10. Juli 2009  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 2 / 2009 der EBR-News.

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"

informiert Sie rund um den Europäischen Betriebsrat und angrenzende Themen.

 

Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

Weitere Ausgaben finden Sie im Newsletter-Archiv.

 

Zum Ausdrucken können Sie diese Ausgabe der EBR-News als pdf-Datei downloaden.

 

 

This newsletter in English

This newsletter in English

This newsletter in English Cette newsletter en français

 

  1. Neue EBR-Richtlinie in Kraft getreten
 
 

Nach mehr als fünf Jahren ist das Verfahren zur Revision der EBR-Richtlinie seit dem 5. Juni 2009 abgeschlossen. Obwohl bereits im Dezember 2008 politisches Einvernehmen hergestellt war (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008), führten Übersetzungsprobleme zu einer weiteren Verzögerung. Die Beschlußfassung im Ministerrat fand dann am 23. April 2009 statt. Erneut enthielt sich die britische Regierung der Stimme, alle anderen EU-Regierungen stimmten zu.

 

Am 6. Mai 2009 unterzeichnete das Europäische Parlament die neue Richtlinie und am 16. Mai 2009 wurde sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Zwanzig Tage später, also am 5. Juni 2009, trat sie offiziell in Kraft. Sie gilt in allen Ländern des Europäischen Binnenmarktes, also im Vereinigten Königreich genauso wie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Die Schweiz ist formal ausgeschlossen. Kroatien und die Türkei werden die neue Richtlinie am Tag ihres Beitrittes zur EU in die nationale Rechtsordnung übernehmen.

Jetzt tickt die Uhr: Übergangsfrist bis Juni 2011

 

Viele EBR-Mitglieder haben auf diesen Tag lange gewartet. Die verbesserten Regeln gelten aber nicht automatisch, sondern müssen in die bestehenden EBR-Vereinbarungen integriert werden. In einigen wenigen Unternehmen ist dies schon erfolgt, Beispiele hierzu finden sich in diesem Newsletter. Für alle anderen Unternehmen gilt: Während der Gesetzgeber seine Arbeit zunächst einmal erledigt hat, fängt die Arbeit für die Betriebsräte jetzt an. Es empfiehlt sich, die zweijährige Übergangsfrist nicht bis zum letzten Tag auszuschöpfen und unverzüglich mit der Arbeit zu beginnen.

 

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Vereinbarungen nach Artikel 13: Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten.

  • Vereinbarungen nach Artikel 6: Es ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt, ob und an welchen Stellen die neue EBR-Richtlinie automatisch greift. Die Gewerkschaften vertreten hier unterschiedliche Positionen. Daher läßt der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) gerade ein Rechtsgutachten erstellen. Um sicher zu gehen, empfiehlt sich eine genau überlegte, qualifizierte Nachverhandlung, wobei die neue Richtlinie als Mindestnorm gelten sollte.

  • EBR kraft Gesetz: Hier gelten die neuen Bestimmungen ab Juni 2011 automatisch.

Zunächst ist eine genaue Analyse jedes Einzelfalls erforderlich. Die Experten des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" stehen gerne zur Verfügung.

 

  2. Euro-Betriebsräte analysieren die neue Rechtslage
 
 

Konferenz zur neuen EBR-Richtlinie in Italien

Am 7. und 8. Mai 2009 fand in Rom eine deutsch-italienische Konferenz für Europäische Betriebsräte statt, die vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" gemeinsam mit dem italienischen Institut IRES und der Friedrich-Ebert-Stiftung organisiert wurde. Etwa 50 Teilnehmer aus Betrieben und Gewerkschaften diskutierten die neue Rechtslage u. a. mit Evelyne Pichot von der Europäischen Kommission in Brüssel und Prof. Dr. Ulrich Zachert von der Universität Hamburg. Für italienische Arbeitnehmervertreter war dies die allererste Gelegenheit, sich nach Verabschiedung der EBR-Richtlinie hierüber genauer zu informieren.

 

Am zweiten Konferenztag wurden die interkulturellen Probleme bei der Gründung eines Europäischen Betriebsrates anhand von zwei Beispielen diskutiert. Je ein deutscher und ein italienischer Referent beleuchtete die Hintergründe in der Bankengruppe UniCredit (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007) und im Zementkonzern Buzzi Unicem (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008). In beiden Fällen gab es zuvor eine deutsch-italienische Firmenfusion.

 


 

Workshop der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin

 

Vom 17. bis 19. Juni 2009 fand im ver.di-Bildungszentrum Berlin ein Workshop zur neuen EBR-Richtlinie statt. Geleitet wurde er von Frank Siebens, EBR-Koordinator in der Abteilung Mitbestimmung, und Dr. Reingard Zimmer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" (Foto). Neben Informationen zur neuen Rechtslage und über relevante Gerichtsurteile stand ein intensiver Austausch über die Arbeit in den einzelnen EBR-Gremien im Mittelpunkt. Bestehende Vereinbarungen wurden im Hinblick auf die Neuerungen der Richtlinie unter die Lupe genommen und Möglichkeiten der Neuverhandlung aufgezeigt. Beispiele von "best practice“ sowie Tipps zur Verbesserung der eigenen Arbeit rundeten das Angebot ab.

 


 

Konferenz zur neuen EBR-Richtlinie in Belgien

 

Auch in Lüttich fand eine Konferenz zur neuen EBR-Richtlinie statt, die vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" gemeinsam mit der belgischen Stiftung FAR und dem Gewerkschaftsbund FGTB initiiert worden war. Etwa 40 Arbeitnehmervertreter, darunter viele Betriebsräte aus multinationalen Unternehmen Walloniens, konnten sich am 22. und 23. Juni 2009 dort aus erster Hand informieren. Die Präsentationen der Referenten stehen im Internet zum Download zur Verfügung.

