10. April 2011  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 1 / 2011 der EBR-News.

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"

informiert Sie rund um den Europäischen Betriebsrat und angrenzende Themen.

 

Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

Weitere Ausgaben finden Sie im Newsletter-Archiv.

     

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  1. Umsetzung der EBR-Richtlinie auf der Zielgeraden
 
 

Deutscher Bundestag verabschiedet neues EBR-Gesetz

 

Am 7. April 2011 verabschiedete der Deutsche Bundestag das neue EBR-Gesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition. Die Opposition enthielt sich, weil ihre Änderungsvorschläge nicht berücksichtigt wurden. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf am 15. Dezember 2010 beschlossen (siehe Bericht in den EBR-News 4/2010), erste Beratung im Deutschen Bundestag war am 17. März 2011.

SPD-Forderung nach härteren Sanktionen abgelehnt

 

In einem Änderungsantrag forderte die SPD-Bundestagsfraktion am 22. März 2011 höhere Strafen bei Verletzung der EBR-Rechte, einen Unterlassungsanspruch und ein garantiertes Zutrittsrecht zu ausländischen Betriebsstätten. Dieser Antrag wurde im Ausschuß für Arbeit und Soziales am 6. April 2011 von der Mehrheit aus CDU/CSU und FDP abgelehnt. Die Regierungskoalition wollte lediglich eine "Eins-zu-eins-Umsetzung" der Richtlinie. Damit war der Weg für die zweite und dritte Beratung im Plenum des Deutschen Bundestages einen Tag später frei. Zuvor hatte der Ausschuß für Arbeit und Soziales am 4. April 2011 eine Sachverständigen-Anhörung durchgeführt.

Weitgehender Schulungsanspruch verankert

 

Die Inhalte des Gesetzentwurfs waren auch ein Hauptthema auf der Fachtagung des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" am 24. Januar 2011 in Hamburg. Ralf-Peter Hayen vom DGB-Bundesvorstand erläuterte Potentiale und Defizite des Gesetzentwurfs aus gewerkschaftlicher Sicht. Ein besonderer Pluspunkt ist das sehr weitgehende Recht auf Schulungen. Zukünftig können EBR-Mitglieder in deutschen Unternehmen, unabhängig aus welchem Land sie kommen, aufgrund eines Beschlusses im EBR auch individuell zu Seminaren fahren - so wie deutsche Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes. Dieser Standard des deutschen EBR-Gesetzes wird in keinem anderen EU-Land erreicht.


 

Beispielhafte Umsetzung der EBR-Richtlinie in Österreich

 

Am 17. November 2010 stimmte der Nationalrat in Wien (Foto) über eine Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes ab. Dort hat der Europäische Betriebsrat ein eigenes Kapitel. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 2. Dezember 2010 wurde das neue Gesetz, das als eines der besten der ganzen EU gilt, am 14. Dezember 2010 veröffentlicht. Betroffen sind 45 Unternehmen mit Hauptsitz in Österreich (wovon 27 bereits einen EBR installiert haben). Die Änderungen treten am 6. Juni 2011 in Kraft.

 

An wichtigen Stellen geht das österreichische Gesetz über die EU-Richtlinie hinaus: so wurde die Definition "grenzüberschreitender Maßnahmen" klarer vorgenommen, die EBR-Mitglieder erhalten ein Zugangsrecht zu Niederlassungen anderer Länder und sämtliche Alt-Vereinbarungen unterliegen ohne Ausnahme den neuen Standards von Unterrichtung und Anhörung.


 

Neue Rechtslage auch in Belgien

 

Am 21. Dezember 2010 verabschiedete der Nationale Arbeitsrat in Brüssel den Text zur Umsetzung der neuen EBR-Richtlinie. In Belgien ist hierfür nicht das Parlament zuständig. Vielmehr gestalten die Tarifparteien das Arbeitsrecht im Nationalen Arbeitsrat selbst. Die neuen Regeln treten als branchenübergreifender, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag am 6. Juni 2011 in Kraft.

Die belgische Rechtslage hat eine große Bedeutung für die gesamte EBR-Landschaft, denn Belgien steht zahlenmäßig an vierter Stelle hinter Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Mehr als 100 Europäische Betriebsräte arbeiten nach belgischem Recht, darunter 40 belgische Unternehmen. Die übrigen kommen aus Großbritannien, der Schweiz, den USA und anderen Teilen der Welt.

 

EBR-Vorsitz liegt nicht beim Arbeitgeber

 

Obwohl belgische (wie auch französische) Betriebsräte unter dem Vorsitz des Arbeitgebers tagen, gilt dies für den Europäischen Betriebsrat nicht. Nach belgischem Recht handelt es sich beim EBR um ein reines Arbeitnehmergremium, während der EBR-Vorsitz in Frankreich beim Arbeitgeber liegt.

 


 

Weitere Länder: aktueller Stand

  • Portugal hat als erstes Land der EU das neue EBR-Gesetz bereits im November 2009 in Kraft gesetzt (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009).

  • Im Vereinigten Königreich wird das von der damaligen Labour-Regierung ausgearbeitete und im April 2010 ins Unterhaus eingebrachte EBR-Gesetz trotz Regierungswechsel nicht mehr geändert (siehe Bericht in den EBR-News 1/2010).

  • In Italien haben intensive Gespräche zwischen den drei großen Gewerkschaftsbünden und den Arbeitgeberverbänden über die Inhalte des italienischen Gesetzes begonnen.

  • In Schweden wurde im Oktober 2010 von der Regierung ein Gesetzentwurf vorgelegt.

  • Die polnische Regierung hat eine erste Folgenabschätzung gestartet.

  • In Frankreich ist kein parlamentarisches Verfahren zur Umsetzung der neuen EBR-Richtlinie geplant. Am 13. Januar 2011 wurde die französische Regierung von der Nationalversammlung ermächtigt, die Änderungen am bestehenden EBR-Gesetz per Verordnung vorzunehmen.

  • In der Slowakei wurde das neue EBR-Gesetz am 8. Februar 2011 verabschiedet.

  • In Spanien beschloß die Regierung am 4. März 2011 einen Gesetzentwurf, der demnächst im Parlament beraten werden soll.

  • Am 15. März 2011 diskutierte das Parlament der Tschechischen Republik in erster Lesung über die Umsetzung der neuen EBR-Richtlinie.

  • Am 29. März 2011 wurde das neue EBR-Gesetz vom Parlament in Dänemark verabschiedet (siehe Gesetzestext in dänischer Sprache).

