16. August 2007  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 2 / 2007 der EBR-News.

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"

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Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

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  1. Die Restrukturierungswelle rollt - 
      was tut der Gesetzgeber?
 

Europäisches Parlament fordert Revision der EBR-Richtlinie

 

Am 10. Mai 2007 forderte das Europäische Parlament in Straßburg in einer Entschließung, die Rechtsvorschriften zur Information und Konsultation und insbesondere die EBR-Richtlinie zu aktualisieren. Die EU-Kommission solle hierfür einen konkreten Zeitplan vorlegen. Bereits am 25. April 2007 fand eine Aussprache statt, in der mehrere Abgeordnete anhand aktueller Beispiele (Airbus, Alcatel-Lucent, Delphi Systems, Volkswagen) den Handlungsbedarf des Gesetzgebers aufzeigten. Das Parlament ist damit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuß gefolgt, der im September 2006 nach einer Kampfabstimmung (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006) dringenden Handlungsbedarf angemeldet hatte. Seit Frühjahr 2004 läuft das Revisionsverfahren nun schon ohne Ergebnis. 

Kurz vor der Debatte im Europäischen Parlament und auf den Tag genau drei Jahre nach dem Beginn des Revisionsverfahrens versammelte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) am 20. April 2007 rund 200 Mitglieder von Europäischen Betriebsräten zu einer Konferenz in Brüssel. In Anwesenheit von Sozialkommissar Špidla und dem europäischen Arbeitgeberverband BusinessEurope verliehen sie der Forderung nach einer Revision der EBR-Richtlinie Nachdruck. Auf dieser Konferenz wurde eine Dokumentation über Aktionsformen von Europäischen Betriebsräten bei Umstrukturierungen vorgelegt, die die Fälle General Motors, InBev, RWE Energy und Dim Branded Apparel umfaßt. Die folgenden Dokumente liegen nur in englischer Sprache vor:

Auch der EGB-Kongreß, der vom 21. bis 24. Mai 2007 in Sevilla (Spanien) tagte, sprach sich für die Stärkung der Europäischen Betriebsräte aus. In einem Manifest nannte er als Arbeitsschwerpunkt:

"Kampf gegen Standortverlagerungen, Verhandlungen über Umstrukturierungen fördern und Bereitstellung eines stärkeren Rahmens für Information, Konsultation und Mitbestimmung, der unabhängige Experten mit einbezieht."

Neuer EBR-Verantwortlicher beim EGB

 

Auf dem Kongreß wurde turnusmäßig die EGB-Spitze neu gewählt. Seither ist der stellvertretende Generalsekretär Reiner Hoffmann (Foto) aus Deutschland für das Thema Arbeitnehmerbeteiligung zuständig, das auch die Europäischen Betriebsräte mit beinhaltet. Unser Newsletter-Redakteur Bernhard Stelzl befragte ihn zu seinen Schwerpunkten und den aktuellen Entwicklungen.

Eine weitere Personalie aus Brüssel

Am 1. Juli 2007 hat die Bildungsabteilung des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI-REHS) in Brüssel personelle Verstärkung bekommen. Bruno Demaître, langjähriges Mitglied und Vorsitzender des Europäischen Betriebsrates der niederländischen Fortis-Bank, wird EBR-Seminare organisieren.


 

Umfrage der IG Metall: die Praxis ist weiter als der Gesetzgeber

 

Vor dem Hintergrund eines blockierten Gesetzgebungsverfahrens kommt der gelebten Praxis eine entscheidende Bedeutung zu. Neben der europaweiten Umfrage von Prof. Waddington aus dem Jahre 2005 (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005) hat auch die IG Metall in Deutschland zwei Umfragen durchgeführt. Ergebnisse der ersten Umfrage wurden bereits im November 2005 bei einer Tagung in Hannover präsentiert (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005). Ein Schlüsselergebnis war, daß von 85 befragten EBR-Gremien 70 mit einer länderübergreifenden Umstrukturierung konfrontiert waren.

 

Bei der zweiten Erhebung der IG Metall 2006 wurden 28 Europäische Betriebsräte genauer untersucht, die anläßlich einer Umstrukturierung eine Sondersitzung des gesamten EBR oder des engeren Ausschusses durchführten. Nach Meinung von Dr. Aline Hoffmann, Leiterin des EBR-Teams in der Vorstandsverwaltung der IG Metall (siehe Interview in den EBR-News 3/2005), überholt die gelebte Praxis inzwischen die Regelungen in schriftlich niedergelegten Vereinbarungen. "Ausschlaggebend ist eher die Initiative der EBR-Mitglieder", erläuterte sie gegenüber den EBR-News. In den allermeisten Fällen war die Einberufung einer Sondersitzung kurzfristig möglich und eröffnete neue Chancen, vor Ort aktiv zu werden. Allerdings sind auch Schwachstellen deutlich geworden: in einigen wenigen Fällen gab es keine interne Vorbesprechung der Arbeitnehmerseite, wurden nicht alle betroffenen Standorte einbezogen oder es waren keine Dolmetscher verfügbar.

 

Europäische Betriebsräte warten nicht auf den Gesetzgeber

 

Um ihre Arbeitsmöglichkeiten zu verbessern, verhandeln Europäische Betriebsräte vielfach eine neue EBR-Vereinbarung. Die Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" hatte im Januar 2007 einige aufgelistet.

  2. Beteiligungsrechte nach der Unternehmensfusion
 
 

Neue EBR-Vereinbarung mit erweiterten Rechten

 

Der Aufkauf der britischen BOC Group durch den Mischkonzern Linde (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006) führte nicht nur zu einer umfangreichen Reorganisation bei Produkten und Standorten, sondern auch in der Zusammensetzung der Arbeitnehmergremien. Während die Zentrale des Gase- und Engineering-Unternehmens von Wiesbaden nach München verlegt und die Gabelstaplersparte verkauft wurde, schieden zahlreiche Mitglieder aus dem Europäischen Betriebsrat aus.

 

Der neue KBR- und EBR-Vorsitzende Gernot Hahl (Foto) bemühte sich, den Linde-EBR umgehend mit Vertretern von BOC zu erweitern und die Fusion für eine Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung zu nutzen. Der am 27. Juni 2007 unterzeichnete Text sieht drei jährliche Sitzungen vor. Drittmittelprojekte, die der Stärkung der internationalen Zusammenarbeit der Arbeitnehmervertreter dienen, werden zukünftig vom Unternehmen gefördert. Über den Ablauf der Verhandlungen und weitere Pluspunkte der neuen Vereinbarung sprach unsere Newsletter-Redakteurin Kathleen Kollewe mit dem EBR-Vorsitzenden.

Im November 2007 werden die 28 Mitglieder des neuen EBR zur ersten Sitzung zusammenkommen. Großbritannien erhält sieben Sitze, Deutschland sechs, die Niederlande und Frankreich jeweils zwei und alle anderen Länder jeweils einen Sitz (Finnland, Schweden, Norwegen, Irland, Spanien, Italien, Österreich, Polen, Tschechien, Ungarn und Rumänien). Geleitet wird der EBR von einem fünfköpfigen Präsidium.

 

Personelle Unterstützung für den EBR

 

Seit dem 1. April 2007 arbeitet Jacques Bister als wissenschaftlicher Referent für den deutschen Konzernbetriebsrat und den Europäischen Betriebsrat. Er war zuvor Gewerkschaftssekretär bei der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und verfügt über langjährige Erfahrungen in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit von Arbeitnehmervertretern. Bister ist Mitherausgeber eines Wörterbuchs der internationalen Gewerkschaftsarbeit (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007).

 


 

Nach der weltgrößten Stahlfusion: neue EBR-Vereinbarung perfekt

 

Am 9. Juli 2007 fand in Luxemburg in Anwesenheit von Lakshmi Mittal (Foto) die Unterzeichnung der EBR-Vereinbarung für ArcelorMittal statt. Der indische Milliardär wird nach französischen Gepflogenheiten persönlich den Vorsitz im EBR übernehmen, obwohl insbesondere die IG Metall das deutsche Modell mit einem Arbeitnehmervertreter als Vorsitzenden bevorzugt hätte.

 

Die Verhandlungen über die Zusammenlegung der beiden Europäischen Betriebsräte von Arcelor und Mittal Steel waren am 18. April 2007 in Spanien abgeschlossen worden (wir berichteten mehrfach, zuletzt in den EBR-News 1/2007). Dem neuen EBR gehören 54 Delegierte aus folgenden Ländern an: Frankreich und Polen (je neun Mandate), Belgien und Rumänien (je acht), Deutschland, Spanien und Tschechien (je fünf), Luxemburg (drei) sowie Italien (zwei Mandate). Die Arbeitnehmervertreter wählen ein dreiköpfiges Präsidium ("Sekretariat") und einen engeren Ausschuß aus 25 Mitgliedern. 

 

Die neue Vereinbarung übernimmt die Grundzüge der bisherigen Arcelor-Vereinbarung und entspricht damit den Forderungen der Gewerkschaften (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006). Neben einer Arbeitnehmerbeteiligung im Verwaltungsrat sieht das Abkommen für den EBR Beteiligungsrechte wie in der SE-Richtlinie vor, die an einigen Punkten über die Regelungen der EBR-Richtlinie hinausgeht. ArcelorMittal denkt über eine Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft nach.


