21. Juni 2012  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 2 / 2012 der EBR-News.

 

Die Akademie für Europäische Betriebsräte (EWC Academy)

informiert Sie rund um den Europäischen Betriebsrat und angrenzende Themen.

 

Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

Weitere Ausgaben finden Sie im Newsletter-Archiv.

     

Zum Ausdrucken können Sie diese Ausgabe der EBR-News als pdf-Datei downloaden.

 

 

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  1. Debatte um Streikrecht in der EU
 
 

Brüssel will Arbeitskämpfe europaweit überwachen

 

Am 21. März 2012 verabschiedete die Europäische Kommission in Brüssel einen Gesetzentwurf mit erheblicher Sprengkraft: eine Verordnung über die Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (sog. Monti-II-Verordnung). Damit würde zum ersten Mal in der Geschichte der Industriegesellschaft ein transnationaler Mechanismus zur Überwachung von Streiks eingeführt. Alle EU-Länder sollen künftig ein Frühwarnsystem für Arbeitskämpfe etablieren und Streiks nach Brüssel melden, wenn diese die unternehmerische Freiheit oder das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen. Vorgesehen ist auch ein obligatorisches Schlichtungsverfahren.

 

Sollten die Pläne umgesetzt werden, dürfte beispielsweise nicht mehr gegen Lohndumping gestreikt werden, wenn billigere Arbeitskräfte aus anderen EU-Ländern nur die Lohnhöhe ihres Herkunftslandes erhalten. Zwar soll die Verordnung nur für Streiks mit grenzüberschreitenden Auswirkungen gelten, aber welcher Arbeitskampf kann im Europäischen Binnenmarkt ausschließlich auf das lokale Umfeld begrenzt werden? Die Gewerkschaften sind daher in höchste Alarmbereitschaft versetzt.

Nationale Parlamente zeigen Brüssel die "Gelbe Karte"

 

Genauso einmalig wie der Gesetzentwurf ist die Reaktion darauf. Mehr als das erforderliche Drittel aller Parlamente der EU-Mitgliedsländer beschlossen inzwischen eine "Subsidiaritätsrüge", mit der sie kritisieren, daß der EU-Gesetzgeber hier unzulässig in nationale Angelegenheiten eingreifen will. Es ist das erste Mal in der Geschichte der EU, daß eine solche Rüge erfolgt. Die Ereignisse zeigen, welche Brisanz und welche historische Bedeutung die Angelegenheit hat.

 

Finnland, Schweden und Lettland waren bereits direkt von transnationalen Arbeitskämpfen betroffen und lehnen die Verordnung ab. Weiterhin unterstützen Dänemark, Frankreich, Portugal, die drei BeNeLux-Länder, Polen, Malta und Großbritannien den Einspruch. Der Deutsche Bundestag konnte sich bisher noch nicht dazu durchringen. Die Mehrheit im britischen Unterhaus ist zwar weniger an sozialen Rechten interessiert, befürchtet aber mehr politischen Einfluß bei Streiks. 

Die Vorgeschichte zum Gesetzentwurf

 

Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion sind zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (Foto) vom Dezember 2007 (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007). Die Richter stellten das Recht auf Streik im Fall der finnischen Fährgesellschaft Viking Line unter den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Im Fall des lettischen Unternehmens Laval untersagten sie der schwedischen Baugewerkschaft sogar Arbeitskämpfe. Eine Gewerkschaft dürfe ausländische Firmen nicht durch Streiks zwingen, ausländische Arbeitskräfte auf schwedischem Boden nach schwedischem Flächentarifvertrag zu entlohnen. Dem steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom April 2009 entgegen. In dem Verfahren gegen die Türkei hatte er das Streikrecht als integralen Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention definiert (siehe Bericht in den EBR-News 2/2009). Sollen nun für die Türkei härtere Kriterien gelten als für die EU?

 

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs wurden massiv kritisiert. Für den Londoner Arbeitsrechtler Prof. Keith Ewing werfen sie das EU-Streikrecht dorthin zurück, wo es im Vereinigten Königreich vor über 100 Jahren stand. Der Gesetzentwurf würde diese Situation zementieren. In Deutschland wäre es ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit und damit ins Grundgesetz. In den lateinischen Ländern, z. B. in Frankreich, wird das Streikrecht als individuelles Menschenrecht durch die Verfassung garantiert. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

  2. Praxistipp: Schulungsanspruch für EBR-Mitglieder
 

 

Klare Regelung in der neuen EBR-Richtlinie

 

Seit Juni 2011 haben Europäische Betriebsräte, sofern sie der neuen Gesetzgebung unterliegen, sowie alle Besonderen Verhandlungsgremien einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Vorher galt dies nur für rund 60% aller Europäischen Betriebsräte, die dies in ihrer Vereinbarung so geregelt hatten. Doch in der Praxis wurde für 79% aller EBR-Gremien innerhalb des letzten Jahres eine Inhouse-Schulung durchgeführt bzw. einzelne EBR-Mitglieder wurden zu externen Schulungen entsandt - so das Ergebnis einer empirischen Studie aus dem Jahr 2008 (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008). Die durchschnittliche Schulungsdauer betrug 1,6 Tage pro Jahr. Die jährlichen Kosten variierten von 1.300 bis 150.000 €, im Durchschnitt investierten Unternehmen damals 43.800 € pro Jahr in die Schulung ihrer EBR-Mitglieder (Foto: eine unserer Inhouse-Schulungen im September 2011 in Rom).

 

Einige praktische und juristische Fragen

 

Für den EBR stellen sich jetzt eine Reihe von Fragen, wie der Rechtsanspruch in der Praxis genutzt werden kann. Laut Artikel 10 Absatz 4 der neuen EBR-Richtlinie haben Arbeitnehmervertreter einen Anspruch auf Schulungen "in dem Maße, wie dies zur Wahrnehmung ihrer Vertretungsaufgaben in einem internationalen Umfeld erforderlich ist,... ohne dabei Lohn- bzw. Gehaltseinbußen zu erleiden".

 

Frage 1: Welche Schulungen sind in einem internationalen Umfeld erforderlich?

  • Dazu gehören in erster Linie alle Schulungen, um die internationale Struktur und die Strategie des Unternehmens sowie die juristischen Grundlagen der EBR-Arbeit zu verstehen.
  • Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sind erforderlich, um dem Arbeitgeber im Rahmen des Konsultationsverfahrens fundierte Vorschläge machen zu können.
  • Damit EBR-Mitglieder die praktischen Herausforderungen ihres Mandates bewältigen können, müssen sie die unterschiedlichen Systeme der Arbeitsbeziehungen kennen, die interkulturelle Kommunikation einüben und Fremdsprachenkenntnisse vertiefen.

