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31.
Oktober 2009
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1.
Restrukturierungen
beschäftigen den EBR
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Opel-Verkauf:
Spekulationen über Streiks in Deutschland
Seit
der Insolvenz des Mutterkonzerns General Motors am 1. Juni 2009 ist die
Zukunft von Opel ungewiß. Zwar sicherte die deutsche
Bundesregierung den geplanten Verkauf von Opel an den
kanadisch-österreichischen Automobilzulieferer Magna und die
russische Sberbank durch einen Überbrückungskredit
ab, aber bis heute ist der Verkauf immer noch in der Schwebe. Auch die
Europäische Kommission hat Bedenken angemeldet. Nach
Presseberichten wollen die Gewerkschaften den Druck zum Vollzug des
Verkaufs notfalls auch durch Arbeitskampf verstärken. Die IG
Metall dementierte dies.
Seit
dem 21. September 2009 verhandelt das Präsidium des
Europäischen Betriebsrats von General Motors mit Magna
über den Umfang des geplanten Personalabbaus. Im
Gespräch ist die Streichung von 10.500
Arbeitsplätzen, davon 4.500 in Deutschland. Seit 2005 haben
die lokalen Betriebsräte von General Motors dem EBR ein
Verhandlungsmandat erteilt, um eine einheitliche Linie sicherzustellen
(siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006). Er kann auf europäischer
Ebene daher wie ein vollwertiger Konzernbetriebsrat agieren, obwohl die
EU-Richtlinie dies nicht vorsieht.
Protesttag
in Antwerpen
Am 23. September 2009 fand im Opel-Werk
Antwerpen ein Protesttag statt, der vom Europäischen
Metallgewerkschaftsbund (EMB) und vom Europäischen Betriebsrat
gemeinsam organisiert worden war. Rund 3.000 Teilnehmer, darunter viele
aus Deutschland, forderten den Verzicht auf betriebsbedingte
Kündigungen und Werksschließungen.
Einigung
in Großbritannien
In
einem Abkommen mit der britischen Gewerkschaft Unite gab Magna am 13.
Oktober 2009 eine Garantie für die 5.500
Beschäftigten in den Vauxhall-Standorten Ellesmere Port und
Luton bis 2013.
Spanische
Regierung setzt Garantien durch
Im
Opel-Werk Figueruelas in Aragonien wurde ein geplanter Streik am 27.
Oktober 2009 kurzfristig abgesagt, weil die Gewerkschaften CC.OO. und
UGT unter Vermittlung der spanischen Regierung ein Abkommen mit Magna
erzielt hatten. Es sieht den Abbau von 900 der 7.200
Arbeitsplätze vor, ursprünglich sollten es 1.650
sein. Die beiden Produktlinien bleiben erhalten und das Werk bekommt
eine Bestandsgarantie über zehn Jahre. Ohne diese Zusage
hätte sich die spanische Regierung nicht an dem Rettungspaket
für Opel beteiligt. Auch in Spanien hatte es zuvor
Massenproteste gegeben (Foto).
Magna
vermeidet Europäischen Betriebsrat
Weder
Magna noch die Sberbank haben bisher einen Europäischen
Betriebsrat installiert. Bei Magna wurde 2007 von
Arbeitnehmervertretern aus Frankreich, Belgien und Tschechien die
Einsetzung eines EBR offiziell beantragt. Die zentrale Leitung
ließ jedoch die gesetzliche Frist zur Einberufung des
Besonderen Verhandlungsgremiums verstreichen. Juristisch gesehen gibt
es daher bei Magna seit Februar 2008 einen EBR kraft Gesetz, der noch
nie zu einer Sitzung zusammengetreten ist. Statt eines
Europäischen Betriebsrates hat Magna jedoch ein "Employee
Relations Advisory Board" zur Überwachung der vom Unternehmen
selbst definierten Mitarbeiter-Charta gebildet. Das Gremium wird vom
Unternehmen und nicht von den Arbeitnehmern ausgewählt.
Aktionstag gegen Aufspaltung
von Areva
Am
15. September 2009 fanden in
acht
europäischen Ländern zeitgleich Aktionen gegen den
geplanten Verkauf der Sparte Stromübertragung und -verteilung
des französischen Nuklearkonzerns Areva statt. Gemeinsam mit
den Gewerkschaften hatte der Europäische Betriebsrat eine
zentrale Kundgebung mit ausländischen Teilnehmern in Paris
organisiert (Foto).
Mobilfunkfusion in Großbritannien
France
Télécom und Deutsche Telekom wollen ihre
Mobilfunktöchter im Vereinigten Königreich (Orange
und T-Mobile) mit 20.000 Arbeitnehmern in einem Joint Venture
zusammenlegen, um Marktführer zu werden. Die britischen
Gewerkschaften befürchten die Schließung von Call
Centern und Niederlassungen. Am 11. September 2009 trafen sie in Dublin
am Rande einer Konferenz von UNI, dem Dachverband der Gewerkschaften im
Dienstleistungssektor, mit Vertretern aus Deutschland und Frankreich
zusammen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Der
Europäische Betriebsrat von France
Télécom diskutierte bereits am 18. September 2009
über die möglichen Konsequenzen. Anders als die
Deutsche Telekom bekannte sich die zentrale Leitung des ehemaligen
französischen Staatskonzerns im Dezember 2006 in einem
Abkommen zur sozialen Verantwortung (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2007). Beide Telekommunikationskonzerne hatten im
April 2004 einen EBR gegründet (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2004).