  2. Nachverhandlung von EBR-Vereinbarungen notwendig?
 

 

Am 6. Juni 2011 treten in allen Ländern des Europäischen Binnenmarkts (das sind die EU-Länder plus Norwegen, Island und Liechtenstein) neue EBR-Gesetze bzw. EBR-Tarifverträge in Kraft. Unklar ist vielfach, welche Schritte Arbeitnehmervertreter jetzt unternehmen müssen, um von den neuen Standards zu profitieren.

 

Die Richtlinie gilt nur für jeden zweiten Europäischen Betriebsrat

 

Zunächst ist zu prüfen, ob die im eigenen Unternehmen geltende EBR-Vereinbarung überhaupt der neuen Richtlinie unterliegt. In folgenden Fällen greift die neue Rechtslage nicht:

  • Die EBR-Vereinbarung wurde erstmals vor dem 22. September 1996 abgeschlossen (Artikel-13-Vereinbarungen). Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Vereinbarung in den Jahren danach verändert oder neu ausgehandelt wurde.

  • Die EBR-Vereinbarung wurde erstmals nach dem 22. September 1996 abgeschlossen und in der zweijährigen Übergangszeit zwischen dem 5. Juni 2009 und dem 5. Juni 2011 verändert.

431 Europäische Betriebsräte wurden nach Artikel 13 der alten EBR-Richtlinie gegründet. In einer nennenswerten Zahl von Unternehmen sind in der Übergangszeit zwischen Juni 2009 und Juni 2011 Veränderungen an der EBR-Vereinbarung vorgenommen worden. Daher sind mehr als die Hälfte der heute existierenden 978 Europäischen Betriebsräte von der neuen EBR-Gesetzgebung nicht erfaßt

Warum ist die Mehrheit von den neuen Standards ausgeklammert?

Es handelt sich dabei um ein Zugeständnis an die Arbeitgeberverbände im Gesetzgebungsverfahren. Nur bei grundlegenden Änderungen der Struktur des Unternehmens (z. B. Fusionen, Abspaltungen) können die Standards der neuen Richtlinie juristisch erzwungen werden. Um in den Genuß der verbesserten Regelungen zu kommen, ist eine Nachverhandlung zwingend erforderlich. Nur Unternehmen mit Sitz in Österreich unterliegen teilweise anderen Bestimmungen (siehe oben).

Für wen gilt die neue Rechtslage automatisch?

In folgenden Fällen, die schätzungsweise knapp die Hälfte aller Europäischen Betriebsräte betrifft, findet die neue EBR-Gesetzgebung automatisch Anwendung:

  • Die EBR-Vereinbarung wurde nach dem 22. September 1996 abgeschlossen und seither gar nicht oder zuletzt vor dem 5. Juni 2009 verändert.

  • Eine neue oder veränderte EBR-Vereinbarung wird nach dem 5. Juni 2011 unterzeichnet.

  • Es besteht ein EBR kraft Gesetz, der ohne Abschluß einer EBR-Vereinbarung gebildet wurde.

  • Strittig könnte sein, wenn das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) nach Ablauf von drei Jahren Verhandlungszeit eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Vom Gesetzgeber ist dies nicht vorgesehen, aber in der Praxis gibt es vereinzelt solche Fälle.

Unterliegt der Europäische Betriebsrat der neuen Rechtslage, ist eine Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung juristisch nicht zwingend erforderlich. Es empfiehlt sich aber aus praktischen Gründen, die neuen Standards in den Text der EBR-Vereinbarung zu integrieren und durch Unterschrift des Arbeitgebers dessen "commitment" zu einer besseren EBR-Arbeit zu dokumentieren. Insbesondere gilt dies für die Größe und Sitzungshäufigkeit des geschäftsführenden Ausschusses.


Juristische Hilfestellung aus Brüssel

Am 7. Januar 2011 legte die Europäische Kommission einen Expertenbericht zu den einzelnen Kapiteln der neuen EBR-Richtlinie vor. Erarbeitet hatte ihn eine Expertengruppe u. a. aus gewerkschaftsnahen und arbeitgebernahen Vertretern, daher kommt ihm als Referenz für juristische Zweifelsfälle eine hohe Bedeutung zu. Er kann auch bei der Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen hilfreich sein. Einen eigenen juristischen Kommentar hatte im Mai 2010 das Europäische Gewerkschaftsinstitut in Brüssel vorgelegt (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010).

 3. Grenzüberschreitende Kollektivverträge
     

 

Textilkonzern regelt langfristige Personalplanung

 

Am 16. Dezember 2010 wurde in Rueil-Malmaison bei Paris ein Rahmenabkommen zur vorausschauenden Beschäftigungsentwicklung für DBApparel geschlossen, das erste Abkommen dieser Art in der Textilindustrie.

 

Der Vertrag sieht die Bildung einer Projektgruppe des Europäischen Betriebsrates zur strategischen Personalplanung, insbesondere bei Umstrukturierungen, vor ("Anticipation Task Force"). Sie besteht aus fünf Arbeitnehmervertretern aus fünf verschiedenen Ländern, die sich zweimal jährlich treffen. Das Abkommen enthält operationelle Ziele für jedes einzelne betroffene Land und definiert einen zeitlichen Zielkorridor. Ein ähnliches Abkommen war im Juni 2009 im Elektronikkonzern Thales geschlossen worden (siehe Bericht in den EBR-News 2/2009).

 

DBApparel hatte 1996 einen EBR nach französischem Recht gegründet und befindet sich seit 2005 im Besitz eines US-Finanzinvestors. Die Gruppe fertigt und vertreibt Unterwäsche mit mehr als 5.000 Beschäftigten in Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien, Großbritannien und Osteuropa.


 

Beschäftigungssicherung in Krisenzeiten

 

Am 24. Februar 2011 schloß der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) mit der zentralen Leitung des französischen Metallunternehmens Alstom in Paris eine Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung in Krisenzeiten. Sie gilt drei Jahre lang für 30 europäische Länder. Ursache war ein angekündigter Personalabbau im Kraftwerksbau.

 

Im November 2010 hatte ein Aktionstag an den deutschen Standorten die Verhandlungen erzwungen (siehe Bericht in den EBR-News 4/2010). Zuvor waren bereits alle Maßnahmen der zentralen Leitung gestoppt worden, um das Anhörungsverfahren mit dem Europäischen Betriebsrat zu einem korrekten Abschluß zu bringen. Stark waren die Proteste auch in der Schweiz, wo Alstom einer der wichtigsten industriellen Arbeitgeber ist (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010). Neben Kraftwerksanlagen stellt Alstom Schienenfahrzeuge her, darunter den französischen Hochgeschwindigkeitszug TGV.

