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28.
April 2010
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1.
Umsetzung der
EBR-Richtlinie - aktueller Stand
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Britisches
Umsetzungsgesetz vor dem Unterhaus
Seit
dem 6. April 2010 liegt der Regierungsentwurf zur Umsetzung der neuen
EBR-Richtlinie dem Parlament in London zur Abstimmung vor. Am 30.
März 2010 war er vom Staatssekretär für
Arbeitsbeziehungen unterzeichnet worden. Obwohl das Gesetz erst ab Juni
2011 in Kraft treten soll, müssen die Abgeordneten innerhalb
von 40 Sitzungstagen darüber entscheiden. Das Unterhaus wird
am 6. Mai 2010 neu gewählt und tritt am 25. Mai 2010 zu seiner
konstituierenden Sitzung zusammen.
Am
19. November 2009 hatte das Ministerium für Wirtschaft,
Innovation und Qualifikation (BIS) im Rahmen einer
öffentlichen Anhörung einen Gesetzentwurf
präsentiert, der in wichtigen Teilen hinter den
gewerkschaftlichen Vorstellungen zurückblieb (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2009). An der bis 12. Februar 2010 laufenden
Anhörung beteiligten sich insgesamt 44 Verbände,
Gewerkschaften sowie Mitglieder von sieben Europäischen
Betriebsräten mit eigenen Vorschlägen.
Kein
Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber vorgesehen
Nach
der Anhörung und erneuter Rücksprache mit der
Europäischen Kommission in Brüssel änderte
das Ministerium seinen Entwurf ab. Wörtlich
übernommen wurde die Definition von Unterrichtung und
Anhörung aus der neuen Richtlinie. Ausdrücklich
verzichtet die britische Regierung jedoch auf einen
Unterlassungsanspruch bei mangelhafter Anhörung, sie hebt
lediglich die Maximalstrafe von 75.000 £ (86.000 €)
auf 100.000 £ (115.000 €) an. Die
Arbeitsmöglichkeiten der Europäischen
Betriebsräte sind nicht im Gesetz, sondern in einem
unverbindlichen Leitfaden des Ministeriums genauer definiert. Folgende
Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:
Die
Kosten eines Europäischen Betriebsrates
In
einer Folgenabschätzung berechnet das Ministerium die Kosten,
die britischen Unternehmen durch einen Europäischen
Betriebsrat entstehen: die Gründung eines EBR wird mit 130.000
£ (150.000 €) veranschlagt, die laufenden Kosten
eines EBR belaufen sich jährlich auf 175.000 £
(200.000 €). Darin sind allein 38.000 £ (44.000
€) für Schulungen enthalten. Britische EBR-Gremien
bewegen sich damit erheblich unter dem EU-Durchschnitt, der mit 214.000
£ (247.000 €) jährlich veranschlagt wird.
Wie eine Studie aus dem Jahr 2008 ergab, sind die Kosten für
französische EBR-Gremien am höchsten (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2008).
Bestandaufnahme:
Umsetzung in weiteren Ländern
Am
1. März 2010 tagte in Brüssel die Expertengruppe des
Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) zur
Arbeitnehmerbeteiligung. Die Vertreter aus den Dachverbänden
berichteten über die Vorarbeiten zur Umsetzung der
EBR-Richtlinie in ihren Ländern. Dabei ergab sich folgendes
Bild:
-
Portugal hat die EBR-Richtlinie bereits
umgesetzt
(siehe Bericht
in den EBR-News 4/2009),
allerdings sehen die Gewerkschaften noch Nachbesserungsbedarf. Die
Regierung in Lissabon hat signalisiert, daß sie das Gesetz
ergänzen will.
-
In Österreich gibt es
eine Arbeitsgruppe, die
bis Ende 2010 einen Gesetzentwurf ausarbeitet.
-
In Belgien soll bis Ende Juni
2010 von den
Tarifparteien eine Lösung ausgehandelt werden. Die Arbeitgeber
nehmen dabei eine sehr restriktive Haltung ein.
-
In Dänemark hat der
Prozeß im Januar
2010 begonnen, ebenso in Norwegen.
-
In Schweden weigerten sich die
Arbeitgeberverbände, einen gemeinsamen Entwurf mit den
Gewerkschaften auszuarbeiten. Daher wird die Regierung bis November
2010 einen Vorschlag unterbreiten, der auf eine Vereinfachung zielt.
Die Gewerkschaften fürchten eine mangelhafte Umsetzung der
Richtlinie.
-
In Deutschland hat ein erstes
Treffen zwischen DGB und
Arbeitsministerium stattgefunden. Der Gesetzentwurf wird allerdings
erst recht spät erwartet, vermutlich Anfang 2011.
-
In Frankreich
sind noch keinerlei Vorarbeiten bekannt geworden.
Größtes
Tabu scheint die Frage der Sanktionen zu sein, die
das Europäische Parlament in letzter Minute in den
Gesetzentwurf hineinverhandelt hatte (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2008). Sollten Europäische
Betriebsräte bei mangelhafter Unterrichtung und
Anhörung durch die zentrale Leitung keinen einklagbaren
Unterlassungsanspruch erhalten (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2008), wären sie weiterhin ein "zahnloser
Tiger". Für die britische Regierung war dies schon immer das
Ziel, denn sie trat während des Revisionsverfahrens als
Befürworter der Arbeitgeberpositionen in Erscheinung (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2008).
Ungewöhnlich
ist die eher restriktive Haltung in Ländern wie Belgien,
Schweden und Deutschland. Ungewöhnlich ist auch die
Zurückhaltung der französischen Regierung, die sich
vehement für die neue Richtlinie stark gemacht hatte (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2008). Interessant wird sein, wie sich die
Länder in Mittel- und Osteuropa positionieren. Sie warten
offenbar ab, welche Haltung sich in Westeuropa durchsetzt.
