6. Oktober 2008  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 3 / 2008 der EBR-News.

 

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  1. Rahmen für neue EBR-Richtlinie steht 
 
 

Politischer Durchbruch auf Schloß Chantilly

 

Auf Druck des französischen Arbeitsministers Xavier Bertrand trafen die Spitzenverbände der Gewerkschaften und Arbeitgeber auf europäischer Ebene eine Grundsatzentscheidung, die den weiteren Verlauf des Revisionsverfahrens der EBR-Richtlinie maßgeblich beeinflussen wird. Auf einer Tagung der Arbeits- und Sozialminister der EU am 10. und 11. Juli 2008 im Schloß von Chantilly nördlich von Paris (Foto), dem Hauptquartier der französischen Armee im Ersten Weltkrieg, akzeptierten sie den Gesetzentwurf der Europäischen Kommission als Basis.

 

Während der Sommerpause gab es dann intensive Diskussionen zwischen den Sozialpartnern, um die verbleibenden Differenzen zu überwinden. Am 29. August 2008 präsentierten sie der Öffentlichkeit eine gemeinsame Empfehlung mit acht konkreten Formulierungsvorschlägen, die im Gesetzentwurf verändert werden sollen. Diese ändern im Kern jedoch wenig an der Grundphilosophie des Entwurfs. Viel wichtiger ist die Tatsache, daß mit der gemeinsamen Empfehlung alle Seiten letztlich eine Revision der EBR-Richtlinie im vorgeschlagenen Umfang politisch akzeptiert haben. Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache vor:

Bedenken, wie sie von den Arbeitgeberverbänden formuliert wurden, oder weitergehende Forderungen der Gewerkschaften (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008) werden wohl kaum noch eine Rolle spielen. Da es sich nicht - wie ursprünglich geplant - um eine vollwertige Revision der EBR-Richtlinie, sondern lediglich um ein "recast" (eine Umformulierung der bestehenden Richtlinie) handelt, sind die Einflußmöglichkeiten des Europäischen Parlaments stark eingeschränkt. Am 2. Oktober 2008 stand das Gesetzesvorhaben erneut auf der Tagesordnung des Rates der EU-Arbeitsminister auf ihrem Treffen in Luxemburg. Sie sprachen sich angesichts der gemeinsamen Empfehlung der Sozialpartner für die schnelle Verabschiedung der geänderten Richtlinie aus. Am 13. und 14. November 2008 findet in Lyon eine Konferenz zum transnationalen sozialen Dialog statt, auf der das Thema noch einmal öffentlich diskutiert wird.

Papier der britischen Regierung sorgte für Unruhe

 

Während die konservative französische Regierung eine schnelle Revision der Richtlinie aktiv fördert, sorgte ein Papier der sozialdemokratischen britischen Regierung für Unruhe im Gewerkschaftslager. Dort sind fundamentale britische Bedenken ("UK Concerns") aufgelistet: die Wettbewerbsfähigkeit sei in Gefahr, wenn Europäische Betriebsräte die Umsetzung von Restrukturierungen behindern könnten. Eine rigorose Folgenabschätzung der Gesetzesänderung sei gefordert.

 

Die britische Regierung warnt vor einem Rückschlag für die Europäischen Betriebsräte, wenn der Gesetzgeber die Flexibilität der Betriebsparteien zu sehr einschränkt. Dies könnte viele Firmen, die bisher noch keinen EBR haben, von der Gründung abschrecken. Eine Überregulierung würde die Arbeitnehmerstimme auf transnationaler Ebene faktisch schwächen. Von den Labour-Abgeordneten im Europäischen Parlament wird diese neoliberale Meinung dagegen nicht geteilt, sie stehen hinter den Forderungen der Gewerkschaften.

 

Die britische Lobbyarbeit hinter den Kulissen konnte die gemeinsame Empfehlung der Sozialpartner vom 29. August 2008 jedoch nicht verhindern. Daher reagierte das britische Wirtschaftsministerium BERR (Department for Business, Enterprise and Regulatory Reform) prompt und veröffentlichte am 11. September 2008 ein Konsultationspapier. Britische Unternehmen können bis 6. Oktober 2008 ihre Meinung übermitteln, die dann von der britischen Regierung im Europäischen Ministerrat zur Geltung gebracht wird. Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache vor:

Folgenabschätzung der Europäischen Kommission

 

Um auf solche Einwände vorbereitet zu sein, erarbeitete die Europäische Kommission eine eigene Folgenabschätzung zur Revision der EBR-Richtlinie. Das Dokument wurde im Juli 2008 veröffentlicht.

Gewerkschaften legen Memorandum vor

 

Am 8. September 2008 veröffentlichte das Europäische Gewerkschaftsinstitut in Brüssel zur Revision der EBR-Richtlinie ein wissenschaftliches Memorandum. Basierend auf aktuellen Erfahrungen werden konkrete Empfehlungen an die Politik formuliert.

  2. Kalkulation: Was kostet eine EBR-Sitzung?
 
 

Studie beziffert Kosten der EBR-Arbeit

Im Auftrag der Europäischen Kommission führte die Beratungsgesellschaft GHK Consulting aus London zwischen Januar und April 2008 Telefoninterviews in 70 Unternehmen durch, die über einen Europäischen Betriebsrat verfügen. Darunter waren 14 französische Unternehmen sowie je zehn mit Hauptsitz in Deutschland und Großbritannien. Inzwischen liegt der Abschlußbericht vor, der alle Kosten, die ein Europäischer Betriebsrat verursacht, genau beziffert.

 

So kostet eine Plenarsitzung des EBR im Durchschnitt 101.000 € und reicht im Einzelfall bis zu 370.000 €. Rund die Hälfte davon entfallen auf Reisekosten (15%), Dolmetscher (22%), Hotel und Verpflegung (15%). Die Lohnfortzahlung der Arbeitnehmervertreter wird mit 29% kalkuliert. Die Kosten des Lenkungsausschusses schlagen mit durchschnittlich 25.700 € zu Buche, was drei jährliche Sitzungen beinhaltet. Eine Fortbildung für den gesamten EBR kostet 43.800 €. Noch höhere Kosten verursachen die SE-Betriebsräte, so die Bezeichnung des Europäischen Betriebsrates in der Europäischen Gesellschaft (SE). Die "teuersten" EBR-Sitzungen führen französische Unternehmen durch, gefolgt von deutschen, während die EBR-Kosten in britischen und außereuropäischen Unternehmen weniger als halb so hoch sind. Es kann kaum verwundern, daß auch die Qualität der EBR-Beteiligungsrechte unterschiedlich ausgeprägt ist.

