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23.
August 2010
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1.
Widersprüchliche Urteile zur Tarifkonkurrenz
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Französische
Richter stärken Tarifeinheit
Am 14. April 2010 wurde in
Frankreich eine Grundsatzentscheidung über die
Tariffähigkeit von Mini-Gewerkschaften gefällt. Die
Sozialkammer des höchsten französischen
Revisionsgerichts ("Cour de Cassation") ist der Meinung, daß
die Tarifeinheit im Betrieb nicht gegen europäisches Recht
oder ILO-Konventionen verstößt. Damit vertreten die
Richter im Pariser Justizpalast (Foto) den genau gegenteiligen
Standpunkt zum deutschen Bundesarbeitsgericht in Erfurt (siehe Bericht
weiter unten) und stufen die Tarifeinheit höher ein als die
Koalitionsfreiheit.
Am
1. Januar 2009 war in
Frankreich die weitreichendste Reform des Tarifvertragsgesetzes seit
dem Zweiten Weltkrieg in Kraft getreten (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2008). Nach spanischem Vorbild definierte der
Gesetzgeber Schwellenwerte für die Tariffähigkeit,
die von den Wahlergebnissen der Betriebsratswahlen abgeleitet werden.
Gewerkschaften, die weniger als 10% der Wählerstimmen
erringen, können keine Haustarifverträge mehr
abschließen. Für die Gültigkeit des
Haustarifvertrages müssen die unterzeichnenden Gewerkschaften
mindestens 30% der Wählerstimmen hinter sich vereinen. Auf die
Mitgliederzahlen kommt es dabei nicht an. Bei
Flächentarifverträgen sind 8% der Stimmen bei den
Wahlen zu allen Betriebsräten des Geltungsbereichs
erforderlich. Schmerzliche Erfahrungen mit dem Gewerkschaftspluralismus
begünstigten diese Reform.
Gegen die Schwellenwerte klagte
die Gewerkschaft FO vor dem Arbeitsgericht Brest. Obwohl sie im
Maschinenbauunternehmen SDMO nur 7% der Wählerstimmen erhalten
hatte, sprachen die Richter in der Bretagne ihr im Oktober 2009
Tariffähigkeit zu (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2009). Das Urteil aus Brest ist jetzt
hinfällig. Damit muß sich auch die klagende
Betriebsgruppe der FO an die neue Situation anpassen, wie es in vielen
anderen Unternehmen bereits der Fall ist, so z. B. bei der SNCF oder
der France Télécom (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2010).
Regeln werden auf den
Öffentlichen Dienst ausgeweitet
Nach dem Grundsatzurteil des
höchsten Gerichts verabschiedete das französische
Parlament am 23. Juni 2010 eine Ergänzung zum
Tarifvertragsgesetz. Danach werden die Schwellenwerte für die
Gültigkeit eines Tarifvertrages im Öffentlichen
Dienst auf 50% der Wählerstimmen festgesetzt. Der Druck auf
die Gewerkschaften, sich zu Tarifgemeinschaften
zusammenzuschließen, ist damit noch höher als in der
Privatwirtschaft, wo dieser Schwellenwert bei 30% liegt.
Deutsche Richter
schwächen Tarifeinheit
Anders als in Frankreich ist die Tarifeinheit
in Deutschland nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Rechtsprechung
entwickelt worden. Am 23. Juni 2010 beendete das Bundesarbeitsgericht
in Erfurt (Foto) in zwei Urteilen den seit dem Zweiten Weltkrieg
geltenden Grundsatz, wonach lediglich ein einziger Tarifvertrag im
Betrieb Anwendung findet.
Eine
Konsequenz aus diesem
Urteil könnte die zunehmende Zersplitterung des
Tarifvertragssystems sein. Die Arbeitgeber befürchten bereits
mehr Arbeitskämpfe. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB)
forderte gemeinsam mit der Bundesvereinigung der deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) den Gesetzgeber zum Handeln auf.
Diese
Position der
Spitzenverbände stößt jedoch auf Kritik an
der Gewerkschaftsbasis. Als Beispiel kann eine Resolution des
Betriebsrates im Verlagshaus der Frankfurter Rundschau vom 20. Juli
2010 gesehen werden, die die gegenteilige Position vertritt. Auch
manche gewerkschaftsnahe Juristen sind anderer Meinung, beispielsweise
Prof. Däubler. Unterstützung findet das Urteil
insbesondere bei Splittergruppen wie der Christlichen Gewerkschaft
Metall (CGM), die dem Gericht Respekt zollt und dem DGB Arroganz
vorwirft. Die CGM war in der Vergangenheit häufiger durch
Dumping-Tarifverträge zu Lasten der Arbeitnehmer in
Erscheinung getreten.
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2.
Blick in einzelne Länder
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Ehemaliger
Labour-Politiker als
Arbeitsminister ernannt
Nach
den Unterhauswahlen im Mai 2010 mußte im Vereinigten
Königreich eine Koalitionsregierung gebildet werden. Ein
konservativer Durchmarsch à la Thatcher ist so
unmöglich. Der Koalitionsvertrag sieht eine grundlegende
Reform des politischen Systems vor. Das für
Arbeitnehmerinteressen sehr wichtige Ressort Wirtschaft und Arbeit
erhielten die Liberaldemokraten. Deren Kandidat Vince Cable (Foto)
arbeitete zunächst in den 70er Jahren als Berater für
die damaligen Labour-Regierungen, wechselte 1982 zur kleinen
Sozialdemokratischen Partei, die 1988 mit den Liberalen fusionierte und
seither deren linken Flügel bildet. Alle folgenden Texte sind
nur in englischer Sprache verfügbar:
Obwohl
Cable der einzige
Minister der Koalitionsregierung ist, der den Gewerkschaften nahe
steht, wurde er am 29. Juli 2010 vom britischen Gewerkschaftsbund TUC
als Gastredner des im September 2010 geplanten Gewerkschaftstages
ausgeladen. Zuletzt hatte Cable noch am 12. Juli 2010 auf einer
Bildungskonferenz des TUC eine stärkere Rolle für die
Gewerkschaften gefordert.