 

Ein vergleichbarer französischer Vertrag für Alstom aus dem Jahre 2006 diente als Vorlage für das europaweite Abkommen. Mit einer Reihe von Maßnahmen sollen Entlassungen vermieden und die Kompetenzen der Belegschaft weiterentwickelt werden. Beispiele guter Praxis, z. B. aus Italien über geographische Mobilität und aus Deutschland über Kurzarbeit, werden auf der europäischen Ebene integriert. Der Vertrag geht in eine ähnliche Richtung wie das Abkommen mit dem Stahlkonzern ArcelorMittal vom November 2009 (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009).

Moratorium im Kraftwerksbau, Kahlschlag im Schienenfahrzeugbau

 

Bis zur nächsten EBR-Sitzung am 20. April 2011 sind sämtliche Entlassungen bei Alstom Power aufgeschoben. Die Konzernleitung will prüfen, ob nach der Atomkatastrophe in Japan neue Märkte für konventionelle Kraftwerke und damit zusätzliche Beschäftigung bei Alstom entstehen könnten. Das Moratorium gilt allerdings nicht in der Schweiz. Anders sieht es in der Transportsparte aus: auf seiner Sitzung am 22. März 2011 in Paris wurde der EBR über den Abbau von 1.380 Stellen in Deutschland, Spanien und Italien informiert. Die Hälfte davon entfällt auf das Werk in Salzgitter. Zusätzlich soll der Rohbau nach Polen verlagert werden, was zu weiterem Abbau führen würde.


 

Europaweites Abkommen zur Personalplanung

 

Der französische Energiekonzern Areva unterzeichnete am 1. April 2011 mit dem Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) ein Abkommen zur Personalpolitik. Künftig hat jeder Beschäftigte in Frankreich, Belgien, Spanien,  Deutschland, Schweden und im Vereinigten Königreich einen Anspruch auf 30 Stunden Weiterbildung pro Jahr. Berufliche Entwicklung und interne Mobilität sind in dem Kollektivvertrag ebenfalls vorgesehen.

 

Nach einem ersten Abkommen zur Antidiskriminierung vom November 2006 war die Personalpolitik des Energiekonzerns in einem Projekt gemeinsam mit dem EMB in allen europäischen Standorten untersucht worden (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009). Areva orientiert sich mit dem neuen Abkommen am französischen Elektronikkonzern Thales (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010). 

 4. Aktuelle Gerichtsurteile
 

 

Deutsches Arbeitsgericht stärkt britische EBR-Mitglieder

 

Der Europäische Betriebsrat von Avaya erzielte am 13. Januar 2011 vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen einzigartigen Vergleich. Der Rechtsstreit war entbrannt, weil britische EBR-Mitglieder in ihrem Recht auf Freistellung beschränkt wurden. Das US-Unternehmen, Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Datennetzen, hatte nach einer Fusion 2007 eine EBR-Vereinbarung nach deutschem Recht geschlossen.

 

Da die Probleme im Vereinigten Königreich anders nicht lösbar waren, schaltete der italienische EBR-Vorsitzende das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ein. Dort fand am 12. November 2010 eine mündliche Verhandlung statt. Zentrale Leitung und EBR einigten sich auf Anregung des Gerichts, daß alle EBR-Mitglieder "in dem notwendigen Umfang" und nicht mit festen pauschalen Zeitvorgaben von ihrer Arbeit freizustellen sind. Dies wirkt sich auch auf die Festlegung von Leistungskennzahlen von Arbeitnehmern aus, die in den EBR gewählt wurden. Rechtsmittel gegen diesen Vergleich, der für alle europäischen Länder gilt, sind nicht mehr möglich.

 

Obwohl im Vereinigten Königreich seit Januar 2010 neue Freistellungsregeln für Arbeitnehmervertreter gelten (siehe Bericht in den EBR-News 3/2009), kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen. Der Ausgang dieses Rechtsstreits hat daher Vorbildfunktion für viele Europäische Betriebsräte.

 


 

Welche Sprache für den Betriebsrat?

 

Am 3. März 2011 entschied das Arbeitsgericht Berlin, daß Mitglieder eines deutschen Betriebrates Anspruch auf Seminare in ihrer Muttersprache haben. Im konkreten Fall ging es um zwei US-Bürger, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Um ihr Mandat auszuüben, wollten sie an einem englischsprachigen Grundlagenseminar teilnehmen. Die höheren Kosten muß der Arbeitgeber nach Meinung des Gerichts tragen.

1993 entschied das Landesarbeitsgericht Hessen, daß der Betriebsrat Anspruch auf Unterlagen in deutscher Sprache hat. Englischsprachige Unterlagen müssen vom Arbeitgeber übersetzt werden. 1997 entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main, daß ein Betriebsrat auch einen Anspruch auf Übersetzungen und Dolmetscher hat.


 

Streikrecht im Vereinigten Königreich gestärkt

 

Am 4. März 2011 entschied ein Berufungsgericht in dritter Instanz über einen Arbeitskampf im Londoner Nahverkehr. Die Gewerkschaft RMT konnte eine einstweilige Verfügung der ersten Instanz vom Januar 2011 außer Kraft setzen und sich ihr Streikrecht erkämpfen. Der Rechtsstreit hatte sich an der Frage entzündet, ob die gesetzlichen Regeln für die Vorbereitung und Durchführung von Urabstimmungen korrekt eingehalten wurden. Zwischen 1979 und 1997 hatten die konservativen Regierungen Thatcher und Major strenge Vorschriften erlassen, die von Arbeitgebern gerne genutzt werden, um Arbeitskämpfe wegen Formfehlern verbieten zu lassen.

  5. Neue EBR-Vereinbarungen
 
 

Neuer EBR in der Nahrungsmittelindustrie

 

Am 7. September 2010 wurde in Vantaa bei Helsinki eine EBR-Vereinbarung für Vaasan nach finnischem Recht unterzeichnet. Das Unternehmen ist einer der größten Hersteller von Backwaren in Finnland und im Baltikum.

