 2009 wurde für die 2.000 Beschäftigen von Cehave Landbouwbelang eine EBR-Vereinbarung niederländischen Rechts unterzeichnet. Die Genossenschaft aus Veghel (Nordbrabant) stellt Tiernahrung her und ist mit Niederlassungen in Belgien, Frankreich, Spanien, Deutschland, Polen und Ungarn vertreten. Der EBR wird bereits auf der Grundlage der neuen Richtlinie arbeiten. Derzeit ist auch die Bildung von Arbeitnehmervertretungen in Polen und Ungarn im Gange.


 

US-Verpackunghersteller unterzeichnet EBR-Vereinbarung

 

Am 12. Januar 2010 wurde in Brüssel eine EBR-Vereinbarung für International Paper unterzeichnet. Der EBR tagt zweimal jährlich unter dem Vorsitz des Arbeitgebers, der auch den Sekretär des EBR stellt. Die Arbeitnehmerseite wählt einen Sprecher und drei weitere Mitglieder in einen engeren Ausschuß, diese treffen sich zweimal jährlich. Obwohl die Europazentrale ihren Sitz in Brüssel hat, unterliegt die EBR-Vereinbarung britischem Recht.

 

Das US-Unternehmen beschäftigt in zwölf EU-Ländern rund 5.500 Arbeitnehmer, davon die Hälfte in Polen. Dem EBR gehören Delegierte aus Polen, Belgien, Frankreich, Italien und Spanien an. Länder mit kleiner Belegschaft sind nicht vertreten. Die Definition von Unterrichtung und Anhörung orientiert sich weitgehend an der neuen EBR-Richtlinie.

  6. Rechtsformen und Mitbestimmung
 
 

Erstmals Statistik über Aufsichtsräte mit Drittelbeteiligung

 

Am 2. Februar 2010 veröffentlichte die Hans-Böckler-Stiftung zum ersten Mal Zahlen und Daten über die Verbreitung von Aufsichtsräten, die zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzt sind. Diese Regelung gilt in Deutschland für Unternehmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten, bei mehr als 2.000 Beschäftigten greift die paritätische Mitbestimmung.

 

Während über die paritätische Besetzung der Aufsichtsräte seit Jahren regelmäßig Daten ermittelt werden (siehe Bericht in den EBR-News 2/2009), ist die jetzt vorliegende Studie der Universität Jena ein Novum. Sie identifiziert knapp 1.500 Unternehmen mit einer Drittelbeteiligung. Dem stehen knapp 700 Unternehmen mit einem paritätischen Aufsichtsrat gegenüber. Eine Bedeutung haben die Daten, weil viele deutsche Unternehmen knapp unterhalb von 2.000 Arbeitnehmern das Hineinwachsen in die paritätische Mitbestimmung durch Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE) vermeiden wollen. Zwar haben sich bis 1. April 2010 erst 72 deutsche Unternehmen für die Rechtsform der SE entschieden, das sind aber mehr als die Hälfte der 136 operativ tätigen SE in ganz Europa. Auf diese Variante der Mitbestimmungsbegrenzung wird in der Wirtschaftspresse gezielt hingewiesen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008).


 

Vermeidung der Mitbestimmung durch ausländische Rechtsformen

 

Neben der SE-Umwandlung bieten ausländische Rechtsformen die Möglichkeit, Arbeitnehmervertreter aus dem Aufsichtsrat fernzuhalten. Der Zuwachs dieser Art Mitbestimmungsvermeidung ist prozentual ähnlich hoch wie bei der SE. Am 17. März 2010 veröffentlichte die Hans-Böckler-Stiftung hierzu eine Analyse.

 

Danach ist die Zahl internationaler Unternehmen, die nur aufgrund ausländischer Rechtsform nicht der deutschen Mitbestimmung im Aufsichtsrat unterliegen, bis November 2009 auf 37 gestiegen. Größtes Unternehmen aus dieser Gruppe ist der US-Paket- und Kurierdienst United Parcel Service (UPS), der in Deutschland rund 15.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Fluggesellschaft Air Berlin, die Textilkette Hennes & Mauritz, die Speditionsgruppe Kühne + Nagel, die Direktbank Cortal Consors und die Schnellrestaurantkette McDonald's gehören ebenfalls zu dieser Gruppe. Neben der britischen Ltd. wird gerne auch auf die niederländische B.V. und die US-amerikanische Inc. zurückgegriffen.