 

Fusion führt zum Verlust von Aufsichtsratsmandaten

 

Am 4. Mai 2007 hatte die Europäische Kommission die Übernahme des britischen Reiseveranstalters My Travel durch den deutschen Tourismuskonzern Thomas Cook genehmigt. Die neue Gesellschaft wird ihren Sitz in London haben und nach britischem Recht gebildet. Die Funktionen von Vorstand und Aufsichtsrat sind dann in einem Management-Board vereinigt, das keine Arbeitnehmervertreter kennt.

 

Die Arbeitnehmervertreter im bisherigen deutschen Aufsichtsrat von Thomas Cook verlieren dadurch ihre Mandate. Umso wichtiger wird zukünftig die Rolle des Europäischen Betriebsrates sein, über dessen Arbeitsgrundlagen Anfang August 2007 Verhandlungen aufgenommen wurden. Thomas Cook verfügt bereits seit 2003 über einen EBR, My Travel seit 2006. Kürzlich wurde für die mehr als 1.000 Beschäftigten von Thomas Cook im Vereinigten Königreich die Tarifbindung ("recognition") erneuert und ein "Employee Consultation Forum" (ECF) vergleichbar einem Gesamtbetriebsrat gegründet.


 

Restrukturierung ohne Betriebsrat?

 

Im Zuge der Fusion der Netzwerksparten von Siemens und Nokia sollen 9.000 Arbeitsplätze abgebaut werden. Das am 1. April 2007 gegründete Unternehmen Nokia Siemens Networks (NSN) hat noch keinen EBR, der über den Restrukturierungsplan konsultiert werden könnte (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007).

 

Nach Protesten des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes (EMB) erläuterte die Konzernleitung am 25. Mai 2007 in Brüssel erstmals ihren Arbeitnehmervertretern die Pläne. Zwar ist noch nicht klar, welche Länder und Standorte wie stark vom Abbau betroffen sein werden, aber erste Zahlen sprechen von 1.700 in Finnland and 2.900 in Deutschland, vor allem im Forschungs- und Entwicklungsbereich. Weiterer Stellenabbau wird in Belgien, Spanien und den Niederlanden befürchtet.


Am 12. Juni 2007 organisierte der EMB einen europaweiten Aktionstag. In Düsseldorf, Berlin, Espoo (Finnland), Cassina und Marcianise (Italien) sowie in Spanien, Belgien, Frankreich, Österreich und den Niederlanden protestierte die NSN-Belegschaft gegen den Restrukturierungsplan. Einige Tage später stimmte die Konzernleitung zu, Verhandlungen zur EBR-Gründung aufzunehmen.

  3. Meldungen aus dem Gerichtssaal
 

 

Bundesarbeitsgericht erlaubt Sozialtarifverträge

 

Am 24. April 2007 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt klar: Tarifverträge haben Vorrang vor Betriebsvereinbarungen. Im Kern ging es bei der Entscheidung darum, ob bei betrieblichen Umstrukturierungen grundsätzlich die Friedenspflicht des Betriebsverfassungsgesetzes (eine im Ausland nur schwer zu vermittelnde deutsche Besonderheit) oder die Koalitionsfreiheit samt Streikrecht gilt. Diese BAG-Entscheidung bringt das kollektive Arbeitsrecht in Deutschland näher an die europäische Normalität heran (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006).


 

Informationsrechte des EBR: Richter stellen Kriterien auf

 

Am 27. April 2007 definierte ein Gericht in Paris, welche Informationen der Arbeitgeber dem Euro-Betriebsrat bei einer europaweiten Restrukturierung offenlegen muß. Geklagt hatte das "European Committee for Information and Dialogue" (ECID) des Telekomausrüsters Alcatel-Lucent, wo nach der Fusion mehrere Tausend Arbeitsplätze auf der Streichliste stehen. Die Konzernleitung hatte diesen Abbau nicht begründet und nur allgemein auf "Synergieeffekte" hingewiesen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007).

 

Der Arbeitgeber argumentierte vor Gericht, es handele sich beim ECID lediglich um ein Komitee des Sozialdialogs und nicht um einen vollwertigen Europäischen Betriebsrat. Die Rechte eines EBR auf Information und Konsultation gemäß EBR-Richtlinie stünden ihm nicht zu, weil das Gremium 1996 vor Inkrafttreten der nationalen EBR-Gesetze auf "freiwilliger" Basis gegründet worden war. Solche Vereinbarungen genießen nach Artikel 13 der EBR-Richtlinie bis heute Bestandsschutz. Das Gericht schloß sich dieser Sichtweise an, auch können sich die Arbeitnehmervertreter nicht auf die EU-Richtlinie zur Information und Konsultation aus dem Jahre 2002 berufen.

 

"Die Direktion von Alcatel-Lucent wurde verurteilt !"

 

Dennoch kam das Gericht zu der Auffassung, die zentrale Leitung sei ihren Unterrichtungs- und Anhörungspflichten nicht ausreichend nachgekommen. Von den französischen Gewerkschaften wurde das Urteil in einem gemeinsamen Flugblatt sofort veröffentlicht (zum Vergrößern rechts auf das Bild klicken). Der Arbeitgeber muß folgendes vorlegen:

  • einen präzisen, bezifferten Bericht über die Gründe für Stilllegung, Verlagerung und Zusammenlegung von Geschäftsaktivitäten

  • eine präzise bezifferte Darlegung der Berechnungs-methode und der Elemente, die zur Kalkulation des angeblichen Personalüberhangs genutzt wurden

  • die Anzahl der geplanten Stellenstreichungen, und zwar für jede Sparte und für jedes Land, getrennt nach Arbeitnehmerkategorien

  • eine genaue und bezifferte Begründung für diese Verteilung und den vorgesehenen Zeitplan für den geplanten Stellenabbau.

Diese Informationen müssen "komplett und präzise genug sein, um dem EBR die Beschäftigungs-entwicklung auf europäischem Niveau zu erklären und um einen Meinungsaustausch und Dialog mit dem Management angesichts voller Kenntnis der Fakten zu ermöglichen." Frühestens 15 Tage nach Offenlegung aller oben genannten Informationen kann eine Sondersitzung des EBR stattfinden, um eine Stellungnahme zu beschließen. Die zentrale Leitung von Alcatel-Lucent ist nach diesem Urteil jedoch nicht verpflichtet, dem EBR einen Sozialplan vorzulegen, weil dies erstens kein Bestandteil der EBR-Vereinbarung ist und zweitens aus den Beteiligungsrechten der Betriebsräte in einzelnen Ländern resultiert. Der EBR genießt somit gegenüber den nationalen Betriebsräten keinen Vorrang. Mitbestimmungs- und Konsultationsrechte in betroffenen Ländern dürfen nach Meinung des Gerichts nicht mit der Begründung aufgeschoben werden, der EBR müsse zuerst komplett informiert sein.

Nur begrenzte Sachverständigen-Unterstützung

 

Nachdem es auf der Hauptversammlung des Unternehmens am 1. Juni 2007 in Paris erneut zu Protestaktionen gekommen war, legte die zentrale Leitung schließlich Mitte Juni 2007 die vom Gericht geforderten Informationen vor. Das ECID hat jedoch keinen Anspruch auf einen eigenen Experten. Es kann sich nur auf Sachverständige stützen, die den französischen Konzernbetriebsrat beraten. Damit ist eine fundierte Auswertung der vorgelegten betriebswirtschaftlichen Daten nur begrenzt möglich. Am 4. Juli 2007 gab das ECID ein Statement über die Restrukturierungen ab.

Newsletter des EMB erläutert Gerichtsurteile

 

Im "Newsletter zur gewerkschaftlichen Betriebspolitik" erläutert der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) einige Gerichtsurteile in EBR-Angelegenheiten.


 

Finnisches Unternehmen muß Sozialplankosten in Frankreich tragen

 

Am 19. Juni 2007 verurteilte der höchste französische Gerichtshof ("Cour de cassation") das finnische Elektronikunternehmen Aspocomp, für ihr früheres Werk Évreux in der Normandie Sozialplankosten in Höhe von 11 Mio. € zu übernehmen. Die Entlassungen waren im Jahre 2002 betriebswirtschaftlich begründet worden, nach Meinung des Gerichts jedoch mißbräuchlich erfolgt. Die zentrale Leitung in Espoo muß jetzt für Kosten aufkommen, die von der inzwischen zahlungsunfähigen französischen Tochtergesellschaft zu tragen gewesen wären.

 

Das Urteil stützt sich auf EU-Recht und war nur möglich, weil das Unternehmen seinen Hauptsitz im Europäischen Binnenmarkt hat. In vergleichbaren Fällen von Insolvenz, z. B. dem Aachener Glaswerk von LG.Philips Displays (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006) oder den deutschen Standorten des Mobiltelefonherstellers BenQ, konnten sich Konzernleitungen in Asien der Verantwortung entziehen. Hieran zeigt sich, welche Bedeutung der EU-Gesetzgebung als Vorbild für eine soziale Gestaltung der Globalisierung zukommen kann.