Weitergehende Informationen liefert der Newsletter vom März
2010 des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes (EMB) zur
Unternehmenspolitik auf Seite 3 und 4:
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2.
Blick in einzelne
Länder
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Streikwelle
in Griechenland
Das
harte Sparprogramm der sozialistischen Regierung ruft seit Monaten
Proteste hervor. Mit ihren Generalstreik vom 11. März 2010
forderten die Gewerkschaften eine gerechtere Verteilung der Lasten der
Finanzkrise. Der Rettungsplan für Griechenland wird aber auch
vom
Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) in Brüssel
kritisiert,
weil er zuvor nicht mit den Tarifparteien abgestimmt wurde. Am 9.
März 2010 forderte der EGB einen neuen sozialen Deal
für ganz
Europa.
Letzte
dänische Zigarettenfabrik schließt
Am
31. Januar 2011 soll in Søborg nördlich von
Kopenhagen das "House of Prince" geschlossen werden. Der britische
Konzern BAT (British American Tobacco) hatte das dänische
Traditionsunternehmen 2008 gekauft. Für die knapp 500
Arbeitnehmer konnte die Nahrungsmittelgewerkschaft NNF den besten
Sozialplan der dänischen Geschichte aushandeln. Für
jedes Jahr Betriebszugehörigkeit sieht er ein Monatsgehalt
Abfindung vor (mindestens aber sechs) zuzüglich einem Bonus
von 15%. Auch gibt es einen Fortbildungsplan für alle
Entlassenen. Am 1. Dezember 2009 wurden die Entgelte noch einmal um
4,5% erhöht. Die in Skandinavien beliebte Zigarettenmarke
(Marktanteil in Dänemark: 34%) wird zukünftig in
Bayreuth in Deutschland produziert.
Britisches
Arbeitnehmerforum mißt die "Temperatur" der
Arbeitszufriedenheit
Die
2.500 Beschäftigten der britischen Tochtergesellschaften der
Bank of Ireland haben eine eigene Vertretungsstruktur: fünf
Arbeitnehmerräte in den einzelnen Geschäftsfeldern
treffen sich mindestens zweimonatlich und werden von einem "UK
Partners' Council" koordiniert. Dieses Forum (vergleichbar einem
Gesamtbetriebsrat) tagt quartalsweise und wird von einer komplett
freigestellten Vorsitzenden geleitet - beides für britische
Verhältnisse eher selten. Die Vorsitzenden der fünf
Arbeitnehmerräte sind einen Tag pro Woche, alle anderen 45
Mitglieder einen Tag pro Monat freigestellt.
Die
Arbeitnehmervertreter der Bank haben in den letzten zwei Jahren mit
Unterstützung von Beratern ein Werkzeug zur Messung der
Arbeitszufriedenheit entwickelt. In jedem Geschäftsfeld
erstellen sie ein Barometer und aktualisieren es monatlich. Alle
Bereiche erhalten einen grünen, gelben oder roten Status.
Für die mit rot identifizierten "Hot spots" wird dann ein
Aktionsplan erstellt. Die Vorsitzende des UK Partners' Council
präsentiert dem Vorstandsvorsitzenden
regelmäßig ein Konzernbarometer.
Französische
Gewerkschaftslandschaft im Umbruch
Frankreich ist das EU-Land mit
den meisten Gewerkschaften und den niedrigsten Mitgliederzahlen.
Während Gewerkschaften in vielen anderen Ländern ihre
Kräfte durch Fusionen bündeln, hat sich in Frankreich
die Gewerkschaftslandschaft in den letzten Jahren weiter zersplittert.
Diesen Trend will das neue Tarifvertragsgesetz, das am 1. Januar 2009
in Kraft trat, umkehren (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2008).
Das
Gesetz koppelt die betriebliche Tariffähigkeit an die
Wahlergebnisse der Betriebsratswahlen. Gewerkschaften mit weniger als
10% der Stimmen sind zwar noch im Betriebsrat vertreten, aber sie
verlieren ihr Verhandlungsmandat zum Abschluß von
Haustarifverträgen. Für kleine Gewerkschaften kann
dies existenzbedrohend sein, denn in einem System ohne gesetzliche
Mitbestimmungsrechte müssen alle innerbetrieblichen Fragen
über die Tarifautonomie geregelt werden. Die neue Rechtslage
ist vor Gericht umstritten (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2009), aber sie zeigt bereits Wirkungen in der
Praxis: kleine Gewerkschaften schließen sich zusammen. Hier
zwei aktuelle Beispiele:
Am 18. Januar 2010 unterzeichneten die
Gewerkschaften CFTC, FO und CFE-CGC ein Partnerschaftsabkommen, um bei
der Bahngesellschaft SNCF ab 2011 ihre
Tariffähigkeit wiederzuerlangen. Sie hatten bei den
Betriebsratswahlen am 26. März 2009 weniger als 10% der
Stimmen erhalten. Zukünftig werden sie gemeinsam kandidieren,
um die Schwelle zu überspringen. Größte
Gewerkschaft ist mit knapp 40% die ehemals kommunistische CGT. Weitere
Informationen in französischer Sprache:
Bei France
Télécom wollen die Gewerkschaften
CFE-CGC und UNSA, deren Betriebsgruppen 2008 fusioniert hatten, auch
die christliche Gewerkschaft CFTC einbeziehen. Die 10.000 Arbeitnehmer
der Sparte für Geschäftskunden (vergleichbar
T-Systems bei der Deutschen Telekom) hatten im Januar 2010 dieser
Gewerkschaftsallianz eine 60%-Mehrheit bei den Betriebsratswahlen
verschafft, während CGT und CFDT in der Minderheit sind. Die
FO hat in allen Bereichen der France Télécom ihre
Tariffähigkeit verloren.