 

Anhörung der Europäischen Kommission zum SE-Statut

 

Am 23. März 2010 leitete die Europäische Kommission eine öffentliche Anhörung zum Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ein. Bereits im Oktober 2008 hätte sie laut gesetzlicher Vorgabe die Richtlinie über die Arbeitnehmerbeteiligung in der SE überprüfen müssen. Eine Revision wurde aber verschoben (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008) und soll zeitgleich mit der Überarbeitung des SE-Statuts stattfinden. Am 9. Dezember 2009 legte die Rechtsanwaltsgesellschaft Ernst & Young im Auftrag der Europäischen Kommission eine Studie über Funktionsweise und Auswirkungen des SE-Statuts vor. Dort sind Fragen der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE jedoch nur am Rande erwähnt.

  7. Neue SE-Beteiligungsvereinbarungen
      
 

Käsehersteller aus Bayern als SE

 

Seit dem 18. Januar 2010 firmiert die Hochland-Gruppe aus Heimenkirch im Allgäu als SE. Das Familienunternehmen ist mit 4.300 Beschäftigten einer der größten Käsehersteller Europas. Standorte gibt es in Frankreich, Spanien, Polen, Rumänien, der Schweiz und weiteren Ländern außerhalb der EU. Die SE-Vereinbarung sieht keine Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, aber die Bildung eines SE-Betriebsrates vor. Bei Hochland hatte es zuvor noch keinen Europäischen Betriebsrat gegeben.


 

Hersteller von Meßtechnik verlegt Sitz nach Deutschland

 

Seit 23. Februar 2010 hat die Elster Group ihren Sitz in Essen. Das Unternehmen mit 7.500 Beschäftigten in 38 Ländern war zuvor in Luxemburg registriert. Innerhalb von nur zwei Monaten wurde zwischen den Arbeitnehmervertretern aus 14 europäischen Ländern und der zentralen Leitung eine SE-Vereinbarung erarbeitet.

 

Die Elster Group war bis 2005 unter anderem Namen eine Tochtergesellschaft von Ruhrgas. Heute gehört sie Finanzinvestoren mit Sitz auf den Cayman Islands und in Luxemburg. Einen Aufsichtsrat hat die Elster Group nicht, die Unternehmenskontrolle erfolgt stattdessen in einem Verwaltungsrat nach französisch-luxemburgischen Vorbild. Dort sitzen ausschließlich Vertreter der Anteilseigner und keine Arbeitnehmervertreter.


 

Britischer Energiekonzern gründet SE nach deutschem Recht

 

Während viele Unternehmen mit einer SE-Umwandlung die Mitbestimmung begrenzen wollen, bündelt der britische Ölkonzern BP sein Europageschäft in einer SE nach deutschem Recht mit vollständiger Sicherung des bisherigen Mitbestimmungsniveaus. Sämtliche Tankstellen- und Raffinerieaktivitäten in Deutschland, Österreich, Polen, Belgien und den Niederlanden mit 10.600 Arbeitnehmern werden ab 30. April 2010 unter dem Dach der BP Europa SE mit Sitz in Hamburg zusammengefaßt. In den nächsten Monaten sollen die BP-Gesellschaften in der Schweiz und in Luxemburg, eventuell auch im Vereinigten Königreich, hinzukommen. BP ist mit der Tankstellenmarke Aral Marktführer in Deutschland.

Die SE-Mitbestimmungsvereinbarung sieht einen paritätischen Aufsichtsrat mit zwölf Mitgliedern vor, dem künftig drei Arbeitnehmervertreter aus Deutschland und je einer aus Polen, Österreich und den Niederlanden angehören. Der bisherige Aufsichtsrat der Deutschen BP, die ihren Sitz in Bochum hatte, war ebenfalls paritätisch besetzt. Einen Europäischen Betriebsrat gibt es bereits seit 1994 bei der Konzernleitung in London, er deckt weitere Länder ab. Im April 2008 hatte er ein europaweites Restrukturierungsabkommen geschlossen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008). Bei BP wird kein SE-Betriebsrat gebildet, vielmehr soll sich innerhalb des EBR ein Ausschuß mit SE-spezifischen Fragen beschäftigen. Eine ähnliche Lösung war im Juni 2009 auch im SCA-Konzern gewählt worden (siehe Bericht in den EBR-News 3/2009).