 


 

Britisches Urteil stärkt Informationsrechte

 

Am 24. Juli 2007 ist in Großbritannien erstmals ein Urteil auf der Grundlage der EU-Richtlinie zur Information und Konsultation ergangen. Ein Arbeitsgericht in London ("Employment Appeal Tribunal") entschied auf Antrag der Gewerkschaft Amicus gegen den Zeitungsverlag Macmillan, eine Tochtergesellschaft der deutschen Holtzbrinck-Gruppe. Das britische Management weigert sich seit Jahren beharrlich, eine Arbeitnehmervertretung anzuerkennen und betriebswirtschaftliche Informationen offenzulegen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006). Da es weder zum Abschluß einer betrieblichen Regelung noch zur Einhaltung der dann geltenden gesetzlichen Mindestvorschriften kam, leitete Amicus im Juni 2006 rechtliche Schritte ein. Alle nachfolgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

Macmillan ignorierte jedoch den Spruch des "Central Arbitration Committee", einer unabhängigen Schlichtungsstelle, die in solchen Angelegenheiten faktisch als erste arbeitsrechtliche Instanz agiert. Daher verurteilte das Londoner Gericht den Verlag zur Zahlung einer Strafe von 55.000 £ (82.000 €), Höchststrafe wäre 75.000 £ gewesen. Die Richter wollten offenbar ein Exempel statuieren und andere Unternehmen abschrecken, Verstöße gegen EU-Arbeitnehmerrechte als Kavaliersdelikte zu sehen.

  4. Neue EBR-Gründungen
 
 

Fernsehkette von Berlusconi gründet EBR

 

In der italienischen Mediengruppe Mediaset, an der die Finanzholding Fininvest des ehemaligen Ministerpräsidenten Berlusconi maßgeblich beteiligt ist, wurde am 14. Dezember 2006 eine EBR-Vereinbarung nach italienischem Recht unterzeichnet. Dem EBR gehören sechs Mitglieder aus Italien und zwei aus Spanien an, die sich einmal jährlich treffen. Je ein Delegierter pro Land koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Sitzungen, sie bilden eine Art "Mini-Präsidium". Deutschland ist von dieser Vereinbarung nicht betroffen, weil die Übernahme der Senderkette ProSiebenSat.1 Media durch Mediaset im November 2006 gescheitert war. Im Mai 2007 kaufte Mediaset einen Anteil am niederländischen Fernsehproduzenten Endemol ("Big Brother"), was möglicherweise zu einer Erweiterung des Geltungsbereichs der EBR-Vereinbarung führen könnte. Endemol ist in fünf europäischen Ländern vertreten, darunter in Deutschland.


 

Verhandlungen im Bauer-Verlag erfolgreich abgeschlossen

 

Am gleichen Tag wie bei Mediaset wurde auch eine EBR-Vereinbarung für die Bauer-Verlagsgruppe in Hamburg unterzeichnet. Über mehr als zwei Jahre hatten sich die Verhandlungen hingezogen und waren durch eine massive Blockadehaltung des Arbeitgebers gekennzeichnet. So erhielt z. B. die Vorsitzende des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) eine Abmahnung wegen Teilnahme an einem Seminar zur EBR-Gründung (siehe Bericht in den EBR-News 1/2005). Die Vereinbarung trat am 1. Februar 2007 in Kraft und sieht einen achtköpfigen EBR mit dreiköpfigem Präsidium vor. Neben Deutschland (drei Delegierte) sind Frankreich, Spanien, Großbritannien, Polen und Tschechien mit je einem Delegierten vertreten. Die konstituierende Sitzung ist für Dezember 2007 geplant.


 

Nach dem Verkauf: Turbinenbauer gründet EBR

 

Auf Druck der Europäischen Kommission mußte der französische Elektroanlagenbauer Alstom einige Geschäftsbereiche ausgliedern (siehe Bericht in den EBR-News 2/2004). So wurde die Fertigung von Kraftwerksturbinen mit 3.000 Beschäftigen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien (vormals Alstom Power Conversion, jetzt Converteam) an einen britischen Finanzinvestor verkauft. Seit dem 24. Januar 2007 gibt es für das Unternehmen mit Sitz in Massy bei Paris eine EBR-Vereinbarung nach französischem Recht, die zwei jährliche Sitzungen für die neun EBR-Mitglieder vorsieht. Diese wählen einen dreiköpfigen Lenkungsausschuß, der Arbeitsgruppen innerhalb des EBR initiieren kann, vergleichbar den Regelungen bei den Stadtwerken Leipzig (siehe Bericht in den EBR-News 2/2005) und bei der italienischen Bank UniCredit (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007).

 

Einige Wochen vor der konstituierenden Sitzung fand am 22. und 23. Mai 2007 am Flughafen Paris ein Training für die Mitglieder und Ersatzmitglieder statt. Dr. Werner Altmeyer und Dr. Heiner Köhnen vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" vermittelten auf Vorschlag der französischen Gewerkschaft CFDT und des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes (EMB) eine interkulturelle und kommunikative Basis für die Arbeit im zukünftigen EBR.


 

Pragmatischer Text in der Spezialchemie

 

Am 19. Juni 2007 wurde in Graz für die 1.900 Beschäftigten des US-Unternehmens Cytec in Europa eine Vereinbarung zur Gründung eines Europäischen Betriebsrates unterzeichnet. Die Formulierungen sind - typisch für viele angelsächsische Texte - pragmatisch, das Management zeigte sich an einigen Punkten durchaus entgegenkommend. So finden zwei Sitzungen pro Jahr statt, in außergewöhnlichen Umständen wird auf Antrag innerhalb von zwei Wochen eine zusätzliche Sondersitzung einberufen. Daran nehmen nicht nur die zwölf EBR-Mitglieder, sondern auch weitere Arbeitnehmervertreter aus betroffenen Standorten teil.

 

Drei Delegierte werden aus Belgien und Österreich entsandt, zwei aus Deutschland, je ein Mandat geht nach Spanien, Italien, Niederlande und Norwegen. Ende 2007 soll Frankreich hinzukommen, dort wird zur Zeit die Belegschaft aufgestockt. Zwischen den Sitzungen werden die Geschäfte von einem dreiköpfigen Präsidium geführt, dessen Mitglieder aus unterschiedlichen Ländern kommen. Weiterhin sieht die Vereinbarung Schulungsmaßnahmen, Expertenunterstützung und ein Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Meinungsverschiedenheiten vor. Sie unterliegt belgischem Recht.


 

IT-Dienstleister tun sich schwer mit Europäischen Betriebsräten

 

Schnelligkeit gilt gerade in der Softwareindustrie als unternehmerische Notwendigkeit. Verhandeln die Konzernleitungen jedoch mit ihren Beschäftigten über deren Einbeziehung in grenzüberschreitende Umstrukturierungen, gestalten sich die Prozesse äußerst zäh. Kurz vor Ablauf der vom Gesetzgeber vorgesehene dreijährige Verhandlungszeit wurde am 28. Juni 2007 in Brüssel eine EBR-Vereinbarung für den französischen IT-Dienstleister Atos Origin unterzeichnet. Zwei jährliche Sitzungen sind darin ebenso wie Expertenunterstützung vorgesehen. Der EBR ist nach französischen Gepflogenheiten ein gemischtes Gremium, dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter angehören.
  

Im US-amerikanischen Softwareunternehmen Oracle dagegen reichte die dreijährige Frist nicht, um zu einer EBR-Vereinbarung zu gelangen. Am 11. Mai 2007 scheiterten die Verhandlungen zwischen der zentralen Leitung und dem Besonderen Verhandlungsgremium (BVG). Oracle ist damit nach der Hamburger Maschinenbauguppe Körber (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005) einer der wenigen Fälle, in denen ein EBR "kraft Gesetz" gegründet wird.

 


 

Italienische Zementgruppe erneuert EBR-Abkommen

 

Am 4. Juli 2007 wurde eine überarbeitete EBR-Vereinbarung für eines der zehn größten Industrieunternehmen Italiens in Rom unterzeichnet. Italcementi ist weltweit der fünftgrößte Zementhersteller mit Marktführerschaft in der Mittelmeerregion und verfügt seit 1995 über einen EBR.

 

Die 26 Mitglieder treffen sich einmal jährlich, bei Bedarf kann eine zweite Plenarsitzung stattfinden. Elf Mandate entfallen auf Italien, acht auf Frankreich, jeweils zwei auf Belgien, Spanien und Bulgarien und eins auf Griechenland. Zusätzlich nimmt je ein Vertreter der italienischen Gewerkschaftsbünde CGIL, CISL und UIL und der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) daran teil. Der EBR wird von einem Sekretariat aus vier Mitgliedern geleitet (Belgien, Italien, Frankreich, Spanien), die sich zweimal jährlich treffen. Der Vorsitz liegt bei einem italienischen Gewerkschafter, der von den drei Bünden aus Italien gemeinsam vorgeschlagen wird. Bei Bedarf kann ein Experte hinzugezogen werden, der jedoch nur an den Vorbesprechungen der Arbeitnehmerseite, nicht an Treffen mit der zentralen Leitung teilnehmen kann.

  5. Betriebliche Abkommen über soziale Standards
 
 

Gleich drei Vereinbarungen in französischem Versorgungskonzern

 

Seit August 2006 wird bei Suez zwischen Konzernleitung und EBR intensiv über die internationale Personalpolitik verhandelt (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006). Obwohl die Parteien noch nicht in allen Punkten zu einem Ergebnis gefunden haben, wurden am 3. Juli 2007 drei internationale Rahmenabkommen unterzeichnet: über eine finanzielle Mitarbeiterbeteiligung, über eine vorausschauende Personalentwicklungsplanung und zur Förderung von Gleichbehandlung und Vielfalt. Erstmals werden alle Konzernbeschäftigten weltweit eine finanzielle Beteiligung erhalten. 


