31. Oktober 2010  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 3 / 2010 der EBR-News.

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"

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Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

Weitere Ausgaben finden Sie im Newsletter-Archiv.

     

Zum Ausdrucken können Sie diese Ausgabe der EBR-News als pdf-Datei downloaden.

 

 

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  1. Europäische Konzerne verletzen Arbeitsrecht in den USA
 

 

Heuchelei europäischer Konzerne kritisiert

 

Am 2. September 2010 legte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch in New York eine Studie über Verletzung internationaler Arbeitsstandards durch europäische Konzerne in den USA vor. Darin sind namentlich genannt: der Mobilfunkbetreiber T-Mobile (Tochter der Deutschen Telekom), der Paketdienstleister DHL (Tochter der Deutschen Post), die niederländische Gamma Holding, die französischen Konzerne Saint Gobain, Sodexo und andere. Ihnen wird vorgeworfen, in Europa ihre soziale Verantwortung herauszustellen und gleichzeitig jede Möglichkeit zu nutzen, die sich aus dem schwachen US-Arbeitsrecht ergibt.

Insbesonders werden Einschüchterungen und Kündigungen als Mittel genutzt, um die Bildung von Arbeitnehmervertretungen zu verhindern. Auch die Ikea-Tochtergesellschaft Swedwood war erst im Juli 2010 durch ähnlich rüde Methoden in den USA aufgefallen, während sie mit den europäischen Arbeitnehmervertretungen gerade die Bildung eines Europa- und Weltbetriebsrates vereinbart hatte (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010). Bei der Deutschen Telekom unterstützt die Gewerkschaft ver.di die US-Arbeitnehmer bei der Anerkennung von Gewerkschaftsvertretungen:

Auch bei DHL wird weltweit Respekt eingefordert:


 

Arbeitsrechtliche Reform auf dem Prüfstand

 

Seit dem 10. März 2009 liegt der neueste Entwurf zum "Employee Free Choice Act" (EFCA) dem Kongreß der Vereinigten Staaten vor. Mit dem Gesetz soll die Anerkennung ("recognition") von Gewerkschaften als Tarifpartei für Haustarifverträge erleichtert werden, wenn eine Mehrheit der Belegschaft dies durch Unterschrift fordert. Das Gesetz beendet einen tariflosen Zustand nach 120 Tagen durch verbindliche Schlichtung und erhöht die Strafen für Firmen, die Arbeitnehmer für gewerkschaftliche Tätigkeit diskriminieren. Ob der Gesetzentwurf eine Mehrheit findet, ist derzeit ungewiss. Sollte das von Präsident Barack Obama unterstützte Gesetz verabschiedet werden, hätten die USA eine bessere Regelung als das Vereinigte Königreich. Alle folgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:


 

Transatlantische Gewerkschaftsfusion

 

Die größte Einzelgewerkschaft der britischen Inseln, Unite, hat mit der größten nordamerikanischen Gewerkschaft der Privatwirtschaft, USW, fusioniert. Gewerkschaften aus weiteren Ländern sind eingeladen, sich der neuen Organisation "Workers Uniting" anzuschließen. Derzeit hat sie drei Millionen Mitglieder im Vereinigten Königreich, in der Republik Irland, in den USA, in Kanada und in der Karibik. Die britische Gewerkschaft Unite war im Mai 2007 durch Verschmelzung von zwei Multi-Industriegewerkschaften entstanden (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).

  2. Union-Busting in Europa
 
 

Großbritannien: Tummelplatz von Gewerkschaftsjägern

 

Da es im Vereinigten Königreich weder Mitbestimmung noch Betriebsräte gibt, ist die Anerkennung einer Gewerkschaft als Tarifpartei für Haustarifverträge ("recognition") die einzige Möglichkeit zur Gründung einer vollwertigen Arbeitnehmervertretung. Ähnlich wie in den USA werden daher auch im Vereinigten Königreich spezielle Berater (sogenannte Labour Relations Consultants, besser bekannt als "Gewerkschaftsjäger") eingesetzt, um die Belegschaft einzuschüchtern und so die Bildung einer Arbeitnehmervertretung zu verhindern. Im Fall des Nahrungsmittelherstellers Kettle Chips führte dies 2007 zu landesweiten, heftigen Protesten in den Medien (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007).

Auch die Unternehmensleitung des Geflügelproduzenten Cranberry Foods in Hollybank in Mittelengland (Foto), ein mittelständisches Unternehmen mit 650 Beschäftigten, engagierte solche Berater aus den USA, um die Anerkennung der Gewerkschaft Unite als Tarifpartei zu vermeiden. Am 17. September 2010 stimmte eine sehr knappe Mehrheit der eingeschüchterten Belegschaft gegen die Gründung einer Arbeitnehmervertretung. Die folgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

Auch deutsche Konzerne nutzen schwaches britisches Arbeitsrecht

 

Nicht ein einheimischer Konzern, sondern das deutsche Verlagshaus Holtzbrinck lieferte im Juli 2007 den ersten Präzedenzfall der britischen Rechtsgeschichte: erstmals wurde ein Unternehmen zu einer Geldstrafe wegen Verstoß gegen Minimalstandards zur Respektierung einer Arbeitnehmervertretung verurteilt (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).

