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24.
Oktober 2011
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1.
Erstes Gerichtsverfahren
zum neuen EBR-Gesetz
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Kölner Richter
verweigern einstweiligen Rechtsschutz
Bereits wenige Wochen nach seinem Inkrafttreten am
18. Juni 2011 (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2011) steht das neue deutsche EBR-Gesetz in
der gerichtlichen Nagelprobe. Das
Landesarbeitsgericht Köln lehnte am 8. September 2011
in zweiter Instanz eine einstweilige Verfügung ab und
verweigerte dem Europäischen Betriebsrat des
US-Automobilzulieferers Visteon seine gesetzlichen Beteiligungsrechte
im Rahmen einer geplanten Werksschließung in Spanien.
Einerseits stellte das Gericht fest, daß die Rechte
des EBR verletzt wurden. Andererseits sieht das Gericht keine
Möglichkeit, die Vorgaben der neuen
EBR-Richtlinie in der deutschen Rechtsordnung durchzusetzen.
Der Hintergrund des Rechtsstreits
Am
23. Juni 2011 gab die zentrale Leitung von
Visteon ihre Pläne zur Schließung eines
Standortes in Spanien bekannt. Der Europäische Betriebsrat
startete daraufhin das Unterrichtungsverfahren, indem er in einer
Sondersitzung am 12. Juli 2011 Sachverständige des
Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" mit einer
Prüfung der betriebswirtschaftlichen Daten beauftragte und
gerichtliche Schritte einleitete (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2011). Obwohl die Anhörung
einschließlich der Prüfung
möglicher Alternativen zur Standortschließung bisher
noch nicht begonnen hat, möchte die zentrale Leitung
vollendete Tatsachen schaffen. Um
seine Rechte zu wahren, blieb dem EBR keine andere
Wahl, als einseitige Maßnahmen der zentralen Leitung
gerichtlich stoppen zu lassen. Dies entspricht der Grundphilosophie der
neuen
EBR-Richtlinie und ist in Frankreich bereits unter der alten
Gesetzgebung erfolgreich praktiziert worden (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2008).
Ist
das deutsche EBR-Gesetz überhaupt richtlinienkonform?
Der Rechtsstreit
hat eine hohe Brisanz. Es geht um
die Frage, ob eine
EU-Richtlinie in Deutschland ins Leere laufen kann, während
genau die gleiche Richtlinie in Frankreich und Belgien nachhaltig
sichergestellt wird. Hat der
deutsche Gesetzgeber die
Vorgabe der Richtlinie nach "Sanktionen, die wirksam, abschreckend und
im
Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung angemessen sind",
etwa
überlesen? Ein Antrag der SPD im Gesetzgebungsverfahren war am
6. April 2011 von der konservativ-liberalen Mehrheit im Deutschen
Bundestag abgelehnt worden. Der
DGB-Bundesvorstand hatte daraufhin schon vor Bekanntwerden
des Visteon-Falles ausdrücklich dazu aufgerufen, die Frage
gerichtlich klären zu lassen.
Die zentrale Leitung von Visteon machte in der
EBR-Sitzung vom
28. bis 30. September 2011 in Berlin deutlich: die
Entscheidung zur Werksschließung war bereits gefallen, bevor
der EBR informiert wurde. Nach Meinung des Arbeitgebers solle das
gesetzlich vorgeschriebene Konsultationsverfahren in diesem
Fall ausnahmsweise einmal entfallen, womit das neue EBR-Gesetz gezielt
verletzt wird.
Die Meinung des EBR-Vorsitzenden: Thomas
Rösner
Der
EBR von Visteon hat in
seiner Plenarsitzung am 30. September 2011 in Berlin in Anwesenheit der
spanischen Delegierten beschlossen, den
Rechtsweg umfassend auszuschöpfen, notfalls auch bis zum
Europäischen
Gerichtshof in Luxemburg. Wir nehmen die neue EBR-Richtlinie sehr ernst.
Der aktuelle Rechtsstreit ist in zweifacher
Hinsicht einmalig:
1. Seit
Verabschiedung der EBR-Richtlinie 1994 gab es kein vergleichbares
Gerichtsverfahren in Deutschland, das mit einer Entscheidung endete.
Der einzige bekanntgewordene Fall des Chemieunternehmens Forbo endete
2004 vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen ohne Urteil
(siehe Hintergrundbericht).
2. Es ist die erste gerichtliche
Auseinandersetzung in ganz Europa seit Inkrafttreten der neuen
EBR-Gesetze. Sollte die Klage tatsächlich bis zum
Europäischen Gerichtshof gelangen, hätte dies
Auswirkungen für alle EU-Länder - auch für
solche, die noch weit zurückhaltender mit Beteiligungsrechten
von Betriebsräten umgehen wie z. B. das Vereinigte
Königreich. Indirekte Auswirkungen würden
sich auch für SE-Betriebsräte ergeben.
