13. Juli 2008  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 2 / 2008 der EBR-News.

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"

informiert Sie rund um den Europäischen Betriebsrat und angrenzende Themen.

 

Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

Weitere Ausgaben finden Sie im Newsletter-Archiv.

 

Zum Ausdrucken können Sie diese Ausgabe der EBR-News als pdf-Datei downloaden.

 

 

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  1. Wird das Europäische Parlament nachbessern? 
 
 

Erster Entwurf der neuen EBR-Richtlinie enttäuschend

 

Am 2. Juli 2008 präsentierte die Europäische Kommission ihren Textentwurf zur Revision der EBR-Richtlinie der Öffentlichkeit. Anders als zuvor erwartet, bleibt der Entwurf jedoch in wichtigen Punkten hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurück. Noch vor Ende dieses Jahres soll er verabschiedet werden. Die Hoffnungen richten sich nun auf das Europäische Parlament, das noch im Mai 2007 ausdrücklich eine Verbesserung gefordert hatte (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007). Die Arbeitgeberverbände betreiben inzwischen eine harte Lobbykampagne, die sich insbesondere gegen den Gewerkschaftseinfluß auf die Europäischen Betriebsräte richtet.

Rückblick: Spiel auf Zeit abgelehnt

 

Als am 2. April 2008 bekannt wurde, daß die Arbeitgeberverbände ihre langjährige Blockade gegen eine Verhandlung mit den Gewerkschaften aufgegeben hatten, schien eine pragmatische Lösung in greifbare Nähe gerückt (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008). Doch der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) wollte eine Verabschiedung der neuen EBR-Richtlinie noch vor Ablauf der Amtszeit des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission sicherstellen und plädierte deshalb für schnelle Verhandlungen ("fast track negotiations").

Als der europäische Arbeitgeberverband BusinessEurope dies in Sondierungsgesprächen ablehnte, ließ der EGB die noch nicht begonnenen Verhandlungen am 11. April 2008 platzen und forderte die Europäische Kommission auf, umgehend einen Gesetzestext vorzulegen.

Die Europäische Kommission reagierte am 30. April 2008 mit der Aufforderung an die Sozialpartner, sie mögen doch noch an den Verhandlungstisch kommen. Der EGB begründete daraufhin in einem Schreiben an den Präsidenten der Europäischen Kommission, Barroso, nochmals seine Ablehnung.

 

Lobbykampagne der Gewerkschaften

 

Am 1. Mai 2008 startete der EGB eine Kampagne unter dem Motto "In der Offensive für stärkere Europäische Betriebsräte". Hierzu wurden fünf Informationsblätter veröffentlicht, aus denen in kompakter Form wichtige Punkte der Debatte deutlich werden.

  1. Was genau sind Europäische Betriebsräte?

  2. Was muß geändert werden? Gründe für die Revision der EBR-Richtlinie

  3. Fortbildung: ein wesentliches Instrument für die Vertreter in den Europäischen Betriebsräten

  4. Die EBR wenden sich an die Gerichte

  5. EBR - ein wesentlicher Teil guter Unternehmensführung

Auf einer Konferenz versammelte der EGB am 9. und 10. Juni 2008 in Brüssel über 300 Mitglieder Europäischer Betriebsräte und Gewerkschaftssekretäre, um die aktuelle Situation mit Vertretern der Politik zu diskutieren. Wenige Tage später sprach sich der französische Premierminister François Fillon am 18. Juni 2008 vor der Nationalversammlung in Paris ausdrücklich für eine Stärkung der Europäischen Betriebsräte aus. Die "Wiederbelebung des sozialen Europa" ist eines der Stichworte der französischen EU-Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2008.


 

Fachtagung zur neuen EBR-Richtlinie: Was kommt da auf uns zu?

 

Viele EBR-Mitglieder sind sich über die rechtlichen Konsequenzen der Richtlinienrevision noch im unklaren und möchten ihre aktuelle EBR-Vereinbarung auf der Grundlage der neuen Gesetzeslage rechtssicher gestalten und auf den aktuellen Stand bringen. Auch Betriebsratsmitglieder, die die EBR-Gründung noch vor sich haben, möchten die neuen Regelungen frühzeitig in ihre Überlegungen mit einbeziehen. Eine Reihe von Fragen werden sich nicht zuletzt auch für Rechtsanwälte nach Verabschiedung der neuen EBR-Richtlinie zum Jahresende 2008 stellen. Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" bietet am 26. Januar 2009 auf einer Fachtagung in Hamburg die Gelegenheit, mit Fachleuten aus Brüssel sowie aus der deutschen Wissenschaft und Praxis die neue Rechtslage im Detail zu diskutieren.

Die Fachtagung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Interessenten in anderen Sprachen wenden sich zwecks individueller Absprachen bitte direkt an uns.

 

Angebot für Gewerkschaften

 

Vergleichbare Veranstaltungen führen wir im Auftrag von Bezirksleitungen und Verwaltungsstellen der Gewerkschaften durch (siehe beispielsweise Bericht in den EBR-News 2/2007), in Vorbereitung ist auch ein mehrtägiger EBR-Workshop für die ver.di-Bundesverwaltung. Die Kostenregelung richtet sich nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes. Weiterhin können EU-Gelder für solche Veranstaltungen beantragt werden (siehe Punkt 8 weiter unten).

 

  2. Entwicklungen in Mittel- und Osteuropa
 
 

Verfassungsgericht kippt Betriebsrätegesetz

 

Am 1. Juli 2008 gab das polnische Verfassungsgericht einer Klage des polnischen Arbeitgeberverbandes statt und erklärte das im April 2006 verabschiedete Betriebsrätegesetz für verfassungswidrig. Innerhalb von zwölf Monaten muß der Gesetzgeber eine neue Regelung treffen. Das Gesetz war damals nach heftigen politischen Diskussionen und mit Verspätung in Kraft getreten. Es setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 in polnisches Recht um, die in Betrieben ab 50 Beschäftigten eine Unterrichtung und Anhörung der Belegschaft in sozialen und wirtschaftlichen Fragen verbindlich vorschreibt. Zuvor hatte es noch keine Betriebsräte in Polen gegeben und die Vertretung der Belegschaft war alleinige Aufgabe der Gewerkschaften – sofern sie im Betrieb Mitglieder hatten (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006).

 

Das Gericht erklärte das Wahlverfahren, das den Gewerkschaften einen Vorrang bei der Benennung von Kandidaten für die Betriebsräte einräumt, für unvereinbar mit der negativen Koalitionsfreiheit. Es benachteilige Arbeitnehmer, die keiner Gewerkschaft angehören (wollen). Sollte das Urteil in anderen Ländern Widerhall finden, könnte es z. B. in Großbritannien oder Frankreich die Grundfesten der Arbeitsbeziehungen erschüttern. Es bedeutet faktisch eine Hinwendung zum deutschen System, wo der Betriebsrat formalrechtlich völlig unabhängig von den Gewerkschaften ist.