 

Europäisches Abkommen über Betriebsänderungen

 

Am 12. Juli 2007 unterzeichnete der französische Konzern Schneider Electric mit dem Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) eine Vereinbarung über die vorausschauende und sozialverträgliche Gestaltung der strategischen Unternehmenspolitik. Im Dezember 2006 hatte der Arbeitgeber die Initiative ergriffen. Das Abkommen gilt in den gleichen Ländern wie die EBR-Vereinbarung und enthält Regeln zur Kompetenzentwicklung der Beschäftigten, zur frühzeitigen Einbeziehung des Europäischen Betriebsrates im Vorfeld von grenzüberschreitenden Umstrukturierungen und zur Vorgehensweise bei Arbeitsplatzabbau.


 

Weltweite Rahmenabkommen über Kernarbeitsnormen

 

In den letzten Monaten wurden wieder eine Reihe von Rahmenabkommen über die Anwendung von sozialen Grundsätzen und Kernarbeitsnormen in weltweit tätigen Unternehmen unterzeichnet. Vertragspartner auf Arbeitnehmerseite sind dabei in der Regel internationale Gewerkschaftsverbände, in manchen Fällen auch der EBR.

Am 13. April 2007 wurde für die niederländische Gruppe Brunel, die sich auf Projektmanagement und Personalrekrutierung insbesondere für die Öl- und Gasindustrie spezialisiert hat, ein weltweites Rahmenabkommen unterzeichnet. Den 5.300 Beschäftigten wird die Respektierung fundamentaler Sozialstandards, ein Anspruch auf betriebliche Fortbildung und eine rechtzeitige Konsultation der Arbeitnehmervertretungen bei Umstrukturierungen zugesichert. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

Am 4. Mai 2007 wurde am Rande der EBR-Sitzung in Barcelona für die 35.000 Beschäftigten des kanadischen Druckereikonzern Quebecor ein weltweites Rahmenabkommen über die Einhaltung internationaler Arbeitsnormen unterzeichnet. Noch im November 2006 wäre es beinahe zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen, weil der EBR im Vorfeld mehrerer transnationaler Restrukturierungen übergangen wurde (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006).

 

Eine Pionierrolle nimmt die deutsche WAZ-Gruppe ein, die in den letzten Jahren in Osteuropa und auf den Balkan zahlreiche Unternehmen erworben hat. Das am 4. Juli 2007 in Essen unterzeichnete Rahmenabkommen ist das weltweit erste im Mediensektor. Darin verpflichtet sich das Unternehmen zur Respektierung fundamentaler sozialer Rechte im Arbeitsleben und zur Bildung eines Forums, wo einmal jährlich Vertreter aller Länder zusammen kommen. Am 9. Juli 2007 wurde das Abkommen in Anwesenheit von EU-Kommissarin Viviane Reding in Brüssel vorgestellt. Folgende Texte sind nur ein englischer Sprache verfügbar:


Rheinmetall boykottiert Monitoring

Im Jahre 2003 hatte der deutsche Autozuliefer- und Rüstungskonzern Rheinmetall ein internationales Rahmenabkommen geschlossen und sich verpflichtet, weltweit Kernarbeitsnormen zu beachten und für Chancengleichheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Am 12. und 13. Juni 2007 organisierte der Internationale Metallgewerkschaftsbund (IMB) in Neckarsulm eine Zusammenkunft europäischer und südamerikanischer Arbeitnehmervertreter, um die Einhaltung des Abkommens zu diskutieren. Dieses Treffen wurde jedoch vom Arbeitgeber nicht unterstützt, was der Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters, als Verletzung demokratischer Spielregeln, ja als Bruch des Abkommens bezeichnete. Erst nachdem die Presse berichtet hatte, bot die Konzernleitung an, einer Delegation des Europäischen Betriebsrates den Besuch brasilianischer Fabriken zu ermöglichen. Zwar will der EBR-Vorsitzende Peter Winter das Angebot annehmen, sieht es aber nicht als Ersatz für weltweite Monitoring-Treffen.

  6. Verhandelte Mitbestimmung in der SE
 
 

Software-Unternehmen ohne Arbeitnehmerbeteiligung

Am 7. Dezember 2006 wurde die Mensch und Maschine Software AG mit Sitz in Weßling bei München in eine Europäische Aktiengesellschaft umgewandelt. Die 300 Beschätigten in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien, Großbritannien, Belgien, Schweden und Polen kennen weder Betriebsräte noch eine Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat. Die Situation erinnert ein wenig an das erheblich größere Konkurrenzunternehmen SAP vor der dort erzwungenen Betriebsratsgründung (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006).

Im Zuge der Umwandlung in eine SE fand die vorgeschriebene Konsultation der Belegschaft statt, die jedoch kein Interesse an einer Beteiligung zeigte. In der neuen Rechtsform wurde die Trennung in Vorstand und Aufsichtsrat aufgehoben, es gibt jetzt nur noch ein Management-Board nach britischem Vorbild. Der Firmengründer hat bereits mitgeteilt, daß er den Firmensitz ins Ausland verlegen würde, sollte er in Deutschland zur Mitbestimmung gezwungen werden. Auch dies erinnert an Aussagen der SAP-Geschäftsführung vor der Betriebsratsgründung.


 

Rückversicherer als SE-Pionier in Frankreich

Am 14. Mai 2007 haben sich die drei Besonderen Verhandlungsgremien bei Scor darauf verständigt, einen gemeinsamen SE-Betriebsrat für drei Europäische Aktiengesellschaften zu bilden. Es handelt sich nicht nur um den ersten Fall einer SE-Vereinbarung in Frankreich, sondern auch um eine völlig neue juristische Konstruktion. Unterhalb der Scor-Holding gibt es zwei Gesellschaften: eine für Lebensversicherungen und eine für das übrige Versicherungsgeschäft. Die Arbeitnehmerbeteiligung wird von einem gemeinsamen SE-Betriebsrat ("Comité Commun des Sociétés Européennes") aus 19 Mitgliedern wahrgenommen, der quartalsweise tagt. Zusätzlich kann die Arbeitnehmerseite zwei Vertreter in den Verwaltungsrat der Holding entsenden.


 

Fresenius schließt beispielhafte Mitbestimmungsvereinbarung

Kurz vor Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Frist von sechs Monaten wurden die Verhandlungen über eine Mitbestimmungsvereinbarung im Gesundheitskonzern Fresenius am 13. Juli 2007 abgeschlossen (über den Beginn der Verhandlungen siehe Bericht in den EBR-News 1/2007). Dem 12köpfigen, paritätisch besetzten Aufsichtsrat (die Gewerkschaften hatten sich für 20 Mitglieder ausgesprochen) werden vier Arbeitnehmervertreter aus Deutschland und je einer aus Österreich und Italien angehören. Darunter sind vier Betriebsräte und zwei hauptamtliche Gewerkschaftssekretäre (einer von ver.di und einer von der Chemiegewerkschaft des italienischen Dachverbandes CISL).

Der SE-Betriebsrat besteht aus 29 Mitgliedern, darunter sieben aus Deutschland und je eines für die 22 anderen Länder. Aus seiner Mitte wählt er einen Vorsitzenden, zwei Stellvertreter und vier weitere Mitglieder, die den geschäftsführenden Ausschuß bilden. Während der SE-Betriebsrat nur einmal jährlich tagt und Sondersitzungen nur mit Einschränkungen möglich sind, hat der geschäftsführende Ausschuß das Recht auf drei Sitzungen pro Jahr - eine davon kann zum Besuch einer ausländischen Betriebsstätte dienen - und wird in außergewöhnlichen Umständen rechtzeitig informiert. Zu solchen Sitzungen können dann Arbeitnehmervertreter aus Ländern oder Standorten zusätzlich eingeladen werden, die von einer Maßnahme konkret betroffen sind.

Der neue SE-Betriebsrat hat Initiativrechte in den Themenfeldern Chancengleichheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Datenschutz sowie in der Aus- und Weiterbildungspolitik. Der Arbeitgeber trägt Seminarkosten, zahlt bis zu zwei Sachverständige und erlaubt die Teilnahme von zwei Vertretern der europäischen Gewerkschaftsverbände. In einer Schlichtungsstelle können eventuelle Streitigkeiten schnell entschieden werden.


 

Gründung der Porsche Automobil Holding SE

Am 24. und 25. Juli 2007 konstituierte sich der Aufsichtsrat der neuen Porsche Automobil Holding SE in Stuttgart. Zuvor war zwischen der zentralen Leitung und dem Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) eine Mitbestimmungsvereinbarung ausgehandelt worden. Das BVG hatte sich am 10. Mai 2007 konstituiert, ihm gehörten 17 Mitglieder aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Großbritannien, Irland, Italien, Österreich und Tschechien sowie Vertreter der IG Metall an. In der neuen Vereinbarung sind die Kompetenzen und das Wahlverfahren des künftigen SE-Betriebsrates und die Vertretung der Arbeitnehmer im SE-Aufsichtsrat festgelegt.

