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23.
Oktober 2006
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1.
Kampfabstimmung über Revision der EBR-Richtlinie
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Gewerkschaften setzen
Europäische Kommission unter Zugzwang
Am
13. September 2006 sprach sich in Brüssel der
Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuß (EWSA)
mehrheitlich für eine Revision der EBR-Richtlinie aus. Zuvor
war es zwischen den rund 230 Delegierten aus allen 25
EU-Ländern zu einer ideologisch aufgeheizten Debatte gekommen,
wie sie dort nur sehr selten zu beobachten ist. Kernpunkt des Streits
war der von Gewerkschaftsseite initiierte Entwurf einer Stellungnahme
unter dem Titel "Europäische Betriebsräte:
eine neue Rolle bei der Förderung der europäischen
Integration". Der Text beinhaltet die klare Forderung nach
einer Revision der EBR-Richtlinie, was von Arbeitgeberseite vehement
abgelehnt wird. Die Entscheidung des EWSA bedeutet daher für
die Arbeitgeberverbände eine herbe Niederlage.
Seit April 2004 läuft das
Gesetzgebungsverfahren zur Revision der EBR-Richtlinie, bisher ohne
nennenswerte Fortschritte. Zuletzt hatte sich im Januar 2006 das
Europäische Parlament in die Debatte eingeschaltet (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006). Auch wenn die Entscheidung des EWSA nicht
bindend ist, so steht die Europäische Kommission jetzt doch
unter politischem Druck, einen eigenständigen Gesetzestext
für eine veränderte EBR-Richtlinie zu
präsentieren. Dem EWSA gehören zu je einem Drittel
Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und
sonstigen Organisationen (z. B. Umweltverbänden) an. Er hat im
Gesetzgebungsverfahren eine beratende Funktion und ist
unabhängig von der Europäischen Kommission, dem
Europäischen Parlament und dem Ministerrat.
Der Vorwurf: "Kreuzzug" gegen
die Wirtschaft
Nach
Auffassung der Arbeitgebervertreter sei der EBR ein sehr "sensibles"
Instrument, das nur in gegenseitigem Vertrauen sein volles Potenzial
entfalten könne. Derzeit würden die
Europäischen Betriebsräte gut funktionieren, obwohl
noch viel Zeit erforderlich sei, um die unterschiedlichen Kulturen von
Mitbestimmung und Interessenvertretung in Europa
zusammenzuführen. Diese Zeit müsse man sich nehmen,
bevor überhastet neue Gesetze gemacht würden. Die
Richtlinie werde noch nicht voll genutzt und viele
Arbeitnehmervertreter seien mit der bestehenden Richtlinie voll
zufrieden. Die Arbeitgeber hätten die heutige EBR-Richtlinie
auf sehr gute Weise angenommen und wären sogar in vielen
Fällen weit über die Mindestvorschriften freiwillig
hinausgegangen. Der Gesetzgeber solle nicht ohne Not in ein komplexes
und gut funktionierendes System eingreifen. Die Arbeitgeber wollen sich
darum bemühen, mehr aus den bestehenden EBR-Gremien zu machen,
aber eine Revision der EBR-Richtlinie käme einer Kriegserklärung
an die Geschäftswelt gleich.
Bereits
am 6. September 2006 war es in einer Sitzung der Fachgruppe
"Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft",
die die Stellungnahme vorbereitet hatte, zu einem spannungsgeladenen,
streckenweise feindseligen Disput gekommen. Die Beteiligten warfen sich
gegenseitig vor, einen ideologischen Krieg und einen
religiösen Kreuzzug zu führen. Am heftigsten
kritisierte die Arbeitgeberseite den Vorschlag, Europäische
Betriebsräte sollten zukünftig transnationale
Abkommen schließen können. Ein solches
Verhandlungsmandat (in Deutschland würde man sagen
"Mitbestimmungsrecht") wird von der Europäischen Kommission
derzeit in Erwägung gezogen (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006).
Als
Kompromiß schlugen die Arbeitgeber vor, statt einer Revision
der EBR-Richtlinie sollten die nationalen Tarifparteien über
länderspezifische Ergänzungen nachdenken, in
Deutschland also z. B. über tarifvertragliche
Ergänzungen zum "Gesetz über Europäische
Betriebsräte", ohne hierfür eine europaweite Vorgabe
zu machen. Die Mehrheit des EWSA lehnte dies als wenig praktikabel ab.
Mit 61% der abgegebenen Stimmen wurde schließlich die von den
Gewerkschaften befürwortete Stellungnahme verabschiedet, der
Gegenentwurf der Arbeitgeberseite erhielt lediglich 36% der Stimmen und
war damit abgelehnt. Das folgende Dokument enthält beide
Texte, der Gegenentwurf der Arbeitgeberseite findet sich auf den Seiten
22 und 23:
Kommentar
Die etwas pathetische
Formulierung im
Sitzungsprotokoll, wonach die über 10.000 EBR-Mitglieder
"unmittelbare und überzeugte Protagonisten beim Aufbau einer
neuen Gesellschaft" seien, greift sicher zu weit. Die Schärfe
der Auseinandersetzung zeigt aber, daß es sich bei der
Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen
Betriebsrates um eine der wichtigsten arbeitsrechtlichen EU-Normen, ja
sogar um einen Kernbestandteil des "Europäischen
Sozialmodells" handelt. Ein EWSA-Mitglied meinte, daß er seit
der ersten Debatte über Europäische
Betriebsräte vor 26 Jahren von der Arbeitgeberseite immer die
gleichen Argumente zu hören bekommen hat. Ein
Arbeitgebervertreter meinte, daß sich die Gewerkschaften seit
26 Jahren noch nicht "moderner" zeigen würden.
Tatsache ist, daß die
EBR-Frage den Nerv
trifft: eine gut funktionierende Arbeitnehmervertretung kann die
unumschränkte Entscheidungsmacht des Arbeitgebers tendenziell
einschränken, was sowohl die Anteilseigner wie auch das
Management verhindern möchten. Diese Tatsache hat wenig mit
modern oder unmodern zu tun, es ist eine Machtfrage.
Ob die zur Schau gestellte Fundamentalopposition der
Arbeitgeberverbände ihrem eigenen Anliegen dient, wird sich im
weiteren politischen Prozeß herausstellen. Redner im EWSA
warnten die Arbeitgeber, sie könnten zu Opfern ihrer eigenen
Opposition werden.
Das Arbeitgeberlager ist kein monolithischer Block:
Bereits vor Verabschiedung der heutigen EBR-Richtlinie im Jahre 1994
gab es von den deutschen Arbeitgeberverbänden
Kompromißsignale, sie wurden aber von ihren britischen
Kollegen vollständig ausgebremst. Ob sie sich dieses Mal von
der angelsächsischen Hegemonie befreien können?
Auch Betriebsräte
fordern die Revision
Nicht
nur Gewerkschaften, auch EBR-Mitglieder fordern dringend eine Revision
der EBR-Richtlinie. In einer Umfrage hatte sich eine Mehrheit von ihnen
für eine Ausweitung ihrer Mitspracherechte ausgesprochen
(siehe Grafik).
Während
neuere EBR-Vereinbarungen meist über die gesetzlichen
Mindestvorschriften hinausgehen, gibt es immer noch viele Unternehmen,
die an den bis 1996 getroffenen sogenannten "freiwilligen" Regelungen
nicht rütteln wollen. Eines dieser Unternehmen ist Siemens,
dessen Europäischer Betriebsrat ("Siemens Europe Committee")
sich im Juli 2006 in einem offenen Brief an die Europäische
Kommission wandte. Parallel dazu versuchen die Arbeitnehmervertreter
bei Siemens, ihre internationale Zusammenarbeit zu festigen. Im Juli
2006 fand ein gemeinsames Seminar der britischen Gewerkschaft Amicus
und der IG Metall statt.
Beispielhaft
sind auch die
Schreiben der Europäischen Betriebsräte von HeidelbergCement
und von SGL Carbon an die Europäische
Kommission, mit denen sie bereits im Jahre 2004 ihre Forderungen nach
einer Revision der EBR-Richtlinie sehr konkret formuliert hatten:
DGB fordert Initiative der
deutschen Regierung
Nachdem am 24. April 2006 der
DGB-Bundesvorstand ein Papier zur Modernisierung des EU-Arbeitsrechts
beschlossen hatte, befaßte sich im Mai 2006 der
Bundeskongreß des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in
Berlin auch mit der EBR-Richtlinie. In einer Entschließung
forderten die Delegierten eine Revision, um verbesserte
Arbeitsmöglichkeiten für die Europäischen
Betriebsräte sicherzustellen. Sie sollen die gleichen Rechte
wie ein SE-Betriebsrat (ein europaweiter Betriebsrat in einer
Europäischen Aktiengesellschaft) erhalten.
Die deutsche Bundesregierung,
die im ersten Halbjahr 2007 die Präsidentschaft der EU
übernimmt, soll ihren Einfluß geltend machen, um den
Stillstand im Gesetzgebungsverfahren zu überwinden. Die
heutige EBR-Richtlinie wurde 1994 unter deutscher
EU-Präsidentschaft verabschiedet, den Vorsitz im Ministerrat
hatte damals Arbeitsminister und IG Metall-Mitglied Norbert
Blüm (CDU). Sollte es im Frühjahr 2007 zu einer
Abstimmung im Ministerrat kommen, würde der heutige
Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD), der ebenfalls
Mitglied der IG Metall ist, eine wichtige Rolle spielen.
Veranstaltungshinweis
Anläßlich
des 10jährigen Bestehens der EBR-Gesetzgebung lädt
die österreichische Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA)
am 27. November 2006 zu einer Konferenz:
Der
Europäische
Betriebsrat in der Praxis
Erfahrungen
- Best practice -
Herausforderungen
Veranstaltungsort
ist das
Werksgelände von Voest-Alpine in Linz (Österreich).