 

Nach Untersuchungen des Europäischen Gewerkschaftsinstituts in Brüssel verzeichnet kein anderes Land in Westeuropa ein niedrigeres Niveau von Mitbestimmung als das Vereinigte Königreich. Innerhalb der EU ist die Beteiligung der Arbeitnehmer nur in Bulgarien und in den drei baltischen Staaten noch geringer ausgeprägt (siehe Bericht in den EBR-News 2/2009). Betriebsräte gelten nach wie vor als Fremdkörper in der angelsächsischen Gewerkschafts- und Unternehmenskultur.


 

Rumänien: Nokia wollte Gewerkschaften fernhalten

 

Im Februar 2008 startete im neu errichteten Werk Jucu bei Klausenburg die Produktion von Mobiltelefonen. Das Nokia-Werk in Bochum wurde aus diesem Grund geschlossen, was in Deutschland zu einem heftigen Medienecho führte (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008). In Rumänien versuchte der finnische Elektronikkonzern zunächst, die Gründung einer Arbeitnehmervertretung zu verhindern. Erst mit einem Rechtsstreit über zwei Instanzen konnte sich der Gewerkschaftsbund Cartel-ALFA, der schon ein Drittel der Stammbelegschaft organisiert, im Februar 2009 seine Anerkennung als Tarifpartei erkämpfen.

 

Als Reaktion auf die Aktivitäten von Cartel-ALFA unterstützte das Nokia-Management die Gründung einer arbeitgeberfreundlichen Betriebsgewerkschaft. Um als Tarifpartei anerkannt zu werden, müssen rumänische Gewerkschaften ihre Repräsentativiät nachweisen. Am leichtesten ist dies durch Beitritt zu einem großen Dachverband möglich. Bei Nokia trat die arbeitgebernahe Gewerkschaft daher dem Ex-kommunistischen Gewerkschaftsbund CNSLR-Frăţia bei. Derzeit sind in Jucu 1.500 Arbeitnehmer fest angestellt und weitere 2.300 als Leiharbeiter beschäftigt. Inzwischen gehört je ein Delegierter der beiden Gewerkschaften dem Nokia-Euroforum (so der Name des 1993 gegründeten EBR) an. In der Belegschaft gibt es Befürchtungen, Verlagerungen könnten in Zukunft zu Lasten von Jucu gehen.

 

  3. Weitere Notizen aus einzelnen Ländern
     

 

Konzernweiter Tarifvertrag in Großbritannien

 

Am 22. September 2010 unterzeichnete die britische Gewerkschaft Unite einen Haustarifvertrag mit Sun Chemical, der alle 16 britischen Standorte und alle Arbeitnehmerkategorien umfaßt. Das US-Unternehmen ist der weltgrößte Hersteller von Druckertinte. Für die extrem dezentralisierte Tariflandschaft im Vereinigten Königreich gilt dieses Abkommen als Meilenstein. Normalerweise werden Tarifverträge für einzelne Arbeitnehmerkategorien innerhalb eines Unternehmens oder für einzelne Standorte geschlossen. Der landesweite Haustarifvertrag ersetzt alle früheren Abkommen auf lokaler Ebene. Einen Europäischen Betriebsrat gibt es bei Sun Chemical noch nicht.

 


 

Schweizerische Mitwirkungsrechte in der Diskussion

 

Nach einem Rechtsgutachten der Universität St. Gallen verletzt der Turbinenbauer Alstom die Mitbestimmungsrechte in der Schweiz. Der französische Konzern möchte die Rahmenbedingungen einer europaweiten Restrukturierung zunächst nur mit dem Europäischen Betriebsrat beraten. Dort ist die Schweiz mit zwei Sitzen vertreten. Dennoch befürchten die schweizerischen Arbeitnehmervertreter, vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Alstom ist in der Schweiz einer der größten industriellen Arbeitgeber und will hier prozentual überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze abbauen. Der Angestelltenverband der Schweiz fordert nun eine Gesetzesinitiative, um das Mitwirkungsrecht der Schweiz an die EU-Standards anzugleichen.

Die Gewerkschaft Unia hatte im Jahr 2007 die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer in der Schweiz mit den EU-Standards verglichen. Die Dokumente stehen hier zum Download zur Verfügung:


 

Belgisches Opel-Werk schließt zum Jahresende

 

Nach dem gescheiterten Verkauf von Opel an den Automobilzulieferer Magna (siehe Bericht in den EBR-News 3/2009) gab die zentrale Leitung von General Motors im Januar 2010 die Schließung des Opel-Werkes in Antwerpen bekannt. Am 27. April 2010 wurde mit Unterstützung des Europäischen Betriebsrates ein Sozialplan geschlossen. Von den 2.600 Beschäftigten ist inzwischen die Hälfte über Frühpensionierungen oder Abfindungen ausgeschieden. Die Abfindungen belaufen sich auf bis zu 144.000 € pro Arbeitnehmer.

 

Bestandteil des Sozialplans waren auch Produktionszusagen an einen möglichen Investor, um das Werk fortführen zu können. Obwohl sich der Europäische Betriebsrat bis zuletzt bemüht hatte, ist am 18. Oktober 2010 der letzte potentielle Investor abgesprungen. Die Produktion wird daher zum 31. Dezember 2010 definitiv eingestellt.