 

Unter dem Vorsitz des Arbeitgebers tagen fünf Delegierte aus Finnland, jeweils zwei aus den drei baltischen Staaten und je einer aus Schweden und Norwegen. Innerhalb von zwei Jahren finden drei Plenarsitzungen und mindestens drei Sitzungen des geschäftsführenden Ausschusses statt, der aus fünf Arbeitnehmervertretern besteht. Die Regelungen der EBR-Vereinbarung orientieren sich noch an den Standards der alten EU-Richtlinie.

 


 

Zweitgrößter Brillenglashersteller der Welt gründet EBR

 

Am 8. Oktober 2010 wurde am Sitz von Vision Care in Aalen (Foto), der Augenoptiksparte von Carl Zeiss, eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Sie unterliegt deutschem Recht. Innerhalb des Konzerns gibt es bereits seit 1996 einen EBR für den Glashersteller Schott in Mainz, nicht aber für die Holding. Vision Care wurde erst wenige Tage zuvor in den Zeiss-Konzern integriert, nachdem es bis dahin ein Joint Venture mit einem schwedischen Finanzinvestor war.

 

Der Europäische Betriebsrat besteht aus 14 Mitgliedern und vertritt 3.300 europäische Beschäftigte. Auf Deutschland und Frankreich entfallen jeweils drei Sitze, Italien und Ungarn erhalten je zwei sowie Großbritannien, Irland und Portugal je einen Sitz. Länder mit weniger als 50 Arbeitnehmern werden durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten. Vier EBR-Mitglieder bilden den geschäftsführenden Ausschuß. Besondere Pluspunkte der Vereinbarung: der EBR kann Arbeitsgruppen bilden, hat ein Zutrittsrecht zu allen Niederlassungen und verfügt über ein präzise definiertes Anhörungsrecht bei Restrukturierungen.

 


 

Französischer Versorgungs- und Transportkonzern paßt Vereinbarung an

 

Veolia Environnement aktualisierte am 13. Oktober 2010 seine EBR-Vereinbarung aus dem Jahr 2005 (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005). Der Europäische Betriebsrat wurde von 29 auf 45 Mitglieder vergrößert. Da sich der Konzern aus mehreren Sparten zusammensetzt (Wasser, Entsorgung, Energie und Transport), wurde die Zuständigkeit des EBR für die einzelnen Sparten genauer definiert. Am 14. Dezember 2010 konstituierte er sich in neuer Zusammensetzung in Paris.

 

Seine Anhörungsrechte gehen jetzt über die Standards der neuen EBR-Richtlinie hinaus. Auch die Aufgaben der nationalen Gremien des sozialen Dialogs wurden konkretisiert. Sie können sich künftig zweimal pro Jahr treffen. Errichtet werden sie in allen Ländern, in denen es keine Gesamt- oder Konzernbetriebsräte gibt (z. B. in Spanien). Auch in Deutschland hat diese Regelung eine große praktische Bedeutung, weil es keine übergreifende Betriebsratsstruktur bei Veolia gibt.

 

Am 3. März 2011 wurde die Fusion der Transportsparte Veolia Transport mit Transdev vollzogen, die bereits im Dezember 2009 angekündigt worden war (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009). Bisher gibt es jedoch noch keine Regelung über die mögliche Fusion der beiden Europäischen Betriebsräte. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

Eine Auswahl von EBR-Vereinbarungen steht auf einer Sonderseite zum Download zur Verfügung.

 

  6. Beispiele aus der EBR-Agenda
 
 

Französischer EBR interveniert in belgischem Arbeitskonflikt

 

Am 12. November 2010 informierte das belgische Management des US-Sicherheitsunternehmens Brink's den belgischen Betriebsrat über die bevorstehende Liquidierung des belgischen Unternehmens. Ursache war die Weigerung der Gewerkschaften, einer Gehaltskürzung zuzustimmen und stattdessen gegen den Restrukturierungsplan in den Streik zu treten.

 

Diese Situation veranlaßte den EBR zu einer Sondersitzung am 16. und 17. Dezember 2010 in Paris. Obwohl nur ein einziges Land betroffen ist, erkannte die zentrale Leitung die Zuständigkeit des EBR an und erklärte sich bereit, im Rahmen des Anhörungsverfahrens alle Finanzpläne aus Belgien offenzulegen und eine betriebswirtschaftliche Studie zu zahlen. Damit wird faktisch bei Brink's schon der Standard der neuen EBR-Richtlinie angewandt. Brink's verfügt seit November 2009 über einen EBR kraft Gesetz nach französischem Recht (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009).

 


 

Drohung mit gerichtlichen Schritten erzwingt EBR-Sondersitzung

 

Die französische Mediengruppe Lagardère will ihre Sparte internationale Zeitschriften mit 5.000 Beschäftigten in 45 Ländern verkaufen. Als dies in der Presse berichtet wurde, forderte der französische Konzernbetriebsrat zweimal die Einberufung einer außerordentlichen EBR-Sitzung, laut einer Presseerklärung vom 17. Dezember 2010 jedoch ohne Resonanz.

 

Nachdem am 31. Dezember 2010 bekannt wurde, daß die Verkaufsgespräche nur noch exklusiv mit der US-Mediengruppe Hearst geführt werden, drohte der EBR-Sekretär am 18. Januar 2011 in einem Schreiben an die zentrale Leitung gerichtliche Schritte an. Gleichzeitig drohte auch der zuständige französische Betriebsrat, er werde sein Anhörungsverfahren nicht beenden, solange der EBR nicht ausreichend beteiligt worden ist. Französische Arbeitgeber können ihre Planungen erst nach der korrekten Durchführung des Anhörungsverfahrens umsetzen, andernfalls droht ein gerichtlicher Stopp. Daraufhin wurde für den 9. März 2011 zu einer außerordentlichen EBR-Sitzung eingeladen. Lagardère verfügt seit 1996 über einen EBR nach französischem Recht.

 


 

Metro akzeptiert Monitoring-Gruppe

 

Am 16. und 17. Februar 2011 konstituierte sich in Düsseldorf der neugewählte EBR des deutschen Handelskonzerns Metro. Obwohl allein in Deutschland mehr als ein Drittel der weltweit 250.000 Arbeitnehmer beschäftigt sind, ging der EBR-Vorsitz nach Frankreich. Stellvertretende Vorsitzende ist eine Vertreterin aus Deutschland. Fünf weitere Mitglieder gehören dem geschäftsführenden Ausschuß an: je ein Sitz davon entfällt auf Deutschland, Belgien, Spanien, Italien und Polen. Zentrales Thema der Plenarsitzung war die geplante Verlagerung der Buchhaltung nach China, Indien und Osteuropa. Um die Pläne genauer beurteilen zu können, fand am 10. März 2011 eine außerordentliche Sitzung des EBR statt. Das Gremium war 1996 gegründet worden.