 

Arbeitszeit der Manager ein Teil der EBR-Kosten

 

Die Teilnahme von Arbeitgebervertretern an EBR-Sitzungen schlägt in der Kalkulation mit 14% zu Buche. Dabei handelt es sich nicht um Reisekosten, sondern lediglich um die Arbeitszeit. In der Regel berichtet in einer EBR-Plenumssitzung der Vorstandsvorsitzende gemeinsam mit weiteren Managern der obersten Führungsebene. In der Studie wird von Unternehmen berichtet, in denen bis zu 13 Manager in der EBR-Sitzung Bericht erstatten. Bei den heute üblichen Spitzengehältern kann daher eine vierstündige PowerPoint-Präsentation der Geschäftsleitung den Kostenrahmen eines EBR schnell in schwindelerregende Höhen treiben. Dies mag auch einer der Gründe sein, warum die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl der EBR-Sitzungen nach Meinung der Arbeitgeberverbände nicht erhöht werden soll.

 

Hohe Beraterkosten in französischen Unternehmen

 

Um den Stabsabteilungen multinationaler Konzerne auf gleicher Augenhöhe begegnen zu können, brauchen Arbeitnehmervertreter gute Berater. Die Kosten hierfür belaufen sich in nicht-französischen Unternehmen auf 3.500 €, in französischen Unternehmen dagegen auf 143.700 € und im Einzelfall bis zu 500.000 € jährlich. Diese Zahlen zeigen, warum französische Euro-Betriebsräte ihre Informations- und Konsultationsrechte (notfalls auch durch Gerichtsverfahren) signifikant besser ausschöpfen als EBR-Gremien anderer Länder. Selbst gut ausgestattete deutsche Gremien haben an dieser Stelle einen erheblichen Nachholbedarf (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008).

 

Die Kostenunterschiede sind leicht erklärt: ein Europäischer Betriebsrat außerhalb Frankreichs wird in der Regel von einem hauptamtlichen Gewerkschaftssekretär beraten, der seine Tätigkeit nicht in Rechnung stellt. In Frankreich gibt es dagegen nur einen kleinen hauptamtlichen Apparat, der kaum in der Lage ist, die kontinuierliche Beratung einer Vielzahl von EBR-Gremien sicherzustellen. Diese Lücke wird von privaten Consulting-Häusern wie der Groupe Alpha oder Syndex geschlossen. Ein weiterer Unterschied: in vielen großen deutschen Unternehmen verfügt der EBR über festangestellte Referenten, die nicht unter Beraterkosten verbucht werden, obwohl sie die gleiche Arbeit leisten.

Auch die britische Regierung hat genauer nachgerechnet

 

Das britische Wirtschaftsministerium BERR summiert die  jährlichen Kosten für einen Europäischen Betriebsrat auf rund 137.000 £ (176.000 €). Durch die geplante Änderung der EBR-Richtlinie werden sie auf 215.000 £ (277.000 €) steigen. Die Sitzung eines Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) von der Dauer eines Tages wird mit rund 62.000 £ (80.000 €) geschätzt.

  3. Finanzmarktkrise: koordinierte EBR-Aktion gestartet
     

 

UNI Finance fordert Sondersitzungen in 51 Europäischen Betriebsräten

 

Die aktuelle Bankenkrise wird nach Meinung der Finanzsektion des Dachverbandes der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) bis zu 200.000 Arbeitsplätze der Finanzbranche in Nordamerika und Europa vernichten. Um die Auswirkungen für jedes einzelne Unternehmen zu analysieren, hat UNI Finance am 30. September 2008 in einem Rundschreiben an Mitglieder von 51 Europäischen Betriebsräten Sondersitzungen gefordert. Sie sollen innerhalb weniger Tage stattfinden.

 

Nach Meinung von UNI Finance handelt es sich bei der Finanzmarktkrise um außergewöhnliche Umstände, die die Interessen der Beschäftigten ernsthaft betreffen. Hierfür sieht die geltende EBR-Richtlinie das Recht auf Sondersitzungen vor. UNI Finance veröffentlicht Berichte zur Krise aus gewerkschaftlichem Blickwinkel tagesaktuell auf einer eigenen Webseite.

Schon im September 2007 stellte UNI Finance einen Forderungskatalog zur besseren Überwachung von Finanzinstituten und Rating-Agenturen auf und wies auf die ethische und soziale Dimension der Finanzkrise hin. Nachdem sich die Krise verschärft hatte, forderte UNI Finance im Mai 2008 erneut eine bessere Regulierung der Finanzmärkte. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) sprach sich auf einer Sitzung in London am 27. September 2008 für Fairness und entschlossenes Handeln aus.

Vor diesem Hintergrund gibt es große Unterschiede, wie in einzelnen Banken und Versicherungen soziale Verantwortung praktiziert wird. Die Unternehmen Barclays, Dexia, KBC und Nordea gelten laut einer UNI-Studie aus dem Jahr 2007 als Vorzeigebeispiele, während Unternehmen wie Generali, Royal Bank of Scotland, UBS oder die West LB als besonders schlechte Beispiele genannt werden. Zahlreiche Banken und Versicherungen, darunter die Deutsche Bank, Axa oder UniCredit, bewegen sich im Mittelfeld.

 


 

Einige Fallbeispiele aus der Branche

 

Am 29. September 2008 wurde die britische Bausparkasse Bradford & Bingley verstaatlicht und das Spargeschäft mit allen 200 Niederlassungen von der spanischen Bank Santander übernommen. Diese hatte 2004 bereits die britische Bank Abbey National übernommen und wurde damit größte Bank der Euro-Zone. Einen EBR gab es bei Bradford & Bingley noch nicht, die Belegschaft wird zukünftig von dem 2005 gegründeten Europäischen Betriebsrat des Santander-Konzerns vertreten.