Es werden etwa 100 Teilnehmer aus allen Branchen erwartet, auch
EBR-Mitglieder aus Deutschland sind willkommen.
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2.
Europaweite Mitbestimmung im Aufsichtsrat
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Die
Europäische
Aktiengesellschaft (Societas Europaea = SE) steht seit Oktober 2004 als
neue Rechtsform für Unternehmen innerhalb des
Europäischen Binnenmarktes zur Verfügung. Nach
Angaben von Dr. Norbert Kluge, Forschungsleiter beim
Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI-REHS) in
Brüssel, haben bisher mindestens 46 Unternehmen diese
Rechtsform gewählt, in 12 davon gibt es eine
Mitbestimmungsvereinbarung. Die übrigen Fälle sind
entweder arbeitnehmerlose Gesellschaften oder sogenannte
Vorratsgründungen. Im Herbst 2005 haben zwei skandinavische
Unternehmen die ersten Mitbestimmungsvereinbarungen in der EU
abgeschlossen, gefolgt von einem österreichischen Unternehmen
im Januar 2006 (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Kürzlich wurden die ersten
deutschen SE-Mitbestimmungsvereinbarungen unterzeichnet, in beiden
Fällen ist eine paritätische Besetzung des
SE-Aufsichtsrates vorgesehen.
MAN Diesel: erste mitbestimmte
deutsche Europa-AG
Am 30. August 2006
wurde in Augsburg die MAN Diesel SE eingetragen. Die Sparte
Dieselmotoren des Maschinenbau-Konzerns MAN mit weltweit 6.400
Beschäftigten hatte als erstes deutsches Unternehmen am 27.
April 2006 eine SE-Vereinbarung zur Mitbestimmung abgeschlossen. Im
Aufsichtsrat wird die Arbeitnehmerseite fünf der zehn Sitze
erhalten, davon drei deutsche und zwei dänische Vertreter. Ein
Mandat pro Land geht an externe Gewerkschaftsvertreter, drei Sitze
werden von den betrieblichen Arbeitnehmervertretern besetzt. Sollte die
Gesamtzahl der Beschäftigten unter 2.000 sinken,
würde die Beteiligung der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat
wie im deutschen Recht auf ein Drittel sinken.
Der
SE-Betriebsrat umfaßt neun Mitglieder, davon vier aus
Deutschland, zwei aus Dänemark, jeweils einer aus Frankreich
und Tschechien und ein Mandat für alle Länder, in
denen das Unternehmen lediglich mit Servicezentren vertreten ist. Er
kommt einmal jährlich zu einer Sitzung zusammen, in
außerordentlichen Fällen kann es eine Sondersitzung
geben.
Auch die Allianz ist
jetzt eine Europa-AG
Seit
dem 13. Oktober 2006 firmiert die Versicherungsgruppe Allianz als
Europäische Gesellschaft (SE). Kurz vor dem Ende der
sechsmonatigen Verhandlungsfrist wurde am 20. September 2006 eine
Vereinbarung zur Mitbestimmung unterzeichnet. Sie geht in einigen
Punkten deutlich über die gesetzlichen Mindestvorschriften
hinaus.
Die dreißig Mitglieder des Besonderen Verhandlungsgremiums
(BVG)
hatten eine siebenköpfige Verhandlungskommission mit der
Detailarbeit beauftragt. Die Eintragung der SE wird von der
Ankündigung überschattet, daß 5.000
Arbeitsplätze
im Versicherungsgeschäft und weitere 2.500 bei der Dresdner
Bank
wegfallen sollen (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006).
Das Unternehmen, das sich als
"internationaler Finanzdienstleister mit europäischem
Heimatmarkt und deutschen Wurzeln" bezeichnet, hat im Zuge der
Umwandlung einige nicht-deutsche Mitglieder in den Vorstand berufen. In
einem Interview
sieht der Vorstandsvorsitzende Michael Diekmann die Vorteile der
Umwandlung in eine SE darin, daß
"wir auf einen Schlag unsere
Strukturen radikal vereinfacht und uns von unnötigen
administrativen und bürokratischen Schichten befreit haben.
... Unsere neue Organisationsstruktur zeichnet sich durch
größere Klarheit aus, d. h. wir können
schneller und besser entscheiden."
Paritätische Besetzung
des Aufsichtsrates gesichert
Zwar konnte sich die
Arbeitnehmerseite mit ihrer Forderung nach einem 20köpfigen
Aufsichtsrat nicht durchsetzen, von den 12 Sitzen steht ihr aber die
Hälfte zu. Drei Mandate werden von den deutschen
Betriebsräten und jeweils ein Sitz von betrieblichen
Vertretern aus Frankreich und Großbritannien besetzt. Hinzu
kommt Jörg Reinbrecht aus der ver.di-Bundesverwaltung in
Berlin als externer Gewerkschaftsvertreter, der dieses Mandat in seiner
Eigenschaft als Vizepräsident der Finanzsektion im Verband der
europäischen Dienstleistungsgewerkschaften (UNI-Europa
Finance) wahrnimmt.
Der
neue SE-Betriebsrat
Der seit 1996 bestehende
Europäische Betriebsrat ("Allianz Europe Committee") wird im
Januar 2007 von einem SE-Betriebsrat abgelöst, der die rund
130.000 europäischen Beschäftigten vertritt. Seine 37
Mitglieder aus 24 Ländern, darunter zehn Vertreter aus
Deutschland und jeweils drei aus Italien, Frankreich und
Großbritannien (auch die Schweiz ist vertreten), werden zur
Zeit gewählt.
Der SE-Betriebsrat kann in
bestimmten Fällen von nationalen Arbeitnehmervertretungen
beauftragt werden, deren Beteiligungs- und Verhandlungsrechte
wahrzunehmen. Seine Sitzungen, an denen zwei hauptamtliche
Gewerkschaftsvertreter teilnehmen, finden zweimal (in
außerordentlichen Fällen bis zu viermal)
jährlich statt. Die fünf Mitglieder des
Lenkungsausschusses müssen aus mindestens drei verschiedenen
Ländern kommen. Der SE-Betriebsrat hat die
Möglichkeit, aus seiner Mitte Arbeitsgruppen zu bilden und bei
Themen wie Gleichberechtigung, Arbeitssicherheit, Datenschutz und
Weiterbildungsfragen steht ihm gegenüber der Konzernleitung
ein Initiativrecht zu.
Unsere
Newsletter-Redakteurin Kathleen Kollewe hat bei Rolf
Zimmermann, dem Vorsitzenden des Allianz Europe Committee und
Betriebsratsmitglied bei der Frankfurter Versicherungs-AG, genauer
nachgefragt. Wie sind die SE-Verhandlungen gelaufen? Welche Ziele haben
sich die Arbeitnehmervertreter für den neuen SE-Betriebsrat
gesetzt? Wie kann die Vielfalt an Sprachen und Kulturen in ein
sinnvolles Miteinander gebracht werden? Und schließlich:
welche Ratschläge würde er anderen
Europäischen Betriebsräten mit auf den Weg geben, die
vor einer SE-Gründung stehen?
Strabag:
Rechtsstreit beendet
Für
die 44.000 Beschäftigten der österreichischen
Baugesellschaft
Strabag wurde am 4. Mai 2006 eine Mitbestimmungsvereinbarung
unterzeichnet und damit der schwebende Rechtsstreit beendet. Strabag
hatte sich bereits im Oktober 2004 in eine SE umgewandelt, ohne die
vorgeschriebene Vereinbarung mit der Arbeitnehmerseite zu treffen.
Diese Vorgehensweise der Konzernleitung hatte zu einer Klage durch
einige Betriebsräte und Gewerkschaften geführt (zu
den
Hintergründen siehe Bericht in den
EBR-News 4/2004). Einen EBR gab es bei Strabag seit 1997.
In
Anlehung an
österreichische Gepflogenheiten sind im Aufsichtsrat der
Strabag SE zu einem Drittel Arbeitnehmervertreter beteiligt. Sie werden
durch den neuen europaweiten SE-Betriebsrat benannt, dessen
Zusammensetzung sich an der Belegschaftsgröße der
einzelnen Länder orientiert. Etwa ein Viertel davon entfallen
auf Österreich bzw. Deutschland (jeweils rund 10.000
Beschäftigte), gefolgt von Ungarn mit 4.000
Beschäftigten. Die Vereinbarung sieht zwei reguläre
Sitzungen pro Jahr vor, der Lenkungsausschuß trifft sich
darüberhinaus mindestens zweimal jährlich.
Geplante
Europäische
Aktiengesellschaften
In
Deutschland
beschloß am 30. Mai 2006 die Mensch und Maschine Software AG
die Umwandlung in eine SE. Auch Fresenius hat diese Absicht bekundet,
entsprechende Pläne sollen im Dezember 2006 der
Hauptversammlung vorgestellt werden.
Unterdessen leitete die
französische Versicherungsgruppe Scor am 5. Juli 2006 die
Umwandlung ein. Die Tochtergesellschaften in Deutschland und Italien
sollen mit zwei französischen Gesellschaften auf die SE
verschmolzen werden. Das Besondere Verhandlungsgremium, das die 700
europäischen Beschäftigten des weltweit
tätigen Rückversicherers vertritt, verhandelt derzeit
eine Regelung über eine Arbeitnehmerbeteiligung im
Verwaltungsrat.