 


 

Gerichtsurteil stärkt Verhandlungsautonomie

 

Am 8. Februar 2010 entschied das Landgericht Nürnberg: der Aufsichtsrat der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) kann um einen weiteren Arbeitnehmervertreter aufgestockt werden. Er besteht zukünftig aus zehn Mitgliedern, davon vier Arbeitnehmervertreter. Die GfK ist seit Februar 2009 eine Europäische Gesellschaft (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009).

 

Die Vergrößerung des Aufsichtsrates wurde am 8. April 2009 zwischen dem neuen SE-Betriebsrat und der zentralen Leitung der GfK vereinbart. Sie verstößt gegen eine Regelung im deutschen SE-Beteiligungsgesetz, wonach die Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat durch drei teilbar sein muß. Das Urteil aus Nürnberg gibt den Betriebsparteien mehr Verhandlungsautonomie für Abweichungen vom Gesetzestext. Auswirkungen hat dies auch auf die Maschinenbaugruppe MAN, deren Aufsichtsrat ebenfalls nicht durch drei teilbar ist (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009).

  8. Der Blick über Europa hinaus
 

Arbeitssicherheitsausschuß tagte in Südafrika

 

Am 27. und 28. Januar 2010 besuchten die Mitglieder des internationalen Arbeitssicherheitsausschusses von ArcelorMittal Standorte in Südafrika, um auf eine Verbesserung der Sicherheitsbestimmungen hinzuwirken. Der Ausschuß war durch ein Abkommen im Juni 2008 gebildet worden (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008) und initiierte bereits Programme in Kasachstan, Brasilien, Mexiko, Tschechien und Rumänien. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:


 

Sozialstandards in südafrikanischer Einzelhandelskette

 

Am 23. Februar 2010 wurde am Sitz von Shoprite Checkers in Kapstadt ein internationales Rahmenabkommen unterzeichnet. Es ist das erste Abkommen dieser Art im afrikanischen Einzelhandel und erstreckt sich auf 1.300 Geschäfte in 17 afrikanischen Ländern sowie in Indien. Die Verhandlungen mit den Gewerkschaften hatten sich fast über drei Jahre hingezogen.


 

Größte britische Einzelhandelskette noch ohne Rahmenabkommen

 

Am 1. und 2. März 2010 tagte das Tesco-Gewerkschaftsnetzwerk in Liverpool. Das weltumspannende Forum wurde im Juni 2008 gebildet (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008) und strebt den Abschluß eines internationalen Rahmenabkommens sowie die Bildung eines Weltbetriebsrates an. Im Juni 2009 hatte die britische Gewerkschaft USDAW - sie vertritt die Arbeitnehmer des Einzelhandels - mit der zentralen Leitung von Tesco Einvernehmen über die Gründung eines Europäischen Betriebsrates hergestellt.

 


 

Erstmals internationale Rahmenabkommen in Malaysia und Indonesien

 

Am 25. März 2010 wurde für den Medienkonzern Media Prima Berhad ein Rahmenabkommen zur Sicherung sozialer Standards geschlossen. Das Unternehmen ist Marktführer in Malaysia sowie in Ghana und den Philippinen tätig. Einen Tag später wurde ein vergleichbares Abkommen auch für den Marktführer in Indonesien, die Mediengruppe Antara, unterzeichnet.

  9. Soziales Europa im Fokus
 
 

Dubliner Stiftung untersuchte Arbeitsbeziehungen

Am 14. Dezember 2009 legte die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin eine Studie zum Sozialen Dialog vor. In mehr als 27.000 Unternehmen hatte sie Management- und Arbeitnehmervertreter nach der Qualität der Arbeitsbeziehungen befragt. Hier einige Ergebnisse:

Flexible Arbeitszeitregelungen sind in Skandinavien weit verbreitet, insbesondere um angesammelte Überstunden durch freie Tage auszugleichen. Teilzeitarbeit ist in den Niederlanden am stärksten zu finden, am geringsten in Mittel- und Osteuropa. Überstunden werden in Deutschland und Belgien meist über Freizeitausgleich abgebaut, in den osteuropäischen Ländern steht dagegen die Bezahlung von Überstunden im Vordergrund. Der Einfluß von Arbeitnehmervertretungen ist beim Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz am größten, bei Restrukturierungen eher gering. Tarifverhandlungen sind in Italien und Spanien am weitesten verbreitet und in den baltischen Ländern kaum vorhanden.