 

Am 18. September 2008 gab die britische Bank Lloyds TSB die Übernahme der größten britischen Bausparkasse HBOS bekannt, die 2001 aus der Fusion von Halifax und der Bank of Scotland entstanden war. Der neue Konzern wird eine marktbeherrschende Stellung haben. Als Folge der Fusion werden von den rund 130.000 Arbeitnehmern bis zu 40.000 ihren Arbeitsplatz verlieren. Lloyds TSB verfügt seit 1999 über einen Europäischen Betriebsrat, der sich einmal jährlich in London trifft. Seine Mitglieder kommen aus Großbritannien, Deutschland, Spanien, Frankreich, den Benelux-Ländern und der Schweiz. Auch die Steueroasen Gibraltar und Monaco entsenden jeweils einen Arbeitnehmervertreter. HBOS hatte bisher noch keinen EBR.

Am 31. August 2008 einigten sich der Versicherungskonzern Allianz und die Commerzbank auf den Verkauf der Dresdner Bank. Bisher wird deren Belegschaft vom SE-Betriebsrat der Allianz SE vertreten (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006), zukünftig wird der Europäische Betriebsrat der Commerzbank für sie zuständig sein. Die Fusion der beiden Banken wird voraussichtlich 9.000 Arbeitsplätze kosten.

Am 28. Juli 2008 wurde in der schweizerischen Großbank UBS ein Sozialplan unterzeichnet. Als Folge der Finanzmarktkrise sollen 5.500 Stellen abgebaut werden, davon die Hälfte in der Schweiz. Doch damit ist der Stellenabbau noch nicht zu Ende, am 3. Oktober 2008 kündigte die zentrale Leitung den Abbau von weiteren 2.000 Arbeitsplätzen an, diesmal insbesondere in Großbritannien. Einen Europäischen Betriebsrat gibt es bei UBS bisher noch nicht, obwohl das Unternehmen in 21 europäischen Ländern vertreten ist und zu den weltweit führenden Finanzinstituten gehört.

Am 12. Juli 2008 wurde bekannt, daß der US-amerikanische Citigroup-Konzern seine deutschen Filialen als Folge der Finanzmarktkrise an die französische Genossenschaftsbank Crédit Mutuelle verkauft. Diese wird von Straßburg aus gesteuert, hat ihren Schwerpunkt im Elsaß, in Lothringen und im Burgund und gilt unter französischen Betriebsräten als bevorzugter Partner für die Verwaltung betrieblicher Sozialfonds. Die 6.800 deutschen Citibank-Beschäftigten werden künftig nicht mehr vom Europäischen Betriebsrat der Citigroup vertreten. Eine transnationale Arbeitnehmervertretung gibt es bei Crédit Mutuelle bisher noch nicht, obwohl die Bank bereits in Belgien, Luxemburg, Großbritannien und der Schweiz vertreten ist.

 

  4. Restrukturierungen in weiteren Branchen
      

 

Siemens verstößt mehrfach gegen EBR-Richtlinie

 

Am 17. Juli 2008 gründete der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) gemeinsam mit dem Europäischen Betriebsrat bei einem Treffen in Brüssel ein gewerkschaftliches Koordinierungskomitee für Siemens, um europaweite Aktionen gegen den angekündigten Stellenabbau zu planen. Solche Komitees haben sich in anderen Unternehmen als Ergänzung zur Arbeit des EBR bereits bewährt, insbesondere bei massiven Umstrukturierungen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2005). Am 22. Juli 2008 wandte sich der EMB in einem offenen Brief an Sozialkommissar Vladimír Špidla und beklagte die Verletzung der EBR-Richtlinie durch die Konzernleitung von Siemens.

Seine erste Bewährungsprobe erlebte das neue Siemens-Komitee bei seiner zweiten Sitzung am 19. August 2008 in Prag, wo das Werk für Schienenfahrzeuge geschlossen oder verkauft werden soll. Durch die Anwesenheit von 25 Vertretern aus elf Ländern und einen Streik am 20. August 2008 war es dem tschechischen Betriebsrat möglich, am 25. August 2008 eine Eckpunktevereinbarung mit der Werksleitung zu erzielen. Auch die IG Metall war mit einer Delegation vertreten, damit bei Sozialplanverhandlungen im Ausland die gleichen Standards gelten wie bei Siemens in Deutschland.

Am 19. September 2008 gab Siemens in der Presse bekannt, das Werk Thessaloniki (Griechenland) mit 240 Beschäftigten zum 31. Oktober 2008 zu schließen. Weder der örtliche noch der Europäische Betriebsrat waren vorher informiert worden, was einen klaren Verstoß gegen die EBR-Richtlinie darstellt - vergleichbar dem Fall Nokia Bochum.


 

Zerschlagung der Continental-Gruppe?

 

Nach der Conti-Übernahme durch das Familienunternehmen Schaeffler konnten die Gewerkschaften am 22. August 2008 mit dem Investor eine Beschäftigungssicherung erzielen. Bis 2014 sollen keine Konzernteile verkauft oder Standorte geschlossen und die Mitbestimmung in der jetzigen Form erhalten werden.

 

Die Vereinbarung bindet jedoch nur den neuen Eigentümer und nicht das Conti-Management, das inzwischen Restrukturierungen ankündigte. So hat Continental seit dem 30. September 2008 eine neue Struktur mit nur noch zwei Sparten: das Automobilzuliefergeschäft (Automotive) und die Gummisparte (Rubber). In der Presse wird darüber spekuliert, die Gummisparte könnte verkauft werden und der Automotive-Bereich mit der entsprechenden Sparte von Schaeffler fusionieren. Damit wäre das Abkommen vom 22. August 2008 faktisch hinfällig.

 

Nach der Übernahme der Aktienmehrheit steht auch die Zukunft des Europäischen Betriebsrates von Continental in Frage. Die Mindestbedingungen der EBR-Richtlinie sehen nach solchen Fusionen nur ein einziges Gremium für den Gesamtkonzern - in diesem Fall Schaeffler - vor und kennen keine Spartenvertretung. Während Continental bereits seit 1992 über ein Europäisches Forum verfügt und damals - nach Volkswagen - eines der ersten deutschen Unternehmen mit einer transnationalen Arbeitnehmervertretung war, wurde bei Schaeffler erst im Oktober 2007 eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008).