  4. Veranstaltungen zur neuen EBR-Richtlinie
 

 

Hochrangige EBR-Konferenz in Laibach

 

Am 1. September 2010 fand in der slowenischen Hauptstadt eine EBR-Konferenz im Rahmen des von der EU finanziell geförderten Projekts "EWC Networking" mit Teilnehmern aus Österreich, Italien, Slowenien und Kroatien statt. Hauptredner waren der Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes in Brüssel, John Monks (Foto), der ehemalige Abgeordnete des Europäischen Parlaments Jan Cremers aus den Niederlanden und Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" in Hamburg. Die folgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

In einer Podiumsdiskussion stellten Mitglieder aus den Europäischen Betriebsräten des deutschen Paketdienstes DHL, des österreichischen Papierkonzerns Delfort und des britischen Automobilzulieferers GKN Driveline ihre Arbeit vor. Weiter wurde ausführlich die Gründung des EBR beim österreichischen Hersteller von Feuerfestprodukten RHI erläutert.


 

Rumänisches EBR-Seminar in Hermannstadt

 

Im Rahmen des REDITER-Projektes kamen am 7. und 8. Oktober 2010 etwa 30 Mitglieder von Europäischen Betriebsräten aus allen Teilen des Landes, besonders aus der Metallindustrie und dem Einzelhandel, in die siebenbürgische Metropole Hermannstadt (Foto). In der Konferenz ging es vorrangig um die neue EBR-Richtlinie. Zu den Referenten gehörten Dr. Stephan Tregel, EBR-Vorsitzender des Marktforschungsunternehmens TNS Infratest in München, und Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" in Hamburg. Eine vergleichbare Konferenz hatte im Mai 2010 in Madrid stattgefunden (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010).


 

Erfahrungsaustausch in der Versicherungswirtschaft

 

Am 28. und 29. Oktober 2010 trafen sich Arbeitnehmervertreter der Unternehmen Allianz, Axa, Ergo, Generali und Zurich aus neun Ländern im Gebäude der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin (Foto), um sich über ihre Arbeit auszutauschen und notwendige Anpassungen ihrer Vereinbarungen an die Standards der neuen EBR-Richtlinie zu identifizieren.

 

Evelyne Pichot von der Europäischen Kommission in Brüssel erläuterte die Einzelheiten der neuen Rechtslage, Dr. Sebastian Hopfner vom europäischen Arbeitgeberverband der Versicherungsbranche diskutierte mögliche gemeinsame Initiativen im Rahmen des Sozialen Dialogs. Die Veranstaltung war vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mit organisiert worden und soll regelmäßig stattfinden. In der Versicherungswirtschaft hatte es ein derartiges Treffen zuvor noch nie gegeben.

  5. Die neuen EBR-Gesetze nehmen Gestalt an
 
 

Deutschland: Chemiebranche greift EBR-Gesetz vor

 

Während der deutsche Gesetzgeber bisher noch keinen Entwurf für ein revidiertes EBR-Gesetz vorgelegt hat, einigten sich die Tarifpartner in der chemischen Industrie bereits auf gemeinsame Hinweise. Auf einer EBR-Konferenz am 20. Oktober 2010 in Hannover unterzeichneten sie eine Sozialpartner-Vereinbarung über Betriebsratskontakte auf europäischer Ebene (Foto), die eine Vereinbarung aus dem Jahr 1990 aktualisiert. Die Vertragspartner wollen effiziente und hochwertige Informations- und Anhörungsprozesse der Europäischen Betriebsräte unterstützen, die Qualifizierung von EBR- und BVG-Mitgliedern verbessern und die Beteiligung bei Umstrukturierungen rechtssicher fortentwickeln.


 

Britisches EBR-Gesetz wird nicht mehr geändert

 

Nach dem Regierungswechsel in London war zunächst unklar, ob das von der Labour-Regierung ausgearbeitete und am 6. April 2010 ins Parlament eingebrachte EBR-Gesetz weiterhin Bestand hat (siehe Bericht in den EBR-News 1/2010). Inzwischen steht jedoch fest, daß es am 5. Juni 2011 unverändert in Kraft treten wird. Das Gesetz übernimmt wichtige Passagen der neuen EBR-Richtlinie im Wortlaut. Das zuständige Ministerium wird vom Liberaldemokraten und ehemaligen Labour-Politiker Vince Cable geleitet (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010).

Ebenfalls bestehen bleiben die neuen Regelungen zur Freistellung von EBR- und BVG-Mitgliedern, die bereits Anfang 2010 in Kraft getreten sind (siehe Bericht in den EBR-News 3/2009).

 


 

Umsetzung in vielen weiteren Ländern auf der Zielgeraden

 

Nachdem Portugal bereits im November 2009 als erstes Land die neue EBR-Richtlinie umgesetzt hat (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009), sind die Vorbereitungen inzwischen auch in den meisten anderen Ländern weit fortgeschritten. In Schweden gab es eine öffentliche Anhörung dazu, in Belgien ist der Text des entsprechenden Tarifabkommens fast fertig und in der Slowakei wurde kürzlich vom Arbeitsministerium ein Gesetzentwurf veröffentlicht. In Ungarn steht zum Jahresende ohnehin eine größere Reform des Arbeitsgesetzbuches an. Verzögerungen werden in Italien erwartet, wo die alte EBR-Richtlinie von 1994 erst im Jahr 2002 umgesetzt wurde, nachdem die Europäische Kommission der italienischen Regierung mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht hatte (siehe Länderbericht Italien in den EBR-News 2/2006).