Arbeitnehmervertreter
in
Frankreich
Im September 2006 legte die
Hans-Böckler-Stiftung eine Studie über
Arbeitnehmervertreter in den Führungsorganen
französischer Unternehmen vor. Die Doktorandin Aline Conchon
stellt darin mit umfangreichem statistischem Material die aktuelle
Situation in den Verwaltungsräten der Privatwirtschaft und im
staatlichen Sektor dar. Sie beleuchtet auch die Stärke der
verschiedenen französischen Gewerkschaften, bezogen auf die
Betriebsratswahlen und ihre Vertretung in den Verwaltungsräten.
Veranstaltungshinweis
Nicht
nur bei der Bildung einer
Europäischen Aktiengesellschaft spielt die Mitbestimmung der
Arbeitnehmer im Aufsichts- oder Verwaltungsrat eine Rolle, sondern
zunehmend auch bei der Fusion von Unternehmen aus verschiedenen
EU-Ländern. Im September 2005 hatte der EU-Ministerrat die Fusionsrichtlinie
inklusive der umstrittenen Regelungen zur Sicherung der Mitbestimmung
im Fall von grenzüberschreitenden
Unternehmenszusammenschlüssen verabschiedet. Diese Richtlinie
muß nun in deutsches Recht umgesetzt werden (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2005).
Unter
dem Motto "Ende
der Mitbestimmung durch Fusionen in Europa?"
führt der DGB-Bezirk Niedersachen/Bremen/Sachsen-Anhalt am 14.
November 2006 in Hannover eine EBR-Tagung durch. Vorgestellt wird die
Arbeit einer Beobachtungsstelle der Stiftung zur Verbesserung der
Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten in Dublin, die das
Ausmaß
grenzüberschreitender Fusionen analysiert. Thema der Tagung
werden
auch Praxisbeispiele aus deutscher und französischer Sicht
sowie
die geplante Umsetzung der EU-Fusionsrichtlinie in deutsches Recht
sein. Der DGB-Bezirk führt regelmäßig
solche Tagungen
für Europäische Betriebsräte durch (siehe
auch Bericht
in den EBR-News 4/2005).
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3. EBR-Tätigkeit
endet nicht in Europa
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IFA-Weltkonferenz
in Frankfurt
am Main
In
der globalisierten Weltwirtschaft gibt es - anders als innerhalb der EU
- keinen juristisch verbindlichen sozialen Ordnungsrahmen, wie das
Beispiel BenQ jüngst wieder belegte. Ansätze,
multinationale
Konzerne auf ein Mindestmaß an sozialen Standards zu
verpflichten, werden in der Metallindustrie seit einigen Jahren mit
internationalen Rahmenabkommen ("International Framework Agreements" -
IFA) praktiziert.
Weltweit
betrachtet ist der Europäische
Betriebsrat
die einzige Institution, die
vom Gesetzgeber eine transnationale Rolle und entsprechende Ressourcen
zugewiesen bekommen hat. Europäische Betriebsräte
beteiligen sich daher zusammen mit den Gewerkschaften am
Abschluß internationaler Rahmenabkommen oder laden zu ihren
Sitzungen außereuropäische Delegierte ein, wie z. B.
im Februar 2006 beim Automobilzulieferer Bosch (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006). In einigen Fällen wurden auch
Weltbetriebsräte gegründet.
Welche
Rolle sollen Europäische Betriebsräte dabei spielen?
Am 26. und 27. September 2006
trafen sich im Gebäude des IG Metall-Vorstands in Frankfurt am
Main rund 180 Delegierte von Metallgewerkschaften aus der ganzen Welt,
um über die zukünftige Strategie bei internationalen
Rahmenabkommen zu diskutieren. Sie stellten eine Empfehlungsliste auf,
wie der IMB zukünftig bei der Aushandlung, Verbesserung und
Überwachung vorgehen soll.
Ein
Streitpunkt war die Rolle der Europäischen
Betriebsräte beim Abschluß solcher
Abkommen. Viele Gewerkschaften, insbesondere aus
angelsächsisch geprägten Ländern, lehnen
eine Beteiligung von "Betriebsräten" jeder Art ab,
während Gewerkschaften aus den
kontinentaleuropäischen Ländern eine EBR-Beteiligung
begrüßen. Im Interview mit den EBR-News
erläuterte Robert Steiert, Direktor beim
Internationalen Metallgewerkschaftsbund (IMB) in Genf (links neben
Blandine Landas von der französischen Gewerkschaft CFDT, ganz
rechts der Generalsekretär des IMB Marcello Malentacchi),
seine Eindrücke von der Konferenz.
Neuer
Weltbetriebsrat in Österreich
Der Papierkonzern Mondi
Business Paper kam erst durch die EU-Osterweiterung 2004 in den
Geltungsbereich der EBR-Richtlinie, denn neben der Zentrale in
Österreich gibt es innerhalb der EU nur noch Niederlassungen
in Ungarn und in der Slowakei. Das Unternehmen, eine
Tochtergesellschaft der südafrikanischen Minengesellschaft
Anglo American, hat sich jetzt entschlossen, statt eines EBR gleich
einen Internationalen Betriebsrat (IBR) zu gründen. Dort sind
neben den drei EU-Ländern auch Delegierte aus
Rußland, Israel und Südafrika vertreten. Der neue
IBR vertritt weltweit 15.000 Beschäftigte, an seiner Spitze
steht der Vorsitzende des österreichischen
Zentralbetriebsrates. Die Initiative zur IBR-Gründung ging von
der Gewerkschaft der Chemiearbeiter (GdC) und der Gewerkschaft der
Privatangestellten (GPA) aus.
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4.
Fusionen mit Auswirkungen auf die EBR-Arbeit
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Wer
übernimmt
wen? Scania versus MAN
Zuerst
wollte der Nutzfahrzeughersteller MAN seinen schwedischen Konkurrenten
Scania, an dem Volkwagen eine Beteiligung hält, feindlich
übernehmen. Dann begann Volkswagen mit dem Aufkauf von
MAN-Aktien.
Der Betriebsrat von MAN warnt vor einer Zerschlagung des Konzerns und
dem Verlust von bis zu 50.000 Arbeitsplätzen. Betriebsratschef
Lothar Pohlmann befürchtet, Volkswagen könne wie eine
"Heuschrecke" vorgehen und auf Arbeitsplätze keine
Rücksicht
nehmen.
In
der MAN-Gruppe, die in
mehreren Geschäftsfeldern tätig ist, gibt es seit
1996 einen "freiwilligen" EBR auf der Ebene der Holding mit einem
Unterbau aus mehreren Spartenausschüssen. Der Bereich
Dieselmotoren wurde kürzlich in eine Europäische
Aktiengesellschaft umgewandelt (siehe Bericht weiter oben). Scania hatte im Jahre 1998 auf dem Weg
über ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) einen EBR
gegründet, dessen Befugnisse sich weitgehend mit den
Mindestvorschriften der EBR-Richtlinie decken. Nach skandinavischen
Gepflogenheiten ist der Text sehr kurz gefaßt. Beide Gremien
würden bei einer Fusion vermutlich zusammengelegt werden.
"Luftkampf" über Irland: Sozialabbau
befürchtet
Wenige Tage nach dem Börsengang der
staatlichen Fluggesellschaft Aer Lingus hat der
größte europäische Billigflieger Ryanair
begonnen, deren Aktien aufzukaufen. Sollte die feindliche
Übernahme gelingen, würde Ryanair die
Größe der Lufthansa erreichen und British Airways
überholen. Der irische Staat hält noch 35% der
Anteile an Aer Lingus und lehnt wie die irischen Gewerkschaften die
Übernahme ab.
Während
Aer Lingus seit 1996 über einen Europäischen
Betriebsrat
verfügt, gibt es bei Ryanair nicht einmal lokale
Arbeitnehmervertretungen. Das Ryanair-Geschäftsmodell mit
niedriger Entlohnung, minimalem Arbeitnehmerschutz und der Weigerung,
Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften zu führen,
könnte
nach einer Fusion auf Aer Lingus übertragen werden. Seit dem
Jahr
2004 betreibt die Internationale
Transportarbeiterföderation
(ITF) eine Webseite unter dem Titel "Ryan be fair", wo sie Beispiele
gewerkschaftsfeindlichen Handelns dokumentiert. Ryanair ist in mehreren
europäischen Ländern mit Klagen vor den
Arbeitsgerichten
beschäftigt. In Italien und Spanien finden im Oktober 2006
mehrere
Kurzstreiks statt, um die Anerkennung einer Belegschaftsvertretung
durchzusetzen.
Fusion von zwei
Europäischen Betriebsräten in der
Kommunikationstechnologie
Am 7. September 2006 billigten
die Aktionäre der beiden Netzwerkausrüster Lucent
Technologies und Alcatel die Fusion, die bis Jahresende 2006
abgeschlossen sein soll. In beiden Unternehmen gibt es einen
Europäischen Betriebsrat, im französischen Konzern
Alcatel seit 1995 nach französischem Recht und im
US-Unternehmen Lucent seit 2005 nach britischem Recht. Wie sollen diese
beiden Gremien zusammengelegt werden? Normalerweise gibt es in der
Praxis zwei Möglichkeiten dafür:
-
Option
1:
Wenn die
Firma A eine Firma B aufkauft, wird der EBR der Firma A um Delegierte
aus der Firma B erweitert. Der EBR der Firma B wird aufgelöst.
Eine Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung für die Firma A
findet nicht statt und ist - rein juristisch betrachtet - nicht
erforderlich. Diese Option wird in vielen Fällen praktiziert,
z. B. bei der Fusion zwischen Schering und Bayer (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006).
-
Option
2: Um die
Gesamtheit der Belegschaft und ihre unterschiedlichen Kulturen nach
einer Großfusion besser vertreten zu können, wird
die EBR-Vereinbarung neu ausgehandelt. Diese Möglichkeit wurde
z. B. bei Air France/KLM (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006) und bei Smurfit Kappa (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006) gewählt.