 

Der neue EBR von Schaeffler konstituierte sich am 16. und 17. Juni 2008 in Schweinfurt. Derzeit existieren beide Europäische Betriebsräte nebeneinander. Eine Fusion zweier EBR-Gremien verläuft jedoch nicht immer harmonisch, wie die Auseinandersetzungen um Porsche und Volkswagen zeigen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007). Und: bei Schaeffler gibt es keine Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, da es sich um ein Familienunternehmen handelt.


 

Konsultationsverfahren soll in Verhandlungen münden

 

Am 25. September 2008 kamen die Europäischen Betriebsräte von Hewlett-Packard (HP) und Electronic Data Systems (EDS) zu einer gemeinsamen Sondersitzung in London zusammen, um über den geplanten Personalabbau im Gefolge der Fusion informiert zu werden. Nach Meinung der Arbeitnehmervertreter gibt es keine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit für die Streichung von 7,5% aller Arbeitsplätze. Sie fordern von der zentralen Leitung ein reelles Konsultationsverfahren, das in Verhandlungen über einen europaweiten Sozialplan münden solle. HP wird durch die Übernahme von EDS zum weltweit zweitgrößten IT-Service-Provider nach IBM. 2005 hatte schon einmal ein erheblicher Stellenabbau bei HP stattgefunden (siehe Bericht in den EBR-News 3/2005). Beide US-Firmen haben seit 1996 einen EBR nach belgischem Recht. In Kürze werden die beiden Gremien wohl zusammengelegt werden.

 


 

Europaweiter Protest gegen Werksschließung

 

Nach der einseitigen Ankündigung der zentralen Leitung in Paris, das Valeo-Leuchtenwerk in Kronach (Bayern) mit 310 Beschäftigten zu schließen und die Produktion in andere Werke in Frankreich, Polen und Spanien zu verlagern, führte der 1999 gegründete Europäische Betriebsrat des französischen Automobilzulieferers erstmals einen europaweiten Protesttag durch. Am 30. September 2008 fanden in Kronach (Foto), in anderen deutschen Standorten, in Frankreich, Spanien, Italien und Tschechien Arbeitsniederlegungen statt, um gegen die Schließung zu protestieren.

 

  5. Gründung von Europäischen Betriebsräten
 
 

Französische Post gründet EBR für die Paketsparte

 

Am 13. und 14. Mai 2008 konstituierte sich in Paris der Europäische Betriebsrat für GeoPost, die Paketsparte der französischen La Poste. Wichtigste ausländische Tochter ist der Deutsche Paketdienst (DPD).

 

Dem EBR gehören je drei Mitglieder aus Frankreich und Deutschland, zwei aus Großbritannien sowie je eins aus Irland, Belgien, Niederlande, Spanien, Portugal, Griechenland, Tschechien, Polen und Litauen an. Die Schweiz hat einen Beobachterstatus. Da es sich um eine französische Vereinbarung handelt, liegt der Vorsitz beim Arbeitgeber. Das Präsidium des EBR besteht aus fünf Mitgliedern: der Sekretär kommt aus Frankreich, seine Stellvertreterin aus Deutschland und die weiteren Mitglieder aus Spanien, Belgien und Tschechien. Plenumssitzungen finden zweimal pro Jahr statt. 

 

Typisch für französische Vereinbarungen ist der genaue Rahmen für die Freistellung: der Sekretär des EBR erhält 120 Stunden pro Jahr, die Mitglieder des Präsidiums 60 Stunden und alle anderen EBR-Mitglieder 20 Stunden zusätzlich zur Teilnahme an Sitzungen. Pro Jahr ist ein Schulungstag vorgesehen. Die Vorbereitungen zur EBR-Gründung wurden vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" unterstützt (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006).


 

Französische EBR-Vereinbarung im Elektronikkonzern Safran

 

Am 4. Juli 2008 wurde in Paris eine EBR-Vereinbarung für die 42.000 europäischen Beschäftigten von Safran unterzeichnet. Der 2005 durch Fusion entstandene französische Konzern stellt vorwiegend Flugzeug- und Rüstungselektronik her. Bei Snecma, einem der beiden Vorgängerunternehmen, war 2001 ein Europäischer Betriebsrat gebildet worden, der jetzt aufgelöst wird.

 

Dem neuen EBR werden 25 Mitglieder angehören, darunter neun aus Frankreich, jeweils zwei aus Belgien, Deutschland und Großbritannien und je einer für die übrigen zehn Länder. Sie treffen sich einmal jährlich unter dem Vorsitz des Arbeitgebers. Sondersitzungen finden statt, wenn durch eine Maßnahme mindestens 1.000 Beschäftigte in mehr als einem Land betroffen sind. In allen anderen Fällen ist das Präsidium des EBR zuständig, das aus fünf Mitgliedern besteht, davon kommen drei von außerhalb Frankreichs. Das Präsidium verfügt über ein Budget von 25.000 € für Dolmetscher und Sachverständige und von 8.000 € für Reisekosten, zusätzlich zu den Kosten der Plenumssitzungen. Der Sekretär des EBR erhält elf Tage Freistellung, die Mitglieder des Präsidiums sechs Tage und alle anderen EBR-Mitglieder einen Tag pro Jahr zusätzlich zur Teilnahme an den Sitzungen. Jedes EBR-Mitglied kann zehn Tage Bildungsurlaub für Sprachkurse in Anspruch nehmen.


 

Italienischer Hubschrauberproduzent gründet EBR

 

In Farnborough (Großbritannien) wurde am 17. Juli 2008 eine EBR-Vereinbarung für das Unternehmen AgustaWestland nach italienischem Recht unterzeichnet. Das Europäische Forum besteht aus jeweils acht Arbeitnehmervertretern aus Italien und Großbritannien, die von drei Sachverständigen unterstützt werden. Ein sechsköpfiges Präsidium führt die Geschäfte zwischen der jährlichen Plenumssitzung. AgustaWestland ist eine Tochter des italienischen Rüstungskonzerns Finmeccanica, der selber noch keinen EBR eingerichtet hat.