Betriebsräte erkämpfen sich Informationsrechte

 

Ein anderes Gerichtsurteil verärgert dagegen die polnischen Arbeitgeber. Der Betriebsrat von FSO in Warschau, einst das Zentrum der polnischen Automobilindustrie, war besorgt über die hohe Zahl von Leiharbeitern und wollte genauere Informationen über die vollen Kosten dieser Beschäftigungsart. Als der Arbeitgeber dies verweigerte, zog er vor Gericht und erzielte einen Erfolg. Das Unternehmen muß nun alle Zahlen offenlegen. Das Urteil gilt als Präzedenzfall für alle Betriebsräte in Polen und brachte zwischenzeitlich rund zwanzig weitere Gerichtsverfahren ins Rollen.


 

Otto-Brenner-Stiftung: Engagement in Osteuropa

 

Vom 14. bis 16. Mai 2008 führte die Otto-Brenner-Stiftung (OBS) eine Konferenz über gewerkschaftliche Entwicklungen in Mittel- und Osteuropa in Kronau (Slowenien) durch. Die OBS ist die Wissenschaftsstiftung der IG Metall und legt besonderen Wert auf den Ausgleich zwischen Ost und West. Präsentationen und Reden der Konferenz sind als pdf-Dokumente sowie in Bild und Ton im Internet abrufbar. Die Konferenzteilnehmer sprachen sich auch für eine zügige Verbesserung der EBR-Richtlinie aus.

Gutachten und Studien zur Situation der Gewerkschaften

 

Eine Zwischenbilanz der gewerkschaftlichen Entwicklung und der Arbeitsbeziehungen nach der EU-Osterweiterung legte Dr. Heribert Kohl auf der Konferenz vor:

Sind die Gewerkschaften der neuen EU-Mitgliedsländer in Mittel- und Osteuropa inzwischen in Brüssel angekommen? Dies war Gegenstand eines Forschungsprojekts im Jahr 2007:

Antworten auf die Frage, welche Bedeutung die EU-Osterweiterung für Europäische Betriebsräte hat, haben wir auf einer Sonderseite zusammengestellt.

 

  3. EBR-Antworten auf Restrukturierungen
     

 

Soziale Garantien bei Verkäufen

 

Die französisch-belgische Bank Dexia ("short term has no future") gilt als Musterbeispiel für ein sozialpartnerschaftliches Unternehmen in der Branche. Am 19. Dezember 2007 wurde in Brüssel ein Abkommen unterzeichnet, das dem Europäischen Betriebsrat Mindeststandards beim Verkauf von Geschäftsaktivitäten zusichert. Dies gilt sowohl für den Zeitpunkt der Unterrichtung und Anhörung wie auch für die Modalitäten des Verkaufsprozesses. Alle potentiellen Käufer werden um schriftliche Auskunft gebeten, ob sie den sozialen Standard von Dexia beibehalten und den bisherigen Status der Beschäftigten nach der Übernahme sicherstellen wollen. Die zentrale Leitung von Dexia wird dies zu einem Kriterium für die Auswahl des Käufers machen.

 

Am 3. Juli 2008 beschloß der Verwaltungsrat die Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE). Verhandlungen über eine Mitbestimmungsvereinbarung sollen im September 2008 beginnen. Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache vor:


 

Abkommen in der Mineralölwirtschaft

 

Der Europäische Betriebsrat und die Leitung des Mineralölunternehmens BP schlossen am 2. April 2008 ein europaweites Restrukturierungsabkommen, das die Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Verlagerung der Kundendienst- und Finanzaktivitäten regelt. Diese sollen bis 2010 an einem einzigen Standort in einem Niedriglohnland zusammengefaßt werden. Das Abkommen sieht einen offenen Dialog mit dem EBR über Projektziele und Umsetzung vor. Der Arbeitgeber will Entlassungen durch innerbetriebliche Versetzungen, Umschulungen und Frühverrentungen vermeiden. Der EBR wird in die Steuerungsgruppe des Managements eingebunden und erhält Zugang zu allen Dokumenten, spezielle Schulungen und kann eigene Experten hinzuziehen. Derzeit wird ein Umsetzungsplan mit Zeitrahmen erarbeitet.

 


 

EBR sichert Standorte bei General Motors

 

Am 29. April 2008 wurde in Rüsselsheim zwischen EBR und zentraler Leitung ein europaweiter Rahmenvertrag über die Produktion der neuen Astra- und Zafira-Modelle geschlossen (siehe Foto). Dieses Abkommen ist nicht nur ein Meilenstein für General Motors, sondern auch ein politisches Signal ersten Ranges für die Fortentwicklung aller Europäischen Betriebsräte zu einem vollwertigen Organ der Interessenvertretung.

 

Das Rahmenabkommen sieht folgende Punkte vor:

  • Standortgarantien für die Werke Ellesmere Port (UK), Bochum (Deutschland), Trollhättan (Schweden) and Gleiwitz (Polen) bis 2016

  • Das Werk Antwerpen (Belgien) wird durch eine andere Produktlinie abgesichert.

  • Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen

  • Mitsprache bei Outsourcing in allen europäischen Standorten

  • Soziale Absicherung bei Personaltransfer (fünf Jahre)

  • Örtliche Betriebsvereinbarungen werden Teil dieses Abkommens

Der Rahmenvertrag mußte hart erkämpft werden und hat eine Vorgeschichte:

  • Fünf Standorte sollten in einem "beauty contest" gegeneinander konkurrieren

  • 20.000 Beschäftigte waren betroffen

  • Aussage der Konzernleitung: "nur drei Werke können überleben"

  • Die Konzernleitung streute Gerüchte über Zugeständnisse örtlicher Betriebe

  • Es gab Gerüchte über neue Produktionskapazitäten in Osteuropa

Als Reaktion auf diesen Versuch des "Teile und herrsche" schlossen alle Arbeitnehmervertretungen im Dezember 2005 ein "Europäisches Solidaritätsversprechen" mit dem Ziel, Verhandlungen über die Zukunft der Standorte ausschießlich auf europäischer und nicht auf lokaler Ebene zu führen. Damit ermächtigten sie also den Europäischen Betriebsrat, ihre Mitbestimmungs- und Verhandlungsrechte wahrzunehmen, obwohl dies vom Gesetzgeber bislang überhaupt nicht vorgesehen ist. Um dies auf ein tragfähiges Fundament zu stellen, wurde eine wissenschaftliche Projektbegleitung gestartet und eine Finanzierung durch die EU beantragt (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006).