 

Koordinierende Rolle der Europäischen Kommission

 

In den vergangen Monaten haben sich die Referatsleiter aus den Ministerien der EU-Länder fünf Mal in Brüssel getroffen, um die Feinheiten der Umsetzungsgesetze mit der Europäischen Kommission abzustimmen. Weitere Treffen sind geplant. Derzeit arbeitet die Europäische Kommission an einem Dokument, das Fragen der nationalen Umsetzung genauer untersucht. Es soll zum Jahreswechsel 2010/11 in Brüssel veröffentlicht werden.

 

  6. Neugründung von Europäischen Betriebsräten
 
 

Nokia Siemens Networks (NSN) startet EBR-Arbeit

 

Das im April 2007 gegründete Gemeinschaftsunternehmen von Siemens und Nokia für Produkte der Mobilfunk- und Festnetz-Infrastruktur (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006) verfügt seit Ende Juni 2010 über einen Europäischen Betriebsrat nach finnischem Recht. Da es bereits nach der Gründung von NSN zu umfangreichen Restrukturierungen kam, hatte der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) im Mai 2007 ein Koordinierungskomitee gebildet, das als Ersatz für den noch nicht gegründeten EBR fungierte (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).

 

Dem neuen EBR gehören 27 Mitglieder aus 25 Ländern aus, Deutschland und Finnland sind mit je zwei Delegierten vertreten. Das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) hatte sich nach Ablauf der dreijährigen Verhandlungszeit entschieden, den EBR auf der Grundlage der subsidiären Vorschriften ohne Abschluß einer EBR-Vereinbarung zu gründen. Damit gelten ab 5. Juni 2011 automatisch die Standards der neuen EBR-Richtlinie für Nokia Siemens Networks.

 

Die europäischen Gewerkschaftsföderationen hatten im Dezember 2009 in einer gemeinsamen Empfehlung davor gewarnt, zwischen Juni 2009 und Juni 2011 eine EBR-Vereinbarung unterhalb der Standards der neuen Richtlinie abzuschließen. Vereinbarungen, die während dieser Übergangszeit unterzeichnet werden, sind vom Geltungsbereich der neuen Richtlinie generell ausgeklammert.


 

Britische Supermarktkette gründet EBR nach alter Richtlinie

 

Erstmals wurde im britischen Einzelhandel ein Europäischer Betriebsrat errichtet. Die EBR-Mitglieder bei Tesco hatten ein erstes internes Treffen und eine Schulung am 6. und 7. Oktober 2010, werden sich aber offiziell erst im Frühjahr 2011 konstituieren. Der EBR besteht aus 23 Mitgliedern: zwölf aus dem Vereinigten Königreich, je zwei aus Irland, Polen, Ungarn, Tschechien und der Slowakei sowie ein Vertreter aus Frankreich. Länder mit weniger als 500 Beschäftigten sind nicht vertreten.

 

Vier EBR-Mitglieder aus vier verschiedenen Ländern und ein hauptamtlicher Vertreter der britischen Einzelhandelsgewerkschaft USDAW bilden eine "Working Group", die zweimal jährlich tagt. Für das Plenum des EBR ist eine jährliche Sitzung vorgesehen. Die Inhalte der Vereinbarung orientieren sich weitgehend noch an der alten Richtlinie. Das im Juni 2008 gegründete weltumspannende Netzwerk der bei Tesco vertretenen Gewerkschaften (siehe Bericht in den EBR-News 1/2010) fordert bereits die Erweiterung des sozialen Dialogs über Europa hinaus. Weltweit hat Tesco 450.000 Beschäftigte.

 


 

EBR für den größten russischen Mineralölkonzern

 

Lukoil will einen Europäischen Betriebsrat gründen, der über EU-Standards von Unterrichtung und Anhörung hinausgeht. Dies bekundete der Vorstandsvorsitzende am 13. Oktober 2010 gegenüber dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) in Brüssel. Lukoil betreibt Raffinerien in Bulgarien und Rumänien und hält Minderheitsbeteiligungen in Italien und den Niederlanden. Im Mai 2004 hatte Lukoil bereits ein internationales Rahmenabkommen mit den Gewerkschaften zu sozialen Mindeststandards geschlossen. Seither findet einmal jährlich ein Monitoring-Treffen statt. 

  7. Transnationale Kollektivverträge
      
 

Europaweite Charta will berufsbedingten Stress reduzieren

 

Am 27. Juli 2010 unterzeichneten der Europäische Betriebsrat und die zentrale Leitung der französischen Holding PPR eine Charta über die Qualität des Berufslebens und die Vermeidung von berufsbedingtem Stress. PPR ist das erste französische Unternehmen aus dem Aktienindex CAC 40, das eine solche transnationale Vereinbarung getroffen hat. Bereits 2008 sind in der Handels- und Luxusgütergruppe, zu der u. a. Gucci, Puma und Fnac gehören, zwei europaweite Abkommen geschlossen worden (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008). 

Das Abkommen bei PPR war vom engeren Ausschuß des Europäischen Betriebsrates acht Monate lang mit dem Management diskutiert worden. Besonders schwer war eine gemeinsame Definition von Stress. Alle zwei Jahre ist zukünftig ein Monitoring in der Plenarsitzung des EBR vorgesehen.