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3. Aktuelle
Gerichtsurteile
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Erstmals
EBR-Entscheidung in der Slowakei
Am
29. Januar 2010 wies ein Gericht in der slowakischen Hauptstadt
Preßburg die Niederlassung der Speditionsgruppe
Kühne + Nagel an, alle zur Gründung eines
Europäischen Betriebsrates erforderlichen Daten der deutschen
Landesgesellschaft in Hamburg zu übermitteln. Es ist das erste
Urteil in der Slowakei in einer EBR-Angelegenheit. Das Land hatte 2004
mit dem Beitritt zur EU die EBR-Richtlinie in Kraft gesetzt.
Seit
1996 versuchen Arbeitnehmervertreter in der Speditionsgruppe
Kühne
+ Nagel vergeblich, einen Europäischen Betriebsrat zu
gründen
(siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008). Die zentrale Leitung in der Schweiz
versucht durch juristische Obstruktion, die EBR-Gründung
hinauszuzögern und hatte allen Niederlassungen in der EU
untersagt, Informationen nach Deutschland zu liefern. Eine dadurch
ausgelöste Klagewelle führte bereits in
Österreich (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2007) wie auch in Schweden (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2009) zu den ersten Urteilen, die in diesen
Ländern jemals in EBR-Fragen ergangen sind. Die
Europäische Kommission in Brüssel reagierte auf den
Fall, indem sie in der neuen EBR-Richtlinie entsprechende Vorkehrungen
traf ("Lex Kühne + Nagel").
Kein
besonderer Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter
Am
11. Februar 2010 entschied der Europäische Gerichtshof in
Luxemburg (Foto), daß Arbeitnehmervertreter nach EU-Recht
nicht automatisch mehr Kündigungsschutz als normale
Arbeitnehmer genießen. Das Urteil geht auf ein Verfahren in
Esberg (Dänemark) zurück. Dort klagte ein 2006 von
der Maschinenbaufirma Babcock entlassenes Betriebsratsmitglied auf
Kündigungsschutz.
Die
Entscheidung hat große praktische Bedeutung auch für
Europäische Betriebsräte, denn die EBR-Richtlinie
gewährt keinen einheitlichen Kündigungsschutz. Das
Schutzniveau orientiert sich vielmehr an den Regeln des Herkunftslandes
jedes EBR-Mitglieds. Fast alle EBR-Vereinbarungen haben dies
übernommen und zementieren damit eine Ungleichbehandlung im
Europäischen Binnenmarkt. Einem sehr weitreichenden
Kündigungsschutz für Betriebsräte in
Deutschland oder Frankreich stehen in Großbritannien oder
Osteuropa nur schwache Rechte gegenüber. In Belgien hatte das
Arbeitsgericht Antwerpen im September 2009 erstmals über den
Kündigungsschutz für EBR-Mitglieder entschieden
(siehe Bericht
in den EBR-News 4/2009).
Französisches
Gericht verfügt Wiederöffnung einer Fabrik
Am
19. Februar 2010 verpflichtete das Berufungsgericht in Chartres den
niederländischen Elektronikkonzern Philips, die Produktion von
Flachbildfernsehern im Werk Dreux (Zentralfrankreich) innerhalb von
acht Tagen wieder aufzunehmen, den Betriebsratsmitgliedern freien
Zugang zum Werksgelände zu gewähren und einen zuvor
einseitig verkündeten Sozialplan nicht anzuwenden.
Hätte
das Unternehmen dieser Anordnung nicht Folge geleistet, wären
pro Tag 25.000 € Strafe fällig geworden. Das Gericht
bemängelte, daß weder vom Betriebsrat noch vom
Gesamtbetriebsrat eine Stellungnahme über die
Werksschließung vorlag und der Arbeitgeber somit die
Anhörungsrechte der Arbeitnehmervertretung mißachtet
hatte. Vergleichbare Gerichtsurteile werden aus Frankreich immer wieder
gemeldet (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2009).
Am
9. März 2010 begann ein erneutes Anhörungsverfahren,
das mit einem Sozialplan endete. Somit konnte die letzte
Produktionsstätte für Fernsehgeräte in
Westeuropa am 15. April 2010 geschlossen werden. Die
Beschäftigten erhalten Abfindungen zwischen 60.000 und 80.000
€ und ein ganzes Jahr bezahlte Weiterbildung. Finden sie
danach schlechter bezahlte Arbeitsplätze, stockt Philips
für drei Jahre das Entgelt auf. Folgende Texte sind nur in
französischer Sprache verfügbar:
Dieses
Beispiel zeigt, welche Möglichkeiten die französische
Betriebsverfassung den Arbeitnehmern bietet. Da die Richtlinie zum
Europäischen Betriebsrat auf dem gleichen Konzept von
Unterrichtung und Anhörung basiert, können
europäische Arbeitnehmergremien bei mangelhafter
Anhörung ähnlich argumentieren. Auch vor Gericht sind
spektakuläre Fälle zu verzeichnen, z. B. der vom
Europäischen Betriebsrat bei Gaz de France erwirkte
Fusionsstopp (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008).
Hohe Entschädigung wegen
mangelhafter Anhörung in Finnland
Am
8. März 2010 verurteilte der höchste finnische
Gerichtshof (Foto) das Unternehmen Fujitsu Siemens Computers, eine
Entschädigung in Höhe von 3 Mio. € an
entlassene Arbeitnehmer zu zahlen. Das Urteil basiert auf einer
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom September 2009,
die erstmals den korrekten Ablauf eines Anhörungsverfahrens
bei Massenentlassungen definiert (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2009). Im Jahr 2000 war das Werk Espoo bei
Helsinki ohne korrekte Anhörung der Arbeitnehmervertretung
geschlossen worden. Weitere Informationen in englischer Sprache:
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4.