 


 

Die Vereinbarung von General Motors macht Schule

 

Am 3. Juni 2008 kamen Arbeitnehmervertreter des Automobilherstellers Ford aus Deutschland, Frankreich und Belgien in Brüssel zusammen, um die drohende Schließung der Produktionsstätte für Automatikgetriebe in Blanquefort bei Bordeaux zu verhindern. Sie wollen auf europäischer Ebene einen Vereinbarungsentwurf erarbeiten und mit der zentralen Leitung hierüber Verhandlungen aufnehmen. Werksschließungen wären dann auch bei Ford keine nationale Angelegenheit mehr, sondern ein europäisches Thema.

 

  4. Verbesserte EBR-Vereinbarungen
      

 

Nach Teilfusion: exzellente EBR-Regelungen ausgehandelt

 

Die Übernahme einiger Aktivitäten von Alcatel-Lucent durch die französische Elektronikgruppe Thales führte zur Anpassung der EBR-Vereinbarung von 1993 an die neue Konzernstruktur. Am 18. Dezember 2007 wurde sie im Pariser Vorort Neuilly unterzeichnet.

 

Zukünftig gehören dem EBR, der unter dem Vorsitz des Arbeitgebers tagt, 35 Arbeitnehmervertreter an, darunter 17 aus Frankreich, fünf aus Großbritannien, drei aus Deutschland und je zwei aus Italien und Spanien. Die hohe französische Delegiertenzahl war notwendig, um alle Gewerkschaften angemessen zu berücksichtigen. Die Vereinbarung sieht zwei jährliche EBR-Plenumssitzungen vor, zusätzlich gibt es erstmals Spartentreffen: zweimal jährlich für die Bereiche Verteidigung, Luftfahrt und Transportsicherheit.

 

Der Lenkungsausschuß besteht aus zwölf Mitgliedern (davon sechs aus Frankreich) und trifft sich alle zwei Monate. Der Sekretär des EBR erhält 350 Stunden Freistellung pro Jahr, die Mitglieder des Lenkungsausschusses 150 Stunden und die übrigen EBR-Mitglieder 100 Stunden. Der EBR wird von der Beratungsgesellschaft des französischen Konzernbetriebsrates unterstützt und kann zusätzlich einen internationalen Sachverständigen bis zum jährlichen Limit von 50.000 € beauftragen. Zusätzlich erhält der EBR ein Jahresbudget von 16.500 € für sonstige Kosten, wobei die Sitzungs-, Reise- und Dolmetscherkosten hierauf nicht angerechnet werden.

 

Präzise Unterrichtungsrechte 

 

Die neue Vereinbarung sorgt an einem wichtigen Punkt für Klarheit, der in vielen Europäischen Betriebsräten immer wieder zu Streit mit dem Arbeitgeber führt. Wann hat eine Angelegenheit transnationalen Charakter? Der EBR von Thales wird beteiligt, wenn in zwei Ländern mehr als 150 Entlassungen vorgenommen werden oder wenn eine Restrukturierungsmaßnahme mehr als 500 Beschäftigte betrifft. Bei grundsätzlichen Strukturveränderungen des Unternehmens in nur einem Land ist ebenfalls der EBR zu beteiligen.

 


 

Bouygues jetzt mit vollwertigem Europäischen Betriebsrat

 

Es bedurfte einer gerichtlichen Auseinandersetzung, um die zentrale Leitung des französischen Mischkonzerns Bouygues zur Neuverhandlung der Vereinbarung aus dem Jahre 1995 zu bewegen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007). Am 19. Februar 2008 wurde sie in Paris unterzeichnet. Danach wird das Europäische Komitee für Sozialdialog in einen vollwertigen EBR umgewandelt, der neben der EU auch die Schweiz umfaßt. Bouygues ist im Bau- und Immobiliensektor tätig, betreibt eine Telefongesellschaft, besitzt Anteile am ehemals staatlichen Fernsehkanal TF1 und am Maschinen- und Fahrzeugbauer Alstom.

Der EBR besteht aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, was bei EBR-Vereinbarungen nach französischem Muster typisch ist. Die Arbeitnehmerseite entsendet zwölf Mitglieder aus Frankreich und zwölf Mitglieder aus anderen Ländern sowie zwei Gewerkschaftsdelegierte, die Arbeitnehmer der Gruppe sein müssen. Die französischen Delegierten werden nicht vom Konzernbetriebsrat gewählt, sondern von den Gewerkschaften ernannt, wobei die CGT-FO mit sieben Mandaten die Mehrheit stellt. Länder, mit denen die EU Beitrittsverhandlungen führt (derzeit sind dies Kroatien und die Türkei) entsenden Beobachter in den EBR.

 

Die Arbeitnehmerseite wählt einen Sprecher ("Sekretär") und vier Stellvertreter, die gemeinsam das "Büro" bilden und je 220 Stunden Freistellung pro Jahr für dieses Amt erhalten. Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden von Bouygues, der auch den Vorsitz des EBR ausübt, bilden sie den engeren Ausschuß. In dringenden Fällen tritt dieser innerhalb von 72 Stunden zusammen. Der Arbeitgeber trägt alle Kosten für Sitzungen, Arbeitsmittel und Sachverständige und stellt dem EBR zusätzlich ein eigenes Jahresbudget von 14.000 € zur Verfügung. Es besteht ein Schulungsanspruch von vier Tagen während einer vierjährigen Wahlperiode.

 


 

Drohung mit Rechtsstreit führt zu verbesserten EBR-Regelungen

 

Am 2. April 2008 wurden einige Passagen der geltenden EBR-Vereinbarung des französischen Reifenherstellers Michelin in einer Plenarsitzung des EBR am Konzernsitz in Clermont-Ferrand modifiziert. Eine komplette Neufassung soll jedoch erst erfolgen, wenn die Revision der EBR-Richtlinie in Brüssel abgeschlossen ist. Ausgangspunkt für die Neuverhandlung war ein drohender Rechtsstreit, der im April 2007 in letzter Minute abgewendet werden konnte (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007). Michelin hat seit 1997 einen EBR.

 

Die Vereinbarung klammert die Schweiz noch aus, eröffnet jedoch allen Ländern, mit denen die EU Beitrittsverhandlungen führt, einen Beobachterstatus im EBR. Der engere Ausschuß wurde auf sechs Mitglieder aufgestockt, um einen zusätzlichen Sitz an Osteuropa zu vergeben. Alle sechs müssen aus verschiedenen Ländern kommen. Die Anzahl der jährlichen Sitzungen wurde von zwei auf vier erhöht. Die Unterrichtung und Anhörung des EBR in außergewöhnlichen Umständen erfolgt zukünftig zeitgleich mit den nationalen Betriebsräten der betroffenen Länder.