Frage 2: Wer trägt die Kosten für die Schulung?

 

Die zentrale Leitung hat aufgrund ihrer übergeordneten Verantwortung für die Errichtung und für die laufenden Aktivitäten des EBR sämtliche Kosten zu tragen, kann dies aber auf nationale Ebenen delegieren. In keinem Fall müssen EBR-Mitglieder, die Gewerkschaften oder die EU derartige Kosten übernehmen. Die Schulung findet ohne Lohnverlust während der Arbeitszeit statt.

 

Frage 3: Gilt der Rechtsanspruch nur für Inhouse-Schulungen?

 

Nein. Der Rechtsanspruch gilt sowohl für den Europäischen Betriebsrat als Gesamtgremium, für den Lenkungsausschuß wie auch für einzelne EBR-Mitglieder. Häufig finden Schulungen vor oder nach einer normalen EBR-Sitzung statt, um Reisekosten zu sparen. Es gibt aber auch Schulungstermine, die getrennt von Sitzungsterminen geplant werden. Weiterhin hat jedes EBR-Mitglied einen Anspruch, als Einzelperson an externen Seminaren oder Fachtagungen teilzunehmen, wie sie auch die EWC Academy anbietet (Foto vom Seminar in Montabaur im April 2012).

 

Frage 4: Kann die zentrale Leitung Schulungsanfragen verweigern?

 

Wenn die Schulung notwendig ist, gibt es einen gerichtlich einklagbaren Rechtsanspruch. Hierzu vertritt der europäische Arbeitgeberverband BusinessEurope die Ansicht, "daß es keinen Grund gibt, warum ein Unternehmen Probleme für eine Weiterbildung schaffen sollte, die für die Arbeitnehmer wichtig ist. Wenn Parteien sich über die Ausbildung nicht einigen können, gebe es auch wenig Chancen für einen guten Dialog über die Zukunft des Unternehmens. Infolgedessen sollte es eine Bereitschaft geben, für Ausbildung zu zahlen, wenn es für EBR-Mitglieder erforderlich ist, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß auszuüben."

 

Frage 5: Wer entscheidet über die Auswahl des Seminaranbieters?

 

Es gibt keine Regelung im Gesetz, wonach der Arbeitgeber das Training selbst durchführen soll oder den Anbieter vorgibt. Die EBR-Mitglieder können sich ihren Seminaranbieter selbst auswählen.

 

Die Quelle für diese Hinweise

 

Im Januar 2011 hatte die Europäische Kommission einen Expertenbericht zu den einzelnen Kapiteln der neuen EBR-Richtlinie vorgelegt. Er war von einer Expertengruppe u. a. aus gewerkschaftsnahen und arbeitgebernahen Vertretern erarbeitet worden. Daher kommt ihm als eine Referenz für juristische Zweifelsfälle eine große Bedeutung zu. Der Bericht enthält ein eigenes Kapitel zum Rechtsanspruch auf Schulungen.

Achtung: der Schulungsanspruch gilt nicht automatisch!

 

Alt-Vereinbarungen, die bis September 1996 erstmals geschlossen wurden, oder zwischen Juni 2009 und Juni 2011 verändert wurden, sind von der neuen Rechtslage ausgenommen. Enthalten sie keinen Anspruch auf Schulungen, ist eine Nachverhandlung der EBR-Vereinbarung zwingend erforderlich.

  3. Laxes Arbeitsrecht lädt zu Werksschließungen ein
 

 

Österreichisches Verpackungsunternehmen verletzt britisches und EU-Recht

 

Am 18. Februar 2012 wurde die Faltschachtelproduktion von Mayr-Melnhof in der Nähe von Liverpool mit 161 Arbeitnehmern geschlossen. Während sich das Management im Heimatland Österreich an Recht und Gesetz hält, gilt dies im Vereinigten Königreich nicht. Nach Auffassung der Gewerkschaft Unite wurde das Werk illegal geschlossen.

 

Begonnen hatte der Konflikt bei Verhandlungen über den Abbau von 37 der 161 Arbeitsplätze. Als kein tragfähiges Ergebnis erzielt wurde, führte die Gewerkschaft Unite eine Urabstimmung durch. Seit den Thatcher-Jahren ist dies zwingend erforderlich, andernfalls wäre ein Streik illegal. Ab 10. Februar 2012 fanden mehrere Streiktage statt. Daraufhin sperrte der Arbeitgeber die gesamte Belegschaft am 18. Februar 2012 dauerhaft aus und verschickte am 29. März 2012 Entlassungsschreiben an alle. Weder die nach EU-Recht vorgeschriebene Konsultationsphase bei Massenentlassungen noch die Beteiligung des Europäischen Betriebsrates fanden statt.

 

Erste Aussperrung in der britischen Papier- und Druckindustrie seit über 50 Jahren

 

Gegen das harte Vorgehen des Managements wurde eine international koordinierte Medienkampagne gestartet und eine Beschwerde bei der OECD eingereicht. Die Gewerkschaft ver.di bemühte sich, Streikbrucharbeiten in deutschen Werken des Konzerns zu verhindern. Vor der Hauptversammlung des Unternehmens am 25. April 2012 im Grand Hotel von Wien protestierten Gewerkschafter aus mehreren Ländern. Danach kam es zu konstruktiven Gesprächen, die am 29. Mai 2012 mit einem Sozialplan endeten. Für die nicht eingehaltene 90tägige Konsultationsphase werden nun alle Löhne nachgezahlt und die Abfindungen gegenüber dem ursprünglichen Angebot erheblich aufgestockt. Als nächstes könnte das Werk in Budaörs in Ungarn von einer Schließung bedroht sein.


 

Waschmittelproduktion in Spanien vor dem Aus

 

Der britisch-niederländische Konsumgüterkonzern Unilever gab am 22. März 2012 die Schließung seiner Waschpulverfabrik in Aranjuez bekannt. Alle 166 Arbeitnehmer sollen entlassen, die Produktion ins Vereinigte Königreich verlagert werden. Bereits am 25. März 2012 protestierten 5.000 Menschen in der vom Tourismus geprägten Kleinstadt südlich von Madrid (Foto). Am 2. April 2012 wurde der Europäische Betriebsrat von Unilever in Rotterdam über die Pläne informiert. Er forderte weitere Zahlen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Fabrik beurteilen zu können, und will Alternativen zur Schließung prüfen. Am 12. April 2012 besuchte eine Abordnung des EBR das Werk.