 


 

Inhouse-Veranstaltungen zur neuen EBR-Richtlinie

 

Am 9. und 10. Juni 2009 kam der Europäische Betriebsrat von Shell zu seiner halbjährlichen Plenartagung in Warschau zusammen. Gemeinsam mit Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" überlegten die Delegierten, wie die ausgeprägten EBR-Aktivitäten des Mineralölkonzerns in die vorhandene EBR-Vereinbarung integriert und der neuen EBR-Richtlinie ausreichend Rechnung getragen werden kann. Shell verfügt seit 1996 über einen EBR.

 

Auch die Mitglieder des Europäischen Forums von GlaxoSmithKline ließen sich in ihrer Plenarsitzung vom 17. bis 19. Juni 2009 am Sitz des Pharmakonzerns in London von Dr. Werner Altmeyer über die neue Rechtslage informieren. Diskutiert wurden Schlüsselaspekte, die zu einem Upgrade der Vereinbarung notwendig erscheinen. Das "European Employee Consultation Forum" war 2001 gebildet worden. In den beiden Vorgängerfirmen hatte es zuvor ab 1997/98 Europäische Foren gegeben.

 


 

Workshop zur Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen

 

Viele Arbeitnehmervertreter bereiten sich derzeit auf die Neuverhandlung ihrer EBR-Vereinbarung vor und möchten sich gerne mit Fachleuten und Kollegen aus anderen Unternehmen austauschen. Aus diesem Grund bieten wir vom 12. bis 14. Oktober 2009 einen Workshop im Schloßhotel Montabaur an, um die anstehenden Kernpunkte im Detail zu diskutieren. Hauptreferent ist Prof. Dr. Wolfgang Däubler. Deutsche Betriebsratsmitglieder können nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes teilnehmen.

  3. EBR-Vereinbarungen werden aktualisiert
     

 

Französischer Energiekonzern jetzt in der EBR-Spitzengruppe

 

Am 6. Mai 2009 wurde in Paris eine EBR-Vereinbarung zwischen den 34 Mitgliedern des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) und der zentralen Leitung von Gaz de Franze Suez unterzeichnet. Sie spiegelt die langjährigen Erfahrungen der beiden Europäischen Betriebsräte wider und ist europaweit ein Meilenstein, insbesondere hinsichtlich der Unterrichtungs- und Anhörungsrechte.

 

Die 65 EBR-Mitglieder des im Juli 2008 nach einer umstrittenen Fusion entstandenen Unternehmens kommen zweimal jährlich zusammen, die 14 Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses tagen monatlich. Sie vertreten 200.000 Arbeitnehmer in den Sparten Energie, Wasser, Abfallbeseitigung und energienahe Dienstleistungen in 21 Ländern. Für drei Sparten gibt es Arbeitsgruppen innerhalb des EBR, die jeweils zweimal jährlich tagen. Die Arbeitnehmervertreter können auch Arbeitsgruppen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und weiteren Themen bilden. Jedes EBR-Mitglied hat Anspruch auf fünf Schulungstage pro Jahr und ein Zutrittsrecht zu allen Standorten in Europa, pro Jahr sind insgesamt 35 Werksbesuche erlaubt. Der spanische Wasserkonzern Agbar ist durch Beobachter vertreten. Bei Agbar wird derzeit noch über die Bildung eines eigenständigen EBR verhandelt (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007).

 

Die außerordentlich weitreichenden EBR-Rechte sind nur durch die Vorgeschichte zu erklären. Der Europäische Betriebsrat von Gaz de France hatte die Fusion nämlich durch ein Gerichtsverfahren für anderthalb Jahre blockiert und in dieser Zeit einen transnationalen Interessenausgleich durchgesetzt (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008).


 

Fährgesellschaft integriert neue EBR-Richtlinie

 

Für die Reederei Stena Line wurde am 12. Mai 2009 am Unternehmenssitz in Göteborg eine aktualisierte EBR-Vereinbarung nach schwedischem Recht unterzeichnet. Die Definition von Unterrichtung und Anhörung orientiert sich wörtlich an der neuen EBR-Richtlinie. Wenn EBR-Mitglieder gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen, haben sie zukünftig erst nach Rücksprache mit dem EBR mit Konsequenzen zu rechnen. Zuvor konnte der Arbeitgeber darüber alleine entscheiden. Die Größe des 1996 gegründeten EBR bleibt unverändert bei 15 Delegierten aus acht Ländern. Das Unternehmen betreibt Fährverbindungen auf Nord- und Ostsee sowie in der Irischen See.

 


 

Neue EBR-Vereinbarung von Protesten überschattet

 

Am 20. Mai 2009 fand in Paris die "Zusammenkunft zum europäischen Sozialdialog von Saint-Gobain" statt, so der Name des 1988 gegründeten EBR. Das Unternehmen stellt Glas und Baustoffe her und gehört zu den zehn größten Industriekonzernen in Frankreich. Die neue Vereinbarung übernimmt die Definition von Unterrichtung und Anhörung aus der neuen EBR-Richtlinie und verbessert die Arbeitsbedingungen des engeren Ausschusses. Es handelt sich um die siebte Ergänzung des immer noch gültigen Textes aus dem Jahre 1992. Während drinnen die EBR-Vereinbarung aktualisiert wurde, gab es vor dem Tagungsgebäude gewerkschaftliche Proteste gegen die Stellenstreichungen in mehreren Ländern.


 

Französischer Versicherungskonzern schreibt EBR-Rechtsgeschichte

 

Am 29. Juni 2009 wurde erstmals in der Geschichte der Europäischen Betriebsräte eine EBR-Vereinbarung nicht mehr nach nationalem, sondern nach EU-Recht geschlossen (auf dem Foto die Unterzeichnung in Paris). Während für Streitigkeiten aus der EBR-Vereinbarung des Versicherungskonzerns Axa bisher die französischen Arbeitsgerichte zuständig waren, sind es mit Inkrafttreten der neuen EBR-Vereinbarung am 1. Dezember 2009 die europäischen Institutionen und damit auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Dieser Schritt stellt eine völlig neue Qualität in der EBR-Rechtsgeschichte dar und wird sicher Vorbild für viele andere Unternehmen sein.

