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12.
März 2012
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1.
Wo hat die zentrale Leitung ihren Sitz?
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US-Automobilzulieferer
wirft juristische
Grundsatzfrage auf
Voraussichtlich am 11. Mai 2012
steht vor dem
Arbeitsgericht Köln die Frage zur Debatte, ob eine zentrale
Leitung die örtliche Zuständigkeit der Gerichte, die
in der EBR-Vereinbarung klar definiert wurde, einseitig ändern
kann. Bisher gibt es dazu keinerlei Rechtsprechung. Die zentrale
Leitung des US-Automobilzulieferers Visteon behauptet, die 2001 nach
deutschem Recht geschlossene EBR-Vereinbarung würde nicht mehr
der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, weil Teile der
europäischen Managementfunktionen in den letzten Jahren von
Deutschland
ins Vereinigte Königreich verlagert wurden. Seit
März 2011 laufen Verhandlungen über eine neue
EBR-Vereinbarung (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2011) - bisher ohne Ergebnis. Beraten
werden die Arbeitnehmervertreter von der EWC Academy.
Der Rechtsstreit hat eine
erhebliche Brisanz und
ist von grundsätzlicher Bedeutung. Sollten sich die
Richter der Argumentation anschließen, wäre die
Vertragsautonomie der Betriebsparteien und damit eine tragende
Säule der Grundphilosophie der EBR-Richtlinie
europaweit in Frage gestellt. Es könnte sich dann
eine virtuelle Karawane über den Ärmelkanal
in Bewegung
setzen, weil manch Arbeitgeber das weichere britische Gesetz
möglicherweise als Vorteil beim "Gerichte-Shopping"
betrachtet. Ein entscheidender Punkt dabei: die Kosten eines
Gerichtsverfahrens im Vereinigten Königreich müssen
nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden. Da ein EBR in der Regel
über keine eigenen Mittel verfügt, ist damit faktisch
der Rechtsweg unmöglich - eine sehr ernste Verletzung von
EU-Standards.
Wie kam es zu dem Rechtsstreit?
Der
Europäische Betriebsrat von
Visteon wollte im Sommer 2011 per einstweiliger
Verfügung eine Werksschließung in Spanien
stoppen, weil seine Beteiligungsrechte nach dem neuen EBR-Gesetz
verletzt wurden. Zwar lehnte das Landesarbeitsgericht Köln
den Antrag am 8. September 2011 ab, stellte aber einen
Rechtsverstoß fest (siehe Bericht in
den EBR-News 3/2011). Der Rechtsstreit ging danach in ein
normales Verfahren über und könnte bis zum
Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gelangen. Zur Debatte
steht, ob die Sanktionen der EBR-Richtlinie vom deutschen Gesetzgeber
EU-konform umgesetzt wurden. Sollte die Angelegenheit dagegen in die
Zuständigkeit britischer Gerichte fallen,
würde sich die gleiche Frage für den britischen
Gesetzgeber stellen.
Die Ereignisse in Spanien
Zunächst
führte die koordinierte Gegenwehr der Betriebsräte
auf
europäischer und spanischer Ebene zu einem unverhofften
Ergebnis:
am 3. November 2011 wurden die Massenentlassungen von den
Arbeitsbehörden in Andalusien untersagt.
Begründung: der
Arbeitgeber habe nicht alle Alternativen zur Werksschließung
geprüft. Erst nach weiteren Konsultationsrunden wurde am 26.
Januar 2012 ein Sozialplan geschlossen, der
Entschädigungszahlungen von Visteon als auch einen Verkauf des
Werkes
in der Region Cádiz an den spanischen Staat vorsieht, der
sich
um einen Investor bemühen wird. Daraufhin beendete der
Europäische Betriebsrat das Konsultationsverfahren
auf
europäischer Ebene, indem er auf einer Sondersitzung am 2.
Februar
2012 in Kerpen bei Köln eine Stellungnahme verabschiedete. Sie
stützte sich auf Berechnungen einer vom EBR in Auftrag
gegebenen
Studie, die ein Fehlverhalten im Managementprozeß aufzeigt,
das
bis auf das Jahr 2007 zurückreicht.
Kommentar von
Thomas
Rösner, EBR-Vorsitzender bei Visteon
Wir
beobachten seit Beginn des Rechtsstreits eine deutliche
Veränderung. Wir sind keine "Kinoveranstaltung"
mehr, das
Gremium wird erheblich stärker einbezogen als zuvor. Die
Mitglieder der zentralen Leitung haben eine
Art "training-on-the-job" über Konsultationsverfahren
durchgemacht. Obwohl wir den Ausgang des Rechtsstreits noch nicht
kennen, ist das jetzt schon ein Erfolg. Ich kann andere EBR-Vorsitzende
nur ermuntern, diesen Schritt auch zu gehen.
Cool
Water vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen?
Ähnlich
denken die Arbeitnehmervertreter des Kosmetikkonzerns Coty, einer
Tochtergesellschaft der Donata Holding SE. Am 16. Februar 2012 reichte
der SE-Betriebsrat Klage beim Arbeitsgericht Ludwigshafen ein. Er sieht
seine Rechte im Rahmen einer Umstrukturierung verletzt. Die
zentrale Leitung möchte in Genf ein "Center of Excellence"
für seine Parfümmarken Calvin Klein,
Davidoff, David Beckham, Jil Sander, Joop, Lancaster usw. errichten und
Personal in anderen Ländern abbauen.
Die
zentrale Leitung hat den SE-Betriebsrat hierüber informiert,
lehnt
jedoch ein Anhörungsverfahren ab. Diese Frage ist nun von den
Richtern zu entscheiden. Auch im Fall der Donata Holding SE
könnte
der Sitz der zentralen Leitung eine Rolle spielen, denn die
Finanzholding ist juristisch in Wien beheimatet. Faktisch wird
sie aber aus Ludwigshafen gesteuert, in der
SE-Beteiligungsvereinbarung wurde Ludwigshafen daher auch als
Gerichtsstand
festgelegt. Beraten wird der SE-Betriebsrat von der EWC
Academy.