Transnationale Abkommen zur Personalpolitik
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Garantien für die Areva-Belegschaft
Nach dem Verkauf der
Stromübertragung des Nuklearkonzerns Areva an Alstom und
Schneider Electric wird die europäische Belegschaft dieser
Sparte eine Beschäftigungsgarantie von drei Jahren erhalten.
Mit dieser Zusage seitens der Geschäftsleitungen der beiden
Käufer beendete der Europäische Betriebsrat von Areva
das Anhörungsverfahren am 7. Januar 2010. Im September 2009
hatten in acht europäischen Ländern Proteste gegen
diesen Verkauf stattgefunden (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2009).
Um
zu verhindern, daß es bei Alstom und Schneider Electric zu
Personalabbau kommt, soll eine vergleichbare Regelung für alle
drei beteiligten französischen Konzerne ausgehandelt werden.
Hierzu ermächtigten die drei Europäischen
Betriebsräte
den Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) in
Brüssel,
der mit solchen Abkommen bereits Erfahrungen gesammelt hat. Mit
Schneider Electric hatte er im Juli 2007 eine Vereinbarung
über
die vorausschauende und sozialverträgliche Gestaltung der
strategischen Unternehmenspolitik getroffen (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007).
Zwei
transnationale Abkommen aktualisiert
Am
23. Februar 2010 unterzeichneten die Gewerkschaften mit der zentralen
Leitung des französischen Mischkonzerns GdF Suez zwei
Vereinbarungen: ein europaweites Abkommen zur Beschäftigungs-
und Kompetenzplanung und ein weltweites Abkommen zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz. Beide Abkommen sind eine Fortentwicklung der im Juli
2007 - vor der Fusion - für Suez unterzeichneten Texte (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007).
Paketsparte der Deutschen Post
gibt Drehkreuz Brüssel auf
Der Paketdienst DHL verlagert
seinen Hauptsitz vom Flughafen Brüssel nach Deutschland,
Tschechien und Costa Rica. Am 31. März 2010 wurde mit der
Unterstützung des Europäischen Betriebsrates eine
Vereinbarung für die 788 betroffenen Arbeitnehmer
unterzeichnet. Sie federt den Personalabbau sozial ab. Nur regionale
Aktivitäten von DHL bleiben in Belgien erhalten. Begleitet war
die Schließung von monatelangen Protesten (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2009).
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5.
Gründung von Europäischen Betriebsräten
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Nach Fusion: Kupferproduzent
künftig mit EBR nach deutschem Recht
Nach dem Aufkauf des belgischen
Kupferherstellers Cumerio durch die Norddeutsche Affinerie wurde das
fusionierte Unternehmen in Aurubis umbenannt. Seit dem 8. Oktober 2009
verfügt Aurubis über eine EBR-Vereinbarung nach
deutschem Recht. Sie gilt für sechs EU-Länder und die
Schweiz und integriert bereits die Definition von Unterrichtung und
Anhörung wörtlich aus der neuen
EBR-Richtlinie.
Die
zwölf EBR-Mitglieder tagen zweimal jährlich. Die vier
Mitglieder des engeren Ausschusses, die aus unterschiedlichen
Ländern kommen, werden in außerordentlichen
Umständen konsultiert. Kosten von Schulungsmaßnahmen
und einen ständigen Sachverständigen
übernimmt die zentrale Leitung in Hamburg. Während
die Norddeutsche Affinerie noch keine transnationale
Arbeitnehmervertretung hatte, verfügte Cumerio seit 2006
über einen EBR nach belgischem Recht.
Niederländischer
Nahrungsmittelproduzent gründet EBR
Ende Oktober 2009 wurde
für die 2.000 Beschäftigen von Cehave Landbouwbelang
eine EBR-Vereinbarung niederländischen Rechts unterzeichnet.
Die Genossenschaft aus Veghel (Nordbrabant) stellt Tiernahrung her und
ist mit Niederlassungen in Belgien, Frankreich, Spanien, Deutschland,
Polen und Ungarn vertreten. Der EBR wird bereits auf der Grundlage der
neuen Richtlinie arbeiten. Derzeit ist auch die Bildung von
Arbeitnehmervertretungen in Polen und Ungarn im Gange.
US-Verpackunghersteller
unterzeichnet EBR-Vereinbarung
Am 12. Januar 2010 wurde in
Brüssel eine EBR-Vereinbarung für International Paper
unterzeichnet. Der EBR tagt zweimal jährlich unter dem Vorsitz
des Arbeitgebers, der auch den Sekretär des EBR stellt. Die
Arbeitnehmerseite wählt einen Sprecher und drei weitere
Mitglieder in einen engeren Ausschuß, diese treffen sich
zweimal jährlich. Obwohl die Europazentrale ihren Sitz in
Brüssel hat, unterliegt die EBR-Vereinbarung britischem Recht.
Das
US-Unternehmen
beschäftigt in zwölf EU-Ländern rund 5.500
Arbeitnehmer, davon die Hälfte in Polen. Dem EBR
gehören Delegierte aus Polen, Belgien, Frankreich, Italien und
Spanien an. Länder mit kleiner Belegschaft sind nicht
vertreten. Die Definition von Unterrichtung und Anhörung
orientiert sich weitgehend an der neuen EBR-Richtlinie.
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6.