Die
Arbeitnehmervertreter bei Alcatel und Lucent favorisieren die zweite
Option. Alain Hurstel, Sprecher der Arbeitnehmerseite
("Sekretär") im EBR von Alcatel, möchte die Fusion
nutzen und "die Alcatel-Vereinbarung von 1995 revidieren, um sie
anzupassen und Verbesserungen zu integrieren." Diese Forderung wird
auch vom Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) in einem
Schreiben an die Konzernleitung unterstützt. Das
Alcatel-Management bevorzugt jedoch die Option 1, wonach die
EBR-Vereinbarung von Alcatel ohne Änderung beibehalten werden
soll.
Während
die Fusion der Unternehmen schnelle Fortschritte macht, sind die
Arbeitnehmervertreter kaum einbezogen worden. Sie warten immer noch auf
detaillierte Informationen über die zukünftige
Struktur des neuen Konzerns und die sozialen Auswirkungen der Fusion.
Erwartet wird ein Abbau von 12% der weltweiten Belegschaft, der
vorwiegend in Deutschland spürbar sein wird, insbesondere am
Standort Nürnberg. Vor diesem Hintergrund weist Patrick Loire,
Betriebsräteberater bei der französischen Groupe
Alpha, auf die Brisanz der Debatte hin: die
Arbeitnehmervertreter beider Konzerne müssen relativ schnell
eine gemeinsame Linie finden, wie sie sich den Restrukturierungen
gegenüber verhalten. Gleichzeitig ist eine neue, ausgewogene
EBR-Struktur zu finden, die die Besonderheiten der zwei Kulturen
berücksichtigt.
Aktuelle Fusionsdebatte bei Axa
Am 1. Januar 2007 wird die
französische Versicherungsgruppe Axa die schweizerische
Winterthur-Versicherung mit 8.000 Beschäftigten
übernehmen. In beiden Unternehmen gibt es seit 1996 einen
Europäischen Betriebsrat. Bei Axa wollen weder die
Konzernleitung noch der Vorsitzende der Arbeitnehmerseite im EBR,
Daniel Vaulot (CFDT), die 2002 revidierte EBR-Vereinbarung neu
verhandeln. Erst im April 2005 hatte der Europäische
Betriebsrat ein Abkommen über seine Beteiligungsrechte bei
grenzüberschreitenden Restrukturierungen mit der zentralen
Leitung geschlossen (siehe
Bericht
in den EBR-News 2/2005).
Im Gegensatz
zu vielen anderen Unternehmen sieht die EBR-Vereinbarung von Axa eine
Übergangsregelung für Fusionen vor. Derzeit zeichnen
sich zwei Optionen ab: entweder sollen die 16 EBR-Mitglieder von
Winterthur in den EBR von Axa integriert werden, wodurch dieser auf
fast 70 Mitglieder anwachsen würde, oder beide EBR-Gremien
könnten nebeneinander weiterarbeiten. Am 7. und 8. November
2006 wird der Lenkungsausschuß des Europäischen
Betriebsrates von Axa über das Schicksal des Winterthur-EBR
beraten
|
5.
Europäische Betriebsräte in
der Verhandlungsrolle
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Beschäftigungsvereinbarung
bei Suez auf dem Weg
Am
21. August 2006 begannen in Paris Verhandlungen zwischen dem
Europäischen Betriebsrat und der zentralen Leitung des
französischen Versorgungskonzerns Suez über
Rahmenbedingungen
der zukünftigen Personalpolitik ("Wie kann die berufliche
Mobilität der Beschäftigten mit den
zukünftigen
Entwicklungen des Unternehmens in Einklang gebracht werden?") und
über eine Verbesserung der Informations- und
Konsultationspraktiken beim Abspalten von
Geschäftsaktivitäten. Der letzte Punkt soll in eine
Revision
der EBR-Vereinbarung münden. Die Verhandlungen werden seither
etwa
in zweiwöchigem Rhythmus fortgesetzt. Die folgenden Texte sind
nur
in englischer Sprache verfügbar:
Besondere
Brisanz bekommen
diese Verhandlungen angesichts der bevorstehenden Fusion mit Gaz de
France (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Am 30. Juni 2006 hatte eine
Delegation des Europäischen Betriebsrates dem
zuständigen Generaldirektor der Europäischen
Kommission ihre Bedenken vorgetragen. Sollte die Fusion genehmigt
werden, sind für Januar 2007 Konsultationen mit dem EBR und den nationalen Arbeitnehmervertretungen
geplant. Für eine Übergangszeit - so die Forderung
der Gewerkschaften - sollen die bestehenden EBR-Gremien in beiden
Konzernen dann weiterarbeiten, um keine Lücke entstehen zu
lassen.
Keine nationalen
Alleingänge bei General Motors
Wochenlange,
koordinierte Protestaktionen an allen europäischen
GM-Standorten (siehe
Bericht in den EBR-News 2/2006) konnten das portugiesische
Werk in Azambuja letztlich nicht retten. Es wird zum Jahresende 2006
geschlossen und die Produktion des Opel Combo ins spanische Werk
Zaragoza verlagert, aber die Konditionen sind erheblich besser
ausgefallen als ohne den internationalen Druck. Nachdem Verhandlungen
zwischen dem EBR und der Europaleitung in Zürich am 5.
September 2006 zu keinem Ergebnis führten, legten die rund
1.100 Beschäftigten in Portugal erneut für einige
Tage die Arbeit nieder. Inzwischen liegt ein Sozialplan vor, der jedem
Beschäftigten eine Abfindung von zwei Monatsgehältern
pro Beschäftigungsjahr zusichert.
Derzeit rückt eine
andere Frage verstärkt auf die Tagesordnung: welcher
europäische Standort soll den Zuschlag für die
Produktion des neuen Opel Astra bekommen? Um zu verhindern,
daß einzelne Werke gegeneinander ausgespielt werden, haben
Arbeitnehmervertreter aus fünf Ländern am 24. August
2006 bei einem Treffen in Frankfurt am Main vereinbart, daß
kein Standort sich um die Produktion des neuen Opel Astra bewerben wird
und keine Einzelverhandlungen mit der zentralen Leitung
geführt werden. Alle Verhandlungen sollen auf der Ebene des
EBR zentral geführt werden.
Europaweite
Rahmenvereinbarung für Nokia Siemens Networks?
Am
1. Januar 2007 soll die Fusion der Siemens-Kommunikationssparte mit
Nokia vollzogen werden und das neue Gemeinschaftsunternehmen "Nokia
Siemens Networks" mit weltweit 50.000 Beschäftigten seine
Arbeit aufnehmen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006). Vom Europäischen
Metallgewerkschaftsbund (EMB) wurde am 13. September 2006 eine
Koordinierungsgruppe ins Leben gerufen, um das weitere Vorgehen
europaweit abzustimmen. Die 25 Arbeitnehmervertreter beider Unternehmen
streben die Erarbeitung einer europäischen Rahmenvereinbarung
an, insbesondere um negative Effekte der Fusion - im Gespräch
ist ein Personalabbau von 10 bis 15% - auszuschließen und um
tarifliche und betriebliche Vereinbarungen zu sichern.
Grundsätzliche
Weichenstellung für die europäischen
Arbeitsbeziehungen
Der
EMB setzt damit seine Strategie fort, bei wichtigen Restrukturierungen
und Fusionen die Arbeit der Europäischen Betriebsräte
durch
ein gewerkschaftliches Koordinierungsgremium zu unterstützen.
Beschlossen wurde diese Vorgehensweise, die in anderen Fällen
(z.
B. bei General Motors) bereits praktiziert wird, im Juni 2005 in einem
Grundsatzpapier (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2005).
Langfristig
kann sich auf
europäischer Ebene dadurch eine ähnliche
Arbeitsteilung entwickeln, wie sie beispielsweise im
französischen Betriebsrat seit Jahrzehnten praktiziert wird:
der EBR ist für die Information und Konsultation
zuständig (wie ein Wirtschaftsausschuß) und das
gewerkschaftliche Koordinierungsgremium führt die
Verhandlungen über eine europaweite Rahmenvereinbarung
(vergleichbar einer betrieblichen Tarifkommission). Die von deutscher
Seite häufig erhobene Forderung, dem EBR Mitbestimmungsrechte
einzuräumen, hätte sich dadurch erübrigt -
genauso wie sie in Frankreich keine Rolle spielt. Gestützt
wird diese Entwicklung durch einen Richtlinienvorschlag der
Europäischen Kommission über transnationale
Kollektivvereinbarungen, der für 2007 erwartet wird (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006). Im Sinne der deutschen Betriebsverfassung
handelt es sich bei solchen Abkommen natürlich nicht um
europaweite "Betriebsvereinbarungen", sondern um eine Art von
europaweiten "Haustarifverträgen".
EBR führte
Sozialplanverhandlungen
Die RTL Group, mit 9.000
Beschäftigen europäischer Marktführer im
Privatfernsehen, gründete 1996 auf "freiwilliger" Basis einen
EBR, der zunächst die Benelux-Länder sowie
Deutschland und Frankreich umfaßte. Später kamen
Großbritannien, Spanien, Portugal und Ungarn hinzu. Die 2001
revidierte EBR-Vereinbarung geht an einigen Stellen über die
gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus und bewegt sich in einem
Bereich, der für andere Medienunternehmen üblich ist.
Drei bis vier Treffen jährlich, mindestens zwei Delegierte
auch aus den kleineren Ländern, eine eigene
Intranet-Präsenz des EBR, eine unternehmensweite
Jobbörse und Umweltstandards können als Pluspunkte
genannt werden.