 

Während viele andere Unternehmen ein internationales Rahmenabkommen mit den Gewerkschaften abschließen, beschränkte sich Metro 2005 auf eine einseitige Erklärung. Jetzt wurde bekannt, daß die zentrale Leitung eine paritätische Monitoring-Kommission mit dem EBR gründen will.

  7. Fusionen und Übernahmen im Fokus
      
 

Deutsche Bahn übernimmt britischen Verkehrskonzern

 

Im August 2010 kaufte die staatseigene Deutsche Bahn den privaten britischen Transportkonzern Arriva, der in zwölf EU-Ländern Bus- und Bahnlinien betreibt. Die Übernahme wurde von der Europäischen Kommission unter der Auflage genehmigt, die deutsche Tochter mit ca. 3.100 Beschäftigten zu verkaufen. Seit Dezember 2010 gehören daher die Prignitzer Eisenbahn (PEG), die Betriebsgesellschaft des Metronom und andere Teile der deutschen Arriva-Gruppe der italienischen Staatsbahn FS und einem Finanzinvestor in Luxemburg.

 

Arriva hatte 1999 einen EBR nach britischem Recht gegründet. Die Deutsche Bahn verfügt seit 2005 als erstes deutsches Unternehmen über einen EBR kraft Gesetz, der ohne Aushandlung einer EBR-Vereinbarung zustande kam (siehe Bericht in den EBR-News 3/2005). Ein Jahr später unterzeichnete die zentrale Leitung eine Vereinbarung zur Geschäftsordnung und Zuständigkeit des EBR. Damit ist der rechtliche Status des Europäischen Betriebsrates vergleichbar dem US-Unternehmen Brink's (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009).

 

Der EBR der Deutschen Bahn beschloß bei seiner letzten Sitzung vom 19. bis 21. Oktober 2010 in Berlin, nach der Fusion eine neue Mandatsverteilung mit der zentralen Leitung auszuhandeln. Bis auf weiteres arbeiten beide Europäische Betriebsräte parallel voneinander weiter. Einzelne Mitglieder der geschäftsführenden Ausschüsse nehmen ab sofort an den Sitzungen des jeweils anderen EBR teil. 


 

Gewerkschaft für, Betriebsrat gegen feindliche Übernahme

 

Wer verhandelt bei einer Fusion über die Sicherheit der Arbeitsplätze: der Betriebsrat oder die Gewerkschaft? Die bevorstehende Übernahme des größten deutschen Baukonzerns Hochtief durch den spanischen Infrastrukturkonzern ACS brachte diesen Grundkonflikt der deutschen Arbeitsbeziehungen zum Jahreswechsel 2010/11 ins Rampenlicht der Öffentlichkeit. 

 

Während der Betriebsrat mit dem Management von Hochtief gegen die Übernahme kämpfte, führte die Gewerkschaft IG BAU hinter dem Rücken des Betriebsrates "Geheimverhandlungen" (Zitat des Betriebsrates). Die IG BAU begründete dies folgendermaßen: Gesprächspartner des Betriebsrates ist der Arbeitgeber. Für Gespräche mit einem Investor sei jedoch die Gewerkschaft zuständig.

 

Ergebnis ist eine Vereinbarung vom 21. Dezember 2010 mit dem potentiellen neuen Eigentümer, wonach bis Ende 2013 der Konzernsitz in Essen verbleibt und auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet wird. Die IG BAU wird als alleinige Tarifpartei anerkannt und Arbeitsdirektoren sollen nur mit Zustimmung der Gewerkschaft ernannt werden. ACS verzichtet ausdrücklich auf die Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE). Im Januar 2011 stellten Arbeitsrechtler fest, daß der Vertrag juristisch nichtig ist. Dennoch konnten die Konflikte zwischen Gewerkschaft und Betriebsrat am 21. Januar 2011 beigelegt werden.

Inzwischen hat ACS mehr als 43 Prozent an Hochtief erworben. Auf der Hauptversammlung am 12. Mai 2011 wird eine Kampfabstimmung über Sitze im Aufsichtsrat erwartet. Nach einer Fusion würde der 1996 gegründete EBR von Hochtief aufgelöst. Da ACS bisher noch nicht über eine transnationale Arbeitnehmervertretung verfügt, wäre dort ein EBR zu gründen. Die Lage ist ähnlich wie seinerzeit beim Zementkonzern Buzzi Unicem (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008).

 


 

Deutsche Telekom will US-Tochter verkaufen

 

Die 40.000 Beschäftigten von T-Mobile in den USA können aufatmen. Bald werden sie Teil des AT&T-Konzerns sein, der für einen fairen Umgang mit Arbeitnehmerrechten bekannt ist. Die Deutsche Telekom gab den Verkauf am 20. März 2011 in Bonn bekannt, er ist aber kartellrechtlich umstritten. Obwohl die Schließung von Call-Centern und Filialen zu erwarten ist, gab es positive Reaktionen von den beteiligten Gewerkschaften.

Während Telefónica in einem internationalen Rahmenabkommen mit den Gewerkschaften weltweite soziale Mindeststandards akzeptiert (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007) und France Télécom im Juni 2010 einen Weltbetriebsrat gründete (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010), verweigerte die zentrale Leitung der Deutschen Telekom jede soziale Verantwortung außerhalb Europas. Noch im September 2010 hatte eine Menschenrechtsorganisation die Konzernleitung wegen der Verletzung internationaler Arbeitsstandards in den USA kritisiert (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010). Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) startete daher am 4. März 2011 eine Kampagne bei T-Mobile in den USA mit einer eigenen Webseite in vier Sprachen.

  8. Forschungsergebnisse für Arbeitnehmervertreter
 
 

Pflege- und Gesundheitskonzerne im EBR-Fokus

 

Am 5. Januar 2011 publizierte der europäische Gewerkschafsverband EGÖD eine Studie der Universität Greenwich über Konzerne im Pflege- und Gesundheitsbereich. Privatisierungen und die Marktöffnung führen zunehmend zur Ausbreitung multinationaler Unternehmen in der Altenpflege, Kinderbetreuung, bei Kliniken, Rehabilitationszentren und sonstigen Gesundheitsdienstleistungen.