Rechtliche
Grauzone mit finanziellen Risiken für Arbeitgeber
Ein
Formfehler im Anhörungsverfahren kann teuer werden. Diese
Erfahrung
machte das finnische Unternehmen Fujitsu Siemens Computers, als es die
Abfindungen an entlassene Arbeitnehmer um 3 Mio. € aufstocken
mußte, weil das Anhörungsverfahren nicht korrekt
durchgeführt worden war. Im September 2009 hatte der
Europäische Gerichtshof den Fall zum
Anlaß genommen, den formalen Ablauf eines
Konsultationsverfahrens genauer zu definieren (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2009).
Die Meinung des Arbeitsrechtlers:
Prof. Däubler
Das
Urteil aus Köln ist angreifbar. Das Gericht hat nicht erkannt,
was
Unterrichtung und Anhörung nach neuem Recht wirklich
bedeuten. Nach Auffassung der meisten
Arbeitsgerichte darf
der Arbeitgeber bei Verhandlungen über den Interessenausgleich
keine vollendeten Tatsachen schaffen, sonst kann man ihm das
durch
einstweilige Verfügung verbieten lassen. Beim
Europäischen
Betriebsrat
muß dasselbe gelten - so wie in Frankreich und Belgien. Aber
in
Köln sind die Uhren noch nicht umgestellt.
Aktionstag
des Europäischen Betriebsrates
Am
14. Oktober 2011 führte der EBR einen koordinierten Aktionstag
zur
Unterstützung der von Schließung betroffenen
Belegschaft
durch. Neben Protesten an den vier übrigen Standorten
in
Spanien wurde europaweit in allen Visteon-Werken die offenen Fragen aus
der letzten EBR-Sitzung publik gemacht, auf die die zentrale Leitung
bisher noch keine Antwort gegeben hat.
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2.
Praxistipp: Ablauf eines korrekten Konsultationsverfahrens
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Die
"Blaupause" für die EBR-Richtlinie stammt aus
Frankreich
Viele
Betriebsratsmitglieder stehen angesichts der neuen Rechtslage vor der
Frage, wie sie den neuen Standards von Unterrichtung und
Anhörung
in ihrer praktischen Arbeit gerecht werden können. Am besten
gelingt dies oft in französisch geprägten
Europäischen
Betriebsräten. Warum?
Als
1994 die EBR-Richtlinie entstand, orientierte sich die
Europäische
Kommission an den bereits vorhandenen Praxisbeispielen. Damals gab es
in 49 Unternehmen grenzüberschreitende Foren mit
Arbeitnehmervertretern, ein großer Teil davon
französische
Unternehmen. Die Richtlinie ist deshalb stark vom
französischen
Geist geprägt. Das Wort "Mitbestimmung" sucht man vergeblich. Deutsche Arbeitsrechtler,
deutsche Betriebsräte und deutsche Manager tun sich etwas
schwer damit. Will
man nun den Ablauf eines korrekten Konsultationsverfahrens verstehen,
lohnt der Blick in die französische Betriebsverfassung.
Die
Regeln von Unterrichtung und Anhörung sind seit
vielen Jahren erprobt
Ein
französischer Arbeitgeber kann Maßnahmen erst
umsetzen, wenn
die Unterrichtung und Anhörung des Betriebsrates
korrekt
durchgeführt und abgeschlossen wurde. Das Verfahren
ist
abgeschlossen, wenn der Betriebsrat eine Stellungnahme beschlossen hat.
Da der Arbeitgeber seine Maßnahmen möglichst schnell
umsetzen will, hat er ein Interesse an einer schnellen
Beschlußfassung des Betriebsrates. Französische
Betriebsräte wissen dies und versuchen oft, das
Konsultationsverfahren hinauszuzögern. Dies kann erheblichen
finanziellen Druck auslösen und französische
Arbeitgeber zu
Zugeständnissen ermuntern. In der Praxis finden dann
Verhandlungen
sowohl über das Prozedere als auch über die Inhalte
von
Restrukturierungen statt. In Frankreich gibt es allerdings
hierüber auch viele gerichtliche Auseinandersetzungen.
Einseitige
Maßnahmen des Arbeitgebers werden von den
Gerichten
immer wieder gestoppt, Personal kann erst mit großer
Zeitverzögerung abgebaut werden (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2009).
Ein mangelhaft durchgeführtes Konsultationsverfahren hat in
Frankreich eine ähnliche Rechtswirkung wie ein Formfehler des
Arbeitgebers bei personellen Einzelmaßnahmen
(Kündigungen)
in Deutschland. Die Maßnahme ist dann unwirksam.
Ist
ein französischer Betriebsrat mit den juristischen Feinheiten
versiert, kann er am Ende ähnliche Resultate erzielen wie ein
deutscher Betriebsrat im Rahmen der Mitbestimmung, und zwar ohne das
Wort "Mitbestimmung" jemals in den Mund genommen zu haben. Hinzu kommt
das individuelle Streikrecht, das jeder Arbeitnehmer als Menschenrecht
genießt. Eine Friedenspflicht gibt es nicht.
Der
Europäische Betriebsrat ist keine "Kinoveranstaltung" mehr
Der
europäische Gesetzgeber hat erstmals das Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahren für den EBR in diesem
französischen
Geist definiert. Nun geht es darum, dies in die Praxis umzusetzen und
den EBR zu einem Verhandlungspartner der zentralen Leitung
weiterzuentwickeln. Beispiele dazu gibt es bereits (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2011).