 

Auf diesem Wege können rechtliche Unsicherheiten bei der Durchsetzung der Ansprüche auf Unterrichtung und Anhörung, wie sie in manchen Ländern (z. B. in Großbritannien oder Deutschland) bestehen, zukünftig europaweit einheitlicher gelöst werden. Ein Großteil der bisher ergangenen Urteile in EBR-Fragen wurde von französischen Gerichten gefällt, sie haben formal nur Gültigkeit in Frankreich. Der Europäische Gerichtshof wurde nur im Vorfeld der EBR-Gründung in drei Fällen eingeschaltet, aber noch nie bei der Durchsetzung der Rechte eines bereits bestehenden EBR.

Die Inhalte der neuen Vereinbarung

 

Der 1996 gegründete EBR orientiert sich zukünftig an den Regeln der neuen EBR-Richtlinie. Er wird auf 50 Mitglieder aus 18 Ländern verkleinert, die sich zweimal jährlich treffen (darunter 14 Sitze für Frankreich, zehn für Großbritannien, sieben für Deutschland) und einen Schulungsanspruch von einem Tag pro Jahr haben. Er verliert die zusätzlichen zehn Mandate, die nach dem Aufkauf für die schweizerische Versicherung Winterthur reserviert waren (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006).

 

Nach französischen Gepflogenheiten übt der Vorstandsvorsitzende von Axa den EBR-Vorsitz aus, auch der stellvertretende Vorsitz liegt beim Arbeitgeber. Dem geschäftsführenden Ausschuß gehören neben diesen beiden Spitzenmanagern zehn Arbeitnehmervertreter an, davon kommen fünf nicht aus Frankreich. Sie treffen sich monatlich. Der EBR verfügt über ein eigenes Budget von 90.000 € pro Jahr. Bestandteil der neuen EBR-Vereinbarung sind auch die Grundsätze zum sozialen Dialog bei Umstrukturierungen, die im April 2005 zwischen EBR und zentraler Leitung vereinbart wurden (siehe Bericht in den EBR-News 2/2005). Die folgenden Texte sind nur in englischer Spache verfügbar:

  4. Aktuelle Gerichtsurteile
      

 

Continental-Betriebsrat verliert Rechtsstreit wegen unklarer EBR-Vereinbarung

 

Am 21. April 2009 entschied das Landgericht Saargemünd in Lothringen (Foto), daß die Schließung des Continental-Reifenwerks Clairoix in der Picardie mit über 1.100 Beschäftigen rechtmäßig ist. Nach Auffassung des Gerichts hat die zentrale Leitung in Hannover weder französisches Arbeitsrecht noch die EBR-Vereinbarung verletzt. Der Reifenhersteller hatte 1992 als eines der ersten deutschen Unternehmen ein Euro-Forum gebildet. Nach der Übernahme durch das Metallunternehmen Schaeffler konnten die Gewerkschaften IG BCE und IG Metall im August 2008 eine Standortsicherung bis 2014 aushandeln (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008), gegen die in mehreren Ländern verstoßen wird.

 

Der französische Gesamtbetriebsrat beklagte, daß die Entscheidung zur Werksschließung am 11. März 2009 einseitig verkündet wurde, ohne daß ein Anhörungsverfahren hierauf noch Einfluß nehmen konnte. Die zentrale Leitung argumentierte vor Gericht, ihre Pläne seien von der Presse falsch interpretiert worden und es gebe keine Verpflichtung, den EBR vor den französischen Betriebsräten zu beteiligen. Der Richter stellte fest, daß alle vorgeschriebenen Anhörungsverfahren in Gang seien und die Werksschließung deshalb nicht gestoppt werden könne. Entscheidende Frage war die Reihenfolge der Anhörung: steht der Europäische oder der nationale Betriebsrat bei transnationalen Fragen an erster Stelle? Die EBR-Vereinbarung von Continental macht dazu keine klare Aussage, daher fehlte den Klägern das entscheidende Argument. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer gut formulierten EBR-Vereinbarung. Nach der Urteilsverkündung kam es zu Ausschreitungen.

Zwei Tage später, am 23. April 2009, fand eine vom Europäischen Betriebsrat organisierte deutsch-französische Demonstration in Hannover vor der Hauptversammlung des Unternehmens statt.

 

EBR-Präsidium tagte in aufgeheizter Atmosphäre in Frankreich

 

Während am 6. Mai 2009 das Präsidium des EBR in Saargemünd tagte, besetzten französische Arbeiter das Werk. Der Europäische Betriebsrat versuchte zu vermitteln, reagierte "besorgt" auf die Ereignisse und zeigte sich befremdet, als das Management "Hals über Kopf das Werk verläßt". Für die zentrale Leitung, die einen sozialpartnerschaftlichen Umgang mit deutschen Betriebsräten und die gesetzliche Friedenspflicht gewohnt ist, war der Boden in Frankreich wohl zu heiß geworden. Sie flüchteten über die wenige Kilometer entfernte Grenze auf sicheres deutsches Betriebsverfassungsgebiet.

Eine Sitzung des französischen Gesamtbetriebsrates von Continental, der ursprünglich in Reims in der Champagne tagen sollte, wurde kurzfristig vom Arbeitgeber nach Nizza verlegt. Die Stimmung an der französischen Riviera war weniger gereizt als in dem durch Proteste aufgewühlten Nordfrankreich.

Auch die Sitzung des Betriebsrates im Werk Clairoix machte dem Arbeitgeber Sorgen, denn als Vorsitzender muß er laut Gesetz einmal monatlich hierzu einladen und persönlich Rede und Antwort stehen. Angesichts drohender Proteste durch die aufgebrachte Belegschaft fragte die Werksleitung beim französischen Arbeitsministerium an, ob die Sitzung als Videokonferenz stattfinden könne. Am 6. Juni 2009 konnte schließlich unter Vermittlung der französischen Regierung ein Sozialplan für das Werk Clairoix geschlossen werden, der eine Abfindung von 50.000 € pro Person vorsieht.