 


 

Rahmenabkomen bei EADS

 

Der Luft- und Raumfahrtkonzern EADS schloß am 28. September 2010 ein Rahmenabkommen für transnationale Verhandlungen. Hierzu soll parallel zum Europäischen Betriebsrat ein eigenes Gremium gebildet werden. Auf je 10.000 Beschäftigte entfällt ein Sitz, höchstens jedoch fünf pro Land. Während diese Mandate in Frankreich, Spanien und Großbritannien von den Gewerkschaften besetzt werden, ist in Deutschland der Konzernbetriebsrat zuständig. Dieser kann auch externe Gewerkschaftssekretäre entsenden, wenn diese zuvor vom EBR als permanente Sachverständige benannt worden sind.

 

Die beiden Vorsitzenden des EBR gehören dem Verhandlungsgremium automatisch an, koordiniert wird es vom Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB). Vor Unterzeichnung eines Abkommens mit der zentralen Leitung müssen zwei Drittel der Delegierten zustimmen. Ähnliche Regeln gelten für Verhandlungen auf der Ebene einzelner Sparten (z. B. bei Airbus).


 

Wer soll verhandeln: Betriebsrat oder Gewerkschaft?

 

An diesen aktuellen Beispielen werden die unterschiedlichen Strategien deutlich, die bei der Fortentwicklung Europäischer Betriebsräte zu beobachten sind. Ein Verhandlungs- oder gar Mitbestimmungsrecht von Europäischen Betriebsräten wird z. B. vom Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) abgelehnt. Er strebt vielmehr eine Zweiteilung wie in der französischen Betriebsverfassung an: der Betriebsrat ist für Unterrichtung und Anhörung zuständig, während Verhandlungen ein Vorrecht der Gewerkschaften sind. Der EMB hatte insbesondere aus den Erfahrungen bei General Motors gelernt (siehe Bericht in den EBR-News 1/2005) und legte im Juni 2005 entsprechende Grundsätze für den Umgang mit Unternehmensrestrukturierungen fest (siehe Bericht in den EBR-News 2/2005).

 

Fehlende gesetzliche Grundlage, fehlende personelle Ressourcen

 

Aus diesem Grund sind in den letzten Jahren in großen Unternehmen der Metallindustrie parallel zum EBR gewerkschaftliche Koodinierungsgremien aufgebaut worden, die in Restrukturierungsfragen eine stärkere Rolle spielen können als der Europäische Betriebsrat. Für diese Gremien gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006), ihre Aufgaben werden - wie jetzt bei EADS - durch betriebliche Abkommen definiert. Ein prominentes Beispiel lieferte auch der Stahlkonzern ArcelorMittal im November 2009 (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009).

 

Eine starke Koordinierungsrolle eines europäischen Gewerkschaftsverbandes setzt jedoch starke personelle Kapazitäten im hauptamtlichen Apparat voraus. Wo dies nicht anzutreffen ist, verhandeln die Europäischen Betriebsräte selber (siehe Beispiele in den EBR-News 2/2009). Oder es geschieht nichts, wie im französischen Pharmakonzern Sanofi-Aventis: dort erklärte sich die zentrale Leitung im April 2007 bereit, mit dem EBR transnationale Abkommen über betriebliche Weiterbildung, soziale Auswirkungen von Restrukturierungen und Eingliederung von Schwerbehinderten zu schließen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2007). Die Verhandlungen haben jedoch nie begonnen, denn es ist bis heute ungeklärt, ob sie vom EBR oder von der Europäischen Föderation der Chemiegewerkschaften (EMCEF) geführt werden. Am Rande der Plenartagung des EBR von Sanofi-Aventis im Juni 2010 in Berlin war diese Kritik deutlich zu vernehmen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010).

  

  8. SE-Richtlinie versus Fusionsrichtlinie
 
 

Schiffs- und Energieanlagen-TÜV schließt beispielhafte SE-Vereinbarung

 

Seit dem 8. Oktober 2010 firmiert die 1867 in Hamburg gegründete Prüfgesellschaft Germanischer Lloyd (GL-Gruppe) als Europäische Gesellschaft (SE). Zuvor war am 13. August 2010 in der Hamburger Hafencity eine SE-Beteiligungsvereinbarung unterzeichnet worden (Foto). Dem Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) gehörten 32 Delegierte aus 25 Ländern an. Es hatte sich erst im Februar 2010 konstituiert (siehe Bericht in den EBR-News 1/2010) und war durch Sachverständige des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" beraten worden.

SE-Betriebsrat mit dreistufiger Struktur

 

Wie in vielen anderen SE-Vereinbarungen wurde die Anzahl der Betriebsratsmitglieder begrenzt. Der SE-Betriebsrat besteht aus neun Mitgliedern, davon vier aus Deutschland, zwei aus dem Vereinigten Königreich und drei Regionalvertreter für die übrigen Länder. Eine Besonderheit sind die jährlichen Regionaltreffen. Daran nehmen nationale Arbeitnehmervertreter aus allen Ländern teil, die nicht direkt im SE-Betriebsrat vertreten sind. Der SE-Betriebsrat selbst tagt zweimal jährlich und wählt einen dreiköpfigen geschäftsführenden Ausschuß. Für Länder mit kleiner Belegschaft wurde ein besonderer Schutz in die Vereinbarung aufgenommen. Einen Europäischen Betriebsrat hatte es zuvor in der GL-Gruppe noch nicht gegeben.

 

Anders als die Prüfgesellschaft Dekra in Stuttgart, die im Juni 2010 eine SE-Vereinbarung über einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat unterzeichnet hatte (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010), wird die GL-Gruppe die Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat einfrieren. In Deutschland beschäftigt die Gruppe etwas weniger als 2.000 Arbeitnehmer, weltweit sind es etwa 7.000. Damit steht die GL-Gruppe in einer Reihe mit zahlreichen Familienunternehmen, die durch SE-Umwandlung ein Hineinwachsen in die pariätische Mitbestimmung verhindert haben (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008).