Belgischer
Bierkonzern verkauft gesamtes Osteuropa-Geschäft
Am
15. Oktober 2009 gab der Bierkonzern
Anheuser-Busch InBev bekannt, alle seine Tochtergesellschaften in neun
osteuropäischen Ländern an einen Finanzinvestor zu
verkaufen. Die zentrale Leitung der größten
Brauereigruppe der Welt mit Sitz in Löwen hatte diese
Entscheidung getroffen, ohne den 1996 gegründeten
Europäischen Betriebsrat zu unterrichten. EFFAT, der
europäische Dachverband der Nahrungsmittelgewerkschaften,
prüft daher rechtliche Schritte. In Deutschland hatte InBev in
den vergangenen Jahren zahlreiche Brauereien wie Beck's oder
Löwenbräu übernommen.
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2.
Blick in einzelne
Länder
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Neues
Betriebsrätegesetz in Polen
Seit
dem 8. Juli 2009 gilt in Polen ein revidiertes
Betriebsrätegesetz. Es beseitigt die Vorrechte der
Gewerkschaften bei der Nominierung von Betriebsratsmitgliedern, die das
Gesetz von 2006 noch vorgesehen hatte (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006). Zukünftig werden polnische
Betriebsräte von der gesamten Belegschaft geheim
gewählt, vergleichbar den deutschen Betriebsratswahlen. Gibt
es noch keinen Betriebsrat, wird er auf Antrag von mindestens 10% der
Belegschaft gegründet.
Arbeitgeber
müssen Kosten des Betriebsrates tragen
Das
neue Gesetz bringt eine weitere Neuerung. Zukünftig sind alle
Kosten für die Wahl und die laufenden Aktivitäten des
Betriebsrates vom Arbeitgeber zu tragen. Erstmals in Polen gilt dies
auch für die Kosten von Sachverständigen. Nach dem
alten Gesetz von 2006 mußten alle Kosten noch von den
Gewerkschaften getragen werden. Die Gesetzesänderung war
notwendig, weil das polnische Verfassungsgericht im Juli 2008 die
gewerkschaftlichen Vorrechte beim Nominierungsverfahren zum Betriebsrat
außer Kraft gesetzt hatte (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2008). Ergänzend zu den
Betriebsräten gibt es in Polen weiterhin
Betriebsgewerkschaften, die nach dem Gewerkschaftsgesetz von 1991 alle
Arbeitnehmer des Betriebes (auch die Nicht-Mitglieder) vertreten.
Neue
Freistellungsregeln in Großbritannien
Am
14. August 2009 legte die
unabhängige
Schlichtungsstelle ACAS in London einen neuen Praxiscode über
die Freistellung von Arbeitnehmervertretern vor. Da es im Vereinigten
Königreich keine präzisen gesetzlichen Regeln gibt,
kommt ihm eine große praktische Bedeutung zu. Der Code wurde
vom Verwaltungsrat ("ACAS Council") beschlossen, dem Gewerkschafts- und
Arbeitgebervertreter sowie unabhängige Experten
angehören. Somit ist die Akzeptanz bei britischen Arbeitgebern
gewährleistet. Nachdem kürzlich das
Wirtschaftsministerium und das Parlament den Code gebilligt haben, wird
er Anfang 2010 in Kraft treten.
Für
gewerkschaftliche
Repräsentanten gibt es andere Regeln als für
Arbeitnehmervertreter ohne gewerkschaftliche Anbindung. Der Code regelt
nicht nur die Freistellung, sondern auch den Anspruch auf Schulungen
und Arbeitsmittel sowie Vertraulichkeitsgebote. Er gilt auch
für die Mitglieder von Arbeitssicherheitsausschüssen,
Besonderen Verhandlungsgremien und Europäischen
Betriebsräten. Die Dokumente liegen nur in englischer Sprache
vor.
Finanzmarktkrise
drängt Island in die EU
Die Vulkaninsel mit 320.000
Einwohnern und
einem gewerkschaftlichen Organisationsgrad von 90% hat am 17. Juli 2009
offiziell ihren Beitritt zur EU beantragt. Island ist von der
Finanzmarktkrise besonders betroffen und steht kurz vor dem
Staatsbankrott. Die Aufnahme in die EU gilt als unproblematisch, denn
die Republik am Polarkreis ist seit 1994 Mitglied des
Europäischen Wirtschaftsraums und hat daher viele
EU-Richtlinien bereits in die nationale Rechtsordnung
übernommen, darunter auch die EBR-Richtlinie. Somit werden
sich für Europäische Betriebsräte keine
Veränderungen ergeben. Der Beitritt könnte 2013
gemeinsam mit Kroatien erfolgen.
Weitere
Beitrittsländer in Wartestellung
Die
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sind derzeit gestoppt,
u. a. weil das Parlament ein neues Gewerkschaftsgesetz blockiert. Die
Türkei muß zunächst den EU-Standard
für gewerkschaftliche Betätigung sicherstellen, bevor
die Verhandlungen weitergeführt werden können (siehe
dazu auch den Länderbericht
Türkei in den EBR-News 2/2007). Noch nicht begonnen
haben die Verhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik
Mazedonien, die seit Dezember 2005 offiziell ein EU-Beitrittskandidat
ist, und mit Albanien, das am 28. April 2009 einen Beitrittsantrag
gestellt hat.
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3. Bessere
Arbeitsbedingungen für Europäische
Betriebsräte
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Niederländische
Post erneuert EBR-Vereinbarung
Am
1. Februar 2009 wurde die EBR-Vereinbarung für TNT erneuert.
Der aus der staatlichen Post hervorgegangene Logistikkonzern
verfügt seit dem Jahr 2000 über einen EBR nach
niederländischem Recht, dessen Befugnisse weit über
die Mindeststandards der Richtlinie hinausgehen.