Rechtsformen und Mitbestimmung
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Erstmals
Statistik über Aufsichtsräte mit Drittelbeteiligung
Am
2. Februar 2010 veröffentlichte die
Hans-Böckler-Stiftung zum ersten Mal Zahlen und Daten
über die Verbreitung von Aufsichtsräten, die zu einem
Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzt sind. Diese Regelung gilt in
Deutschland für Unternehmen mit 500 bis 2.000
Beschäftigten, bei mehr als 2.000 Beschäftigten
greift die paritätische Mitbestimmung.
Während
über die paritätische Besetzung der
Aufsichtsräte seit Jahren regelmäßig Daten
ermittelt werden (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2009), ist die jetzt vorliegende Studie der
Universität Jena ein Novum. Sie identifiziert knapp 1.500
Unternehmen mit einer Drittelbeteiligung. Dem stehen knapp 700
Unternehmen mit einem paritätischen Aufsichtsrat
gegenüber. Eine Bedeutung haben die Daten, weil viele deutsche
Unternehmen knapp unterhalb von 2.000 Arbeitnehmern das Hineinwachsen
in die paritätische Mitbestimmung durch Umwandlung in eine
Europäische Gesellschaft (SE) vermeiden wollen. Zwar haben
sich bis 1. April 2010 erst 72 deutsche Unternehmen für die
Rechtsform der SE entschieden, das sind aber mehr als die
Hälfte der 136 operativ tätigen SE in ganz Europa.
Auf diese Variante der Mitbestimmungsbegrenzung wird in der
Wirtschaftspresse gezielt hingewiesen (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2008).
Vermeidung der Mitbestimmung durch
ausländische Rechtsformen
Neben der
SE-Umwandlung bieten ausländische Rechtsformen die
Möglichkeit, Arbeitnehmervertreter aus dem Aufsichtsrat
fernzuhalten. Der Zuwachs dieser Art Mitbestimmungsvermeidung ist
prozentual ähnlich hoch wie bei der SE. Am 17. März
2010 veröffentlichte die Hans-Böckler-Stiftung hierzu
eine Analyse.
Danach ist die Zahl internationaler
Unternehmen, die nur aufgrund ausländischer Rechtsform nicht
der deutschen Mitbestimmung im Aufsichtsrat unterliegen, bis November
2009 auf 37 gestiegen. Größtes Unternehmen aus
dieser Gruppe ist der US-Paket- und Kurierdienst United Parcel Service
(UPS), der in Deutschland rund 15.000 Arbeitnehmer
beschäftigt. Die Fluggesellschaft Air Berlin, die Textilkette
Hennes & Mauritz, die Speditionsgruppe Kühne + Nagel,
die Direktbank Cortal Consors und die Schnellrestaurantkette McDonald's
gehören ebenfalls zu dieser Gruppe. Neben der britischen Ltd.
wird gerne auch auf die niederländische B.V. und die
US-amerikanische Inc. zurückgegriffen.
Anhörung
der Europäischen Kommission zum SE-Statut
Am 23.
März 2010 leitete die Europäische Kommission eine
öffentliche Anhörung zum Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) ein. Bereits im Oktober 2008
hätte sie laut gesetzlicher Vorgabe die Richtlinie
über die Arbeitnehmerbeteiligung in der SE
überprüfen müssen. Eine Revision wurde aber
verschoben (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2008) und soll zeitgleich mit der
Überarbeitung des SE-Statuts stattfinden. Am 9. Dezember 2009
legte die Rechtsanwaltsgesellschaft Ernst & Young im Auftrag
der Europäischen Kommission eine Studie über
Funktionsweise und Auswirkungen des SE-Statuts vor. Dort sind Fragen
der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE jedoch nur am Rande
erwähnt.
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7.
Neue SE-Beteiligungsvereinbarungen
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Käsehersteller
aus Bayern als SE
Seit
dem 18. Januar 2010 firmiert die Hochland-Gruppe aus Heimenkirch im
Allgäu als SE. Das Familienunternehmen ist mit 4.300
Beschäftigten einer der größten
Käsehersteller Europas. Standorte gibt es in Frankreich,
Spanien, Polen, Rumänien, der Schweiz und weiteren
Ländern außerhalb der EU. Die SE-Vereinbarung sieht
keine Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, aber die Bildung eines
SE-Betriebsrates vor. Bei Hochland hatte es zuvor noch keinen
Europäischen Betriebsrat gegeben.
Hersteller
von Meßtechnik verlegt Sitz nach Deutschland
Seit 23. Februar 2010 hat die Elster Group
ihren Sitz in Essen. Das Unternehmen mit 7.500 Beschäftigten
in 38 Ländern war zuvor in Luxemburg registriert. Innerhalb
von nur zwei Monaten wurde zwischen den Arbeitnehmervertretern aus 14
europäischen Ländern und der zentralen Leitung eine
SE-Vereinbarung erarbeitet.
Die
Elster Group war bis 2005 unter anderem Namen eine Tochtergesellschaft
von Ruhrgas. Heute gehört sie Finanzinvestoren mit Sitz auf
den Cayman Islands und in Luxemburg. Einen Aufsichtsrat hat die Elster
Group nicht, die Unternehmenskontrolle erfolgt stattdessen in einem
Verwaltungsrat nach französisch-luxemburgischen Vorbild. Dort
sitzen ausschließlich Vertreter der Anteilseigner und keine
Arbeitnehmervertreter.
Britischer
Energiekonzern gründet SE nach deutschem Recht
Während
viele Unternehmen mit einer SE-Umwandlung die Mitbestimmung begrenzen
wollen, bündelt der britische Ölkonzern BP sein
Europageschäft in einer SE nach deutschem Recht mit
vollständiger Sicherung des bisherigen Mitbestimmungsniveaus.