Ein
Präzedenzfall für die SE-Rechtsprechung
Es
handelt sich hier um das erste Gerichtsverfahren in Europa, das jemals
von einem
SE-Betriebsrat angestrengt worden ist. Die beiden
bekannten Gerichtsverfahren zur SE in
der Bauholding Strabag (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006) und bei Porsche (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2008) hatten die Errichtung des
SE-Betriebsrates, nicht aber die Rechte eines bereits
bestehenden SE-Betriebsrates zum Gegenstand.
Vertragsverletzungsverfahren
gegen das Vereinigte Königreich
Am
27. Februar 2012 forderte die Europäische Kommission das
Vereinigte
Königreich auf, die EU-Richtlinie zum Europäischen
Betriebsrat
vollständig umzusetzen. Die Regierung in London hatte
es versäumt, Gibraltar in den Geltungsbereich
einzubeziehen. Derzeit
laufen noch gegen drei weitere Länder
Vertragsverletzungsverfahren
(siehe Bericht
in den EBR-News 4/2011).
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2.
Praxistipp: Welche Rolle spielt der Lenkungsausschuß?
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Das
Tagesgeschäft will organisiert sein
Eine
der wichtigsten Verbesserungen der neuen EBR-Richtlinie ist die
gestärkte Rolle des Lenkungsausschusses (auch
Präsidium,
Select Committee oder geschäftsführender
Ausschuß
genannt). Er ist der Ansprechpartner des Managements bei
Umstrukturierungen. Zwar kann er alle von einer Maßnahme
direkt
betroffenen
Länder zu Sondersitzungen einladen, aber die
eigentliche
Arbeit ist von seinen Mitgliedern zu leisten. Welche Regeln
gelten für ihn?
Während
in der alten Richtlinie ordentlichen Sitzungen des
Lenkungsausschusses überhaupt nicht vorgesehen waren (nur in
außerordentlichen Fällen), findet sich jetzt die
Formulierung, daß für ihn "Bedingungen gelten
müssen,
die ihm die regelmäßige Wahrnehmung seiner Aufgaben
ermöglichen." Die Anzahl der Sitzungen ist nicht fixiert, was
einen großen Ermessensspielraum eröffnet. In der
französischen Versicherungsgruppe Axa tagt
er monatlich
(siehe Bericht
in den EBR-News 2/2009).
Hauptaufgabe:
die Gestaltung des Konsultationsverfahrens
Ein
fundiertes Konsultationsverfahren erfordert einen
arbeitsfähigen
Lenkungsausschuß. Er braucht die notwendige Zeit, die
Unterstützung durch Sachverständige und die
erforderlichen
Arbeitsmittel bis hin zu Übersetzungen und
Reisemöglichkeiten, um seiner Rolle gerecht zu werden. Ein
korrektes
Konsultationsverfahren "nach allen Regeln der Kunst" (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2011)
ändert die "Beweislast". Nicht der
geschäftsführende Ausschuß
ist Bittsteller, um bei
der zentralen Leitung seine Arbeitsmittel einzufordern, sondern der
Arbeitgeber drängt auf Sondersitzungen und möglichst
zügige Beschlußfassung, um die Konsultationsphase
beenden zu
können. Die neue EBR-Richtlinie ist hier sehr eindeutig:
Maßnahmen dürfen erst umgesetzt werden, wenn
die Stellungnahme des EBR unter Berücksichtigung
sämtlicher
betriebswirtschaftlicher Daten formell beschlossen wurde. Bereits unter
der alten EBR-Richtlinie gab es hierzu Gerichtsentscheidungen,
beispielsweise im Fall von Gaz de France (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2008).
Eine weitere
Aufgabe: Kommunikation mit den einzelnen Ländern
sicherstellen
Um
eine Stellungnahme auszuarbeiten, reicht die Analyse
betriebswirtschaftlicher Daten allein nicht aus. Es sind
möglicherweise Gespräche mit Managern in einzelnen
Ländern zu führen, um sich ein umfassendes Bild zu
machen.
Hinzu kommen Kontakte mit den zuständigen
Arbeitnehmervertretern
(wo es diese nicht gibt: mit den einzelnen Arbeitnehmern), und zwar
auch mit Standorten, die nicht direkt im EBR vertreten sind. Daher ist
ein Zutrittsrecht der Mitglieder des Lenkungsausschusses in den
europäischen Niederlassungen sehr wichtig. Während
die alte
EBR-Richtlinie hier stärker von der individuellen Rolle der
Delegierten geprägt war, spricht die neue Richtlinie
klar von
der kollektiven Verantwortung des Gesamtgremiums. Die
koordinierte
Wahrnehmung dieser Verpflichtung obliegt in erster Linie dem
Lenkungsausschuß.
Die
Kinovorstellung ist zu Ende
Eine
Umsetzung der neuen Standards scheitert in der Praxis nicht nur am
Management. Es gibt Europäische Betriebsräte,
die erst
"zum Leben erwachen" und sich eingestehen müssen,
daß die
Kinoveranstaltung in flauschigen Hotelsesseln beendet ist. Im
Lenkungsausschuß kommt es daher auf proaktive
Persönlichkeiten an. Vom Gesetzgeber wurde die Mandatszahl in
den
subsidiären Vorschriften jedenfalls erhöht: bis zu
fünf
Mitglieder darf der Ausschuß jetzt haben, zuvor waren es nur
drei.
Achtung:
diese Regeln gelten nicht automatisch!
Alt-Vereinbarungen,
die bis September 1996 erstmals geschlossen wurden, oder die zwischen
Juni 2009 und Juni 2011 verändert wurden, sind von
der neuen
Rechtslage nicht erfaßt. In diesen Fällen sind
Nachverhandlungen der EBR-Vereinbarung zwingend erforderlich.
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3. Fusionswelle prägt
die EBR-Agenda
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Papier-
und Verpackungsbranche im Umbruch
Am
10. November 2011 gab der schwedische
SCA-Konzern bekannt, die europäischen
Aktivitäten
des US-Unternehmens Georgia-Pacific kaufen zu wollen. Es handelt sich
um 15 Fabriken mit 5.000 Arbeitnehmern in sieben Ländern.