 

Obwohl der Betriebsrat von Aranjuez am 26. April 2012 auf einer EBR-Sitzung in Hamburg einen detaillierten Plan zur Fortführung des Werkes vorlegte, hält die zentrale Leitung an ihren Plänen fest. Am 6. Juni 2012 leitete sie das in Spanien vorgeschriebene Prozedere für Massenentlassungen ein. Das Beispiel erinnert an die Ereignisse beim US-Automobilzulieferer Visteon im Herbst 2011 (siehe Bericht in den EBR-News 3/2011), allerdings konnte sich der EBR von Unilever nicht zu gerichtlichen Schritten durchringen.

Kündigungsschutz durch Notverordnung ausgehebelt

 

Die Schließungspläne von Unilever waren auch Thema einer Diskussion im spanischen Parlament. Die jüngste Reform des Arbeitsrechts sei eine Einladung an ausländische Investoren, Arbeitsplätze in Spanien stärker als in anderen Ländern abzubauen, so die Opposition. Mit über 24% hat Spanien die höchste Arbeitslosenquote aller EU-Länder (4,7 Mio. Menschen). Die seit Dezember 2011 regierende konservative Mehrheit will die Finanzmarktkrise mit den stärksten Einschränkungen im Arbeitsrecht seit dem Ende der Franco-Diktatur bekämpfen. Gegen eine am 12. Februar 2012 in Kraft getretene Notverordnung reagierten die Gewerkschaften mit wochenlangen Protesten und einem Generalstreik am 29. März 2012. Am 16. April 2012 forderten sie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) zur Intervention auf, weil die Regierung sowohl die spanische Verfassung als auch ILO-Normen verletze.


 

Deutsches Familienunternehmen zieht sich aus der Schweiz zurück

 

Am 24. April 2012 gab der deutsche Chemie- und Pharmakonzern Merck bekannt, den Standort Genf mit 1.250 Arbeitnehmern zu schließen und weitgehend nach Darmstadt zu verlagern. Es ist der größte Stellenabbau, den die Region am Genfer See jemals erlebt hat. Weitere 2.500 Arbeitnehmer sollen in Deutschland und 450 in Frankreich abgebaut werden. Merck hatte das schweizerische Biotechnologieunternehmen Serono erst 2007 übernommen, jetzt wird dessen Hauptsitz geschlossen. Am 30. Mai 2012 wurde daher eine internationale Protestkundgebung in Darmstadt durchgeführt.

Ermutigt fühlen sich die Serono-Arbeitnehmer durch den Erfolg ihrer Kollegen bei Novartis. Am 17. Januar 2012 hatte der schweizerische Pharmakonzern die geplante Schließung eines Standortes im nahegelegenen Nyon nach Protesten wieder zurückgenommen.

 

Klage eingereicht

 

Die Angestelltengewerkschaft der Schweiz reichte am 8. Mai 2012 eine Klage beim Arbeitsgericht im Kanton Waadt ein. Serono hat in Genf keine Arbeitnehmervertretung. Vor Gericht ist jetzt zu prüfen, ob die Pflichten aus dem Mitwirkungsgesetz verletzt wurden und ob das Konsultationsverfahren den rechtlichen Standards entspricht. Die Klage soll zu einer Verlängerung der Konsultationsfrist führen. Zwar wurde in einer Belegschaftsversammlung am 4. Mai 2012 spontan ein Sprecherkomitee aus 15 Personen gewählt, den rechtlichen Anforderungen genügt dies jedoch nicht.

Schweizerisches Parlament gegen Ausbau der Arbeitnehmerrechte

 

Bereits im Jahr 2010 hatten die Ereignisse um den Personalabbau im Maschinenbaukonzern Alstom die Debatte um die Arbeitnehmerrechte in der Schweiz ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010). Dennoch lehnte der Nationalrat am 11. Juni 2012 mit 129 gegen 56 Stimmen einen Antrag mehrerer sozial- und christdemokratischer Abgeordneten ab, der einen Rechtsanspruch auf Gründung von Betriebsräten in Unternehmen ab 100 Arbeitnehmer vorsah. Auch die freiwillige Übernahme der EBR-Richtlinie in das Arbeitsrecht der Schweiz wurde abgelehnt.

  4. Betriebliche Arbeitnehmervertreter in einzelnen Ländern
 

 

Rechtssteitigkeiten um britische "Betriebsräte"

 

Seit 2005 gibt es im Vereinigten Königreich eine Verordnung über Informations- und Konsultationskomitees auf Betriebsebene - eine Art "Betriebsrat light". Solche Gremien sind der britischen Tradition jedoch eher fremd: die Gewerkschaften beanspruchen das Monopol auf die kollektive Vertretung der Arbeitnehmer und die Arbeitgeber sind an einer Mitsprache der Belegschaft nicht wirklich interessiert. Die Komitees wurden daher nur eingeführt, weil eine EU-Richtlinie es verbindlich vorschrieb (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006). Obwohl sich die Einstellung der Gewerkschaften und der Arbeitgeber zu diesen Komitees allmählich wandelt, ist die Verbreitung in der britischen Wirtschaft noch relativ gering.

Am 21. März 2012 wurde eine Übersicht über Gerichtsverfahren zu diesem Thema publiziert. Von den insgesamt 40 Fällen hatten sieben Firmen die Wahl eines Informations- und Konsultationskomitees aktiv behindert, in drei Fällen wurden Strafgelder verhängt. Bekanntestes Beispiel ist die deutsche Verlagsgruppe Holtzbrinck, die u. a. das "Handelsblatt" und "Die Zeit" herausgibt. Deren britische Tochter Macmillan hatte der Belegschaft in Swansea jahrelang ein solches Komitee verweigert (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).


 
Betriebsratswahlen in Belgien

Vom 7. bis 20. Mai 2012 fanden in Belgien die Wahlen zum Betriebsrat und zu den Arbeitssicherheitsausschüssen statt. Wie in Deutschland ist dies alle vier Jahre während eines einheitlichen Zeitraums vorgesehen, an den alle Betriebe gebunden sind. Die vorläufigen Ergebnisse belegen einen Trend, der für Belgien typisch ist: die Einzelgewerkschaften des christlichen Dachverbandes CSC haben mehr als 50% der Stimmen und die Mehrheit der 45.000 Betriebsratsmandate errungen.