Der
Europäische Betriebsrat der RTL Group übernahm
kürzlich eine Rolle, die der Gesetzgeber ihm (noch) nicht
zubilligt. Für eine betriebsratslose deutsche
Tochtergesellschaft, die unmittelbar der Holding in Luxemburg
unterstellt war, konnte der Vorsitzende des EBR Kai Brettmann
(in der Mitte zusammen mit Reingard Zimmer und Werner Altmeyer vom
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de") einen Sozialplan
aushandeln.
Checkliste für
Outsourcing-Verhandlungen
Die britische Gewerkschaft
Amicus legte kürzlich eine Checkliste vor, die
Arbeitnehmervertretern beim Aushandeln von Betriebsänderungen
helfen soll, die durch Offshoring und Outsourcing verursacht werden.
Die Liste benennt zehn sachdienliche Fragen, die dem Arbeitgeber
gestellt werden sollten, und zeigt Handlungsmöglichkeiten vor
und nach dem Transfer auf.
EBR-Verhandlungen: Texte gesucht
Das Europäische
Gewerkschaftsinsitut sammelt seit Jahren Vereinbarungen über
die Errichtung und Arbeitsweise von Europäischen
Betriebsräten. Da in letzter Zeit immer mehr EBR-Gremien auch
zu Sozialstandards oder zu Restrukturierungsfragen Verhandlungen mit
der Konzernleitung führen und europaweit (oder gar weltweit)
geltende Vereinbarungen abschließen, soll auch hierzu eine
aktuelle Sammlung und Auswertung erfolgen. Mitglieder von
Europäischen Betriebsräten und EBR-Betreuer der
Gewerkschaften werden daher gebeten, solche Vereinbarungstexte an Romuald
Jagodziñski nach Brüssel zu schicken.
|
6.
EBR-Neugründungen und Fallstudien
|
Erster
EBR im privaten Gesundheitswesen
Privatisierungen
fördern im Gesundheitssektor die Entstehung multinationaler
Unternehmen. Am 27. Juni 2006 wurde für die schwedische
Krankenhausgruppe Capio als erstes Unternehmen der Branche eine
Vereinbarung zur Gründung eines Europäischen
Betriebsrates unterzeichnet. Seit Oktober 2004 liefen die
Gespräche zwischen der zentralen Leitung und dem Besonderen
Verhandlungsgremium. Der neue EBR wird 14.500 Beschäftigte in
den skandinavischen Ländern, Frankeich, Spanien und
Großbritannien vertreten. Er kommt zweimal jährlich
unter dem Vorsitz des Konzernvorstandes zusammen und wird neben den
üblichen Themen auch über Belegschaftsbefragungen,
die Entwicklung von Indikatoren und des Qualitätssystems
informiert. Bestandteil der EBR-Vereinbarung ist ein Anspruch auf
Schulungsmaßnahmen. Im September 2006 hat Capio eine deutsche
Klinikgruppe mit bundesweit fünf Einrichtungen
übernommen.
Neuer EBR nach ungarischem Recht
Am 16. August 2006 wurde
für den südafrikanischen Getränkekonzern SAB
Miller eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Da die Europaleitung ihren
Sitz in Budapest hat, unterliegt sie ungarischem Recht. Innerhalb der
EU ist SAB Miller, der zu den größten Bierbrauern
der Welt gehört ("Pilsner Urquell"), in acht Ländern
vertreten und beschäftigt rund 9.000 Menschen. Bereits im Juni
2004 wurde in Ungarn der erste Europäische Betriebsrat
gegründet (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2004).
Airbus
unter Druck
Die
Verzögerungen beim Bau des neuen
Airbus A380 beschäftigen auch den Europäischen
Betriebsrat. Er kam am 5. Oktober 2006 zu einer
außerordentlichen Sitzung in Ottobrunn bei München
zusammen, um ein weitreichendes Restrukturierungsprogramm zu
diskutieren. Von der Konzernleitung des Airbus-Mutterkonzerns EADS
wurde zugesagt, daß Entscheidungen erst nach dem
Abschluß der Beratungen mit den Betriebsräten
getroffen werden.
Die
Betriebsräte der
deutschen Airbus-Standorte fordern eine mit der Arbeitgeberseite
paritätisch besetzte Steuerungsgruppe. Sie soll
herausarbeiten, mit welchen Arbeitszeitmaßnahmen den
Lieferproblemen entgegengewirkt werden kann. Airbus hat mit dem
sogenannten "SiduFlex"-Konzept (Sicherheit durch Flexibilität)
ein kompliziertes Arbeitszeitmodell, um Auftragsschwankungen durch
Zeitkonten und den Einsatz von Leiharbeitern auszugleichen.
Betriebsbedingte Kündigungen sind bis 2012 ausgeschlossen.
EADS
ist eines der wenigen
Beispiele mit einer institutionellen Verankerung von Europäischen
Spartenbetriebsräten in der EBR-Vereinbarung (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006). Dadurch sind die
Rahmenbedingungen für eine gezielte Interessenvertretung der
Airbus-Sparte besser als in vielen anderen Unternehmen. Dies
ändert jedoch nichts an den deutsch-französischen
Rivalitäten um Kapazitäten und Standorte. In der
französischen Presse ist seit Anfang Oktober 2006 die Rede von
„rapatrier la fabrication de l’A380 sur le seul
site de Toulouse“. Wörtlich heißt das:
„die Produktion des A380 wird nach Toulouse
heimgeholt“. Rapatrier erscheint im französischen
Sprachgebrauch meist im Zusammenhang mit der Rückkehr von
entsandten Auslandsmitarbeitern. Inzwischen wird spekuliert, das
Wirtschafts- und Finanzministerium habe die offizielle
Verkündung des Heimholens der A380-Produktion wegen der
Widerstände von deutscher Seite auf Januar 2007 verschoben.
Machtkämpfe und
Desinteresse bremsen EBR-Arbeit aus
"Wie stark prägt das deutsche
Mitbestimmungsmodell die EBR-Arbeit?" war eine der Leitfragen von Prof.
Dr. Hermann Kotthoff in einem Forschungsprojekt, das die Arbeit
Europäischer Betriebsräte untersuchte. Im
fünften und letzten Teil unserer Serie, in der wir Ergebnisse
des Projektes vorstellen, beleuchten wir eine weniger wirkungsvolle
Form von EBR-Arbeit. Beim Typ 5 handelt es sich um ein Gremium, das von
Anfang an sein Potenzial nicht nutzte.
Typ
5: Der marginalisierte EBR - ein Fehlstart
Beim Typ 5 handelt es sich um einen EBR, der schon
viele Jahre eher unauffällig existiert und nicht "ins Laufen
gekommen" ist. Zurückliegende Fusionen und Übernahmen
kennzeichnen das soziale Klima, weder der Konzern noch der EBR sind
kulturell "zusammengewachsen". Zudem behindern Machtstrukturen bzw.
Machtkämpfe innerhalb der Arbeitnehmerseite eine
Weiterentwicklung zu einem funktionsfähigen Gremium.
In einem der untersuchten
Beispiele liegt der EBR-Vorsitz in den Händen des
langjährigen deutschen Konzernbetriebsratsvorsitzenden. Zur
Jahressitzung, die zwei Tage dauert und an wechselnden Orten
stattfindet, erscheint regelmäßig die oberste
Konzernleitung. Dagegen hat der dreiköpfige
Lenkungsausschuß - zwei davon sind Deutsche - noch nie eine
eigene Sitzung durchgeführt. Der Vorsitzende hält
wenig von der Institution EBR und engagiert sich kaum dafür.
Allerdings unterhält er persönlich gute Beziehungen
zu einzelnen Mandatsträgern im Ausland - am EBR vorbei
sozusagen. Solange er das Amt nicht abgibt, torpediert er damit die
Funktionsfähigkeit des Gremiums.
Auch der Personalleiter gibt
offen zu erkennen, daß er nichts von der Institution EBR
erwartet. In den Jahressitzungen wird von osteuropäischen
Delegierten ungeschminkt Kritik vorgebracht, auch in Anwesenheit der
Konzernleitung. Diese schiebt die Verantwortung jedoch auf das
Management vor Ort. Vom EBR selbst werden die Klagen nicht
weiterverfolgt. Er könnte eine Fürsprecherfunktion
wahrnehmen, aber der EBR-Vorsitzende steht nicht dahinter. Auch das
Management steht nicht dahinter und die Gewerkschaften
überlassen dem mächtigen deutschen EBR-Vorsitzenden
das Feld. Es ist niemand in Sicht, der dem Gremium Leben einhauchen
könnte.
In einem anderen
Unternehmensbeispiel gibt es Machtkämpfe auf den
unterschiedlichsten Ebenen: 1. zwischen den Betriebsratsvorsitzenden
der deutschen Standorte, 2. zwischen den französischen
Gewerkschaften ("die kloppen sich wie die Kesselflicker") und 3.
zwischen Deutschen und Franzosen. Die Situation konnte weder durch die
Wahl eines "machtlosen" Kompromißkandidaten aus Frankreich
noch durch eine deutsch-französische "Doppelspitze" befriedet
werden, vielmehr beschäftigt sich das Gremium seit Jahren
weitgehend mit sich selbst. Und dies, obwohl die Konzernleitung gerne
einen funktionierenden EBR als Gesprächspartner aufbauen und
sich von den lokalen Machtkämpfen unabhängig machen
würde.
Dieses Muster beschreibt
lediglich einen von fünf verschiedenen EBR-Typen, weitere
Informationen:
Im
Juli 2006 ist die gesamte Studie als Buch erschienen. Der Autor zieht
darin eine Zwischenbilanz der zurückliegenden Jahre seit
Inkrafttreten der EBR-Gesetzgebung, die er als "Lehrjahre" des EBR
bezeichnet. Seine Typologie basiert auf Befragungen deutscher und
nicht-deutscher EBR-Mitglieder, Gewerkschaftssekretäre und
Personalmanager in zwölf großen Unternehmen.