 

Siemens-EBR gründet Regionalausschüsse

 

Bei einem Treffen in Wien wurde am 29. Mai 2008 eine neue Fassung der EBR-Vereinbarung von Siemens unterzeichnet. Die vorherige Vereinbarung war auf dem Niveau von 1995 stehengeblieben, als auf freiwilliger Grundlage das "Siemens Europe Committee" (SEC) gebildet worden war.

 

Die wichtigsten Neuerungen sind: der geschäftsführende Ausschuß wird von vier auf fünf Mitglieder erweitert, die Mandate sind künftig an bestimmte Regionen gebunden, nämlich Nordwest-, Südwest- und Osteuropa. Ergänzend zur jährlichen Plenarsitzung finden einmal pro Jahr sogenannte "Cluster-Meetings" statt, in denen sich die SEC-Mitglieder der jeweiligen Region mit dem Management treffen. Diese neuen Regionalausschüsse werden in Angelegenheiten unterrichtet und angehört, die ihre jeweiligen Länder betreffen. Es bedeutet eine Verdoppelung der Sitzungshäufigkeit, denn zuvor ging der Elektronikkonzern nicht über die gesetzliche Mindestregelung von einer Sitzung pro Jahr hinaus.

  5. Neugründung von Europäischen Betriebsräten
 
 

Belgische Textilgruppe gründet EBR

 

Für die Beaulieu International Group wurde am 28. Februar 2008 eine EBR-Vereinbarung nach belgischem Recht unterzeichnet. Das Unternehmen mit Sitz in Waregem (Westflandern) ist in Familienbesitz und stellt Bodenbeläge und Möbelstoffe her. Der EBR ist nach belgischen Gepflogenheiten paritätisch besetzt. Ihm gehören 18 Management- und 18 Arbeitnehmervertreter aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Spanien, Großbritannien und Norwegen an, die sich einmal jährlich treffen. Zusätzlich ist eine außerordentliche Sitzung möglich, ein Lenkungsausschuß ist nicht vorgesehen.

 


 

Britische Vereinbarung in Logistikunternehmen

 

Am 14. März 2008 wurde für das zweitgrößte Logistikunternehmen der Welt eine EBR-Vereinbarung nach britischem Recht unterzeichnet. Ceva Logistics mit Sitz in der Nähe des Amsterdamer Flughafens entstand im August 2007 durch die Fusion der niederländischen TNT Logistics mit dem US-Unternehmen Eagle Global Logistics (EGL). Beide gehören dem US-Finanzinvestor Apollo Management. Dem neuen EBR gehören 30 Mitglieder aus 16 Ländern an, die sich ein- bis zweimal jährlich treffen. In außerordentlichen Fällen sind weitere Sitzungen möglich. Der Lenkungsausschuß besteht aus vier Mitgliedern. Die Vereinbarung sieht Schulungsmaßnahmen sowie die Hinzuziehung von Sachverständigen vor.

 


 

US-Pharmazulieferer gründet EBR nach deutschem Recht

 

Am 31. März 2008 wurde eine Vereinbarung zur Gründung eines Europäischen Betriebsrates für West Pharmaceutical Services unterzeichnet (siehe auch Bericht in den EBR-News 1/2006). Die US-Gruppe produziert Gummi- und Kunststoffteile, die bei der Verpackung von Arzneimitteln Verwendung finden

 

Dem EBR werden je zwei Delegierte aus Deutschland, Frankreich und Großbritannien angehören; Dänemark, Italien, Spanien und Irland entsenden je einen Delegierten. Sie kommen einmal jährlich am Sitz der Europaleitung in Eschweiler bei Aachen für drei Tage zusammen, die Sitzungen werden in englischer Sprache ohne Dolmetscher durchgeführt. Der EBR-Vorsitzende kann in dringenden Fällen Standorte in anderen Ländern besuchen, er und sein Stellvertreter erhalten zusätzlich zu den Jahressitzungen zwölf Tage Freistellung pro Jahr, alle anderen EBR-Mitglieder sechs Tage pro Jahr  für EBR-Angelegenheiten. Die konstituierende Sitzung ist für Ende August 2008 geplant.

 


 

Neuer EBR nach luxemburgischen Recht

 

Die Wirtschaft des Großherzogtums besteht nicht nur aus Banken und Stahlwerken. Ein kleinerer "global player" ist die Monier-Gruppe, Hersteller von Dachbaustoffen. Die am 17. Juni 2008 unterzeichnete Vereinbarung sieht einen 15köpfigen Europäischen Betriebsrat vor, der einmal jährlich tagt. Der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens und der EBR-Sekretär wechseln sich jedes Jahr im Vorsitz ab. Einige Länder wurden zu Gruppen zusammengefaßt, die jeweils nur ein Mandat erhalten (z. B. Belgien und Niederlande). Der EBR ist auch zuständig für Bosnien, Kroatien, Serbien, die Schweiz und die Türkei.

 

Der EBR wählt ein "geschäftsführendes Sekretariat" aus dem Sekretär, seinem Stellvertreter und drei weiteren Mitgliedern, die dreimal jährlich tagen. In außergewöhnlichen Umständen findet eine Sondersitzung des Sekretariats statt, zu der Delegierte aller betroffenen Länder eingeladen werden. Neben der Teilnahme an den Sitzungen erhält der Sekretär 100 Stunden Freistellung pro Jahr, die weiteren Mitglieder des Sekretariats 70 Stunden und alle anderen EBR-Mitglieder 30 Stunden pro Jahr. Der EBR hat einen eigenen Schulungsanspruch von vier Tagen pro vierjähriger Wahlperiode.

 


 

Italienischer Zementkonzern gründet EBR

 

Am 18. Juni 2008 wurde für Buzzi Unicem, zu dem seit 2004 auch der Dyckerhoff-Konzern gehört, eine EBR-Vereinbarung nach italienischem Recht unterzeichnet. Bei Dyckerhoff gab es bereits seit 1996 einen EBR nach deutschem Recht, der jetzt aufgelöst wird. Der neue EBR besteht aus 15 Mitgliedern: sechs aus Italien, vier aus Deutschland, je einer aus den Niederlanden, Polen, Luxemburg, Tschechien und der Slowakei. Sie kommen einmal jährlich zusammen sowie in außerordentlichen Umständen. Bemerkenswert: alle Länder, mit denen die EU Beitrittsverhandlungen führt, werden als Beobachter zu den EBR-Sitzungen eingeladen. Der EBR bildet einen geschäftsführenden Ausschuß aus fünf Mitgliedern (drei aus Italien und zwei aus Deutschland), die sich mindestens zweimal jährlich treffen.