Radikalisierung in Frankreich auch in anderen Unternehmen

 

Die Belegschaft einer seit 1520 existierenden Papierfabrik in der Provence wurde am 17. April 2009 vom europäischen Geschäftsführer des US-Konzerns Schweitzer-Mauduit über die bevorstehende Schließung informiert - aus Angst vor Entführung per Videokonferenz aus dem nahen Avignon. Der örtliche Betriebsrat des US-Baumaschinenherstellers Caterpillar in den französischen Alpen weigerte sich, an einer Videokonferenz teilzunehmen, obwohl das Arbeitsgericht Graswalde dies am 27. April 2009 ermöglicht hatte. Die aufgebrachte Belegschaft nahm die Geschäftsführer als Geiseln. Am Ende zahlte Caterpillar den Lohn für drei Streiktage, an denen die Manager gefangen gehalten waren.


 

Streikrecht als Teil der Koalitionsfreiheit gestärkt

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschied am 21. April 2009 über eine Klage aus der Türkei. Das Urteil definiert das Recht auf Tarifverhandlungen und das Streikrecht als integralen Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf das EU-Beitrittsland am Bosporus, sondern auf alle EU-Länder (siehe Länderbericht Türkei in den EBR-News 2/2007).

 

Während der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mehrfach Streikrecht und Niederlassungsfreiheit gegeneinander auszuspielen versuchte und die Koalitionsfreiheit damit teilweise schwächte (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007), gilt das neue Urteil aus Straßburg als Erfolg der Gewerkschaften. In Zukunft zählt das Streikrecht zu den Menschenrechten, nicht nur gegenüber einem repressiven Staatsapparat in der Türkei, sondern auch in EU-Ländern mit allzu wirtschaftsliberaler Ausrichtung.


 

Arbeitsgericht Hamburg bestätigt Anspruch auf EBR-Schulung

 

Erstmals hat ein deutsches Arbeitsgericht den Schulungsanspruch von Betriebsräten zum Thema EBR bestätigt. Am 13. Mai 2009 entschied das Arbeitsgericht Hamburg, daß der Betriebsrat der Buchhandelskette Stilke sich vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" schulen lassen kann. Er verlangt seit Jahren von der zentralen Leitung in der Schweiz vergeblich die korrekte Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008).

  5. Gründung von Europäischen Betriebsräten
 
 

Geschäftskundensparte von Verizon mit eigenem EBR

 

Verizon Business, eine Tochter der US-Telefongesellschaft Verizon, bietet für Geschäftskunden und Behörden Kommunikationsdienstleistungen an und beschäftigt in Europa 4.700 Menschen in 20 Ländern, davon fast die Hälfte in Großbritannien. Nach Unterzeichnung einer EBR-Vereinbarung auf der Grundlage britischen Rechts zwischen der zentralen Leitung und den 15 Mitgliedern des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) fand die konstituierende Sitzung des Europäischen Betriebsrates vom 17. bis 19. März 2009 in Reading bei London statt. Er besteht aus gewählten Arbeitnehmervertretern aus EU-Ländern, Norwegen und der Schweiz, Managementvertreter gehören ihm nicht an. Geleitet wird er von einem geschäftsführenden Ausschuß aus drei Mitgliedern. Die Initiative zur EBR-Gründung ging von den Betriebsräten in Frankreich und den Niederlanden aus.


 

Hersteller von Getränkeautomaten gründet EBR

 

Am 8. April 2009 wurde in Bergamo für die rund 1.800 Beschäftigten von N & W Global Vending eine EBR-Vereinbarung nach italienischem Recht unterzeichnet. Sie orientiert sich noch weitgehend an der alten EBR-Richtlinie. Den Ort der jährlichen Sitzung legt die zentrale Leitung fest, sie kann um einen Schulungstag verlängert werden. Jedes EBR-Mitglied erhält neben der Teilnahme an den Sitzungen pro Quartal acht Stunden Freistellung. Die Produktionsstätten befinden sich in Italien (vier Sitze im EBR) und Dänemark (zwei Sitze), Vertriebsniederlassungen gibt es in Österreich, Frankreich, Deutschland, Polen, Spanien und Großbritannien (je ein Sitz).


 

Französischer Automobilzulieferer gründet EBR kraft Gesetz

 

Im Jahre 2003 wurde aus Deutschland und Frankreich der Antrag zur Bildung eines Europäischen Betriebsrates für die Lisi-Gruppe gestellt, doch erst im März 2005 kam das BVG zur ersten Sitzung zusammen. Diese Verzögerung verstößt gegen die Fristen der EBR-Richtlinie, die hierfür lediglich sechs Monate vorsieht. Doch das Management ließ auch die dreijährige Verhandlungsdauer verstreichen, die 2006 endete. Für den 28. April 2009 wurde schließlich zur ersten Sitzung eines EBR kraft Gesetz eingeladen. Der EBR vertritt Arbeitnehmer in Frankreich, Deutschland, Spanien, Tschechien und Großbritannien, weltweit hat die Gruppe 3.000 Beschäftigte. Die Situation bei Lisi erinnert stark an die Situation beim Call-Center-Betreiber Transcom WorldWide (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008).

 


 

Dräger gründet EBR nach altem Recht

 

Am 11. Mai 2009 konstituierte sich das Dräger European Forum (DEF) am Konzernsitz in Lübeck. 6.000 europäische Beschäftigte des deutschen Unternehmens für Medizin- und Sicherheitstechnik werden künftig von neun Delegierten aus Deutschland, Spanien, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Irland und den Niederlanden bei grenzüberschreitenden Fragen vertreten. Der geschäftsführende Ausschuß besteht aus drei Mitgliedern. Mit einer jährlichen Sitzung von einem einzigen Tag Dauer bleibt die EBR-Vereinbarung weit hinter den heute üblichen Regeln vergleichbarer Unternehmen zurück. Zwar sind Schulungsmaßnahmen möglich, bei der Definition der Anhörungsrechte läßt sie sich aber noch von den unklaren Bestimmungen der alten EBR-Richtlinie leiten. Die Verhandlungen hatten im Februar 2007 begonnen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007)

Die Texte von zahlreichen EBR-Vereinbarungen stehen auf einer Download-Seite zur Verfügung.