Arbeitgebervorschläge
zum Arbeitsrecht
Während die
Gewerkschaften ihr Verhältnis zur neuen Regierung noch nicht
geklärt haben, gibt es vom britischen Arbeitgeberverband CBI
bereits konkrete politische Forderungen. Nach einem Papier vom 21. Juni
2010 soll das Streikrecht eingeschränkt, die Anerkennung einer
Arbeitnehmervertretung ("recognition") erschwert, Massenentlassungen
erleichtert und Entschädigungszahlungen für erlittene
Diskriminierungen begrenzt werden. Zudem soll das Rentenalter auf 70
Jahre heraufgesetzt werden.
Der
TUC bezeichnete diesen
Katalog als "Ausbeutung am Arbeitsplatz". Das Vereinigte
Königreich verzeichnet schon jetzt das geringste Niveau an
Mitbestimmung in Westeuropa, nur in Bulgarien und den drei baltischen
Staaten ist die Beteiligung der Arbeitnehmer noch schwächer
ausgeprägt als im Mutterland des Manchester-Kapitalismus
(siehe Bericht
in den EBR-News 2/2009).
Vorbildlicher
Haustarifvertrag in Bulgarien
Bulgarien hat im Zuge des
EU-Beitritts 2007 erstmals Betriebsräte eingeführt,
sie können in allen Betrieben ab 50 Arbeitnehmern gebildet
werden. Während es bei der Beteiligung der
Betriebsräte an Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahren in bulgarischen Unternehmen noch viele
Defizite gibt, ist die Situation in den Niederlassungen multinationaler
Konzerne erheblich besser. Offenbar findet über den
Erfahrungsaustausch in Europäischen Betriebsräten ein
Transfer von "guter Praxis" statt.
Ein
Beispiel ist der im Februar 2010 unterzeichnete Sozialplan für
die bulgarischen Arbeitnehmer der dänischen Brauerei
Carlsberg. Darin sind als Ziele die Stärkung des Sozialen
Dialogs, der Unterrichtung und Anhörung und der
Tarifverhandlungen genannt. Ein Schwerpunkt wird auf soziale
Unternehmensverantwortung (CSR) gelegt. Folgende Texte sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
Bald 17 Länder in der
Euro-Zone
Ab dem 1. Januar 2011 werden die 1,3 Mio.
Einwohner von Estland den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel
erhalten, so der Beschluß des EU-Ministerrats vom 13. Juli
2010. Der Wechselkurs der estnischen Krone ist bereits seit 1999 an den
Euro gebunden. Zuletzt war die Gemeinschaftswährung am 1.
Januar 2009 in der Slowakei eingeführt worden (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2008).
Kroatien kurz vor dem EU-Beitritt
Noch vor Ende des Jahres 2010 könnten
die Beitrittsverhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen
Teilrepublik Kroatien abgeschlossen werden. Sie starteten im Oktober
2005 zusammen mit der Türkei. Das Land mit seinen 4,4 Mio.
Einwohnern wird am Tag des Beitritts alle sozialpolitischen Richtlinien
in die nationale Gesetzgebung übernehmen. Dazu
gehören auch die Richtlinien zum Europäischen
Betriebsrat und zur Mitbestimmung in der Europäischen
Gesellschaft (SE). Alle bestehenden Europäischen und
SE-Betriebsräte sind dann um Delegierte aus Kroatien zu
erweitern.
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3. Europäische
Betriebsräte organisieren Aktionstage
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Bosch-Betriebsräte für
Strukturwandel ohne Werksschließungen
Am 26. Mai 2010 starteten Beschäftigte
des Bosch-Werks in Vénissieux (Frankreich) einen
Fahrrad-Korso zur Konzernzentrale in Stuttgart, um auf ihre Lage
aufmerksam zu machen. Der geschäftsführende
Ausschuß des Europäischen Betriebsrates verlegte aus
diesem Anlaß kurzfristig seine Sitzung in das Werk nahe Lyon,
für das es über 2012 hinaus keine sichere Auslastung
gibt. Nach Schließung von 18 Fabriken innerhalb von drei
Jahren soll Vénissieux nach Meinung des EBR Wendepunkt
eines gelungenen Strukturwandels im Bosch-Konzern werden.
Zuletzt hatten sich
am 22. Februar 2010 an
einem europäischen Aktionstag zum Erhalt des Werks Cardiff
(Wales) 30 Bosch-Standorte in sieben Ländern beteiligt. Der
vom Europäischen Betriebsrat koordinierte Aktionstag konnte
die Schließung zwar nicht verhindern, für die 900
Arbeitnehmer wurde aber einer der besten Sozialpläne in der
Geschichte des Vereinigten Königreichs erzielt.