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3. Personalabbau auf der
internationalen Agenda
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Nach
drei Jahren zieht Nokia weiter
Am
29. September 2011 kündigte der finnische
Elektronikkonzern
Nokia die Schließung seines rumänischen Werkes
für
Mobiltelefone zum Jahresende 2011 an. Die Produktion, die erst 2008 von
Bochum nach Jucu verlagert worden war (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2008), soll zukünftig in Asien
erfolgen. Entscheidend hierfür sind offenbar nicht die
Lohnkosten, denn jeder
rumänische Arbeitnehmer kostet weniger als 10.000 €
pro
Jahr, erwirtschaftet aber einen Umsatz von einer Million €.
Die
Verlagerung nach Rumänien hatte 2008 in Deutschland zu einem
heftigen Medienecho geführt. In der neuen Fabrik war
anfangs keine Arbeitnehmervertretung geduldet und
über die Anerkennung von Gewerkschaften wurden sogar
Gerichtsverfahren geführt (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2010). Der Konzern hat jetzt eine
Abfindung von drei Monatslöhnen angeboten, seit Anfang Oktober
2011 wird hierüber mit den beiden im Betrieb vertretenen
Gewerkschaften verhandelt.
Schließung
von belgischen
Stahlwerken in der Kritik
Am 12. Oktober 2011 gab ArcelorMittal bekannt,
zwei Stahlstandorte in der Nähe von Lüttich
zu schließen. Es sind die letzten in Betrieb befindlichen
Hochöfen von Wallonien, einer früher durch
Schwerindustrie geprägten Region. Der Europäische
Betriebsrat kam am 18. Oktober 2011 zu einer Sondersitzung zusammen.
Für die
Arbeitnehmervertreter ist diese einseitige Entscheidung kaum
nachzuvollziehen, da sich der indische Milliardär Lakshmi
Mittal bei der Übernahme von Arcelor im Jahr 2006 auf den
bestehenden sozialen Dialog verpflichtet hatte (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006). Noch im November 2009 hatte die
zentrale Leitung in einem europaweiten Rahmenabkommen ein umfassendes
Konsultationsmodell bei Umstrukturierungen akzeptiert (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2009).
Tendenziell wird
dem sozialen Dialog im weltgrößten Stahlkonzern eine
immer geringere Bedeutung beigemessen. Schon seit Frühjahr
2010 gibt es keine Arbeitnehmervertreter mehr im Verwaltungsrat des
Konzerns, der seinen offiziellen Sitz in Luxemburg hat, aber faktisch
von London aus geleitet wird. Den Vorsitz im Europäischen
Betriebsrat hat seit Juli 2007 der indische Milliardär Mittal
nach französischem Vorbild persönlich inne (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007).
Britische
Waggonbauer tragen Protest
ins Unterhaus
Am 12. Oktober 2011 fand in der Lobby
des britischen Unterhauses eine Gewerkschaftsaktion statt,
um den Produktionsstandort Derby von Bombardier zu
retten. In dem Werk des kanadischen Konzerns in Mittelengland sollen
1.400 Arbeitsplätze abgebaut werden, weil
ein Milliardenauftrag zum Bau neuer Züge von der britischen
Regierung an
Siemens vergeben wurde. Die Proteste konnten die
Entscheidung bisher zwar nicht in Frage stellen, aber die
Regierung versprach, bei der Suche nach Ersatzaufträgen
behilflich zu sein. Am 2. September 2011 hatte in Berlin bereits eine
Sondersitzung des Europäischen Betriebsrates stattgefunden,
auch
dort wurde gegen die Auftragsvergabe protestiert.
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Frankreich verabschiedet neues
EBR-Gesetz
Als
eines der letzten von 30
Ländern im Europäischen Wirtschaftsraum (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2011) verabschiedete der Ministerrat am
19. Oktober 2011 in Paris das neue Gesetz über den
Europäischen
Betriebsrat. Die Nationalversammlung hatte die Regierung im Januar 2011
ermächtigt, Änderungen am bestehenden EBR-Gesetz
mittels einer Verordnung vorzunehmen. Trotz dieses einfacheren
Verfahrens verwundert der Rückstand, denn die
französische Regierung war im Dezember 2008 treibende Kraft
auf EU-Ebene für eine zügige Verabschiedung der neuen
Richtlinie (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2008).
Die
Umsetzung ins
französische Arbeitsgesetzbuch folgt
wörtlich den Vorgaben der EU, mit einer einzigen Ausnahme: es
gibt eine Regelung über die Anhörung des EBR bei
feindlichen Übernahmen, die in anderen Ländern nicht
existiert (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2011). Das Besondere am
französischen EBR-Gesetz ist jedoch nicht die Wortwahl,
sondern die praktische Anwendung. In keinem anderen EU-Land
greifen Arbeitsgerichte bei der Verletzung von Rechten des
Betriebsrates so konsequent durch wie in Frankreich, dem Mutterland des
Konsultationsmodells. Folgende Texte sind nur in
französischer Sprache verfügbar:
Betriebsrätetagung
in Brüssel diskutiert belgisches EBR-Recht
Etwa
25 Arbeitnehmervertreter trafen sich am 29.
und 30. September 2011 im internationalen Gewerkschaftshaus in
Brüssel. Aus Deutschland nahmen Betriebsratsmitglieder teil,
deren EBR nach belgischem Recht
arbeitet, während die belgischen Teilnehmer teilweise
auch aus
Unternehmen mit EBR nach deutschem Recht kamen. Am ersten Tag stand
daher ein
Austausch über die Merkmale der beiden Systeme
der Betriebsverfassung im Mittelpunkt.