 


 

Verkleinerter Aufsichtsrat und neuer Chef bei Bilfinger Berger

 

Am 8. Oktober 2010 wurde der Mannheimer Baukonzern Bilfinger Berger als SE eingetragen. Der Aufsichtsrat bleibt weiterhin paritätisch besetzt, wurde aber nach Vorbild von Allianz und BASF von 20 auf 12 Mitglieder verkleinert. Unter den sechs Arbeitnehmervertretern finden sich dort zwei hauptamtliche Gewerkschaftssekretäre aus Deutschand und ein betrieblicher Vertreter aus Polen. Der neue Aufsichtsrat konstituierte sich am 8. September 2010.

Die Verhandlungen über die SE-Beteiligungsvereinbarung führte ein BVG aus 28 Mitgliedern, darunter sechs aus Deutschland und zwei aus Polen. Sie vertraten 48.000 Arbeitnehmer in 22 europäischen Ländern. Der seit 1996 bestehende Europäische Betriebsrat wird durch einen SE-Betriebsrat ersetzt. Vorstandsvorsitzender der SE wird der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU).

 


 

Nahrungsmittelhersteller: Verschmelzung statt SE

 

Am 18. Februar 2010 fusionierte der deutsche Fertigmenü-Hersteller Apetito mit seiner niederländischen Tochtergesellschaft. Das Familienunternehmen mit Sitz in Rheine beschäftigt in Deutschland 1.978 Arbeitnehmer und hätte ohne die Verschmelzung bald einen paritätischen Aufsichtsrat bilden müssen. Weltweit hat die Gruppe 8.400 Arbeitnehmer.

 

Am 27. Januar 2010 konstituierte sich in Rheine das Besondere Verhandlungsgremium (BVG), dem fünf Delegierte aus Deutschland, vier aus dem Vereinigten Königreich und je zwei aus Frankreich und den Niederlanden angehörten. Noch am gleichen Tag unterzeichneten die Mitglieder des BVG eine vom Arbeitgeber vorbereitete Vereinbarung, wonach die beiden Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat weiterhin aus Deutschland kommen und von den deutschen Betriebsräten gewählt werden. Der neue Aufsichtsrat kam am 29. April 2010 erstmalig zusammen.

 

Apetito ist das zweite Unternehmen in Europa, das eine Beteiligungsvereinbarung auf der Grundlage der EU-Fusionsrichtlinie abschloß (siehe Bericht in den EBR-News 2/2009). Anders als bei einer SE-Umwandlung verhandelt das BVG nur den Aufsichtsrat, die Bildung eines grenzüberschreitenden Betriebsrates ist nicht Gegenstand der Verhandlungen. Um diese Lücke zu schließen, informierte sich der Apetito-Betriebsrat vom 15. bis 17. September 2010 auf einem Seminar des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" in Bonn über die Möglichkeiten der EBR-Richtlinie.


 

Aktuelle Zahlen zur Rechtsform der SE

 

Am 1. September 2010 legte die Hans-Böckler-Stiftung aktuelle Zahlen über die SE vor. Danach ist die Hälfte aller operativ tätigen Europäischen Gesellschaften in Deutschland beheimatet (78 von 157). Ein Grund: die SE ermöglicht eine Begrenzung der Mitbestimmung auf höchster Unternehmensebene durch das Einfrieren der Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat oder die Verkleinerung eines paritätischen Aufsichtsrates.

  9. Der Blick über die EU hinaus
 
 

Indonesisches Unternehmen bekennt sich zur sozialen Verantwortung

Am 21. September 2010 wurde am Rande eines asiatischen Kongresses über Arbeitsbeziehungen auf Bali ein internationales Rahmenabkommen für Telkom Indonesia geschlossen. In Anwesenheit des indonesischen Arbeitsministers unterzeichnete der weltweite Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften UNI mit der zentralen Leitung das Abkommen über soziale Mindeststandards.


EBR-Mitglieder von Ford zu Besuch in Rußland

Vom 4. bis 7. Oktober 2010 besuchte eine Delegation des Europäischen Betriebsrates von Ford eine Fabrik in der Nähe von St. Petersburg. Thema war unter anderem die Bildung einer örtlichen Arbeitnehmervertretung. Derzeit nimmt ein Delegierter aus Rußland als Beobachter an den Sitzungen des Europäischen Betriebsrates teil, der viermal jährlich zusammenkommt. Bei Volkswagen hatten Initiativen des EBR im September 2009 zur Bildung eines Betriebsrates in einer neuen russischen Fabrik geführt (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009).


US-Papierkonzern institutionalisiert Arbeitnehmervertretungen rund um den Globus

Kimberly Clark, Hersteller von Hakle-Toilettenpapier und Kleenex-Tüchern, unterzeichnete am 26. Oktober 2010 in Atlanta (USA) ein Protokoll zum sozialen Dialog. Gewerkschaften aus den USA, dem Vereinigten Königreich, Spanien, Frankreich, Südafrika, Thailand und vier weiteren Ländern hatten im Mai 2007 ein Netzwerk für den texanischen Papierkonzern gegründet ("KC Network"). Dieses traf ab Juli 2008 mehrfach mit der Konzernleitung zusammen.

