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16.
August 2007
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1.
Die
Restrukturierungswelle rollt -
was tut der Gesetzgeber?
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Europäisches Parlament
fordert Revision der EBR-Richtlinie
Am
10. Mai 2007 forderte das Europäische Parlament in
Straßburg in einer Entschließung, die
Rechtsvorschriften zur Information und Konsultation und insbesondere
die EBR-Richtlinie zu aktualisieren. Die EU-Kommission solle
hierfür einen konkreten Zeitplan vorlegen. Bereits am 25.
April 2007 fand eine Aussprache statt, in der mehrere Abgeordnete
anhand aktueller Beispiele (Airbus, Alcatel-Lucent, Delphi Systems,
Volkswagen) den Handlungsbedarf des Gesetzgebers aufzeigten. Das
Parlament ist damit dem Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuß gefolgt, der im September 2006 nach einer
Kampfabstimmung (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006) dringenden Handlungsbedarf angemeldet
hatte. Seit Frühjahr 2004 läuft das
Revisionsverfahren nun schon ohne Ergebnis.
Kurz
vor der Debatte im Europäischen Parlament und auf den Tag
genau drei Jahre nach dem Beginn des Revisionsverfahrens versammelte
der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) am 20. April 2007 rund
200 Mitglieder von Europäischen Betriebsräten zu
einer Konferenz in Brüssel. In Anwesenheit von Sozialkommissar
Špidla und dem europäischen Arbeitgeberverband
BusinessEurope verliehen sie der Forderung nach einer Revision der
EBR-Richtlinie Nachdruck. Auf dieser Konferenz wurde eine Dokumentation
über Aktionsformen von Europäischen
Betriebsräten bei Umstrukturierungen vorgelegt, die die
Fälle General Motors, InBev, RWE Energy und Dim Branded
Apparel umfaßt. Die folgenden Dokumente liegen nur in
englischer Sprache vor:
Auch
der EGB-Kongreß, der vom 21. bis 24. Mai 2007 in Sevilla
(Spanien) tagte, sprach sich für die Stärkung der
Europäischen Betriebsräte aus. In einem Manifest
nannte er als Arbeitsschwerpunkt:
"Kampf gegen
Standortverlagerungen, Verhandlungen über Umstrukturierungen
fördern und Bereitstellung eines stärkeren Rahmens
für Information, Konsultation und Mitbestimmung, der
unabhängige Experten mit einbezieht."
Neuer
EBR-Verantwortlicher beim EGB
Auf
dem Kongreß wurde turnusmäßig die
EGB-Spitze neu gewählt. Seither ist der stellvertretende
Generalsekretär Reiner Hoffmann (Foto) aus
Deutschland für das Thema Arbeitnehmerbeteiligung
zuständig, das auch die Europäischen
Betriebsräte mit beinhaltet. Unser Newsletter-Redakteur
Bernhard Stelzl befragte ihn zu seinen Schwerpunkten und den aktuellen
Entwicklungen.
Eine weitere Personalie aus Brüssel
Am 1. Juli 2007 hat die
Bildungsabteilung des Europäischen Gewerkschaftsinstituts
(ETUI-REHS) in Brüssel personelle Verstärkung
bekommen. Bruno Demaître, langjähriges Mitglied und
Vorsitzender des Europäischen Betriebsrates der
niederländischen Fortis-Bank, wird EBR-Seminare organisieren.
Umfrage
der IG Metall: die Praxis ist weiter als der Gesetzgeber
Vor
dem Hintergrund eines blockierten Gesetzgebungsverfahrens kommt der
gelebten Praxis eine entscheidende Bedeutung zu. Neben der europaweiten
Umfrage von Prof. Waddington aus dem Jahre 2005 (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2005) hat auch die IG Metall in Deutschland zwei
Umfragen durchgeführt. Ergebnisse der ersten Umfrage wurden
bereits im November 2005 bei einer Tagung in Hannover
präsentiert (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2005). Ein Schlüsselergebnis war,
daß von 85 befragten EBR-Gremien 70 mit einer
länderübergreifenden Umstrukturierung konfrontiert
waren.
Bei
der zweiten Erhebung der IG Metall 2006 wurden 28 Europäische
Betriebsräte genauer untersucht, die
anläßlich einer Umstrukturierung eine Sondersitzung
des gesamten EBR oder des engeren Ausschusses durchführten.
Nach Meinung von Dr. Aline Hoffmann, Leiterin des EBR-Teams in der
Vorstandsverwaltung der IG Metall (siehe Interview in den
EBR-News 3/2005), überholt die gelebte Praxis
inzwischen die Regelungen in schriftlich niedergelegten Vereinbarungen.
"Ausschlaggebend ist eher die Initiative der EBR-Mitglieder",
erläuterte sie gegenüber den EBR-News. In den
allermeisten Fällen war die Einberufung einer Sondersitzung
kurzfristig möglich und eröffnete neue Chancen, vor
Ort aktiv zu werden. Allerdings sind auch Schwachstellen deutlich
geworden: in einigen wenigen Fällen gab es keine interne
Vorbesprechung der Arbeitnehmerseite, wurden nicht alle betroffenen
Standorte einbezogen oder es waren keine Dolmetscher verfügbar.
Europäische
Betriebsräte warten nicht auf den Gesetzgeber
Um
ihre
Arbeitsmöglichkeiten zu verbessern, verhandeln
Europäische Betriebsräte vielfach eine neue
EBR-Vereinbarung. Die Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" hatte im
Januar 2007 einige aufgelistet.
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2.
Beteiligungsrechte nach
der Unternehmensfusion
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Neue
EBR-Vereinbarung mit erweiterten Rechten
Der
Aufkauf der britischen BOC Group durch den Mischkonzern Linde (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006) führte nicht nur zu einer
umfangreichen Reorganisation bei Produkten und Standorten, sondern auch
in der Zusammensetzung der Arbeitnehmergremien. Während die
Zentrale des Gase- und Engineering-Unternehmens von Wiesbaden nach
München verlegt und die Gabelstaplersparte verkauft wurde,
schieden zahlreiche Mitglieder aus dem Europäischen
Betriebsrat aus.
Der
neue KBR- und EBR-Vorsitzende Gernot Hahl (Foto)
bemühte sich, den Linde-EBR umgehend mit Vertretern von BOC zu
erweitern und die Fusion für eine Neuverhandlung der
EBR-Vereinbarung zu nutzen. Der am 27. Juni 2007 unterzeichnete Text
sieht drei jährliche Sitzungen vor. Drittmittelprojekte, die
der Stärkung der internationalen Zusammenarbeit der
Arbeitnehmervertreter dienen, werden zukünftig vom Unternehmen
gefördert. Über den Ablauf der Verhandlungen und
weitere Pluspunkte der neuen Vereinbarung sprach unsere
Newsletter-Redakteurin Kathleen Kollewe mit dem EBR-Vorsitzenden.
Im
November 2007 werden die 28 Mitglieder des neuen EBR zur ersten Sitzung
zusammenkommen. Großbritannien erhält sieben Sitze,
Deutschland sechs, die Niederlande und Frankreich jeweils zwei und alle
anderen Länder jeweils einen Sitz (Finnland, Schweden,
Norwegen, Irland, Spanien, Italien, Österreich, Polen,
Tschechien, Ungarn und Rumänien). Geleitet wird der EBR von
einem fünfköpfigen Präsidium.
Personelle
Unterstützung für den EBR
Seit
dem 1. April 2007 arbeitet Jacques Bister als
wissenschaftlicher Referent für den deutschen
Konzernbetriebsrat und den Europäischen Betriebsrat. Er war
zuvor Gewerkschaftssekretär bei der Industriegewerkschaft
Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und verfügt über
langjährige Erfahrungen in der grenzübergreifenden
Zusammenarbeit von Arbeitnehmervertretern. Bister ist Mitherausgeber
eines Wörterbuchs der internationalen Gewerkschaftsarbeit
(siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007).
Nach
der weltgrößten Stahlfusion: neue EBR-Vereinbarung
perfekt
Am
9. Juli 2007 fand in Luxemburg in Anwesenheit von Lakshmi Mittal (Foto)
die Unterzeichnung der EBR-Vereinbarung für ArcelorMittal
statt. Der indische Milliardär wird nach
französischen Gepflogenheiten persönlich den Vorsitz
im EBR übernehmen, obwohl insbesondere die IG Metall das
deutsche Modell mit einem Arbeitnehmervertreter als Vorsitzenden
bevorzugt hätte.
Die
Verhandlungen über die Zusammenlegung der beiden
Europäischen Betriebsräte von Arcelor und Mittal
Steel waren am 18. April 2007 in Spanien abgeschlossen worden (wir
berichteten mehrfach, zuletzt in den EBR-News 1/2007).
Dem neuen EBR gehören 54 Delegierte aus folgenden
Ländern an: Frankreich und Polen (je neun Mandate), Belgien
und Rumänien (je acht), Deutschland, Spanien und Tschechien
(je fünf), Luxemburg (drei) sowie Italien (zwei Mandate). Die
Arbeitnehmervertreter wählen ein dreiköpfiges
Präsidium ("Sekretariat") und einen engeren Ausschuß
aus 25 Mitgliedern.
Die
neue Vereinbarung
übernimmt die Grundzüge der bisherigen
Arcelor-Vereinbarung und entspricht damit den Forderungen der
Gewerkschaften (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Neben einer Arbeitnehmerbeteiligung
im Verwaltungsrat sieht das Abkommen für den EBR
Beteiligungsrechte wie in der SE-Richtlinie vor, die an einigen Punkten
über die Regelungen der EBR-Richtlinie hinausgeht.