Typisch
für ein Logistikunternehmen ist die weite geographische
Verbreitung der Niederlassungen. Daher wurde die EBR-Vereinbarung
besonders nach Osteuropa erweitert. Dem EBR gehören
künftig 35 Mitglieder an, darunter nur noch fünf aus
den Niederlanden. Der Lenkungsausschuß kann sich in Zukunft
viermal pro Jahr treffen. Jedes EBR-Mitglied hat einen
persönlichen Schulungsanspruch von einem Tag pro Jahr. Der EBR
erhält nach französischem Vorbild ein eigenes Budget.
US-Unternehmen
akzeptiert besseres Konsultationsverfahren
Noch
vor Inkrafttreten der neuen EBR-Richtlinie wurde am 25. März
2009 für UTC Fire & Security eine neue
EBR-Vereinbarung
nach britischem Recht unterzeichnet, die bereits die neue
EBR-Richtlinie vollständig integriert. Der Hersteller von
Brandmeldern und Feuerlöschern orientiert sich
künftig an der neuen Definition von Unterrichtung und
Anhörung. Der im Jahre 2005 gegründete EBR
repräsentiert 13 europäische Länder und tagt
unter dem Vorsitz des Arbeitgebers. Er besteht aus 16 Arbeitnehmer- und
fünf Arbeitgebervertretern. Die Arbeitnehmer wählen
einen Lenkungsausschuß aus fünf Mitgliedern.
Kosmetikkonzern:
Anhörung in drei Schritten
Am
17. April 2009 wurde am Hauptsitz von L'Oréal im Pariser
Vorort Clichy die EBR-Vereinbarung von 1996 aktualisiert. Zwar bleibt
es bei einer jährlichen Plenarsitzung des EBR, aber das
Konsultationsverfahren wurde im Licht der neuen EBR-Richtlinie
präzisiert und in drei Schritte unterteilt, die genau
definiert sind. Zuständig hierfür ist
zunächst das Verbindungssekretariat, dessen drei Mitglieder
aus drei verschiedenen Ländern kommen.
Dem
EBR des größten Kosmetikkonzerns der Welt
gehören 30 Mitglieder an, darunter acht aus Frankreich und
vier aus Großbritannien. Nach französischer Sitte
übt der Arbeitgeber den Vorsitz aus. Jedes EBR-Mitglied
erhält zwei Tage Freistellung pro Jahr zusätzlich zur
Sitzungsteilnahme, die Mitglieder des Verbindungssekretariats zwanzig
Tage. Bemerkenswert ist die Regelung, wonach für jedes
Anhörungsverfahren drei zusätzliche Tage Freistellung
vorgesehen sind. Der Arbeitgeber zahlt zudem
Französisch-Sprachkurse für alle EBR-Mitglieder
Haushalts- und Pflegemittelkonzern
greift neuer Richtlinie vor
Colgate-Palmolive
erneuerte am 8. Juli 2009 seine EBR-Vereinbarung, die 1996 nach
belgischem Recht abgeschlossen wurde. Neu ist die Definition von
Unterrichtung und Anhörung, die sich an der neuen
EBR-Richtlinie orientiert. Neu ist auch der Lenkungsausschuß
aus vier Mitgliedern, die aus vier verschiedenen Ländern
kommen müssen und nicht alle dem gleichen Geschlecht
angehören dürfen. Er trifft sich quartalsweise mit
der zentralen Leitung. Der Vorsitz im EBR bleibt weiterhin beim
Arbeitgeber, Sachverständige werden von den Gewerkschaften
kostenlos zur Verfügung gestellt. Der US-Konzern kommt damit
in den Genuß einer dauerhaften Subventionierung aus
gewerkschaftlichen Mitgliedsbeiträgen.
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4.
Aktuelle Gerichtsurteile
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Vertrauliche Informationen
dürfen weitergegeben werden
Am
14. Mai 2009 entschied der
Oberste Gerichtshof von Dänemark, daß
Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten ihre Gewerkschaft
über eine bevorstehende Fusion informieren dürfen.
Ein Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat einer Bank hatte im Jahr
2000 den Vorsitzenden seiner Gewerkschaft, Allan Bang, über
eine geplante Fusion mit einer anderen Bank informiert. Gegen beide
wurde wegen verbotener Weitergabe von Insider-Informationen ein
Strafverfahren eingeleitet. 2005 entschied dann der
Europäische Gerichtshof, daß eine Weitergabe von
Informationen zur Erfüllung beruflicher Aufgaben
zulässig sei.
Das Urteil hat eine hohe
gewerkschaftspolitische Bedeutung, denn Allan Bang (Foto) ist nicht nur
der Vorsitzende von Finansforbundet, der dänischen
Gewerkschaft der Bankangestellten, sondern auch Präsident von
UNI Finance, dem europäischen und weltweiten Dachverband der
Finanzdienstleistungsgewerkschaften. Ein Streitthema ist die Pflicht
zur Verschwiegenheit nicht nur in Aufsichtsräten. Auch die
Mitglieder von Europäischen Betriebsräten, vor allem
in angelsächsisch geprägten Konzernen, sind nicht
selten durch restriktive Klauseln in der EBR-Vereinbarung zur
Vertraulichkeit verpflichtet. Das Urteil liefert gute Argumente
für die Arbeitnehmerseite, dem entgegenzutreten.
Kein
individuelles Widerspruchsrecht gegen Sozialplan
Am
16. Juli 2009 entschied der Europäische Gerichtshof in
Luxemburg, daß einzelne Arbeitnehmer ein mangelhaft
durchgeführtes Anhörungsverfahren bei
Massenentlassungen nicht anfechten können. Gegen die
Verletzung von Anhörungsrechten können nur
Betriebsräte und Gewerkschaften klagen. 2006 hatte das
Arbeitsgericht Lüttich einigen entlassenen Arbeitnehmern des Automobilzulieferers Mono Car
Styling eine höhere Abfindung zugesprochen, als im Sozialplan
vereinbart. Die belgischen Richter argumentierten, der Arbeitgeber habe
kein korrektes Anhörungsverfahren mit den Gremien der
Arbeitnehmervertretung durchgeführt. Anders sehen das die
Richter in Luxemburg: für sie sind die höheren
Abfindungen nicht rechtens.