Der Europäische Betriebsrat von Georgia-Pacific -
2008 nach
britischem Recht gegründet - verlangte auf Basis
der neuen EBR-Gesetzgebung ein
betriebswirtschaftliches
Gutachten zur Fusion.
Erstmals Konsultation
à la française im Vereinigten Königreich
Nach
anfänglichem Zögern willigte die zentrale Leitung
ein. Die
Studie wurde von einer französischen
Betriebsräteberatungsgesellschaft durchgeführt, nach
den in
Frankreich üblichen Standards der EBR-Beratung. Basierend auf
dieser Studie gab der EBR in einer Sondersitzung am 4. Januar
2012
seine Stellungnahme ab und beendete das
Konsultationsverfahren.
Für die Gewerkschaft Unite war dies eine
Premiere: nie zuvor
konnte ein britischer EBR ein derart fundiertes Konsultationsverfahren
im Rahmen einer geplanten Akquisition durchführen. An diesem
Beispiel wird deutlich, wie die nach französischem
Konzept
gestrickte EBR-Richtlinie die Praxis in Ländern
mit völlig anderen Traditionen von Arbeitsbeziehungen
verändert. Es ist damit zu rechnen, daß
dies im
Vereinigten Königreich kein Einzelfall bleiben wird.
SCA verkauft Verpackungssparte an
DS Smith
Während
der Kauf von Georgia-Pacific zur Stärkung des
Hygienebereichs noch nicht abgeschlossen ist, plant die
zentrale
Leitung von SCA den Verkauf ihrer Verpackungssparte an das britische
Recyclingunternehmen DS Smith. Am 17. Januar 2012 wurde der
Europäische Betriebsrat von SCA Packaging in einer
Telefonkonferenz hierüber unterrichtet. Ein
Anhörungsverfahren wurde bisher jedoch nur in Frankreich,
nicht
aber auf europäischer Ebene eingeleitet. In Schweden sind die
neuen EU-Konsultationsstandards offenbar noch nicht angekommen, obwohl
SCA 1995 eine vorbildhafte EBR-Struktur installiert hat (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2005).
Unter einem Holding-EBR sind vier Europäische
Spartenbetriebsräte angesiedelt, einer davon für SCA
Packaging. Dieser wird vermutlich mit dem 1996 nach britischem Recht
gebildeten EBR von DS Smith zusammengelegt.
Auch
der EBR von Georgia-Pacific wird in seiner jetzigen Form wohl
nicht weiterbestehen und mit dem Europäischen
Spartenbetriebsrat der SCA Hygiene Products fusionieren.
Dieses Unternehmen war im September 2009 in die Rechtsform einer
Europäischen Gesellschaft (SE) nach deutschem Recht
umgewandelt worden (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2009), daher ist Georgia-Pacific wohl
auch auf der Arbeitnehmerbank im SE-Aufsichtsrat zu
berücksichtigen.
Finnisches Unternehmen wird
Marktführer für Edelstahl
Am
31. Januar 2012 gab der deutsche Stahl- und
Technologiekonzern ThyssenKrupp bekannt, seine gesamte Edelstahlsparte
an
Outokumpu zu verkaufen. Der Verkauf ist Teil einer am 13. Mai 2011
beschlossenen umfassenden Portfolio-Bereinigung, die auch den Verkauf
der Hamburger Werft Blohm + Voss an einen Finanzinvestor beinhaltet.
Insgesamt sind von diesen Werksverkäufen 35.000 Arbeitnehmer
betroffen.
An
den beiden deutschen Standorten Krefeld und Bochum
sollen Kapazitäten stufenweise abgebaut werden.
Outokumpu und
die Arbeitnehmervertreter einigten sich auf entsprechende Regelungen
zur Standort- und Beschäftigungssicherung. Vereinbart ist
unter
anderem der grundsätzliche Verzicht auf betriebsbedingte
Kündigungen an allen deutschen Produktionsstandorten bis Ende
2015. Outokumpu verfügt seit 1996 über einen EBR nach
finnischem Recht, in den bald Arbeitnehmervertreter aus den
bisherigen ThyssenKrupp-Edelstahlstandorten in Deutschland und
Italien integriert
werden müssen.
Auch der EBR von
ThyssenKrupp steht wie der gesamte Konzern vor einem massiven
Umbau, denn vor den Verkäufen gehörten ihm
mehr als 100 Delegierte aus acht Sparten an. Er war 1999 nach der
Fusion gegründet worden, in den Vorläuferunternehmen
gab es bereits ab 1996 Europäische Foren.
Kooperation oder Fusion?
Am
29. Februar 2012 gaben die beiden
Autokonzerne General Motors (GM) und PSA Peugeot
Citroën eine strategische Allianz bekannt. Geplant ist ein
Produktionsverbund, also die gemeinsame Nutzung von
Komponenten und Modulen, sowie ein gemeinsamer weltweiter
Einkauf. Obwohl der Zusammenschluß vermutlich zur
Schließung von vier Werken führen wird,
begrüßten Gewerkschaften in Deutschland und
Frankreich zunächst die Allianz.
Der
Europäische Betriebsrat von GM sieht "Chancen und Risiken"
in der Kooperation, die Synergien von 1,5 Milliarden € pro
Jahr bringen soll. Durch die weltweite Allianz dürfe es jedoch
keine
Nachteile für die Beschäftigten in den
europäischen Entwicklungs- und Produktionsstandorten
geben. In den Folgetagen meldeten sich zunehmend warnende
Stimmen zu Wort: Es drohten Werksschließungen, Personalabbau
und Veränderung bestehender Verträge. Am 6.
März 2012 wurde bekannt, daß die
GM-Betriebsräte ein Dringlichkeitstreffen mit den
französischen Gewerkschaften vorbereiten. Und bei PSA
Peugeot Citroën soll am 16.
März 2012 eine Sondersitzung des
Europäischen Betriebsrates am Konzernsitz in Paris stattfinden.