ArcelorMittal denkt über eine Umwandlung in eine
Europäische Aktiengesellschaft nach.
Fusion
führt zum Verlust von Aufsichtsratsmandaten
Am
4. Mai 2007 hatte die
Europäische
Kommission die Übernahme des britischen Reiseveranstalters My
Travel durch den deutschen Tourismuskonzern Thomas Cook genehmigt. Die
neue Gesellschaft wird ihren Sitz in London haben und nach britischem
Recht gebildet. Die Funktionen von Vorstand und Aufsichtsrat sind dann
in einem Management-Board vereinigt, das keine Arbeitnehmervertreter
kennt.
Die
Arbeitnehmervertreter im
bisherigen deutschen
Aufsichtsrat von Thomas Cook verlieren dadurch ihre Mandate. Umso
wichtiger wird zukünftig die Rolle des Europäischen
Betriebsrates sein, über dessen Arbeitsgrundlagen Anfang
August 2007 Verhandlungen aufgenommen wurden. Thomas Cook
verfügt bereits seit 2003 über einen EBR, My Travel
seit 2006. Kürzlich wurde für die mehr als 1.000
Beschäftigten von Thomas Cook im Vereinigten
Königreich die Tarifbindung ("recognition") erneuert und ein
"Employee Consultation Forum" (ECF) vergleichbar einem
Gesamtbetriebsrat gegründet.
Restrukturierung
ohne Betriebsrat?
Im
Zuge der Fusion der Netzwerksparten von Siemens
und Nokia sollen 9.000 Arbeitsplätze abgebaut werden. Das am
1. April 2007 gegründete Unternehmen Nokia Siemens
Networks (NSN) hat noch keinen EBR, der über den
Restrukturierungsplan konsultiert werden könnte (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2007).
Nach
Protesten des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes (EMB)
erläuterte die Konzernleitung am 25. Mai 2007 in
Brüssel erstmals ihren Arbeitnehmervertretern die
Pläne. Zwar ist noch nicht klar, welche Länder und
Standorte wie stark vom Abbau betroffen sein werden, aber erste Zahlen
sprechen von 1.700 in Finnland and 2.900 in Deutschland, vor allem im
Forschungs- und Entwicklungsbereich. Weiterer Stellenabbau wird in
Belgien, Spanien und den Niederlanden befürchtet.
Am
12. Juni 2007 organisierte der EMB einen europaweiten Aktionstag. In
Düsseldorf, Berlin, Espoo (Finnland), Cassina und Marcianise
(Italien) sowie in Spanien, Belgien, Frankreich, Österreich
und den Niederlanden protestierte die NSN-Belegschaft gegen den
Restrukturierungsplan. Einige Tage später stimmte die
Konzernleitung zu, Verhandlungen zur EBR-Gründung aufzunehmen.
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3.
Meldungen aus dem Gerichtssaal
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Bundesarbeitsgericht erlaubt
Sozialtarifverträge
Am
24. April 2007 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt klar:
Tarifverträge haben Vorrang vor Betriebsvereinbarungen. Im
Kern ging es bei der Entscheidung darum, ob bei betrieblichen
Umstrukturierungen grundsätzlich die Friedenspflicht des
Betriebsverfassungsgesetzes (eine im Ausland nur schwer zu vermittelnde
deutsche Besonderheit) oder die Koalitionsfreiheit samt Streikrecht
gilt. Diese BAG-Entscheidung bringt das kollektive Arbeitsrecht in
Deutschland näher an die europäische
Normalität heran (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006).
Informationsrechte
des EBR: Richter stellen Kriterien auf
Am
27. April 2007 definierte
ein Gericht in Paris,
welche Informationen der Arbeitgeber dem Euro-Betriebsrat bei einer
europaweiten Restrukturierung offenlegen muß. Geklagt hatte
das "European Committee for Information and Dialogue" (ECID) des
Telekomausrüsters Alcatel-Lucent, wo nach der Fusion mehrere
Tausend Arbeitsplätze auf der Streichliste stehen. Die
Konzernleitung hatte diesen Abbau nicht begründet und nur
allgemein auf "Synergieeffekte" hingewiesen (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2007).
Der
Arbeitgeber argumentierte vor Gericht, es handele sich beim ECID
lediglich um ein Komitee des Sozialdialogs und nicht um einen
vollwertigen Europäischen Betriebsrat. Die Rechte eines EBR
auf Information und Konsultation gemäß
EBR-Richtlinie stünden ihm nicht zu, weil das Gremium 1996 vor
Inkrafttreten der nationalen EBR-Gesetze auf "freiwilliger" Basis
gegründet worden war. Solche Vereinbarungen genießen
nach Artikel 13 der EBR-Richtlinie bis heute Bestandsschutz. Das Gericht schloß sich dieser Sichtweise
an, auch können sich die Arbeitnehmervertreter nicht auf die
EU-Richtlinie zur Information und Konsultation aus dem Jahre 2002
berufen.
"Die
Direktion von Alcatel-Lucent wurde verurteilt
!"
Dennoch
kam das Gericht zu der Auffassung, die zentrale Leitung sei ihren
Unterrichtungs- und Anhörungspflichten nicht ausreichend
nachgekommen. Von den französischen Gewerkschaften wurde das
Urteil in einem gemeinsamen Flugblatt sofort veröffentlicht
(zum Vergrößern rechts auf das Bild klicken). Der
Arbeitgeber muß folgendes vorlegen:
-
einen
präzisen,
bezifferten Bericht über die Gründe für
Stilllegung, Verlagerung und Zusammenlegung von
Geschäftsaktivitäten
-
eine
präzise bezifferte Darlegung der Berechnungs-methode und der
Elemente, die zur Kalkulation des angeblichen
Personalüberhangs genutzt wurden
-
die
Anzahl der geplanten Stellenstreichungen, und zwar für jede
Sparte und für jedes Land, getrennt nach Arbeitnehmerkategorien
-
eine
genaue und bezifferte
Begründung für diese Verteilung und den vorgesehenen
Zeitplan für den geplanten Stellenabbau.
Diese
Informationen müssen "komplett und präzise genug
sein, um dem EBR die Beschäftigungs-entwicklung auf
europäischem Niveau zu erklären und um einen
Meinungsaustausch und Dialog mit dem Management angesichts voller
Kenntnis der Fakten zu ermöglichen." Frühestens 15
Tage nach Offenlegung aller oben genannten Informationen kann eine
Sondersitzung des EBR stattfinden, um eine Stellungnahme zu
beschließen. Die zentrale Leitung von Alcatel-Lucent ist nach
diesem Urteil jedoch nicht verpflichtet, dem EBR einen Sozialplan
vorzulegen, weil dies erstens kein Bestandteil der EBR-Vereinbarung ist
und zweitens aus den Beteiligungsrechten der Betriebsräte in
einzelnen Ländern resultiert. Der EBR genießt somit
gegenüber den nationalen Betriebsräten keinen
Vorrang. Mitbestimmungs- und Konsultationsrechte in betroffenen
Ländern dürfen nach Meinung des Gerichts nicht mit
der Begründung aufgeschoben werden, der EBR müsse
zuerst komplett informiert sein.
Nur
begrenzte
Sachverständigen-Unterstützung
Nachdem
es auf der
Hauptversammlung des Unternehmens am 1. Juni 2007 in Paris erneut zu
Protestaktionen gekommen war, legte die zentrale Leitung
schließlich Mitte Juni 2007 die vom Gericht geforderten
Informationen vor. Das ECID hat jedoch keinen Anspruch auf einen
eigenen Experten. Es kann sich nur auf Sachverständige
stützen, die den französischen Konzernbetriebsrat
beraten. Damit ist eine fundierte Auswertung der vorgelegten
betriebswirtschaftlichen Daten nur begrenzt möglich. Am 4.
Juli 2007 gab das ECID ein Statement über die
Restrukturierungen ab.
Newsletter des EMB erläutert
Gerichtsurteile
Im "Newsletter zur
gewerkschaftlichen Betriebspolitik" erläutert der
Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) einige
Gerichtsurteile in EBR-Angelegenheiten.
Finnisches
Unternehmen muß Sozialplankosten in Frankreich tragen
Am
19. Juni 2007 verurteilte der höchste französische
Gerichtshof ("Cour de cassation") das finnische Elektronikunternehmen
Aspocomp, für ihr früheres Werk Évreux in
der Normandie Sozialplankosten in Höhe von 11 Mio. €
zu übernehmen. Die Entlassungen waren im Jahre 2002
betriebswirtschaftlich begründet worden, nach Meinung des
Gerichts jedoch mißbräuchlich erfolgt. Die zentrale
Leitung in Espoo muß jetzt für Kosten aufkommen, die
von der inzwischen zahlungsunfähigen französischen
Tochtergesellschaft zu tragen gewesen wären.
Das
Urteil stützt sich auf EU-Recht und war nur möglich,
weil das Unternehmen seinen Hauptsitz im Europäischen
Binnenmarkt hat. In vergleichbaren Fällen von Insolvenz, z. B.
dem Aachener Glaswerk von LG.Philips Displays (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006) oder den deutschen Standorten des
Mobiltelefonherstellers BenQ, konnten sich Konzernleitungen in Asien
der Verantwortung entziehen. Hieran zeigt sich, welche Bedeutung der
EU-Gesetzgebung als Vorbild für eine soziale Gestaltung der
Globalisierung zukommen kann.