Das jetzt unterzeichnete Abkommen sieht ein jährliches Treffen zwischen dem KC Network und der Konzernleitung vor. In allen 116 Fabriken rund um den Globus sollen "Kontaktpunkte" zwischen dem jeweiligen Management und Arbeitnehmervertretern entstehen. Faktisch bedeutet dies nicht nur die Bildung einer Art Weltbetriebsrat, sondern auch die Anerkennung lokaler Arbeitnehmervertretungen für die 58.000 Beschäftigten in 35 Ländern. Das Abkommen ähnelt der bei Volkswagen im Oktober 2009 unterzeichneten Charta der Arbeitsbeziehungen (siehe Bericht in den EBR-News 4/2009). Die folgenden Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

  10. Interessante Webseiten
 
 

Mitteleuropäische Gewerkschaftsakademie (MEGAk)

Im Januar 2010 wurden von der MEGAk erstmals Diplome im Rahmen der internationalen Multiplikatorausbildung zwischen Österreich und der Slowakei überreicht. Nähere Informationen über die Aktivitäten der MEGAk sind auf der folgenden Webseite verfügbar:


 

Forum für Arbeitnehmer des Metro-Konzerns

 

Die deutschen Beschäftigten des Handelskonzerns Metro sind durch das Projekt CORA mit der drohenden Verlagerung des Rechnungswesens nach Osteuropa und Indien konfrontiert. Zur Diskussion und zum Informationsaustausch haben sie eine eigene Webseite ins Leben gerufen.


 

Bestandsaufnahme der Arbeitnehmerbeteiligung in fünf Ländern

 

Das von der EU finanziell geförderte Projekt Informia beschäftigt sich mit dem Sozialen Dialog auf Betriebsebene und Europäischen Betriebsräten in fünf Ländern: Italien, Frankreich, Irland, Bulgarien und Kroatien. Teil des Projekts ist eine empirische Untersuchung über die aktuelle Praxis von Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in diesen fünf Ländern. Die Webseite ist nur in englischer Sprache verfügbar.


 

Gewerkschaftsnetzwerk in der Kakao- und Schokoladenindustrie

 

Auf einer Tagung vom 14. bis 17. September 2010 im NGG-Bildungszentrum Oberjosbach gründeten 100 Arbeitnehmervertreter aus 14 Ländern das Netzwerk COCOANET mit dem Ziel, eine faire und nachhaltige Kakaoindustrie zu fördern. Auf einer eigenen Webseite sind die Projektaktivitäten zusammengestellt.

  11. Neue Publikationen
 
 
EBR-Forschung im Fokus

 

Am 29. Juli 2010 ist ein Buch des EBR-Forschers Jeremy Waddington von der Universität Manchester erschienen. Als Projektkoordinator des Europäischen Gewerkschaftsinstituts in Brüssel war er 2005 für die größte jemals durchgeführte empirische Untersuchung über Europäische Betriebsräte verantwortlich (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005). Das Buch basiert auf diesem umfangreichen Zahlenmaterial. Danach war die Qualität der Unterrichtung und Anhörung bei Restrukturierungen unter der alten EBR-Richtlinie sehr gering. Der Autor beleuchtet die Infrastruktur der Europäischen Betriebsräte (Arbeitsmittel, Schulungen usw.) und die Rolle der Gewerkschaften. Ein eigenes Kapitel widmet sich der Fortentwicklung von der Unterrichtung und Anhörung zu transnationalen Verhandlungen. Kritisch merkt der Autor an, daß eine solche Stärkung des EBR nicht nur von Arbeitgeberseite, sondern auch den Gewerkschaften abgelehnt wird (siehe Bericht weiter oben). Das Buch liegt nur in englischer Sprache vor.


  

Juristische Aufarbeitung der neuen EBR-Richtlinie

 

Nachdem im Mai 2010 bereits der erste juristische Kommentar zur neuen EBR-Richtlinie erschienen ist (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010), liegt jetzt ein Sammelband zu wichtigen juristischen Aspekten der EBR-Gesetzgebung vor. Im ersten Teil des Buches werden alte und neue EBR-Richtlinie im Kontext von Gerichtsentscheidungen als auch anderer Rechtsakte der EU untersucht. Länderberichte aus Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, der Slowakei, Schweden und dem Vereinigten Königreich runden den ersten Teil ab. Im zweiten Teil des Buches beschäftigten sich mehrere Autoren mit speziellen Aspekten der neuen Rechtslage. Das Buch liegt nur in englischer Sprache vor.


 

Rahmenabkommen über betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz

 

Im Juli 2010 sind die Ergebnisse eines Forschungsprojekts erschienen, das sich mit Aspekten nachhaltiger Entwicklung als Teil internationaler Rahmenabkommen beschäftigt. Sowohl Europäische Betriebsräte als auch Gewerkschaften verhandeln zunehmend solche Abkommen auf der Ebene multinationaler Konzerne, um weltweit soziale Mindeststandards sicherzustellen. Die Studie untersucht 72 derartige Rahmenabkommen, von denen 49 bereits spezielle Klauseln zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz enthalten. Ein prominentes Beispiel darunter ist der Stahlkonzern ArcelorMittal (siehe Bericht in den EBR-News 1/2010). Vier Fallstudien aus Unternehmen verschiedener Branchen runden die Studie ab, die in englischer, französischer und spanischer Sprache vorliegt. Eine Kurzfassung gibt es auch in deutscher Sprache.