 

Automobilzulieferer: erfolgreiche EBR-Verhandlungen nach Ausgliederung

 

Am 1. Oktober 2008 wurde in Brüssel eine EBR-Vereinbarung für Wabco unterzeichnet. Das US-Unternehmen stellt Bremssysteme her und war bis 2007 eine Tochtergesellschaft von American Standard, wo bereits seit 2001 ein Europäicher Betriebsrat besteht.

 

Nach dem Börsengang erhält Wabco jetzt einen eigenen EBR. Obwohl die Vereinbarung belgischem Recht unterliegt (in Belgien sind Betriebsräte paritätische Gremien), besteht der Wabco-EBR nur aus Arbeitnehmervertretern. Er tagt einmal jährlich und wählt einen fünfköpfigen Lenkungsausschuß, der dreimal jährlich mit der zentralen Leitung zusammenkommt. Sondersitzungen finden statt, wenn durch eine Betriebsänderung mindestens je 50 Arbeitsplätze in zwei Ländern betroffen sind. Die Gründzüge der EBR-Vereinbarung orientieren sich stark an den alten Regeln von American Standard (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007).

 

Die Texte von zahlreichen EBR-Vereinbarungen stehen auf einer Download-Seite zur Verfügung.

 

  6. Anpassung alter EBR-Vereinbarungen
 
 

Britisch-australischer Rohstoffkonzern akzeptiert EBR-Vereinbarung

 

Seit dem 4. Juni 2008 verfügt Rio Tinto über einen Europäischen Betriebsrat nach französischem Recht, der neben dem Europäischen Binnenmarkt auch die Schweiz umfaßt. Der Rohstoffkonzern übernahm im Juli 2007 die kanadische Aluminiumgruppe Alcan, deren wichtigste europäische Produktionsstätten in Frankreich und der Schweiz liegen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007). Viele Regelungen der EBR-Vereinbarung von Alcan, die im März 2006 nach zahlreichen Fusionen ausgehandelt worden war (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006), sind jetzt für den Gesamtkonzern Rio Tinto gültig.


 

Erweiterter Wirtschaftsausschuß nahm Arbeit auf

 

Am 19. Juni 2008 wurde für den französischen Automobilhersteller PSA Peugeot Citroën eine Vereinbarung getroffen, die den paritätischen Wirtschaftsausschuß des Konzerns, der bisher nur den französischen Arbeitnehmervertretern zugänglich war, auf Deutschland, Großbritannien und Spanien ausdehnt. Dort sollen Betriebsänderungen und die Folgen für die Personalpolitik frühzeitig besprochen werden ("Antizipation des Wandels"). Der paritätische Ausschuß ist eine Ergänzung zu der Arbeit des Europäischen Betriebsrates und zu dessen Präsidium. Er tagte erstmals am 1. Juli 2008 in der erweiterten Zusammensetzung und beschäftigte sich unter anderem mit den Produktplanungen des Konzerns und dem Ausbau der Geschäfte in Deutschland.

 

PSA Peugeot Citroën war im Sommer 2006 massiv in die gewerkschaftliche Kritik geraten, als die Schließung einer britischen Fabrik mit 2.300 Beschäftigten ohne Konsultation mit dem Europäischen Betriebsrat bekanntgegeben worden war (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006). Der paritätische Wirtschaftsausschuß soll helfen, solchen einseitigen Managemententscheidungen vorzubeugen.


 

EBR-Vereinbarung suspendiert

 

Normalerweise berichten wir in den EBR-News über die Gründung von Europäischen Betriebsräten, manchmal gibt es aber auch gegenteilige Entwicklungen. In der Maschinenbaugruppe Milacron war 2000 ein EBR nach niederländischem Recht gebildet worden, der jetzt wieder abgeschafft wurde. Das US-Unternehmen ist in Europa unter die Schwelle von 1.000 Beschäftigten gesunken und fällt daher nicht mehr in den Geltungsbereich der EBR-Richtlinie. Am 13. Februar 2008 einigten sich die zentrale Leitung und der Europäische Betriebsrat darauf, die EBR-Vereinbarung solange ruhen zu lassen, bis die Belegschaft wieder die gesetzliche Schwelle erreicht hat.

 

  7. Weltweite Aktivitäten
 
 

Coca-Cola: Vorstufe zum Weltbetriebsrat

 

Am 22. und 23. Mai 2008 kamen 90 Arbeitnehmervertreter des Getränkekonzerns zu ihrer zweiten Tagung ins NGG-Bildungszentrum Oberjosbach in der Nähe von Frankfurt am Main. Dort gründeten sie eine Allianz für die weltweit 600.000 Coca-Cola-Beschäftigten, eine Art Vorläufer zu einem Weltbetriebsrat. Die Allianz wird von einem Lenkungsausschuß geführt, dem Vertreter aus allen Kontinenten angehören und der zweimal jährlich die Konzernleitung in den USA trifft. Auch an der Tagung in Oberjosbach nahm ein Vertreter der Konzernleitung aus Atlanta teil und stellte sich den Fragen der Delegierten aus 32 Ländern. Gewerkschaften und Konzernleitung hatten sich 2005 verständigt, regelmäßige Treffen durchzuführen.


 

Weltweites Treffen der Tesco-Gewerkschaften

 

Arbeitnehmervertreter der britischen Einzelhandelskette Tesco aus zwölf Ländern kamen am 18. Juni 2008 in Nyon (Schweiz) zusammen, um ein Netzwerk zu bilden. Angestrebt wird dabei nicht nur die Gründung eines weltumspannenden Dialogforums mit der Konzernleitung, sondern auch eines Europäischen Betriebsrates, der die Länder Großbritannien, Irland, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Polen umfassen würde. Tesco ist Marktführer im Vereinigten Königreich und Nummer drei in Europa.


 

Dänische Bank bekennt sich zur sozialen Verantwortung

Am 9. September 2008 wurde in Kopenhagen ein Rahmenabkommen für Danske Bank unterzeichnet, das weltweit soziale Mindeststandards in allen Niederlassungen garantiert. Die dänische Bank hatte im Dezember 2007 die EBR-Vereinbarung erneuert und geht über die Mindestbedingungen der EU-Richtlinie weit hinaus. Derzeit läuft ein EU-Projekt zur Stärkung der Zusammenarbeit im EBR (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008).