Hermann
Kotthoff
Lehrjahre des
Europäischen Betriebsrates
Zehn
Jahre transnationale Arbeitnehmervertretung
Berlin
2006, 184 Seiten, ISBN 3-8360-8671-9, Preis: 14,90 €
→
Online-Bestellung
|
7.
Europäische Betriebsräte in der Chemiebranche
|
Die
chemische Industrie gehört zu den Vorreitern bei der
EBR-Gründung. Von den 437 Unternehmen, die unter die
EBR-Richtlinie fallen, hatten bis Juni 2005 bereits 177 einen oder
mehrere Europäische Betriebsräte gebildet
(über 40%). Prozentual liegt die chemische Industrie damit
fast gleichauf mit der Metallindustrie, während alle anderen
Branchen diese Deckungsrate noch nicht erreicht haben. So wurden z. B.
im Dienstleistungsbereich erst 24% aller möglichen EBR-Gremien
gegründet (alle Zahlen stammen aus Veröffentlichungen
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts, die wir in den EBR-News 2/2006
vorgestellt hatten).
Der
gewerkschaftliche
Organisationsgrad und die Reichweite von Tarifverträgen ist in
der chemischen Industrie relativ hoch. Die Chancen einer
Verknüpfung der EBR-Arbeit mit der gewerkschaftlichen
Betriebsbetreuung und einer sozialverträglichen Gestaltung von
Restrukturierungsprozessen
sind daher in dieser Branche größer als anderswo.
Studie von Prof.
Waddington für die chemische Industrie
Im Auftrag der
Europäischen Föderation der Bergbau-, Chemie- und
Energiegewerkschaften (EMCEF) führte Prof. Dr. Jeremy
Waddington von der Universität Manchester, der auch
Projektkoordinator des Europäischen Gewerkschaftsinstituts in
Brüssel ist, im Jahre 2005 eine EBR-Branchenstudie durch, die
kürzlich veröffentlicht wurde. Viele Ergebnisse der
EMCEF-Befragung zeigen in die gleiche Richtung wie die
branchenübergreifende Studie, die Prof. Waddington im November
2005 im Auftrag des Europäischen Gewerkschaftsbundes vorgelegt
hatte (siehe
Bericht in den EBR-News 4/2005).
An der EMCEF-Fragebogenaktion
beteiligten sich 250 EBR-Mitglieder aus 17 verschiedenen
EU-Ländern und 39 Unternehmen der chemischen Industrie, der
Erdölverarbeitung sowie der Glas- und Porzellanherstellung.
Hier einige Ergebnisse:
-
72% aller Befragten berichten
von lediglich einer einzigen EBR-Sitzung pro Jahr, die Mehrzahl kommt
also nicht über die Mindeststandards hinaus.
-
Bei keinem einzigen Thema
sprechen mehr als 40% der Befragten von "nützlicher
Information und Konsultation“. Mehr als 30% der Befragten
geben an, daß Themen wie die Einführung neuer
Technologien, die Reorganisation von Produktlinien oder die
Personalplanung von der zentralen Leitung überhaupt nicht
angesprochen wurden.
-
Bei
Betriebsschließungen und Massenentlassungen versucht das
Management immer wieder, Informationen zurückzuhalten. In
einigen Fällen ist es den Arbeitnehmervertretern jedoch
gelungen, diesen Widerstand zu überwinden.
-
Während in anderen
Branchen angelsächsische Manager meist
zurückhaltender sind als kontinentaleuropäische
Manager, wenn sie dem EBR Informationen offenlegen sollen, zeigt die
EMCEF-Studie diese Unterschiede kaum. Eine Grund könnte sein,
daß vor allem US-Unternehmen in der chemischen Industrie
verstärkt Manager aus Kontinentaleuropa einsetzen, die weniger
Berührungsängste in "Mitbestimmungsfragen" haben.
-
Je
schwächer die Mitbestimmungsrechte im Heimatland der
Delegierten sind, umso effektiver wird die Arbeit des EBR
eingeschätzt. EBR-Mitglieder aus Großbritannien und
Irland weisen der Institution EBR mehr Bedeutung zu als ihre Kollegen
aus Deutschland oder Skandinavien.
|
8. Blick nach
Südosteuropa:
Änderungen zum 1. Januar 2007
|
Rumänien und Bulgarien
werden EU-Mitglieder
Ab
dem 1. Januar 2007 wird die EU zwei neue
Mitgliedsstaaten mit 30 Mio. Einwohnern haben. Beide Länder
fallen ab diesem Tag unter die EBR- und SE-Gesetzgebung. Bestehende
EBR-Gremien sind um Delegierte aus Rumänien und Bulgarien zu
erweitern. Insgesamt gibt es in Rumänien 263 und in Bulgarien
163 Unternehmen, die in den Geltungsbereich der EBR-Richtlinie fallen -
zumeist Niederlassungen ausländischer Konzerne.
Bis
Juni 2005 hatten 140 der in Rumänien
und 89 der in Bulgarien von der EBR-Richtlinie betroffenen Unternehmen
einen EBR gegründet, was aber nicht bedeutet, daß
rumänische oder bulgarische Delegierte bereits in diesen
Europäischen Betriebsräten vertreten sind. Vielmehr
entsendet Rumänien erst sieben und Bulgarien fünf
Delegierte (teilweise nur mit Beobachterstatus) in alle vorhandenen
Europäischen Betriebsräte zusammen. Diese Statistik
macht deutlich, daß die Erweiterung der Europäischen
Betriebsräte in Richtung der beiden neuen
Mitgliedsländer erst noch bevorsteht.
Nach wie vor sind auch die
Lohnunterschiede in der
Region frappierend. So betrug im Jahre 2005 das durchschnittliche
Monatseinkommen in der Bauwirtschaft in Österreich 2.186
€, in Slowenien 803 €, in Kroatien 604 € und
in Bulgarien 118 €.
Weitere Beitrittskandidaten
Die
Kandidatenländer Kroatien und
Türkei müssen sich noch gedulden. Für beide
Länder findet derzeit ein Abgleich ihrer Rechtsnormen mit
EU-Recht statt, das sogenannte Acquis-Screening, zu dem auch der
Bereich Beschäftigung und Soziales gehört. Vermutlich
wird der Beitritt von Kroatien 2009 erfolgen, das Land konnte sich im
Sommer 2006 von der Türkei abkoppeln und
größere Fortschritte machen. Der vorgesehene
Beitritt von Nordzypern stellt ein Sonderproblem dar und die
Beitrittsverhandlungen mit Makedonien haben noch nicht begonnen.
Türkei ratifiziert Sozialcharta
Am 27. September
2006 ratifizierte die Türkei die Sozialcharta des Europarates.
Im
Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen gilt dies als Baustein zur
sozialen Ausgestaltung der Wirtschaft des Landes. Nach Zahlen des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts hatten im Juni 2005
insgesamt
256 EBR-fähige Unternehmen eine Niederlassung in der
Türkei,
davon gab es in 136 Fällen bereits einen EBR. Wäre
die
Türkei heute schon Mitglied der EU, könnten
türkische
Delegierte also in 136 Europäische Betriebsräte
einziehen.
Derzeit sind auf freiwilliger Grundlage erst fünf Delegierte
und
drei Beobachter aus der Türkei in einigen wenigen dieser
EBR-Gremien integriert.
Währungsumstellung
in Slowenien
Die
ehemalige jugoslawische Teilrepublik wird am 1. Januar 2007 als
erstes der neuen
EU-Mitgliedsländer den Euro einführen. Das Land ist
bei der Integration in den Europäischen Binnenmarkt schneller
als andere mittel- und
osteuropäische Volkswirtschaften vorangekommen. Auf der Karte
rechts sind alle Länder der heutigen Euro-Zone
orange dargestellt.
Arbeitsstandards
hinken weiter hinterher
Nicht nur
bei der Einbeziehung in die Europäischen Betriebsräte
gibt es in den neuen EU-Ländern Mittel- und Osteuropas einen
erheblichen Nachholbedarf, auch bei der Verankerung von Sozial- und
Arbeitsstandards im allgemeinen. Dies zeigen neue Untersuchungen des
Instituts Arbeit und Technik (IAT) in Gelsenkirchen zur
"Qualität der Industriellen Beziehungen in der EU“.
Die IAT-Forscher entwickelten einen Index für
arbeitsrechtliche Standards. Danach belegt Schweden den Spitzenplatz in
der EU, Deutschland liegt auf dem zehnten von 25 Plätzen. Mit
Ausnahme von Slowenien, das sich am weitesten dem
westeuropäischen Niveau angeglichen hat, bewegen sich alle
neuen EU-Länder am Ende der Skala. Den letzten Platz belegt
Polen, das erst kürzlich "Arbeitnehmerräte"
eingeführt hat (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006).
Betriebsverfassung der alten,
neuen und zukünftigen EU-Länder
Im
Jahre 2005 legte das Europäische Gewerkschaftsinstitut in
Brüssel die aktualisierte Auflage eines Leitfadens vor, der in
tabellarischer Form einen Überblick über die Rechte
der betrieblichen Arbeitnehmervertretung in allen 25
EU-Ländern, in den Beitrittsländern
Bulgarien und Rumänien sowie in den Kandidatenländern
Kroatien, Türkei und Nordzypern bietet. Der Leitfaden liegt in
mehreren Sprachen vor.
Die bisherigen
Länderschwerpunkte in den EBR-News:
|
9.