Konsultationsverfahren
exakt definiert
Am
10. September 2009 entschied der Europäische Gerichtshof in
Luxemburg (Foto) über die Unterrichtungs- und
Anhörungspflichten des Arbeitgebers bei Massenentlassungen am
Beispiel von Fujitsu Siemens Computers in Finnland. Ein
Konsultationsverfahren muß nach Meinung des Gerichts komplett
abgeschlossen sein, bevor Arbeitsverträge gekündigt
werden können. Die Richter gehen von folgendem zeitlichen
Ablauf aus: zunächst trifft die Muttergesellschaft eine
grundlegende strategische Entscheidung, danach wird das Unterrichtungs-
und Anhörungsverfahren in der Tochtergesellschaft
durchgeführt und erst danach kann die endgültige
Entscheidung der Muttergesellschaft getroffen werden. Bei
Verstoß gegen dieses Ablaufschema sind Entlassungen unwirksam.
Das
Urteil hat auch
für Europäische Betriebsräte eine
große Bedeutung, denn es unterstreicht den formalen Ablauf
eines Anhörungsverfahrens. Der Arbeitgeber kann erst handeln,
wenn die Beratung mit dem EBR korrekt abgeschlossen wurde. Das
Anhörungsverfahren ist dann abgeschlossen, wenn der EBR einen
Beschluß über eine Stellungnahme gefaßt
hat. Ein solcher Beschluß ist erst möglich, wenn der
Arbeitgeber alle Informationspflichten erfüllt hat. Diese
wurden im Fall Alcatel-Lucent 2007 erstmals von einem
französischen Gericht genau definiert (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007). Ein nicht korrekt beendetes
Anhörungsverfahren führt zum Unterlassungsanspruch,
wie das Beispiel Gaz de France eindrucksvoll belegt (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2008).
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5.
Neugründung von Europäischen Betriebsräten
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Schwedische
Hotelkette gründet EBR
Im
März 2007 verkaufte Hilton die 132 Scandic-Hotels an den
Finanzinvestor EQT (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2007). Mit dem Ausscheiden aus dem EBR von Hilton
gab es bei Scandic keine transnationale Arbeitnehmervertretung mehr. Am
26. Dezember 2008 wurde dann eine EBR-Vereinbarung nach schwedischem
Recht unterzeichnet, der neue EBR konstituierte sich vom 6. bis 8.
Oktober 2009 in Stockholm. 18 Delegierte vertreten zehn Länder
und tagen einmal jährlich. Da der Schwerpunkt in den vier
skandinavischen Ländern liegt, entsenden nur diese je ein
Mitglied in den Lenkungsausschuß. Schweden stellt den
EBR-Koordinator. Bemerkenswert ist die Tatsache, daß alle
europäischen Länder außerhalb der EU mit
einem Beobachter im EBR vertreten sind.
Konzern
aus Singapur bald mit europaweiter Arbeitnehmervertretung
Am 26. März 2009 wurde für
die Elektronikgruppe Flextronics aus Singapur eine EBR-Vereinbarung
nach britischem Recht unterzeichnet. Dem EBR gehören
Arbeitnehmervertreter aus 15 EU-Ländern an. Während
der Vorsitz beim Arbeitgeber liegt, wählt die
Arbeitnehmerseite einen "EWC Leader". Der Lenkungsausschuß
besteht aus vier Arbeitnehmervertretern aus drei Ländern und
drei Arbeitgebervertretern, die sich viermal jährlich treffen.
Zwar orientiert sich die Definition von Unterrichtung und
Anhörung noch an der alten EBR-Richtlinie und es gibt nur eine
jährliche Plenarsitzung des EBR, aber pro Jahr sind bis zu
zwei Besuche in Betrieben vor Ort möglich.
US-Druckereikonzern
setzt Maßstäbe für britische
EBR-Vereinbarungen
Am 16. Oktober 2009 wurde nach fast
dreijähriger Verhandlungszeit eine EBR-Vereinbarung
für RR Donnelley unterzeichnet. Das US-Unternehmen wird einen
Europäischen Betriebsrat mit Delegierten aus zwölf
Ländern gründen, der sich bereits umfassend an den
verbesserten Regeln der neuen EU-Richtlinie orientiert. Der
größte Druckereikonzern der Welt hat damit eine
Pionierrolle für britische EBR-Vereinbarungen
übernommen. Seit März 2007 gibt es auch ein
weltweites gewerkschaftliches Netzwerk bei RR Donnelley.
Die
Texte von zahlreichen EBR-Vereinbarungen stehen auf einer Download-Seite
zur Verfügung.
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6. Sicherung sozialer Mindeststandards
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Tourismuskonzern
stärkt soziale Verantwortung
Am
23. Juli 2009 unterzeichnete die zentrale Leitung des
französischen Unternehmens Club
Méditerranée mit den zuständigen
internationalen Branchengewerkschaften ein neues Abkommen über
die Respektierung sozialer Mindeststandards. An den Verhandlungen war
der Sekretär des Europäischen Betriebsrates
maßgeblich beteiligt. Das erstmals im Jahr 2004 nur
für Europa und Afrika geschlossene Abkommen gilt jetzt
für alle 80 Ferienclubs in 30 Ländern weltweit. Die
Überwachung erfolgt in einer paritätischen
Kommission. Konkrete Verbesserungen brachte dieses Abkommen zuletzt
schon für italienische Ferienclubs, nachdem dort
gewerkschaftliche Rechte verletzt worden waren.