Der
Europäische Betriebsrat von GM konnte 2010 die
Schließung des belgischen Werkes Antwerpen nicht verhindern
(siehe Bericht
in den EBR-News 3/2010), gilt aber als eine der
schlagkräftigsten transnationalen Arbeitnehmervertretungen
überhaupt. Der Europäische Betriebsrat von PSA
Peugeot Citroën war 2007 mit der
überraschenden und ohne ausreichende Konsultation erfolgten
Schließung des
englischen Werkes Ryton konfrontiert (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006).
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4. Meldungen
aus osteuropäischen Betrieben
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US-Getränkekonzern
schließt Fabrik in Polen
Am
5. Januar 2012 ordnete
Coca-Cola völlig überraschend und ohne Zeitverzug die
Stillegung der Getränkefabrik Lodsch in Zentralpolen an. Am
13. Januar 2012 protestierte die Belegschaft gegen den Hauptsponsor der
Fußball-Europameisterschaft, die in diesem Jahr in Polen
ausgetragen wird. Nach Gewerkschaftsangaben sind die Arbeitskosten
nicht der entscheidende Faktor für die Schließung.
Proteste bei T-Mobile
in Kroatien
Am
24. Januar 2012 protestierten in der kroatischen Hauptstadt Agram 1.500
Beschäftigte des Mobilfunkbetreibers T-Mobile, einer Tochter
der Deutschen Telekom, gegen den Abbau der Stammbelegschaft und deren
Ersatz durch Leiharbeiter und Studenten. Der
Protestzug überreichte in der deutschen Botschaft
eine Petition, die ein Ende der Doppelmoral des Unternehmens bei
Sozialstandards fordert. Im Juli 2011
hatten bereits mehrere Gewerkschaften Beschwerde
gegen die Deutsche Telekom bei der OECD eingereicht (siehe Bericht in
den EBR-News 2/2011).
Erfolgreicher Streik
in Rumänien
Nach einem 20tägigen
Streik konnten die 860 Arbeitnehmer des Haushaltsgerätewerkes
von Electrolux im nordrumänischen Sathmar am 21. Februar 2012 wieder zur
Arbeit gehen. Sie hatten die meisten ihrer Forderungen durchgesetzt,
darunter eine sofortige Einkommenssteigerung von 24 € pro
Arbeitnehmer. Das Werk an der ungarischen Grenze ist das
größte seiner Art in Rumänien und hat daher
eine Vorbildfunktion. Unterstützung kam aus dem In- und
Ausland, auch vom Betriebsrat in Nürnberg, wo 2006 die
Produktion im AEG-Werk stillgelegt wurde (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006).
Osteuropa-Experte
unterstützt Europäische Betriebsräte
Ab
sofort steht Clemens Rode (Foto), langjähriger Projektleiter
der
Friedrich-Ebert-Stiftung in Osteuropa, als freier Mitarbeiter der EWC
Academy für Inhouse-Seminare und Beratung zur
Verfügung. Das
Angebot richtet sich besonders an Europäische
Betriebsräte,
die in Ländern Mittel- und Osteuropas keine
Arbeitnehmervertretung
vorfinden oder dort Kontakte aufbauen wollen. Für diese
Zielgruppe
findet vom 8. bis 10. Oktober 2012 auch ein Workshop auf Burg
Rheinfels statt.
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5. Beispiele
für transnationale Aktivitäten
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Ist der EBR von Yamaha eine
Farce?
Am 26. Januar 2012
kündigte die zentrale Leitung des japanischen
Mischkonzerns Yamaha die Schließung ihrer
Motorradfertigung in der Nähe von Barcelona und die
Verlagerung an den letzten verbleibenden Produktionsstandort in Europa,
ins
nordfranzösische St. Quentin an. Am 30. Januar 2012 wurde der
EBR auf einer Sondersitzung informiert, als die Entscheidung bereits
gefallen war. Yamaha hatte 2006 einen EBR nach
niederländischem Recht gebildet, den die Arbeitnehmervertreter
aus Spanien und Frankreich jetzt als "Farce" bezeichneten. Bei einem
Treffen in St.
Quentin erklärten sie sich zum "wahren EBR". Am 10.
Februar 2012 wurde dann in Spanien ein Sozialplan geschlossen.
Koordinierte
Protestaktionen in Deutschland und Finnland
Am 7. Februar
2012 präzisierte das
Kommunikationstechnologie-Unternehmen Nokia Siemens Networks
(NSN) einen bereits zuvor angekündigten weltweiten
Restrukturierungsplan. So sollen allein in Deutschland 2.900
Arbeitsplätze wegfallen und in Finnland 1.200.
Koordinierte Proteste in den Sitzländern der
Muttergesellschaften des Gemeinschaftsunternehmens starteten bereits am
1. Februar 2012. NSN hatte 2010 einen EBR kraft Gesetz nach finnischem
Recht gebildet, da die Verhandlungen über eine
EBR-Vereinbarung drei
Jahre lang ergebnislos geblieben waren (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2010).
Bodenpersonal warnt die Europäische
Kommission
Am
9. März 2012 trafen sich etwa 50 Arbeitnehmervertreter aus
Spanien, Italien, Belgien, Großbritannien, Dänemark,
Österreich und der Schweiz am Flughafen Köln/Bonn.
Sie wollen gemeinsam gegen die Privatisierung der
Bodenabfertigung vorgehen. Sollte die Europäische Kommission
ihre Pläne nicht zurückziehen, wird es im
Sommer 2012 international koordinierte Streiks unter den 250.000
Arbeitnehmern der Branche geben. Die Gewerkschaften befürchten
Lohndumping bei den privaten Dienstleistern.
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6.
Neugründung von Europäischen Betriebsräten
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EBR-Vorsitzender
aus Bulgarien gewählt
Vom 8. bis 10. November 2011
konstituierte sich in Brüssel der EBR des
Sanitärherstellers Ideal Standard nach belgischem Recht. Seine
21 Mitglieder vertreten 9.000 Arbeitnehmer und treffen sich einmal
jährlich. Die EBR-Vereinbarung basiert auf der neuen
Rechtslage und sieht einen Schulungsanspruch von einer Woche pro
Amtszeit vor.