An zweiter Stelle folgt der sozialistische Gewerkschaftsbund FGTB mit rund 35% der Stimmen, an dritter Stelle die linksliberalen Gewerkschaften des CGSLB (Foto), die sich von 9% auf über 11% steigern konnten und damit ein historisches Rekordergebnis erzielten.
Christliche und sozialistische Gewerkschaften verbuchten gegenüber 2008 leichte Verluste. Der Gewerkschaftsbund der leitenden Angestellten CNC liegt unverändert bei etwa 1% und unabhängige Listen bei 0,5%. Folgende Texte sind nur in französischer Sprache verfügbar:


Frankreich: Rechtsanspruch auf kritische Kommentare im Intranet
 
Ein französischer Arbeitgeber hat alle Gewerkschaften gleich zu behandeln, auch wenn sie kritische Stellungnahmen im Intranet verbreiten. Die Sperrung einer Intranetseite der Gewerkschaft SUD durch den Automobilhersteller Renault war illegal. Das Unternehmen wurde am 23. Mai 2012 vom obersten Berufungsgericht (Cour de cassation) in Paris verurteilt, eine Entschädigung in Höhe von 20.000 € an die betriebliche Gewerkschaftsgruppe von SUD zu zahlen.
 
In vielen französischen Betrieben hatten sich Arbeitnehmervertreter 1999 vom zweitgrößten französischen Gewerkschaftsbund CFDT abgespalten, weil sie dessen Politik der Arbeitszeitflexibilisierung nicht mehr mittragen wollten. Seither firmieren sie unter dem Namen SUD und gründeten 2004 den Gewerkschaftsbund "Solidaires", der eine besonders kämpferische Linie verfolgt und heute etwa ein Zehntel der Mitgliederzahlen der CFDT erreicht. Folgende Texte sind nur in französischer Sprache verfügbar:
Während in Frankreich lokale Betriebsräte und Gewerkschaftsgruppen jeder Couleur die Politik ihres Arbeitgebers im Intranet oder im Internet offen kritisieren, gilt dies in angelsächsischen Ländern oft als Tabubruch. Die Regeln der "confidentiality" gehen in keinem anderen europäischen Land weiter als im Vereinigten Königreich, auch hinsichtlich der Vorschriften für Europäische Betriebsräte.
 
  5. Gewerkschaften fusionieren international
 
 

Metall, Chemie und Textil in Europa unter einem Dach

 

Am 16. Mai 2012 fand in Brüssel der Gründungskongreß des Europäischen Industriegewerkschaftsbundes (industriAll) statt. Er tritt die Nachfolge von drei Verbänden an, die bereits in den letzten Jahren politisch eng miteinander kooperiert hatten: der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB), die Europäische Föderation der Bergbau-, Chemie- und Energiegewerkschaften (EMCEF) und der Europäische Gewerkschaftsverband Textil, Bekleidung, Leder (EGV:TBL). industriAll vertritt mehr als 7 Mio. Arbeitnehmer und hat 197 Mitgliedsgewerkschaften nicht nur in EU-Ländern, sondern auch darüber hinaus. 550 Delegierte waren zum Kongreß gekommen.


 

Metall, Chemie und Textil auch weltweit unter einem Dach

 

Nach Gründung des Europäischen Industriegewerkschaftsbundes wurde am 19. Juni 2012 in Kopenhagen der gleiche Schritt auch auf globaler Ebene vollzogen. In dem fusionierten neuen Verband sind der Internationale Metallgewerkschaftsbund (IMB), die Internationale Föderation der Chemie-, Energie-, Bergbau- und Fabrikarbeiter-Gewerkschaften (ICEM) und die Internationale Textil-, Bekleidungs- und Lederarbeiter-Vereinigung (ITBLAV) aufgegangen. Er vertritt 50 Mio. Arbeitnehmer in 140 Ländern. Zum Gründungskongreß waren über 1.000 Delegierte gekommen. Die weltweiten Gewerkschaftsverbände fördern die Einhaltung sozialer Mindeststandards in multinationalen Konzernen durch internationale Rahmenabkommen. Die folgenden Informationen sind nur in englischer Sprache verfügbar:

  6. Transnationale Betriebsvereinbarungen
 
 

Keine Verhandlung über IT-Outsourcing bei Alstom

 

Am 14. Mai 2012 teilte der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) mit, daß er kein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen mit der zentralen Leitung der französischen Maschinenbaugruppe Alstom über die sozialen Folgen der geplanten Auslagerung der IT-Bereiche bekam. Gescheitert ist die Initiative nicht am Arbeitgeber, sondern an den italienischen Gewerkschaften. Sie lehnen die Pläne komplett ab und wollten den EMB nicht als Verhandlungsführer ermächtigen. Nun müssen in jedem einzelnen Land Verhandlungen geführt werden. Alstom gilt als positives Beispiel für transnationale Vereinbarungen. Erst im Januar 2012 war ein Abkommen über Beschäftigungssicherung eines Joint Venture länderübergreifend geschlossen worden (siehe Bericht in den EBR-News 1/2012).

 

Problem: wer soll verhandeln?

 

Ohne ein Mandat ihrer Mitgliedsgewerkschaften sind die europäischen Verbände nicht in der Lage, derartige Verhandlungen aufzunehmen. Es bleibt daher nur die Option, solche Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluß im Europäischen Betriebsrat zu fällen und die Verhandlungen durch den EBR selbst zu führen (faktisch eine Erweiterung des EBR in Richtung Mitbestimmung). Bei dieser Frage handelt es sich jedoch um ein Grundsatzproblem der europäischen Arbeitsbeziehungen. Während sich Betriebsräte aus Deutschland gerne einen stärkeren EBR wünschen, befürchten Delegierte aus den Mittelmeerländern dadurch eher eine Schwächung der Gewerkschaften. Im Fall von Alstom hat diese Frage jetzt zu einer Blockade geführt, ähnlich wie zuvor beim französischen Pharmakonzern Sanofi-Aventis (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010).