Während bei einer deutschen Aktiengesellschaft die Zahl der Mandate mit steigender Mitarbeiterzahl wachsen und dadurch immer mehr Arbeitnehmervertreter ins Kontrollgremium rücken würden, bleibt der SE-Aufsichtsrat mit zwölf Mitgliedern unverändert. Diese Frage spielt bei vielen SE-Gründungen deutscher Unternehmen eine zentrale Rolle, während die paritätische Besetzung des Aufsichtsrates akzeptiert wird. Stellvertretender Vorsitzender wurde der deutsche KBR-Vorsitzende Uwe Hück.

Unter dem neuen Holding-Dach werden die bisherige Porsche AG (als 100%-Tochter) und der 31%-Anteil an Volkswagen geführt. Arbeitnehmervertreter von Volkswagen bekommen jedoch erst dann Anspruch auf Sitze im neuen Aufsichtsrat, wenn Porsche die VW-Beteiligung auf mehr als 50% aufstockt. Als dritte Säule könnte später ein neuer Lastwagenkonzern nach der geplanten Fusion von MAN und Scania (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006) integriert werden.


 

SE-Verhandlungen bei BASF gestartet

 

Nach dem Beschluß der Hauptversammlung vom 26. April 2007, die BASF in eine SE umzuwandeln, konstituierte sich am 12. Juni 2007 in Heidelberg das Besondere Verhandlungsgremium (BVG). Es wird bis spätestens November 2007 mit der zentralen Leitung eine SE-Mitbestimmungsvereinbarung aushandeln. Die 29 Arbeitnehmervertreter aus 23 Ländern wählten Robert Oswald, den Vorsitzenden des deutschen Konzernbetriebsrats, zum Vorsitzenden des BVG und beauftragten eine zwölfköpfige Verhandlungsdelegation mit Vertretern aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Polen, Spanien sowie einem Vertreter der Leitenden Angestellten mit der Detailarbeit.


Begleitforschung zur Gründung der Allianz SE

Seit Oktober 2006 firmiert die Versicherungsgruppe Allianz als Europäische Aktiengesellschaft (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006). Die Allianz-Mitbestimmungsvereinbarung war europaweit die erste in einem solch großen Unternehmen und könnte zum Vorbild für viele andere werden. Aus diesem Grund hatte der Europäische Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) das IMU-Institut in München mit einer wissenschaftlichen Begleitstudie über den Ablauf der Verhandlungen beauftragt. Befragt wurden Betriebsräte und Gewerkschaftsvertreter in mehreren Ländern. Am 8. und 9. Mai 2007 wurden auf einem Workshop in Brüssel die Ergebnisse präsentiert. 

Weitere Unternehmen, die sich bereits in eine Europäische Aktiengesellschaft umgewandelt haben:

  7. Fallstudien: Aluminium- und Hausgeräteindustrie
      
 

Gigantische Fusionswelle bei Rohstoffunternehmen

 

Die hohen Metallpreise - eine Folge der steigenden Nachfrage aus China und der anziehenden Weltkonjunktur - heizen die Übernahmewelle in der Grundstoffindustrie an. Durch den Aufkauf von Konkurrenten lassen sich Marktanteile schneller und kostengünstiger steigern als durch Bau neuer Fabriken. Wie verhalten sich die Betriebsräte in solchen Situationen? Bleiben sie passive Zuschauer oder greifen sie in das Geschehen ein?

 

Jahrelang waren Alcoa und Alcan Weltmarktführer in der Aluminiumindustrie, doch seit der kürzlich erfolgten Fusion zweier russischer Konzerne sind sie das nicht mehr. Im Frühjahr 2007 versuchte das US-Unternehmen Alcoa daher, den kanadischen Konkurrenten Alcan feindlich zu übernehmen und die Weltspitze zurückzuerobern. Nach Bekanntwerden dieser Pläne sprach sich der EBR von Alcan am 29. und 30. Mai 2007 auf seiner Sitzung in Paris gegen die Fusion aus. Solche Mega-Fusionen seien nicht nur eine Gefahr für die Belegschaft des übernommenen Unternehmens, sondern auch für die des Aufkäufers. Der EBR befürchtet, daß die europäische Aluminiumindustrie dadurch immer mehr Kompetenzzentren und Forschungsstätten verlieren wird.

 

Am 1. Juni 2007 trafen sich in Brüssel Arbeitnehmervertreter von Alcan und Alcoa auf Einladung des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes (EMB), um die Auswirkungen einer solchen Fusion auf die Arbeitsplätze zu erörtern: der deutsche EBR-Vorsitzende von Alcoa, der französische EBR-Sekretär (Sprecher der Arbeitnehmerseite) von Alcan sowie zwei Gewerkschaftssekretäre, die im Auftrag des EMB die Europäischen Betriebsräte betreuen. Nach dem ersten Gespräch im kleinen Kreis kamen am 21. Juni 2007 in Brüssel weitere EBR-Mitglieder beider Konzerne aus sieben Ländern zusammen und einigten sich auf eine gemeinsame Vorgehensweise. Sie forderten die strikte Respektierung ihrer Beteiligungsrechte, die Einbeziehung in den Prozeß der EU-Fusionskontrolle und die umgehende Einberufung einer gemeinsamen Sondersitzung mit beiden Konzernleitungen.

"Weißer Ritter" verhindert feindliche Übernahme

 

Zu einer EBR-Sondersitzung kam es tatsächlich am 25. Juli 2007 in Zürich, aber nur für den EBR von Alcan. Der Vorstandsvorsitzende war persönlich aus Kanada angereist, um die Arbeitnehmervertreter in Europa über die Fusion mit Rio Tinto zu informieren. Der britisch-australische Rohstoffkonzern mit Sitz in London war am 12. Juli 2007 als "Weißer Ritter" eingesprungen, um die feindliche Übernahme durch Alcoa zu verhindern. Der Deal wird die gleiche Größenordnung haben wie die Übernahme von Arcelor durch Mittal Steel im Juni 2006.

 

Die Konzernleitung von Rio Tinto wird Mitte September 2007 dem EBR von Alcan ihre Pläne genauer erläutern. Insbesondere ist der Verkauf der Verpackungssparte von Alcan vorgesehen, die 23 Prozent des Konzernumsatzes ausmacht. Der EBR forderte ein betriebswirtschaftliches Gutachten, um die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze genauer einschätzen zu können. Für französisch geprägte Euro-Betriebsräte sind solche umfassenden Beratungsleistungen - anders als in britischen oder deutschen Unternehmen - an der Tagesordnung. Große Besorgnis löste die Fusion in der Schweiz aus:

Alcan ist aus zahlreichen Übernahmen, insbesondere der schweizerischen Alusuisse-Lonza und der französischen Pechiney-Gruppe, entstanden und verfügt zudem in Deutschland und Großbritannien über wichtige Produktionsstätten. Bereits seit 1996 gab es in diesen Unternehmen Europäische Betriebsräte. Nach Abschluß der Fusionen wurde im März 2006 eine neue EBR-Vereinbarung nach französischem Recht geschlossen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006).

 

Rio Tinto hat noch keinen EBR, da ein Großteil der Standorte außerhalb Europas liegt. In Australien ist das Unternehmen mit massiver Kritik von Gewerkschaften und Umweltgruppen wegen Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte und Sicherheitsbestimmungen konfrontiert. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die antigewerkschaftliche Haltung in europäischen Standorten von Alcan bemerkbar machen wird. Der EBR von Alcan wird künftig wohl die europäischen Arbeitnehmer von Rio Tinto mit vertreten.

Der Jäger könnte jetzt selbst zum Gejagten werden

 

Die Übernahme von Alcan durch Rio Tinto - im Hintergrund fungierte die Deutsche Bank als Berater - wird die Unternehmenslandschaft der Rohstoffbranche grundlegend verändern. In Börsenkreisen wird spekuliert, der unterlegene Bieter Alcoa könnte jetzt selbst zum Ziel einer feindlichen Übernahme werden, möglicherweise durch ArcelorMittal (siehe Bericht weiter oben). Alcoa hat seit 2001 einen EBR nach niederländischem Recht und ist stark in Spanien, Italien und Ungarn vertreten.

 


 

Restrukturierungen in der Hausgeräteindustrie

 

Vom 27. bis 29. Juni 2007 trafen sich in Arezzo (Italien) Vertreter von Gewerkschaften, Unternehmen und Wissenschaft aus den neuen und alten EU-Ländern, um Alternativen zu den aktuellen Restrukturierungen in der Hausgeräteindustrie (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005) zu diskutieren. Eine Untersuchung des Istituto per il Lavoro (IpL) in Bologna zeigt das dramatische Ausmaß der Verlagerung in Billiglohnländer und den Verlust an Arbeitsplätzen. Besondere Aufmerksamkeit hatte in Deutschland die Schließung des AEG-Werkes in Nürnberg hervorgerufen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006). Gemessen an den Beschäftigtenzahlen rangiert der Industriezweig in Italien, Spanien und einigen zentraleuropäischen Ländern immer noch an zweiter Stelle nach der Automobilindustrie.

 

Ursprünglich wurde die "Weiße Ware" vorwiegend in Deutschland, Schweden und Italien hergestellt. Aber bereits Mitte der 80er Jahre fand eine Verlagerung nach Südeuropa statt. Während Kleingeräte wie Bügeleisen, Kaffeemaschinen oder Staubsauger heute fast nur noch in Südostasien produziert werden, wanderte die Fertigung der Großgeräte (Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Trockner, Backöfen) in Richtung Mittel- und Osteuropa inklusive Rußland und Türkei ab, wo der Absatzmarkt stetig wächst und die Löhne noch niedrig sind. Wie sollen sich Gewerkschaften und Europäische Betriebsräte bei solchen Umstrukturierungen verhalten?