Harte
Sanktionen bei Verletzung
der EBR-Rechte
Auf
der Tagung berichteten Marie-Noël
Dinant aus dem belgischen Arbeitsministerium und der belgische
Arbeitsrechtler Prof. Dr. Filip Dorssemont (Foto)
über die Details der Umsetzung, die über einen
allgemeinverbindlichen Tarifvertrag erfolgte. So steht
Europäischen Betriebsräten nach belgischem Recht die
Möglichkeit offen, durch einstweilige Verfügung
drastische Zwangsgelder gegen die zentrale Leitung verhängen
zu lassen, wenn das Konsultationsverfahren nicht korrekt eingehalten
wurde. Das belgische Arbeitsrecht steht damit in einer Linie mit den
weitreichenden Regelungen in Frankreich.
Englische
Übersetzungen der EBR-Gesetze verfügbar
Die
Europäische Kommission hat die Texte der EBR-Gesetze, die
bisher
vorliegen, in die englische Sprache übersetzen lassen. Sie
stehen
zum Download zur Verfügung. Weiterhin hat sie am 30. August
2011
eine Bestandsaufnahme veröffentlicht, aus der die Umsetzung
der
EBR-Richtlinie in den einzelnen Ländern hervorgeht. Danach
haben
folgende Länder ihre EBR-Gesetze bisher noch nicht
aktualisiert:
Griechenland,
Luxemburg, Niederlande, Rumänien
und
Island. In Italien gibt es lediglich ein Abkommen der Tarifparteien,
aber noch kein neues Gesetz.
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5. Update
von EBR-Vereinbarungen
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Deutscher Maschinenbauer
übertrifft neue EBR-Standards
Am
23. August 2011 wurde in Düsseldorf eine neue EBR-Vereinbarung
für GEA unterzeichnet. Der Maschinenbaukonzern hatte seinen
Europäischen Betriebsrat erst 1999 gegründet und
fällt
damit automatisch unter die neue Rechtslage. Ohne die
juristischen
Einschränkungen einer "freiwilligen" Alt-Vereinbarung gelang
es in
den Verhandlungen, die Standards des neuen deutschen EBR-Gesetzes sogar
noch zu übertreffen.
Im
EBR sind 35 Delegierte aus 23 Ländern vertreten, darunter die
Schweiz und Kroatien. Wenn Mandate unbesetzt bleiben, kann das
Präsidium des EBR die Initiative zur Durchführung von
Wahlen
in einzelnen Ländern ergreifen. Es wird auf sieben Mitglieder
erweitert. Zusätzlich zur
jährlichen Plenarsitzung finden
eigene Segmenttreffen für die Produktbereiche statt.
Die
Definition von Unterrichtung und Anhörung wurde
stärker
präzisiert als im EBR-Gesetz. So sind Informationen
"schnellstmöglich und rechtzeitig" zu liefern, ohne eigene
Nachforschungen durch den EBR und bereits wenn das Management lediglich
über eventuelle Maßnahmen nachdenkt. Auch die
länderübergreifende Zuständigkeit wurde
deutlicher
formuliert als im Gesetz, darunter fallen unter Umständen
sogar
Ereignisse außerhalb Europas. Während eines
laufenden
Anhörungsverfahrens dürfen die EBR-Mitglieder sich
jederzeit
mit lokalen Betriebsräten vor Ort treffen und austauschen.
Größter
britischer Pharmakonzern setzt Zeichen
Am 7. September 2011 wurde
für GlaxoSmithKline in London eine neue
EBR-Vereinbarung unterzeichnet, nachdem die Diskussion bereits 2009
begonnen hatte (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2009). Zwar
behält sie die Struktur des "joint body" aus
Arbeitgeber- und
Arbeitnehmervertretern bei, aber im Detail kommt es zu wesentlichen
Verbesserungen. Für britische
Verhältnisse kann sie
durchaus als Vorbild dienen. Der EBR war 2001 nach einer Fusion
gebildet worden.
Den
Vorsitz hat weiterhin der Arbeitgeber inne, auch der Sekretär
wird
vom Arbeitgeber benannt, in Absprache mit der Arbeitnehmerseite. Die
Anzahl der Plenarsitzungen für die 33 EBR-Mitglieder aus 19
Ländern bleibt unverändert bei einer pro Jahr,
erhöht
wird allerdings die Sitzungshäufigkeit des
Lenkungsausschusses.
Ihm gehören künftig sechs Arbeitnehmervertreter aus
sechs
Ländern an, die sich siebenmal pro Jahr treffen, davon
fünfmal
mit
der zentralen Leitung. Außerordentliche Sitzungen sind hier
nicht
mitgezählt.