 


 

Call Center mit "langer Leitung"

 

Vom Gesetzgeber sind EBR-Verhandlungen auf drei Jahre begrenzt, wobei das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) innerhalb von sechs Monaten zur konstituierenden Sitzung einberufen werden muß. Dennoch gibt es Fälle, in denen Verhandlungen erheblich später und unter recht ungewöhnlichen Umständen stattfinden: so bei Transcom WorldWide, einem Call-Center- und Inkasso-Dienstleister mit Sitz in Luxemburg, der zum Portfolio des schwedischen Finanzinvestors Kinnevik gehört.

 

Obwohl der Antrag zur Bildung des Europäischen Betriebsrates schon im März 2004 gestellt wurde, kam das Besondere Verhandlungsgremium erst vom 30. Juni bis 2. Juli 2008 zur ersten und einzigen Sitzung in Barcelona zusammen. In einer Kampfabstimmung fand sich eine knappe Mehrheit unter den 16 Arbeitnehmervertretern aus 16 Ländern zur Unterzeichnung einer EBR-Vereinbarung nach luxemburgischen Recht. Der EBR wird aus 23 Arbeitnehmer- und mehreren Arbeitgebervertretern bestehen, einmal jährlich tagen und ein Koordinierungsteam wählen, das sich per Videokonferenz austauschen kann. Die konstituierende Sitzung ist für Juni 2009 vorgesehen.

 

 6. Durchwachsene Zwischenbilanz der Europa-AG
 
 

Knauf Interfer mit nur einem Arbeitnehmervertreter

 

Seit dem 27. Juni 2008 firmiert Knauf Interfer mit Sitz in Essen (ehemals Stinnes Stahl) als Europäische Gesellschaft (SE). Zuvor war am 8. April 2008 eine SE-Mitbestimmungsvereinbarung unterzeichnet worden. Die Stahlhandelsgruppe verfügt über Niederlassungen in Österreich, Polen, Ungarn und den Niederlanden.

 

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, davon ein Arbeitnehmervertreter. Ein SE-Betriebsrat auf der Grundlage der gesetzlichen Mindestbestimmungen wird gegründet, wenn die Belegschaftszahl außerhalb Deutschlands 250 übersteigt. Bis dahin übernimmt der deutsche Konzernbetriebsrat die Aufgaben des SE-Betriebsrates, alle Länder mit mehr als 50 Arbeitnehmern können Gäste zur KBR-Sitzung entsenden. Das Hineinwachsen in die paritätische Mitbestimmung wird in der Vereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen.

 


 

Interseroh völlig ohne Mitbestimmung

 

Im Kölner Rohstoff- und Recyclingunternehmen Interseroh wurde am 15. April 2008 eine SE-Beteiligungsvereinbarung unterzeichnet. Die Verhandlungen hatten im Januar 2008 begonnen (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007). Da es im jetzigen deutschen Aufsichtsrat keine Mitbestimmung gibt, bleibt auch der zukünftige SE-Aufsichtsrat ohne Arbeitnehmerbeteiligung. Der SE-Betriebsrat wird aus neun Mitgliedern bestehen, obwohl dem Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) zuvor 17 Mitglieder angehört hatten. Der SE-Betriebsrat wird bei Interseroh das erste transnationale Gremium der Arbeitnehmervertretung sein, zuvor hatte es noch keinen Europäischen Betriebsrat gegeben. Die Eintragung der Interseroh SE im Handelsregister ist für September 2008 geplant.

 


 

Auch Klöckner ohne Mitbestimmung

 

Am 29. April 2008 wurde eine SE-Vereinbarung für den Metallgroßhändler Klöckner in Duisburg unterzeichnet. Der Betriebsrat kritisiert daran, daß die Mitbestimmung auf Dauer eingeschränkt bleibt. Im Aufsichtsrat der Klöckner SE, der unverändert aus sechs Mitgliedern besteht, wird es keinen einzigen Arbeitnehmervertreter geben. Dagegen konnte das BVG einen SE-Betriebsrat aus 21 Mitgliedern durchsetzen. Zweimal jährlich kommen dort Delegierte aus der EU zusammen, auch aus Ländern mit sehr kleiner Belegschaft. Geleitet wird er von einem fünfköpfigen engeren Ausschuß.


 

Europa-AG als Drohpotential?

 

"Sag beim Abschied leise SErvus – die Mitbestimmung aus deutscher Sicht bröckelt." So schreibt das Wirtschaftsmagazin Capital am 21. März 2008. Im Titel heißt es, durch die Europa-AG ließen sich "Mitarbeiter wie Politik besser in Schach halten". Tatsache ist: für die Arbeitnehmerseite gibt es bei der Umwandlung in eine SE an mehreren Stellen Probleme. So sichert die EU-Gesetzgebung zwar das aktuelle Niveau der Mitbestimmung ab, gleichzeitig wird es aber in der SE für alle Zukunft eingefroren. Unternehmen knapp unter der Grenze von 2.000 Beschäftigten vermeiden mit der SE-Umwandlung das Hineinwachsen in die paritätische Mitbestimmung. Große Aktiengesellschaften können ihren Aufsichtsrat von 20 auf zwölf Mitglieder verkleinern. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Wendt, befürchtet daher: "Auf Dauer haben wir nur noch SE." Niedrigere Standards im Vergleich zu den deutschen Mitbestimmungsgesetzen, übersichtliche Konzernstrukturen, leicht verschiebbares Kapital seien die Gründe. "Vor allem aber kann die SE leichter den Sitz ihrer Konzernzentrale ins Ausland verlagern – ein wichtiges Argument in künftigen Diskussionen um Gesetze, Arbeitsplatzabbau und Privilegien," schreibt Capital weiter.


 

Arbeitsplatzabbau erstmals Thema für SE-Betriebsrat

 

Am 3. Juli 2008 wurde der SE-Betriebsrat des französischen Rückversicherers Scor kurzfristig zu einer Sondersitzung geladen. Die zentrale Leitung kündigte den Abbau von 200 Arbeitsplätzen an, was ein Achtel der Belegschaft bedeutet. Der Personalabbau steht offenbar im Zusammenhang mit Fusions- und Umstrukturierungsprozessen in Deutschland und der Schweiz als Teil der Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE). Scor hatte im Mai 2007 als erstes Unternehmen eine SE-Vereinbarung nach französischem Recht geschlossen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007). Der SE-Betriebsrat will eine Beratungsgesellschaft beauftragen, um die betriebswirtschaftlichen Daten zu analysieren und ein fundiertes Alternativkonzept zu den Plänen der zentralen Leitung auszuarbeiten. Für die Arbeitnehmervertreter steht die gesamte Rechtsform der SE politisch auf dem Prüfstand.