 

Die Studie identifiziert zehn EBR-fähige Unternehmen, von denen erst zwei einen Europäischen Betriebsrat gegründet haben. Ein regionaler Schwerpunkt der Branche liegt in Skandinavien. Einige der genannten Unternehmen befinden sich im Besitz von Finanzinvestoren. Im Juni 2006 hatte die schwedische Klinikgruppe Capio den ersten EBR im privaten Gesundheitswesen gegründet (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006). Die folgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:


 

Europaweite Studie über Arbeitnehmervertretungen

 

Am 20. Januar 2011 legte die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin die Ergebnisse einer Studie über Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren im Betrieb vor. Sie basiert auf detaillierten Berichten aus 26 europäischen Ländern. Eine EU-Richtlinie hatte im Jahr 2002 die Unterrichtung und Anhörung der Belegschaften verbindlich vorgeschrieben. Im Vereinigten Königreich und in Irland, aber auch in Mittel- und Osteuropa führte dies zur erstmaligen gesetzlichen Regelung über die Errichtung von Arbeitnehmervertretungen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006).


 

Neuer EU-Bericht über die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen

 

Seit dem Jahr 2000 legt die Europäische Kommission alle zwei Jahre einen Bericht vor, der die Entwicklung des sozialen Dialogs, der Gewerkschaften, der Tarifpolitik und des Arbeitsrechts in der EU untersucht. Die Ausgabe 2010 wurde am 3. März 2011 in Brüssel präsentiert. Ein Schwerpunkt liegt auf betrieblichen Vereinbarungen zu den Folgen der Finanzmarktkrise und dem Umgang mit Restrukturierungen. Ein weiteres Thema des Berichts: im Jahr 2008 waren nur noch 31% aller Arbeitnehmer in Europa Mitglied einer Gewerkschaft, dennoch gelten Tarifverträge immer noch für zwei Drittel aller Arbeitsplätze.

  9. Der Blick über Europa hinaus
 
 

Schwedischer Elektrokonzern stärkt Sozialdialog

Am 13. Dezember 2010 unterzeichneten die schwedischen Gewerkschaften mit der zentralen Leitung von Electrolux in Stockholm ein internationales Rahmenabkommen, das für 50.000 Beschäftigte weltweit Kernarbeitsnormen sicherstellt.

Bemerkenswert ist ein Zusatzprotokoll, das die Förderung von "gelben" Gewerkschaften durch den Arbeitgeber und die Aktivitäten von "Gewerkschaftsjägern" (Union Busting) ausschließt. Der Hausgerätehersteller, zu dem auch AEG gehört, zeigt damit eine größere soziale Verantwortung als beispielsweise die Deutsche Telekom oder Deutsche Post (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010). Gewerkschaftsjäger werden in angelsächsischen Ländern genutzt, um die Bildung von Arbeitnehmervertretungen zu verhindern (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010). Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:


 

EBR-Vorsitzender unterstützt Arbeitnehmervertretung in Südafrika

Vom 24. bis 26. Januar 2011 besuchte der Vorsitzende des EBR von Umicore zusammen mit einer Gewerkschaftsdelegation das Werk Port Elizabeth. Dort wurden konkrete Verbesserungen des Sozialdialogs zwischen Werksleitung und Arbeitnehmervertretung diskutiert. Die Ergebnisse des Besuches sollen im April 2011 mit der zentralen Leitung in Brüssel besprochen werden. Das belgische Materialtechnologie-Unternehmen hatte sich im September 2007 in einem internationalen Rahmenabkommen zur Bildung eines solchen Monitoring-Komitees verpflichtet (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007). Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:


General Motors auf dem Weg zum Weltbetriebsrat

Nach dem Scheitern des geplanten Verkaufs von Opel an den Automobilzulieferer Magna (siehe Bericht in den EBR-News 3/2009) und der Schließung des Werks Antwerpen zum Jahresende 2010 (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010) rücken die europäischen Betriebsräte wieder stärker mit ihren Kollegen außerhalb Europas zusammen. 

Zentrales Thema einer Tagung in Rüsselsheim am 22. und 23. Februar 2011 (siehe Foto) war die Wiederbelebung der transatlantischen Zusammenarbeit. Neben dem Abschluß eines internationalen Rahmenabkommens über soziale Mindeststandards wurde die Umwandlung des Europäischen Betriebsrates in einen Weltbetriebsrat gefordert.


 

Rahmenabkommen mit Verlagshaus gekündigt

Die Europäische Journalistenvereinigung (EFJ) hat das im Juli 2007 mit der deutschen Zeitungsgruppe WAZ geschlossene Rahmenabkommen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007) im Februar 2011 beendet. Nach Meinung der EFJ hat das bisher einzige Abkommen seiner Art im Mediensektor die Erwartungen vor allem in Osteuropa nicht erfüllt. Arbeitnehmervertretungen der WAZ-Gruppe in Rumänien, Bulgarien und Mazedonien sollen zukünftig in einem Pilotprojekt von der EFJ direkt begleitet werden, ohne auf Unterstützung aus der Essener Konzernzentrale zu warten.

 10. Interessante Webseiten
 
 

Europäischer Betriebsrat in der Holzverarbeitung

Auf der Webseite des Pasoc-Projekts präsentiert sich der EBR des Holzverarbeitungsunternehmens Pfleiderer. Das von der EU finanziell geförderte, im Oktober 2009 gestartete Projekt diente der Stärkung der Zusammenarbeit der Arbeitnehmervertretungen in Deutschland, Polen und Schweden. Kurzfristiges Ziel war der Abschluß einer Sozialcharta mit der zentralen Leitung, was im November 2010 erfolgte (siehe Bericht in den EBR-News 4/2010)


 

Sozialdemokratische Stiftung unterstützt Gewerkschaftspolitik

 

Die Friedrich-Ebert-Stiftung unterhält ein Netzwerk von Büros in 34 europäischen Ländern. Zu den Inhalten ihrer politischen Arbeit gehören auch gewerkschaftliche Themen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Mittel- und Osteuropa gelegt wird. Auch auf globaler Ebene ist die Stiftung bei gewerkschaftlichen Themen aktiv, insbesondere in Lateinamerika.


 

Arbeiten im Ausland?

 

Seit dem 8. Februar 2011 ist das Informationsnetz zur Arbeitsmobilität in der Bauindustrie online. Insgesamt 16 Länder werden einzeln dargestellt, darunter auch die Schweiz. Bauarbeiter können sich auf der Webseite über die wichtigsten Arbeitsbedingungen ihres Ziellandes informieren.