 

Auf der Konferenz wurden unterschiedliche Ansätze anhand von Fallstudien diskutiert und dabei auch die Herausforderungen für die neuen EU-Länder bewertet. Manche Produktlinien sollen bereits aus Osteuropa weiter nach China verlagert werden. Welche Rolle spielten die Europäischen Betriebsräte von Electrolux, Whirlpool, BSH und Indesit bei den zurückliegenden Produktionsverlagerungen? In all diesen Fällen war ein erheblicher Mangel an grenzüberschreitender Koordinierung zu beobachten. Wie haben sich Arbeitnehmervertretungen vor Ort verhalten? Auch darüber gab es zwei Fallstudien: die Unternehmen Arctic aus Rumänien und De' Longhi aus Italien. Am Ende der Konferenz stellte Prof. Bierbaum vom INFO-Institut in Saarbrücken einen Vorschlag für eine bessere Koordinierung der EBR-Arbeit in dieser Branche vor. Alle Präsentationen und Dokumente der Konferenz sind auf einer eigenen Webseite in englischer Sprache verfügbar.


 

Weitere Branchenberichte in früheren Ausgaben den EBR-News:

 

  8. Türkei: ein Thema für den EBR?
 
 

Am 3. Oktober 2005 begannen die Beitrittsverhandlungen zwischen der Türkei und der EU. Bereits seit 1963 ist das Land mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, dem Vorläufer der EU, assoziiert und trat 1996 als einziges Nicht-EU-Land der Zollunion bei. Seit 2002 erlebt die Türkei ein kleines Wirtschaftswunder mit Wachstumsraten von sechs Prozent jährlich und Rekordzuflüssen an Auslandsinvestitionen. Bisher haben sich allein 1.500 deutsche Unternehmen angesiedelt, davon ein Drittel aus der Metallindustrie. Wichtigste Exportbranche ist die Textil- und Bekleidungsindustrie, gefolgt von Automobilzulieferern und Haushaltsgeräten. Ein Drittel aller in der EU verkauften Fersehgeräte stammt aus der Türkei. Mit 73 Mio. Einwohnern wäre es nach einem EU-Beitritt zweitgrößtes Mitgliedsland nach Deutschland, seinem wichtigsten Handelspartner.

Von den 20 Mio. Arbeitnehmern sind nur etwa 14% gewerkschaftlich organisiert (was dem Niveau von Spanien entspricht), die Mehrzahl im Dachverband Türk-İş. Der Gesetzgeber hat den Gewerkschaften hohe Hürden gesetzt: sie können nur dann Tarifverhandlungen führen, wenn sie mehr als 50% der Arbeitnehmer eines Betriebes organisieren, wobei jede einzelne Mitgliedschaft notariell beglaubigt sein muß. Die Mehrheit der Beschäftigten in der Türkei wird daher nicht von Tarifverträgen erfaßt. Die Wochenarbeitszeit liegt allgemein bei 45 Stunden. Betriebsräte gibt es keine, möglich ist aber die Bildung einer betrieblichen Gewerkschaftsvertretung per Haustarifvertrag - wie in Großbritannien. Im September 2006 ratifizierte die Türkei die Sozialcharta des Europarates, was im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen als wichtiges Signal gilt.

Nach Berechnungen des Europäischen Gewerkschaftsinstituts hatte 2006 jedes achte Unternehmen, das unter dem Geltungsbereich der EBR-Richtlinie fällt, eine Niederlassung in der Türkei (insgesamt 270 Unternehmen). Wäre die Türkei heute schon Mitglied der EU, könnten türkische Delegierte in 152 bereits bestehende Europäische Betriebsräte einziehen. Derzeit sind fünf Delegierte und drei Beobachter aus der Türkei auf freiwilliger Grundlage in einigen wenigen dieser EBR-Gremien beteiligt.

Am 24. und 25. April 2007 führte der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) eine Konferenz in Istanbul "Sozialer Dialog und soziale Unternehmensverantwortung in Südosteuropa" durch, die auch als Antwort auf zahlreiche Fälle von Behinderung gewerkschaftlicher Aktivitäten in der Türkei gedacht war. Das türkische Arbeitsrecht ist nach Auffassung des EMB noch nicht in Übereinstimmung mit international anerkannten Regeln, die überall in der EU gelten. Wenige Tage später, am 1. Mai 2007, wurden 600 Teilnehmer einer Maidemonstration in Istanbul festgenommen.

Zum Weiterlesen:

Das DGB-Bildungswerk publizierte 2005 gemeinsam mit der IG Metall eine lesenswerte Broschüre über die Geschichte, die Wirtschaft und das Sozialsystem der Türkei und die aktuellen Probleme der türkischen Gesellschaft im Hinblick auf den EU-Beitritt.

DGB-Bildungswerk/IG Metall:

Länderprofil: Türkei

Tradition und Wandel

Düsseldorf/Frankfurt am Main 2005, 52 Seiten, € 3,50


Die Euro-Zone wird erweitert

Am 1. Januar 2008 dürfen zwei weitere Länder den Euro als Zahlungsmittel einführen: Malta und Südzypern. Das beschloß der EU-Ministerrat am 10. Juli 2007 unter dem Vorsitz des deutschen Finanzministers Peer Steinbrück. Die maltesische Lira und das zyprische Pfund werden dann zu einem festen Wechselkurs in Euro-Münzen und Euro-Banknoten umgetauscht. Als erstes der EU-Beitrittsländer hatte die ehemalige jugoslawische Teilrepublik Slowenien den Euro bereits Anfang 2007 eingeführt.

Die Euro-Zone umfaßt künftig also 15 der 27 EU-Mitgliedstaaten mit rund 320 Mio. Einwohnern. Aber bereits 2009 könnte die Slowakei hinzukommen, 2011 die drei baltischen Staaten und Bulgarien. Die wirtschaftlich bedeutendsten Länder in Mittel- und Osteuropa (Polen, Ungarn und Tschechien) werden dagegen frühestens 2012 die Kriterien für die Währungsunion erfüllen, Rumänien erst 2014.


Die bisherigen Länderschwerpunkte in den EBR-News:

  9. Aus der EBR-Forschung
 
 

Management und EBR - eine widersprüchliche Beziehung?

 

Seit Januar 2006 läuft am Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik der Universität Linz ein Forschungsprojekt über Europäische Betriebsräte in Österreich (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006). In zwölf Konzernen werden EBR-Mitglieder, Gewerkschaftssekretäre und Managementvertreter befragt. Ähnlich wie die deutsche Studie von Prof. Kotthoff (siehe Bericht über die Forschungsergebnisse) unterscheiden die Linzer Forscher mehrere Modelle. Dabei haben sie die Rolle der zentralen Leitung untersucht und in Typen eingeordnet. Wir setzen heute die Vorstellung ausgewählter Ergebnisse fort.


Typ 2: Der EBR als Präsentationsforum der Konzernpolitik

Beim Typ 2 konnte sich zwischen Management und EBR über längere Zeit hinweg keine eingespielte Kooperation entwickeln, die Beziehungen sind konträr geblieben. Die zentrale Leitung informiert den EBR selektiv und wenig transparent. Die EBR-Sitzungen werden eindeutig von den Referaten des Managements dominiert: abstrakte Charts und hochaggregierte betriebswirtschaftliche Daten bilden die Performance des Unternehmens ab. Die zum Teil sehr aufwendigen Präsentationen gehören zur professionellen Routine der Spitzenmanager, dienen der Imagewerbung und sind Baustein der „Marketingstrategie des Konzerns“.

 

Sofern Restrukturierungen überhaupt begründet und erklärt werden, so soll dies das Verständnis der Delegierten erhöhen und das Risiko kostenintensiver Arbeitskonflikte entschärfen. Kommentare der EBR-Mitglieder sind erwünscht, solange sie den Positionen des Managements nicht widersprechen. Es entwickelt sich weder ein kritischer Dialog noch sind Kompromisse in arbeitspolitischen Fragen möglich.

Das Kernproblem des EBR vom Typ 2 liegt darin, daß die Orientierung am Shareholder-value-Prinzip keinen Spielraum für eine Beteiligung der Arbeitnehmervertreter eröffnet. Monetäre und quantitative Zielgrößen bilden die Grundlage der Unternehmenssteuerung, über Ziele und Strategien entscheidet ausschließlich das Management auf Grundlage der Eigentümerinteressen. Europäische Betriebsräte vom Typ 2 finden sich häufig in angelsächsischen Unternehmen, in abgeschwächter Form aber auch in einzelnen kontinentaleuropäischen Konzernen.


Die weiteren Typen sind:



Analyse der Verhandlungsführung im EBR

„Interkulturelle Kompetenz und robuste transnationale Solidarität avancieren in Zeiten der Globalisierung zu strategischen Schlüssel-ressourcen gewerkschaftlicher Interessenvertretung.“

Diese Kernaussage stammt aus einem Forschungsexposé des Instituts für Soziologie der Universität Erlangen-Nürnberg, das auf ein empfindliches "Internationalisierungsdefizit“ der Arbeitnehmerseite gegenüber dem Management aufmerksam macht. Unter dem Titel "Kommunikation und Solidarität in kulturübergreifenden Arbeitnehmerkooperationen“ haben dort Anfang 2007 Erhebungen in mehreren multinationalen Unternehmen begonnen. 