Deutscher Betriebsrat ermöglicht Ende
eines Arbeitskampfs in Frankreich
Der amerikanische Automobilzulieferer TRW will
in seinem lothringischen Werk Ramonchamp 90 von 400
Beschäftigten entlassen. Mehrere Streikwellen gegen diese
Pläne hatten seit Oktober 2009 die Anlieferung von Teilen und
den Produktionsablauf bei Renault und Peugeot immer wieder
gestört. Um weitere streikbedingte Lieferausfälle zu
vermeiden, wollte die Geschäftsleitung von TRW in deutschen
Werken Sonderschichten durchführen. Der Betriebsrat in
Gelsenkirchen lehnte dies als "Streikbruch" ab. Nach deutscher
Rechtslage ist für Mehrarbeit die Zustimmung des Betriebsrates
erforderlich.
Die ablehnende Haltung der
Arbeitnehmervertreter in Deutschland zwang das Management in Lothringen
an den Verhandlungstisch und führte am 4. Mai 2010 zum
Abschluß eines Sozialplans. Eine Delegation aus Ramonchamp
bedankte sich für die Solidarität am 7. Mai 2010 in
Gelsenkirchen persönlich (Foto).
Europaweite Proteste bei Vaillant
Mitte April 2010 kündigte die zentrale
Leitung des deutschen Heiztechnikherstellers Vaillant den
Restrukturierungsplan MP3 an, der die Schließung mehrerer
Standorte beinhaltet. Bad Kreuznach in Deutschland und Le Mans in
Frankreich sollen komplett, weitere Niederlassungen in Deutschland,
Italien und Spanien teilweise geschlossen werden. Insgesamt stehen in
Westeuropa 280 Stellen auf der Streichliste, gleichzeitig sollen 140
Arbeitsplätze in der Slowakei neu geschaffen werden.
Der Europäische Betriebsrat
informierte am 7. Juni 2010 in einem Rundschreiben über die
aktuelle Situation. Darin verlangt er von der zentralen Leitung, keine
Sozialplan-Verhandlungen zu beginnen, bis auf europäischer
Ebene mit Unterstützung von Sachverständigen eine
fundierte Stellungnahme des EBR zum Restrukturierungsplan MP3
ausgearbeitet worden ist. Am 1. Juli 2010 protestierten 50
Arbeitnehmervertreter aus deutschen und spanischen Standorten vor der
Hauptverwaltung in Remscheid (Foto).
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4.
Abkommen zu Personalpolitik und Arbeitsschutz
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High-tech-Konzern
stärkt Personalentwicklung
Am
14. April 2010 wurde vom französischen Elektronikkonzern
Thales in Paris ein europaweites Abkommen zur Personalpolitik
unterzeichnet. Vertragspartner der zentralen Leitung ist nicht der EBR,
sondern der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB).
Während im Juni 2009 bereits die bessere berufliche
Entwicklung Gegenstand eines ersten Abkommens war (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2009), sind jetzt die jährlichen
Personalentwicklungsgespräche geregelt. Hierfür
wurden umfassende Referenzpunkte und ein klarer Rahmen für
ganz Europa definiert.
Charta
zum betrieblichen Arbeitsschutz
Am 15. Juni 2010 unterzeichnete
der Europäische Betriebsrat mit der zentralen Leitung der
belgischen Baustoffgruppe Etex eine Charta zum betrieblichen Arbeits-
und Gesundheitsschutz. Sie regelt die Rechte und Pflichten der
Arbeitnehmer, den Umgang mit gefährlichen Substanzen, welche
Informationen Arbeitnehmervertreter erhalten usw. Kernpunkt ist die
Gründung eines Arbeitssicherheitsausschusses auf
europäischer Ebene, dem je drei Vertreter des Managements und
des EBR angehören und der sich einmal jährlich
trifft.
Transnationaler Kollektivvertrag regelt
soziale Folgen der Akquisition
Am
5. Juli 2010 unterzeichneten
die Leitungen der französischen Metallkonzerne Alstom und
Schneider Electric mit dem Europäischen
Metallgewerkschaftsbund (EMB) eine Europäische Vereinbarung.
Sie regelt Bedingungen für Arbeitnehmer des
französischen Nuklearkonzerns Areva, die vom Verkauf der
beiden Bereiche Energieübertragung und Energieverteilung an
die beiden Metallkonzerne betroffen sind (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2010). Zum ersten Mal in der Geschichte der EU
wurden damit soziale Folgen einer Akquisition in einem transnationalen
Kollektivvertrag geregelt.
Drei
Jahre lang werden keine Standorte geschlossen und keine
betriebsbedingten Kündigungen durchgeführt. Die
Vereinbarung gilt für alle EU-Länder sowie Norwegen,
die Schweiz und die Türkei. Auch die Arbeitnehmer von Alstom
und Schneider Electric aus den betroffenen Bereichen werden
geschützt. Einmal jährlich evaluieren die
Europäischen Betriebsräte die Einhaltung der
Vereinbarung, spätestens Ende 2010 sollen
Arbeitnehmervertreter der neuen Konzernteile in die bestehenden
EBR-Strukturen integriert sein. Weiterhin soll die europaweite
Vereinbarung zur Chancengleichheit, die im November 2006 für
Areva geschlossen wurde (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006), in den beiden Europäischen
Betriebsräten auf die Tagesordnung gesetzt werden.