 

Neuer Sozialkommissar im Amt

Seit 10. Februar 2010 ist der ungarische Wirtschaftsprofessor László Andor (43) neuer EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration. Von 2005 bis 2010 gehörte er dem Verwaltungsrat der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung an, war lange Wirtschaftsberater der sozialistischen Regierung in Budapest und forschte im Auftrag des Europäischen Gewerkschaftsinstituts in Brüssel über den Arbeitsmarkt und die Einführung des Euro in Mitteleuropa.


Arbeitszeitrichtlinie soll nun doch überarbeitet werden

Am 24. März 2010 startete die Europäische Kommission die erste Anhörungsrunde der Sozialpartner zur Überarbeitung der seit 1993 geltenden Arbeitszeitrichtlinie. Die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament waren im April 2009 gescheitert. Die Sozialpartner haben nun sechs Wochen Zeit, um ihren Standpunkt darzulegen.

  10. Interessante Webseiten
 
 

Europäischer Betriebsrat mit eigener Internetseite

Neuerdings verfügt der EBR der italienischen Versicherungsgruppe Generali über eine eigene Homepage in drei Sprachen. Dort finden sich Berichte von EBR-Sitzungen, Presseerklärungen und wichtige Dokumente zum Download. Nach europaweiten Protesten war die EBR-Vereinbarung von Generali im Dezember 2007 aktualisiert worden (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008).

Weitere beispielhafte Internetseiten von Europäischen Betriebsräten der Finanzbranche:

  • Axa                             


Kampagne zur Stärkung von Arbeitnehmerrechten in Banken

Bei einer Sitzung in São Paulo (Brasilien) stellte der Dachverband der Gewerkschaften des Dienstleistungssektors (UNI) am 17. März 2010 gemeinsam mit Delegierten aus zwanzig Ländern eine Kampagne vor, um die beiden Bankgruppen HSBC und Santander zur Unterzeichnung eines internationalen Rahmenabkommens zu bewegen. Zuvor hatte im Februar 2010 eine Aktionswoche in beiden Instituten stattgefunden.


Grenzüberschreitendes Arbeiten in der Bauindustrie

Eine neue Webseite informiert über alle Fragen rund um die Entsendung von Arbeitnehmern der Bauindustrie. Sie wurde von den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden dieser Branche gemeinsam erstellt. Für jedes EU-Land können Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern, Angaben zu Mindestlöhnen, Arbeitszeiten und Arbeitsschutz abgerufen werden.


Prüfinstrument gegen Entgeltdiskriminierung

Die Europäische Kommission hat am 29. März 2010 einen Entgeltrechner vorgestellt, der das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen ermittelt. Weiterhin sind Beratungsstellen für alle EU-Länder aufgelistet.

Auch die Hans-Böckler-Stiftung hat eine neue Webseite zu diesem Thema ins Netz gestellt:

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

  11. Neue Publikationen
 
 

Europäische Betriebsräte im Ländervergleich

 

Seit 2007 läuft an der Ruhr-Universität in Bochum ein Forschungsprojekt über Europäische Betriebsräte in der Automobilindustrie (siehe hierzu den Bericht in den EBR-News 2/2007). Die Resultate liegen jetzt in Buchform vor. Eine englischsprachige Publikation unter dem Titel "European Works Councils in complementary perspectives" ist Ende 2009 erschienen, der deutschsprachige Titel "Transnationale Mitbestimmung?" wird im Herbst 2010 verfügbar sein.