Die Projektmitarbeiter Matthias Klemm und Dr. Jan Weyand interessieren sich insbesondere dafür, welche konkreten Bedingungen eine interkulturelle Verständigung im EBR erfolgreich werden lassen. Neben Experteninterviews – eines fand am 14. April 2007 unter Beteiligung von Dr. Werner Altmeyer, Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de“, in Erlangen statt – werden Verhandlungsverläufe in interkulturell zusammengesetzten Betriebsrätetreffen aufgezeichnet und analysiert. Zuvor hatte das Projektteam "Kulturübergreifende Solidarität" bereits Studien zur Kommunikation in multinationalen Unternehmen im deutsch-tschechischen Vergleich durchgeführt.


 

EBR-Forschung in der Automobilindustrie

 

An der Ruhr-Universität Bochum startete am 1. März 2007 ein Forschungsprojekt über Europäische Betriebsräte in der Automobilindustrie. Das Team um Prof. Dr. Ludger Pries möchte eine EBR-Typologie entwickeln, strukturelle Bedingungen ihrer Arbeit untersuchen und die Ergebnisse von Verhandlungen zwischen EBR und Management analysieren. Die empirische Studie wird Produktionsstandorte in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Polen folgender Konzerne umfassen: DaimlerChrysler, Volkswagen, General Motors, Ford, Renault und PSA Peugeot Citroën. Alle Dokumente sind nur in englischer Sprache verfügbar:

Im Rahmen dieses Forschungsprojekts fand vom 9. bis 14. Juli 2007 in Bochum ein Workshop mit Wissenschaftlern aus sechs Ländern statt, um verschiedene Aspekte der EBR-Forschung zu beleuchten. Besonders interessant waren die Länderstudien über Europäische Betriebsräte, die von Referenten aus Polen, Großbritannien, Frankreich und Spanien vorgestellt wurden. In seinem Beitrag ging Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de“ der Frage nach, ob Europäische Betriebsräte Mitbestimmungs- oder besser Verhandlungsrechte benötigen.

  10. Interessante Webseiten
 
 

Arbeitnehmerbeteiligung in Europa 

Diese neue Themenseite des Europäischen Gewerkschaftsinstituts liefert Hintergrundinformationen zu zahlreichen Aspekten der Arbeitnehmerbeteiligung: Europäische Betriebsräte, Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft, Information und Konsultation auf nationaler Betriebsebene, EU-Gesetzgebung, Sozialer Dialog auf europäischer Ebene und Besonderheiten der Arbeitsbeziehungen in jedem der 27 EU-Mitgliedsländer. Einzelne Aspekte, z. B. Tarifvertragswesen, Arbeitsschutz oder Mitbestimmungsrechte, können "auf Knopfdruck" zwischen den Ländern verglichen werden.


 

Britische Mega-Gewerkschaftsfusion

Seit dem 1. Mai 2007 hat das Vereinigte Königreich eine neue Gewerkschaft: Unite mit zwei Millionen Mitgliedern ist aus der Fusion zweier Multi-Industriegewerkschaften entstanden, aus Amicus mit starker Präsenz in einer Vielzahl von Branchen, u. a. in der Metallindustrie (siehe Fachbereiche von Amicus), und der Transportarbeitergewerkschaft T&G, die längst über diesen Sektor hinausgewachsen war (siehe Fachbereiche von T&G). Unite will sich auf die Mitgliederwerbung jüngerer Arbeitnehmer (10% des gesamten Budgets sind dafür vorgesehen) und die internationale Zusammenarbeit konzentrieren.

Unite ist nicht nur größte britische Einzelgewerkschaft, sondern auch führend in der verarbeitenden Industrie, im Transportwesen, bei Banken und Versicherungen, in der Lebensmittelbranche und in der Druckindustrie. Eine starke Mitgliederbasis hat sie auch in der Bauwirtschaft und in einigen Dienstleistungsbereichen, z. B. dem Reinigungs- und Sicherheitsgewerbe. In der Privatwirtschaft gibt es mit GMB nur noch eine einzige weitere Einzelgewerkschaft, die neben Unite zahlenmäßig von Bedeutung ist. Bis November 2008 soll die Fusion abgeschlossen sein, dann sind Fusionen auf internationaler Ebene geplant: mit der Stahlarbeitergewerkschaft der USA und Kanadas (USW). Folgende Angebote sind nur in englischer Sprache verfügbar:


Auslandsentsendung leicht gemacht

Der Europäische Gewerkschaftsrat der Fach- und Führungskräfte EUROCADRES hat ein Handbuch zum Auslandseinsatz im Internet veröffentlicht. Es richtet sich an alle Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedsland der EU arbeiten oder von dort zurückkehren wollen. Für jedes EU-Land können Informationen über das Aufenthalts- und Arbeitsvertragsrecht, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Diplome, das Sozialversicherungssystem, die Besteuerung, Gewerkschaften und Arbeitsbedingungen bis hin zu Tipps für die Wohnungs- und Arbeitssuche abgerufen werden.


Italienisches EBR-Portal

Mit finanzieller Hilfe der EU hat der italienische Gewerkschaftsbund UIL eine eigene Seite für Europäische Betriebsräte (italienisch: Comitati aziendali europei - Cae) ins Netz gestellt. Neben EBR-Informationen finden sich dort auch Themen wie die EU-Richtlinie zur Information und Konsultation, die Europäische Aktiengesellschaft und transnationale Kollektivverhandlungen.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

  11. Neue Publikationen
 
 

Welche Identität hat ein Europäischer Betriebsrat?

 

Im Mai 2007 ist dieser englischsprachige Sammelband erschienen, der sich mit der Frage nach der kollektiven Identität von Europäischen Betriebsräten beschäftigt. Autoren aus mehreren EU-Ländern beleuchten verschiedene Aspekte der aktuellen EBR-Forschung. Wie üben Arbeitnehmervertreter mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund ihre Arbeit als EBR-Mitglied aus?

 

Michael Whittall/Herman Knudsen/Fred Huijgen (eds.)

Towards a European Labour Identity

The case of the European Work Council

London/New York 2007, 233 Seiten, ISBN 978-0-415-40396-2, € 120,99

Nähere Informationen          → Online-Bestellung

 


 

Grundlagenwissen zum Thema EU

 

Dieses Arbeitsbuch behandelt das politische System der EU (Organe, Kompetenzen), die wirtschaftliche Integration (Binnenmarkt, Eurozone, Europäisierung der Wirtschaftspolitik) und deren soziale Folgen (Löhne, Sozialsysteme, Steuern, Migration, Unternehmensverlagerungen). Ein besonderes Augenmerk wird auf die Probleme der Osterweiterung und die Perspektiven des Europäischen Sozialmodells gelegt. Das Buch ist sowohl als Nachschlagewerk wie auch für die Erwachsenenbildung geeignet. Es entstand im Rahmen des Projektes "Arbeit und Wohlstand im erweiterten Europa" (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005). Einige Textbeiträge über Europäische Betriebsräte steuerte das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" bei.

 

Alexandra Baum-Ceisig/Klaus Busch/Claudia Nospickel
Die Europäische Union
Eine Einführung in die politischen, ökonomischen und sozialen Probleme des erweiterten Europa

Baden-Baden 2007, 371 Seiten, ISBN 978-3-8329-2138-5, € 14,90

Inhaltsverzeichnis          → Online-Bestellung

 


 

Moderation grenzüberschreitender Sitzungen

 

Im Mai 2007 ist ein Buch zur deutsch-französischen Zusammenarbeit erschienen, das auch für Europäische Betriebsräte wertvolle Anregungen liefert. Die Autoren geben nicht nur praktische Tipps, wie Sitzungen oder Projektgruppen mit französischen, luxemburgischen, schweizerischen und deutschen Teilnehmern moderiert werden können, sondern liefern zudem auch wissenschaftlich fundierte Anleitungen zum interkulturellen Verständnis. Anhand vieler Fallbeispiele zeigen sie Gefahren auf, die zu Mißverständnissen, Störungen und möglicherweise gar zum Scheitern interkultureller Projekte führen können. Der Interkulturelle Leitfaden ist eine Art "Werkzeugkasten" und wurde von Experten der interkulturellen Zusammenarbeit aus dem deutsch-französischen Euro-Institut in Kehl verfaßt.

 

Euro-Institut, Institut für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Hrsg.)

Interkultureller Leitfaden

zur Moderation grenzüberschreitender Sitzungen

Baden-Baden 2007, 108 Seiten, ISBN 978-3-8329-2477-5, € 19,-

Nähere Informationen          → Online-Bestellung

 


 

Arbeitsrechtshandbuch mit europäischem Teil

 

Die neue Auflage dieses Handbuches stellt aus Arbeitnehmersicht nicht nur umfassend materielles Arbeitsrecht sowie das arbeitsgerichtliche Verfahren in Deutschland dar, sondern enthält je einen Abschnitt zum internationalen Arbeitsrecht und zum europäischen Gemeinschaftsrecht. Hier lassen sich allgemeine Grundlagen nachlesen (Normenhierarchie, Umsetzung von Richtlinien, etc.), es finden sich aber auch Informationen über alle wichtigen arbeitsrechtlichen Richtlinien. Ein Kapitel beschäftigt sich gesondert mit dem kollektiven europäischen Arbeitsrecht, u. a. mit dem Europäischen Betriebsrat und dem SE-Betriebsrat.