 


Gleichbehandlung europaweit geregelt

 

Am 5. Juni 2012 wurde in Paris zwischen der zentralen Leitung des französischen Energiekonzerns GdFSuez und den drei zuständigen europäischen Gewerkschaftsverbänden ein Abkommen über die Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Entgelten wie auch über eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben unterzeichnet. Zentrales Element der Vereinbarung ist die Verpflichtung, in jeder Niederlassung im Europäischen Binnenmarkt mit mehr als 150 Arbeitnehmern einen jährlichen Gleichbehandlungsplan zu erstellen. Auch Indikatoren zur Messung der Gleichbehandlung sind benannt. Die Gewerkschaften verpflichten sich, bei der Neuwahl des Europäischen Betriebsrates 2013 Frauen entsprechend ihres Anteils an der Belegschaft zu berücksichtigen.


 

Verbesserungsvorschläge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
 

Vor wenigen Tagen wurden bei ThyssenKrupp Elevator Verhandlungen über eine europaweite Vereinbarung zum Ideenmanagement im Arbeits- und Gesundheitsschutz abgeschlossen. Die Sparte Aufzüge und Rolltreppen des deutschen Stahl- und Technologiekonzerns ThyssenKrupp beschäftigt mehr als 46.000 Arbeitnehmer weltweit. Als Termin für die offizielle Unterzeichnung des Abkommens ist der November 2012 vorgesehen.

 

Die Vereinbarung sieht die Errichtung von Bewertungsausschüssen in allen europäischen Standorten vor. Sie werden paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern gebildet und berichten an übergeordnete, zentrale Ausschüsse in ihrem jeweiligen Land. Auf internationaler Ebene wird ein Steuerungsausschuß gebildet, der einmal pro Jahr mit dem Europäischen Betriebsrat tagt. Die Vereinbarung regelt das Berichtswesen zwischen diesen Ausschüssen und dem Arbeitgeber und legt Verantwortlichkeiten auf den unterschiedlichen Ebenen des Unternehmens fest. Die Mitglieder der Ausschüsse erhalten Freistellungszeit und Anspruch auf Schulungen.

  7. Update von EBR-Vereinbarungen
      
 

Deutsche Bahn erstmals mit EBR-Vereinbarung

 

Seit dem 21. März 2012 ist die Phase des EBR kraft Gesetz beendet. An diesem Tag wurde in Berlin für einen der größten europäischen Transportkonzerne eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet.

 

Der Europäische Betriebsrat der Deutschen Bahn war 2005 auf Basis der subsidiären Bestimmungen des deutschen EBR-Gesetzes gegründet worden. Auf das übliche Prozedere mit einem Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) hatte man damals verzichtet. Nachdem im August 2010 der britische Transportkonzern Arriva übernommen wurde (siehe Bericht in den EBR-News 1/2011), fanden jetzt erstmals Verhandlungen über eine vollwertige EBR-Vereinbarung statt. Die 40.000 Arbeitnehmer von Arriva werden künftig vom EBR der Deutschen Bahn vertreten, der EBR von Arriva wurde aufgelöst.

 

Besondere Merkmale der Vereinbarung sind die drei Fachausschüsse (Arriva/Nahverkehr, Schenker Rail, Schenker Logistics) und die weitreichende Definition grenzüberschreitender Fragen. So ist der EBR bereits zu beteiligen, wenn nur ein Land von Entscheidungen der zentralen Leitung betroffen ist. Ihm gehören bisher 31 Mitglieder aus zwanzig Ländern an, künftig hat er 60 Mitglieder.


 

Belgischer Rohrleitungsbauer integriert neue Richtlinie

 

Die EBR-Vereinbarung von Aliaxis, dem weltgrößten Hersteller von Kunststoff-Rohrleitungssystemen mit Sitz in Brüssel, wurde am 24. April 2012 aktualisiert. Den Europäische Betriebsrat gibt es seit 2003, als das Unternehmen aus der Baustoffgruppe Etex ausgegliedert wurde. Aliaxis ist durch Übernahmen gewachsen und hat die meisten Arbeitnehmer heute in Deutschland, Frankreich und im Vereinigten Königreich.

 

Den Vorsitz übt der Arbeitgeber aus, was für einen belgischen EBR eher ungewöhnlich und von der Rechtslage des Königreiches her nicht vorgesehen ist (siehe Bericht in den EBR-News 1/2011). Die Arbeitnehmerseite wählt einen Sekretär und drei weitere Mitglieder in den Lenkungsausschuß. Er tagt mindestens dreimal jährlich, während Plenarsitzungen nur einmal pro Jahr stattfinden. Alle EBR-Mitglieder haben einen Anspruch auf zwei Schulungstage pro Jahr.

 

  

Neue EBR-Standards für deutsche Hausgerätegruppe

 

Am 15. Mai 2012 wurde in Wuppertal eine aktualisierte EBR-Vereinbarung für Vorwerk unterzeichnet. Das Familienunternehmen beschäftigt weltweit 22.000 Menschen im Direktvertrieb von Elektro- und Haushaltsprodukten. Obwohl Plenarsitzungen auch künftig nur einmal pro Jahr stattfinden, ist gegenüber der ursprünglich im Juli 1996 geschlossenen Vereinbarung ein erheblicher Fortschritt festzustellen. So wurden die wichtigsten Regeln der neuen Richtlinie integriert. Der EBR ist auch für die Schweiz und Rußland zuständig, wählt einen geschäftsführenden Ausschuß aus sechs Personen und ist von nun an ein reines Arbeitnehmergremium. Beraten wurden die Betriebsräte von der EWC Academy. Für die im September 2011 aus dem Vorwerk-Konzern ausgegliederte Firma Hectas Gebäudedienste soll nun ein eigenständiger EBR gegründet werden.

 

Eine Auswahl von EBR-Vereinbarungstexten haben wir auf einer Downloadseite zusammengestellt.

 

  8. Neue Europäische und SE-Betriebsräte
 
 

Erstmals über 1.000 Europäische Betriebsräte

 

Im April 2012 wurde die magische Schwelle erstmals erreicht, inzwischen sind schon 1.007 Europäische Betriebsräte in der Datenbank des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) registriert. Sie verteilen sich auf 937 Unternehmen, denn einige Konzerne verfügen über mehrere EBR-Gremien. In 56 Unternehmen laufen derzeit Verhandlungen zur Bildung eines EBR. Auch die Zahl der SE-Betriebsräte steigt, im April 2012 waren es 80. In 40 dieser Fälle gehören Arbeitnehmervertreter dem Aufsichtsrat der SE an, in den übrigen 40 Unternehmen gibt es einen SE-Betriebsrat ohne Beteiligung im Aufsichtsrat.



