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31.
Oktober 2007
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1.
Europäische Kommission gibt grünes Licht
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Neue EBR-Richtlinie soll 2008
verabschiedet werden
Am
23. Oktober 2007 beschloß die Europäische Kommission
in Brüssel (Foto) ihr Arbeitsprogramm für das Jahr
2008. Darin ist eine Revision der EBR-Richtlinie ausdrücklich
erwähnt. Es steht zu erwarten, daß noch vor
Jahresende 2007 offiziell die zweite Phase der Konsultation der
europäischen Sozialpartner beginnt, was von den Gewerkschaften
seit über zwei Jahren gefordert wird (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2005). Der Beschluß der
Europäischen Kommission ist eine politische Vorentscheidung
ersten Ranges und kommt der Forderung des Europäischen
Parlaments entgegen, das sich im Mai 2007 in einer
Entschließung für die baldige Revision der
EBR-Richtlinie ausgesprochen hatte (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007).
Sozialkommissar
Vladimír Špidla hat offenbar seine Mitarbeiter
bereits angewiesen, einen Entwurf für einen Gesetzestext zu
formulieren. Sollte sich der tschechische Sozialdemokrat vor Ablauf
seiner Amtszeit als EU-Kommissar in dieser wichtigen sozialpolitischen
Frage profilieren wollen (was seine Äußerungen im
Plenum des Europäischen Parlaments durchaus nahelegen), dann
bleibt nicht mehr viel Zeit für die Endphase des
Gesetzgebungsverfahrens.
Welchen
Inhalt wird die Initiative haben?
Um
einen Fortschritt gegenüber der aktuellen EBR-Richtlinie
vorzuschlagen, wird das Dokument aus der Generaldirektion von
Špidla mit großer Wahrscheinlichkeit
-
die
Mindestanzahl der jährlichen Sitzungen erhöhen
-
die
Unterstützung durch Sachverständige erleichtern
-
einen
Anspruch auf Schulungen für EBR-Mitglieder vorsehen
-
die
Beteiligungsrechte von nationalen und Europäischen
Betriebsräten klarer abgrenzen
-
die
Auswirkungen von Unternehmensfusionen auf den EBR definieren.
Ein
solcher Vorschlag aus der Europäischen Kommission
würde nicht nur wichtige Forderungen der Gewerkschaften
aufgreifen, sondern auch französische Unternehmen beruhigen,
die durch zahlreiche Gerichtsurteile verunsichert sind. Fast alle
Verfahren seit Verabschiedung der EBR-Richtlinie wurden vor
französischen Gerichten entschieden und brachten für
die Arbeitnehmerseite in der Regel einen Zuwachs an Einfluß.
Erstmals hatte ein französisches Gericht 1997 auf Antrag des
EBR von Renault die Schließung des belgischen Werkes
Vilvoorde gestoppt. Auch die Urteile zu Gaz de France (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006) und Alcatel-Lucent (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007) aus jüngerer Zeit weisen in die
gleiche Richtung.
Diese
Entwicklung wird inzwischen nicht nur von französischen
Unternehmen als Bedrohung gesehen (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2007) und eine juristisch präzisere
Definition der Rechte des EBR ausdrücklich gewünscht.
Hinzu kommt, daß EU-Richtlinien jüngeren Datums wie
zur Mitbestimmung in der Europäischen Gesellschaft (SE)
weitergehende Beteiligungsrechte vorsehen als die relativ alte
EBR-Richtlinie. Vor Gericht könnte dies für die
Arbeitgeber ein zusätzliches Risiko darstellen.
Arbeitgeber inzwischen stark
beunruhigt
Während die Debatte
seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens im April 2004 von
Arbeitgeberseite eher beiläufig behandelt wurde, hat sich in
den letzten Wochen ihre Lobbyarbeit hinter den Kulissen erheblich
verdichtet. Es deutete sich an, daß es jetzt "ernst" wird. Am
10. Oktober 2007 schrieb der deutsche Arbeitgeberpräsident
Dieter Hundt (auf dem Foto rechts) an Sozialkommissar
Špidla, um die zweite und entscheidende Konsultationsphase
zur Revision der EBR-Richtlinie zu verhindern. Sie würde "dem
Sozialen Dialog Schaden zufügen", so Hundt. Am 15. Oktober
2007 wandte sich der DGB-Bundesvorstand an Špidla, um ihn in
seinem Vorhaben zu bestärken.
Nachdem
der Dachverband der europäischen Arbeitgeberverbände
(BusinessEurope) in einer Sitzung am 19. Oktober 2007 erneut seine
Ablehnung gegenüber jeder Veränderung an der jetzigen
Richtlinie untermauerte, forderte der Europäische
Gewerkschaftsbund (EGB) am 29. Oktober 2007 in einem Schreiben von
Špidla, er solle das angekündigte Vorhaben wie
geplant durchführen. Dem Vernehmen nach hat die
Europäische Kommission bereits eine "Roadmap" ausgearbeitet,
die die einzelnen Schritte bis zur Verabschiedung der neuen Richtlinie
beschreibt, falls die Arbeitgeberverbände bei ihrer
ablehnenden Haltung bleiben.
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2.
Mega-Fusionen erschweren die EBR-Arbeit
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Hilton-Hotels
von
Finanzinvestor übernommen
Seit
dem 24. Oktober 2007 gehört die traditionsreiche
Hilton-Hotelgruppe mit 2.896 Häusern zum Firmenimperium von
Blackstone. Die "Heuschrecke“ war bereit, den
Aktionären 32%
über dem Börsenwert zu zahlen, insgesamt 26 Mrd. $
(etwa 18
Mrd. €). Blackstone konnte damit die Gesamtzahl seiner
Hotelzimmer
auf 600.000 aufstocken und ist jetzt größter
Hotelier der
Welt. Die Beteiligungsgesellschaft will im Beherbergungsgewerbe
offenbar durch weitere Zukäufe wachsen. Die Übernahme
von
Hilton ist der größte Deal, den die Tourismusbranche
bisher
je erlebt hat.
Europäischer
Betriebsrat in der Zuschauerrolle
Als
die deutschen Delegierten im Februar 2007 zusammenkamen, um die
Frühjahrstagung des EBR vorzubereiten, ahnte noch niemand von
den
bevorstehenden Ereignissen. Gerade war der Verkauf der 132
Scandic-Hotels an den schwedischen Finanzinvestor EQT für 1,1
Mrd.
$ (0,8 Mrd. €) bekannt geworden. Danach trat auf Seiten des
Managements eine seltsame Stille ein, bis schließlich am 3.
Juli
2007 die Übernahmeofferte von Blackstone folgte.
Manfred
Monjé
(Foto), Betriebsratsvorsitzender in Mainz und Sekretär des
Europäischen Betriebrates, versuchte in den letzten Monaten
vergeblich, eine Sondersitzung des EBR oder wenigstens des
Lenkungsausschusses mit der zentralen Leitung einzuberufen. Diese wurde
vom neuen Eigentümer bereits am 29. Oktober 2007 komplett
ausgewechselt, wodurch der EBR jetzt einer völlig neuen
Managerriege gegenübersitzt. Wir haben bei Manfred
Monjé
nachgefragt, wie er die Lage aus Sicht der Arbeitnehmervertretung
beurteilt.
Rio Tinto verweigert
Informationen
Nach der Übernahmeofferte des
britisch-australischen Rohstoffkonzerns Rio Tinto (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007) kritisiert der EBR von Alcan, der 31.000
Beschäftigte des kanadischen Aluminiumproduzenten in Europa
vertritt, die mangelhaften Informationen über den geplanten
Verkauf der Verpackungssparte und Umbau weiterer
Geschäftsbereiche. Ende September 2007 wurde eine Delegation
des EBR im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens von der
Europäischen Kommission angehört und am 8. Oktober
2007 hatten die Arbeitnehmervertreter von Alcan erstmals Gelegenheit,
mit dem Management von Rio Tinto zu diskutieren. Dabei blieben viele
Fragen unbeantwortet, so der EBR in einer Presseerklärung.