 

Michael Kittner/Bertram Zwanziger (Hrsg.)

Arbeitsrecht

Handbuch für die Praxis mit CD-ROM

Frankfurt am Main 2007, 4. Auflage, 2.993 Seiten, ISBN 978-3-7673-3773-3, € 189,-

→ Online-Bestellung

 

  12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         weitere Beispiele aus unserer Arbeit

 

Neue Gesichter in EBR-Beratung und Forschung 

 

Die wachsende Nachfrage nach Angeboten des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" machte eine Verstärkung unseres Teams erforderlich. Im Frühjahr 2007 sind zwei neue Mitglieder hinzugekommen - beide seit Jahren mit internationaler Gewerkschaftsarbeit und Arbeitsbeziehungen bestens vertraut.

 

Dr. Carmen Bauer (Foto) war nach einem Studium an der London School of Economics and Political Science (LSE), einer Dissertation über Gewerkschaften in Großbritannien und Lehrtätigkeit an der Universität Hamburg zunächst beim Hauptvorstand der Deutschen Postgewerkschaft beschäftigt. Später wurde sie persönliche Referentin des Vorsitzenden der IG BAU Klaus Wiesehügel und Referentin bei der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) in Brüssel. Sie widmet sich im Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" sowohl der Praxis der Europäischen Betriebsräte wie auch der Ausgestaltung von EBR-Vereinbarungen und dem Europäischen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

 

Bernhard Stelzl (Foto) steht kurz vor dem Abschluß seiner Dissertation über Sozialstandards deutscher Unternehmen in Brasilien. Seit 1992 ist er als Trainer bei internationalen Seminaren, als Projektleiter und freier Journalist tätig. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Arbeitnehmervertretern, internationalen Unternehmenskodizes über Arbeits- und Sozialstandards sowie Kommunikations- und Konflikttrainings. Er wird sowohl die Publikations- wie auch die Forschungstätigkeit im Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" verstärken.

 


 

Aktive EBR-Arbeit in österreichischem Stahlkonzern

 

voestalpine hat eine ähnliche Vergangenheit wie Volkswagen: gegründet in der Nazi-Zeit, war das staatliche Unternehmen nach dem Krieg als Brennpunkt der Gewerkschaftsbewegung und für herausragende Sozialleistungen bekannt. Heute ist voestalpine mit seinem Stammwerk Linz an der Donau (Foto) ein hochprofitables, börsennotiertes Verarbeitungsunternehmen mit eigener Stahlbasis – und einer beispielhaften EBR-Vereinbarung. Die Arbeitnehmervertreter aus den vier Bereichen Stahl, Bahnsysteme, Automotive und Profilform führen grenzüberschreitende Divisionstreffen mit der jeweiligen Spartenleitung durch. Solche Regelungen gibt es nur in wenigen Unternehmen, z. B. im Luft- und Raumfahrtkonzern EADS (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006) und im schwedischen Verpackungskonzern SCA (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005).

 

Am 16. April 2007 organisierte das Traninings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" in Linz einen Workshop für den Europäischen Betriebsrat. In Arbeitsgruppen wurde z. B. erarbeitet, wie man den EBR besser in der Belegschaft verankern, das Sekretariat als Informationsdrehscheibe nutzen oder den EBR zu einem transnationalen Verhandlungspartner weiterentwickeln kann.


 

IG Metall forciert EBR-Gründungen am Niederrhein

 

Bei der Gründung Europäischer Betriebsräte in der Metall- und Textilindustrie sowie Holzverarbeitung gibt es immer noch einen erheblichen Nachholbedarf. Um diesen Prozeß in kleineren und mittleren Unternehmen mit Sitz am Niederrhein zu forcieren, fand am 30. April 2007 in Krefeld eine Veranstaltung statt, die vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet wurde. Die Initiative ging von der IG Metall aus, die in Deutschland für diese Sektoren zuständig ist.


 

Workshop zur EBR-Gründung am Schwarzen Meer

 

Vom 5. bis 8. Mai 2007 kamen rund 25 betriebliche und hauptamtliche Arbeitnehmervertreter des Transportsektors aus sechs Ländern in die rumänische Hafenstadt Konstanza, um sich über die Möglichkeiten und Grenzen von Europäischen Betriebsräten zu informieren. Der Workshop fand im Rahmen eines aus EU-Mitteln geförderten Projektes mit Unterstützung der Europäischen Transportarbeiterföderation (ETF) statt. Referenten der Veranstaltung waren neben Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de", Philippe Alfonso von der ETF in Brüssel und Erika Young, Vizepräsidentin der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF) in London. Der Hafen von Konstanza gilt wegen seiner strategischen Lage an der Rhein-Main-Donau-Route und dem beachtlichen Umschlagsvolumen als "Rotterdam des Ostens".


 

Restrukturierungen in der chemischen Industrie

 

Am 3. Juli 2007 nahmen Dr. Werner Altmeyer und Bernhard Stelzl vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" an einer Konferenz in Rom teil, um über die Rechte der deutschen Betriebsräte bei Restrukturierungen zu berichten. Die Konferenz ist Teil eines EU-geförderten Projektes über die Umsetzung der Richtlinie zur Information und Konsultation, das vom Forschungsinstitut Cesos und dem Gewerkschaftsbund CISL aus Italien geleitet wird. In den nächsten Monaten werden empirische Befunde in einigen Unternehmen der chemischen Industrie zusammengetragen. Fallbeispiele aus Frankreich, Ungarn, Italien, Spanien und Rumänien - auch aus anderen Branchen - hat das Cesos bereits auf seiner Webseite veröffentlicht.


 

Unsere Publikationstätigkeiten

 

Im April 2007 beschäftigte sich Bernhard Stelzl in einem Beitrag für das Personalmagazin mit dem Thema "Verantwortung übernehmen – Corporate Social Responsibility in Deutschland“. Im Mai 2007 stellten Werner Altmeyer und Lionel Fulton in der Zeitschrift der betriebsrat die aktuelle Situation der betrieblichen Interessenvertretung in Großbritannien dar. Und im Juli 2007 untersuchte Reingard Zimmer in der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb europaweite Antidiskriminierungsvereinbarungen.

Mit fachlicher Unterstützung des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 21. Juli 2007 einen Bericht über aktuelle Tendenzen der EBR-Arbeit, insbesondere bei Restrukturierungen.

Weitere Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Publikationsseite.

 


ver.di/GPA-Newsletter: neue Ausgabe

Am 4. Juni 2007 ist die dritte Ausgabe des von ver.di in Deutschland und der GPA in Österreich gemeinsam herausgegebenen EBR-Newsletters erschienen. Die Inhalte werden vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet. Themen der Ausgabe 1/2007 waren die neue EBR-Vereinbarung bei UniCredit mit einem Interview des deutschen Konzernbetriebsratsvorsitzenden der HypoVereinsbank, Peter König, ein Bericht über die Neugründung von Euro-Betriebsräten im Finanzsektor, Europäische Betriebsräte im Tourismus (insbesondere die Situation bei Thomas Cook nach der Fusion mit MyTravel), die europaweite EBR-Vernetzung in Medienunternehmen, Akzente im Energiebereich und ein Bericht von der Konferenz der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) in Athen.


 

Kurier-, Paket- und Expreßdienste: Studie zur EBR-Gründung

 

Derzeit arbeitet das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" an einer Analyse von EBR-Vereinbarungen im Bereich der Kurier-, Paket- und Expreßdienste. Die Studie wird von der Europäischen Kommission finanziell gefördert und dient zur Unterstützung der EBR-Gründung in Unternehmen der Branche, z. B. bei GeoPost (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006). Das Gutachten soll im Herbst 2007 veröffentlicht werden und beschäftigt sich insbesondere mit den Unternehmen DHL (Deutsche Post), FedEx, Securicor, TNT, UPS und Wincanton.

 

  13. Aktuelle Seminartermine
 
 

Für die folgenden von uns mitgestalteten Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:

 

Europa für Gewerkschaftssekretäre der IG Metall

Institutionen – Politikfelder – Europäische Betriebsräte

08. - 10.10.2007 in Bad Orb

 

Betriebsratstätigkeit in Europa – Der Euro-Betriebsrat (EBR)

Rechtliche Grundlagen – Errichtung – Interkulturelle Kommunikation

04. - 09.11.2007 in Hamburg → weitere Infos zu diesem Seminar

 

Gründung Europäischer Betriebsräte in der Hafenwirtschaft

18. - 24.11.2007 in Livorno (Italien) → weitere Infos zu diesem Workshop

 

Inhouse-Veranstaltungen

Eine Übersicht über die Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

→ Themen für Inhouse-Seminare

→ Themen für Fachvorträge

 

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Carmen Bauer, Kathleen Kollewe, Bernhard Stelzl, Reingard Zimmer

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 8.589 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

Hier können Sie die EBR-News beziehen oder abmelden.

 

Wir freuen uns über Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.

Bitte schreiben Sie uns: info@euro-betriebsrat.de