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5. Anpassung der
EBR-Struktur
nach der Fusion
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Elektrounternehmen
mit Europäischem Forum
Am
23. Juni 2010 wurde eine aktualisierte Vereinbarung über das
Europäische Forum des US-Konzerns Eaton unterzeichnet. Sie
verbessert die praktische Arbeit des Forums, übernimmt die
Definitionen aus der neuen EBR-Richtlinie und integriert den
Europäischen Betriebsrat des Elektrounternehmens Moeller, das
im April 2008 von Eaton aufgekauft wurde. Bei Eaton gab es seit 1999
einen EBR nach niederländischem Recht und Moeller hatte 2000
einen EBR nach deutschem Recht gegründet. Die neue
Vereinbarung unterliegt deutschem Recht, weil nach der Fusion
Deutschland die meisten Arbeitnehmer beschäftigt (3.600, das
entspricht 22% der europäischen Belegschaft).
Als
Forum wird die gemeinsame Sitzung des EBR mit dem Management
verstanden. Alle Länder mit weniger als 75 Arbeitnehmern sind
im EBR nicht vertreten. Der engere Ausschuß besteht aus acht
Mitgliedern, davon fünf Arbeitnehmer- und drei
Arbeitgebervertreter. Pro Jahr findet eine einzige EBR-Sitzung statt,
bei außerordentlichen Umständen muß eine
Stellungnahme binnen 15 Tagen vorliegen. Im Gegensatz zu vielen anderen
EBR-Vereinbarungen ist bei Streitigkeiten eine
außergerichtliche Schlichtung vorgesehen.
EBR von Cadbury wird aufgelöst
Im
September 2010 wird der EBR von Kraft Foods erstmals in neuer
Zusammensetzung tagen. Nach der Fusion der beiden
Nahrungsmittelkonzerne Cadbury und Kraft Foods werden zehn Vertreter
aus dem bisherigen EBR von Cadbury zu den 38 EBR-Mitgliedern von Kraft
Foods hinzustoßen. In beiden Unternehmen hatte es seit 1996
Europäische Betriebsräte nach britischem Recht
gegeben. Eine Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung ist nicht vor
2011/2012 geplant.
Die
feindliche Übernahme des britischen Traditionsunternehmens
Cadbury durch den US-Konzern Kraft Foods im Februar 2010 hatte starke
Proteste bei der damaligen Labour-Regierung und den britischen
Gewerkschaften hervorgerufen. Bereits im März 2010 gab Kraft
Foods die Schließung einer historischen Schokoladenfabrik von
Cadbury im Vereinigten Königreich und die Verlagerung der
Produktion nach Polen bekannt. Für diesen Wortbruch
mußte sich das Management von Kraft Foods vor einem
Untersuchungsausschuß des britischen Parlaments
öffentlich entschuldigen. Die französische
Gewerkschaft CFDT forderte in einer Pressemitteilung vor der letzten
Sitzung des EBR von Cadbury am 29. April 2010 in London die Offenlegung
der Konten von Kraft Foods und korrekte Anhörungsverfahren.
Französischer
Baukonzern mit verbesserten EBR-Bedingungen
Am
1. Januar 2011 beginnt für den Europäischen
Betriebsrat von Vinci eine neue Amtzeit. Nach der Integration von
Cegelec werden die 27 EBR-Mandate neu nach Ländern verteilt.
Die französische Cegelec-Gruppe erbringt elektrotechnische
Dienstleistungen und gehört seit April 2010 zum
französischen Baukonzern Vinci. In beiden Unternehmen gibt es
seit 2002 einen Europäischen Betriebsrat nach
französischem Recht. Z. Zt. nehmen die EBR-Mitglieder von
Cegelec bereits an den Plenarsitzungen des EBR von Vinci teil.
Am
17. März 2010 wurde mit der zentralen Leitung ein Verfahren
für die Fusion der Europäischen Betriebsräte
festgelegt und die EBR-Vereinbarung von Vinci aktualisiert. Sie
integriert die Definition von Unterrichtung und Anhörung der
neuen EBR-Richtlinie. Im EBR vertreten sind alle Länder des
Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz mit mehr als 150
Beschäftigten. Alle Mitglieder haben einen Schulungsanspruch
von drei Tagen pro Jahr. Länder mit mehr als 3.000
Arbeitnehmern erhalten ein Mandat im engeren Ausschuß
("Sekretariat"), womit eine Freistellung von 120 Stunden pro Jahr
verbunden ist. Der EBR-Sekretär erhält 168 Stunden.
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6.
Neugründung von Europäischen Betriebsräten
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Italienisch-britisches
Rüstungsunternehmen gründet EBR
Seit Januar 2010 firmieren drei als Joint
Venture gegründete Rüstungsunternehmen unter dem
gemeinsamen Dach von Selex Galileo. Wenige Tage zuvor, am 17. Dezember
2009, war in Rom eine EBR-Vereinbarung nach italienischem Recht
unterzeichnet worden.
Der neue EBR
besteht aus 18 Mitgliedern, die
sich bis zu zweimal jährlich treffen. Sie werden nicht
gewählt, sondern je zur Hälfte von italienischen und
britischen Gewerkschaften ernannt, und bilden einen
sechsköpfigen geschäftsführenden
Ausschuß. Die Definition von Unterrichtung und
Anhörung wurde bereits wörtlich aus der neuen
EBR-Richtlinie übernommen. Alle EBR-Mitglieder erhalten ein 60
Stunden umfassendes individuelles Fremdsprachentraining.
Selex Galileo ist
eine Tochtergesellschaft des
italienischen Rüstungskonzerns Finmeccanica, der im Juli 2008
für die Hubschraubersparte eine vergleichbare EBR-Vereinbarung
geschlossen hatte (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2008).