Arbeitgebermeinungen zu
EBR
und Mitbestimmung
|
Rechtsanwalt empfiehlt
Begrenzung von EBR-Kosten
Am 9. August 2006 erschien in
der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein Beitrag, der die
mögliche Strategie der Arbeitgeberseite bei der
Gründung eines Europäischen Betriebsrates beleuchtet.
Der Untertitel "Durch Verhandlungen können gesetzliche
Vorgaben begrenzt werden" legt nahe, eine EBR-Vereinbarung unterhalb
der gesetzlichen Mindestvorschriften abzuschließen.
"Immer mehr
Geschäftsleitungen deutscher Unternehmen sehen sich mit der
Situation konfrontiert, daß ihre Arbeitnehmer einen
Europäischen Betriebsrat wünschen." stellt der Autor
zu Beginn warnend fest. Landet dann der Antrag zur Bildung eines
Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) auf dem Schreibtisch der
Unternehmensleitung, käme es in der Praxis zu Fehleinschätzungen.
In vielen Fällen stehe sie "einem solchen Antrag skeptisch
gegenüber und ignoriert oder blockiert die Bemühungen
der Arbeitnehmervertreter." Fälschlicherweise glaube sie,
dadurch ließe sich die Entstehung eines EBR verhindern.
Der Autor verweist auf
drohendes Ungemach für den Arbeitgeber, das sich aus einer
solchen Haltung ergeben könne: nach sechs Monaten ist dann ein
EBR kraft Gesetz zu bilden und die
gesetzlichen Bestimmungen sind zwingend einzuhalten. Es
entstünden in diesem Fall signifikante Kosten für
Dolmetscher, Reisen und Sachverständige, die sich bei einer
geschickten Verhandlungsführung im BVG stark
einschränken ließen. Die Entstehung eines EBR kraft
Gesetz sei für den Arbeitgeber "unter Umständen ein
hoher Preis". Zudem drohte die Gefahr, daß sich in
Niederlassungen ohne Arbeitnehmervertretung durch die
EBR-Gründung möglicherweise neue lokale
Betriebsräte gründen.
Als Rechtsanwalt in einer
internationalen Anwaltssozietät in Frankfurt am Main glaubt
der Autor, die meisten Unternehmen seien wohl eher bereit, eine Geldbuße
zu entrichten, als den EBR über eine geplante Verlegung von
Betrieben rechtzeitig zu informieren. Allerdings stehe zu
befürchten, daß die Rechtsprechung "eine
einstweilige Verfügung auf Unterlassung gewährt, um
die Beteiligungsrechte des Europäischen Betriebsrates
sicherzustellen." Am Ende empfiehlt der Autor, Unternehmen sollten sich
zeitnah mit dem Antrag auf Bildung eines EBR auseinandersetzen, denn
nur dann hätten sie Gestaltungsmöglichkeiten
für eine zeitsparende und kostenbewußte
Lösung. Die Anwaltssozietät des Autors ist dabei
sicher gerne behilflich.
Deutsche
Mitbestimmung: für britische Arbeitgeber ein Minenfeld
Daß
es zwischen der angelsächsischen Businesswelt und dem
"Rheinischen Kapitalismus" einige kulturelle Unterschiede gibt, ist
nicht nur deutschen Betriebsräten bewußt. Auch manch
britischer "shop steward" reibt sich verwundert die Augen wenn er
erfährt, daß der deutsche Betriebsrat seinen
Arbeitgeber verklagen kann und der Arbeitgeber diesen Rechtsstreit auch
noch bezahlen muß, unabhängig vom Ergebnis. Der
Gesetzgeber hat solche Vorschriften jedoch nicht ohne Grund erlassen.
Die juristisch kanalisierte Konfliktlösung des deutschen
Mitbestimmungssystems beinhaltet die Pflicht zum Betriebsfrieden und
dient dazu, dem Arbeitgeber weit höhere Kosten zu ersparen,
die durch ungeregelte Arbeitskämpfe entstehen könnten.
Solche
Zusammenhänge sind in einem Artikel völlig
außer Acht gelassen, der am 30. August 2006 in der Londoner
Financial Times erschien und dem verdutzten britischen Publikum bis ins
kleinste Detail erläutert, wie Mitbestimmung in Deutschland
funktioniert. Die Überschrift "Beware,
union on board? Germany's worker directors need to justify their jobs"
suggeriert, Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten (englisch:
"worker directors") müßten ihre Existenz
rechtfertigen.
Gleich
zu Beginn wird die Brisanz des Themas hervorgehoben: Wer in Deutschland
offen gegen Mitbestimmung auftritt, begebe sich in eines der
gefährlichsten politischen Minenfelder, die eine der am
weitesten entwickelten Wirtschaftsnationen zu bieten hat. Selbst die
Bundeskanzlerin schrecke davor zurück, einen der wichtigsten
Stützpfeiler der "Deutschland AG" niederzureißen.
Die wichtigste derzeit in Deutschland diskutierte Forderung sei, die
Mitbestimmung der "freiwilligen" Entscheidung jedes einzelnen
Unternehmens zu überlassen, sprich: das Mitbestimmungsgesetz
abzuschaffen (was aber vermutlich - so der Autor - nicht durchsetzbar
sei).
Für
die deutschen Gewerkschaften sei die Mitbestimmung im Aufsichtsrat und
durch den Betriebsrat eine der wichtigsten institutionellen
Stützen angesichts sinkender Mitgliederzahlen. Die Zustimmung
der Arbeitnehmervertreter zur Bestellung neuer
Geschäftsführer und zu deren Salär
müsse oft durch Arbeitsplatzgarantien an die Belegschaft
erkauft werden und würde dazu verleiten, keine harten,
unpopulären Entscheidungen zu treffen. Auch würden
Manager eine offene Konfrontation mit den Arbeitnehmervertretern und
eine öffentliche Kritik an der Mitbestimmung vermeiden, nicht
zuletzt zum Wohle ihres eigenen Einkommens. Im Vergleich zu den
arbeitnehmerfreien britischen Boards erweist sich Mitbestimmung dadurch
natürlich als "teuer".
Von
den Gewerkschaften würde das deutsche Mitbestimmungssystem
noch aus anderen Gründen verteidigt: die
Aufsichtsratsvergütungen fließen zum
großen Teil an gewerkschaftsnahe Stiftungen ("ein System,
einzigartig für Deutschland" schreibt die Zeitung, "eine
Goldmine"). Diese Stiftungen würden nicht nur
wissenschaftliche Unterstützung speziell für die
Arbeitnehmervertreter liefern, sondern auch Kampagnen organisieren, die
den Interessen der Arbeitgeber zuwiderlaufen. Es sei ironisch,
daß Unternehmen damit ihre Erzfeinde finanzieren
müßten.
Obwohl
der Beitrag kaum Positives an der Mitbestimmung findet, ist er
für Arbeitnehmervertreter dennoch lesenswert, zeigt er doch
genau die Punkte auf, die für Arbeitgeber (nicht nur
für britische) am schwersten zu akzeptieren sind. Lediglich am
Ende erwähnt der Autor kurz, daß es keine
empirischen Befunde gibt, wonach Mitbestimmung den deutschen
Unternehmen geschadet hätte. Zudem seien im europaweiten
Wettbewerb z. B. steuerrechtliche Fragen weit wichtiger. Im Text sind
einige wörtliche Zitate von Vertretern der IG Metall und von
ver.di enthalten: sie weisen darauf hin, daß z. B. eine
Schwächung der gesetzlichen Mitbestimmung
zwangsläufig zu mehr Druck in den Tarifbewegungen
führen würde.
|
10.
Interessante Webseiten
|
Aktuelle
Infos über Arbeitsbeziehungen
Ein
Service unter der Bezeichnung e-europnews wird
seit einigen Monaten von einem Pariser Journalistenbüro
angeboten, das sich auf Arbeitsbeziehungen und EU-Fragen spezialisiert
hat. Die Betreiber arbeiten mit französischen Gewerkschaften
und Betriebsräteberatern zusammen. Der Dienst liefert
tagesaktuell Schlagzeilen auf der Webseite, die kostenlos gelesen
werden können. Ein kostenpflichtiger Abonnementdienst liefert
vertiefte Hintergründe und zahlreiche Dokumente zum Download,
darunter auch Texte von EBR-Vereinbarungen. Alle Angebote sind in
englischer und französischer Sprache verfügbar,
leider nicht auf Deutsch.
Verantwortung
transnationaler Unternehmen
Am
25. September 2006 haben in Berlin etwa 30
Organisationen das Netzwerk CorA ("Corporate Accountability")
gegründet. Ihr gemeinsames Ziel ist
es, transnationale Unternehmen, ihre Tochterunternehmen und
Zulieferer zur Respektierung der Menschenrechte sowie international
vereinbarter sozialer und ökologischer Normen zu bewegen.
Fundgrube
für Arbeitnehmervertreter
Die
Seite "comité d'entreprise.com" (CE
= Betriebsrat) liefert eine Fülle von Informationen
für Mitglieder von französischen
Betriebsräten. Dort finden sich nicht nur Seminar- und
Konferenztermine, sondern auch juristische Hinweise, Fachliteratur,
Anregungen zur Verwaltung des Betriebsratsbudgets,
Presseerklärungen der Gewerkschaften und viele gewerbliche
Angebote. Auch ein Newsletter kann abonniert werden. Leider ist die
Seite, die ein privater Anbieter aus Nizza betreibt,
ausschließlich in französischer Sprache gehalten.
Online-Hilfe
für britische Arbeitnehmer
Der
britische Gewerkschaftsbund TUC hat im Internet
ein Portal eingerichtet, das viele mit dem Arbeitsverhältnis
zusammenhängende Fragen kompakt beantwortet. Deine Rechte,
Dein Geld, Deine Gesundheit, Deine Karriere, Deine Firma sind die
Überschriften der einzelnen Kapitel, die jeweils eine Vielzahl
von Informationen enthalten.