Mega-Übernahme in der
Finanzbranche
Es
ist die größte Bankenfusion der
Wirtschaftsgeschichte. Die
Royal Bank of Scotland (RBS) gewann das Rennen gegen die ebenfalls
britische Barclays Bank bei der Übernahme der
niederländischen Großbank ABN Amro. RBS wird in
einem
Konsortium mit Banco Santander aus Spanien und Fortis aus Belgien 71
Mrd. € für ABN Amro zahlen. Letztere soll dann
zerlegt und
19.000 Arbeitsplätze abgebaut werden. Fortis will die
Zweigstellen
in den Niederlanden, Santander die Tochterfirmen in Italien und
Brasilien übernehmen.
Der
Dachverband der
Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) gründete im Juni 2007 ein
weltweites Netzwerk, das unverzüglich Gespräche mit
dem Top-Management der beiden Bieter führte, um die
Forderungen der Arbeitnehmerseite zu verdeutlichen. Ergebnis ist eine
zehn Punkte umfassende Selbstverpflichtung der neuen
Eigentümer, sogenannte "People Principles". Die Gewerkschaften
wollen jedoch weiter gehen und fordern ein internationales
Rahmenabkommen für jede der beteiligten Banken, auch
für Barclays. Alle verfügen bereits seit Mitte der
90er Jahre über einen Europäischen Betriebsrat,
lediglich Banco Santander folgte erst 2005. Im Zuge der
Übernahme wird der EBR von ABN Amro aufgelöst und die
Delegierten auf andere Gremien verteilt. In Schweden verfügt
ABN Amro über eine Tochtergesellschaft, die sich im Oktober
2005 als europaweit erste Bank in die Rechtsform der
Europäischen Gesellschaft (SE) umgewandelt hat (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006)
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3. Keine
Scheu vor dem Gerichtsweg
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Zweite
Runde im Fusionspoker
mit dem EBR
Nach der Entscheidung des
französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy, die Fusion
der Energiekonzerne Suez und Gaz de France (GdF) endlich
abzuschließen, wollen die Betriebsräte jetzt erneut
vor Gericht ziehen. Im November 2006 war die Fusion per einstweiliger
Verfügung auf Antrag des Europäischen Betriebsrates
von Gaz de France gestoppt worden (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006). Dieses Mal will der EBR von Suez, des
anderen Fusionspartners, juristische Maßnahmen ergreifen.
Am 2. September 2007 wurden die
Arbeitnehmervertreter von Suez auf einer Sondersitzung in Paris
über die Details unterrichtet. Am 4. und 5. September 2007
tagte der Lenkungsausschuß des EBR, um sein weiteres Vorgehen
abzustimmen. Mit der Fusion würde der
drittgrößte Energiekonzern der Welt entstehen, zuvor
sollen die Geschäftsbereiche Abfallbeseitigung und Wasser aus
dem Suez-Konzern herausgelöst und über die
Börse verkauft werden.
Auf einer
Plenarsitzung am 9. und 10. Oktober
2007 in Barcelona erteilte der Europäische Betriebsrat von
Suez seinem Sekretär, also dem Sprecher der Arbeitnehmerseite,
das Mandat zur Einleitung juristischer Schritte. In einer
Presseerklärung kritisiert er, daß die Details der
Fusion zwischen der französischen Regierung und den
wichtigsten Aktionären beider Unternehmen ausgehandelt wurden,
ohne zuvor die Meinung der Betriebsräte einzuholen. Dies sei
ein Verstoß gegen die EBR-Richtlinie.
EBR von
Gaz de France spielt auf Zeit
Auf einer außerordentlichen
EBR-Sitzung am 12. September 2007 formulierte auch der
Europäische Betriebsrat von Gaz de France seinen Widerspruch.
Es handele sich um eine neue Maßnahme, die sich von den
Plänen des Jahres 2006 in vielen Punkten unterscheidet. Daher
sei ein komplett neuer Prozeß der Information und
Konsultation erforderlich. In
einer weiteren EBR-Sitzung am 26. Oktober 2007 trafen die
unterschiedlichen Rechtsauffassungen bereits aufeinander.
Die EBR-Mitglieder hatten erst wenige Tage
zuvor ein über 100 Seiten umfassendes Dokument zur
Anhörung bekommen. Sie weigerten sich, hierzu Stellung zu
nehmen, bevor nicht alle
eine Kopie in ihrer Muttersprache vorliegen haben. Der EBR warnte die
zentrale Leitung, einseitig Maßnahmen vor Abschluß
des Konsultationsverfahrens umzusetzen. Dies würde
unverzüglich zu einer neuen Runde im Rechtsstreit
führen. Die
zentrale Leitung wird daher vorsichtig agieren müssen, um eine
erneute Niederlage vor Gericht zu vermeiden. Dies würde nicht
nur den Fusionsprozeß verzögern, sondern auch den
neuen französischen Präsidenten politisch
beschädigen.
Europäische
Gewerkschaften gründen Rechtsschutzfonds
Angesichts der steigenden Zahl juristischer
Auseinandersetzungen in EBR-Fragen wird der EGÖD
(Europäischer Gewerkschaftsverband für den
Öffentlichen Dienst) einen Rechtsschutzfonds auflegen.
Gegenüber den EBR-News erklärte der stellvertretende
Generalsekretär Jan Willem Goudriaan, der EGÖD nehme
damit eine Pionierrolle ein. Kein anderer Verband verfügt
bisher über einen solchen Fonds.
Erfolg
für
Arbeitnehmervertreter in Wien
Am
31. Januar 2007 entschied der Oberste
Gerichtshof von Österreich zugunsten der Auskunftspflicht im
Vorfeld der
Gründung eines EBR und bestätigte damit ein Urteil
der ersten
Instanz vom 11. Januar 2006. Es handelt sich um das erste
Urteil eines österreichischen Gerichts in einer
EBR-Angelegenheit. Seit 1996 versucht der deutsche Konzernbetriebsrat
des Speditionsunternehmens Kühne + Nagel (KN) erfolglos, einen
EBR zu errichten. Mehrfach mußte er vor Gericht schon
Übersetzungs- und Reisekosten einklagen. Die KN-Gruppe mit
Sitz in der Schweiz und damit außerhalb der EU will mit allen
Mitteln die Bildung einer europaweiten Arbeitnehmervertretung
verhindern.
Der Rechtsstreit geht
zurück auf eine Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs in Luxemburg vom Januar 2004, wonach die deutsche
Tochtergesellschaft des Konzerns die notwendigen Schritte zur Bildung
des EBR einzuleiten hat. Diese
ist jedoch gegenüber ihren Schwestergesellschaften in anderen
EU-Ländern nicht weisungsbefugt. Da die zentrale Leitung in
der Schweiz das Prozedere weiterhin boykottiert, mußte erneut
der Rechtsweg beschritten werden. Kühne + Nagel Hamburg zog
also gegen Kühne + Nagel Wien vor Gericht, weil sich das
österreichische Management weigerte, Auskünfte nach
Deutschland zu übermitteln. Der Arbeitgeber verklagte sich
also selbst, um die EBR-Gründung weiter
hinauszuzögern. Ein ähnlicher Rechtsstreit ist
derzeit auch in Schweden anhängig.
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4.
Neue EBR- und SE-Vereinbarungen
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Pfleiderer
gründet EBR
Am
9. August 2007 wurde für die Beschäftigten von
Pfleiderer eine EBR-Vereinbarung nach deutschem Recht unterzeichnet.