Sämtliche Tankstellen- und Raffinerieaktivitäten in
Deutschland, Österreich, Polen, Belgien und den Niederlanden
mit 10.600 Arbeitnehmern werden ab 30. April 2010 unter dem Dach der BP
Europa SE mit Sitz in Hamburg zusammengefaßt. In den
nächsten Monaten sollen die BP-Gesellschaften in der Schweiz
und in Luxemburg, eventuell auch im Vereinigten Königreich,
hinzukommen. BP ist mit der Tankstellenmarke Aral Marktführer
in Deutschland.
Die
SE-Mitbestimmungsvereinbarung sieht einen paritätischen
Aufsichtsrat mit zwölf Mitgliedern vor, dem künftig
drei Arbeitnehmervertreter aus Deutschland und je einer aus Polen,
Österreich und den Niederlanden angehören. Der
bisherige Aufsichtsrat der Deutschen BP, die ihren Sitz in Bochum
hatte, war ebenfalls paritätisch besetzt. Einen
Europäischen Betriebsrat gibt es bereits seit 1994 bei der
Konzernleitung in London, er deckt weitere Länder ab. Im April
2008 hatte er ein europaweites Restrukturierungsabkommen geschlossen
(siehe Bericht
in den EBR-News 2/2008). Bei BP wird kein SE-Betriebsrat
gebildet, vielmehr soll sich innerhalb des EBR ein Ausschuß
mit SE-spezifischen Fragen beschäftigen. Eine
ähnliche Lösung war im Juni 2009 auch im SCA-Konzern
gewählt worden (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2009).
Gerichtsurteil
stärkt Verhandlungsautonomie
Am
8. Februar 2010 entschied das Landgericht Nürnberg: der
Aufsichtsrat der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) kann
um einen weiteren Arbeitnehmervertreter aufgestockt werden. Er besteht
zukünftig aus zehn Mitgliedern, davon vier
Arbeitnehmervertreter. Die GfK ist seit Februar 2009 eine
Europäische Gesellschaft (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2009).
Die
Vergrößerung des Aufsichtsrates wurde am 8. April
2009
zwischen dem neuen SE-Betriebsrat und der zentralen Leitung der GfK
vereinbart. Sie verstößt gegen eine Regelung im
deutschen
SE-Beteiligungsgesetz, wonach die Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat
durch drei teilbar sein muß. Das Urteil aus Nürnberg
gibt
den Betriebsparteien mehr Verhandlungsautonomie für
Abweichungen
vom Gesetzestext. Auswirkungen hat dies auch auf die Maschinenbaugruppe
MAN, deren Aufsichtsrat ebenfalls nicht durch drei teilbar ist (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2009).
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8. Der Blick über Europa hinaus
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Arbeitssicherheitsausschuß
tagte in Südafrika
Am
27. und 28. Januar 2010 besuchten die Mitglieder des internationalen
Arbeitssicherheitsausschusses von ArcelorMittal Standorte in
Südafrika, um auf eine Verbesserung der
Sicherheitsbestimmungen hinzuwirken. Der Ausschuß war durch
ein Abkommen im Juni 2008 gebildet worden (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2008) und initiierte bereits Programme in
Kasachstan, Brasilien, Mexiko, Tschechien und Rumänien.
Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:
Sozialstandards
in südafrikanischer Einzelhandelskette
Am
23. Februar 2010 wurde am
Sitz von Shoprite Checkers in Kapstadt ein internationales
Rahmenabkommen unterzeichnet. Es ist das erste Abkommen dieser Art im
afrikanischen Einzelhandel und erstreckt sich auf 1.300
Geschäfte in 17 afrikanischen Ländern sowie in
Indien. Die Verhandlungen mit den Gewerkschaften hatten sich fast
über drei Jahre hingezogen.
Größte
britische Einzelhandelskette noch ohne Rahmenabkommen
Am
1. und 2. März 2010 tagte das Tesco-Gewerkschaftsnetzwerk in
Liverpool. Das weltumspannende Forum wurde im Juni 2008 gebildet (siehe
Bericht
in
den EBR-News 3/2008) und strebt den Abschluß eines
internationalen Rahmenabkommens sowie die Bildung eines
Weltbetriebsrates an. Im Juni 2009 hatte die britische Gewerkschaft
USDAW - sie vertritt die Arbeitnehmer des Einzelhandels - mit der
zentralen Leitung von Tesco Einvernehmen über die
Gründung eines Europäischen Betriebsrates hergestellt.
Erstmals
internationale Rahmenabkommen in Malaysia und Indonesien
Am
25. März 2010 wurde
für den Medienkonzern Media Prima Berhad ein Rahmenabkommen
zur Sicherung sozialer Standards geschlossen. Das Unternehmen ist
Marktführer in Malaysia sowie in Ghana und den Philippinen
tätig. Einen Tag später wurde ein vergleichbares
Abkommen auch für den Marktführer in Indonesien, die
Mediengruppe Antara, unterzeichnet.
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9. Soziales Europa im Fokus
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Dubliner
Stiftung untersuchte Arbeitsbeziehungen
Am
14. Dezember 2009 legte die Europäische Stiftung zur
Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin eine Studie
zum Sozialen Dialog vor. In mehr als 27.000 Unternehmen hatte sie
Management- und Arbeitnehmervertreter nach der Qualität der
Arbeitsbeziehungen befragt. Hier einige Ergebnisse:
Flexible
Arbeitszeitregelungen sind in Skandinavien weit verbreitet,
insbesondere um angesammelte Überstunden durch freie Tage
auszugleichen. Teilzeitarbeit ist in den Niederlanden am
stärksten zu finden, am geringsten in Mittel- und Osteuropa.
Überstunden werden in Deutschland und Belgien meist
über Freizeitausgleich abgebaut, in den
osteuropäischen Ländern steht dagegen die Bezahlung
von Überstunden im Vordergrund. Der Einfluß von
Arbeitnehmervertretungen ist beim Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz
am größten, bei Restrukturierungen eher gering.