Britisches
Urteil stärkt Informationsrechte
Am
24. Juli 2007 ist in Großbritannien erstmals ein Urteil auf
der Grundlage der EU-Richtlinie zur Information und Konsultation
ergangen. Ein Arbeitsgericht in London ("Employment Appeal Tribunal")
entschied auf Antrag der Gewerkschaft Amicus gegen den Zeitungsverlag
Macmillan, eine Tochtergesellschaft der deutschen Holtzbrinck-Gruppe.
Das britische Management weigert sich seit Jahren beharrlich, eine
Arbeitnehmervertretung anzuerkennen und betriebswirtschaftliche
Informationen offenzulegen (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006). Da es weder zum Abschluß einer
betrieblichen Regelung noch zur Einhaltung der dann geltenden
gesetzlichen Mindestvorschriften kam, leitete Amicus im Juni 2006
rechtliche Schritte ein. Alle nachfolgenden Texte sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
Macmillan
ignorierte jedoch den Spruch des "Central Arbitration Committee", einer
unabhängigen Schlichtungsstelle, die in solchen
Angelegenheiten faktisch als erste arbeitsrechtliche Instanz agiert.
Daher verurteilte das Londoner Gericht den Verlag zur Zahlung einer
Strafe von 55.000 £ (82.000 €),
Höchststrafe wäre 75.000
£
gewesen.
Die Richter wollten offenbar ein Exempel statuieren und andere
Unternehmen abschrecken, Verstöße gegen
EU-Arbeitnehmerrechte als Kavaliersdelikte zu sehen.
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Fernsehkette
von Berlusconi gründet EBR
In
der italienischen Mediengruppe Mediaset, an der die Finanzholding
Fininvest des ehemaligen Ministerpräsidenten Berlusconi
maßgeblich beteiligt ist, wurde am 14. Dezember 2006 eine
EBR-Vereinbarung nach italienischem Recht unterzeichnet. Dem EBR
gehören sechs Mitglieder aus Italien und zwei aus Spanien an,
die sich einmal jährlich treffen. Je ein Delegierter pro Land
koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Sitzungen, sie bilden eine
Art "Mini-Präsidium". Deutschland ist von dieser Vereinbarung
nicht betroffen, weil die Übernahme der Senderkette
ProSiebenSat.1 Media durch Mediaset im November 2006 gescheitert war.
Im Mai 2007 kaufte Mediaset einen Anteil am niederländischen
Fernsehproduzenten Endemol ("Big Brother"), was möglicherweise
zu einer Erweiterung des Geltungsbereichs der EBR-Vereinbarung
führen könnte. Endemol ist in fünf
europäischen Ländern vertreten, darunter in
Deutschland.
Verhandlungen
im Bauer-Verlag erfolgreich abgeschlossen
Am
gleichen Tag wie bei Mediaset wurde auch eine EBR-Vereinbarung
für die Bauer-Verlagsgruppe in Hamburg unterzeichnet.
Über mehr als zwei Jahre hatten sich die Verhandlungen
hingezogen und waren durch eine massive Blockadehaltung des
Arbeitgebers gekennzeichnet. So erhielt z. B. die Vorsitzende des
Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) eine Abmahnung wegen Teilnahme an
einem Seminar zur EBR-Gründung (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2005). Die Vereinbarung trat am 1. Februar 2007 in
Kraft und sieht einen achtköpfigen EBR mit
dreiköpfigem Präsidium vor. Neben Deutschland (drei
Delegierte) sind Frankreich, Spanien, Großbritannien, Polen
und Tschechien mit je einem Delegierten vertreten. Die konstituierende
Sitzung ist für Dezember 2007 geplant.
Nach dem Verkauf:
Turbinenbauer gründet EBR
Auf Druck der
Europäischen Kommission
mußte der französische Elektroanlagenbauer Alstom
einige Geschäftsbereiche ausgliedern (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2004). So wurde die Fertigung von
Kraftwerksturbinen mit 3.000 Beschäftigen in Deutschland,
Frankreich und Großbritannien (vormals Alstom Power
Conversion, jetzt Converteam) an einen britischen Finanzinvestor
verkauft. Seit dem 24. Januar 2007 gibt es für das Unternehmen
mit Sitz in Massy bei Paris eine EBR-Vereinbarung nach
französischem Recht, die zwei jährliche Sitzungen
für die neun EBR-Mitglieder vorsieht. Diese wählen
einen dreiköpfigen Lenkungsausschuß, der
Arbeitsgruppen innerhalb des EBR initiieren kann, vergleichbar den
Regelungen bei den Stadtwerken Leipzig (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2005) und bei der italienischen Bank UniCredit
(siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007).
Einige
Wochen vor der konstituierenden Sitzung fand am 22. und 23. Mai 2007 am
Flughafen Paris ein Training für die Mitglieder und
Ersatzmitglieder statt. Dr. Werner Altmeyer und Dr. Heiner
Köhnen vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
vermittelten auf Vorschlag der französischen Gewerkschaft CFDT
und des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes (EMB) eine
interkulturelle und kommunikative Basis für die Arbeit im
zukünftigen EBR.
Pragmatischer
Text in der Spezialchemie
Am
19. Juni 2007 wurde in Graz für die 1.900
Beschäftigten des US-Unternehmens Cytec in Europa eine
Vereinbarung zur Gründung eines Europäischen
Betriebsrates unterzeichnet. Die Formulierungen sind - typisch
für viele angelsächsische Texte - pragmatisch, das
Management zeigte sich an einigen Punkten durchaus entgegenkommend. So
finden zwei Sitzungen pro Jahr statt, in
außergewöhnlichen Umständen wird auf Antrag
innerhalb von zwei Wochen eine zusätzliche Sondersitzung
einberufen. Daran nehmen nicht nur die zwölf EBR-Mitglieder,
sondern auch weitere Arbeitnehmervertreter aus betroffenen Standorten
teil.
Drei
Delegierte werden aus Belgien und Österreich entsandt, zwei
aus Deutschland, je ein Mandat geht nach Spanien, Italien, Niederlande
und Norwegen. Ende 2007 soll Frankreich hinzukommen, dort wird zur Zeit
die Belegschaft aufgestockt. Zwischen den Sitzungen werden die
Geschäfte von einem dreiköpfigen Präsidium
geführt, dessen Mitglieder aus unterschiedlichen
Ländern kommen. Weiterhin sieht die Vereinbarung
Schulungsmaßnahmen, Expertenunterstützung und ein
Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von
Meinungsverschiedenheiten vor. Sie unterliegt belgischem Recht.
IT-Dienstleister
tun sich
schwer mit Europäischen Betriebsräten
Schnelligkeit
gilt gerade in der Softwareindustrie
als unternehmerische Notwendigkeit. Verhandeln die Konzernleitungen
jedoch mit ihren Beschäftigten über deren
Einbeziehung in grenzüberschreitende Umstrukturierungen,
gestalten sich die Prozesse äußerst zäh.
Kurz vor Ablauf der vom Gesetzgeber vorgesehene dreijährige
Verhandlungszeit wurde am 28. Juni 2007 in Brüssel eine
EBR-Vereinbarung für den französischen
IT-Dienstleister Atos Origin unterzeichnet. Zwei
jährliche Sitzungen sind darin ebenso wie
Expertenunterstützung vorgesehen. Der EBR ist nach
französischen Gepflogenheiten ein gemischtes Gremium, dem
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter angehören.
Im
US-amerikanischen Softwareunternehmen Oracle
dagegen reichte die dreijährige Frist nicht, um zu einer
EBR-Vereinbarung zu gelangen. Am 11. Mai 2007 scheiterten die
Verhandlungen
zwischen der zentralen Leitung und dem Besonderen Verhandlungsgremium
(BVG). Oracle ist damit nach der Hamburger Maschinenbauguppe
Körber (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2005) einer der wenigen Fälle, in denen
ein EBR "kraft Gesetz" gegründet wird.
Italienische
Zementgruppe erneuert EBR-Abkommen
Am
4. Juli 2007 wurde eine überarbeitete EBR-Vereinbarung
für eines der zehn größten
Industrieunternehmen Italiens in Rom unterzeichnet. Italcementi ist
weltweit der
fünftgrößte Zementhersteller mit
Marktführerschaft in der Mittelmeerregion und verfügt
seit 1995 über einen EBR.
Die
26 Mitglieder treffen sich einmal jährlich, bei Bedarf kann
eine zweite Plenarsitzung stattfinden. Elf Mandate entfallen auf
Italien, acht auf Frankreich, jeweils zwei auf Belgien, Spanien und
Bulgarien und eins auf Griechenland. Zusätzlich nimmt je ein
Vertreter der italienischen Gewerkschaftsbünde CGIL, CISL und
UIL und der Europäischen Föderation der Bau- und
Holzarbeiter (EFBH) daran teil. Der EBR wird von einem Sekretariat aus
vier Mitgliedern geleitet (Belgien, Italien, Frankreich, Spanien), die
sich zweimal jährlich treffen. Der Vorsitz liegt bei einem
italienischen Gewerkschafter, der von den drei Bünden aus
Italien gemeinsam vorgeschlagen wird. Bei Bedarf kann ein Experte
hinzugezogen werden, der jedoch nur an den Vorbesprechungen der
Arbeitnehmerseite, nicht an Treffen mit der zentralen Leitung
teilnehmen kann.
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5.
Betriebliche Abkommen über soziale Standards
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Gleich
drei Vereinbarungen in französischem Versorgungskonzern
Seit
August 2006 wird bei Suez zwischen Konzernleitung und EBR intensiv
über die internationale Personalpolitik verhandelt (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006). Obwohl die Parteien noch nicht in allen
Punkten zu einem Ergebnis gefunden haben, wurden am 3. Juli 2007 drei
internationale Rahmenabkommen unterzeichnet: über eine
finanzielle Mitarbeiterbeteiligung, über eine vorausschauende
Personalentwicklungsplanung und zur Förderung von
Gleichbehandlung und Vielfalt. Erstmals werden alle
Konzernbeschäftigten weltweit eine finanzielle Beteiligung
erhalten.