  8. Revision der SE-Richtlinie verschoben
 
 

Ähnlich wie die Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat sieht auch die 2001 verabschiedete Richtlinie über die Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Gesellschaft (SE) in Artikel 15 einen verbindlichen Termin für die Überprüfung vor, nämlich den 8. Oktober 2008. Am 30. September 2008 teilte die Europäische Kommission in Brüssel mit, daß dies ins Jahr 2009 verschoben wird und erst nach der Neuwahl des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission ansteht.

"Einfrieren" der Mitbestimmung als Problem benannt

 

Wächst ein deutsches Unternehmen über die Schwelle von 2.000 Arbeitnehmern hinaus, so wird der Aufsichtsrat zu 50% mit Arbeitnehmervertretern besetzt. Wächst eine deutsche SE über dieses Schwelle hinaus, bleibt es dagegen bei einer Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Die SE-Richtlinie sichert die Mitbestimmung nur in dem Umfang, wie sie zum Zeitpunkt der SE-Gründung besteht. Es fehlt eine Anpassung für die Zeit danach. Dieses "Schlupfloch" zur Vermeidung wachsender Arbeitnehmerbeteiligung nutzen inzwischen immer mehr Unternehmen und wandeln sich in eine SE um. In der deutschen Wirtschaftspresse wird gezielt auf diese Möglichkeit hingewiesen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008).

 

Eine von der Europäischen Kommission beauftragte Expertengruppe hat dieses Problem inzwischen erkannt und schlägt eine Anpassung der SE-Richtlinie vor. Ähnliche Probleme können auch bei der Gründung einer SE auftreten, die keine Arbeitnehmer beschäftigt und später Firmen mit großer Belegschaft aufkauft. Inzwischen gibt es sogar eine nennenswerte Zahl von Vorratsgründungen, also Firmenmäntel ohne Geschäftstätigkeit. Die meisten dieser "virtuellen SE" finden sich in Tschechien. Das Beispiel Volkswagen zeigt, wie schwierig eine juristische Anfechtung einer SE-Vereinbarung ist (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007).


 

Aktuelles Beispiel: Pumpenhersteller vermeidet paritätischen Aufsichtsrat

Der Dortmunder Pumpenhersteller Wilo firmiert seit 24. Juli 2008 als Europäische Gesellschaft (SE), nachdem wenige Tage zuvor am 1. Juli 2008 eine Vereinbarung zur Mitbestimmung unterzeichnet worden war. Sie schreibt eine Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat fest. Wilo hat weltweit 6.000 Beschäftigte, in Deutschland knapp 1.900. Durch die SE-Umwandlung kann das Unternehmen einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat vermeiden, der ab 2.000 Arbeitnehmer gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach geltendem SE-Recht wird der Status quo (hier die deutsche Drittelbeteiligung) für alle Ewigkeit festgeschrieben.

 

Mit der SE-Umwandlung wird auch der seit 1996 bestehende Europäische Betriebsrat in einen SE-Betriebsrat überführt. Dieser trifft sich einmal jährlich und deckt den Europäischen Binnenmarkt ab (alle EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein, nicht jedoch die Schweiz). Er wählt einen fünfköpfigen geschäftsführenden Ausschuß. Produktionsstätten hat Wilo in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Irland. Die Länder mit kleiner Belegschaft werden zu Gruppen zusammengefaßt, diese wählen Regionalvertreter. Der SE-Betriebsrat hat ein Zutrittsrecht zu allen Betrieben in Europa.


 

Textilunternehmen aus dem Schwarzwald als SE

 

Am 16. Mai 2008 wurde eine SE-Mitbestimmungsvereinbarung für das Textilunternehmen Gütermann mit Sitz in Gutach (Schwarzwald) unterzeichnet. In Europa hat das Unternehmen Standorte in Deutschland, Spanien und der Schweiz. Die Umwandlung in eine SE erfolgte am 14. Juni 2008. Da es bisher noch keinen Europäischen Betriebsrat bei Gütermann gab, wird der SE-Betriebsrat die erste transnationale Arbeitnehmervertretung sein.

  9. Euro-Zone und Grenzkontrollen
 
 

Währungsumstellung in der Slowakei

 

Am 1. Januar 2009 wird das Währungsgebiet des Euro um fünf Millionen Menschen größer: in der Slowakei ersetzt die Gemeinschaftswährung die Krone. Die Kriterien zum Beitritt hat das Land mit Bravour gemeistert. 2007 verzeichnete die Slowakei ein Wirtschaftswachstum von über zehn Prozent, was fast chinesischen Verhältnissen entspricht. Als erstes Land in Osteuropa trat Slowenien bereits am 1. Januar 2007 der Euro-Zone bei (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006). 


 

Schweiz schafft Grenzkontrollen zur EU ab

 

Am 26. September 2008 stimmte die EU dem Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen zu. Danach werden am 12. Dezember 2008 sämtliche Personenkontrollen an den Grenzen der Schweiz mit der EU abgeschafft. Das Land erhält den gleichen Status wie Norwegen und Island. Der Beitritt zum Schengener Abkommen führt jedoch dazu, daß erstmals seit 1923 die Grenze zwischen der Schweiz und Liechtenstein kontrolliert wird (24-Stunden-Video-Überwachung). Das Fürstentum ist das einzige verbleibende Nicht-Schengen-Land in ganz Mitteleuropa.

 

Bereits am 21. Dezember 2007 war der Kreis der Staaten, die auf Kontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen verzichten, um neun auf 24 angewachsen. Alle mittel- und osteuropäischen EU-Länder mit Ausnahme von Rumänien, Bulgarien und Südzypern gehören seither zum Gebiet des Schengener Abkommens. In Europa muß man dann nur noch seinen Paß vorzeigen, wenn man in das Vereinigte Königreich, nach Irland, auf den Balkan oder weiter östlich reist. Zwischen Athen und Reykjavik, zwischen Lissabon und Riga herrscht grenzenlose Reisefreiheit. Der Beitritt von Liechtenstein und Südzypern soll 2009 oder 2010 erfolgen.