Die
Definition von Unterrichtung und Anhörung entspricht der neuen
Rechtslage, allerdings wurde die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme
auf zehn Tage begrenzt. Das Prozedere findet vor der
endgültigen
Entscheidung der zentralen Leitung über die Umsetzung einer
Maßnahme statt. Der Lenkungsausschuß wird bereits
informiert,
wenn nur ein einziges Land betroffen ist. Die Vereinbarung sieht
Freistellungszeit für alle EBR-Mitglieder vor, um die
Arbeitnehmer des eigenen Landes zu informieren und deren Meinung
einzuholen. Besonders wichtig ist dies für Länder, in
denen
es keine Betriebsräte gibt.
Österreichischer
Baustoffhersteller aktualisiert Alt-Vereinbarung
Am
20. September 2011 wurde in Wien eine neue EBR-Vereinbarung
für Wienerberger unterzeichnet. Der Weltmarktführer
in der
Ziegelherstellung verfügt bereits seit 1996 über
einen EBR
auf "freiwilliger" Basis und hat dessen Grundlage jetzt
aktualisiert. Seit dem Inkrafttreten des revidierten
österreichischen EBR-Gesetzes konnte damit die erste
Nachverhandlung in der Alpenrepublik erfolgreich abgeschlossen werden.
Zukünftig
hat jedes EBR-Mitglied einen individuellen Schulungsanspruch
von
fünf Tagen pro Jahr, insbesondere sind auch Sprachkurse
vorgesehen. Der Lenkungsausschuß wird auf fünf
Mitglieder
aufgestockt, die aus mindestens drei Ländern kommen. Er
tagt halbjährlich, was noch nicht dem Standard der
neuen
EBR-Richtlinie entspricht, hat aber ein Zutrittsrecht zu allen
Betrieben. Das Plenum tagt einmal jährlich. Ein positives
Merkmal
sind Workshops der EBR-Mitglieder mit den regionalen
Geschäftsleitungen in einzelnen europäischen
Länderregionen.
Die
Anhörung (nicht jedoch die Unterrichtung) wurde im Sinne der
neuen
Gesetzgebung formuliert und ein eigener Anspruch auf
Sachverständige festgeschrieben, zusätzlich zur
gewerkschaftlichen Betreuung. Ein besonders wichtiges
Highlight: bei einer Kündigung der EBR-Vereinbarung
wird es
keine betriebsratslose Zeit geben. Dies droht
normalerweise bei
Alt-Vereinbarungen, die erstmals vor dem 22. September 1996
unterzeichnet wurden.
Die
Texte von EBR-Vereinbarungen stehen auf einer Sonderseite
zum Download zur Verfügung.
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6.
Betriebsräte erarbeiten transnationale Lösungen
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Arbeitsschutz
als EBR-Thema
Die
französische
Baustoffgruppe Lafarge stärkt gemeinsam mit ihrem
Europäischen Betriebsrat den Stellenwert des betrieblichen
Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Am 1. Juni 2011 wurde in Paris
hierüber eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die
nicht
nur grundlegende Prinzipien benennt, sondern auch Aufgaben auf den EBR
delegiert.
In
jeder Sitzung des EBR-Präsidiums wird die zentrale
Leitung zukünftig Daten über
Arbeitsunfälle aus
allen Ländern vorlegen. Die Arbeitsgruppe Gesundheit des EBR
trifft sich zwei- bis dreimal pro Jahr, um aktuelle Gesundheitsthemen
zu diskutieren. Jeder Arbeitnehmer in Europa kann sich mit Beschwerden
an den EBR wenden, wenn in seinem Land zuvor keine Abhilfe geleistet
wurde. Im Juni 2010 war eine vergleichbare Charta in der belgischen
Baustoffgruppe Etex unterzeichnet worden (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2010).
Französische
Versicherung regelt langfristige Personalplanung
Nachdem
es vergleichbare Abkommen in der Metallindustrie bereits gibt, wurde am
14. September 2011 in Paris erstmals auch in der
Versicherungswirtschaft eine europaweite
Rahmenvereinbarung zur vorausschauenden Personalplanung geschlossen.
Schon seit 2005 gibt es in der Axa-Gruppe neun Prinzipien des sozialen
Dialogs bei Umstrukturierungen, die auch für
Landesgesellschaften
gegenüber den nationalen
Betriebsräten gelten und 2009 Teil der EBR-Vereinbarung wurden
(siehe Bericht
in den
EBR-News 2/2009).
Auf
europäischer Ebene soll eine Beobachtungsstelle für
berufliche Qualifikationen etabliert werden, so das neue
Rahmenabkommen. Diese Stelle wird Berufe identifizieren, die sich im
Aufbau oder im Abbau befinden oder die neu entstehen. Daraus
sollen konkrete Maßnahmen entwickelt werden, um die
Beschäftigungsfähigkeit der Axa-Arbeitnehmer zu
verbessern.
Entlassungen und Sozialpläne sind nur als letztes
Mittel
gedacht,
wenn alle anderen Maßnahmen aus dem Abkommen
erschöpft sind.