Europäisches
Abkommen über Betriebsänderungen
Am
12. Juli 2007 unterzeichnete der
französische Konzern Schneider Electric mit dem
Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) eine Vereinbarung
über die vorausschauende und sozialverträgliche
Gestaltung der strategischen Unternehmenspolitik. Im Dezember 2006
hatte der Arbeitgeber die Initiative ergriffen. Das Abkommen gilt in
den gleichen Ländern wie die EBR-Vereinbarung und
enthält Regeln zur Kompetenzentwicklung
der Beschäftigten, zur frühzeitigen Einbeziehung des
Europäischen Betriebsrates im Vorfeld von
grenzüberschreitenden Umstrukturierungen und zur
Vorgehensweise bei Arbeitsplatzabbau.
Weltweite
Rahmenabkommen über Kernarbeitsnormen
In
den letzten Monaten wurden
wieder eine Reihe von
Rahmenabkommen über die Anwendung von sozialen
Grundsätzen und Kernarbeitsnormen in weltweit tätigen
Unternehmen unterzeichnet. Vertragspartner auf Arbeitnehmerseite sind
dabei in der Regel internationale Gewerkschaftsverbände, in
manchen Fällen auch der EBR.
Am 13. April 2007
wurde für die niederländische Gruppe Brunel,
die sich auf Projektmanagement und Personalrekrutierung insbesondere
für die Öl- und Gasindustrie spezialisiert hat, ein
weltweites Rahmenabkommen unterzeichnet. Den 5.300
Beschäftigten wird die Respektierung fundamentaler
Sozialstandards, ein Anspruch auf betriebliche Fortbildung und eine
rechtzeitige Konsultation der Arbeitnehmervertretungen bei
Umstrukturierungen zugesichert. Folgende Texte sind nur in englischer
Sprache verfügbar:
Am
4. Mai 2007 wurde am Rande der EBR-Sitzung in Barcelona für
die 35.000 Beschäftigten des kanadischen Druckereikonzern Quebecor
ein weltweites Rahmenabkommen über die Einhaltung
internationaler Arbeitsnormen unterzeichnet. Noch im November 2006
wäre es beinahe zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung
gekommen, weil der EBR im Vorfeld mehrerer transnationaler
Restrukturierungen übergangen wurde (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006).
Eine
Pionierrolle nimmt die deutsche WAZ-Gruppe ein, die
in den letzten Jahren in Osteuropa und auf den Balkan zahlreiche
Unternehmen erworben hat. Das am 4. Juli 2007 in Essen unterzeichnete
Rahmenabkommen ist das weltweit erste im Mediensektor. Darin
verpflichtet sich das Unternehmen zur Respektierung fundamentaler
sozialer Rechte im Arbeitsleben und zur Bildung eines Forums, wo einmal
jährlich Vertreter aller Länder zusammen kommen. Am
9. Juli 2007 wurde das Abkommen in Anwesenheit von EU-Kommissarin
Viviane Reding in Brüssel vorgestellt. Folgende Texte sind nur
ein englischer Sprache verfügbar:
Rheinmetall
boykottiert Monitoring
Im Jahre 2003 hatte der
deutsche Autozuliefer- und Rüstungskonzern Rheinmetall ein
internationales Rahmenabkommen geschlossen und sich verpflichtet,
weltweit Kernarbeitsnormen zu beachten und für
Chancengleichheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Am 12. und 13. Juni
2007 organisierte der Internationale Metallgewerkschaftsbund (IMB) in
Neckarsulm eine Zusammenkunft europäischer und
südamerikanischer Arbeitnehmervertreter, um die Einhaltung des
Abkommens zu diskutieren. Dieses Treffen wurde jedoch vom Arbeitgeber
nicht unterstützt, was der Vorsitzende der IG Metall,
Jürgen Peters, als Verletzung demokratischer Spielregeln, ja
als Bruch des Abkommens bezeichnete. Erst nachdem die Presse berichtet
hatte, bot die Konzernleitung an, einer Delegation des
Europäischen Betriebsrates den Besuch brasilianischer Fabriken
zu ermöglichen. Zwar will der EBR-Vorsitzende Peter Winter das
Angebot annehmen, sieht es aber nicht als Ersatz für weltweite
Monitoring-Treffen.
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6.
Verhandelte Mitbestimmung in der SE
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Software-Unternehmen
ohne Arbeitnehmerbeteiligung
Am
7. Dezember 2006 wurde die Mensch und Maschine Software AG mit Sitz in
Weßling bei München in eine Europäische
Aktiengesellschaft umgewandelt. Die 300 Beschätigten in
Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien,
Großbritannien, Belgien, Schweden und Polen kennen weder
Betriebsräte noch eine Arbeitnehmerbeteiligung im
Aufsichtsrat. Die Situation erinnert ein wenig an das erheblich
größere Konkurrenzunternehmen SAP vor der dort
erzwungenen Betriebsratsgründung (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006).
Im Zuge der Umwandlung in eine
SE fand die vorgeschriebene Konsultation der Belegschaft statt, die
jedoch kein Interesse an einer Beteiligung zeigte. In der neuen
Rechtsform wurde die Trennung in Vorstand und Aufsichtsrat aufgehoben,
es gibt jetzt nur noch ein Management-Board nach britischem Vorbild.
Der Firmengründer hat bereits mitgeteilt, daß er den
Firmensitz ins Ausland verlegen würde, sollte er in
Deutschland zur Mitbestimmung gezwungen werden. Auch dies erinnert an
Aussagen der SAP-Geschäftsführung vor der
Betriebsratsgründung.
Rückversicherer
als SE-Pionier in Frankreich
Am
14. Mai 2007 haben sich die drei Besonderen Verhandlungsgremien bei
Scor darauf verständigt, einen gemeinsamen SE-Betriebsrat
für drei Europäische Aktiengesellschaften zu bilden.
Es handelt sich nicht nur um den ersten Fall einer SE-Vereinbarung in
Frankreich, sondern auch um eine völlig neue juristische
Konstruktion. Unterhalb der Scor-Holding gibt es zwei Gesellschaften:
eine für Lebensversicherungen und eine für das
übrige Versicherungsgeschäft. Die
Arbeitnehmerbeteiligung wird von einem gemeinsamen SE-Betriebsrat
("Comité Commun des Sociétés
Européennes") aus 19 Mitgliedern wahrgenommen, der
quartalsweise tagt. Zusätzlich kann die Arbeitnehmerseite zwei
Vertreter in den Verwaltungsrat der Holding entsenden.
Fresenius
schließt beispielhafte Mitbestimmungsvereinbarung
Kurz vor Ablauf der gesetzlich
vorgegebenen Frist von sechs Monaten wurden die Verhandlungen
über eine Mitbestimmungsvereinbarung im Gesundheitskonzern
Fresenius am 13. Juli 2007 abgeschlossen (über den Beginn der
Verhandlungen siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007). Dem 12köpfigen,
paritätisch besetzten Aufsichtsrat (die Gewerkschaften hatten
sich für 20 Mitglieder ausgesprochen) werden vier
Arbeitnehmervertreter aus Deutschland und je einer aus
Österreich und Italien angehören. Darunter sind vier
Betriebsräte und zwei hauptamtliche
Gewerkschaftssekretäre (einer von ver.di und einer von der
Chemiegewerkschaft des italienischen Dachverbandes CISL).
Der
SE-Betriebsrat besteht aus 29 Mitgliedern, darunter sieben aus
Deutschland und je eines für die 22 anderen Länder.
Aus seiner Mitte wählt er einen Vorsitzenden, zwei
Stellvertreter und vier weitere Mitglieder, die den
geschäftsführenden Ausschuß bilden.
Während der SE-Betriebsrat nur einmal jährlich tagt
und Sondersitzungen nur mit Einschränkungen möglich
sind, hat der geschäftsführende Ausschuß
das Recht auf drei Sitzungen pro Jahr - eine davon kann zum Besuch
einer ausländischen Betriebsstätte dienen - und wird
in außergewöhnlichen Umständen rechtzeitig
informiert. Zu solchen Sitzungen können dann
Arbeitnehmervertreter aus Ländern oder Standorten
zusätzlich eingeladen werden, die von einer Maßnahme
konkret betroffen sind.
Der neue SE-Betriebsrat hat
Initiativrechte in den Themenfeldern
Chancengleichheit, Arbeits- und
Gesundheitsschutz, Datenschutz sowie in der Aus- und
Weiterbildungspolitik. Der Arbeitgeber trägt Seminarkosten,
zahlt bis zu zwei Sachverständige und erlaubt die Teilnahme
von zwei Vertretern der europäischen
Gewerkschaftsverbände. In einer Schlichtungsstelle
können eventuelle Streitigkeiten schnell entschieden werden.
Gründung
der Porsche Automobil Holding SE
Am
24. und 25. Juli 2007
konstituierte sich der Aufsichtsrat der neuen Porsche Automobil Holding
SE in Stuttgart. Zuvor war zwischen der zentralen Leitung und dem
Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) eine Mitbestimmungsvereinbarung
ausgehandelt worden. Das BVG hatte sich am 10. Mai 2007 konstituiert,
ihm gehörten 17 Mitglieder aus Deutschland, Frankreich,
Spanien, Großbritannien, Irland, Italien, Österreich
und Tschechien sowie Vertreter der IG Metall an. In der neuen
Vereinbarung sind die Kompetenzen und das Wahlverfahren des
künftigen SE-Betriebsrates und die Vertretung der Arbeitnehmer
im SE-Aufsichtsrat festgelegt.