  7. Internationale Rahmenvereinbarungen
      
 

Rhodia erneut sein Rahmenabkommen

 

Am 25. März 2008 wurde für den französischen Chemiekonzern Rhodia in Paris ein überarbeitetes, weltweites Rahmenabkommen unterzeichnet, das in der Wortwahl konkreter gefaßt ist als das alte Abkommen von 2005 (siehe Bericht in den EBR-News 1/2005). Neu ist die Bildung einer internationalen Arbeitsgruppe zur Arbeitssicherheit unter Einbeziehung eines externen Sachverständigen. Um die Einhaltung des Abkommens vor Ort zu überprüfen, besucht eine Kommission jährlich ein bestimmtes Land. Im Oktober 2007 stand China auf dem Programm, demnächst wird Brasilien folgen. Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache vor:


 

Europcar verpflichtet sich zur Einhaltung sozialer Grundrechte

 

Auf der EBR-Sitzung am 8. und 9. April 2008 in Paris wurde zwischen der zentralen Leitung und dem EBR des Autovermieters Europcar eine Erklärung unterzeichnet, die Mindeststandards international verbindlich festschreibt, u. a. über Chancengleichheit, Gesundheit und Sicherheit, Anspruch auf kollektive Interessenvertretung und Mindestlöhne. Europcar war bis März 2006 eine Tochtergesellschaft von Volkswagen und gründete erst nach dem Verkauf an den französischen Finanzinvestor Eurazeo einen Europäischen Betriebsrat nach französischem Recht.


 

Französischer Röhrenhersteller mit sozialer Verantwortung

 

Am 9. April 2008 wurde zwischen dem Europäischen Betriebsrat und der zentralen Leitung von Vallourec ein weltweit gültiges Rahmenabkommen unterzeichnet. Das Unternehmen produziert Rohrleitungen für die Öl- und Gasindustrie und hat sich mit dem Abkommen auf die Respektierung internationaler Arbeitsnormen in allen Niederlassungen und bei der Auswahl der Zulieferer verpflichtet. Hierüber erhält der EBR jährlich einen Bericht.


 

Bahnbrechendes Abkommen im Facility Management

 

Das dänische Unternehmen ISS mit weltweit 440.000 Beschäftigten in 50 Ländern unterzeichnete am 3. Juni 2008 in Kopenhagen ein Abkommen mit dem Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI), das als eines der fortschrittlichsten seiner Art gilt und das Abkommen von 2003 ersetzt. Die zentrale Leitung des Gebäudedienstleisters (Büroreinigung, Rezeption, Kantine, Landschaftspflege, Sicherheit usw.) unterstützt nicht nur die Gewerkschaften zukünftig aktiv bei der Mitgliederwerbung weltweit in allen Niederlassungen, sondern stellt auch einen Fonds in Höhe von 100.000 € jährlich zur Verfügung, um in besonders sensiblen Bereichen die Arbeitsstandards zu heben. ISS möchte mit diesem Abkommen die soziale Verantwortung der gesamten Branche beeinflussen.


 

Stahlkonzern stärkt Arbeits- und Gesundheitsschutz

 

Am 3. Juni 2008 wurde für den Stahlkonzern ArcelorMittal in Luxemburg ein Abkommen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unterzeichnet. Es sieht die Bildung eines internationalen Arbeitssicherheitsausschusses aus drei Arbeitgeber- und neun Gewerkschaftsvertretern vor, die Fabriken auf der ganzen Welt zur Verbesserung der Sicherheitsbestimmungen aufsuchen können. Die Vereinbarung war bereits auf einer Konferenz der Arbeitnehmervertreter von ArcelorMittal im September 2007 in Montréal (Kanada) angekündigt worden (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007). Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache vor:


 

Weltweite Sozialstandards im Baukonzern

 

Der italienische Zementhersteller Italcementi schloß am 17. Juni 2008 ein internationales Rahmenabkommen mit der Bau- und Holzarbeiter-Internationale (BHI) und seinem Europäischen Betriebsrat am Hauptsitz des Konzerns in Bergamo. Das Abkommen gilt nicht nur für alle Niederlassungen weltweit, sondern auch für Auftragnehmer und Zulieferer. Es sieht die Bildung eine Referenzgruppe unter Beteiligung des EBR vor, die mindestens einmal jährlich die Einhaltung des Abkommens überwacht. Italcementi hatte im Juli 2007 auch seine EBR-Vereinbarung verbessert (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007). Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:


  

Gaz de France sichert weltweite Sozialstandards

 

Kurz vor der Fusion mit dem Versorgungskonzern Suez (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008) verpflichtete sich am 2. Juli 2008 die zentrale Leitung des halbstaatlichen französischen Gasversorgers Gaz de France, weltweit soziale Grundrechte anzuerkennen. Vorgesehen ist auch die Bildung eine Monitoring-Gruppe unter Beteiligung der Europäischen Föderation der Chemie- und Energiegewerkschaften EMCEF.

 

  8. EU-Gelder für Europäische Betriebsräte
 

Ausbildungsmaßnahmen und Restrukturierungsprojekte

  

Arbeitnehmervertreter in europaweit tätigen Unternehmen können Gelder der Europäischen Union in Anspruch nehmen, um ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und auszubauen. Eine entsprechende Haushaltslinie wurde bereits Mitte der 90er Jahre auf Initiative des Europäischen Parlaments eingerichtet, um die Gründung Europäischer Betriebsräte in solchen Unternehmen zu unterstützen, in denen die Arbeitgeber blockieren. Inzwischen nutzen auch Firmenleitungen diese Gelder, beispielsweise um Programme zur sozialen Unternehmensverantwortung (CSR = Corporate Social Responsibility) extern finanzieren zu lassen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006).

 

Je nach Programmschwerpunkt fördert die Europäische Kommission 80 bis 90% der Gesamtkosten des Projekts, was bei einer Laufzeit von einem Jahr etwa 140.000 € ausmacht. Projekte mit einem größeren Volumen werden tendenziell eher gefördert. Wichtig: es müssen Partner aus mindestens zwei EU-Mitgliedsländern beteiligt sein und Projekte unter Einbeziehung der Beitrittsländer in Mittel- und Osteuropa genießen Vorrang. Die wichtigsten Bereiche für eine solche Förderung sind:

  • Förderung des sozialen Dialogs auf europäischer Ebene

  • Verbesserung des Kenntnisstands im Bereich der Arbeitsbeziehungen

  • Gründung neuer Europäischer Betriebsräte

  • Verbesserung grenzübergreifender Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren

  • Bildungs- und Informationsmaßnahmen für Europäische Betriebsräte

  • Förderung des Kenntnisstands über transnationale Betriebsvereinbarungen

Praktisch alle Themen, mit denen sich Europäische Betriebsräte beschäftigten, sind förderfähig. Die Anträge können im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres gestellt werden. Das Haushaltsvolumen wird jedes Jahr neu festgelegt, für das Jahr 2008 sind 8,1 Mio. € vorgesehen.

Beispiele für EU-geförderte Projekte:

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" ist gerne bei der Beantragung dieser Gelder behilflich und unterstützt Gewerkschaften und Betriebsräte auch mit inhaltlichen Anregungen.