Tarifverhandlungen sind in Italien und Spanien am weitesten verbreitet
und in den baltischen Ländern kaum vorhanden.
Neuer
Sozialkommissar im Amt
Seit
10. Februar 2010 ist der ungarische Wirtschaftsprofessor
László Andor (43) neuer EU-Kommissar für
Beschäftigung, Soziales und Integration. Von 2005 bis 2010
gehörte er dem Verwaltungsrat der Europäischen Bank
für Wiederaufbau und Entwicklung an, war lange
Wirtschaftsberater der sozialistischen Regierung in Budapest und
forschte im Auftrag des Europäischen Gewerkschaftsinstituts in
Brüssel über den Arbeitsmarkt und die
Einführung des Euro in Mitteleuropa.
Arbeitszeitrichtlinie
soll nun doch überarbeitet werden
Am
24. März 2010 startete die Europäische Kommission die
erste Anhörungsrunde der Sozialpartner zur
Überarbeitung der seit 1993 geltenden Arbeitszeitrichtlinie.
Die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament waren im April 2009
gescheitert. Die Sozialpartner haben nun sechs Wochen Zeit, um ihren
Standpunkt darzulegen.
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10.
Interessante Webseiten
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Europäischer
Betriebsrat mit eigener Internetseite
Neuerdings
verfügt der EBR der italienischen Versicherungsgruppe Generali
über eine eigene Homepage in drei Sprachen. Dort finden sich
Berichte von EBR-Sitzungen, Presseerklärungen und wichtige
Dokumente zum Download. Nach europaweiten Protesten war die
EBR-Vereinbarung von Generali im Dezember 2007 aktualisiert worden
(siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008).
Weitere
beispielhafte Internetseiten von Europäischen
Betriebsräten der Finanzbranche:
Kampagne
zur Stärkung von Arbeitnehmerrechten in Banken
Bei
einer Sitzung in São Paulo (Brasilien) stellte der
Dachverband der Gewerkschaften des Dienstleistungssektors (UNI) am 17.
März 2010 gemeinsam mit Delegierten aus zwanzig
Ländern eine Kampagne vor, um die beiden Bankgruppen HSBC und
Santander zur Unterzeichnung eines internationalen Rahmenabkommens zu
bewegen. Zuvor hatte im Februar 2010 eine Aktionswoche in beiden
Instituten stattgefunden.
Grenzüberschreitendes
Arbeiten in der Bauindustrie
Eine
neue Webseite informiert über alle Fragen rund um die
Entsendung von Arbeitnehmern der Bauindustrie. Sie wurde von den
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden dieser Branche
gemeinsam erstellt. Für jedes EU-Land können Rechte
und Pflichten von Arbeitnehmern, Angaben zu Mindestlöhnen,
Arbeitszeiten und Arbeitsschutz abgerufen werden.
Prüfinstrument
gegen Entgeltdiskriminierung
Die
Europäische Kommission hat am 29. März 2010 einen
Entgeltrechner vorgestellt, der das Lohngefälle zwischen
Männern und Frauen ermittelt. Weiterhin sind Beratungsstellen
für alle EU-Länder aufgelistet.
Auch
die Hans-Böckler-Stiftung hat eine neue Webseite zu diesem
Thema ins Netz gestellt:
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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Europäische
Betriebsräte im Ländervergleich
Seit
2007 läuft an der Ruhr-Universität in Bochum ein
Forschungsprojekt über Europäische
Betriebsräte in der
Automobilindustrie (siehe hierzu den Bericht in den
EBR-News 2/2007). Die Resultate liegen jetzt in Buchform vor.
Eine englischsprachige Publikation unter dem Titel "European Works
Councils in complementary perspectives" ist Ende 2009 erschienen, der
deutschsprachige Titel "Transnationale Mitbestimmung?" wird im Herbst
2010 verfügbar sein.
Neue
Kommentare zum deutschen EBR- und SE-Gesetz
Zwei Standardkommentare zum
deutschen Betriebsverfassungsgesetz sind im Januar 2010 erschienen, die
sich in eigenen Kapiteln grenzüberschreitender
Betriebsratsarbeit widmen. Die dritte Auflage des Kommentars von
Franz-Josef Düwell beschäftigt sich auf 122 Seiten
mit den Europäischen Betriebsräten und der
SE-Gesetzgebung. Auch die zwölfte Auflage des Kommentars von
Prof. Dr. Wolfgang Däubler enthält ein 97 Seiten
umfassendes Kapitel zu EBR- und SE-Gesetz, ergänzt um ein
Formularbuch und eine CD-ROM. Beide Kommentare haben bereits die neue
EBR-Richtlinie berücksichtigt.
Neuauflage:
Länderprofil Türkei
Gemeinsam mit der IG Metall hat
das DGB-Bildungswerk im Dezember 2009 ein Länderheft
über die Arbeitsbeziehungen in der Türkei
herausgebracht. Die erste Auflage aus dem Jahr 2005 wurde
vollständig überarbeitet. Ein Kapitel
beschäftigt sich mit dem Stand der Beziehungen zur EU, mit der
die Türkei seit 2005 über den Beitritt verhandelt
(siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007).
Anhörungsverfahren im
Fokus britischer Rechtsanwälte
Die gewerkschaftsnahe
Rechtsanwaltsgruppe Thompsons Solicitors aus London
beschäftigt sich in der Frühjahrsausgabe ihrer
Zeitschrift "Labour & European Law Review" mit der Gestaltung
von Anhörungen in britischen Unternehmen. Ein Beitrag
analysiert das Gesetz zur Unterrichtung und Anhörung im
Betrieb aus dem Jahr 2005, das eine EU-Richtlinie umsetzt (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006). Bisher wurde dieses Gesetz von den
britischen Gewerkschaften und Belegschaften jedoch kaum genutzt.