Während
bei einer
deutschen Aktiengesellschaft die Zahl der Mandate mit steigender
Mitarbeiterzahl wachsen und dadurch immer mehr Arbeitnehmervertreter
ins Kontrollgremium rücken würden, bleibt der
SE-Aufsichtsrat mit zwölf Mitgliedern unverändert.
Diese Frage spielt bei vielen SE-Gründungen deutscher
Unternehmen eine zentrale Rolle, während die
paritätische Besetzung des Aufsichtsrates akzeptiert wird.
Stellvertretender Vorsitzender wurde der deutsche KBR-Vorsitzende Uwe
Hück.
Unter
dem neuen Holding-Dach werden die bisherige Porsche AG (als
100%-Tochter) und der 31%-Anteil an Volkswagen geführt.
Arbeitnehmervertreter von Volkswagen bekommen jedoch erst dann Anspruch
auf Sitze im neuen Aufsichtsrat, wenn Porsche die VW-Beteiligung auf
mehr als 50% aufstockt. Als dritte Säule könnte
später ein neuer Lastwagenkonzern nach der geplanten Fusion
von MAN und Scania (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006) integriert werden.
SE-Verhandlungen
bei BASF gestartet
Nach
dem Beschluß der Hauptversammlung vom 26. April 2007, die
BASF in eine SE umzuwandeln, konstituierte sich am 12. Juni 2007 in
Heidelberg das Besondere Verhandlungsgremium (BVG). Es wird bis
spätestens November 2007 mit der zentralen Leitung eine
SE-Mitbestimmungsvereinbarung aushandeln. Die 29 Arbeitnehmervertreter
aus 23 Ländern wählten Robert Oswald, den
Vorsitzenden des deutschen Konzernbetriebsrats, zum Vorsitzenden des
BVG und beauftragten eine zwölfköpfige
Verhandlungsdelegation mit Vertretern aus Belgien, Deutschland,
Frankreich, Großbritannien, Italien, Polen, Spanien sowie
einem Vertreter der Leitenden Angestellten mit der Detailarbeit.
Begleitforschung zur
Gründung der Allianz SE
Seit
Oktober 2006 firmiert die Versicherungsgruppe Allianz als
Europäische Aktiengesellschaft (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006). Die Allianz-Mitbestimmungsvereinbarung war
europaweit die erste in einem solch großen Unternehmen und
könnte zum Vorbild für viele andere werden. Aus
diesem Grund hatte der Europäische Dachverband der
Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) das IMU-Institut in
München mit einer wissenschaftlichen Begleitstudie
über den Ablauf der Verhandlungen beauftragt. Befragt wurden
Betriebsräte und Gewerkschaftsvertreter in mehreren
Ländern. Am 8. und 9. Mai 2007 wurden auf einem Workshop in
Brüssel die Ergebnisse präsentiert.
Weitere Unternehmen, die sich
bereits in eine Europäische Aktiengesellschaft umgewandelt
haben:
|
7.
Fallstudien:
Aluminium- und Hausgeräteindustrie
|
Gigantische
Fusionswelle bei Rohstoffunternehmen
Die
hohen Metallpreise - eine Folge der steigenden Nachfrage aus China und
der anziehenden Weltkonjunktur - heizen die Übernahmewelle in
der Grundstoffindustrie an. Durch den Aufkauf von Konkurrenten lassen
sich Marktanteile schneller und kostengünstiger steigern als
durch Bau neuer Fabriken. Wie verhalten sich die Betriebsräte
in solchen Situationen? Bleiben sie passive Zuschauer oder greifen sie
in das Geschehen ein?
Jahrelang waren
Alcoa und Alcan Weltmarktführer in der Aluminiumindustrie,
doch seit der kürzlich erfolgten Fusion zweier russischer
Konzerne sind sie das nicht mehr. Im Frühjahr 2007 versuchte
das US-Unternehmen Alcoa daher, den kanadischen Konkurrenten Alcan
feindlich zu übernehmen und die Weltspitze
zurückzuerobern. Nach Bekanntwerden dieser Pläne
sprach sich der EBR von Alcan am 29. und 30. Mai 2007 auf seiner
Sitzung in Paris gegen die Fusion aus. Solche Mega-Fusionen seien nicht
nur eine Gefahr für die Belegschaft des übernommenen
Unternehmens, sondern auch für die des Aufkäufers.
Der EBR befürchtet, daß die europäische
Aluminiumindustrie dadurch immer mehr Kompetenzzentren und
Forschungsstätten verlieren wird.
Am
1. Juni 2007 trafen sich in Brüssel Arbeitnehmervertreter von
Alcan und Alcoa auf Einladung des Europäischen
Metallgewerkschaftsbundes (EMB), um die Auswirkungen einer solchen
Fusion auf die Arbeitsplätze zu erörtern: der
deutsche EBR-Vorsitzende von Alcoa, der französische
EBR-Sekretär (Sprecher der Arbeitnehmerseite) von Alcan sowie
zwei Gewerkschaftssekretäre, die im Auftrag des EMB die
Europäischen Betriebsräte betreuen. Nach dem ersten
Gespräch im kleinen Kreis kamen am 21. Juni 2007 in
Brüssel weitere EBR-Mitglieder beider Konzerne aus sieben
Ländern zusammen und einigten sich auf eine gemeinsame
Vorgehensweise. Sie forderten die strikte Respektierung ihrer
Beteiligungsrechte, die Einbeziehung in den Prozeß der
EU-Fusionskontrolle und die umgehende Einberufung einer gemeinsamen
Sondersitzung mit beiden Konzernleitungen.
"Weißer
Ritter" verhindert feindliche Übernahme
Zu
einer EBR-Sondersitzung kam es tatsächlich am 25. Juli 2007 in
Zürich, aber nur für den EBR von Alcan. Der
Vorstandsvorsitzende war persönlich aus Kanada angereist, um
die Arbeitnehmervertreter in Europa über die Fusion mit Rio
Tinto zu informieren. Der britisch-australische Rohstoffkonzern mit
Sitz in London war am 12. Juli 2007 als "Weißer Ritter"
eingesprungen, um die feindliche Übernahme durch Alcoa zu
verhindern. Der Deal wird die gleiche Größenordnung
haben wie die Übernahme von Arcelor durch Mittal Steel im Juni
2006.
Die Konzernleitung
von Rio Tinto wird Mitte September 2007 dem EBR von Alcan ihre
Pläne genauer erläutern. Insbesondere ist der Verkauf
der Verpackungssparte von Alcan vorgesehen, die 23 Prozent des
Konzernumsatzes ausmacht. Der EBR forderte ein betriebswirtschaftliches
Gutachten, um die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze genauer
einschätzen zu können. Für
französisch geprägte Euro-Betriebsräte sind
solche umfassenden Beratungsleistungen - anders als in britischen oder
deutschen Unternehmen - an der Tagesordnung. Große Besorgnis
löste die Fusion in der Schweiz aus:
Alcan ist aus zahlreichen
Übernahmen, insbesondere der schweizerischen Alusuisse-Lonza
und der französischen Pechiney-Gruppe, entstanden und
verfügt zudem in Deutschland und Großbritannien
über wichtige Produktionsstätten. Bereits seit 1996
gab es in diesen Unternehmen Europäische
Betriebsräte. Nach Abschluß der Fusionen wurde im
März 2006 eine neue EBR-Vereinbarung nach
französischem Recht geschlossen (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006).
Rio
Tinto hat noch keinen EBR, da ein Großteil der
Standorte außerhalb Europas liegt. In Australien ist das
Unternehmen mit massiver Kritik von Gewerkschaften und Umweltgruppen
wegen Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte und
Sicherheitsbestimmungen konfrontiert. Es bleibt abzuwarten, ob und wie
sich die antigewerkschaftliche Haltung in europäischen
Standorten von Alcan bemerkbar machen wird. Der EBR von Alcan wird
künftig wohl die europäischen Arbeitnehmer von Rio
Tinto mit vertreten.
Der
Jäger könnte jetzt selbst zum Gejagten werden
Die
Übernahme von Alcan durch Rio Tinto - im Hintergrund fungierte
die Deutsche Bank als Berater - wird die Unternehmenslandschaft der
Rohstoffbranche grundlegend verändern. In
Börsenkreisen wird spekuliert, der unterlegene Bieter Alcoa
könnte jetzt selbst zum Ziel einer feindlichen
Übernahme werden, möglicherweise durch ArcelorMittal
(siehe
Bericht weiter oben). Alcoa hat seit 2001
einen EBR nach niederländischem Recht und ist stark in
Spanien, Italien und Ungarn vertreten.
Restrukturierungen
in der Hausgeräteindustrie
Vom 27. bis 29. Juni 2007
trafen sich in Arezzo
(Italien) Vertreter von Gewerkschaften, Unternehmen und Wissenschaft
aus den neuen und alten EU-Ländern, um Alternativen zu den
aktuellen Restrukturierungen in der Hausgeräteindustrie (siehe
Bericht in
den EBR-News 4/2005) zu diskutieren. Eine Untersuchung des
Istituto per il Lavoro (IpL) in Bologna zeigt das dramatische
Ausmaß der Verlagerung in Billiglohnländer und den
Verlust an Arbeitsplätzen. Besondere Aufmerksamkeit hatte in
Deutschland die Schließung des AEG-Werkes in
Nürnberg hervorgerufen (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006). Gemessen an den
Beschäftigtenzahlen rangiert der Industriezweig in Italien,
Spanien und einigen zentraleuropäischen Ländern immer
noch an zweiter Stelle nach der Automobilindustrie.