Norwegischer Energiekonzern
künftig mit EBR
Der staatliche
Energieversorger Statkraft, mit
3.400 Beschäftigten Europas größter
Produzent erneuerbarer Energien, unterzeichnete am 28. April 2010 in
Berlin eine Vereinbarung zur Gründung eines
Europäischen Betriebsrates nach norwegischem Recht.
Dem EBR gehören zwölf
Mitglieder aus vier Ländern an, die sich zweimal
jährlich treffen und einen vierköpfigen
geschäftsführenden Ausschuß bilden. Bei
weiterer Expansion des Unternehmens werden zusätzliche
Länder in den EBR einziehen. Die Vereinbarung
integriert nicht nur die Definitionen der neuen EBR-Richtlinie, sondern
auch weltweite ILO-Standards und legt einen Schwerpunkt auf soziale
Unternehmensverantwortung (CSR).
Dänische
Einzelhandelskette
bildet EBR in zwei Schritten
Am 18. Juni 2010 wurde in Kopenhagen eine
EBR-Vereinbarung nach dänischem Recht für Jysk Nordic
geschlossen. In einer zweijährigen Startphase sind nur die
vier skandinavischen Länder mit je einem Sitz im EBR
vertreten. Danach werden je ein Delegierter aus Polen, Ungarn,
Tschechien, der Slowakei, den Niederlanden und aus dem Vereinigten
Königreich hinzukommen. Der Europäische Betriebsrat
tagt zweimal jährlich und bildet einen dreiköpfigen
Lenkungsausschuß.
Unter dem Dach der Jysk Holding gibt es zwei
getrennt geführte Tochtergesellschaften: während das
Dänische Bettenlager in Deutschland, Österreich,
Frankreich, Italien, Spanien und der Schweiz zu finden ist, verteilt
sich Jysk Nordic auf viele andere Länder. Die EBR-Vereinbarung
gilt jedoch nicht für das Dänische Bettenlager, das
allein in Deutschland über mehr als 700
Ladengeschäfte verfügt und damit
größer ist als die gesamte Jysk Nordic-Gruppe. Die
deutschen Niederlassungen stehen wegen ihrer rüden
Personalpolitik in der öffentlichen Kritik.
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7.
Dokumente zur neuen EBR-Richtlinie
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Schlüsselaspekte
für die politische Debatte
Am
29. März 2010 legte der Europäische Gewerkschaftsbund
(EGB) eine Liste mit Schlüsselaspekten vor, die bei der
Umsetzung der Richtlinie in die nationale Gesetzgebung für die
Debatte in den Parlamenten eine große Rolle spielen. Die
Verabschiedung der neuen EBR-Gesetze hat in allen EU-Ländern
wie auch in Norwegen, Island und Liechtenstein bis spätestens
5. Juni 2011 zu erfolgen. Die Diskussion über das
Gesetzgebungsvorhaben ist in den einzelnen Ländern jedoch
unterschiedlich weit vorangeschritten (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2010).
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Die
Schlüsselaspekte des EGB im Wortlaut
(Das Dokument ist nicht mehr online verfügbar, kann
aber bei uns angefordert werden)
Faltblatt
des Europäischen Gewerkschaftsbundes
Am
19. Mai 2010
veröffentlichte der EGB in Brüssel ein Faltblatt
über die neue EBR-Richtlinie in drei Sprachen. Darin
erläutert er in knapper Form die acht wichtigsten Punkte aus
dem neuen Gesetzestext. Auf der Rückseite zeigt eine Tabelle,
wie sich die neue Rechtslage konkret auf die bestehenden
EBR-Vereinbarungen auswirkt.
Juristischer
Kommentar zur neuen EBR-Richtlinie
Am 28. Mai 2010 legte das
Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Brüssel
einen 140 Seiten starken Kommentar vor, der die neue EBR-Richtlinie
Artikel für Artikel einer juristischen Interpretation
unterzieht. Darin werden Formulierungen aus bestehenden
EBR-Vereinbarungen als Beispiele herangezogen. Erarbeitet wurde der
Kommentar mit Unterstützung einer Gruppe von
gewerkschaftsnahen Arbeitsrechtlern, die an unterschiedlichen
europäischen Hochschulen tätig sind. Das Buch ist nur
in englischer und französischer Sprache verfügbar.
Bedeutung der neuen
EBR-Richtlinie für Umstrukturierungen
Eine empfehlenswerte Präsentation zur
neuen EBR-Richtlinie hat die österreichische Gewerkschaft
GPA-djp erstellt. Sie beleuchtet die Frage, wie ein
Europäischer Betriebsrat die neue Rechtslage nutzen kann, um
seinen Einfluß bei grenzüberschreitenden
Umstrukturierungen zu stärken.
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8. Neues zur
Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
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Windkraftanlagenbauer als SE
Seit
dem 4. März 2010 firmiert Nordex aus Rostock als SE. Zuvor
hatten Delegierte aus 13 EU-Ländern im Besonderen
Verhandlungsgremium (BVG) die Gründung eines SE-Betriebsrates
mit der zentralen Leitung verhandelt. Obwohl Nordex in Deutschland
1.500 Arbeitnehmer hat, ist keine Beteiligung am Aufsichtsrat
vorgesehen. Weltweit beschäftigt das Unternehmen über
2.200 Arbeitnehmer.
Prüfgesellschaft
weiter mit paritätischer Mitbestimmung
Die
Kfz-Prüfgesellschaft Dekra firmiert seit dem 13. Juli 2010 als
SE. Der europäische Marktführer mit 22.000
Beschäftigten wird den paritätisch besetzten
Aufsichtsrat aus sechs Anteilseigner- und sechs Arbeitnehmervertretern
beibehalten und lediglich die Anzahl seiner Mitglieder einfrieren.