Das Unternehmen aus Neumarkt (Bayern) verfügt über
acht Standorte in Deutschland und drei in Polen, im März 2007
wurde zudem eine Gesellschaft in Schweden übernommen.
Pfleiderer beliefert die Möbelindustrie mit Holzwerkstoffen,
z. B. Spanplatten.
Deutschland
wird im EBR vier Sitze erhalten, Polen zwei und Schweden einen.
Innerhalb der ersten vier Jahre sollen insgesamt acht EBR-Sitzungen
stattfinden, pro Jahr mindestens eine. Das Gremium wird von einem
Lenkungsausschuß aus drei Mitgliedern geleitet. Die
konstituierende Sitzung ist für November 2007 vorgesehen.
Zwei
EBR-Vereinbarungen in der Industriemontage
Für
Bilfinger Berger Industrial Services (BIS) wurde am 30.
August 2007 in München erstmals eine EBR-Vereinbarung
unterzeichnet. Das Unternehmen, hervorgegangen aus der Rheinhold
& Mahla AG, gehört seit 2002 zum Konzern Bilfinger
Berger und beschäftigt sich mit der Errichtung und
Instandhaltung von Industrieanlagen. Neben 22 deutschen Standorten gibt
es Niederlassungen in 15 EU-Ländern und der Schweiz. In der
konstituierenden EBR-Sitzung, die am gleichen Tag stattfand, kam es zu
einer Kampfabstimmung um den Vorsitz.
Im
Montageunternehmen Kaefer gibt es bereits seit 1995 einen
Europäischen Betriebsrat, der jetzt über eine neue
Grundlage verfügt. Am 11. September 2007 wurde die neue
EBR-Vereinbarung am Konzernsitz in Bremen unterzeichnet, die sowohl die
neuen EU-Länder einbezieht als auch die Beteiligungsrechte des
EBR klarer regelt. Nächstes Ziel des EBR ist es, mit der
Konzernleitung Mindestbedingungen für die
grenzüberschreitende Entsendung von Beschäftigten
auszuhandeln.
Ehemaliger Airbus-Standort mit eigenem
EBR
Für
PFW Aerospace in Speyer (ehemals Pfalz-Flugzeugwerke), wurde am 6.
September 2007 eine EBR-Vereinbarung nach deutschem Recht
unterzeichnet. Deutschland ist mit fünf Sitzen vertreten,
Frankreich und Großbritannien mit je zwei. Der EBR trifft
sich zweimal jährlich, kann eigene Arbeitsgruppen z. B. zum
Arbeits- und Gesundheitsschutz einrichten und hat ein Zutrittsrecht zu
allen europäischen Werken. Sondersitzungen finden bei
unvorhergesehenen Ereignissen statt. Bei Fusionen ist eine
Neuverhandlung der gesamten EBR-Vereinbarung vorgesehen, womit der
neuen EBR-Richtlinie bereits vorgegriffen wird.
EBR
mit mazedonischem Vertreter
Am
12. September 2007 wurde für die rund 10.000
Beschäftigten des regionalen Energieversorgers EVN mit Sitz in
Maria Enzersdorf (Niederösterreich) die europaweit erste
Vereinbarung unterzeichnet, die Mazedonien einbezieht. Neben je drei
Vertretern aus Österreich und Bulgarien wird ein Vertreter aus
der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik dem EBR angehören.
Weitere EBR-Vereinbarungen
haben wir auf einer
eigenen Download-Seite
bereitgestellt.
Saarländischer
Elektrohersteller mit SE-Betriebsrat
Seit
dem 15. Juni 2007 firmiert die Unternehmensgruppe Hager aus Blieskastel
als Europäische Gesellschaft (SE). Zuvor war am 23. Mai 2007
eine Vereinbarung zur Arbeitnehmerbeteiligung für die 7.600
Beschäftigten in Europa unterzeichnet worden. Die
Ursprünge des Unternehmens liegen im Saarland und im
Elsaß, hinzu kommen Produktionsstätten in Italien,
Spanien, Großbritannien und Polen.
Seit
1998 verfügt Hager über einen 17köpfigen
Europäischen Betriebsrat, der sich einmal pro Jahr treffen
konnte. Dieser wird jetzt durch einen SE-Betriebsrat abgelöst,
der zweimal jährlich tagt und stärkere
Beteiligungsrechte als der EBR hat. Seine 22 Mitglieder, darunter sechs
aus Frankreich und drei aus Deutschland, kamen am 18. September 2007 in
Oberehnheim (Elsaß) zur konstituierenden Sitzung zusammen.
Weil Hager in Deutschland über weniger als 2.000
Beschäftigte verfügt, fiel das Unternehmen nicht
unter das Mitbestimmungsgesetz. Daher wird es keine
Arbeitnehmervertreter im neuen SE-Aufsichtsrat geben.
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5. Weltweite
Sozialstandards
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Internationale
Rahmenabkommen über Kernarbeitsnormen
In den letzten Monaten wurden
zwei neue Rahmenabkommen über die Anwendung von sozialen
Grundsätzen und Kernarbeitsnormen in weltweit tätigen
Unternehmen unterzeichnet. Vertragspartner auf Arbeitnehmerseite sind
hier die internationalen Gewerkschaftsverbände.
Am 28. September 2007 wurde in
Brüssel für die 14.000 Beschäftigten des
belgischen Metall- und Chemieunternehmens Umicore
ein internationales Rahmenabkommen unterzeichnet, das 35
Länder umfaßt. Darin werden Menschen- und
Gewerkschaftsrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltfragen und
Gleichbehandlung thematisiert. Ein Komitee wird die Einhaltung des
Abkommens überwachen. Die folgenden Texte sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
Am
4. Oktober 2007 wurde in La
Coruña (Spanien) das erste internationale Rahmenabkommen in
der Textilindustrie für den weltweit
zweitgrößten Bekleidungs-Einzelhändler Inditex
geschlossen. Es sieht die Respektierung internationaler Arbeitsnormen
über die gesamte Produktionskette vor, also auch für
die Zulieferer. Das Abkommen wird jährlich von einer
Arbeitsgruppe aus je drei Vertretern des Unternehmens und der
Gewerkschaften überwacht. Das Management von Inditex
bemüht sich schon länger um die Einhaltung von
Mindeststandards (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2007). Die folgenden Texte liegen nur in
englischer Sprache vor:
Erfolg in Brasilien
Im Mai 2007 hatte der
kanadische Druckereikonzern Quebecor ein weltweites
Rahmenabkommen unterzeichnet (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007), das inzwischen erste Erfolge zeigt. Nach
einem weltweiten Aktionstag wurden im Werk Ipojuca (Brasilien) ein
sozialer Dialog installiert, die örtliche Gewerkschaft als
Verhandlungspartner anerkannt, 80 Leiharbeiter fest eingestellt und die
Kündigung von Arbeitnehmervertretern
rückgängig gemacht.
ArcelorMittal
auf dem Weg zum Weltbetriebsrat
Nach dem erfolgreichen
Abschluß der Verhandlungen über einen
Europäischen Betriebsrat für den Stahlkonzern (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007) trafen sich 150 Arbeitnehmervertreter aus 23
Ländern vom 16. bis 18. September 2007 in Montreal (Kanada)
zur ersten ArcelorMittal-Weltkonferenz. Dabei unterzeichneten sie ein
Abkommen zur internationalen Zusammenarbeit und eine
Absichtserklärung zur Bildung eines Weltbetriebsrates.
Weltkonferenz der
Siemens-Betriebsräte
Am
25. und 26. Oktober 2007 trafen sich in Frankfurt am Main 43
Siemens-Arbeitnehmervertreter aus 17 Ländern Europas, Asiens
und Amerikas, um die Arbeitsbedingungen und globalen Strategien des
Konzerns zu diskutieren. Es war bereits das dritte Treffen dieser Art.