Ursprünglich
wurde die "Weiße Ware" vorwiegend in Deutschland, Schweden
und Italien hergestellt. Aber bereits Mitte der 80er Jahre fand eine
Verlagerung nach Südeuropa statt. Während
Kleingeräte wie Bügeleisen, Kaffeemaschinen oder
Staubsauger heute fast nur noch in Südostasien produziert
werden, wanderte die Fertigung der Großgeräte
(Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Trockner,
Backöfen) in Richtung Mittel- und Osteuropa inklusive
Rußland und Türkei ab, wo der Absatzmarkt stetig
wächst und die Löhne noch niedrig sind. Wie sollen
sich Gewerkschaften und Europäische Betriebsräte bei
solchen Umstrukturierungen verhalten?
Auf
der Konferenz wurden unterschiedliche Ansätze anhand von
Fallstudien diskutiert und dabei auch die Herausforderungen
für die neuen EU-Länder bewertet. Manche
Produktlinien sollen bereits aus Osteuropa weiter nach China verlagert
werden. Welche Rolle spielten die Europäischen
Betriebsräte von Electrolux, Whirlpool,
BSH und Indesit bei
den
zurückliegenden Produktionsverlagerungen? In all diesen
Fällen war ein erheblicher Mangel an
grenzüberschreitender Koordinierung zu beobachten. Wie haben
sich Arbeitnehmervertretungen vor Ort verhalten? Auch darüber
gab es zwei Fallstudien: die Unternehmen Arctic aus Rumänien
und De' Longhi aus Italien. Am Ende der Konferenz stellte Prof.
Bierbaum vom INFO-Institut in Saarbrücken einen Vorschlag
für eine bessere Koordinierung der EBR-Arbeit in dieser
Branche vor. Alle Präsentationen und Dokumente der Konferenz
sind auf einer eigenen Webseite in englischer Sprache
verfügbar.
Weitere
Branchenberichte in früheren Ausgaben den EBR-News:
|
8. Türkei: ein Thema für den EBR?
|
Am
3. Oktober 2005 begannen die Beitrittsverhandlungen zwischen der
Türkei und der EU. Bereits seit 1963 ist das Land mit der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, dem Vorläufer
der EU, assoziiert und trat 1996 als einziges Nicht-EU-Land der
Zollunion bei. Seit 2002 erlebt die Türkei ein kleines
Wirtschaftswunder mit Wachstumsraten von sechs Prozent
jährlich und Rekordzuflüssen an
Auslandsinvestitionen. Bisher haben sich allein 1.500 deutsche
Unternehmen angesiedelt, davon ein Drittel aus der Metallindustrie.
Wichtigste Exportbranche ist die Textil- und Bekleidungsindustrie,
gefolgt von Automobilzulieferern und Haushaltsgeräten. Ein
Drittel aller in der EU verkauften Fersehgeräte stammt aus der
Türkei. Mit
73 Mio. Einwohnern wäre es nach einem EU-Beitritt
zweitgrößtes Mitgliedsland nach Deutschland, seinem
wichtigsten Handelspartner.
Von
den 20 Mio. Arbeitnehmern sind nur etwa 14% gewerkschaftlich
organisiert (was dem Niveau von Spanien entspricht), die Mehrzahl im
Dachverband Türk-İş. Der Gesetzgeber hat den Gewerkschaften
hohe Hürden gesetzt: sie können nur dann
Tarifverhandlungen führen, wenn sie mehr als 50% der
Arbeitnehmer eines Betriebes organisieren, wobei jede einzelne
Mitgliedschaft notariell beglaubigt sein muß. Die Mehrheit
der Beschäftigten in der Türkei wird daher nicht von
Tarifverträgen erfaßt. Die Wochenarbeitszeit liegt
allgemein bei 45 Stunden. Betriebsräte
gibt es keine, möglich ist aber die Bildung einer
betrieblichen Gewerkschaftsvertretung per Haustarifvertrag - wie in
Großbritannien. Im September 2006 ratifizierte die
Türkei die Sozialcharta des Europarates, was im Rahmen der
EU-Beitrittsverhandlungen als wichtiges Signal gilt.
Nach
Berechnungen des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts hatte 2006 jedes achte
Unternehmen, das unter dem Geltungsbereich der
EBR-Richtlinie fällt, eine Niederlassung in der
Türkei (insgesamt 270 Unternehmen). Wäre die
Türkei
heute schon Mitglied der EU, könnten türkische
Delegierte in 152 bereits bestehende Europäische
Betriebsräte einziehen. Derzeit sind fünf Delegierte
und drei Beobachter aus der Türkei auf freiwilliger Grundlage
in einigen wenigen dieser EBR-Gremien beteiligt.
Am 24. und 25. April 2007
führte der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB)
eine Konferenz in Istanbul "Sozialer Dialog und soziale
Unternehmensverantwortung in Südosteuropa" durch, die auch als
Antwort auf zahlreiche Fälle von Behinderung
gewerkschaftlicher Aktivitäten in der Türkei gedacht
war. Das türkische Arbeitsrecht ist nach Auffassung des EMB
noch nicht in Übereinstimmung mit international anerkannten
Regeln, die überall in der EU gelten. Wenige Tage
später, am 1. Mai 2007, wurden 600 Teilnehmer einer
Maidemonstration in Istanbul festgenommen.
Zum Weiterlesen:
Das
DGB-Bildungswerk publizierte 2005 gemeinsam mit der IG Metall eine
lesenswerte Broschüre über die Geschichte, die
Wirtschaft und das Sozialsystem der Türkei und
die aktuellen Probleme der türkischen Gesellschaft im Hinblick
auf den EU-Beitritt.
DGB-Bildungswerk/IG
Metall:
Länderprofil:
Türkei
Tradition
und Wandel
Düsseldorf/Frankfurt
am Main 2005, 52 Seiten, € 3,50
Die Euro-Zone wird erweitert
Am
1. Januar 2008 dürfen zwei weitere Länder den Euro
als Zahlungsmittel einführen: Malta und Südzypern.
Das beschloß der EU-Ministerrat am 10. Juli 2007 unter dem
Vorsitz des deutschen Finanzministers Peer Steinbrück. Die
maltesische Lira und das zyprische Pfund werden dann zu einem festen
Wechselkurs in Euro-Münzen und Euro-Banknoten umgetauscht. Als
erstes der EU-Beitrittsländer hatte die ehemalige
jugoslawische Teilrepublik Slowenien den Euro bereits Anfang 2007
eingeführt.
Die
Euro-Zone umfaßt künftig also 15 der 27
EU-Mitgliedstaaten mit rund 320 Mio. Einwohnern. Aber bereits 2009
könnte die Slowakei hinzukommen, 2011 die drei baltischen
Staaten und Bulgarien. Die wirtschaftlich bedeutendsten Länder
in Mittel- und Osteuropa (Polen, Ungarn und Tschechien) werden dagegen
frühestens 2012 die Kriterien für die
Währungsunion erfüllen, Rumänien erst 2014.
Die bisherigen
Länderschwerpunkte in den EBR-News:
|
Management
und EBR - eine widersprüchliche Beziehung?
Seit
Januar 2006 läuft
am Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik der
Universität Linz ein Forschungsprojekt über
Europäische Betriebsräte in Österreich
(siehe
Bericht in den EBR-News 4/2006). In zwölf Konzernen
werden EBR-Mitglieder, Gewerkschaftssekretäre und
Managementvertreter befragt. Ähnlich wie die deutsche Studie
von Prof. Kotthoff (siehe Bericht
über die Forschungsergebnisse) unterscheiden die Linzer
Forscher mehrere Modelle. Dabei haben sie die Rolle der zentralen
Leitung untersucht und in Typen eingeordnet. Wir setzen heute die
Vorstellung ausgewählter Ergebnisse fort.
Typ
2: Der EBR als Präsentationsforum der
Konzernpolitik
Beim Typ 2
konnte sich zwischen Management und EBR über längere
Zeit hinweg keine eingespielte Kooperation entwickeln, die Beziehungen
sind konträr geblieben. Die zentrale Leitung informiert den
EBR selektiv und wenig transparent. Die EBR-Sitzungen werden eindeutig
von den Referaten des Managements dominiert: abstrakte Charts und
hochaggregierte betriebswirtschaftliche Daten bilden die Performance
des Unternehmens ab. Die zum Teil sehr aufwendigen
Präsentationen gehören zur professionellen Routine
der Spitzenmanager, dienen der Imagewerbung und sind Baustein der
„Marketingstrategie des Konzerns“.
Sofern
Restrukturierungen überhaupt begründet und
erklärt werden, so soll dies das Verständnis der
Delegierten erhöhen und das Risiko kostenintensiver
Arbeitskonflikte entschärfen. Kommentare der EBR-Mitglieder
sind erwünscht, solange sie den Positionen des Managements
nicht widersprechen. Es entwickelt sich weder ein kritischer Dialog
noch sind Kompromisse in arbeitspolitischen Fragen möglich.
Das Kernproblem des EBR vom Typ 2 liegt darin, daß
die Orientierung am Shareholder-value-Prinzip keinen Spielraum
für eine Beteiligung der Arbeitnehmervertreter
eröffnet. Monetäre und quantitative
Zielgrößen bilden die Grundlage der
Unternehmenssteuerung, über Ziele und Strategien entscheidet
ausschließlich das Management auf Grundlage der
Eigentümerinteressen. Europäische
Betriebsräte vom Typ 2 finden sich häufig in
angelsächsischen Unternehmen, in abgeschwächter Form
aber auch in einzelnen kontinentaleuropäischen Konzernen.