Dekra ist in 28 europäischen Ländern
präsent, neben Deutschland besonders in Frankreich.
Am
28. Juni 2010 wurde die SE-Beteiligungsvereinbarung am Konzernsitz
in Stuttgart unterzeichnet (Foto). Deutschland entsendet
künftig vier Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat,
Frankreich zwei. Die beiden stärksten Gewerkschaften CGT und
CFDT benannten je einen betrieblichen Vertreter. Der SE-Betriebsrat
besteht aus 19 Mitgliedern und tritt zweimal jährlich
zusammen. Acht Sitze entfallen auf Deutschland, sieben auf Frankreich
und je einer auf Finnland, Schweden, Tschechien und die Niederlande.
Länder mit weniger als 200 Beschäftigten sind nicht
vertreten.
Erstmals Urwahl zum SE-Aufsichtsrat
Am
22. Juni 2010 fand erstmals in der Geschichte der SE-Gesetzgebung eine
länderübergreifende Urwahl der Arbeitnehmervertreter
für den Aufsichtsrat statt. Das bayerische Metallunternehmen
Warema hatte dies im Juni 2009 in seiner SE-Vereinbarung so festgelegt
(siehe Bericht
in den EBR-News 2/2009).
Wahlberechtigt
waren 2.675 Arbeitnehmer in fünf Ländern. Die
Arbeitnehmer außerhalb Deutschlands konnten sich erstmals an
einer Aufsichtsratswahl beteiligen und nutzten dieses Wahlrecht fast zu
100%. Die Mitglieder des Europa-Betriebsrates wurden von den
Betriebsräten gewählt. Da es in zahlreichen
Niederlassungen außerhalb des Stammsitzes noch keine
Arbeitnehmervertretungen gibt, konnten am gleichen Tag 725 Arbeitnehmer
ihre Vertreter für den Europa-Betriebsrat ebenfalls per Urwahl
bestimmen.
Überarbeitung der SE-Gesetzgebung erwartet
In
Vorbereitung auf die Revision der SE-Richtlinie lud die
Europäische Kommission am 26. Mai 2010 zu einer Konferenz nach
Brüssel, um die bisherigen Erfahrungen auszutauschen und
mögliche Verbesserungen zu identifizieren. Daran nahmen etwa
120 SE-Experten teil, vornehmlich aus dem Arbeitgeberlager, denen eine
Studie der Rechtsanwaltsgesellschaft Ernst & Young
über Funktionsweise und Auswirkungen des SE-Statuts vorlag
(siehe Bericht
in den EBR-News 1/2010).
Ein
erschreckendes Ergebnis aus empirischen
Studien zeigt: die SE wird häufig zur Begrenzung des
Arbeitnehmereinflusses und zum Einfrieren der Größe
des Aufsichtsrates mißbraucht. Dies erklärt die
relativ große Beliebtheit der SE in
Deutschland, wo seit Jahren in der Wirtschaftspresse gezielt auf diese
Möglichkeit hingewiesen wird (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2008).
Im März 2010 hatte die Hans-Böckler-Stiftung
in einer
Studie auch auf das starke Anwachsen von Mitbestimmungsflucht durch
ausländische
Rechtsformen hingewiesen (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2010).
Am
23. März 2010 hatte die Europäische Kommission eine
öffentliche Anhörung zur Revision der SE-Gesetzgebung
eingeleitet, deren Ergebnisse am 2. Juli 2010 veröffentlicht
wurden.
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9. Gründung von
Weltbetriebsräten
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Globalisierter
Euro-Betriebsrat auf Basis
neuester EU-Gesetzgebung
Am 28. April 2010 wurde am Sitz
der IKEA-Produktionsgesellschaft Swedwood in der
südschwedischen Kleinstadt Älmhult eine
EBR-Vereinbarung unterzeichnet, die sich nicht nur an der neuen
EU-Richtlinie orientiert, sondern auch die Einbeziehung von Vertretern
aus Rußland und den USA regelt. Damit arbeitet ein
Weltbetriebsrat erstmals auf Basis der aktuellsten EU-Gesetzgebung.
Ihm
gehören
neun Mitglieder aus der EU an, ein Jahr nach Inkrafttreten der
Vereinbarung werden Delegierte aus Rußland und den USA
hinzukommen. Die wichtigsten europäischen Länder sind
Polen mit 7.500 und die Slowakei mit 1.600 Beschäftigten.
Fünf weitere EU-Länder haben je einige Hundert
Arbeitnehmer.
Welche Bedeutung eine
Zusammenarbeit über
Europa hinaus hat, zeigte sich am 8. Juli 2010. Nach einem kritischen
Pressebericht über die Situation in einer Swedwood-Fabrik in
Virginia, USA brach die zentrale Leitung sämtliche
Gespräche mit den Gewerkschaften in Schweden über
dieses Thema ab. Der Belegschaft in Virginia wird die Anerkennung einer
Arbeitnehmervertretung verweigert.
Völlig
anders verhält sich der
schwedische Druckkonzern Elanders. Er unterzeichnete im Januar 2009
zeitgleich mit der EBR-Gründung ein internationales
Rahmenabkommen, das die Anerkennung von Arbeitnehmervertretungen in den
USA fördert (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2009).