  

  9. Aus der EBR-Forschung
 
 

Studie aus Dublin gibt aktuellen Überblick

 

Am 21. März 2008 legte die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen mit Sitz in Dublin eine Studie vor, die einen knappen Überblick über den aktuellen Stand der EBR-Forschung gibt. Auf 24 Seiten finden sich nicht nur aktuelle Zahlen über die Verbreitung Europäischer Betriebsräte, sondern auch Darstellungen zu einzelnen Themen:

  • Europäische Betriebsräte in der Praxis

  • Europäische Betriebsräte in den neuen EU-Mitgliedsstaaten

  • Herangehensweise bei transnationalen Restrukturierungen

  • Rolle Europäischer Betriebsräte beim Abschluß internationaler Rahmenabkommen.


 

Neues Papier zu transnationalen Betriebsvereinbarungen

 

 

Im Mai 2006 hatte eine Expertengruppe im Auftrag der Europäischen Kommission eine Studie über transnationale Kollektivvereinbarungen erarbeitet (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006). Zu diesem Thema legte die Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit am 2. Juli 2008 zwei neue Papiere vor. Das Arbeitsdokument mit dem Titel "Die Rolle der transnationalen Betriebsvereinbarungen im Rahmen der zunehmenden internationalen Integration" wird ergänzt durch eine umfassende Auswertung vorliegender Vereinbarungen. Die Dokumente liegen nur in englischer Sprache vor:

  10. Interessante Webseiten
 
 

Europäischer Betriebsrat der Deutschen Bahn

Die wichtigsten Informationen zur Arbeit des EBR der Deutschen Bahn sind jetzt auf einer Webseite des Unternehmens abrufbar. Dort können Berichte über Sitzungen, ein Überblick über Ausschüsse und Struktur des EBR sowie Gesetze und Dokumente abgerufen werden.


Soziale Verantwortung der Zuckerindustrie

Diese Webseite ist ein Gemeinschaftsprojekt der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände auf europäischer Ebene der Zuckerindustrie. Sie enthält Informationen über die soziale Verantwortung der Unternehmen in dieser Branche, über EU-Hilfen bei Umstrukturierungen, gemeinsame Erklärungen der Sozialpartner und branchenspezifische Wirtschaftsstatistiken in drei Sprachen.


Gewerkschaftliche Webseite für Mærsk

Für die Gewerkschaften bei A.P. Møller-Mærsk, dem weltweit größten Transportunternehmen mit Sitz in Kopenhagen und Schwerpunkten in der Container-Verschiffung wie auch in der Hafenlogistik, hat die Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) eine eigene Webseite eingerichtet. Dort finden sich Informationen über die weltweiten Arbeitsbedingungen, aktuelle Meldungen, Berichte und Dokumente zum Download.


EU-Projekt zur Zukunft der Arbeitsbeziehungen

Mit dem EU-geförderten Projekt ZAUBER ("Zukunft von Arbeitsbeziehungen und Arbeit in Europa") versucht die Bildungsvereinigung Arbeit und Leben in Osnabrück die Debatte mittels Workshops und Veranstaltungen anzuregen. Schwerpunkte sind die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen, die europäische Tarifpolitik und Perspektiven der Arbeitsbeziehungen in Mittel- und Osteuropa.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

  11. Neue Publikationen
 
 
Englisch-Wörterbuch für Betriebsräte

Der DGB-Saar hat nach einem Glossar Deutsch - Französisch (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007) jetzt auch ein Wörterbuch Deutsch - Englisch vorgelegt. Es enthält ein Spezialvokabular, das insbesondere für Betriebsräte und Gewerkschaften von hohem Nutzwert ist und sich in dieser komprimierten Form in allgemeinen Wörterbüchern nur selten findet.

Jacques Bister/Marcel Mansfeld/Christine Parkin

Wortschatz für die Gewerkschaftsarbeit

Deutsch - Englisch, Englisch - Deutsch

Saarbrücken 2008, 84 Seiten, € 10,70


Ländervergleich zur Betriebsverfassung

Welche Rechte haben meine Kollegen im Euro-Betriebsrat in ihrem Heimatland, wenn sie die Arbeitsbedingungen im Betrieb regeln wollen oder mit Umstrukturierungen konfrontiert sind? Solche Fragen stellen sich viele EBR-Mitglieder. Antworten finden sie in dieser Broschüre der Hans-Böckler-Stiftung vom April 2008. Vorgestellt werden darin fünf EU-Länder nicht nur hinsichtlich der aktuell geltenden Regeln zur Betriebsverfassung, sondern auch mit einem ausführlichen historisch-sozialen Rückblick.

Claudia Schippmann

Betriebliche Mitbestimmungskulturen in Großbritannien, Spanien, Schweden, Frankreich und Ungarn

Düsseldorf 2008, 166 Seiten, ISBN 978-3-86593-086-6, € 18,-

Wer es etwas ausführlicher mag, kann auch auf die Dissertation von Werner Altmeyer zurückgreifen.


Nokia und die Folgen

Im Juli 2008 veröffentlichte die Hans-Böckler-Stiftung ein Gutachten, das sie nach der Entscheidung von Nokia zur Schließung seines Werks für Mobiltelefone in Bochum (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008) in Auftrag gegeben hatte. Prof. Dr. Ulrich Zachert untersucht darin, wie zeit- und kostenintensiv eine solche Stillegung in sieben anderen EU-Ländern wäre und vergleicht dies mit der rechtlichen und praktischen Situation in Deutschland. Die Broschüre enthält auch zwei Länder-Fallstudien über Massenentlassungen in Schweden und in den Niederlanden. Als Fazit schlägt der Autor vor, die Informations- und Anhörungsrechte der Europäischen Betriebsräte zu Vetorechten auszubauen.

Ulrich Zachert

Verfahren und Kosten von Betriebsverlagerungen in ausgewählten europäischen Ländern

Düsseldorf 2008, 70 Seiten, ISBN 978-3-86593-098-9, € 10,-


Gewerkschaftliche Antworten auf die Globalisierung

Dieses im November 2007 von Verena Schmidt vom Arbeitnehmerbüro der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) herausgegebene Buch bündelt die Arbeit gewerkschaftlicher Aktivisten und Wissenschaftler des globalen gewerkschaftlichen Netzwerkes GURN (Global Union Research Network). Das Buch gibt einen wertvollen Überblick über gewerkschaftliche Strategien angesichts der Globalisierung. Die Autoren informieren umfassend über die Sozialpartnerschaft auf globaler Ebene, globale Wertschöpfungsketten, Sweatshops und Erfahrungen aus verschiedenen Ländern (z. B. Brasilien, Bulgarien, Karibik, Kolumbien, Indien, Polen, Großbritannien, Türkei und Südafrika). Das Buch liegt nur in englischer Sprache vor.