Der
Lenkungsausschuß besteht aus drei Mitgliedern plus ein
Ersatzmitglied. Der Vorsitz ging nach Bulgarien, wo sich eines der
größten europäischen Werke befindet.
Weitere Mitglieder kommen aus Frankreich, Deutschland und dem
Vereinigten Königreich. Ideal Standard ist aus dem
US-Konzern American Standard hervorgegangen, der sich 2007 aufgespalten
hatte. Bei American Standard gab es bereits seit 2001 einen EBR. Dort
war der Sanitärbereich jedoch nur eine von drei
Sparten (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2007).
Monitoring-Gruppe
für
die Übergangszeit
Am
16. Januar 2012 wurde zwischen der zentralen Leitung des
französischen Maschinenbauunternehmens Alstom und dem
Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) ein Abkommen
über soziale Standards für das
Gemeinschaftsunternehmen für Kraftwerkskessel mit Shanghai
Electric unterzeichnet.
Das
Dokument beinhaltet nicht nur eine
Beschäftigungssicherung für die betroffenen
Arbeitnehmer, sondern es sieht auch die Bildung eines
Monitoring-Komitees vor. Ohne dieses Abkommen hätte es
möglicherweise drei Jahre lang ein Besonderes
Verhandlungsgremium (BVG), aber keinen EBR gegeben. Die
Monitoring-Gruppe tagt einmal jährlich und wird über
die Einhaltung
des Abkommens wachen. Mit der Bildung eines
Europäischen Betriebsrates für Shanghai Electric wird
sie aufgelöst. Faktisch ist damit eine Art
vorläufiger EBR installiert, ähnlich wie 2007 bei
Nokia Siemens Networks (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007). Der transnationale
Kollektivvertrag ist der zweite seiner Art, der jemals in
Europa geschlossen wurde (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2010).
16
Jahre sind genug
Am
23. Februar 2012 konstituierte sich der EBR von Kühne + Nagel
in Mechelen bei Brüssel. Er vertritt 40.000
Arbeitnehmer. An der Sitzung nahmen 29 Delegierte aus insgesamt 23
Ländern teil und wählten einen
Lenkungsausschuß aus fünf Mitgliedern: den Vorsitz
übernimmt Michael Kalis aus Deutschland (im Bild vorne),
weitere Mitglieder kommen aus Frankreich, Österreich,
Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Es handelt sich um
einen EBR kraft Gesetz nach britischer Rechtslage. In der Schweiz hat
die zentrale Leitung ihren juristischen Sitz, faktisch wird
das Unternehmen aber von Deutschland aus gesteuert.
Seit
1996 hatten die Arbeitnehmervertreter der Speditionsgruppe vergeblich
versucht, einen EBR zu gründen (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2008). Sie gingen bis zum
Europäischen Gerichtshof, um ihren Informationsanspruch
gegenüber der zentralen Leitung durchzusetzen. Das Urteil
diente bei der Europäischen Kommission als Vorlage, um einen
entsprechenden Passus in die neue EBR-Richtlinie aufzunehmen ("Lex
Kühne + Nagel"). Doch die Abneigung des Firmeninhabers gegen
jede Form der Arbeitnehmerbeteiligung war damit nicht beseitigt.
Es waren weitere Musterprozesse in Schweden,
Österreich und der Slowakei zu führen (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2010). Am 25. April 2012 sollen Verhandlungen
über eine EBR-Vereinbarung beginnen.
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7.
Update von EBR-Vereinbarungen
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Continental mit neuen Standards
Am
27. Oktober 2011 wurde die EBR-Vereinbarung von Continental bei einer
Sitzung in Budapest aktualisiert.
Der Reifenhersteller hatte 1992 als eines der ersten deutschen
Unternehmen ein Europa-Forum errichtet, dem auch der Arbeitgeber
angehört. Diese Grundstruktur bleibt erhalten.
Neu ist
allerdings die Definition von
Unterrichtung und Anhörung, die wörtlich aus der
neuen EBR-Richtlinie übernommen wurde. Neu ist auch
ein Rechtsanspruch auf
Schulungsmaßnahmen. Sollte es zu einer Neuverhandlung der
EBR-Vereinbarung aufgrund von strukturellen
Änderungen
kommen, ist der geschäftsführende Ausschuß
zuständig. Ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG)
wird dann nicht gebildet. Die Arbeitnehmervertreter waren allerdings
nicht bereit, eine Klausel nach Artikel 13 der neuen
EBR-Richtlinie zu akzeptieren, die den Rechtsanspruch auf
Neuverhandlungen außer Kraft gesetzt hätte (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2011).
Continental ist
einer der wenigen Fälle,
in denen eine deutsche EBR-Vereinbarung Gegenstand einer
gerichtlichen Überprüfung war: im April 2009
im Rahmen einer
Werksschließung in Frankreich (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2009).
Zeitarbeitsfirma aktualisiert
EBR-Vereinbarung
Am
18. November 2011 wurde die EBR-Vereinbarung für
Randstad bei
einer Sitzung in Amsterdam aktualisiert. Der
zweitgrößte
Personaldienstleister der Welt verfügt seit 1996 über
einen
EBR nach niederländischem Recht. Der Text integriert jetzt die
neue Definition von Unterrichtung und Anhörung, einen
Schulungsanspruch und mehr Freistellungszeit. Problematisch ist jedoch,
daß keine Dolmetscher für die Sitzungen
bereitgestellt
werden.
Neue
EBR-Standards bei norwegischem Aluminiumproduzenten
Am
13. Januar 2012 wurde in Oslo eine neue EBR-Vereinbarung für
Norsk Hydro nach norwegischem Recht unterzeichnet.
Der 2004 gegründete EBR tagt einmal jährlich, ihm
gehören 30 Delegierte an. Innerhalb des EBR gibt es
Subkomitees
für die drei verschiedenen Sparten. Norsk Hydro hatte im
März
2011 auch ein internationales Rahmenabkommen geschlossen (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2011).