Französischer
Autokonzern erweitert seinen EBR
Am
20. Mai 2010 wurde in Paris das internationale
Rahmenabkommen für PSA Peugeot Citroën von
März 2006 (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006) erneuert und erweitert. Es sieht erstmals
die Bildung eines Weltbetriebsrates vor, dem alle Mitglieder des
Europäischen Betriebsrates angehören. Hinzu kommen
Delegierte aus allen Ländern mit mehr als 500 Arbeitnehmern,
darunter Brasilien und Argentinien. Rußland, wo im April 2010
eine neue Fabrik eröffnet wurde, ist vorerst noch nicht dabei.
Beispielhafte Vereinbarung bei
France Télécom
Am
23. Juni 2010 unterzeichneten mehrere
Gewerkschaften und der Sekretär des Europäischen
Betriebsrates mit der zentralen Leitung von France
Télécom in Paris ein Abkommen zur Bildung eines
Weltbetriebsrates. Dieser besteht aus 33 Mitgliedern, das
Präsidium aus neun Mitgliedern. Davon entfallen fünf
Sitze auf Europa, zwei auf Afrika und zwei auf den Rest der Welt.
Der
Weltbetriebsrat kommt einmal pro Jahr
für drei Tage zusammen. Sondersitzungen sind möglich,
wenn durch Projekte starke Auswirkungen auf die Beschäftigung
zu erwarten sind. Die Mitglieder des Weltbetriebsrates erhalten 30
Stunden Freistellung pro Jahr zusätzlich zur Teilnahme an
Sitzungen, die Mitglieder des Präsidiums 100 Stunden. Die
Vereinbarung enthält einen Schulungsanspruch. Das Abkommen
ähnelt französischen EBR-Vereinbarungen und ist
für einen Weltbetriebsrat ungewöhnlich weitreichend.
Im Dezember 2006 hatte France Télécom auch ein
internationales Rahmenabkommen über soziale Mindeststandards
unterzeichnet (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2007). Die folgenden Texte sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
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10.
Interessante Webseiten
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EBR
mit eigener Homepage
Neuerdings
verfügt der
Europäische Betriebsrat der französischen
Fluggesellschaft Air France KLM über eine eigene
Internetseite. In einem Video mit flottem Sound werden einige der 38
EBR-Mitglieder präsentiert. Neben den Kontaktdaten sind
wichtige Dokumente zum Download und wöchentliche Meldungen aus
anderen Europäischen Betriebsräten zu finden. Der EBR
wurde 2006 nach der Fusion der beiden Vorgängerunternehmen
gebildet (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006).
Weitere
beispielhafte Internetseiten von
Europäischen Betriebsräten:
Transparente
EBR-Kommunikation
Das
ungarische Energieunternehmen MOL gründete unmittelbar nach
dem EU-Beitritt im Jahre 2004 den ersten EBR in Mittel- und Osteuropa
(siehe Bericht
in den EBR-News 4/2004). Auf einer neuen
Internetpräsenz wurden jetzt die Ergebnisse einer Konferenz
vom 23. bis 26. März 2010 in der ungarischen Kurstadt
Zalakaros zusammengestellt. Darunter ist auch ein Dokument, das die
neue Kommunikationsstrategie der Arbeitnehmervertreter bei MOL
beschreibt und als Vorbild für andere Europäische
Betriebsräte dienen kann.
Neues Internetforum
für Betriebsräte in großen Bierkonzernen
Auf einer Konferenz vom 9. bis 11. Juni 2010 in
Blankenberge (Belgien) diskutierten rund 100 Arbeitnehmervertreter aus
den vier weltgrößten Bierkonzernen ihre
europäische und weltweite Strategie. Im Anschluß an
diese Konferenz wurde eine neue Webseite vorgestellt. In der
Bierbranche haben in den letzten Jahren umfangreiche Restrukturierungen
stattgefunden. So hatte beispielsweise im Oktober 2009 der belgische
Konzern Anheuser-Busch InBev entschieden, alle seine Brauereien in
Osteuropa an einen Finanzinvestor zu verkaufen (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2009).
Internet-Radio
mit Meldungen aus der Arbeitswelt
Aktuelle
Meldungen aus der Arbeitswelt sind bei Radio Labour zu hören.
Jeden Freitag ist eine fünfminütige Sendung mit den
Ereignissen der letzten Woche verfügbar und jeden Sonntag gibt
es eine 30minütige Reportage-Sendung. Der Sitz der Redaktion
befindet sich in Kanada, Reporter liefern Berichte aus allen Teilen der
Welt.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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EBR-Handbuch
für den Nahrungsmittel- und Tourismusbereich
Im Dezember 2009
veröffentlichte der Dachverband der Nahrungsmittel- und
Tourismusgewerkschaften in Europa (EFFAT) eine Broschüre
über die EBR-Aktivitäten in diesem Wirtschaftssektor,
die jetzt auch in deutscher Sprache verfügbar ist. Sie basiert
auf der Auswertung von Fragebögen und erläutert im
Detail alle wichtigen Reformaspekte der neuen EBR-Richtlinie. Ein
eigenes Kapitel untersucht die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf
die Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie und des Tourismus. Am Ende
der Broschüre werden Grundsätze für
transnationale Verhandlungen auf Unternehmensebene dargestellt.