Weitere Beiträge beschreiben das Verfahren bei
Massenentlassungen und bei Betriebsübergängen, auch
hier wurde die Rechtslage im Vereinigten Königreich durch
EU-Recht erheblich verbessert. Folgende Dokumente sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
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12. Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer
Arbeit
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Zweite Hamburger Fachtagung
für
Europäische Betriebsräte
Am
25. und 26. Januar 2010 lud
das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" zum zweiten Mal
zu einer Fachtagung für Europäische
Betriebsräte nach Hamburg. Nach dem großen Erfolg
des Vorjahres (siehe Bericht
über die EBR-Fachtagung 2009) wurde die
Veranstaltung von einem auf zwei Tage verlängert. Insgesamt 43
Teilnehmer, darunter EBR-Mitglieder aus 26 Unternehmen, verfolgten die
Präsentationen der Referenten aus dem In- und Ausland.
Auf
der Agenda des ersten Tages standen juristische und praktische Probleme
der EBR-Arbeit, der zweite Tag stand ganz unter der Motto
"Mitbestimmung à la française". Dieser Fokus auf
Frankreich wird in einer deutsch-französischen EBR-Konferenz
am 5. und 6. Juli 2010 in Paris fortgeführt.
Private
Seminaranbieter auf dem Vormarsch
Nach
einer Studie der
Hans-Böckler-Stiftung vom Februar 2010 teilen sich private
Anbieter und Gewerkschaften ungefähr je zur Hälfte
den Seminarmarkt für Betriebsräte in Deutschland. Im
Jahr 2008 nahm jedes fünfte Betriebsratsmitglied, insgesamt
80.000 Arbeitnehmervertreter, an Schulungen teil.
Nach
deutscher Rechtslage sind
die Kosten solcher Seminare vom Arbeitgeber zu tragen. Auf dieser
Grundlage konnten sich viele private Anbieter entwickeln, die mit den
Gewerkschaften zunehmend im Wettbewerb stehen. Viele dieser Institute
wurden von gewerkschaftsnahen Experten oder ehemaligen
Gewerkschaftssekretären gegründet. In Frankreich ist
der Marktanteil privater Anbieter noch höher. Im Dezember 2007
hatte die Hans-Böckler-Stiftung ähnliche Trends
bereits in einer Studie über die Betriebsräteberatung
festgestellt (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008).
In
der neuen Studie wird auch
das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" untersucht, das
nicht nur viele Inhouse-Veranstaltungen, sondern seit Januar 2009 auch
offen ausgeschriebene Tagungen und Seminare durchführt. Daran
haben bisher 114 Teilnehmer aus 65 Unternehmen sowie von fast allen
DGB-Einzelgewerkschaften teilgenommen.
Hamburger Traditionsunternehmen auf dem Weg zur SE
Die
Technologiegruppe Germanischer Lloyd will sich in eine
Europäische Gesellschaft (SE) umwandeln. Um eine
SE-Vereinbarung mit der zentralen Leitung auszuhandeln, konstituierte
sich am 17. und 18. Februar 2010 in Hamburg das Besondere
Verhandlungsgremium (Foto). Ihm gehören 32 Mitglieder aus
nahezu allen Ländern des Europäischen
Wirtschaftsraums an. Prof. Dr. Bernhard Nagel und Dr. Werner Altmeyer
vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" wurden zu
Sachverständigen bestellt. In den Monaten zuvor hatten sie mit
dem deutschen Konzernbetriebsrat bereits einen Vereinbarungsentwurf
ausgearbeitet (siehe auch Bericht in
den EBR-News 1/2009).
SE-Betriebsrat im
Parfümkonzern will Arbeit verbessern
Das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" berät den
SE-Betriebsrat der Donata Holding in Ludwigshafen bei der Verbesserung
seiner Arbeit. Errichtung von Arbeitsgruppen und
Schulungsmaßnahmen stehen dabei im Fokus. Hierzu wird ein
Antrag auf finanzielle Förderung durch die
Europäische Kommission vorbereitet.
Unter
dem Dach der Donata
Holding SE und ihrer US-Tochtergesellschaft Coty sind
Parfümmarken wie Calvin Klein, Davidoff, David Beckham, Jil
Sander, Joop und Lancaster gebündelt. Als
weltgrößter Dufthersteller verfügt Coty
über Niederlassungen in 16 EU-Ländern, der Schweiz
und Monaco. Seit 1996 gab es einen Europäischen Betriebsrat,
der 2007 durch einen SE-Betriebsrat abgelöst wurde.
ver.di/GPA-Newsletter:
neue Ausgabe
Am
29. Januar 2010 ist eine weitere Ausgabe des
deutsch-österreichischen EBR-Newsletters von ver.di und GPA
erschienen, der sich mit der Umsetzung der EBR-Richtlinie
beschäftigt.
Weitere
Themen sind u. a. die Europäischen Betriebsräte der
Deutschen
Telekom und von IBM, die EBR-Gründung bei SAP, der neue
Aufsichtsrat der Versicherungsgruppe Münchner Rück,
Kontakte
zwischen Betriebsräten von Interspar in Österreich
und
Tschechien sowie Internet- und Literaturtipps. Der Newsletter wird vom
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet.
EBR-Schulungsprojekt
gestartet
Gemeinsam
mit Partnern in vier weiteren Ländern führt das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" in den kommenden
Monaten eine Reihe von Schulungen zur neuen EBR-Richtlinie durch.
Auftraggeber des Projekts ist UNI, der Dachverband der Gewerkschaften
des Dienstleistungssektors.
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