 

  6. Europaweite Kollektivverträge
 
 

Belgischer IT-Dienstleister schließt Restrukturierungsabkommen

 

Am 9. April 2009 unterzeichnete die zentrale Leitung von Econocom mit dem Europäischen Betriebsrat sowie belgischen und französischen Gewerkschaften ein Abkommen, das eine Verlagerung von Geschäftsaktivitäten nach Marokko regelt. Bestandteil sind die Modalitäten der Unterrichtung und Anhörung wie auch die Abfindungen, die von zwei bis zehn Monatsentgelten reichen. Econocom beschäftigt in den BeNeLux-Ländern, Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien und im Vereinigten Königreich 2.300 Arbeitnehmer und hat seit 2007 einen Europäischen Betriebsrat.


 

Abkommen zur Gleichbehandlung und Antidiskriminierung

 

Am 14. Mai 2009 unterzeichnete der Europäische Betriebsrat der italienischen Bank UniCredit mit der zentralen Leitung in Mailand das zweite europaweit gültige Abkommen. Nachdem im Dezember 2008 bereits Grundsätze für die Aus- und Weiterbildung vereinbart wurden (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009), beinhaltet das Abkommen jetzt eine gemeinsame Erklärung zur Gleichbehandlung und zur Antidiskriminierung. Die Grundsätze sind Ergebnis einer Arbeitsgruppe aus je zwölf Vertretern der Personalleitung und des EBR. Die folgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:


 

Meilenstein für die Personalentwicklung in High-Tech-Unternehmen

 

Am 11. Juni 2009 wurde für die 56.000 Beschäftigen des französischen Elektronikkonzern Thales erstmals ein transnationales Abkommen unterzeichnet. Es erstreckt sich auf elf europäische Länder und hat die verbesserte berufliche Entwicklung der Arbeitnehmer zum Ziel. Während in vergleichbaren Abkommen anderer Unternehmen meist nur allgemeine Prinzipien definiert sind, hat Thales sich zu konkreten Zielen und einem Monitoring-Prozeß verpflichtet. Die Unterzeichnung in Paris erfolgte in Anwesenheit von Jacques Delors, dem ehemaligen Präsidenten der Europäischen Kommission.

 

Verhandlungsführer von Thales war dessen Arbeitsdirektor Yves Barou (Foto links), der seinerzeit im französischen Arbeitsministerium für das Gesetz zur Einführung der 35-Stunden-Woche verantwortlich war. Auf Arbeitnehmerseite unterzeichnetete der stellvertretende Generalsekretär des Europäischen Metallgewerkschaftsbundes, Bart Samyn (Foto rechts). Nach französischen Gepflogenheiten ist für Verträge immer die Gewerkschaft zuständig, während der Betriebsrat sich auf Unterrichtung und Anhörung beschränkt. Thales hatte im Dezember 2007 auch eine exzellente EBR-Vereinbarung abgeschlossen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008).

Französische Unternehmen geben die Richtung vor

 

Das Abkommen von Thales bestätigt die Tendenz, wonach solche transnationalen Vereinbarungen in der Praxis besonders häufig von französischen Konzernen geschlossen werden. Diese können daher eine europäische Entwicklung bereits in ihrer Frühphase maßgeblich prägen - so wie bereits in den Jahren vor 1994, der Verabschiedung der EBR-Richtlinie. Die heutige Philosophie von Information und Konsultation im Europäischen Betriebsrat ist daher stark von der französischen Betriebsverfassung inspiriert. Deutsche und insbesondere britische Unternehmen laufen der Entwicklung eher hinterher. Weitere herausragende französische Beispiele für transnationale Abkommen sind:

  7. Weltweite Rahmenabkommen
      
 

Norwegische Ingenieurgesellschaft gründet Weltbetriebsrat

 

Seit dem 1. Januar 2009 gibt es für die 9.000 Beschäftigten von Det Norske Veritas (DNV) in 100 Ländern ein "Global Employee Forum". DNV ist in den Bereichen Schiffsklassifizierung und Risikomanagment, z. B. für die Energiewirtschaft, tätig. Das Unternehmen verfügt nicht nur über einen Europäischen Betriebsrat, sondern hat auch vergleichbare Arbeitnehmerforen für Asien und Amerika gegründet. Der Weltbetriebsrat stellt jetzt die Verbindung her. Er besteht aus sieben Mitgliedern: zwei norwegische Vertreter, zwei weitere vom EBR entstandte europäische Vertreter, zwei asiatische Delegierte und einer für Amerika und Afrika.


 

Italienischer Stromversorger unterzeichnet zwei Abkommen

 

Am 27. April 2009 unterzeichneten die italienischen Gewerkschaften in Rom mit dem Energieunternehmen Enel ein Abkommen über die soziale Unternehmensverantwortung (CSR) und über eine Beobachtungsstelle zur Beschäftigungspolitik. Bei der Umsetzung des CSR-Abkommens soll der Europäische Betriebsrat, der erst im Dezember 2008 gegründet worden war (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008), eine wichtige Rolle spielen. Das Abkommen sieht ein jährliches Monitoring-Treffen vor.


 

Gewerkschaften bei Fiat gründen globales Netzwerk

 

Angesichts bevorstehender Restrukturierungen in weltweitem Maßstab trafen sich 30 Gewerkschaftsvertreter aus Fiat-Fabriken in der ganzen Welt (darunter aus Polen, Brasilien, Spanien, Serbien und der Türkei) vom 17. bis 19. Juni 2009 am Hauptsitz des Konzerns in Turin, um eine gemeinsame Strategie abzusprechen. Oberste Priorität hat für sie der Abschluß eines internationalen Rahmenabkommens mit der zentralen Leitung und die Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen.

  8. SE-Vereinbarungen vergrößern den Aufsichtsrat
 
 

Erstmals firmiert ein Energieunternehmen als SE

 

Seit dem 29. Mai 2009 firmiert E.ON Energy Trading in Düsseldorf als Europäische Gesellschaft (SE). Das Unternehmen steuert mit knapp 900 Beschäftigten den Strom- und Gashandel des gesamten E.ON-Konzerns in 45 Ländern weltweit.