Der Arbeitgeber wurde aufgefordert, grundlegende Standards wie die
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die
Richtlinien der Organisation für Wirtschaftliche
Zusammenarbeit (OECD) für multinationale Unternehmen
anzuerkennen und weltweit umzusetzen.
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6.
Fallstudien: Unilever und Volkswagen
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Personalabbau
trotz Rekordgewinn
Der
britisch-niederländische Konsumgüterkonzern Unilever
konnte allein im zweiten Quartal 2007 seinen Nettogewinn um 16% auf 1,2
Mrd. € steigern. Trotzdem kündigte die Konzernleitung
am 2. August 2007 die Schließung von 50 der 300 Fabriken und
den Abbau von weltweit 20.000 Arbeitsplätzen an. Seit Jahren
schon folgt eine Restrukturierung auf die nächste (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2005).
Der Europäische
Betriebsrat erfuhr davon aus der Presse und wandte sich noch am
gleichen Tag in einem Rundschreiben an alle Beschäftigten.
Erst am 4. September
2007 traf er in Rotterdam in einer außerordentlichen Sitzung
die zentrale Leitung, die jedoch bis heute keine konkreten
Informationen über die geplanten Maßnahmen
offenlegte.
Am 24. und 25. September 2007
kamen der Europäische Betriebsrat und das vom Dachverband der
Nahrungsmittelgewerkschaften EFFAT gegründete
Unilever-Koordinierungskomitee mit Vertretern aus Deutschland,
Frankreich, Großbritannien, Italien und den Niederlanden in
Amsterdam zusammen, um europaweit die Proteste zu planen.
Höhepunkt soll eine Demonstration am 4. Dezember 2007 am
Konzernsitz in Rotterdam sein. Folgende Texte liegen nur in englischer
Sprache vor:
Allein in den
Niederlanden sollen drei von sechs
Produktionsstätten geschlossen werden (siehe Grafik). Dort
sind die Belegschaften am 11. Oktober 2007 in den Streik getreten, um
alle Standorte zu erhalten und eine dreijährige
Arbeitsplatzgarantie durchsetzen. Von einer externen
Beratungsgesellschaft, die die Betriebsräte eingeschaltet
hatten, war zuvor die Überlebensfähigkeit aller
Standorte bestätigt worden. Weil die nationalen Manager die
Entscheidungen der Europazentrale nur noch exekutieren, sind sie
für die Arbeitnehmervertretung keine wirklichen
Verhandlungspartner. Der Europäische Betriebsrat dagegen hat
nur Konsultations-, aber keine Verhandlungsrechte. Die Gewerkschaft FNV
Bondgenoten dokumentiert die Ereignisse auf einer eigenen Webseite.
Auch
in Frankreich
sollen 4.000 Arbeitsplätze abgebaut werden - in zehn
Produktionsstätten und in der Hauptverwaltung. Am 18. Oktober
2007 beriet die Arbeitnehmerseite im Konzernbetriebsrat
hierüber.
Richter schwächen
Volkswagen-Mitbestimmung
An zwei aufeinanderfolgenden
Tagen haben Gerichte über die Zukunft der Mitbestimmung bei
Volkswagen entschieden. Am 23. Oktober 2007 wurde das Volkswagen-Gesetz
von 1960 vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg
für rechtswidrig erklärt. Und einen Tag
später wies das Arbeitsgericht Stuttgart den Eilantrag des
VW-Betriebsrates gegen die Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche
Automobil Holding SE zurück.
Das
Volkswagen-Gesetz begrenzt die Stimmrechte von Aktionären auf
20%,
wodurch der größte deutsche Autobauer bisher vor
einer
feindlichen Übernahme geschützt war.
Zusätzlich ist das
Land Niedersachsen grundsätzlich mit zwei Sitzen im
Aufsichtsrat
vertreten. Die Arbeitnehmerseite hatte zusammen mit der Landesregierung
immer eine Mehrheit, insbesondere bei der Verhinderung von
Standortschließungen. Die Europäische Kommission sah
hierin
jedoch eine Verletzung des freien Kapitalverkehrs. Das
Volkswagen-Gesetz hindere private Investoren daran, sich am Unternehmen
zu beteiligen und effektiv an seiner Verwaltung und Kontrolle
teilzunehmen, urteilte jetzt das Gericht.
Für
Porsche ist damit der Weg für eine Übernahme der
Mehrheitsanteile an Volkswagen frei. Aus diesem Grund war bereits im
Juli 2007 die Porsche Automobil Holding als Europäische
Gesellschaft (SE) gegründet worden (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007).
Unter dem Dach der Holding sind die bisherige Porsche AG (als
100%-Tochter) und der 31%-Anteil an Volkswagen
zusammengefaßt. An
der Aushandlung der Mitbestimmungsvereinbarung, die frühestens
in
zehn Jahren kündbar ist, waren die Arbeitnehmervertreter von
Volkswagen nicht beteiligt.
Auflösung
des EBR befürchtet
Sobald
Porsche seinen VW-Anteil auf über 50% aufstockt,
würden die wichtigsten Entscheidungen nicht mehr im
Aufsichtsrat von Volkswagen, sondern im Aufsichtsrat der neuen Porsche
Automobil Holding SE fallen. Dort sollen die Arbeitnehmer beider
Teilkonzerne angemessen repräsentiert sein - so die
SE-Vereinbarung. Praktisch würden die 324.000
Volkswagen-Beschäftigten aber nur drei Sitze erhalten, genauso
viel wie die knapp 12.000 Porsche-Beschäftigten. Der
Europäische Betriebsrat von VW, dem 27 Mitglieder
angehören, würde aufgelöst und Volkswagen
mit zwanzig Delegierten im SE-Betriebsrat von Porsche vertreten sein.
Auch Porsche soll dort zwanzig Mandate erhalten. Hierüber war
es zu einem öffentlichen Disput zwischen den beiden
Betriebsratsvorsitzenden gekommen.
Am
10. Oktober 2007
unterstützte auch der Weltbetriebsrat von Volkswagen auf
seiner Sitzung in Jungbunzlau, Sitz der tschechischen
Tochtergesellschaft Škoda, die Kritik. Ob dieses Gremium,
das im Juni 2002 eine weltweit gültige Sozialcharta
durchgesetzt hatte, ebenfalls aufgelöst werden soll, ist
derzeit noch unklar.
Da
die Geschäftsleitung von Porsche Nachverhandlungen strikt
ablehnt,
beantragte der Betriebsrat von Volkswagen eine einstweilige
Verfügung gegen die Eintragung der Porsche Automobil Holding
SE. Am 24. Oktober 2007 wies das Arbeitsgericht Stuttgart diesen Antrag
zurück. Damit ist der Weg für das Registergericht
frei, die Eintragung am 13. November 2007 abzuschließen. Der
Volkswagen-Betriebsrat hat angekündigt, danach den normalen
Klageweg zu beschreiten. Porsche ist damit der zweite Fall, in dem es
zu einem solchen Rechtsstreit kommt. Bereits 2004 hatte die Eintragung
der Bauholding Strabag SE zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung
geführt, die jedoch ohne Urteil einvernehmlich beigelegt
werden konnte (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006).
Intervention
des IG Metall-Vorstandes
Dr.
Thomas Klebe, der die
Abteilung Betriebspolitik und Mitbestimmung beim Vorstand der IG Metall
leitet, sieht die Mitbestimmung im Aufsichtsrat der Porsche Automobil
Holding SE durch das Urteil nicht ausgehebelt. Um die Konflikte
zwischen den beiden Betriebsräten auszuräumen, fand
am 30. Oktober 2007 auf Einladung des zweiten Vorsitzenden der IG
Metall, Berthold Huber, in Frankfurt am Main ein Gespräch
statt. Zuvor hatte der Porsche-Betriebsrat hinsichtlich der
Sitzverteilung im neuen SE-Betriebsrat Kompromißbereitschaft
signalisiert.