Danone beugt
Gesundheitsbelastungen vor
Für den französischen
Nahrungsmittelkonzern Danone wurde am 29. September 2011 in Paris eine
weltweit gültige
Vereinbarung über Gesundheit, Sicherheit, Arbeitsbedingungen
und Stress unterzeichnet. Sie benennt die Gewerkschaften als Partner
des sozialen Dialogs und gewährt dem einzelnen Arbeitnehmer
das
Recht, bei Gesundheitsrisiken seinen Arbeitsplatz zu verlassen. Auch
eine regelmäßige medizinische
Überwachung ist vorgesehen. Niemand soll wegen
Gesundheitsproblemen
diskriminiert werden. Im Juni 2007 hatte Danone bereits ein
internationales Antidiskriminierungsabkommen geschlossen (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2007) und der EBR tagt seit Oktober 2009
regelmäßig mit den Arbeitnehmervertretern aus
anderen Teilen der Welt (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2009).
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7.
Italien: Reform des Tarifsystems
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Mehr
Rechtssicherheit auf betrieblicher Ebene
Während
die Regierung noch mit den Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise und
mit
ihren eigenen Skandalen kämpft, haben die italienischen
Tarifparteien einen konstruktiven Schritt zu mehr Kooperation und
Rechtssicherheit auf Betriebsebene getan. In Rom wurde am 21. September
2011 ein "interkonföderales Abkommen" zwischen den drei
großen Gewerkschaftsbünden CGIL, CISL und UIL und
dem
Unternehmensverband Confindustria unterzeichnet, das ein neues Kapitel
in den italienischen Arbeitsbeziehungen aufschlägt.
Solche
Abkommen der Spitzenverbände haben in Italien eine
große praktische Bedeutung, ähnlich wie
in Deutschland ein Tarifvertrags-
oder Betriebsverfassungsgesetz. Die bereits am 28.
Juni 2011 in einem Entwurf festgelegten Punkte sehen folgende
Neuregelungen vor:
Das Abkommen
definiert klare Regeln für die Tariffähigkeit
("Repräsentativität") einer Gewerkschaft.
Repräsentativ
ist eine Gewerkschaft, wenn sie mehr als 5% der Arbeitnehmer
einer
bestimmten Branche in ganz Italien organisiert. Die Messung
der
Repräsentativität wird in einem zweistufigen
Verfahren von
öffentlichen Institutionen ermittelt und durch eine amtliche
Bestätigung dokumentiert. Nur repräsentative
Gewerkschaften
dürfen Kandidaten zur betrieblichen
Arbeitnehmervertretung
RSU aufstellen (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006). Da
es weder Betriebsrat noch Mitbestimmung gibt, unterliegen alle
innerbetrieblichen Fragen der allgemeinen Tarifautonomie und werden von
der RSU mit dem Arbeitgeber verhandelt. Nicht-repräsentative
Gewerkschaften sind automatisch von der
betrieblichen Tarifpolitik ausgeschlossen.
Betriebsvereinbarungen
im deutschen Sinne gibt es nicht.
Das
Abkommen öffnet Flächentarifverträge
für Abweichungen.
In
Krisensituationen kann die RSU innerbetriebliche
Sonderregelungen mit dem Arbeitgeber treffen und von
Branchentarifverträgen abweichen. Solche
Abweichungen bedürfen jedoch der
Zustimmung übergeordneter Gewerkschaftsinstanzen.
Das Abkommen
regelt die Rechtsverbindlichkeit der Haustarifverträge.
Von
der RSU abgeschlossene Haustarifverträge sind
zukünftig auch
für Minderheitsgewerkschaften rechtlich bindend, die sich
gegen
den Tarifvertrag ausgesprochen haben. Sie können das
Inkrafttreten
nur verhindern, wenn sie innerhalb von zehn Tagen eine Urabstimmung
beantragen und mehr als die Hälfte der Belegschaft den
Tarifvertrag ablehnt. Von der RSU geschlossene Tarifverträge
gelten wie eine deutsche Betriebsvereinbarung für alle
Arbeitnehmer des Betriebes.
Eine
Friedenspflicht ist in der Praxis nicht durchsetzbar.
Sofern
die Vertragsparteien sich freiwillig einer Friedenspflicht unterwerfen,
gilt diese nur für die Verbände. Der einzelne
Arbeitnehmer
behält weiterhin sein persönliches Recht auf Streik,
was
für die Länder des lateinisch-mediterranen
Kulturkreises
typisch ist.
Ähnliche
Entwicklung wie in Frankreich
Die
neuen Regeln in Italien weisen in ihren Grundzügen in eine
ähnliche Richtung wie das neue französische
Tarifvertragsgesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft trat und sich an
Vorgaben aus Spanien orientiert (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2008).
Verwunderlich ist, daß
eine vergleichbare Eindämmung ungeregelter Tarifkonkurrenz in
Deutschland bisher noch nicht stattgefunden hat.