Spin-off von Rio Tinto gründet eigenen EBR

Seit Januar 2012 verfügt der Aluminiumproduzent Constellium mit Sitz in Paris über einen eigenen EBR. Das Unternehmen wurde ein Jahr zuvor im Januar 2011 gegründet, nachdem der britisch-australische Rohstoffkonzern Rio Tinto diese Sparte an zwei Finanzinvestoren verkaufte. Die wichtigsten Produktionsstätten befinden sich in Frankreich (Neubreisach am Rhein), Deutschland (Singen) und in der Schweiz (Siders). Ein im Mai 2011 verkündeter Personalabbau brachte die Finanzinvestoren in die Kritik (Foto).
 
Die EBR-Vereinbarung bewegt sich auf einer Linie mit den alten Regelungen für Rio Tinto, allerdings wurden die Arbeitsmöglichkeiten des EBR reduziert. So findet nur noch eine Plenarsitzung pro Jahr statt. Vorher waren alle zwei Jahre vier Schulungstage vorgesehen, jetzt sind es nur noch zwei. Auch die Freistellungsstunden wurden halbiert: dem Sekretär des EBR stehen nur noch 200 Stunden pro Jahr zu (vorher 400). Die rund 9.000 Arbeitnehmer werden von 13 EBR-Mitgliedern vertreten (sechs aus Frankreich, drei aus Deutschland und zwei aus der Schweiz). Der Verkauf der Sparte war bereits seit 2008 in der Diskussion (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008).
 


Familienunternehmen aus der Rhein-Neckar-Region setzt Maßstäbe

Am 12. März 2012 wurde in Weinheim eine SE-Vereinbarung für die Unternehmensgruppe Freudenberg unterzeichnet. Sie gilt für die Länder des Europäischen Binnenmarktes und für die Schweiz. Ziel der SE-Umwandlung ist die Bündelung der internationalen Beteiligungen des Mischkonzerns, nicht das Einfrieren der Arbeitnehmerbeteiligung. Die bestehenden Aufsichtsräte bleiben unverändert. Der 1996 gegründete Europäische Betriebsrat soll nach einer Übergangszeit von etwa einem Jahr durch ein Gremium abgelöst werden, das die Aufgaben eines EBR und eines SE-Betriebsrates kombiniert.

Dieses Gremium tagt einmal jährlich und wählt einen Lenkungsausschuß aus vier Mitgliedern, die aus verschiedenen Ländern und Sparten kommen sollen. Die bereits seit einigen Jahren bestehenden EBR-Aktivitäten im Gesundheitsschutz (siehe Interview mit dem EBR-Vorsitzenden) werden in der SE weitergeführt. Ausdrücklich wurde ein Zutrittsrecht zu den europäischen Standorten vereinbart. In Ländern, die mit nur einem Delegiertenmandat nicht angemessen an den SE-Betriebsrat angebunden sind, gibt es zwei besondere Erleichterungen: einerseits kann der Lenkungsausschuß in jedem Werk "Betriebsbeauftragte" benennen, die den direkten Kontakt ermöglichen, andererseits sind zwischen verschiedenen Standorten bzw. Sparten innerhalb eines Landes Vorbesprechungen möglich.

Deutliches Bekenntnis zum Konsultationsverfahren

An einem Punkt geht die SE-Vereinbarung weit über die bisher bekannten Formulierungen in anderen Unternehmen hinaus. Die zentrale
Leitung setzt keine Maßnahmen um, bevor nicht die Anhörung auf europäischer und auf nationaler Ebene komplett abgeschlossen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt ein Vollzugsstopp, auch teilweise. Obwohl dies nach geltender Rechtslage eine Selbstverständlichkeit sein sollte, wird sie von deutschen Arbeitsgerichten im Fall des Automobilzulieferers Visteon verneint (siehe Bericht in den EBR-News 3/2011).  Bemerkenswert ist auch die Einigungsstelle, die sich am deutschen Betriebsverfassungsgesetz orientiert und andere SE-Vereinbarungen deutlich übertrifft.
 
  9. Der Blick über Europa hinaus
 
 
MAN-Gruppe vereinbart weltweite Mindeststandards

Am 6. März 2012 unterzeichnete die zentrale Leitung von MAN in München mit dem SE-Betriebsrat und mit dem Internationalen Metallgewerkschaftsbund (IMB) eine "Gemeinsame Erklärung zur sozialen und unternehmerischen Verantwortung" für die über 50.000 Arbeitnehmer des Maschinenbaukonzerns auf der ganzen Welt. Darin wird die Anerkennung von Arbeitnehmervertretungen garantiert - auch in Staaten, in denen dies nicht geschützt ist. MAN hatte im Februar 2009 eine der besten SE-Vereinbarungen geschlossen, die bisher vorliegen und verfügt über den größten paritätisch besetzten SE-Aufsichtsrat in ganz Europa (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009).


Arbeitnehmervertreter bei IKEA vernetzen sich weltweit

Noch nicht ganz so weit sind die Gewerkschaften bei IKEA. Vom 6. bis 8. März 2012 trafen sich erstmals Arbeitnehmervertreter aus 14 Ländern - darunter auch Mitglieder des Europäischen Betriebsrats - in Istanbul, um eine weltweite Allianz zu schmieden. Die zentrale Leitung des schwedischen Möbelhauses stellte sich dort zwar der Diskussion, konnte sich aber noch nicht zu einem Abkommen über soziale Mindeststandards durchringen. Erst im Sommer 2011 war die Anerkennung einer Arbeitnehmervertretung in den USA gegen den Widerstand des Managements durchgesetzt worden (siehe Bericht in den EBR-News 2/2011). 


Ford gründet Weltbetriebsrat

Am 25. April 2012 wurde in Detroit ein internationales Rahmenabkommen zwischen Ford und dem Internationalen Metallgewerkschaftsbund (IMB) unterzeichnet, das die US-Gewerkschaft United Auto Workers (UAW) ausgehandelt hatte. Es ist das erste Abkommen dieser Art mit einem nicht-europäischen Automobilhersteller. Einmal pro Jahr wird die zentrale Leitung die Arbeitnehmervertreter aus der ganzen Welt über Planungen und Strategien des Konzerns informieren. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

 10. Interessante Webseiten
 
 

Gewerkschaft 2.0 in Italien

Die Dienstleistungsgewerkschaft der UIL, des kleinsten der drei italienischen Gewerkschaftsbünde, verfügt seit November 2011 über eine eigene Internetseite für Fachkräfte aus der IT-Branche. Angeboten wird eine individuelle Beratung in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts sowie berufsspezifische Online-Schulungen. Auch eine Stellenbörse ist in Echtzeit verfügbar. Die Webseite ist nur in italienischer Sprache verfügbar.