Besonders
pikant an diesem Internetauftritt sind
die Hintergrundinformationen über die Bezahlung der
Top-Manager, die für viele Unternehmen hinterlegt sind.
Besucher der Webseite können auch den Umsatz und den Profit
pro Mitarbeiter und die durchschnittlichen Monatsgehälter
aller Beschäftigten des Unternehmens abrufen. So
läßt sich leicht nachvollziehen, ob deren
Einkommenszuwächse mit der Entwicklung der obersten
Führungsebene Schritt gehalten haben.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir hier
zusammengestellt.
|
Neuer Kommentar zum
Betriebsverfassungsgesetz
Anfang
Oktober 2006 ist die zweite Auflage eines von Franz Josef
Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht in
Erfurt, herausgegebenen Handkommentars zum deutschen
Betriebsverfassungsgesetz erschienen. Anders als die Vielzahl
vergleichbarer juristischer Fachliteratur hat dieses Werk eine besondere
Bedeutung für Europäische Betriebsräte,
denn es beschäftigt
sich auch mit der fortschreitenden Europäisierung der
Mitbestimmung und hat alle wichtigen europäischen Richtlinien
und Umsetzungsgesetze integriert. Dazu gehört insbesondere ein 86 Seiten
umfassender Kommentar zum EBR-Gesetz und zum SE-Betriebsrat.
Franz
Josef Düwell (Hrsg.)
Betriebsverfassungsgesetz,
Handkommentar
2. Auflage, Baden-Baden 2006, ISBN 978-3-8329-1366-3, € 69,-
→
Nähere
Informationen
→ Online-Bestellung
Was tun, wenn der Arbeitgeber
die EBR-Vereinbarung verletzt?
Bei
der Schließung des Renault-Werks im belgischen Vilvoorde im
Jahre 1997 stellte sich erstmals die Frage nach einer ausreichenden
Sanktionierung, als der Europäische Betriebsrat von Renault
weder rechtzeitig unterrichtet noch angehört wurde. Ausgehend
von der Betriebsschließung in Vilvoorde untersucht der
Verfasser, ob die Sanktionen des deutschen EBR-Gesetzes ausreichen, um
den EU-Vorgaben zu genügen und der EBR-Richtlinie in
Deutschland genügend Durchsetzungskraft zu verleihen.
Florian Bauckhage
Die Sanktionen des
Europäischen
Betriebsräte-Gesetzes
Eine Untersuchung der Sanktionen für die Mißachtung
der Beteiligungsrechte aus §§ 32 und 33 EBRG unter
Einbeziehung der Richtlinie 94/45/EG und der Rechtsprechung des EuGH
Berlin 2006, ISBN 3-8657-3160-0, € 38,-
→
Nähere
Informationen
→ Online-Bestellung
Internationale
Rahmenvereinbarungen: ein neuer Leitfaden
Um
die Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen sozial gestalten zu
können, schließen Gewerkschaften weltweit
gültige Rahmenabkommen mit multinationalen Unternehmen
über die Einhaltung von Mindeststandards ab. Dieser im Juli
2006 von der IG Metall herausgegebene Leitfaden beschreibt auf 45
Seiten die einzelnen Schritte von der Idee über den
Abschluß einer internationalen Rahmenvereinbarung bis zu
deren Überwachung, aber auch die Vorgehensweise bei Verletzung
der Vereinbarung wird dargestellt.
Stefan
Rüb
Umsetzung
und Überwachung einer internationalen Rahmenvereinbarung
Frankfurt
am Main 2006
Ford-EBR
legt Dokumentation vor
Wie
kann ein Europäischer Betriebsrat der Automobilindustrie sich
auf den Wandel der ökonomischen und technologischen
Rahmenbedingungen einstellen? Das war Thema eines von der
Europäischen Union geförderten Projektes, das der EBR
von Ford im Jahre 2005 durchführte. In einer jetzt
vorliegenden 46seitigen Dokumentation sind umfangreiche Informationen
zusammengetragen: von den Zulieferbeziehungen über japanische
Produktionssysteme bis hin zu veränderten politischen
Herausforderungen für die Automobilindustrie in der EU. Die
Dokumentation liegt in deutscher, englischer, französischer
und spanischer Sprache vor.
|
12. Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer
Arbeit und Leserbriefe
|
Soziale
Regulierung
transnationaler Konzerne in Europa
Am 5. und 6. Oktober 2006 fand an der
Universität Hamburg eine internationale Tagung des
ESTER-Netzwerkes statt. Dieses an der französischen
Universität von Bordeaux angesiedelte Forschungsnetz von
Hochschulen aus sieben EU-Ländern hat sich zum Ziel gesetzt,
die Sozialpolitik europäischer Unternehmen im Kontext der
Globalisierung und die Zusammenhänge zwischen sozialer
Unternehmensverantwortung, internationalem Handel und den Rechten der
Arbeitnehmer zu untersuchen. Insbesondere wird der Frage nachgegangen,
ob sich europäische Unternehmen dabei von
außereuropäischen unterscheiden.
Zwei
Mitglieder des Trainings-
und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" beteiligten sich an
Aktivitäten des ESTER-Netzwerkes: die Juristin Reingard
Zimmer an einer empirischen Studie über soziale
Verantwortung in der Bekleidungsindustrie und die
Politikwissenschaftlerin Kathleen Kollewe an der
Darstellung von Corporate Social Responsibility aus Sicht der
europäischen Gewerkschaften.
Hauptamtliche
der IG Metall: Fit für Europa
Vom 9. bis 11. Oktober 2006
fand in der
Bildungsstätte Bad Orb erneut ein Seminar für
hauptamtlich Beschäftigte der IG Metall zu EU- und EBR-Themen
statt. Auf dem Foto rechts präsentieren
Nachwuchssekretäre die praktische Arbeit eines
französischen Betriebsausschusses.
Die Veranstaltung wird
halbjährlich von
Dr. Joachim Beerhorst aus der Vorstandsverwaltung der IG Metall im
Rahmen der Trainee-Ausbildung organisiert, sie steht auch
Gewerkschaftssekretären (z. B. aus den Verwaltungsstellen)
offen. Neben dem Workshop in Bad Orb gehört ein
mehrtägiger Besuch in Brüssel jeweils zum Programm
dazu. Seit 2004 ist Dr. Werner Altmeyer vom
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" an der Konzeption
und Durchführung der Workshops beteiligt (siehe auch Bericht in den
EBR-News 2/2004). Die nächste Veranstaltung findet
im März 2007 statt.
Studie
zu Arbeitsrechtsverletzungen in der Weltmarktproduktion
Im
Zuge der Globalisierung
werden viele Produktionsstätten ins Ausland verlagert,
überwiegend nach Osteuropa und Asien, teilweise auch nach
Lateinamerika. Die Arbeitsbedingungen in Ländern "des
Südens" sind gekennzeichnet durch exzessive Arbeitszeiten,
Löhne die nicht zum Leben reichen und "gewerkschaftsfreie"
Betriebe. Wie es bei Zulieferern des bayerischen Sportartikelkonzerns
adidas in El Salvador aussieht, recherchierte Reingard Zimmer
Anfang 2006 vor Ort. Teilergebnisse ihrer Studie wurden jetzt
veröffentlicht:
Weitere
Publikationen
In der Oktober-Ausgabe der
Zeitschrift Arbeitsrecht
im Betrieb ist ein Artikel von Werner Altmeyer über
die Situation der betrieblichen Interessenvertretung in Italien nach
dem Regierungswechsel erschienen. Dieses Thema hatten wir bereits in
den EBR-News
2/2006 aufgegriffen.
Die
in Paris herausgegebene Fachzeitschrift Liaisons
Sociales Europe hat am 21. September 2006 einen Beitrag von
Werner Altmeyer veröffentlicht, der darin einige
jüngere EBR-Vereinbarungen einer kritischen Bewertung
unterzieht.
Weitere
Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Publikationsseite.
Leserbriefe
Nach den Betriebsratswahlen in
Deutschland haben uns im Sommer 2006 zahlreiche Leser der EBR-News
über personelle Veränderungen in den
Euro-Betriebsräten unterrichtet. Wir haben alle uns gemeldeten
neuen EBR-Mitglieder in den Verteiler aufgenommen. Darüber
hinaus haben uns auch wieder eine Reihe von Kommentaren erreicht, hier
eine kleine Auswahl:
Die EBR-News finde ich super informativ.
Prof.
Bernhard
Nagel, Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht,
Universität Kassel
Danke für die EBR-Infomail. Sie ist sehr
informativ und nützlich.
Peter
Völk,
Geschäftsführer Veb Consult, Florenz (Italien)
Ich finde die EBR-News sehr interessant und auch
sehr nützlich für meine Arbeit.
Raili
Salmela, DGB-Bildungswerk
Baden-Württemberg, Stuttgart
Hallo Kolleginnen und Kollegen,ein dickes Lob
für die gelungenen Ausgaben der EBR-News. Eine sehr gute
Informationsquelle. Macht weiter so.
Adam
Grabenau, EBR-Mitglied und deutscher GBR-Vorsitzender Sara Lee,
Mainz
Ich finde die in den EBR-News gebotenen Infos
ausgezeichnet.
Rüdiger Lötzer,
Koordinator
BR-Netzwerke, IG Metall Verwaltungsstelle Berlin
Freue mich, daß Sie für
Euro-Betriebsräte eine Info-Schrift eingerichtet haben. Danke.
Karl-Heinz
Steckling,
Betriebsratsvorsitzender Hilton, München
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