Der
zweite Teil des Abkommens sichert die Arbeitsbedingungen von
Saisonarbeitskräften in Europa und Afrika, die nicht
schlechter sein dürfen als die der Angestellten vor Ort. Dies
betrifft insbesondere Arbeitnehmer aus Marokko, Tunesien und der
Türkei, die vorübergehend innerhalb der EU arbeiten.
Es betrifft aber auch Ferienclubs rund um das Mittelmeer, im Senegal,
an der Elfenbeinküste und auf Mauritius. Diese werden
künftig je drei Tage pro Saison von Gewerkschaftsvertretern
besucht, um die Arbeitsbedingungen vor Ort zu
überprüfen. Die Texte sind nur in
französischer Sprache verfügbar:
Internationales
Rahmenabkommen für spanisches Bekleidungsunternehmen
Am
2. Oktober 2009 wurde in Dublin zwischen dem internationalen
Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften (UNI) und der spanischen
Textilgruppe Inditex ein weltweites Rahmenabkommen unterzeichnet (siehe
Foto). Es stärkt die soziale Verantwortung bei Arbeitszeiten,
beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und garantiert gewerkschaftliche
Rechte für die 90.000 Arbeitnehmer in über 4.400
Filialen in 73 Ländern. Das drittgrößte
Bekleidungsunternehmen der Welt betreibt z. B. die Einzelhandelskette
Zara. Schon 2007 hatten Gespräche mit Gewerkschaften und
Zulieferern stattgefunden (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2007).
Europäische
Gewerkschafts-Charta für den Tourismus
Am 9. Oktober 2009 legten in Brüssel
mehrere internationale Branchengewerkschaften eine Charta für
den Tourismus vor. Die Charta analysiert Herausforderungen für
Arbeitnehmer in Hotels, Catering- und Transportunternehmen und bei
Reiseveranstaltern und benennt konkrete Forderungen an Arbeitgeber und
Politik. An die Verbraucher wird appelliert, soziale wie auch
ökologische Folgen zu bedenken, denn der Teufelskreis des
"Schnäppchen-Tourismus" müsse gestoppt werden.
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7.
Umstrittene neue SE-Vereinbarungen
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Französische
Immobiliengesellschaft als SE
Am
15. Mai 2009 wandelte sich erstmals ein Unternehmen aus dem
französischen Aktienindex CAC 40 in eine Europäische
Gesellschaft (SE) um. Die Immobiliengruppe Unibail-Rodamco aus Paris
betreibt in acht EU-Ländern Einkaufszentren und
Bürokomplexe, darunter auch in La Défence (Foto).
Zwei Drittel der 1.600 Beschäftigten entfallen auf Frankreich.
Einen Europäischen Betriebsrat gab es zuvor noch nicht,
deshalb war das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) die allererste
Gelegenheit eines internationalen Treffens von Arbeitnehmervertretern.
Die
zentrale Leitung wollte während der dreitägigen
konstituierenden Sitzung des BVG ohne lange Diskussion einen von ihr
vorbereiteten Text einer SE-Vereinbarung unterzeichnen lassen. Das BVG
war damit jedoch nicht einverstanden und schaltete die
französische Arbeitsinspektion ein. Am 27. Februar 2009 wurde
schließlich eine SE-Vereinbarung unterzeichnet, die die
Bildung eines EBR mit 14 Mitgliedern vorsieht. Untypisch für
Frankreich ist die Struktur der Unternehmensspitze. Während in
vielen französischen Unternehmen ein Verwaltungsrat gebildet
wird, hat sich Unibail-Rodamco für die Trennung von Vorstand
und Aufsichtsrat entschieden. Im neuen SE-Aufsichtsrat gibt es jedoch
keinen einzigen Arbeitnehmervertreter.
Bayerisches
Familienunternehmen
rettet sich vor der Mitbestimmung
Der Anlagenbauer Huber aus
Berching firmiert seit
17. Juli 2009 als Europäische Gesellschaft (SE). Gerade noch
rechtzeitig vor dem Überschreiten der Grenze von 500
Arbeitnehmern in Deutschland konnte die Umwandlung abgeschlossen
werden. Dadurch bleibt der dreiköpfige Aufsichtsrat auch in
Zukunft arbeitnehmerfrei. Das Unternehmen stellt Anlagen zur
Wasseraufbereitung her und ist in 16 Ländern des
Europäischen Binnenmarktes präsent, weltweit sind 800
Menschen beschäftigt. Einen Hinweis auf die Vermeidung der
Mitbestimmung sucht man in der Presseerklärung jedoch
vergeblich.
Proteste
verhindern Mini-Aufsichtsrat
Seit
dem 18. September 2009
firmiert SCA Hygiene
Products in München als Europäische Gesellschaft
(SE). Das Unternehmen produziert mit 6.500 Beschäftigten in
sechs EU-Ländern u. a. Tempo-Taschentücher und
Zewa-Papierrollen. Die Tochter des schwedischen SCA-Konzerns wollte im
Zuge der SE-Umwandlung die Mandate im Aufsichtsrat halbieren.
Das
Unternehmen hatte zuvor
einen
paritätisch besetzten Aufsichtsrat mit zwölf
Mitgliedern, da fast 2.900 Arbeitnehmer in Deutschland
beschäftigt werden - rund 44% der europäischen
Belegschaft. Da dies weit über dem vom Gesetz festgelegten
Schwellenwert von 25% zur Sicherung der deutschen Mitbestimmung liegt,
konnte die zentrale Leitung eine paritätische Besetzung des
SE-Aufsichtsrates nicht verhindern. Sie wollte aber den Aufsichtsrat
von zwölf auf sechs Mitglieder verkleinern.