Transnationales
Projektmanagement
Im Januar 2010 legte das
Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Brüssel
die 7. Auflage eines Leitfadens vor, der den Gewerkschaften bei der
Planung und Durchführung grenzüberschreitendere
Bildungsprojekte behilflich sein kann. Darin sind einzelne Schritte der
Projektplanung, aber auch Finanzierungsquellen der
Europäischen Union aufgelistet. Die Neuauflage des Leitfadens
ist in englischer und französischer Sprache
verfügbar. Eine ältere Auflage liegt auch in
zahlreichen mittel- und osteuropäischen Sprachen vor.
Überblick
zur Mitbestimmung im Aufsichts- und Verwaltungsrat
Im Mai 2010 legte die
Hans-Böckler-Stiftung eine aktualisierte Arbeitshilfe
für Aufsichtsräte vor, die das Gesellschaftsrecht
(AG, GmbH) für jedes der 27 EU-Länder detailliert
erläutert. Enthalten sind auch die Regelungen zur
Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichts- oder Verwaltungsrat. Eine
solche Übersicht ist besonders wichtig für
Arbeitnehmervertreter, die von der Gründung einer
Europäischen Aktiengesellschaft (SE) oder von einer
grenzüberschreitenden Fusion betroffen sind.
Leitfaden
zur EBR-Gründung in vier Sprachen
Im Juni 2010 legte die
Arbeiterkammer Tirol im Rahmen des von der EU finanziell
geförderten Projekts "EWC Networking" einen Kurzleitfaden zur
Gründung Europäischer Betriebsräte in
deutscher, englischer, italienischer und slowenischer Sprache vor. Das
Projekt wird gemeinsam mit Partnern in Österreich, Italien und
Slowenien durchgeführt. Auch das Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" liefert hierzu fachliche Unterstützung.
Am 1. September 2010 werden die Projektergebnisse auf einer Konferenz
in der slowenischen Hauptstadt Laibach präsentiert.
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12. Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer
Arbeit
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Fachtagung in Madrid im
Schatten der
Finanzmarktkrise
Am
13. und 14. Mai 2010 kamen über 50 Mitglieder von
Europäischen Betriebsräten aus Spanien und
Gäste aus weiteren Ländern in Madrid zusammen, um
sich über die Möglichkeiten der neuen EBR-Richtlinie
- insbesondere beim Krisenmanagement - auszutauschen. Spanien ist von
der Finanzmarktkrise besonders betroffen. Die Arbeitslosigkeit
kletterte 2010 auf über 20%, der höchste Wert aller
europäischen Industrieländer.
Die
mit Unterstützung des spanischen Gewerkschaftsbundes UGT
organisierte Konferenz fand ein derart großes Echo,
daß eine Vielzahl von Anmeldungen nicht mehr
berücksichtigt werden konnten. Für die UGT war es
seit vielen Jahren der erste Erfahrungsaustausch dieser Art. Die
Veranstaltung im Rahmen eines von der EU finanziell
geförderten Projektes ("REDITER") wurde vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet. Ähnliche
Konferenzen hatten im vergangenen Jahr bereits in Italien und Belgien
stattgefunden (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2009).
EBR-Schulung
in französischem Pharmakonzern
Vom
16. bis 18. Juni 2010 fand mit Unterstützung des Trainings-
und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" in Berlin eine Schulung
für etwa 60 Mitglieder und Ersatzmitglieder des
Europäischen Betriebsrates von Sanofi-Aventis statt. Die
Arbeitnehmervertreter diskutierten die Rolle und Funktionsweise ihres
EBR und wie die Kommunikation - mit der Presse als auch intern - zu
verbessern wäre. Ein voller Tag war dem vertieften
Kennenlernen der deutschen Betriebsverfassung und der dualen
Berufsausbildung gewidmet. Sanofi-Aventis hatte nach der Fusion 2005
einen EBR aus 40 Mitgliedern gebildet (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2005), der die EBR-Gremien in den beiden
Vorgängerunternehmen ablöste.
Deutsch-französische
EBR-Fachtagung in
Paris
Im
historischen Gebäude "Maison Internationale" am Stadtrand von
Paris diskutierten am 6. Juli 2010 etwa 20 deutsche und 20
französische Arbeitnehmervertreter über ihre
Erfahrungen mit der Arbeit im Europäischen Betriebsrat. Als
Referenten stellten führende EBR-Repräsentanten der
Versicherungsgruppe Axa, der Fluggesellschaft Air France, des
Reifenherstellers Michelin und des Stahl- und Technologiekonzerns
ThyssenKrupp ihre jeweiligen EBR-Aktivitäten vor. Unter den
Teilnehmern war auch das französische Arbeitsministerium
vertreten.
Die
deutsch-französische Tagung war in dieser Form vom Trainings-
und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" zum ersten Mal organisiert
worden und soll nächstes Jahr erneut angeboten werden. Am Tag
davor konnten sich die Teilnehmer aus Deutschland in einem
Vorbereitungsseminar mit den Feinheiten der französischen
Betriebsverfassung vertraut machen.
Gewerkschaftssysteme
in Europa
Die
Mitgliederzeitung der Gewerkschaft ver.di widmete sich in der Ausgabe
Juni/Juli 2010 in einem zweiseitigen Beitrag unter dem Titel "Andere
Länder, andere Sitten" den Unterschieden der
Arbeitnehmervertretungssysteme in Europa. Fachliche
Unterstützung hierzu lieferte Dr. Werner Altmeyer vom
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de". Die
ver.di-Mitgliederzeitung hat eine Auflage von über 2 Mio.
Exemplaren.
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