Italien war im September 2007 Ausgangspunkt des ersten virtuellen Streiks der Internet-Geschichte. Auf der Plattform "Second Life" protestierten damals die italienischen Arbeitnehmer von IBM gegen Lohnkürzungen (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007).
 

Olympische Kampagne gegen Rio Tinto

Die Metalle zur Herstellung der Medaillen für die Olympischen Spiele werden von Rio Tinto geliefert. Die Gewerkschaften rufen dazu auf, den britisch-australischen Rohstoffkonzern wegen brutaler Behandlung der eigenen Arbeitnehmer "vom Siegerpodest" zu stoßen. Er erfülle nicht die olympischen Prinzipien von Fair Play und Nachhaltigkeit. Seit Januar 2012 sind in einem kanadischen Werk 780 Arbeitnehmer ausgesperrt, was bereits den Europäischen Betriebsrat auf den Plan gerufen hatte (siehe Bericht in den EBR-News 1/2012). Die folgenden Seiten sind nur in englischer Sprache verfügbar:

 

Europäische Betriebsräte in der Elektrizitätswirtschaft

 

  

Im Verlauf des Jahres 2011 fand auf Initiative der ungarischen Energiegewerkschaft EVDSZ ein EU-finanziertes Projekt statt, um die EBR-Praxis in den wichtigsten europäischen Energiekonzernen zu untersuchen und zu stärken. Beteiligt waren die deutschen Unternehmen RWE und E.ON sowie Électricité de France (EdF). Sämtliche Dokumente sind jetzt auf einer eigenen Webseite zugänglich.


 

Gesunde Arbeitsplätze durch Arbeitnehmerbeteiligung

 

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat für ihre im April 2012 gestartete Kampagne "Partnerschaft für Prävention" eine Webseite erstellt. Dort sind Rechtsvorschriften und Werkzeuge in 24 Sprachen zu finden. Arbeitnehmervertreter können sich einen Leitfaden und Checklisten herunterladen.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

 11. Neue Publikationen
 
 
Praktischer Leitfaden für EBR-Mitglieder

 

Im Februar 2012 publizierte das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Brüssel diesen Leitfaden. Er richtet sich insbesondere an Mitglieder von Europäischen Betriebsräten und will Anregungen geben, um Nutzen und Effizienz der europäischen Sitzungen zu steigern und bessere Ergebnisse zu erzielen. Die 12seitige Broschüre liegt in acht Sprachen vor und ist die erste einer neuen Reihe von kleinen, illustrierten und praktischen Leitfäden für Arbeitnehmervertreter mit transnationalen Aufgaben.



Betriebsrat und Gewerkschaft: Partner oder Wettbewerber?

 

Unter diesem etwas provokanten Titel legte die Friedrich-Ebert-Stiftung im März 2012 eine Broschüre vor, die eine aktuelle Bestandsaufnahme der Strukturen der Arbeitnehmervertretung in 32 europäischen Ländern liefert. Neben den EU-Ländern sind auch alle Länder des ehemaligen Jugoslawien enthalten. Die Gewerkschaften in Mittel- und Osteuropa kannten vor 1989 keine Betriebsräte und betrachteten sie daher als Konkurrenz, ähnlich wie die Gewerkschaften in angelsächsisch geprägten Ländern. Daher war die Einführung von lokalen Betriebsräten, die eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 vorschreibt (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006), umstritten und wird in manchen Ländern weiterhin kontrovers diskutiert.


 

Weitere Länderstudien der Friedrich-Ebert-Stiftung 

 

In den letzten Monaten ist eine Reihe von aktuellen Länderanalysen über die Situation der Gewerkschaften und der Arbeitsbeziehungen erschienen, darunter auch eine Studie über Deutschland. Sie sind hier abrufbar:



Rückbau des Arbeitsrechts unter dem Vorwand der Krise

Im April 2012 legte das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) eine Bestandsaufnahme über die Einschränkung von Arbeitnehmerrechten und der Tarifautonomie in den einzelnen EU-Ländern vor. Unter dem Vorwand der Finanzmarkt- und Euro-Krise werden Maßnahmen vielfach umgesetzt, ohne auf demokratische Traditionen und Grundsätze des Sozialen Dialogs zu achten. Verschlechterungen des Arbeitsrechts sind für Arbeitnehmer in den Euro-Mitgliedsländern Griechenland, Portugal, Spanien und Slowakei besonders stark spürbar, aber auch in Rumänien und Ungarn.

  • Die deutsche Kurzfassung der Studie
  • Die Analyse für jedes einzelne EU-Land (in englischer Sprache)
  •  

    Weitere Fachliteratur haben wir auf einer Literaturseite zusammengestellt.

     

      12. Die EWC Academy: Beispiele aus unserer Arbeit


    Update für das Präsidium
     
    Am 21. und 22. März 2012 tagten die acht Mitglieder des EBR-Präsidiums der französischen Gruppe Veolia Environnement in Paris. Mit Unterstützung der EWC Academy wurden die Betriebsverfassung ausgewählter Länder und die Merkmale eines korrekten Konsultationsverfahrens analysiert. Veolia besteht aus vier Sparten (Wasser, Entsorgung, Energie und Transport), die sich auch in der EBR-Struktur wiederfinden. Der im Jahr 2005 gegründete EBR hatte seine Vereinbarung im Oktober 2010 umfassend an die neue EU-Richtlinie angepasst (siehe Bericht in den EBR-News 1/2011).


    "Kinoveranstaltung" oder vollwertiger Europäischer Betriebsrat?
     
    Unter diesem Motto fand vom 10. bis 13. April 2012 bereits zum dritten Mal auf Schloß Montabaur (Foto) ein Seminar statt, das die neue Rechtslage zur Unterrichtung und Anhörung unter dem Aspekt von Restrukturierungen beleuchtet. Wie soll ein EBR oder ein SE-Betriebsrat das Anhörungsverfahren konkret ausgestalten und eine rechtssichere Stellungnahme ausarbeiten? Parallel fanden die EBR-Schnuppertage für Neulinge statt.