Die weiteren Typen sind:
Analyse der
Verhandlungsführung
im EBR
„Interkulturelle
Kompetenz und robuste transnationale Solidarität avancieren in
Zeiten der Globalisierung zu strategischen
Schlüssel-ressourcen gewerkschaftlicher
Interessenvertretung.“
Diese
Kernaussage stammt aus einem Forschungsexposé des Instituts
für Soziologie der Universität
Erlangen-Nürnberg, das auf ein empfindliches
"Internationalisierungsdefizit“ der Arbeitnehmerseite
gegenüber dem Management aufmerksam macht. Unter dem Titel "Kommunikation
und Solidarität in kulturübergreifenden
Arbeitnehmerkooperationen“ haben dort Anfang 2007 Erhebungen
in mehreren multinationalen Unternehmen begonnen.
Die
Projektmitarbeiter Matthias Klemm und Dr. Jan Weyand interessieren sich
insbesondere dafür, welche konkreten Bedingungen eine
interkulturelle Verständigung im EBR erfolgreich werden
lassen. Neben Experteninterviews – eines fand am 14. April
2007 unter Beteiligung von Dr. Werner Altmeyer, Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de“, in Erlangen statt
– werden Verhandlungsverläufe in interkulturell
zusammengesetzten Betriebsrätetreffen aufgezeichnet und
analysiert. Zuvor hatte das Projektteam "Kulturübergreifende
Solidarität" bereits Studien zur Kommunikation in
multinationalen Unternehmen im deutsch-tschechischen Vergleich
durchgeführt.
EBR-Forschung
in der Automobilindustrie
An der Ruhr-Universität Bochum startete am
1. März 2007 ein Forschungsprojekt über
Europäische Betriebsräte in der Automobilindustrie.
Das Team um Prof. Dr. Ludger Pries möchte eine EBR-Typologie
entwickeln, strukturelle Bedingungen ihrer Arbeit untersuchen und die
Ergebnisse von Verhandlungen zwischen EBR und Management analysieren.
Die empirische Studie wird Produktionsstandorte in Deutschland,
Frankreich, Großbritannien, Spanien und Polen folgender
Konzerne umfassen: DaimlerChrysler, Volkswagen, General Motors, Ford,
Renault und PSA Peugeot Citroën. Alle Dokumente sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
Im
Rahmen dieses Forschungsprojekts fand vom 9. bis 14. Juli 2007 in
Bochum ein Workshop mit Wissenschaftlern aus sechs Ländern
statt, um verschiedene Aspekte der EBR-Forschung zu beleuchten.
Besonders interessant waren die Länderstudien über
Europäische Betriebsräte, die von Referenten aus
Polen, Großbritannien, Frankreich und Spanien vorgestellt
wurden. In seinem Beitrag ging Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de“ der Frage nach, ob
Europäische Betriebsräte Mitbestimmungs- oder besser
Verhandlungsrechte benötigen.
|
10.
Interessante Webseiten
|
Arbeitnehmerbeteiligung in
Europa
Diese neue
Themenseite des Europäischen Gewerkschaftsinstituts liefert
Hintergrundinformationen zu zahlreichen Aspekten der
Arbeitnehmerbeteiligung: Europäische Betriebsräte,
Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft,
Information und Konsultation auf nationaler Betriebsebene,
EU-Gesetzgebung, Sozialer Dialog auf europäischer Ebene und
Besonderheiten der Arbeitsbeziehungen in jedem der 27
EU-Mitgliedsländer. Einzelne Aspekte, z. B.
Tarifvertragswesen, Arbeitsschutz oder Mitbestimmungsrechte,
können "auf Knopfdruck" zwischen den Ländern
verglichen werden.
Britische Mega-Gewerkschaftsfusion
Seit
dem 1. Mai 2007 hat das Vereinigte Königreich eine neue
Gewerkschaft: Unite mit zwei Millionen Mitgliedern ist aus der Fusion
zweier Multi-Industriegewerkschaften entstanden, aus Amicus
mit starker Präsenz in einer Vielzahl von Branchen, u. a. in
der Metallindustrie (siehe Fachbereiche
von Amicus), und der Transportarbeitergewerkschaft T&G,
die längst über diesen Sektor hinausgewachsen war
(siehe Fachbereiche
von T&G). Unite will sich auf die Mitgliederwerbung
jüngerer Arbeitnehmer (10% des gesamten Budgets sind
dafür vorgesehen) und die internationale Zusammenarbeit
konzentrieren.
Unite ist nicht nur
größte britische Einzelgewerkschaft, sondern auch
führend in der verarbeitenden Industrie, im Transportwesen,
bei Banken und Versicherungen, in der Lebensmittelbranche und in der
Druckindustrie. Eine starke Mitgliederbasis hat sie auch in der
Bauwirtschaft und in einigen Dienstleistungsbereichen, z. B. dem
Reinigungs- und Sicherheitsgewerbe. In der Privatwirtschaft gibt es mit
GMB nur noch eine einzige weitere Einzelgewerkschaft, die neben Unite
zahlenmäßig von Bedeutung ist. Bis November 2008
soll die Fusion abgeschlossen sein, dann sind Fusionen auf
internationaler Ebene geplant: mit der Stahlarbeitergewerkschaft der
USA und Kanadas (USW). Folgende Angebote sind nur in englischer Sprache
verfügbar:
Auslandsentsendung
leicht gemacht
Der Europäische
Gewerkschaftsrat der Fach- und Führungskräfte
EUROCADRES hat ein Handbuch zum Auslandseinsatz im Internet
veröffentlicht. Es richtet sich an alle Arbeitnehmer, die in
einem anderen Mitgliedsland der EU arbeiten oder von dort
zurückkehren wollen. Für jedes EU-Land
können Informationen über das Aufenthalts- und
Arbeitsvertragsrecht, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und
Diplome, das Sozialversicherungssystem, die Besteuerung, Gewerkschaften
und Arbeitsbedingungen bis hin zu Tipps für die Wohnungs- und
Arbeitssuche abgerufen werden.
Italienisches EBR-Portal
Mit
finanzieller Hilfe der EU hat der italienische Gewerkschaftsbund
UIL eine eigene Seite für Europäische
Betriebsräte (italienisch: Comitati aziendali europei - Cae)
ins Netz gestellt. Neben EBR-Informationen finden sich dort auch Themen
wie die EU-Richtlinie zur Information und Konsultation, die
Europäische Aktiengesellschaft und transnationale
Kollektivverhandlungen.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
|
Welche Identität hat
ein Europäischer Betriebsrat?
Im Mai 2007 ist
dieser englischsprachige Sammelband
erschienen, der sich mit der Frage nach der kollektiven
Identität von Europäischen Betriebsräten
beschäftigt. Autoren aus mehreren EU-Ländern
beleuchten verschiedene Aspekte der aktuellen EBR-Forschung. Wie
üben Arbeitnehmervertreter mit unterschiedlichem kulturellen
Hintergrund ihre Arbeit als EBR-Mitglied aus?
Michael
Whittall/Herman Knudsen/Fred Huijgen (eds.)
Towards a
European Labour Identity
The
case of the European Work Council
London/New
York 2007, 233 Seiten, ISBN 978-0-415-40396-2, € 120,99
→ Nähere
Informationen
→ Online-Bestellung
Grundlagenwissen
zum Thema EU
Dieses
Arbeitsbuch behandelt das politische System der EU (Organe,
Kompetenzen), die wirtschaftliche Integration (Binnenmarkt, Eurozone,
Europäisierung der Wirtschaftspolitik) und deren soziale
Folgen (Löhne, Sozialsysteme, Steuern, Migration,
Unternehmensverlagerungen). Ein besonderes Augenmerk wird auf die
Probleme der Osterweiterung und die Perspektiven des
Europäischen Sozialmodells gelegt. Das Buch ist sowohl als
Nachschlagewerk wie auch für die Erwachsenenbildung geeignet.
Es entstand im Rahmen des Projektes "Arbeit und Wohlstand im
erweiterten Europa" (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2005). Einige Textbeiträge über
Europäische Betriebsräte steuerte das Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" bei.
Alexandra
Baum-Ceisig/Klaus
Busch/Claudia Nospickel
Die Europäische Union
Eine
Einführung in die politischen, ökonomischen und
sozialen Probleme des erweiterten Europa
Baden-Baden 2007, 371 Seiten, ISBN
978-3-8329-2138-5, € 14,90
→ Inhaltsverzeichnis
→ Online-Bestellung
Moderation
grenzüberschreitender Sitzungen
Im Mai 2007 ist
ein Buch zur
deutsch-französischen Zusammenarbeit erschienen, das auch
für Europäische Betriebsräte wertvolle
Anregungen liefert. Die Autoren geben nicht nur praktische Tipps, wie
Sitzungen oder Projektgruppen mit französischen,
luxemburgischen, schweizerischen und deutschen Teilnehmern moderiert
werden können, sondern liefern zudem auch wissenschaftlich
fundierte Anleitungen zum interkulturellen Verständnis. Anhand
vieler Fallbeispiele zeigen sie Gefahren auf, die zu
Mißverständnissen, Störungen und
möglicherweise gar zum Scheitern interkultureller Projekte
führen können. Der Interkulturelle Leitfaden ist eine
Art "Werkzeugkasten" und wurde von Experten der interkulturellen
Zusammenarbeit aus dem deutsch-französischen Euro-Institut
in Kehl verfaßt.