Für
die 13 Mitglieder
des Besonderen
Verhandlungsgremiums (BVG), darunter fünf aus Deutschland, war
dies nicht akzeptabel. Sie informierten die Presse am Sitz der
Muttergesellschaft in Schweden. Daraufhin wurde die gesetzlich
vorgesehene sechsmonatige Verhandlungszeit verlängert und am
2. Juni 2009 eine SE-Beteiligungsvereinbarung geschlossen. Sie sieht
einen paritätischen Aufsichtsrat mit sechs
Arbeitnehmervertretern vor: zwei deutsche Betriebsräte, je ein
betrieblicher Vertreter aus Großbritannien,
Österreich und den Niederlanden sowie ein hauptamtlicher
Gewerkschaftssekretär der IG BCE aus Deutschland sind
inzwischen gewählt.
Vorläufig
wird kein
SE-Betriebsrat gebildet
Da
es im SCA-Konzern seit
vielen Jahren nicht nur
einen Europäischen Betriebsrat für die Holding,
sondern darunter vier Europäische Spartenbetriebsräte
gibt (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005), wurde auf die Bildung eines
SE-Betriebsrates für die Tochtergesellschaft SCA Hygiene
Products SE verzichtet. Die bestehenden Europäischen
Spartenbetriebsräte bleiben vorläufig im Amt.
Europäisches
Parlament
drängt auf SE-Revision
Nach
Meinung des
Europäischen Parlaments
muß die Richtlinie zur Arbeitnehmerbeteiligung in der
Europäischen Gesellschaft (SE) dringend
überprüft werden. Dies war Gegenstand der Diskussion
in der Plenartagung am 7. Oktober 2009 in Brüssel. Einer der
Kritikpunkte an der SE-Richtlinie ist die fehlende Dynamisierung bei
wachsender Belegschaft, die insbesondere in Deutschland zu einem
"Einfrieren" der Mitbestimmung mißbraucht werden kann (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2008).
Neue
Studie zur Allianz SE
Im
Mai 2009 legte das
IMU-Institut in
München eine Studie vor, die die Mitbestimmungspraxis in der
Allianz nach der SE-Umwandlung untersucht. Welche
Veränderungen hat es in den deutschen Tochtergesellschaften
seit Oktober 2006 gegeben, als sich der Versicherungskonzern als eines
der ersten Unternehmen in Europa in eine SE umwandelte?
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8. Überwindung der Sprachbarriere im EBR
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Welche EBR-Mitglieder
beherrschen Fremdsprachen?
Am
24. September 2009 legte das
Statistische Amt der EU (Eurostat) Daten über die Verbreitung
von Fremdsprachenkenntnissen vor. Danach gibt es ein
Nord-Süd-Gefälle von den sprachbegabten Skandinaviern
zu den Sprachmuffeln auf den britischen Inseln und am Mittelmeer. Diese
empirischen Befunde lassen Rückschlüsse darauf zu,
für welche Sprachen die Hinzuziehung von Dolmetschern in den
EBR-Sitzungen dringend geboten ist.
Englisch ist die am weitesten
verbreitete Fremdsprache in der EU, nur in Bulgarien, Polen und den
drei baltischen Staaten ist Russisch stärker verbreitet. In
Irland und Großbritannien gilt Französisch als
wichtigste Fremdsprache. Heute lernen bereits 100% aller
Schüler weiterführender Schulen in Tschechien,
Luxemburg, Finnland und den Niederlanden zwei oder mehr Fremdsprachen.
Dagegen lernen im Vereinigten Königreich mehr als die
Hälfte aller Schüler überhaupt keine
Fremdsprache, in Irland sind es immerhin noch 19%.
Die
größten
Sprachprobleme haben die südlichen EU-Länder, wo 40
bis 50% der Bevölkerung keine einzige Fremdsprache
beherrschen. In Ungarn sind es sogar 75%. Von der erwachsenen
Bevölkerung in Deutschland verstehen 29% keine Fremdsprache,
in Frankreich sind es 41%. Das andere Extrem ist Norwegen, wo lediglich
2,9% aller Erwachsenen ausschließlich ihre Muttersprache
verstehen. In den skandinavischen Ländern, Belgien und
Slowenien beherrscht mehr als die Hälfte der
Bevölkerung sogar zwei Fremdsprachen.
Business-Englisch
für deutsche Betriebsräte
Über
die Probleme
deutscher Betriebsratsmitglieder, deren Schul-Englisch nicht ausreicht,
wenn sie mit englischsprachigen Managern Verhandlungen führen
müssen oder wenn sie mit EBR-Kollegen vor und nach den
Sitzungen kommunizieren müssen, berichtete im Juli 2009 die
Fachzeitschrift AiBplus. Der Beitrag stellt Sprachkurse vor, die in
solchen Situationen gezielt weiterhelfen.
Wir haben hier einige
Materialien zusammengestellt, die in Betriebsräte-Sprachkursen
(siehe Foto) genutzt werden:
Das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" führt
gemeinsam mit dem Institut Euro-Team regelmäßig
solche Sprachkurse durch. Die Schwerpunkte liegen bei typischen
Redewendungen für die Betriebsratsarbeit, Small Talk in der
Kaffeepause der EBR-Sitzung und Bürokommunikation für
das EBR-Sekretariat. Die Sprachtrainerinnen des Euro-Team
führen solche Sprachkurse schon seit 18 Jahren für
Betriebsräte und Gewerkschaften durch.