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8. Branchenweite Tarifstandards
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Niederlande:
Reinigungskräfte streiken wochenlang
Unter
dem Motto "Sauber genug"
(schoon genoeg) läuft seit Wochen ein Streik der Gewerkschaft
FNV Bondgenoten in den Niederlanden, um eine angemessene Bezahlung
für 150.000 Reinigungskräfte einzufordern. In neun
Städten fanden "Märsche für Respekt" statt.
Auf internationaler Ebene organisierte der Gewerkschaftsdachverband UNI
eine Kampagne zur Unterstützung, die sogar in Australien auf
Resonanz stieß.
Tschechien:
Neuer Manteltarifvertrag in der Automobilindustrie
Einen Meilenstein für die
Arbeitsbeziehungen in Tschechien stellt das Grundsatzabkommen dar, das
die Tarifparteien der Automobilindustrie am 24. Januar 2012 in Prag
unterzeichneten. Es definiert Standards für
Arbeitszeitflexibilisierung,
Gesundheitsschutz, leistungsgerechte Entlohnung, aber auch
über den sozialen Dialog und die Durchführung
von Tarifverhandlungen auf der Ebene des einzelnen
Unternehmens. Einen klassischen Flächentarifvertrag gab es in
der Branche, die 20% der Industrieproduktion des Landes
ausmacht, zuletzt 1993.
Vereinigtes
Königreich: Flächentarifvertrag für
Tankwagenfahrer?
Am
28. Februar 2012 kündigte die größte
britische
Gewerkschaft Unite eine landesweite Urabstimmung in der
Mineralöllogistik an, um für Tankwagenfahrer einen
Branchentarifvertrag durchzusetzen. Dabei geht es nicht um
Einkommenssteigerungen, sondern um die Errichtung eines
unternehmensübergreifenden Forums, um Fragen der Sicherheit,
Fortbildung und Arbeitsbedingungen für die gesamte Branche zu
regulieren. Zu den von der Urabstimmung betroffenen Firmen
gehört
auch DHL, die Logistiktocher der Deutschen Post.
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9. Der Blick
über
Europa hinaus
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Europäischer Betriebsrat
verurteilt Aussperrung in Kanada
Am
2. Februar 2012 schaltete sich der EBR von Rio Tinto in einen
Arbeitskonflikt in der Provinz Quebec ein. Seit der Übernahme
des Aluminiumherstellers Alcan durch den britisch-australischen
Rohstoffkonzern Rio Tinto (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007)
wurden in dem kanadischen Werk Alma alle ausscheidenden Arbeitnehmer
nur noch durch niedrig entlohnte Leiharbeiter ersetzt. Nachdem
Tarifverhandlungen hierüber gescheitert waren,
sperrte der
Arbeitgeber 780 Beschäftigte wochenlang aus. Am 17. Februar
2012
protestierten sie am Firmensitz von Alcan in Montreal (Foto) und
am 29. Februar 2012 starteten die Gewerkschaften in Genf eine
internationale Solidaritätskampagne. Die folgenden Texte sind
nur
in
englischer Sprache verfügbar:
Arbeitnehmervertreter
bei Holcim vernetzen sich weltweit
Am
10. und 11. Februar 2012 trafen sich Arbeitnehmervertreter aus den
Standorten des schweizerischen Zementherstellers Holcim in Fez
(Marokko), um ein weltumspannendes Netzwerk aufzubauen. Auch in den
Schwellenländern solle die zentrale Leitung einen sozialen
Dialog und ausreichend Arbeitsschutz sicherstellen, so die Forderung.
Einige Tage vorher, am 7. Januar 2012, hatte eine indische
Gewerkschaft eine offizielle Beschwerde gegen Holcim bei der OECD
eingereicht.
Erstes
internationales
Rahmenabkommen in der spanischen Bauindustrie
Einen Schritt weiter als Holcim
ist der spanische Baukonzern FCC. In Madrid wurde am 21. Februar 2012
ein
weltweit gültiges Abkommen über grundlegende soziale
Rechte unterzeichnet. Für 70.000 Arbeitnehmer ist
damit auch die freie gewerkschaftliche
Betätigung sichergestellt. FCC ist neben der
Bauindustrie in der Ver- und Entsorgung sowie im
Gebäude- und
Infrastrukturmanagement tätig. Die nachfolgenden Texte sind
nur in
englischer
Sprache verfügbar:
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10.
Interessante Webseiten
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Europäische
Betriebsräte im Bankensektor
Auf Initiative der
italienischen Gewerkschaft der Bankangestellten FABI wurde im Jahr 2011
ein von der EU finanziell gefördertes Projekt zur
Zusammenarbeit
Europäischer Betriebsräte in der Finanzwirtschaft
durchgeführt. Beteiligt waren Gewerkschaften aus acht
Ländern. Die Dokumente der einzelnen Workshops und
der
Abschlußbericht wurden auf einer eigenen Internetseite
publiziert.
Überwachung der
OECD-Richtlinien
Seit
Mai 2011 gibt es für multinationale Unternehmen neue
Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD) zu verantwortungsvollem Verhalten (siehe Bericht in
den EBR-News 2/2011).
Das Beratungsbüro der Gewerkschaften am Sitz
der OECD
in Paris (TUAC) dokumentiert auf einer neuen Webseite
Verstöße gegen diese Richtlinien. Zu den
prominentesten Fällen gehören neben
der Deutschen Telekom auch die
Nahrungsmittelkonzerne Unilever und
Nestlé.
Gewerkschaftsnetzwerk in
Nordeuropa
22
Gewerkschaftsbünde aus den Ländern rund um
die Ostsee arbeiten seit 1999 im BASTUN-Netzwerk zusammen, um den
Sozialen Dialog, Tarifverhandlungen und eine soziale wirtschaftliche
Entwicklung in der Region zu fördern. Neben den
EU-Ländern ist auch Rußland beteiligt. Der Vorsitz
liegt derzeit beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Auf
der Webseite sind sämtliche Aktivitäten dokumentiert.