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8. Aktuelle Entwicklungen in Osteuropa
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Ungarische
Regierung plant Verstoß gegen Europäische
Sozialcharta
Am
1. Oktober 2011 protestierten in Budapest 50.000 Menschen
(Foto) gegen die Einschränkung von Gewerkschaftsrechten und
das Fehlen eines Sozialen Dialogs. Die
nationalkonservative Regierung plant Änderungen am
Arbeitsgesetzbuch, die mit der Europäischen Sozialcharta nicht
in Einklang
stehen. Dazu gehören Vorschläge zur
Einschränkung der Tariffähigkeit von Gewerkschaften
sowie zur Streichung des Kündigungsschutzes für
Arbeitnehmervertreter
und Schwangere. Die Regierung hat im Parlament eine
Zweidrittelmehrheit. Damit würde sich erstmals seit den
Thatcher-Jahren ein EU-Land gezielt
gegen Sozialstandards aussprechen. Seit Januar 2011
gilt bereits
eine empfindliche Einschränkung des Streikrechts.
Der
Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat die
Europäische Kommission in Brüssel inzwischen gewarnt,
diese
Rechtsverstöße zu tolerieren. Problematisch ist aber
auch die starke Zersplitterung der Gewerkschaftslandschaft: in einem
Land mit 10 Mio.
Einwohnern gibt es sechs konkurrierende Dachverbände. Ihre
Solidarität drückten Arbeitnehmervertreter von
Volkswagen bei einem Treffen am 24. September 2011 in Raab aus.
Angriffe auf Gewerkschaftsrechte
auch in der Slowakei
Seit dem 1. September
2011 gilt
in der Slowakei ein neues Arbeitsgesetzbuch, das die
Anerkennung der Gewerkschaften nach
britischem Vorbild erheblich erschwert. In Zukunft
müssen sie den Nachweis erbringen, daß ihnen
mindestens 30% der Arbeitnehmer eines Betriebes als Mitglied
angehören, um tariffähig zu sein. Der Slowakische
Gewerkschaftsbund läßt die neuen Regeln derzeit von
der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf
überprüfen.
Die
Slowakei ist seit 2009
Mitglied der Euro-Zone und als "Werkbank des Westens"
überwiegend durch Fahrzeugbau, Metallverarbeitung,
Maschinenbau und Elektrotechnik geprägt. Bisher hatte das Land
immer noch ein relativ arbeitnehmerfreundliches, wenn auch
kompliziertes Arbeitsrecht.
Restriktives
Streikrecht in Litauen in der Kritik
Am 5. August 2011 untersagte
das Arbeitsgericht Memel einen lange geplanten Arbeitskampf
bei Švyturys-Utenos Alus. In der zum dänischen
Carlsberg-Konzern
gehörenden größten Brauerei des Landes
hatte zuvor eine Urabstimmung
stattgefunden. Seit 20. Juni 2011 wurde der Streik von der
Geschäftsleitung immer wieder mit einstweiligen
Verfügungen hinausgezögert. Die drei baltischen Staaten
verfügen
über ein restriktives Streikrecht, das hohe formale
Hürden wie in Großbritannien vorsieht. Litauen verzeichnet derzeit das
höchste Wirtschaftswachstum aller EU-Länder. Folgende Texte sind nur
in englischer Sprache verfügbar:
Weitere
Informationen zu Mittel- und Osteuropa
In
den folgenden
Veröffentlichungen finden sich vertiefende
Informationen zu
einzelnen Ländern:
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9. Der Blick
über
Europa hinaus
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Besuche in Rußland und
China
Am
19. und 20. Juli 2011
besuchte der Arbeitssicherheitsausschuß von Rhodia
das Werk
Serpuchow bei Moskau, um die Einhaltung von Mindeststandards zu
überprüfen. Er wurde 2010 auf Basis des
internationalen Rahmenabkommens errichtet, das der französische
Chemiekonzern 2005
mit
den Gewerkschaften abgeschlossen und zuletzt am 17. Februar 2011
überarbeitet hatte.
Vom 19. bis
21. September 2011 besuchte
dann eine
Gewerkschaftsdelegation die Betriebsstätten von Rhodia in
China, um sich über den sozialen Dialog zu
informieren. Im
Werk Schanghai wurden erstmals 35 Arbeitnehmervertreter
gewählt, um
einen Haustarifvertrag auszuhandeln. Folgende Texte sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
Weltweites Gewerkschaftsforum
für
Manpower gegründet
Der
Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften UNI lancierte am 5.
September 2011 an seinem Sitz im schweizerischen Nyon eine
weltweite
Gewerkschaftsallianz für Manpower (Foto). Der
US-Personaldienstleister
ist mit 4.000 Niederlassungen in 82 Ländern vertreten und
beschäftigt
weltweit etwa drei Millionen Arbeitnehmer. Solche weltweiten
Gewerkschaftsallianzen sind oft der erste Schritt zur Gründung
eines
Weltbetriebsrates.
Belgische
Materialtechnologiegruppe überarbeitet Abkommen
Seit
2007 gibt es bei Umicore ein internationales Rahmenabkommen, an dessen
Überwachung sich auch der Europäische
Betriebsrat beteiligte, so
beispielsweise im Januar 2011 bei einem Besuch in Südafrika
(siehe Bericht
in den EBR-News 1/2011).