Aus
Protest
gegen die ungünstige Mitbestimmungsregelung ruht
am 31. Oktober 2007 in allen sechs westdeutschen VW-Werken für
eine Stunde die Arbeit. Streiks sind in Deutschland
aufgrund der Friedenspflicht nicht möglich. Allerdings gibt
das Betriebsverfassungsgesetz den Betriebsräten das Recht,
solche Informationsveranstaltungen während der Arbeitszeit
durchzuführen.
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7.
Arbeitnehmervertreter setzen Zeichen
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Zwischenbilanz
bei General Motors
Am
4. und 5. Juli 2007 fand in Frankfurt am Main die
Abschlußkonferenz des Projektes GMEECO ("Requirements and
Perspectives of the General Motors
Europe Employees Cooperation")
statt. Mit diesem im Dezember 2005 gestarteten und von der EU
finanziell geförderten Projekt sollte eine europaweit
koordinierte Strategie der Arbeitnehmervertretungen gegen
Standortkonkurrenz entwickelt werden (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006). Ein wichtiges Ziel, der Abschluß
eines europaweiten Rahmenabkommens über die künftige
Produktionsverteilung auf Länder und Standorte, konnte in der
kurzen Projektlaufzeit jedoch noch nicht erreicht werden. Auf der
Konferenz wurden Schlußfolgerungen aus der bisherigen
Zusammenarbeit gezogen und über die Notwendigkeit einer
Revision der EBR-Richtlinie diskutiert.
Streik
gegen virtuelle IBM-Niederlassungen
Eine
neue Aktionsform haben die
Beschäftigten von IBM in Italien entwickelt. Mit einem
virtuellen Streik auf der populären Internet-Plattform "Second
Life" protestierten sie gegen die Streichung einer jährlichen
Gewinnbeteiligung von 1.000 € und stärkten damit die
Verhandlungsposition der Rappresentanza Sindacale Unitaria (RSU =
italienischer Betriebsrat).
Mit
Unterstützung des
internationalen Dachverbandes der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI)
und dem Internationalen Metallgewerkschaftsbund (IMF) fand am 27.
September 2007 der erste virtuelle Streik statt, über den
umfassend in der Presse berichtet wurde. Nahezu 2.000 Menschen aus
über 30 Ländern beteiligten sich an der Aktion und
besuchten die Plattform, die das IT-Unternehmen nutzt, um neue Kunden
anzusprechen. Der Protesttag führte zum Rücktritt des
Vorstandsvorsitzenden von IBM Italien. Das europäische
Management hatte einen Imageschaden befürchtet und den Umgang
mit dem italienischen Betriebsrat beanstandet. Der US-Konzern
investiert jährlich rund 10 Mio. $ in der virtuellen Welt und
ist bei dieser Art von Protest besonders verwundbar.
Spanische
Bankengruppe
fördert Gleichbehandlung der Geschlechter
Am
8. Oktober 2007 wurde in
Madrid für den weltweit tätigen Finanzdienstleister
Banco Santander ein richtungsweisendes Abkommen zur
Gleichbehandlung der Geschlechter geschlossen. Es beruht auf dem
Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz, das am 24.
März 2007 in Spanien in Kraft trat und alle Unternehmen ab 250
Beschäftigten hierzu verpflichtet. Ein vergleichbares Abkommen
wurde im Dezember 2006 auch für das französische
Unternehmen Areva geschlossen (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006).
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8.
Angelsächsische Betriebsverfassung
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Irland geht andere Wege als
Großbritannien
Irland ist mit Großbritannien durch
eine lange Geschichte eng verbunden, auch die Arbeitsbeziehungen sind
ähnlich. Seit 1922 ist die Republik Irland
eigenständig und wurde 1973 Mitglied der EU. Mit seinen 4,2
Mio. Einwohnern (soviel wie Sachsen) nimmt Irland im Gegensatz zu
Großbritannien an der Währungsunion teil und hat von
Anfang an den Euro als Zahlungsmittel eingeführt.
Früher war die Insel eine der ärmsten Regionen der
EU, konnte aber nach dem EU-Beitritt erheblich aufholen. Wegen hoher
Wachstumsraten und starkem Rückgang der Arbeitslosigkeit (mit
4% heute die drittniedrigste Quote in Europa) gilt das Land als
"keltischer Tiger".
Rund 70%
aller Auslandsinvestitionen kommen aus den USA, darunter viele
High-Tech-Unternehmen und Finanzdienstleister, die eine stark
antigewerkschaftliche Strategie betreiben. Dennoch ist
der gewerkschaftliche Organisationsgrad mit rund 35% höher als
im Vereinigten Königreich (28%). Dem Irischen
Gewerkschaftsbund ICTU gehören 81 Einzelgewerkschaften an, die
auch in Nordirland zu finden sind. Umgekehrt organisieren britische
Gewerkschaften wie Unite, die im Mai 2007 aus dem
Zusammenschluß aus Amicus und T&G entstanden ist,
auch Mitglieder in der Republik Irland. Das Tarifvertragswesen wurde
anders als im Vereinigten Königreich der Thatcher-Jahre vom
irischen Staat immer gefördert. Die Tarifparteien arbeiten mit
der Regierung in dreiseitigen Gremien wie dem Labour Relations
Committee zusammen, das sich z. B. bei Arbeitskonflikten einschalten
kann.
Lokale Betriebsräte
2006 durch EU-Recht eingeführt
Viele
irische Arbeitgeber widersetzen sich der Einführung von
Betriebsräten, die ihrer Meinung nach ein Relikt aus den 60er
und 70er Jahre seien. Das heutige Tempo des industriellen Wandels
erfordere eine direkte Kommunikation mit den Arbeitnehmern, und nicht
über den Umweg eines Betriebsrates. Um die Anforderungen einer
EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 zu erfüllen, die in Betrieben
ab 50 Beschäftigten eine Unterrichtung und Anhörung
der Belegschaft in sozialen und wirtschaftlichen Fragen verbindlich
vorschreibt, mußte die irische Regierung jedoch handeln und
sich über diese Kritik hinwegsetzen. Mit dem Employees
(Provision of Information and Consultation) Act 2006 wurden
daher erstmals Betriebsräte eingeführt. An der Wahl
dürfen allerdings nur Gewerkschaftsmitglieder teilnehmen,
deren Verband mindestens 10% der Belegschaft vertritt. Eine Wahl durch
die gesamte Belegschaft findet nur statt, wenn es keine Gewerkschaft
mit einer 10%-Mitgliedschaft gibt (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006). Folgende Dokumente sind nur in englischer
Sprache verfügbar:
Europäische
Betriebsräte in Irland
Nach Berechnungen des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts hatten im Jahre 2006 erst
sechs von 50 Unternehmen aus der Republik Irland einen EBR
gegründet, darunter 1996 der Verpackungskonzern Smurfit
(siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006) und die
staatliche Fluggesellschaft Aer Lingus. Auch Guinness war einer der
EBR-Pioniere, allerdings ist die irische Traditionsbrauerei (siehe
Foto) schon 1997 vom weltweit größten
Spirituosen-Herstellers Diageo aus London aufgekauft worden. Delegierte
aus Irland sind heute in jedem dritten EBR (in 298 von 816) vertreten.
Rechtsstreit um
Arbeitnehmervertretung bei Ryanair
Da
es in Irland wie auch in vielen anderen angelsächsischen
Ländern traditionell keine Betriebsräte gab/gibt,
spielen die gewerkschaftlichen Vertrauensleute im Betrieb eine
entscheidende Rolle. Sie müssen jedoch zunächst
einmal vom Arbeitgeber in einem Haustarifvertrag ("recognition
agreement") als Verhandlungspartner anerkannt werden. Trotz des hohen
Organisationsgrades gibt es in Irland Unternehmen, die dies verweigern,
darunter die Fluggesellschaft Ryanair. Dort kam es seit 1998 immer
wieder zu Rechtsstreitigkeiten.