Englischsprachiges
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Einmal
pro Jahr wird das Online-Wörterbuch der EU-Agentur Eurofound
in
Dublin über die europäischen Arbeitsbeziehungen mit
seinen
knapp 300 Begriffen aktualisiert. Darin finden sich
Erläuterungen
über Gewerkschaften und das Tarifvertragswesen, zu den
Beteiligungsrechten von Betriebsräten, kollektives und
individuelles Arbeitsrecht, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung
bis zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Leider existiert es
nur in
englischer Sprache.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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Soziale
Sicherheit im Ländervergleich
Im
November 2011 legte das deutsche Arbeitsministerium eine
Broschüre über die Systeme der sozialen Sicherung in
der EU vor. Je ein eigenes Kapitel widmet sich auch
dem Arbeitsrecht und der Mitbestimmung. Die Broschüre
ist in deutscher und englischer Sprache kostenlos verfügbar,
in Papierform und als CD-Rom. Zusätzlich
können die Inhalte der Publikation auf einer eigenen
Webseite online abgefragt werden, was insbesondere für
Ländervergleiche sehr sinnvoll sein kann.
Länderstudien
zum Tarifrecht
Anfang Januar
2012 ist dieser Sammelband erschienen, der sich mit den
unterschiedlichen nationalen Tarifsystemen und EU-Recht
beschäftigt. Nach einer Einführung in die
europarechtlichen Normen werden insgesamt 14
Länder einzeln dargestellt, darunter auch die Schweiz
und die Türkei. Die Beiträge über das
Vereinigte Königreich und Italien sind in englischer Sprache
abgedruckt, alle anderen Länderstudien auf Deutsch. Die
Autoren beleuchten die jeweilige Gewerkschaftslandschaft, die Arten von
Tarifverträgen und den Ablauf einer Tarifrunde. Sie stellen
die Frage, ob Verhandlungen eher auf betrieblicher oder auf
Branchenebene geführt werden, ob Tarifverträge
allgemeinverbindlich sind und wie das Streikrecht ausgestaltet ist.
Arbeitnehmerbeteiligung
bei Banken nach der Finanzmarktkrise
Am 9. Januar
2012 ist diese Branchenstudie erschienen, die sich mit den
Veränderungen der Arbeitnehmerbeteiligung im Bankensektor als
Folge der Rezession und der Finanzmarktkrise beschäftigt.
Besonders hart wurde die Branche im Vereinigten Königreich und
in Ungarn getroffen, in beiden Ländern hat der soziale Dialog
auf Unternehmensebene nach den empirischen Befunden an Bedeutung
gewonnen. Auch schwedische Banken waren aufgrund ihres Engagements im
Baltikum negativ betroffen, während Banken in Spanien und
Italien kaum von der Krise tangiert wurden. Ein Ende der von
Großbanken ausgehenden Umstrukturierungen ist auch nach der
Krise nicht absehbar und erfordert nach Meinung der Autoren eine
proaktive Strategie seitens der Arbeitnehmervertreter, z. B. durch
länderübergreifende Rahmenabkommen.
Neuer
Kommentar zum EBR-Gesetz
Am 30. Januar 2012 ist die 13. Auflage dieses
Standardkommentars zum Betriebsverfassungsgesetz erschienen. Die
Autoren Däubler/Bachner/Klebe widmen sich in einem Anhang der
grenzüberschreitenden Betriebsratsarbeit. Darin sind auf 103
Seiten das deutsche EBR-Gesetz wie auch das SE-Beteiligungsgesetz
kommentiert, ergänzt wird das Werk durch eine CD-Rom und ein
Formularbuch. Die Autoren haben bereits die neue
Rechtslage
zum Europäischen Betriebsrat berücksichtigt.
Online-Bestellung
Weitere Fachliteratur haben wir
auf einer Literaturseite
zusammengestellt.
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12. Die EWC Academy:
Beispiele aus unserer Arbeit
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Vierte Fachtagung
für Europäische
Betriebsräte in Hamburg
Am
23. und 24. Januar 2011 kamen rund 40 Arbeitnehmervertreter aus 22
Unternehmen - sowohl aus Deutschland als auch aus acht weiteren
Ländern - zur jährlichen EBR-Fachtagung nach Hamburg.
Erneut
wurde die Veranstaltung in Englisch und Französisch simultan
gedolmetscht. Neben der Metall- und Elektroindustrie waren die
Versicherungsbranche und die Pharmaindustrie stark vertreten. Hinzu
kamen Teilnehmer aus Mineralölwirtschaft, Augenoptik,
Tabakverarbeitung, Parfümherstellung, Logistik, Bildungswesen
und
Marktforschung.
Im Mittelpunkt des ersten Tages
stand die Frage
nach einem korrekten Verfahren der Unterrichtung und Anhörung
des
EBR auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Standards. Was tun, wenn
die zentrale Leitung die neue Rechtslage nicht respektiert? Welche
Themen kann der EBR in einen Verhandlungsprozeß mit der
zentralen
Leitung einbringen?
Der zweite Tag war
vollständig den
fünf wichtigsten Ländern Mittel- und Osteuropas
gewidmet:
Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn und Rumänien. Die
Integration von Delegierten aus Beitrittsländern der EU stellt
für viele Europäische Betriebsräte immer
noch eine
besondere Herausforderung dar. Wie findet man Ansprechpartner, wenn es
vor Ort noch keine Arbeitnehmervertretung gibt? Wie sieht die aktuelle
Situation des Arbeitsrechts, der Gewerkschaften und der
Betriebsräte aus? Vier Referenten aus Warschau,
Preßburg, Budapest und Bukarest berichteten hierüber.
Benchmarking
für den SE-Betriebsrat
Am
7. und 8. Februar 2012 tagte der SE-Betriebsrat der Donata
Holding in Mainz (Foto). Die Delegierten aus 18 Ländern wollen
ihre Arbeit auf eine bessere Grundlage stellen und hatten daher
Vertreter der Europäischen Betriebsräte von BT und
Axa
eingeladen, um sich über deren vorbildliche
Aktivitäten
berichten zu lassen. Die Donata Holding SE produziert und vermarktet
über ihre Tochter Coty Parfümmarken wie Calvin Klein,
Davidoff, David Beckham, Jil
Sander, Joop und Lancaster.