 

Aktuelles aus Belgien 

 

Auf dieser französischsprachigen Webseite sind Meldungen aus der belgischen Sozial- und Wirtschaftspolitik und den Betrieben abrufbar. Die Seite wird von den sozialistischen Lütticher Metallgewerkschaften im FGTB betrieben.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

 11. Neue Publikationen
 
 
Gewerkschaften und kollektives Arbeitsrecht in Polen

 

Im Januar 2011 ist diese Dissertation erschienen, die auf 630 Seiten eine fundierte Analyse der Arbeitsbeziehungen des größten und ökonomisch bedeutendsten der mittel- und osteuropäischen EU-Beitrittsländer liefert. Nach einem Überblick über die historische Entwicklung der polnischen Gewerkschaftsbewegung wird dem Umbruchprozeß der 1980er Jahre und der Entstehung der heutigen Strukturen ab 1990 je ein eigenes Kapitel gewidmet. Polen hat sich schwerer als andere EU-Beitrittsländer damit getan, eine rechtliche Basis für Betriebsräte zu legen. So wurde das heute geltende Betriebsrätegesetz erst im Juli 2009 in Kraft gesetzt und es fehlt oft noch die betriebliche Praxis (siehe Bericht in den EBR-News 3/2009).


 

Tarifrecht in Deutschland und Frankreich

 

Dieses im Januar 2011 erschienene, arbeitsrechtliche Werk ist nicht aus Arbeitnehmersicht geschrieben. Dennoch gibt der Autor rechtsvergleichend aktuelle Hinweise zu Änderungen des Tarifrechts der beiden ökonomisch führenden Länder des Europäischen Binnenmarktes - eine Faktenlage, die auch für ein gewerkschaftlich orientiertes Publikum wichtige Informationen bietet. Während in Frankreich aufgrund schmerzhafter Erfahrungen mit der Zersplitterung der Tariflandschaft vom Gesetzgeber gerade die Tarifeinheit gestärkt wurde, hob das Bundesverfassungsgericht in Deutschland im Juni 2010 die Tarifeinheit auf (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010). Beide Länder entwickeln ihr Tarifrecht derzeit also in genau entgegengesetzter Richtung weiter.


 

Gewerkschaften in Ungarn nach dem Regierungswechsel

 

Im Januar 2011 veröffentlichte die Friedrich-Ebert-Stiftung eine aktuelle Bestandsaufnahme der ungarischen Gewerkschaftsbewegung. Seit Mai 2010 regiert in Budapest eine gewerkschaftsfeindliche, rechtsnationale Koalition. Die sechs gewerkschaftlichen Dachverbände verfügen nur noch über einen Organisationsgrad von zusammen 12%. Tarifverträge gelten nur noch für rund 40% aller ungarischen Arbeitnehmer. Die Verankerung der Gewerkschaften in den Betrieben ist gering. Als erstes Land in Mittel- und Osteuropa hatte Ungarn bereits 1992 Betriebsräte eingeführt, die jedoch wegen der gewerkschaftlichen Schwäche weitgehend auf sich alleine gestellt sind. Die Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung formuliert nun einige Thesen zur Neuorientierung der ungarischen Gewerkschaften.


 

Kartenspiel sorgt für Empörung

 

Während in Deutschland Brettspiele wie "Betriebsrat ärgere Dich nicht" die Mitbestimmung unterstützen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006), sorgt in Frankreich das Kartenspiel "Sozialplan" für Furore. Alle 52 Karten stehen für einen Arbeitnehmer. Hier gewinnt, wer zuerst alle Beschäftigten entlassen hat, damit der Betrieb geschlossen und von Frankreich in ein totalitär regiertes Billiglohnland verlagert werden kann. So einfach ist es, erfolgreicher Manager zu werden und als Sieger aus dem Spiel zu gehen.

 

Französische Gewerkschafter schlagen bereits vor, das Spiel im Unterricht von Wirtschaftsschulen zu verwenden: "So können wir anprangern, daß der Kapitalismus verrückt geworden ist." Hergestellt wird das Kartenspiel von einem ökologisch und nachhaltig orientierten Spieleverlag in der Bretagne.

Weitere Fachliteratur haben wir auf einer Literaturseite zusammengestellt.

 

  12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         Beispiele aus unserer Arbeit

 

Fachtagung für Europäische Betriebsräte in Hamburg schon zum dritten Mal

 

 

Am 24. und 25. Januar 2011 kamen mehr als 50 Arbeitnehmervertreter aus 29 Unternehmen sowie Gewerkschaftssekretäre, Rechtsanwälte und Wissenschaftler aus fünf Ländern zur jährlichen EBR-Fachtagung nach Hamburg. Erstmals wurde die Veranstaltung in Englisch und Französisch simultan gedolmetscht. Mehr als ein Drittel der Teilnehmer kam aus der Metall- und Elektroindustrie, stark vertreten waren auch Unternehmen der Chemie- und Pharmaindustrie und der Logistik. Hinzu kamen Teilnehmer aus dem Versicherungsgewerbe, der Nahrungsmittelherstellung, der Telekommunikation, dem Einzelhandel und der Marktforschung.

 

Im Zentrum des ersten Tages stand die Umsetzung der EBR-Richtlinie in Deutschland (siehe oben). Praktiker des Wälzlagerherstellers Schaeffler (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008) und aus dem Elektronikkonzern Nokia Siemens Networks (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010) berichteten von den Erfahrungen in ihren Europäischen Betriebsräten.

 

Der zweite Tag stand dann ganz im Zeichen der Arbeitsbeziehungen im Vereinigten Königreich mit Praxisbeispielen aus dem Versicherungskonzern Allianz und dem Telekommunikationsunternehmen BT. Die Fachzeitschrift AiBplus veröffentlichte hierüber einen Konferenzbericht.


 

Automobilzulieferer auf dem Weg zu EBR-Neuverhandlungen

 

Der Europäische Betriebsrat des US-Konzerns Visteon möchte die Standards der neuen Richtlinie in seine EBR-Vereinbarung integrieren. Der geschäftsführende Ausschuß benannte hierfür am 15. März 2011 auf einer Sitzung in der Europazentrale in Kerpen bei Köln (Foto) Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" zum Sachverständigen. Bis September 2011 soll ein neuer Text erarbeitet und danach mit der zentralen Leitung verhandelt werden. Visteon, weltweit einer der größten Automobilzulieferer, war im Jahr 2000 aus dem Ford-Konzern ausgegliedert worden und verfügt seit 2001 über einen eigenen EBR nach deutschem Recht.