Ein
Gesetz eröffnete den Gewerkschaften
2004 das Recht, ihre Mitglieder auch in Betrieben ohne
Arbeitnehmervertretung, in sogenannten "non-union companies" wie
Ryanair, zu vertreten. Dennoch sperrte sich das Management unter
Hinweis auf das "Employee Representation Committee" (ERC), eine von
Ryanair gegründeten Ersatz-Arbeitnehmervertretung ohne
gewerkschaftliche Anbindung. Am 1. Februar 2007 entschied der oberste
Gerichtshof über die Tariffähigkeit des ERC. Zwar
wurde der Rechtsstreit wegen mangelnder Beweise (aus der
Ryanair-Belegschaft war niemand zu einer Zeugenaussage bereit) an den
Arbeitsgerichtshof zurückverwiesen, doch stellte das Gericht
klar, daß irische Belegschaften Anspruch auf eine angemessene
kollektive Vertretung haben. Erst 2006 war Ryanair zu einer Strafe von
1 Mio. € verurteilt worden, weil führende Manager vor
Gericht falsche Aussagen gemacht hatten. Folgende Texte liegen nur in
englischer Sprache vor:
Historischer
Schritt für Vodafone UK
Auch
im britischen System spielt die Anerkennung
einer Gewerkschaft eine zentrale Rolle. Am 11. Oktober 2007 wurde
für die Regionalniederlassungen des Mobilfunkunternehmens
Vodafone ein richtungsweisendes Abkommen geschlossen. Zum ersten Mal in
der Unternehmensgeschichte erklärte sich das Management
bereit, eine Gewerkschaft anzuerkennen (in diesem Fall die
Kommunikationsgewerkschaft Connect) und eine Arbeitnehmervertretung zu
installieren. Die neue Vereinbarung gilt allerdings nur für
rund 500 der insgesamt 11.600 britischen Beschäftigten. Die
restliche Belegschaft muß weiterhin auf kollektiven Schutz
verzichten.
Der Schritt erfolgte nicht
freiwillig, denn erst
nach Intervention der unabhängigen Schlichtungsstelle Central
Arbitration Committee war die Geschäftsleitung zur
Unterzeichnung des Abkommens bereit. In einem vergleichbaren Fall hatte
ein Londoner Arbeitsgericht den Zeitungsverlag Macmillan im Juli 2007
zu einer Geldstrafe verurteilt (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007).
"Gewerkschaftsjäger" in der
Nahrungsmittelindustrie
Schwieriger ist die Situation beim
Lebensmittelhersteller Kettle Chips. Dort engagierte das Management im
September 2007 "union busters" aus den USA (sie bezeichnen sich selbst
lieber als "Labour Relations Consultants"), um das juristische
Prozedere zur Errichtung einer Arbeitnehmervertretung zu stoppen. Die
340 Beschäftigten in der Produktionsstätte Norwich
sollten davon abgehalten werden, der Gewerkschaft Unite beizutreten.
Der Konflikt war bei der Bezahlung von Überstunden entstanden
und führte zu einer Medienkampagne und einen
Verbraucherboykott gegen das Unternehmen.
Am
Ende konnten die Berater aus Malibu
(Kalifornien) dennoch einen Erfolg verbuchen. Ein Großteil
der Belegschaft - etwa 40% sind Zuwanderer aus Osteuropa - waren derart
eingeschüchtert, daß sie in der Abstimmung gegen die
Gewerkschaft votierten. Der britische Gewerkschaftsbund TUC hat nun
angekündigt, Gewerkschaftssekretäre speziell zu
schulen, um in Zukunft die Jäger zu jagen ("to bust the
busters"). Die regierende Labour-Partei sieht im Verhalten der
Werksleitung eine Verletzung des britischen Arbeitsrechts. Eine
Verletzung von EU-Normen dürfte ebenfalls vorliegen. Folgende
Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:
Die bisherigen
Länderschwerpunkte in den EBR-News:
|
9. EBR und
autoritäre
Unternehmenskultur
|
Management
und EBR - eine widersprüchliche Beziehung?
Seit
Januar 2006 läuft am Institut für Gesellschafts- und
Sozialpolitik der Universität Linz ein Forschungsprojekt
über Europäische Betriebsräte in
Österreich (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006). In zwölf Konzernen werden
EBR-Mitglieder, Gewerkschaftssekretäre und Managementvertreter
befragt. Ähnlich wie die deutsche Studie von Prof. Kotthoff
(siehe Bericht
über die Forschungsergebnisse) unterscheiden die
Linzer Forscher mehrere Modelle. Dabei haben sie die Rolle der
zentralen Leitung untersucht und in Typen eingeordnet. Wir
präsentieren heute den dritte Teil unserer Serie.
Typ
3: Der marginale EBR in der
autoritären Unternehmenskultur
Eine ausgeprägte Distanz und formale
Routinen prägen die Beziehung zwischen zentraler Leitung und
EBR beim Typ 3. Zumeist handelt es sich um Konzerne mit Sitz in
südeuropäischen Ländern, in denen eine
Beteiligung der Arbeitnehmerseite kaum existiert. In
autoritären Unternehmenskulturen verhält sich das
Management gegenüber dem EBR strikt legalistisch. Die
mündlichen Referate der Top-Manager beschränken sich
auf die Mindestvorgaben der EBR-Vereinbarung, Nachfragen der
Arbeitnehmervertreter bleiben häufig unbeantwortet. Die
Konzernleitung argumentiert mit fehlenden formalen Rechten des EBR,
wobei der Vorstandsvorsitzende (CEO) allerdings mehr Informationen
preisgibt als die übrigen Manager, die von ihm auf eine
restriktive Politik verpflichtet werden.
Der
Legalismus hat zwei Konsequenzen: zum einen gibt es keine
Willkürakte einzelner Manager wie beim Typ 2, die von den
formalen
Mindeststandards der EBR-Vereinbarung abweichen. Zum anderen
räumt
die zentrale Leitung dem EBR keine informellen
Beteiligungsmöglichkeiten ein, wie sie für Typ 1
prägend
sind. Formulieren einzelne Delegierte Positionen zur Konzernstrategie,
werden diese vom Management zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht
ausführlicher kommentiert. Stabsabteilungen entwerfen z. B.
Verhaltenskodizes, die vom Arbeitgeber in Kraft gesetzt werden, ohne im
Vorfeld den EBR einzubeziehen. Daher ist die Arbeitnehmerseite auch
nicht in das Monitoring eingebunden.
Die
Voraussetzungen für eine Kooperation sind beim Typ 3 denkbar
ungünstig. Insbesondere für italienische oder
französische Spitzenmanager steht außer Zweifel,
daß
sie den Konzern kraft ihrer Autorität steuern können.
Ein
solcher Führungsstil provoziert jedoch Arbeitskonflikte, die
wiederum von Arbeitnehmervertretern mediterraner Länder als
legitime Form der Auseinandersetzung gesehen werden. Da der
Europäische Betriebsrat als Plattform für spontane,
militante
Aktionen nur wenig geeignet erscheint, sind die Delegierten aus
südeuropäischen Ländern beim Typ 3 mehr an
den
Handlungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene als am EBR
interessiert.
Die weiteren Typen sind:
Unternehmenskultur
im Sicherheits- und Reinigungsgewerbe
Vom
7. bis 9. Oktober 2007 kamen etwa 70 Gewerkschaftsvertreter aus 16
europäischen Ländern in Fels im Ösling
(Belgien) zusammen, um die EBR-Arbeit im Sicherheits- und
Reinigungsgewerbe zu diskutieren. Im Fokus standen die Unternehmen
Falck, Group 4 Securicor, ISS, Rentokil Initial und Securitas, die
bereits einen EBR eingerichtet haben.