Euro-Institut,
Institut für grenzüberschreitende Zusammenarbeit
(Hrsg.)
Interkultureller
Leitfaden
zur
Moderation grenzüberschreitender Sitzungen
Baden-Baden
2007, 108 Seiten, ISBN 978-3-8329-2477-5, € 19,-
→ Nähere
Informationen
→ Online-Bestellung
Arbeitsrechtshandbuch mit europäischem Teil
Die neue
Auflage dieses Handbuches stellt aus
Arbeitnehmersicht nicht nur umfassend materielles Arbeitsrecht sowie
das arbeitsgerichtliche Verfahren in Deutschland dar, sondern
enthält je einen Abschnitt zum internationalen Arbeitsrecht
und zum europäischen Gemeinschaftsrecht. Hier lassen sich
allgemeine Grundlagen nachlesen (Normenhierarchie, Umsetzung von
Richtlinien, etc.), es finden sich aber auch Informationen
über alle wichtigen arbeitsrechtlichen Richtlinien. Ein
Kapitel beschäftigt sich gesondert mit dem kollektiven
europäischen Arbeitsrecht, u. a. mit dem Europäischen
Betriebsrat und dem SE-Betriebsrat.
Michael
Kittner/Bertram Zwanziger (Hrsg.)
Arbeitsrecht
Handbuch
für die Praxis mit CD-ROM
Frankfurt am Main 2007, 4. Auflage, 2.993 Seiten,
ISBN 978-3-7673-3773-3, € 189,-
→ Online-Bestellung
|
12. Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
weitere Beispiele aus
unserer
Arbeit
|
Neue
Gesichter in EBR-Beratung und Forschung
Die
wachsende Nachfrage nach Angeboten des Trainings- und Beratungsnetzes
"euro-betriebsrat.de" machte eine Verstärkung unseres Teams
erforderlich. Im Frühjahr 2007 sind zwei neue Mitglieder
hinzugekommen - beide seit Jahren mit internationaler
Gewerkschaftsarbeit und Arbeitsbeziehungen bestens vertraut.
Dr.
Carmen Bauer (Foto) war nach einem Studium an der London
School of Economics and Political Science (LSE), einer Dissertation
über Gewerkschaften in Großbritannien und
Lehrtätigkeit an der Universität Hamburg
zunächst beim Hauptvorstand der Deutschen Postgewerkschaft
beschäftigt. Später wurde sie persönliche
Referentin des Vorsitzenden der IG BAU Klaus Wiesehügel und
Referentin bei der Europäischen Föderation der Bau-
und Holzarbeiter (EFBH) in Brüssel. Sie widmet sich im
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" sowohl der Praxis
der Europäischen Betriebsräte wie auch der
Ausgestaltung von EBR-Vereinbarungen und dem Europäischen
Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Bernhard
Stelzl (Foto) steht kurz vor dem Abschluß seiner
Dissertation über Sozialstandards deutscher Unternehmen in
Brasilien. Seit 1992 ist er als Trainer bei internationalen Seminaren,
als Projektleiter und freier Journalist tätig. Seine
Arbeitsschwerpunkte liegen in der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit von Arbeitnehmervertretern, internationalen
Unternehmenskodizes über Arbeits- und Sozialstandards sowie
Kommunikations- und Konflikttrainings. Er wird sowohl die Publikations-
wie auch die Forschungstätigkeit im Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" verstärken.
Aktive EBR-Arbeit in
österreichischem Stahlkonzern
voestalpine
hat eine
ähnliche
Vergangenheit wie Volkswagen: gegründet in der Nazi-Zeit, war
das staatliche Unternehmen nach dem Krieg als Brennpunkt der
Gewerkschaftsbewegung und für herausragende Sozialleistungen
bekannt. Heute ist voestalpine mit seinem Stammwerk Linz an der Donau
(Foto) ein hochprofitables, börsennotiertes
Verarbeitungsunternehmen mit eigener Stahlbasis – und einer
beispielhaften EBR-Vereinbarung. Die Arbeitnehmervertreter aus den vier
Bereichen Stahl, Bahnsysteme, Automotive und Profilform führen
grenzüberschreitende Divisionstreffen mit
der jeweiligen Spartenleitung durch. Solche Regelungen gibt es nur in
wenigen Unternehmen, z. B. im Luft- und Raumfahrtkonzern EADS (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006) und im schwedischen Verpackungskonzern SCA
(siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005).
Am
16. April 2007 organisierte das Traninings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" in Linz einen Workshop für den
Europäischen Betriebsrat. In Arbeitsgruppen wurde z. B.
erarbeitet, wie man den EBR besser in der Belegschaft verankern, das
Sekretariat als Informationsdrehscheibe nutzen oder den EBR zu einem
transnationalen Verhandlungspartner weiterentwickeln kann.
IG Metall forciert
EBR-Gründungen am Niederrhein
Bei
der Gründung Europäischer
Betriebsräte in der Metall- und Textilindustrie sowie
Holzverarbeitung gibt es immer noch einen erheblichen Nachholbedarf. Um
diesen Prozeß in kleineren und mittleren Unternehmen mit Sitz
am Niederrhein zu forcieren, fand am 30. April 2007 in Krefeld eine
Veranstaltung statt, die vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" mitgestaltet wurde. Die Initiative ging von der
IG Metall aus, die in Deutschland für diese Sektoren
zuständig ist.
Workshop zur
EBR-Gründung am Schwarzen Meer
Vom
5. bis 8. Mai 2007 kamen
rund 25 betriebliche
und hauptamtliche Arbeitnehmervertreter des Transportsektors aus sechs
Ländern in die rumänische Hafenstadt Konstanza, um
sich über die Möglichkeiten und Grenzen von
Europäischen Betriebsräten zu informieren. Der
Workshop fand im Rahmen eines aus EU-Mitteln geförderten
Projektes mit Unterstützung der Europäischen
Transportarbeiterföderation (ETF) statt. Referenten der
Veranstaltung waren neben Werner Altmeyer vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de", Philippe Alfonso von der ETF in
Brüssel und Erika Young, Vizepräsidentin der
Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF) in London.
Der Hafen von Konstanza gilt wegen seiner strategischen Lage an der
Rhein-Main-Donau-Route und dem beachtlichen Umschlagsvolumen als
"Rotterdam des Ostens".
Restrukturierungen in der
chemischen Industrie
Am 3. Juli 2007 nahmen Dr.
Werner Altmeyer und
Bernhard Stelzl vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
an einer Konferenz in Rom teil, um über
die Rechte der deutschen Betriebsräte bei Restrukturierungen
zu berichten. Die Konferenz ist Teil eines EU-geförderten
Projektes über die Umsetzung der Richtlinie zur Information
und Konsultation, das vom Forschungsinstitut Cesos und dem
Gewerkschaftsbund CISL aus Italien geleitet wird. In den
nächsten Monaten werden empirische Befunde in einigen
Unternehmen der chemischen Industrie zusammengetragen. Fallbeispiele
aus Frankreich, Ungarn, Italien, Spanien und Rumänien - auch
aus anderen Branchen - hat das Cesos bereits auf seiner Webseite
veröffentlicht.
Unsere
Publikationstätigkeiten
Im
April 2007 beschäftigte sich Bernhard Stelzl in einem Beitrag
für das Personalmagazin mit dem Thema
"Verantwortung übernehmen – Corporate Social
Responsibility in Deutschland“. Im Mai 2007 stellten Werner
Altmeyer und Lionel Fulton in der Zeitschrift der betriebsrat
die aktuelle Situation der betrieblichen Interessenvertretung in
Großbritannien dar. Und im Juli 2007 untersuchte Reingard
Zimmer in der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb
europaweite Antidiskriminierungsvereinbarungen.
Mit
fachlicher
Unterstützung des Trainings- und Beratungsnetzes
"euro-betriebsrat.de" veröffentlichte die Frankfurter
Allgemeine Zeitung am 21. Juli 2007 einen Bericht
über aktuelle Tendenzen der EBR-Arbeit, insbesondere bei
Restrukturierungen.
Weitere
Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Publikationsseite.
ver.di/GPA-Newsletter:
neue Ausgabe
Am
4. Juni 2007 ist die dritte
Ausgabe des von ver.di in Deutschland und der GPA in
Österreich gemeinsam herausgegebenen EBR-Newsletters
erschienen. Die Inhalte werden vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" mitgestaltet. Themen der Ausgabe 1/2007 waren die
neue EBR-Vereinbarung bei UniCredit mit einem Interview des deutschen
Konzernbetriebsratsvorsitzenden der HypoVereinsbank, Peter
König, ein Bericht über die Neugründung von
Euro-Betriebsräten im Finanzsektor, Europäische
Betriebsräte im Tourismus (insbesondere die Situation bei
Thomas Cook nach der Fusion mit MyTravel), die europaweite
EBR-Vernetzung in Medienunternehmen, Akzente im Energiebereich und ein
Bericht von der Konferenz der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) in
Athen.
Kurier-, Paket- und
Expreßdienste: Studie zur EBR-Gründung
Derzeit
arbeitet das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" an
einer Analyse von EBR-Vereinbarungen im Bereich der Kurier-, Paket- und
Expreßdienste. Die Studie wird von der Europäischen
Kommission finanziell gefördert und dient zur
Unterstützung der EBR-Gründung in Unternehmen der
Branche, z. B. bei GeoPost (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006). Das Gutachten soll im Herbst 2007
veröffentlicht werden und beschäftigt sich
insbesondere mit den Unternehmen DHL (Deutsche Post), FedEx, Securicor,
TNT, UPS und Wincanton.
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