Onlinekurse am Arbeitsplatz
Eine
weitere
Möglichkeit, Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen, bietet ein
Projekt des ver.di-Bildungswerks zum e-Learning. Dort stehen Englisch,
Französisch, Spanisch, Italienisch und Deutsch als
Fremdsprache zur Wahl, weiterhin kann auf Module über die
Geschäftskultur in verschiedenen europäischen
Ländern zugegriffen werden. Das Sprachprojekt wird von
Partnern in mehreren Ländern betrieben und von der EU
finanziell gefördert. Es richtet sich allerdings nicht gezielt
an Betriebsräte, sondern steht allen Arbeitnehmern offen.
Französisch-Wörterbuch
in zweiter Auflage
Im
März 2009 legte der
DGB Saar die zweite Auflage seines Wörterbuches Deutsch -
Französisch für die Gewerkschaftsarbeit vor. Auch
für Deutsch - Englisch gibt es ein vergleichbares
Wörterbuch (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2008).
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9. Hilfsmittel
für
die EBR-Arbeit
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Faltblatt zur neuen
EBR-Richtlinie
Am
30. September 2009 veröffentliche die Europäische
Kommission ein Faltblatt, das die Regelungen der neuen EBR-Richtlinie
auf zwei Seiten übersichtlich erläutert. Es liegt in
drei Sprachen vor: Deutsch, Englisch und Französisch.
Neue statistische Daten
über
Europäische Betriebsräte
Im
Juli 2009 veröffentlichte das Europäische
Gewerkschaftsinstitut in Brüssel neue Zahlen. Danach gibt es
908 Europäische Betriebsräte, mehr als ein Drittel
davon in der Metall- und Elektroindustrie. In der EU verzeichnet
Deutschland die höchste Zahl von Konzernen mit einem
funktionierenden EBR.
Geschäftsordnung
vermeidet juristische
Risiken
Nicht nur Europäische
Betriebsräte, auch Besondere Verhandlungsgremien
können sich eine interne Geschäftsordnung geben.
Besonders wichtig ist es, die korrekte Durchführung von
Beschlüssen zu dokumentieren, z. B. bei drohenden
Gerichtsverfahren. Das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) des
japanischen Pharmakonzerns Takeda (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2009) hat kürzlich eine solche
Geschäftsordnung beschlossen, die als Muster dienen kann.
Gewerkschaftliche
Länderprofile zum Nachschlagen
Wer
im Europäischen Betriebsrat beispielsweise mit einer
Standortverlagerung nach Tunesien befaßt ist oder einen
Austausch mit Arbeitnehmervertretern in Mexiko plant, kann sich in
knapper Form über die wichtigsten Rahmenbedingungen des
jeweiligen Landes informieren. Auf über 200 Seiten sind hier
die Regeln für gewerkschaftliche Betätigung auf der
ganzen Welt dargestellt. Alle Länder haben ein eigenes Profil
und sind in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
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10.
Interessante Webseiten
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Kampagne zur
sozialverträglichen Restrukturierung bei DHL
Am 8. September 2009 wurde eine
gewerkschaftliche Webseite für die Beschäftigten von
DHL eingerichtet. Unter der Marke DHL betreibt die Deutsche Post ihr
weltweites Logistikgeschäft. Nachdem im Sommer 2009 bereits
Proteste am Brüsseler Flughafen gegen
Entlassungspläne von DHL stattfanden, wollen die
Gewerkschaften ihre Aktivitäten stärker koordinieren.
Im November 2009 ist eine Aktionswoche geplant.
Auch Nestlé
unter Druck
Der
schweizerische
Nahrungsmittelkonzern pflegt gerne sein Image als sozial
verantwortliches Unternehmen. Die Internationale Föderation
der Nahrungsmittelgewerkschaften dokumentiert auf einer neuen Webseite,
wo Nestlé gegen die eigenen Ansprüche
verstößt und welche Aktionen weltweit ergriffen
wurden.
Annäherung
zwischen der Türkei und der EU
Seit
2005 wird über den Beitritt der Türkei zur EU
verhandelt, doch noch immer gibt es wechselseitige Vorurteile, die den
Beitritt erschweren (siehe Länderbericht
in den EBR-News 2/2007). Ein von der EU finanziertes Projekt
will Arbeitnehmervertreter zusammenbringen und den Dialog
möglichst nahe an der sozialen Realität
fördern. Hierzu finden eine Reihe von Konferenzen und
Seminaren statt, deren Inhalte auf einer Webseite abrufbar sind.
Tarif- und Sozialstandards in
der Landwirtschaft
Das Tarifinformationssystem
"agri-info.eu" liefert Daten über die Lohn- und
Arbeitsbedingungen in der europäischen Landwirtschaft.
Für 31 Länder sind Hintergrundinformationen in sieben
Sprachen über das Sozialsystem, den Arbeits- und
Gesundheitsschutz und die Gewerkschaften abrufbar.
Zahlreiche
weitere interessante
Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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Länderberichte
über Brasilien und Indien erschienen
Gemeinsam mit der IG Metall
legte das DGB-Bildungswerk zwei neue Broschüren über
die aufstrebenden Länder Brasilien und Indien vor. Die
Publikation über Brasilien untersucht die
soziale Lage und die Situation der Gewerkschaften unter dem seit 2002
regierenden Präsidenten Lula, einem ehemaligen
Gewerkschaftssekretär. Ein eigenes Kapitel beleuchtet die
Auswirkungen internationaler Rahmenvereinbarungen anhand mehrerer
Unternehmensbeispiele aus der Metallindustrie.
Indien
im Spannungsfeld von Wirtschaftsboom, Weltmachtstreben und sozialer
Misere - so lautet der Untertitel der zweiten
Länderbroschüre. Sie untersucht die
ökonomische Entwicklung und den sozialen Wandel in dem
Entwicklungsland, das seit 1991 auf dem Weg zur Wirtschaftsmacht ist.