EBR-Mitglieder
von EADS diskutieren Anpassungsbedarf
Am
21. und 22. Februar 2012 kamen rund 25 deutsche Mitglieder der vier
Europäischen Spartenbetriebsräte und des Holding-EBR
von EADS
in Hamburg zusammen, um mit Unterstützung der EWC Academy die
Merkmale eines korrekten Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahrens
nach neuer Rechtslage kennenzulernen und den Anpassungsbedarf
ihrer EBR-Vereinbarungen zu diskutieren. Während die
EBR-Vereinbarung für die EADS-Holding bereits im Oktober 2008
aktualisiert wurde (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2009) und Airbus im Juni 2011 folgte (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2011), ist bei den drei übrigen Sparten
eine Aktualisierung noch nicht erfolgt.
Bessere
EBR-Arbeitsbedingungen in
schwedischer Bank
Am
6. und 7. März 2012 tagte der Europäische
Betriebsrat
der Skandinaviska Enskilda Banken (SEB) in Dublin. Mit
Unterstützung der EWC Academy wurden die Strukturen der
Arbeitnehmervertretung in den einzelnen Ländern analysiert und
eine Anpassung der EBR-Arbeit an die Standards der neuen EU-Richtlinie
erörtert.
Der SEB-Konzern hatte im Mai 2003
einen EBR auf
der Basis der subsidiären Bestimmungen des
schwedischen
EBR-Gesetzes gebildet, nachdem die Verhandlungen zwischen der zentralen
Leitung und dem
Besonderen Verhandlungsgremium zu keinem
Ergebnis gekommen waren. Aus diesem Grund gelten jetzt die neuen
Standards von Unterrichtung und Anhörung für die
führende nordische Universalbank mit ihren 17.000
Arbeitnehmern
unmittelbar.
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13.
Aktuelle Seminartermine
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Faltblatt
zum Seminarprogramm 2012
Die EWC Academy und
ihre
Vorläuferorganisation führt seit
Januar 2009 Tagungen und Seminare für die Mitglieder von
Europäischen
Betriebräten, SE-Betriebsräten und Besonderen
Verhandlungsgremien durch. 357
Arbeitnehmervertreter aus 158 Unternehmen haben bisher daran
teilgenommen (das entspricht
etwa 16% aller Unternehmen in Europa, die einen EBR gebildet haben).
Für das Jahr 2012 gibt ein Faltblatt einen
Überblick über die bisher geplanten Veranstaltungen.
Weitere Termine und Seminarthemen sind in Vorbereitung.
"Kinoveranstaltung" oder
vollwertiger Europäischer Betriebsrat?
Vom 10. bis 13. April 2012
findet auf Schloß Montabaur (Foto) ein EBR-Seminar statt, das
die
neue Rechtslage zur Unterrichtung und Anhörung unter dem
Aspekt von Restrukturierungen beleuchtet. Wie soll ein
Europäischer Betriebsrat das Anhörungsverfahren
konkret gestalten und rechtssicher eine
Stellungnahme ausarbeiten? Dieses Seminar richtet sich auch an
SE-Betriebsräte.
EBR-Schnuppertage
Parallel
dazu findet erneut ein Grundlagenseminar statt. Es richtet sich
an neugewählte Mitglieder in Europäischen
Betriebsräten und an Betriebsratsmitglieder, die sich
über die Schritte zur erstmaligen Gründung eines EBR
informieren wollen.
Sprachkurs
Englisch für Betriebsratsmitglieder
10.
– 16. Juni 2012 in
Eastbourne (an der englischen Kanalküste)
Deutsch-französische
EBR-Fachtagung in Paris
Vom
17. bis 19. September 2012 findet in Paris bereits zum dritten Mal eine
deutsch-französische Fachtagung statt. Das besondere Highlight
in diesem Jahr ist der Besuch einer Fachmesse für
französische Betriebsräte.
Warum
eine Fachtagung in Paris?
Die
Philosophie von Unterrichtung und Anhörung in der
EU-Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat wie auch zur
Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Gesellschaft (SE)
ist stark von der französischen Betriebsverfassung
geprägt. Eine genaue Kenntnis der Feinheiten des
französischen Modells ist daher unabdingbar. Die Tagung kann
nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes besucht
werden und wird simultan gedolmetscht.
Deutsch-italienische
EBR-Fachtagung in Bozen
Am 27. und 28.
September 2012 findet in der Hauptstadt von Südtirol eine
Fachtagung für EBR-Mitglieder aus Deutschland,
Österreich und Italien statt. Im Mittelpunkt steht dabei der
Vergleich der Systeme der Arbeitnehmervertretung und ein Austausch
über die praktische Arbeit im Europäischen
Betriebsrat. Die Tagung wird simultan gedolmetscht.
Seminar
zur Neuverhandlung
von EBR-Vereinbarungen
Vom
8. bis 10. Oktober 2012 findet auf Burg Rheinfels (Foto) ein Seminar
statt, das die neue Gesetzgebung als Basis für die
Neuverhandlung
von EBR-Vereinbarungen untersucht. Auch das gesetzlich definierte
Verfahren bei Fusionen, Spaltungen oder Verlegung des
Firmensitzes ("strukturelle Änderungen") wird Thema sein.
Inhouse-Veranstaltungen
Eine
Übersicht über mögliche Themen für
Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:
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Die
EBR-News werden herausgegeben von:
Mitarbeiter
dieser Ausgabe:
Werner Altmeyer, Sandro
Maier, Martin Roggenkamp, Bernhard Stelzl
Verteiler
der deutschsprachigen
Ausgabe: 17.361 Empfänger
Verteiler
der
englischsprachigen Ausgabe: 2.468 Empfänger
Verteiler
der
französischsprachigen Ausgabe: 2.449 Empfänger
Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de
Wir freuen uns über
Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem
EBR.
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