 

Nach mehrmonatigen Verhandlungen wurde am 16. April 2009 eine Mitbestimmungsvereinbarung unterzeichnet, die neben der Bildung eines europaweiten SE-Betriebsrates auch die Besetzung des Aufsichtsrates regelt. Der SE-Betriebsrat tagt zweimal jährlich und besteht aus 13 Mitgliedern, davon entfallen sechs Sitze auf Deutschland, drei auf Großbritannien und je einer auf Bulgarien, Schweden, Polen und die Niederlande. Ihm steht ein Initiativrecht zum Abschluß transnationaler Vereinbarungen in Themenfeldern wie Weiterbildung, Chancengleichheit oder Arbeits- und Gesundheitsschutz zu. Der Aufsichtsrat wurde entgegen dem Trend bei SE-Umwandlungen vergrößert: zwar bleibt es bei einer Drittelbeteiligung, aber zukünftig sind vier Sitze für die Arbeitnehmerseite reserviert. Davon entfallen zwei auf Deutschland und je einer auf Großbritannien und Schweden. 


 

Bayerisches Familienunternehmen setzt Maßstäbe für die Metallindustrie

 

Am 8. Juni 2009 wurde in Marktheidenfeld für die 2.600 Beschäftigen von Warema nach nur zweimonatigen, konstruktiven Verhandlungen eine Vereinbarung zur Mitbestimmung in der zukünftigen SE unterzeichnet (Foto). Das Familienunternehmen ist als Marktführer für technische Sonnenschutzprodukte in fünf europäischen Ländern vertreten, weitere Auslandsniederlassungen sollen nach der SE-Umwandlung folgen.

 

Zwar bleibt es bei einer Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, aber die Anzahl der Sitze wird erhöht. Zum ersten Mal ermöglicht eine SE-Vereinbarung deren Urwahl durch die gesamte europäische Belegschaft. Der neue Europa-Betriebsrat verfügt über Rechte, die weit über die gesetzlichen Auffangregelungen hinausgehen. Zudem wird einmal jährlich in allen Niederlassungen, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, eine Belegschaftsversammlung durchgeführt. Der Europa-Betriebsrat hat ein Initiativrecht für transnationale Vereinbarungen und kann bei Streitigkeiten eine Schlichtungsstelle anrufen, die der deutschen Einigungsstelle nachgebildet ist.

 

Als Sachverständige waren Prof. Dr. Ulrich Zachert und Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" in Abstimmung mit der IG Metall an den Verhandlungen beteiligt.


 

Checkliste zur Verhandlung von SE-Vereinbarungen

 

In einem Beitrag für die Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" vom Mai 2009, der von Prof. Dr. Ulrich Zachert und Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitverfaßt wurde, kann der Ablauf der Verhandlungen über die SE-Vereinbarung beim Klebstoffhersteller tesa nachvollzogen werden (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008). Der Beitrag enthält darüber hinaus eine Checkliste zur SE-Umwandlung als wertvolle Orientierung für Besondere Verhandlungsgremien.


 

Erster Aufsichtsrat auf der Grundlage der Fusionsrichtlinie

 

Am 22. April 2009 wurde der Aufsichtsrat der Münchener Rück auf einer neuen Grundlage zusammengestellt. Für die Versicherungsgesellschaft gilt das deutsche Mitbestimmungsgesetz nicht mehr, da sie am 12. Dezember 2008 eine betriebliche Vereinbarung entsprechend der EU-Fusionsrichtlinie traf (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006). Die Münchener Rück ist das erste Unternehmen in Europa, das diesen Weg gewählt hat.

 

Das Verfahren ist ähnlich der Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE): zunächst wird ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) gebildet, das innerhalb von sechs Monaten Regeln über die Mitbestimmung mit der zentralen Leitung aushandelt. Der Unterschied zur SE besteht darin, daß ausschließlich über den Aufsichtsrat verhandelt wird. Für den EBR gilt das normale Verfahren nach EBR-Richtlinie. Deshalb kann es zwei parallel arbeitende Besondere Verhandlungsgremien geben: eines für den Aufsichtsrat und eines für den Europäischen Betriebsrat. Bei der Münchener Rück besteht der Aufsichtsrat wie bisher aus 20 Mitgliedern, davon zehn Vertreter der Arbeitnehmer (einer aus Spanien, alle anderen aus Deutschland). Einen EBR gibt es seit dem Jahr 2001 lediglich für die Tochtergesellschaft Ergo, nicht aber für die Holding.

  9. Neue Daten zur Mitbestimmung
 
 

Index ermöglicht Ländervergleich zum Niveau der Mitbestimmung

 

Welches Land in Europa hat ein vergleichsweise hohes oder niedriges Niveau von Mitbestimmung? Diese Frage haben Wissenschaftler des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) in Brüssel mit einem "European Participation Index" (EPI) beantwortet, der am 19. März 2009 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die Klassifizierung erfolgt anhand eines Punktesystems. Danach finden sich Länder mit starker Mitbestimmung vorwiegend im Norden und im Zentrum der EU, darunter Skandinavien, die Niederlande, Deutschland, Österreich und Frankreich. Den europäischen Spitzenwert belegt Schweden (siehe hierzu den Länderbericht in den EBR-News 4/2005). Deutschland erreicht nur Platz 7 aufgrund sinkender Tarifbindung und Mitgliederzahlen der Gewerkschaften.

 

Zu den Ländern mit schwacher Mitbestimmung gehören viele Mittelmeerländer, der angelsächsische Kulturkreis und praktisch ganz Osteuropa. Am Ende der Skala rangiert Litauen. Jede dieser beiden Ländergruppen repräsentiert etwa die Hälfte des wirtschaftlichen Gewichts der EU. Der Index liefert indirekt auch einen Hinweis darauf, in welchen Ländern tendenziell mit einer stärkeren oder eher schwachen Unterstützung für die Arbeit eines Europäischen Betriebsrates zu rechnen ist.