Verena Schmidt (Hrsg.)

Trade Union Responses to Globalization

A review by the Global Union Research Network

Genf 2007, 218 Seiten, ISBN 978-92-2-119860-4, € 20,-

  12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         Beispiele aus unserer Arbeit

 

Zusammenarbeit der Airbus-Betriebsräte

 

Interkulturelle Kommunikation bei grenzüberschreitenden Kontakten von Betriebsräten birgt eine Reihe von Stolpersteinen, die eine gemeinsame Strategie insbesondere bei Restrukturierungen erheblich erschweren können. An der Universität Hamburg läuft derzeit unter Leitung von Prof. Dr. Ulrich Zachert ein Studienprojekt zu Airbus, in dessen Rahmen das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" Unterstützung liefert.

 


 

Bombardier: deutsche Beteiligungsrechte im internationalen Konzern

 

Die deutsche Bahnindustrie ist national und international erfolgreich, nimmt eine technologische Spitzenposition ein und hat die Umbrüche der letzten Jahre gut bewältigt. Nach zahlreichen Einschnitten sind gegenwärtig keine Standortschließungen oder Massenentlassungen mehr geplant. Auch im Heimatmarkt stehen jetzt Investitionen an und Struktureffekte im Güterverkehr wirken sich positiv aus, Auslandsmärkte sind und bleiben jedoch überlebenswichtig.

 

Vor diesem Hintergrund wollte sich der Gesamtbetriebsrat des Schienenfahrzeugbauers Bombardier am 28. Mai 2008 bei einer Betriebsräteversammlung in Bautzen vorausschauend mit der Gestaltung und Durchsetzung von deutschen Beteiligungsrechten im internationalen Konzern beschäftigen. Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" gab einen Überblick über aktuelle EBR-Gerichtsurteile mit Auswirkungen auf die Arbeit deutscher (Gesamt)Betriebsräte.


 

tesa klebt Europa-Mitbestimmung

 

Für den Konzernbetriebsrat kam die Ankündigung aus heiterem Himmel: der Hamburger Klebstoffhersteller tesa wandelt sich in eine Europäische Gesellschaft (SE) um. Am 24. April 2008 beschloß dies der Aufsichtsrat gegen die Stimmen der beiden Arbeitnehmervertreter. In Deutschland hat tesa etwa 1.950 Beschäftigte und würde aufgrund guter Auftragslage vermutlich bald in die paritätische Mitbestimmung hineinwachsen. Vor diesem Hintergrund haben Prof. Dr. Ulrich Zachert und Dr. Werner Altmeyer die Beratung der Arbeitnehmerseite übernommen. In einer Klausurtagung am 9. und 10. Juni 2008 wurden von den deutschen Betriebsräten gemeinsam mit der IG BCE vorläufige Eckpunkte für die bevorstehenden Verhandlungen ausgearbeitet.


 

Deutsch-niederländische Konferenz zur Mitbestimmung

 

Im Tagungszentrum Remonstrantse Kerk der Rijksuniversiteit Groningen (Foto) kamen am 19. Juni 2008 Wissenschaftler, Rechtsanwälte und Betriebsräte zusammen, um über aktuelle Trends der Mitbestimmung in Europa zu diskutieren. Im Zentrum der gemeinsam mit der Universität Oldenburg durchgeführten Tagung standen sowohl die Europäischen Betriebsräte wie auch die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Für das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" resümierte in der traditionsreichen niederländischen Universitätsstadt Dr. Werner Altmeyer die aktuelle Debatte um die Fortentwicklung der EBR-Arbeit.

 


ver.di/GPA-Newsletter: Ausgabe 1/2008

Am 25. April 2008 ist eine weitere Ausgabe des deutsch-österreichischen EBR-Newsletters von ver.di und GPA erschienen, der sich vor allem mit der Revision der EBR-Richtlinie beschäftigt. Weitere Themen sind RWE, Fresenius, Thomas Cook, die Vienna Insurance Group, Europäische Betriebsräte im Einzelhandel, Proteste bei Novartis, ein Länderschwerpunkt zu Italien, Web- und Literaturtipps und Veranstaltungshinweise. Der Newsletter wird vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet.


Anforderungen an eine zeitgemäße Betriebspolitik

Angesichts von grenzenloser Standortkonkurrenz, Outsourcing, Offshoring, verschwommenen Betriebsgrenzen und dezentraler Tarifpolitik stellen sich neue Anforderungen an den Betriebsrat. Der Arbeitskreis Arbeit - Betrieb - Politik der Friedrich-Ebert-Stiftung will auf einer Konferenz in Berlin am 25. November 2008 mit Arbeitnehmervertretern, Wissenschaftlern und Politikern über eine Reformagenda zur Mitbestimmung diskutieren.

Dabei soll auch der Blick auf die europäische Ebene eine Rolle spielen. Aus diesem Grund wird Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" als Keynote-Speaker über vernetzte, internationale Betriebsratsarbeit referieren. Weitere Beiträge werden von Ralf-Peter Hayen, Referatsleiter betriebliche Mitbestimmung beim DGB-Bundesvorstand, Prof. Dr. Thomas Blanke von der Universität Oldenburg und Andrea Nahles, stellvertretende Parteivorsitzende der SPD, erwartet.

  13. Aktuelle Seminartermine
 
 

Für die folgende Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:

 

Betriebsratstätigkeit in Europa – Der Euro-Betriebsrat (EBR)

  • Arbeit ohne Grenzen – Der Weg zum Europäischen Betriebsrat

    16. – 19.09.2008 in Frankfurt am Main

     

  • EBR für Profis – Vertiefungs- und Auffrischungskurs

    03. – 07.11.2008 in Berlin


 

Europa für Gewerkschaftssekretäre der IG Metall

Institutionen – Politikfelder – Europäische Betriebsräte

13. – 15.10.2008 in Bad Orb

 

Hamburger Fachtagung für Europäische Betriebsräte

Die neue EBR-Richtlinie – Was kommt da auf uns zu?

26.01.2009 in Hamburg          → weitere Infos zu dieser Fachtagung

 


 

Workshops der ver.di-Bundesverwaltung

 

Die Revision der EBR-Richtlinie

17. – 19.06.2009 in Berlin

Grundlagenwissen und Praxis der EBR-Arbeit

02. – 04.09.2009 in Berlin

 


 

Inhouse-Veranstaltungen

Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Carmen Bauer, Bernhard Stelzl, Ulrich Zachert, Reingard Zimmer

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 10.625 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 1.253 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 937 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

Hier können Sie die EBR-News beziehen oder abmelden.

 

Wir freuen uns über Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.

Bitte schreiben Sie uns: info@euro-betriebsrat.de