Neben den Besonderheiten der indischen Wirtschaft widmet sich auch ein
Kapitel der gewerkschaftlichen Arbeit sowie dem staatlichen Arbeits-
und Sozialrecht. Obwohl Indien eine wachsende Rolle beim Outsourcing
von IT-Arbeitsplätzen spielt (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006), sucht man eine deutsch-indische Kooperation
der Gewerkschaften noch vergeblich.
Wie
weit geht die Internationalisierung der IG Metall?
Diese Frage untersucht der
EBR-Forscher Dr. Stefan Rüb in seiner Ende August 2009
erschienenen Dissertation anhand zahlreicher Interviews. Neben der
Tarifpolitik spielt für ihn die gewerkschaftliche
Betriebspolitik eine zentrale Rolle, darunter die internationalen
Rahmenvereinbarungen zur Durchsetzung weltweiter Sozialstandards und
die Europäischen Betriebsräte. Deutlich arbeitet er
in einem historischen Rückblick heraus, welche Spannungen und
Reibungspunkte es innerhalb einer Gewerkschaftsorganisation gibt, die
sich einer grenzüberschreitenden Perspektive stellen
muß, um handlungsfähig zu bleiben. Rüb
kommt zu dem kritischen Ergebnis, daß innerhalb der IG Metall
eine europäische Handlungslogik erst in
Ausnahmefällen praktisch verankert ist.
Aktuelle Trends der
Mitbestimmung in Europa
Im September 2009 ist dieser
Sammelband erschienen, der die Inhalte einer
deutsch-niederländischen Mitbestimmungskonferenz dokumentiert
(siehe Bericht
in den EBR-News 2/2008). Betriebsverfassung in Deutschland
und den Niederlanden, Europäische Betriebsräte und
Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Gesellschaft (SE)
sind die Themen. Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" beschreibt darin die interkulturellen Probleme
der EBR-Arbeit und positive Beispiele von EBR-Vertragspolitik. Das Buch
ist nur in englischer Sprache verfügbar.
Thomas Blanke/Edgar Rose/Herman
Voogsgeerd/Wijnand Zondag (editors)
Recasting Worker Involvement?
Recent trends in information,
consultation and co-determination of worker representatives in a
Europeanized Arena
Deventer 2009, 220 Seiten, ISBN
978-90-13-06329-5, € 49,50
Juristischer
Kommentar für SE-Verhandlungen
In der zweiten Auflage liegt
seit September 2009 dieser Kommentar vor, der insbesondere für
Betriebsräte empfehlenswert ist, die von einer SE-Umwandlung
betroffen sind. Fragen der Mitbestimmung in der SE werden darin
ausführlich behandelt. Neben der Entstehungsgeschichte der
SE-Richtlinie sind auch die Regelungen zur Fusionsrichtlinie
eingearbeitet, die die grenzüberschreitende Verschmelzung von
Kapitalgesellschaften betrifft (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006). Während es bei der SE bereits eine
Vielzahl von Fällen vor allem in Deutschland gibt, ist die
Fusionsrichtlinie in der Praxis erst ein einziges Mal zur Anwendung
gekommen, nämlich bei der Versicherungsgesellschaft
Münchner Rück (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2009).
Weitere Fachliteratur haben wir
auf einer Sonderseite
zusammengestellt.
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12. Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Weitere Beispiele aus
unserer
Arbeit
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Vorbereitung
auf internationales Rahmenabkommen
Am
6. und 7. Juli 2009 trafen sich EBR-Mitglieder der Bank Austria und der
HypoVereinsbank in Bad Hofgastein, um die nächste EBR-Sitzung
der Muttergesellschaft UniCredit vorzubereiten. Im Mittelpunkt stand
eine Schulung durch Dr. Reingard Zimmer vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" zur Verankerung internationaler
Sozial- und Ethik-Standards im Bankensektor. Als Vorlage diente die im
September 2008 abgeschlossene Vereinbarung der Danske Bank (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2008). Gegründet wurde daraufhin am 21.
September 2009 ein globales Gewerkschaftsnetzwerk für
UniCredit.
EBR-Workshop
in Rumänien
Am
14. und 15. September 2009 fand im Kurort Sinaia in den Karpaten (auf
dem Foto die ehemalige königliche Sommerresidenz) ein Workshop
für Mitglieder Europäischer Betriebsräte aus
der Dienstleistungsbranche und der Metallindustrie statt. Etwa 25
Arbeitnehmervertreter aus sieben Ländern tauschten ihre
Erfahrungen mit Restrukturierungen aus. Über die neue
Richtlinie informierte Dr. Werner Altmeyer von "euro-betriebsrat.de".
Workshop
auf Schloß Montabaur
Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen auf der
Grundlage der neuen Richtlinie, so lautete das Thema eines Workshops
vom 12. bis 14. Oktober 2009 im mittelalterlichen Ambiente des
Tagungszentrums Schloß Montabaur. 13 EBR-Mitglieder aus
zwölf Unternehmen diskutierten mit Prof. Dr. Wolfgang
Däubler juristische Fragen und tauschten sich über
ihre EBR-Praxis aus. Hier einige Meinungen am Ende des Workshops:
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So
schlecht ist unsere Vereinbarung nicht, wir müssen sie leben.
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Ich
nehme einen Plan mit, was
im nächsten halben Jahr ansteht.
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Ich
habe jetzt mehr Sicherheit für meine EBR-Arbeit.
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Der
Workshop war eine gute Vorbereitung für unsere Verhandlungen.
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Alle
Euro-Betriebsräte
haben mit den gleichen Problemen zu kämpfen.
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Habe
viel Klarheit gewonnen. Ist unsere Vereinbarung wirklich noch
Spiegelbild der Praxis?
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