 

Neue Kommentare zum deutschen EBR- und SE-Gesetz

 

Zwei Standardkommentare zum deutschen Betriebsverfassungsgesetz sind im Januar 2010 erschienen, die sich in eigenen Kapiteln grenzüberschreitender Betriebsratsarbeit widmen. Die dritte Auflage des Kommentars von Franz-Josef Düwell beschäftigt sich auf 122 Seiten mit den Europäischen Betriebsräten und der SE-Gesetzgebung. Auch die zwölfte Auflage des Kommentars von Prof. Dr. Wolfgang Däubler enthält ein 97 Seiten umfassendes Kapitel zu EBR- und SE-Gesetz, ergänzt um ein Formularbuch und eine CD-ROM. Beide Kommentare haben bereits die neue EBR-Richtlinie berücksichtigt.


 

Neuauflage: Länderprofil Türkei

 

Gemeinsam mit der IG Metall hat das DGB-Bildungswerk im Dezember 2009 ein Länderheft über die Arbeitsbeziehungen in der Türkei herausgebracht. Die erste Auflage aus dem Jahr 2005 wurde vollständig überarbeitet. Ein Kapitel beschäftigt sich mit dem Stand der Beziehungen zur EU, mit der die Türkei seit 2005 über den Beitritt verhandelt (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).


 

Anhörungsverfahren im Fokus britischer Rechtsanwälte

 

Die gewerkschaftsnahe Rechtsanwaltsgruppe Thompsons Solicitors aus London beschäftigt sich in der Frühjahrsausgabe ihrer Zeitschrift "Labour & European Law Review" mit der Gestaltung von Anhörungen in britischen Unternehmen. Ein Beitrag analysiert das Gesetz zur Unterrichtung und Anhörung im Betrieb aus dem Jahr 2005, das eine EU-Richtlinie umsetzt (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006). Bisher wurde dieses Gesetz von den britischen Gewerkschaften und Belegschaften jedoch kaum genutzt. Weitere Beiträge beschreiben das Verfahren bei Massenentlassungen und bei Betriebsübergängen, auch hier wurde die Rechtslage im Vereinigten Königreich durch EU-Recht erheblich verbessert. Folgende Dokumente sind nur in englischer Sprache verfügbar:

  12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         Beispiele aus unserer Arbeit

 

Zweite Hamburger Fachtagung für Europäische Betriebsräte

 

Am 25. und 26. Januar 2010 lud das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" zum zweiten Mal zu einer Fachtagung für Europäische Betriebsräte nach Hamburg. Nach dem großen Erfolg des Vorjahres (siehe Bericht über die EBR-Fachtagung 2009) wurde die Veranstaltung von einem auf zwei Tage verlängert. Insgesamt 43 Teilnehmer, darunter EBR-Mitglieder aus 26 Unternehmen, verfolgten die Präsentationen der Referenten aus dem In- und Ausland.

 

 

Auf der Agenda des ersten Tages standen juristische und praktische Probleme der EBR-Arbeit, der zweite Tag stand ganz unter der Motto "Mitbestimmung à la française". Dieser Fokus auf Frankreich wird in einer deutsch-französischen EBR-Konferenz am 5. und 6. Juli 2010 in Paris fortgeführt.


 

Private Seminaranbieter auf dem Vormarsch

 

Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung vom Februar 2010 teilen sich private Anbieter und Gewerkschaften ungefähr je zur Hälfte den Seminarmarkt für Betriebsräte in Deutschland. Im Jahr 2008 nahm jedes fünfte Betriebsratsmitglied, insgesamt 80.000 Arbeitnehmervertreter, an Schulungen teil.

 

Nach deutscher Rechtslage sind die Kosten solcher Seminare vom Arbeitgeber zu tragen. Auf dieser Grundlage konnten sich viele private Anbieter entwickeln, die mit den Gewerkschaften zunehmend im Wettbewerb stehen. Viele dieser Institute wurden von gewerkschaftsnahen Experten oder ehemaligen Gewerkschaftssekretären gegründet. In Frankreich ist der Marktanteil privater Anbieter noch höher. Im Dezember 2007 hatte die Hans-Böckler-Stiftung ähnliche Trends bereits in einer Studie über die Betriebsräteberatung festgestellt (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008).

In der neuen Studie wird auch das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" untersucht, das nicht nur viele Inhouse-Veranstaltungen, sondern seit Januar 2009 auch offen ausgeschriebene Tagungen und Seminare durchführt. Daran haben bisher 114 Teilnehmer aus 65 Unternehmen sowie von fast allen DGB-Einzelgewerkschaften teilgenommen.