 

Alarmierend schlechte Werte für Großbritannien

 

Das geringste Niveau von Mitbestimmung in Westeuropa verzeichnet das Vereinigte Königreich, nur in Bulgarien und den drei baltischen Staaten ist die Beteiligung der Arbeitnehmer heute schwächer ausgeprägt als im Mutterland des Manchester-Kapitalismus. Britische Arbeitnehmer sind in weit stärkerem Maße der Willkür von Managern ausgesetzt als es für die EU typisch und akzeptabel ist. Da sich viele Länder in Mittel- und Osteuropa allmählich dem EU-Durchschnitt annähern, ist es nur eine Frage der Zeit, bis Großbritannien den letzten Platz in ganz Europa belegen wird.

 

Diese Situation lädt Unternehmen aus Ländern mit starker Mitbestimmung geradezu ein, britische Arbeitnehmer schlechter zu behandeln. Ein Beispiel ist das deutsche Verlagshaus Holtzbrinck: dessen Tochtergesellschaft Macmillan mußte 2007 als erstes Unternehmen in Großbritannien eine Strafe wegen Verstoßes gegen Minimalstandards zur Respektierung von Arbeiternehmervertretungen zahlen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007). Es kann auch nicht überraschen, daß solche Rahmenbedingungen die Arbeit britischer Euro-Betriebsräte erschweren. Sie haben oft schlechtere Bedingungen als Gremien in Kontinentaleuropa (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008). Folgende Dokumente liegen nur in englischer Sprache vor:


 

Aktuelle Zahlen zur Mitbestimmung in deutschen Aufsichtsräten

 

Am 17. Juni 2009 legte die Hans-Böckler-Stiftung neue Statistiken über die deutsche Mitbestimmung vor. Danach werden knapp 700 Unternehmen durch einen Aufsichtsrat überwacht, der je zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammengesetzt ist. Dies gilt ebenso für sieben Unternehmen in der Rechtsform der Europäischen Gesellschaft (SE). Unternehmen mit weniger als 2.000 Arbeitnehmern in Deutschland sind in dieser Statistik nicht enthalten. Sie verfügen über einen Aufsichtsrat, der sich nur zu einem Drittel aus Arbeitnehmern zusammensetzt.

  10. Interessante Webseiten
 
 

Blog für bedrohte IT-Belegschaft

Seit der Fusion der IT-Dienstleister Electronic Data Systems (EDS) und Hewlett-Packard (HP) im August 2008 kämpft die Belegschaft europaweit gegen den geplanten Arbeitsplatzabbau (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009). Im April 2009 haben die europäischen Gewerkschaftsföderationen UNI und EMB einen Blog ins Internet gestellt, um über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Für EDS Deutschland konnte am 3. Juli 2009 eine Lösung zur Begrenzung von Entlassungen erzielt werden.


Neue EBR-Plattform aus Italien

Mit finanzieller Unterstützung der EU haben Gewerkschaften aus Italien, Frankreich, Spanien, Rumänien und Bulgarien eine Plattform für Europäische Betriebsräte ins Internet gestellt, die "EBR-Brücke" (Pont des CEE). Sie liefert in drei Sprachen Hintergrundinformationen zum Download.


Polnische EBR-Webseite

Der Gewerkschaftsbund Solidarność hat eine Webseite für Europäische Betriebsräte in polnischer Sprache ins Internet gestellt. Neben Konferenzberichten und einem Downloadbereich mit EBR-Vereinbarungen gibt es auch übersetzte Meldungen aus den EBR-News.


Spanische Konzerne in Lateinamerika

Am 10. und 11. März 2009 traf sich in Panamá die vom spanischen Gewerkschaftsbund UGT unterstützte Arbeitsgruppe zur Beobachtung spanischer Konzerne in Lateinamerika. Die Aktivitäten und Dokumente sind auf einer neuen Webseite abrufbar, die sich vor allem mit Banken, Unternehmen der Telekommunikation und der Energiewirtschaft beschäftigt.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

 11. Neue Publikationen
 
 

Arbeitsbeziehungen und sozialer Dialog im Web 2.0

 

Seit Mai 2009 liegt die deutsche Übersetzung einer Studie über die Chancen und Risiken des Web 2.0 auf die Gewerkschaftsarbeit vor. Zunächst werden beispielhaft die Proteste des italienischen Betriebsrates von IBM im Second Life im Jahr 2007 dargestellt (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007), danach einige Werkzeuge des Web 2.0 erläutert und über positive Erfahrungen von Gewerkschaften weltweit berichtet. Auch die Nachteile sowie Auswirkungen am Arbeitsplatz sind Teil der Studie, die in vier Sprachen verfügbar ist.


 

Bestandsaufnahme über transnationale Rahmenabkommen

 

Im Juni 2009 ist ein neuer Bericht der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin erschienen, der sich mit transnationalen Rahmenabkommen auf globaler und europäischer Ebene beschäftigt. Die Autoren, zu denen auch Dr. Reingard Zimmer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-beriebsrat.de" gehören, untersuchen die Inhalte solcher Vereinbarungen und die Rolle Europäischer Betriebsräte. Der Bericht liegt nur in englischer Sprache vor.


 

Implementierung von Compliance- und Ethikrichtlinien

 

Viele Konzerne mit Stammsitz in den USA wollen ihre Ethikrichtlinie auch in Europa anwenden (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009). Derartige Verhaltenskodizes beschränken sich oft nicht auf die Art der Erbringung der Arbeitsleistung, sondern enthalten Verpflichtungen für das Verhalten der Beschäftigten, die weit in das Privatleben hineinreichen. Das Beispiel Wal-Mart verdeutlichte dies vor einigen Jahren. Europäische Betriebsräte, die sich mit dieser Thematik beschäftigen wollen, bietet das im Juni 2009 erschienene Buch umfassendes Hintergrundwissen über die Vereinbarkeit derartiger ethischer Leitsätze mit dem deutschen Arbeitsrecht.


 

Positive und negative Auswirkungen von Europäischen Betriebsräten

 

Dieses im Juni 2009 vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Brüssel publizierte Arbeitspapier geht einer bisher noch wenig untersuchten Frage nach: welchen Wohlfahrtseffekt hat die Existenz eines Europäischen Betriebsrates auf verschiedene Gruppen von Stakeholdern im Unternehmen. Für Anteilseigner und Gläubiger kann die Studie keine signifikanten Nachteile feststellen, während der Effekt für Arbeitnehmer und Manager eindeutig positiv ist. Das Arbeitspapier liegt nur in englischer Sprache vor.