Der
Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI-Europa) bewertete
die präsentierten Fälle als "weitgehend
enttäuschend". So bevorzugen manche Arbeitgeber hauseigene
Gewerkschaften, die über keine demokratische Legitimation
verfügen, häufig werden auch Managementvertreter in
den EBR entsandt. Gerade in den neuen EU-Ländern ist die
Situation besonders problematisch.
Demokratische Wahlverfahren
sicherstellen
Nicht
nur im Sicherheits- und Reinigungsgewerbe gibt es bei der Entsendung
von Delegierten in den EBR Probleme. Hier zwei Beispiele, wie sie auch
in anderen Branchen auftreten können:
-
Die
Delegierten
aus Großbritannien werden von einem "Forum" entsandt, das der
Arbeitgeber als Ersatz für eine Arbeitnehmervertretung
gründete oder um die rechtliche Anerkennung einer Gewerkschaft
zu
vermeiden. Sollen Betriebsräte aus Kontinentaleuropa dies
akzeptieren?
-
Was
ist zu tun, wenn in Mittel- und Osteuropa keine funktionierende
Arbeitnehmervertretung existiert und Delegiertenmandate unbesetzt
bleiben?
Um
die Arbeit eines Europäischen Betriebsrates auf eine
tragfähige Grundlage zu stellen, ist daher bei der
Delegiertenwahl höchste Wachsamkeit geboten. Dies gilt nicht
nur für turnusmäßige Wahlen, sondern
beginnt bereits vor der EBR-Gründung. So
müssen sämtliche Mitglieder des Besonderen
Verhandlungsgremiums ihr Mandat auf einer demokratischen Grundlage
erhalten. Die Regeln zur Delegiertenwahl für alle 27
EU-Länder hat der Europäische Metallgewerkschaftsbund
(EMB) jetzt im "Newsletter zur gewerkschaftlichen Betriebspolitik"
übersichtlich dargestellt. Enthalten sind auch die neuen
Bestimmungen für Rumänien und Bulgarien.
|
10.
Interessante Webseiten
|
Europäisches
Tourismusportal
Am
24. und 25. Oktober 2007 wurde das neue Internetportal der
Gewerkschaften im Tourismussektor auf einer Konferenz in
Portimão (Portugal) der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die
Webseite liefert spezielle Informationen für
Arbeitnehmervertreter
in Reise- und Tourismusunternehmen und verfügt über
einen
eigenen Bereich für Europäische
Betriebsräte. Die
Inhalte werden in den nächsten Monaten weiter ergänzt
und
sind in englischer, französischer und deutscher Sprache
verfügbar.
Goodyear-Netzwerk
In
vielen multinationalen Unternehmen haben die
Gewerkschaften Netzwerke gegründet, um weltweit Informationen
zwischen betrieblichen Arbeitnehmervertretern auszutauschen - eine
Vorstufe zum Weltbetriebsrat. Beim US-Reifenhersteller Goodyear gibt es
seit 1999 ein solches Netzwerk, organisiert von der Internationalen
Föderation der Chemiegewerkschaften (ICEM). Auf einem eigens
eingerichteten Blog im Internet sind Neuigkeiten und Kommentare in
verschiedenen Sprachen zu finden. Das Netzwerk verschickt ein- bis
zweimal jährlich einen Newsletter unter dem Titel "Global
Solidarity" in englischer, französischer, spanischer und
deutscher Sprache.
Neue Webseite zum
Europäischen Sozialfonds
Seit 50 Jahren
unterstützt der Europäische Sozialfonds (ESF) nicht
nur strukturschwache Regionen bei der Schaffung neuer
Arbeitsplätze, sondern auch Arbeitssuchende bei der Aus- und
Weiterbildung. Die Europäische Kommission hat jetzt eine
Webseite in 23 Sprachen eingerichtet. Mit einem Klick auf die Landkarte
läßt sich ermitteln, in welche Länder
Gelder fließen und welche Projekte gefördert werden.
Projekt
Oderregion
Der DGB-Landesbezirk
Berlin-Brandenburg
unterhält bereits seit Oktober 2005 eine Internetseite zu
europapolitischen Themen (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2005). Dort finden sich auch Informationen zu
einem EU-Projekt, das die Wirtschaftsregion westlich und
östlich der Oder zusammenführen will. Gemeinsam mit
polnischen Gewerkschaften werden beispielsweise Fragen der
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik behandelt.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
|
Seminarleitfaden
für Europäische Betriebsräte
Der Gewerkschaftliche
Beratungsausschuß (TUAC) bei der Organisation für
Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) in Paris hat unter dem Titel
"Europäische Betriebsräte und die
OECD-Grundsätze für multinationale Unternehmen" einen
Leitfaden zur Durchführung von Seminaren vorgelegt. Die
Grundsätze sind ein Baustein der weltweiten sozialen
Verantwortung von Unternehmen und werden häufig beim
Abschluß internationaler Rahmenvereinbarungen aufgegriffen.
Die Broschüre liefert Basiswissen über
Europäische Betriebsräte, internationale
Gewerkschaftsstrukturen und Regeln für multinationale
Konzerne. Enthalten sind auch Folien, die für
Vorträge genutzt werden können. Der Leitfaden liegt
in englischer, französischer, deutscher und tschechischer
Sprache vor.
Hintergrundwissen
zu
Private Equity
Die Internationale
Föderation der Lebensmittelgewerkschaften (IUL) in Genf hat im
Mai 2007 eine Broschüre über Finanzinvestoren
vorgelegt. Darin ist nachzulesen, was Private Equity ist, wie es
funktioniert und welche Gefahren es für Arbeitnehmer mit sich
bringt. Es werden mögliche Strategien für
Verhandlungen mit Private-Equity-Fonds aufgezeigt und eine Reihe von
Fallbeispielen dargestellt. Im Anhang findet sich eine Liste der 50
größten Beteiligungsfirmen. Die Broschüre
liegt in deutscher, englischer, französischer, schwedischer
und spanischer Sprache vor.
Grenzüberschreitende
Mitbestimmung in der SE
Seit Februar 2007 liegt die dritte,
überarbeitete Auflage eines Leitfadens der
Hans-Böckler-Stiftung zur Europäischen
Aktiengesellschaft (SE) vor. Er enthält einen
Überblick über die Gründungsformen, die
Beteiligung der Arbeitnehmer und den Ablauf der Verhandlungen
über eine Vereinbarung zur Mitbestimmung. Abgedruckt ist der
komplette Text der Allianz-SE-Vereinbarung (siehe auch Bericht in den
EBR-News 3/2006). Neu in der jetzt vorliegenden
Broschüre sind Anmerkungen zur Fusionsrichtlinie, die im
Dezember 2006 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Sie regelt die
grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
(siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006).
Taschenbuch zum
Arbeitsrecht mit internationalem Blickwinkel
Dieses
Standardwerk von Prof. Däubler liegt jetzt in der 16. Auflage
vor.
Gegenüber den bisherigen Ausgaben wurde es an einem Punkt
erweitert: der Blick über den Tellerrand des nationalen
Geschehens
wird nicht als eigenständiges Kapitel behandelt, sondern ist
in
alle Themen eingebaut. Damit hat sich der Autor "endgültig von
der
Illusion verabschiedet, die Globalisierung lasse das Arbeitsrecht
unberührt. Der Kostendruck, der von Billiganbietern ausgeht,
die
Verhaltensrichtlinien amerikanischer Konzerne, die auf die deutschen
Töchter 'durchschlagen', die Drohung mit
Produktionsverlagerung
– dies alles sind Herausforderungen, denen man nicht mehr
ausweichen kann." Er wird diesem Anspruch auf 864 Seiten gerecht. Auch
für Europäische Betriebsräte ist der
"Leitfaden für
Arbeitnehmer“ ein empfehlenswertes Nachschlagewerk.