    Vorbereitung zur SE-Umwandlung

    In einer Sondersitzung am 23. und 24. Mai 2012 wurde der Europäische Betriebsrat des französischen IT-Unternehmens Atos über die geplante Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE) informiert. Die EWC Academy lieferte dabei die notwendige Sachverständigenunterstützung. Atos hatte im Juli 2011 den IT-Servicebereich von Siemens mit 31.000 Arbeitnehmern übernommen und wuchs dadurch zum zweitgrößten IT-Dienstleister in Europa nach IBM mit 74.000 Arbeitnehmern weltweit. Die SE-Umwandlung wurde am 30. Mai 2012 von der Hauptversammlung beschlossen, in Kürze soll das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) gebildet werden. Der EBR von Atos war erst 2007 nach schwierigen Verhandlungen und kurz vor Ablauf der gesetzlichen Frist von drei Jahren gegründet worden (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).


    SE-Betriebsrat will Konsultationsrechte besser nutzen
     
    Am 30. und 31. Mai 2012 tagte der SE-Betriebsrat von Lenze am Stammsitz im niedersächsischen Aerzen (Foto). In einer von der EWC Academy gestalteten Schulungseinheit wurden die Unterschiede zwischen den Rechten eines SE-Betriebsrates und eines normalen Europäischen Betriebsrates untersucht. Die Durchsetzung dieser Rechte und die Handlungsmöglichkeiten über Unterrichtung und Anhörung hinaus waren ebenfalls Thema der Diskussion. Die EWC Academy wird ab sofort die Beratung des SE-Betriebsrates in wirtschaftlichen Fragen übernehmen. Das Maschinenbauunternehmen hatte die Umwandlung in eine SE im Sommer 2009 durchgeführt, um eine paritätische Besetzung des Aufsichtsrates zu vermeiden (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009).


    Deutsch-französische Kooperation der EWC Academy

    Die neue Agentur IR Share hat eine Online-Datenbank mit Dokumenten aus der EU-Sozialpolitik, der nationalen und europäischen Arbeitsbeziehungen und der Betriebsratsarbeit in mehreren Sprachen ins Internet gestellt. Gemeinsam mit der EWC Academy werden auch Veranstaltungen wie die deutsch-französische Konferenz im September 2012 in Paris organisiert (siehe unten).
      13. Aktuelle Seminartermine
     

     

    Faltblatt zum Seminarprogramm Herbst 2012

     

    Die EWC Academy und ihre Vorläuferorganisation führt seit Januar 2009 Tagungen und Seminare für die Mitglieder von Europäischen Betriebräten, SE-Betriebsräten und Besonderen Verhandlungsgremien durch. 372 Arbeitnehmervertreter aus 165 Unternehmen haben bisher daran teilgenommen (das entspricht etwa 17% aller Unternehmen in Europa, die einen EBR gebildet haben). Für den Herbst 2012 gibt ein neues Faltblatt einen Überblick über die geplanten Veranstaltungen. Weitere Termine und Seminarthemen sind in Vorbereitung.



    Deutsch-französische EBR-Fachtagung in Paris

    Vom 17. bis 19. September 2012 findet in Paris bereits zum dritten Mal eine deutsch-französische Fachtagung statt. Das besondere Highlight in diesem Jahr ist der Besuch einer Fachmesse für französische Betriebsräte.

    Warum eine Fachtagung in Paris?

    Die Philosophie von Unterrichtung und Anhörung in der EU-Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat wie auch zur Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Gesellschaft (SE) ist stark von der französischen Betriebsverfassung geprägt. Eine genaue Kenntnis der Feinheiten des französischen Modells ist daher unabdingbar. Die Tagung kann nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes besucht werden und wird simultan gedolmetscht.
     


    Deutsch-italienische EBR-Fachtagung in Bozen

    Am 27. und 28. September 2012 findet in der Hauptstadt von Südtirol eine Fachtagung für EBR-Mitglieder aus Deutschland, Österreich und Italien statt. Im Mittelpunkt steht dabei der Vergleich der Systeme der Arbeitnehmervertretung und ein Austausch über die praktische Arbeit im Europäischen Betriebsrat. Die Tagung wird simultan gedolmetscht.
     


    Seminar zur Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen / Workshop Osteuropa

    Vom 8. bis 10. Oktober 2012 findet auf Burg Rheinfels (Foto) ein Seminar statt, das die neue Gesetzgebung als Basis für die Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen untersucht. Auch das gesetzlich definierte Verfahren bei Fusionen, Spaltungen oder Verlegung des Firmensitzes ("strukturelle Änderungen") wird Thema sein. Parallel findet ein Workshop Osteuropa statt.
     

     

    Deutsch-britische Betriebsrätetagung in London

    Am 25. und 26. Oktober 2012 findet bereits zum zweiten Mal eine Tagung nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes in London statt. Die Veranstaltung wird simultan gedolmetscht. Sie richtet sich an alle Mitglieder Europäischer Betriebsräte, die britischem Recht unterliegen, sowie an Arbeitnehmervertreter, die sich mit dem britischen System vertraut machen wollen.


     

    Fachtagung für Frauen zum Gender Mainstreaming

     

    Neben der Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat werden auf dieser Fachtagung in Hamburg Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten zur Verhinderung von Diskriminierung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben diskutiert. Vorträge von Wissenschaftlerinnen sowie praktische Beispiele aus EBR- und KBR-Praxis zur Gleichstellung stehen am 15. und 16. November 2012 auf der Tagesordnung.

     


     

    Arbeitnehmervertretung im internationalen Unternehmen

     

    Vom 19. bis 23. November 2012 findet in Hamburg ein Seminar statt, das nicht nur für EBR-Mitglieder, sondern auch für Konzernbetriebsräte, Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten und Assistenten der Betriebsräte in internationalen Unternehmen interessant ist. Neben der Journalistin Michaela Böhm wird der langjährige EBR-Vorsitzende von Opel, Klaus Franz (Foto), als Referent erwartet.

     



    Inhouse-Veranstaltungen

     

    Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

      14. Impressum
     

    Die EBR-News werden herausgegeben von:

     

    EWC Academy GmbH

    Rödingsmarkt 52, D-20459 Hamburg
    www.ewc-academy.eu

     

    Mitarbeiter dieser Ausgabe:

    Werner Altmeyer, Rita da Luz, Bernhard Stelzl, Reingard Zimmer

     

    Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 17.919 Empfänger

    Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 2.573 Empfänger

    Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 2.670 Empfänger

     

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