 

Hamburger Traditionsunternehmen auf dem Weg zur SE

 

Die Technologiegruppe Germanischer Lloyd will sich in eine Europäische Gesellschaft (SE) umwandeln. Um eine SE-Vereinbarung mit der zentralen Leitung auszuhandeln, konstituierte sich am 17. und 18. Februar 2010 in Hamburg das Besondere Verhandlungsgremium (Foto). Ihm gehören 32 Mitglieder aus nahezu allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums an. Prof. Dr. Bernhard Nagel und Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" wurden zu Sachverständigen bestellt. In den Monaten zuvor hatten sie mit dem deutschen Konzernbetriebsrat bereits einen Vereinbarungsentwurf ausgearbeitet (siehe auch Bericht in den EBR-News 1/2009).


 

SE-Betriebsrat im Parfümkonzern will Arbeit verbessern

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" berät den SE-Betriebsrat der Donata Holding in Ludwigshafen bei der Verbesserung seiner Arbeit. Errichtung von Arbeitsgruppen und Schulungsmaßnahmen stehen dabei im Fokus. Hierzu wird ein Antrag auf finanzielle Förderung durch die Europäische Kommission vorbereitet.

 

Unter dem Dach der Donata Holding SE und ihrer US-Tochtergesellschaft Coty sind Parfümmarken wie Calvin Klein, Davidoff, David Beckham, Jil Sander, Joop und Lancaster gebündelt. Als weltgrößter Dufthersteller verfügt Coty über Niederlassungen in 16 EU-Ländern, der Schweiz und Monaco. Seit 1996 gab es einen Europäischen Betriebsrat, der 2007 durch einen SE-Betriebsrat abgelöst wurde.


 

ver.di/GPA-Newsletter: neue Ausgabe

 

Am 29. Januar 2010 ist eine weitere Ausgabe des deutsch-österreichischen EBR-Newsletters von ver.di und GPA erschienen, der sich mit der Umsetzung der EBR-Richtlinie beschäftigt.

 

Weitere Themen sind u. a. die Europäischen Betriebsräte der Deutschen Telekom und von IBM, die EBR-Gründung bei SAP, der neue Aufsichtsrat der Versicherungsgruppe Münchner Rück, Kontakte zwischen Betriebsräten von Interspar in Österreich und Tschechien sowie Internet- und Literaturtipps. Der Newsletter wird vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet.


 

EBR-Schulungsprojekt gestartet

 

Gemeinsam mit Partnern in vier weiteren Ländern führt das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" in den kommenden Monaten eine Reihe von Schulungen zur neuen EBR-Richtlinie durch. Auftraggeber des Projekts ist UNI, der Dachverband der Gewerkschaften des Dienstleistungssektors.

  13. Aktuelle Seminartermine
 

 

Für die folgenden Seminare und Workshops sind derzeit Anmeldungen möglich:

 

Sprachkurs Englisch für (Euro-)Betriebsräte

06. – 12.06.2010 in Eastbourne (England)

 

Deutsch-französische EBR-Fachtagung

05. – 06.07.2010 in Paris

 

Arbeitnehmervertretung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)

13. – 16.09.2010 in Bonn

 

EBR-Schnuppertage - Grundlagenwissen für Europäische Betriebsräte

15. – 17.09.2010 in Bonn

 

EBR-Workshop für Profis

11. – 13.10.2010 im Schloß Auel, Lohmar bei Köln

 


 

Hamburger Fachtagung für Europäische Betriebsräte

 

Umsetzung der EBR-Richtlinie - aktueller Stand

24.01.2011 in Hamburg

Arbeitnehmervertretung im Vereinigten Königreich nach den Unterhauswahlen

25.01.2011 in Hamburg

 


 

Seminare des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb)

 

Seit 1998 bietet das ifb Seminare für Europäische Betriebsräte an, deren Inhalte vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mit erarbeitet wurden.

 

Aufbauseminar: Praxiswissen – EBR Spezial

15. – 19.11.2010 in Hamburg

 


 

Inhouse-Veranstaltungen

 

Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Rudolf Reitter, Bernhard Stelzl

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 13.412 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 1.756 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 1.655 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

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Bitte schreiben Sie uns: info@euro-betriebsrat.de