  10. Interessante Webseiten
 
 

Europäischer Betriebsrat der Versicherungsgruppe Axa

Mit einem flotten Sound werden Besucher auf der neuen Internetseite des Europäischen Betriebsrates der französischen Versicherungsgruppe Axa begrüßt. Nach der Übernahme der schweizerischen Versicherung Winterthur im Dezember 2006 (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007) ist er auf 61 Mitglieder angewachsen und gehört damit zu den größeren EBR-Gremien. Die Webseite ist in mehreren Sprachen verfügbar.


Fusionen transparent gemacht

Die Webseite "wer-kauft-wen" ist ein aktueller Nachrichtendienst für Firmenübernahmen. Alle relevanten Meldungen werden auf der Startseite zur Verfügung gestellt, sie sind auch nach Branchen abrufbar. Zudem kann das Profil von Investoren (z. B. Private Equity-Firmen) recherchiert werden.


Sozialer Dialog im Baltikum

Das EU-finanzierte Gewerkschaftsprojekt "BalticTU.NET" widmet sich dem Ausbau der Arbeitnehmerbeteiligung in den Niederlassungen skandinavischer Unternehmen in den drei baltischen Staaten. Die Schwerpunkte liegen im Einzelhandel, in der Hotelbranche, der Telekommunikation und bei Finanzdienstleistungen. Eines der behandelten Themen ist auch der Europäische Betriebsrat.


Ländervergleich zum Sozialrecht

Die soziale Sicherheit bei Krankheit, Rente oder Arbeitslosigkeit ist in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU sehr unterschiedlich geregelt. Das Informationssystem MISSOC sorgt für Aufklärung und bietet Überblicksdarstellungen für einzelne Länder, eine Online-Abfragemaske und regelmäßige Analysen für jedes einzelne EU-Land.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

  11. Neue Publikationen
 
 
Betriebsräteberatung aus unterschiedlichen Blickwinkeln

Wie können Berater zur Stärkung von Mitbestimmung, Beteiligung und Sozialstaat beitragen? Welche Projekte und Programme sind geeignet, mit Hilfe von externem Sachverstand ein soziales Europa zu schaffen? Diesen Fragen gehen 24 Autoren in einem Sammelband nach, das der Geschäftsführer des Beratungsunternehmens PCG Project Consult in Essen, Prof. Dr. Klaus Kost, herausgegeben hat. Neben dem IG Metall-Vorsitzenden Berthold Huber äußert sich auch Michael Vassiliadis vom Vorstand der IG BCE zur Zusammenarbeit der Gewerkschaften mit externen Beratern. Dr. Werner Altmeyer, Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de", ist mit folgendem Beitrag vertreten: "Äpfel und Birnen vergleichbar machen: Berater im interkulturellen Kontext".

Klaus Kost (Hrsg.)

Beratung anders. Consulting für Betriebsräte und Gewerkschaften

Gewerkschaften im Umbruch – neue Anforderungen, neue Antworten

Marburg 2008, 271 Seiten, € 19,90


 

Spielen Europäische Betriebsräte eine Rolle über Europa hinaus?

Wer negative Auswirkungen der Globalisierung begegnen will, kann nicht an den Grenzen der EU haltmachen. Auf internationaler Ebene fehlt jedoch ein verbindlicher Ordnungsrahmen. Um diese Lücke zu füllen, schließen die Gewerkschaften internationale Rahmenabkommen über soziale Mindeststandards mit multinationalen Unternehmen ab. Bei der Aushandlung und der Überwachung dieser Abkommen spielen auch Europäische Betriebsräte zunehmend eine wichtige Rolle. Dr. Reingard Zimmer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" beleuchtet in ihrer Dissertation die Durchsetzung internationaler sozialer Mindeststandards unter juristischen und politischen Gesichtspunkten, ein Kapitel beschäftigt sich besonders mit Europäischen Betriebsräten.

Reingard Zimmer

Soziale Mindeststandards und ihre Durchsetzungsmechanismen

Sicherung internationaler Mindeststandards durch Verhaltenskodizes?

Baden-Baden 2008, 398 Seiten, broschiert, € 69,-


Die Folgen von Privatisierungen im Europäischen Binnenmarkt

Treibende Kraft der Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen ist die Europäische Kommission. Die Folgen sind oft Beschäftigungsabbau, prekäre Arbeit und Lohnkürzungen. In diesem Sammelband stellen 25 Autoren die Entwicklung für einige Branchen in Deutschland (Energie, Wasserwirtschaft, Krankenhäuser, Nahverkehr, Post, Telekommunikation) und in ausgewählten Nachbarländern (Großbritannien, Österreich, Schweiz und Niederlande) dar. Besonders interessiert sie dabei, welche Auswirkungen die Privatisierungen auf die Tarifpolitik haben.

Torsten Brandt/Thorsten Schulten/Gabriele Sterkel/Jörg Wiedemuth (Hrsg.)

Europa im Ausverkauf
Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und ihre Folgen für die Tarifpolitik

Hamburg 2008, 400 Seiten, broschiert, € 19,80


Leitfaden Private Equity für eilige Leser

Der Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) beschäftigt sich seit mehreren Jahren intensiver mit dem Thema Private Equity. Um die Komplexität dieser Anlagestrategie und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer auf einfache Art zu erläutern, hat UNI im Juli 2008 diese Broschüre vorgelegt. In nur dreißig Minuten Lektüre erfährt der Leser, warum Finanzinvestoren eine Gefahr für Arbeitsplätze und Beschäftigung in der ganzen Welt darstellen und warum Gewerkschaften sich für eine angemessene Kontrolle dieser milliardenschweren Industrie einsetzen. Die Broschüre liegt in fünf Sprachen vor.

Andrew Bibby

Rundgang durch die Private Equity-Welt in 30 Minuten

Nyon 2008, 35 Seiten, kostenlos

Weitere Fachliteratur haben wir auf einer Sonderseite zusammengestellt.