Wolfgang
Däubler
Das Arbeitsrecht 1
Leitfaden
für
Arbeitnehmer
Reinbek 2006, 16. Auflage, 864 Seiten, ISBN
978-3-499-61966-3, € 16,90
→ Nähere
Informationen
→ Online-Bestellung
|
12. Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
weitere Beispiele aus
unserer Arbeit
|
Verhandlungen
zur
EBR-Gründung in chinesischem Unternehmen
Der
in Hong Kong ansässige Automobilzulieferer Johnson Electric
wird einen Europäischen Betriebsrat gründen. Vom 16.
bis 19. September 2007 kamen Arbeitnehmervertreter aus sechs
Ländern in Bremen zusammen, um die weiteren Schritte zur
Bildung eines Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) zu diskutieren. Die
Veranstaltung war vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" mitgestaltet worden. Die zentrale Leitung in der
Schweiz wird die EBR-Gründung konstruktiv begleiten. Seit 1992
ist das Unternehmen in Deutschland und seit 2003 in Italien vertreten,
seither wurden zahlreiche Produktionsstätten in West- und
Osteuropa zugekauft. Johnson Electric wird möglicherweise das
erste chinesische Unternehmen mit einem EBR sein.
Dubai
Ports World: EBR-Studie
Die
staatliche
Hafengesellschaft aus Dubai (DP World) übernahm im
März 2006 nach einem Bieterwettstreit das britische
Traditionsunternehmen P&O (Peninsular and Oriental Steam
Navigation) mit seinen weltweit 29 Containerterminals. DP World ist
damit drittgrößte Hafengesellschaft der Welt
geworden. In Europa betreibt das Unternehmen bedeutende
Terminals in Großbritannien, Belgien (Antwerpen),
Rumänien (Konstanza) und Deutschland (Germersheim).
P&O
gründete
bereits 2000 einen Europäischen Betriebsrat, der seit Mai 2007
auf einer verbesserten Grundlage unter dem Dach von DP World
fortgeführt wird. Er kann sich jetzt zweimal jährlich
treffen. Über die Aushandlung der neuen EBR-Vereinbarung
erstellt das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mit
Unterstützung der Europäischen
Transportarbeiterföderation (ETF) eine Fallstudie. Erste
Ergebnisse werden auf einer Konferenz Ende November 2007 in Livorno
(Italien) vorgestellt.
DP
World hatte im Jahre 2006 versucht, die Hamburger Hafengesellschaft
HHLA zu übernehmen und war damit - genauso wie die Deutsche
Bahn - gescheitert. Im Hamburger Hafen ruhte aus Protest gegen die
Privatisierungspläne mehrfach die Arbeit (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006). Sowohl DP World als auch die Hamburger HHLA
werden im November 2007 über die Börse
teilprivatisiert.
Restrukturierungen und
Finanzinvestoren
Mitarbeiter des Trainings- und
Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" untersuchen z. Zt.
Umstrukturierungen bei Smurfit Kappa. Die
Unternehmensgruppe mit Sitz in Irland war im Frühjahr 2006
durch die Fusion von zwei Verpackungskonzernen entstanden (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006). Auch die Ausgliederung des
Gabelstaplerherstellers Kion aus der
Unternehmensgruppe Linde und der Verkauf an einen amerikanischen
Finanzinvestor wird untersucht. Der Betriebsrat von Kion war an der
Auswahl des neuen Eigentümers beteiligt. Die Fallstudien sind
Teil eines EU-geförderten Projektes, das beim
Forschungsinstitut Cesos in Rom angesiedelt ist (siehe Bericht in
den EBR-News 2/2007).
Verhandlungskompetenz:
Coaching für EBR-Mitglieder
Eine
Erweiterung der
strategischen Handlungsfähigkeit Europäischer
Betriebsräte angesichts unterschiedlicher Traditionen und
Kulturen von Betriebsverfassung ist das Ziel eines neuen
Coachingangebots, das vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" gemeinsam mit EWR Consulting in Frankfurt am Main
entwickelt und jetzt der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Rudolf Reitter, der Initiator des Konzeptes, war vor seiner
Beratertätigkeit mehrere Jahre als wissenschaftlicher
Mitarbeiter beim Europäischen Betriebsrat des
Automobilzulieferers ZF Friedrichshafen tätig und kennt die
Probleme aus der Praxis: "Die frühzeitige
Einflußnahme bei Standortkonkurrenz erfordert eine
konsistente Verhandlungsstrategie, getragen von
betriebswirtschaftlichem Know-how." Drei miteinander verzahnte
Bausteine sollen die EBR-Mitglieder auf diese Herausforderung
vorbereiten.
Deutscher
Marktführer erweitert Seminarangebot für
Europäische Betriebsräte
Das
Institut zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb) organisiert
jährlich rund 2.100 Seminare für mehr als 26.000
Teilnehmer zu 270 unterschiedlichen Themen.
Seit 1998 gehören dazu auch Seminare für
Europäische Betriebsräte, konzipiert durch
Mitarbeiter des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de".
Aufgrund wachsender Nachfrage wurde die zweiteilige Seminarreihe ab
2008 auf drei Stufen erweitert. Neben einem Grundseminar "Der Weg zum
Europäischen Betriebsrat" gibt es künftig ein
Aufbauseminar "EBR-Vereinbarungen rechtssicher gestalten - effektiv im
EBR arbeiten" und einen Vertiefungs- und Auffrischungskurs für
Profis.
Gewerkschaften
in Deutschland und Frankreich
Dokumente,
eine Zeitschrift für den deutsch-französischen
Dialog,
brachte im August 2007 eine Schwerpunktausgabe über
Gewerkschaften
heraus. Darin finden sich mehrere Beiträge über
Arbeitskämpfe, Mitgliederentwicklung und die
länderübergreifende Zusammenarbeit. Horst Mund und
Kai
Burmeister vom IG Metall-Vorstand schreiben über
Gewerkschaften
vor der Herausforderung Europa, die Kooperation Europäischer
Betriebsräte stellt Werner Altmeyer vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" dar. Zeitgleich griff auch die
französische Schwesterzeitschrift "Documents" dieses Thema
auf,
zahlreiche Artikel wurden daher in beiden Sprachen
veröffentlicht.
Weitere
Zeitschriftenbeiträge
Im
Magazin Mitbestimmung
erschien im Juli 2007 ein Beitrag über französische
Betriebsräteberater im Vergleich zu deutschen
Gewerkschaftssekretären und in der Zeitschrift Arbeitsrecht
im Betrieb im September 2007 ein Überblick
über aktuelle EBR-Gerichtsurteile, die in Frankreich ergangen
sind.
Weitere
Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Publikationsseite.
ver.di/GPA-Newsletter:
neue Ausgabe
Am
22.
Oktober 2007 ist die vierte Ausgabe des
deutsch-österreichischen
EBR-Newsletters von ver.di und GPA erschienen, der vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" erstellt wird. Enthalten sind ein
Interview mit dem Bereichsleiter Mitbestimmung der
ver.di-Bundesverwaltung, Martin Lemcke, zur neuen
Mitbestimmungsvereinbarung bei Fresenius, Berichte über die
Gründung von Europäischen Betriebsräten,
darunter ein
Interview mit dem neugewählten EBR-Vorsitzenden des
österreichischen Energiekonzerns EVN, Paul Hofer, weiterhin
eine
Darstellung der internationalen Arbeit des ver.di-Fachbereichs
Finanzdienstleistungen, Hintergrundberichte über Frankreich
und
über aktuelle Gerichtsurteile sowie Hinweise auf
Veranstaltungen
und Internetquellen.
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