 

Aktuelle Lage der französischen Gewerkschaften

 

Am 19. Oktober 2010 legte das Büro Paris der Friedrich-Ebert-Stiftung eine Analyse der französischen Gewerkschaftsbewegung vor. Obwohl nur acht Prozent aller Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft sind, haben sich neben den fünf repräsentativen Dachverbänden in den letzten Jahren drei weitere Dachverbände durch Abspaltung neu gegründet. Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene, reformierte Tarifvertragsgesetz zwingt die konkurrierenden Verbände jedoch zur Zusammenarbeit. Vor allem kleine Organisationen können nur noch in Tarifgemeinschaften überleben, was einen Bruch mit der französischen Nachkriegsentwicklung darstellt (siehe Bericht in den EBR-News 1/2010). Die neue Rechtslage war umstritten, wurde aber bereits im April 2010 vom höchsten französischen Gerichtshof in einem Grundsatzurteil bestätigt (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010).

  12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         Weitere Beispiele aus unserer Arbeit

 

Erster Workshop für SE-Betriebsräte

 

Vom 13. bis 16. September 2010 trafen sich Mitglieder der SE-Betriebsräte von Q-Cells, BP, der Donata Holding und der DVB Bank in der Bonner Redoute (Foto), um ihre Erfahrungen in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) auszutauschen. Über die praktischen und rechtlichen Aspekte der SE informierten die Wissenschaftler Dr. Hermann Biehler vom IMU-Institut München und Prof. Dr. Bernhard Nagel von der Universität Kassel.

 

Der SE-Workshop war vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" erstmals organisiert worden und soll 2011 erneut angeboten werden. Da die Anzahl der SE-Betriebsräte noch relativ klein ist, wird der nächste Termin mit interessierten Teilnehmern telefonisch abgestimmt. Aus diesem Grund steht ein Fragebogen zum Download zur Verfügung.


 

Workshop zur Überarbeitung von EBR-Vereinbarungen

 

Zum wiederholten Mal führte das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" vom 11. bis 13. Oktober 2010 ein Seminar für Mitglieder Europäischer Betriebsräte durch, die ihre EBR-Vereinbarung an die Standards der neuen Richtlinie anpassen wollen. Teilnehmer aus der Spezialchemie, der Pharmabranche, der Nahrungsmittelindustrie, des Maschinenbaus und aus dem Telekomsektor waren ins Schloß Auel bei Köln gekommen (Foto). Die Veranstaltung wird einmal pro Jahr angeboten und hatte im Vorjahr ihre Premiere (siehe Bericht in den EBR-News 3/2009).

 


 

Fünftägiges Inhouse-Seminar bei Converteam

 

Der Europäische Betriebsrat der französischen Elektrotechnikgruppe Converteam ließ sich in der Woche vom 18. bis 22. Oktober 2010 in Berlin vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" schulen. Im Mittelpunkt standen Fragen der Globalisierung, der betriebswirtschaftlichen Bewertung sowie ein Abgleich der EBR-Vereinbarung mit der neuen EBR-Richtlinie. Das Unternehmen war 2005 vom Alstom-Konzern an einen britischen Finanzinvestor verkauft worden und hatte 2007 einen eigenen EBR gegründet (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).


 

Neuer Europa-Betriebsrat bei Warema jetzt startklar

 

Seit September 2009 ist das nordbayerische Metallunternehmen Warema eine Europäische Gesellschaft (SE). Nach der Urwahl des Aufsichtsrates und der erstmaligen Wahl des Europa-Betriebsrates im Juni 2010 (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010) führte das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" am 20. und 21. Oktober 2010 am Hauptsitz des Unternehmens in Marktheidenfeld eine Auftakt-Schulung durch (Foto). Im Mittelpunkt standen Rolle und Befugnisse des neuen Gremiums und die Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern im europaweiten Aufsichtsrat der SE.

  13. Aktuelle Seminartermine
 

 

Für die folgenden Seminare und Workshops sind derzeit Anmeldungen möglich:

 

Hamburger Fachtagung für Europäische Betriebsräte

Umsetzung der EBR-Richtlinie - aktueller Stand

24.01.2011 in Hamburg

Arbeitnehmervertretung im Vereinigten Königreich nach dem Regierungswechsel

25.01.2011 in Hamburg

(beide Termine können getrennt gebucht werden)

 

Sprachkurs Englisch für Betriebsratsmitglieder

19. – 25.06.2011 in Eastbourne (England)

 


 

Seminare des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb)

 

Seit 1998 bietet das ifb Seminare für Europäische Betriebsräte an, deren Inhalte vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mit erarbeitet wurden.

 

Grundseminar: Der Weg zum Europäischen Betriebsrat

11. – 15.04.2011 in Berlin

07. – 11.11.2011 in Rottach-Egern

 

Aufbauseminar: Praxiswissen – EBR Spezial

15. – 19.11.2010 in Hamburg

 


 

Workshop für SE-Betriebsräte

 

Im Jahr 2011 wird das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" erneut einen SE-Workshop anbieten. Da die Zahl der SE-Betriebsräte noch relativ klein ist, wird der Termin mit möglichen Teilnehmern zuvor telefonisch abgestimmt. Wer Interesse hat, füllt bitte den folgenden Fragebogen aus.


 

Inhouse-Veranstaltungen

 

Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Sandro Maier, Rudolf Reitter, Bernhard Stelzl

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 14.106 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 1.904 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 1.875 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

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