Weitere Fachliteratur haben wir auf einer Sonderseite zusammengestellt.

   

  12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         Weitere Beispiele aus unserer Arbeit

 

Interkulturelles Training für Energiekonzern

 

Vom 23. bis 25. März 2009 kam in Elewijt bei Brüssel der Europäische Betriebsrat des französischen Nuklearkonzerns Areva zusammen. Im Mittelpunkt der ersten Plenarsitzung nach Abschluss des Projekts ODEO ("Open Dialogue trough Equal Opportunities"), das sich insbesondere der Gleichbehandlung von Mann und Frau und einer besseren Integration von Behinderten gewidmet hatte (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009), stand eine interkulturelle Sensibilisierung der EBR-Vertreter mit Unterstützung des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de".

 


 

EBR-Schulungen in französischen Finanzinstituten

 

Am 26. und 27. März 2009 traf sich der neugegründete Europäische Betriebsrat von Crédit Agricole in Paris zu einer ersten Schulung, die vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet wurde. Crédit Agricole hatte erst im Januar 2008 als eine der letzten französischen Großbanken eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008). Drei Trainer standen für die insgesamt 54 Arbeitnehmervertreter aus 18 EU-Ländern, in denen die Finanzgruppe Niederlassungen unterhält, zur Verfügung.

 

Auch die französische Investmentbank Caceis, die 2006 durch die Verschmelzung zweier Fondsgesellschaften entstanden ist und eine führende Rolle in Frankreich spielt, verfügt erst seit kurzer Zeit über einen Europäischen Betriebsrat. Dieser wurde mit Hilfe des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" am 29. und 30. April 2009 in Paris (auf dem Foto der historische Firmensitz am Ufer der Seine) auf seine Aufgabe vorbereitet. Neben Frankreich sind sechs weitere europäische Länder in dem Gremium vertreten, wobei die meisten ausländischen Delegierten aus Luxemburg kommen.

 


 

Konstituierende EBR-Sitzung bei Automobilzulieferer

 

Für das US-amerikanische Unternehmen Wabco wurde im Oktober 2008 eine EBR-Vereinbarung nach belgischem Recht unterzeichnet (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008). Die Verhandlungen waren notwendig, weil der Hersteller von Bremssystemen aus dem früheren Firmenverbund ausgegliedert und an die Börse gebracht worden war. Vom 6. bis 9. April 2009 konstituierte sich in Brüssel mit Unterstützung durch Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" der neue EBR. Bereits seit der erstmaligen EBR-Gründung im Jahre 2001 konnten die Arbeitnehmervertreter des Vorläuferunternehmens auf diese Unterstützung zurückgreifen.

 


 

ver.di/GPA-Newsletter: Ausgabe 1/2009

Am 31. März 2009 ist eine weitere Ausgabe des deutsch-österreichischen EBR-Newsletters von ver.di und GPA erschienen, der sich vor allem mit der neuen EBR-Richtlinie beschäftigt.

 

Weitere Themen sind die Europäischen Betriebsräte der Deutschen Post und von UniCredit, die neue SE-Vereinbarung der Gesellschaft für Marktforschung (GfK), ein EBR-Projekt für Betriebsräte in der Sicherheitsindustrie sowie Internet- und Literaturtipps. Der Newsletter wird vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet.


 

Neuer Kooperationspartner in Paris

 

Das Institut ASTREES (Association Travail, Emploi, Europe, Société) widmet sich europapolitischen Fragen im Bereich der Arbeitsbeziehungen. Neben Studien, Konferenzen und Publikationen ist eines der Schwerpunkte von ASTREES die Durchführung von EU-Projekten für Europäische Betriebsräte und die Schulung von Arbeitnehmervertretern. Am 17. Juni 2009 legte ASTREES eine neue Studie vor, die den Umgang Europäischer Betriebsräte mit Restrukturierungen zum Inhalt hat. Künftig werden ASTREES und das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" ihre Kräfte entlang der deutsch-französischen Achse stärker bündeln. Folgende Texte sind nur in französischer Sprache verfügbar:

  13. Aktuelle Seminartermine
 

 

Für die folgenden Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:

 

Anpassung alter EBR-Vereinbarungen

Workshop für Europäische Betriebsräte

12. – 14.10.2009 in Montabaur

 


 

Grundlagenwissen und Praxis der EBR-Arbeit

Workshop der ver.di-Bundesverwaltung

02. – 04.09.2009 in Berlin


 

Europa für Gewerkschaftssekretäre der IG Metall

Institutionen – Politikfelder – Europäische Betriebsräte

14. – 16.10.2009 in Lohr

 

 


 

Seminare des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb)

 

Seit 1998 bietet das ifb Seminare für Europäische Betriebsräte an, deren Inhalte vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mit erarbeitet wurden.

 

Grundseminar: Der Weg zum Europäischen Betriebsrat

20. – 23.10.2009 in Würzburg

 

Aufbauseminar: Praxiswissen – EBR Spezial

17. – 20.11.2009 in Nürnberg

 


 

Weiterbildung an der Ruhr-Universität

 

Als Teil einer Weiterbildungsreihe für Gewerkschaftssekretäre und Betriebsräte bietet die Akademie der Ruhr-Universität-Bochum folgenden Baustein an:

 

Qualifizierung für Europa – Der Europäische Betriebsrat

Konzepte, Verbreitung, Praxiserfahrungen, Entwicklungsperspektiven

30. – 31.10.2009 in Bochum

 


 

Inhouse-Veranstaltungen

 

Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Bernhard Stelzl, Ulrich Zachert, Reingard Zimmer

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 12.361 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 1.604 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 1.309 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

Hier können Sie die EBR-News beziehen oder abmelden.

 

Wir freuen uns über Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.

Bitte schreiben Sie uns: info@euro-betriebsrat.de