 


 

EBR-Schulung im Energiekonzern

 

Vom 16. bis 18. März 2011 tagte der Europäische Betriebsrat von RWE in Dortmund. Teil der Plenarsitzung war eine vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" durchgeführte Schulung über die Betriebsverfassung der Länder, in denen der Essener Energiekonzern mit Niederlassungen vertreten ist. RWE hatte früher eine Vertretungsstruktur mit Europäischen Spartenbetriebsräten, die heute in einem EBR für den Gesamtkonzern gebündelt sind (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008).

 


 

Pharmakonzern: besserer Umgang mit Restrukturierungen

 

Vom 29. bis 31. März 2011 tagte der Europäische Betriebsrat des schweizerischen Roche-Konzerns in Brüssel. Die 27 Delegierten aus 14 Ländern überlegten gemeinsam mit Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de", der im März 2009 zum Sachverständigen des EBR bestellt worden war (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009), wie sie ihre Einflußnahme auf grenzüberschreitende Umstrukturierungen optimieren können.

 

  13. Aktuelle Seminartermine
 

 

Faltblatt zum Seminarprogramm 2011

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" führt seit Januar 2009 für die Mitglieder von Europäischen Betriebräten, SE-Betriebsräten und Besonderen Verhandlungsgremien Fachtagungen und Seminare durch. Bisher haben daran 221 Arbeitnehmervertreter aus 106 Unternehmen teilgenommen (das entspricht etwa 11% aller Unternehmen in Europa, die einen EBR gebildet haben). Die Mehrzahl der Teilnehmer kamen aus Deutschland und Frankreich, aber auch neun weitere Länder waren vertreten. Für das Jahr 2011 liegt jetzt ein Faltblatt vor, das einen Überblick über die geplanten Veranstaltungen gibt:

  • Das Seminarprogramm 2011 (nicht mehr verfügbar)



 

Juristisches und betriebswirtschaftliches EBR-Seminar

 

Am 6. Juni 2011 wird das neue EBR-Gesetz in Kraft treten. Daher wollen wir zeitnah die Möglichkeit bieten, den Gesetzestext in seiner Endfassung im Detail zu untersuchen. Am 6. und 7. Juni 2011 findet hierzu ein juristisches EBR-Seminar im Schloß Montabaur statt.

Daran schließt sich ein betriebswirtschaftliches EBR-Seminar an, das die neue Rechtslage unter dem Aspekt von Restrukturierungen beleuchtet. Wie soll ein Europäischer Betriebsrat eine korrekte Stellungnahme ausarbeiten, um das Anhörungsverfahren abzuschließen? Dieses Seminar wird vom 7. bis 9. Juni 2011 im Schloß Montabaur durchgeführt und richet sich auch an SE-Betriebsräte. Die beiden Veranstaltungen können getrennt oder zusammen gebucht werden.

 

EBR-Schnuppertage

 

Für neugewählte Mitglieder in Europäischen Betriebsräten oder für Betriebsratsmitglieder, die sich über die Gründung eines EBR informieren wollen, bieten wir erneut ein Grundlagenseminar an. Es findet vom 7. bis 9. Juni 2011 auf Schloß Montabaur statt.

 


 

Sprachkurs Englisch für Betriebsratsmitglieder

 

19. – 25.06.2011 in Eastbourne (an der englischen Kanalküste)

13. – 18.11.2011 in Esher Place (bei London)


 

Deutsch-französische Fachtagung in Paris

 

Vom 29. Juni bis 1. Juli 2011 findet zum zweiten Mal eine Fachtagung für Betriebsratsmitglieder aus Deutschland und Frankreich in Paris statt. Dort werden sowohl das neue französische EBR-Gesetz vorgestellt als auch EBR-Praktiker aus Deutschland und Frankreich aus ihrer Arbeit berichten.

 

Warum eine Fachtagung in Paris?

 

Die Philosophie von Unterrichtung und Anhörung in der EU-Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat wie auch zur Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Gesellschaft (SE) ist stark von der französischen Betriebsverfassung geprägt. Eine genaue Kenntnis der Feinheiten des französischen Modells ist daher unabdingbar, um einen Europäischen Betriebsrat von einer "Kinoveranstaltung" zu einem vollwertigen Organ der Arbeitnehmervertretung auszubauen. Die Fachtagung kann nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes besucht werden und wird simultan gedolmetscht.


 

Deutsch-belgische EBR-Tagung in Brüssel

28. und 29. September 2011

 

Deutsch-britische EBR-Tagung in London

27. und 28. Oktober 2011

 


 

Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen

 

Nach Inkrafttreten der neuen EBR-Gesetze ist es in vielen Unternehmen ratsam, die EBR-Vereinbarung neu zu verhandeln. Hierzu bieten wir einen Workshop an, der einen Erfahrungsaustausch ermöglicht und die EBR-Vereinbarungstexte der Teilnehmer einer kritischen Betrachtung unterzieht. Der Workshop findet vom 10. bis 12. Oktober 2011 auf der Wartburg in Eisenach statt (Foto).

 


 

Seminare des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb)

 

Seit 1998 bietet das ifb Seminare für Europäische Betriebsräte an, deren Inhalte vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mit erarbeitet wurden.

 

Grundseminar: Der Europäische Betriebsrat von A - Z

11. – 15.04.2011 in Berlin

07. – 11.11.2011 in Rottach-Egern

 

Aufbauseminar: Vertiefungsworkshop und Ideenbörse

21. – 25.11.2011 in Stuttgart


 

Workshop für SE-Betriebsräte

 

Im Jahr 2011 wird das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" erneut einen SE-Workshop anbieten. Da die Zahl der SE-Betriebsräte noch relativ klein ist, wird der Termin mit möglichen Teilnehmern zuvor telefonisch abgestimmt. Wer Interesse hat, füllt bitte den folgenden Fragebogen aus.

  • Der Fragebogen für SE-Betriebsräte (ist nicht mehr verfügbar)


 

Inhouse-Veranstaltungen

 

Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Sandro Maier, Bernhard Stelzl

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 14.938 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 2.057 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 2.196 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

Hier können Sie die EBR-News beziehen oder abmelden.

 

Wir freuen uns über Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.

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