 

  12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         Beispiele aus unserer Arbeit

 

Präventive EBR-Arbeit soll forciert werden

 

Vom 15. bis 17. Juli 2008 fand eine Plenumssitzung des Europäischen Betriebsrats von Bombardier in der nordfranzösischen Stadt St. Amand-les-Eaux statt. Der kanadische Konzern produziert Schienenfahrzeuge und Businessjets und hat seit 1998 einen EBR nach britischem Recht. Folgende Dokumente sind nur in englischer Sprache verfügar:

Der Vorsitzende Johannes Hauber aus dem Werk Mannheim will die Beteiligungsrechte des EBR bei Restrukturierungen zukünftig besser gewährleisten und vorausschauend planen. Aus diesem Grund wurde unter Beteiligung des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" über ein mögliches EU-finanziertes Projekt und einzelne Aspekte der geltenden EBR-Vereinbarung diskutiert. Im Mai 2008 hatten sich die deutschen Betriebsräte von Bombardier auf einer Versammlung in Bautzen bereits eingehend mit dem Thema beschäftigt (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008).

 

Unter dem Stichwort "Antizipation des Wandels" unterstützt die Europäische Kommission solche Initiativen von Europäischen Betriebsräten mit beträchtlichen finanziellen Zuschüssen. Einzelheiten hatten wir in den EBR-News 2/2008 genauer dargestellt.

 


 

Verhandlungsgremium bei tesa konstituiert

 

Vom 16. bis 18. Juli 2008 konstituierte sich bei einer Sitzung in Frankfurt am Main das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) für tesa. Der Hamburger Klebstoffhersteller will sich in eine Europäische Gesellschaft (SE) umwandeln. Sachverständige sind Prof. Dr. Ulrich Zachert und Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de".


 

Japanischer Pharmakonzern auf dem Weg zur EBR-Gründung

 

Deutsche und französische Arbeitnehmervertreter von Takeda, des größten japanischen Pharmakonzerns, haben einen Antrag zur Bildung eines Europäischen Betriebsrates gestellt. Nach einer Schulung des deutschen Betriebsrates am 16. und 17. Juli 2008 in Aachen trafen sich deutsche und französische Arbeitnehmervertreter am 12. September 2008 in Paris, um die Bildung des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) vorzubereiten. Für die notwendige Expertenunterstützung sorgte das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat".

 


 

Intensivere EBR-Arbeit in spanischer Großbank angestrebt

 

Santander, die größte Bank der Euro-Zone, verfügt seit 2005 über einen Europäischen Betriebsrat nach spanischem Recht, der bisher jedoch noch nicht über das Anfangsstadium hinausgekommen ist. Durch den Aufkauf der GE Money Bank und Teile der Royal Bank of Scotland wächst die deutsche Tochtergesellschaft in Kürze über die Schwelle von 2.000 Arbeitnehmern und wird erstmals einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat erhalten.

Für die deutschen Betriebsräte wird die internationale Zusammenarbeit immer drängender. Aus diesem Grund ließ sich der deutsche Gesamtbetriebsrat am 13. August 2008 in der Hauptverwaltung in Möchengladbach (Foto) durch Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" über die Besonderheiten der spanischen Betriebsverfassung unterrichten. Zwischen der ver.di-Bundesverwaltung und dem europäischen Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) werden derzeit Möglichkeiten eines EU-finanzierten Projekes für den EBR der Santander-Gruppe ausgelotet, die auch in Großbritannien über eine bedeutende Marktstellung verfügt. Am 21. Mai 2008 hatte der Europäische Betriebsrat von Santander mit der zentralen Leitung ein Abkommen über Chancengleichheit der Geschlechter unterzeichnet.

 


 

Neuer EBR führt konstituierende Sitzung durch

 

Am 27. und 28. August 2008 kam der Europäische Betriebsrat von West Pharmaceutical Services in Eschweiler (bei Aachen) zu seiner ersten Sitzung zusammen. In diesem Rahmen führte das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" ein Seminar für die neugewählten EBR-Mitglieder durch. Die EBR-Vereinbarung war im März 2008 unterzeichnet worden (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008), der Prozeß der EBR-Gründung hatte 2006 begonnen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006).

 


 

Qualifizierung für Europa: Arbeit, Beteiligung, interkulturelle Kompetenz

 

Unter diesem Titel startet die Akademie der Ruhr-Universität-Bochum ab Januar 2009 eine Weiterbildungsreihe für Gewerkschaftssekretäre und Betriebsräte, die mit EU-relevanten Fragen befaßt sind. Einzelne Bausteine beschäftigen sich mit Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht, betriebswirtschaftlichen Fragen, interkulturellen Kompetenzen oder Verbändepolitik in der EU. In Kooperation mit dem Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" wird ein eigener Baustein zum Europäischen Betriebsrat angeboten.

  

  13. Aktuelle Seminartermine
 
 

Für die folgenden von uns mitgestalteten Seminare und Workshops sind Anmeldungen möglich:

 

Europa für Gewerkschaftssekretäre der IG Metall

Institutionen – Politikfelder – Europäische Betriebsräte

13. – 15.10.2008 in Bad Orb

 

Betriebsratstätigkeit in Europa – Der Euro-Betriebsrat (EBR)

EBR für Profis – Vertiefungs- und Auffrischungskurs

03. – 07.11.2008 in Berlin

 

Anforderungen an eine zeitgemäße Betriebspolitik

Tagung des Arbeitskreises Arbeit - Betrieb - Politik der Friedrich-Ebert-Stiftung

25.11.2008 in Berlin → Tagungsprogramm

 

Hamburger Fachtagung für Europäische Betriebsräte

Die neue EBR-Richtlinie – Was kommt da auf uns zu?

26.01.2009 in Hamburg → weitere Infos zu dieser Fachtagung

 


 

Workshops der ver.di-Bundesverwaltung

 

Die Revision der EBR-Richtlinie

17. – 19.06.2009 in Berlin

Grundlagenwissen und Praxis der EBR-Arbeit

02. – 04.09.2009 in Berlin


 

Inhouse-Veranstaltungen

Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Carmen Bauer, Ulrich Zachert, Reingard Zimmer

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 11.149 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 1.289 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 1.038 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

Hier können Sie die EBR-News beziehen oder abmelden.

 

Wir freuen uns über Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.

Bitte schreiben Sie uns: info@euro-betriebsrat.de