Nach Auswertung der praktischen Erfahrungen wurde das Abkommen
überarbeitet. Die Unterzeichnung fand am 6. September
2011 in
Brüssel statt. Folgende Texte sind nur in englischer
Sprache verfügbar:
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10.
Interessante Webseiten
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Gewerkschaftsnetzwerk in
skandinavischer Bank
Die
Arbeitnehmervertreter des schwedischen
Finanzkonzerns Nordea aus den vier skandinavischen Ländern
und Polen präsentieren sich auf einer eigenen
englischsprachigen Internetseite. Die fünf Länder haben einen
internationalen Gewerkschaftsrat gebildet, den Nordea Union Board (NUB). Weiterhin verfügt
Nordea seit 2006 auch über
einen Europäischen Betriebsrat, dem
zusätzlich noch die drei baltischen Staaten, Deutschland,
Luxemburg und das Vereinigte Königreich
angehören.
Ergebnisse von Tarifverhandlungen
in einzelnen Ländern
Mehrere europäische
Branchengewerkschaften dokumentieren auf der Webseite des
Eucoban-Netzwerkes aktuelle Entwicklungen der Tarifpolitik in
den einzelnen Mitgliedsländern der EU. Auch Berichte
über Arbeitskämpfe, nationale Gesetze,
EU-Initiativen und Positionspapiere zur Wirtschaftskrise sind dort zu
finden. Die Webseite ist nur in englischer Sprache verfügbar.
Finanzindustrie
soll der Gesellschaft dienen
Der
gemeinnützige Verein Finance Watch wurde am 30. Juni 2011 in
Brüssel auf Initiative von mehreren Abgeordneten des
Europäischen Parlaments gegründet. Ihm
gehört
neben Verbraucherschutzverbänden und Branchengewerkschaften
auch der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB)
an. Der Verein will ein Gegengewicht zur Lobby der Finanzindustrie
aufbauen.
Datenbank zu transnationalen
Betriebsvereinbarungen
Die
Europäische Kommission hat auf Ihrer Internetseite eine
Datenbank eingerichtet, auf der die
Texte von Betriebsvereinbarungen abrufbar sind, die auf
Unternehmensebene zwischen Europäischen Betriebsräten
bzw. Gewerkschaften und der zentralen Leitung abgeschlossen wurden. Es
handelt sich dabei um Abkommen, die mehr als ein Land betreffen und
inhaltliche Fragen regeln: soziale Mindeststandards,
Chancengleichheit, Arbeitsschutz oder die Folgen von Umstrukturierungen.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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Die
EBR-Landschaft kurz vor Umsetzung der neuen Gesetze
Für
den Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbundes
(EGB) im Mai 2011 in Athen legte das Europäische
Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Brüssel diese
Vorabveröffentlichung vor. Die Studie analysiert auf 21
Seiten Arbeitsweise und Zusammensetzung
Europäischer Betriebsräte. Grundlage der Auswertung
sind die statistischen Daten aus der EBR-Datenbank des Instituts. Damit
können die Ziele der
neuen Richtlinie
mit der bisher erreichten Praxis verglichen werden. Die Studie ist
Teil einer umfassenderen Analyse, die in Kürze als Buch
erscheinen soll. Sie ist nur in englischer Sprache
verfügbar.
Interkulturelle
Zusammenarbeit untersucht
An
der Universität Erlangen-Nürnberg wurde in den
vergangenen Jahren
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von
Arbeitnehmervertretern in den Sitzungen Europäischer
Betriebsräte wissenschaftlich untersucht (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007). Im Mittelpunkt stand dabei die Frage,
welche Rahmenbedingungen eine Kooperation erfolgreich werden
lassen. Am 30. August 2011
ist
nun dieses Buch erschienen, das die empirischen Befunde aus drei
Fallstudien in der Automobil- und in der
Automobilzulieferindustrie präsentiert. Die Forscher
analysieren darin vor allem die interkulturelle
Zusammenarbeit von Arbeitnehmervertretern aus Deutschland
mit ihren Kollegen in den Ländern Mittel- und Osteuropas und
zeigen, wie eine gemeinsame Strategie entwickelt werden kann.
Social
Media und dessen Auswirkungen auf Kampagnen
Am
6. September 2011
legte die staatliche britische Schlichtungsstelle ACAS
einen Leitfaden zur Nutzung von sozialen Medien vor.
Praktische
Beispiele aus den letzten Monaten haben im Vereinigten
Königreich
gezeigt, wie sich der Verlauf von sozialen Konflikten
und Arbeitskämpfen durch internetbasierte Kommunikationskanäle dramatisch
verändert hat. Soziale Medien und ihre Auswirkungen auf
Arbeitgeber, Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertreter werden
in dem Leitfaden beleuchtet, ebenso die juristischen
Rahmenbedingungen. Folgende Dokumente sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
Ratgeber
für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer
Am
13. September 2011 erschien die Neuauflage eines Leitfadens, der
Hilfestellung
für Arbeitnehmer bietet, die vorübergehend oder
dauerhaft in
einem anderen EU-Mitgliedsland tätig sind. Welches
Arbeitsrecht ist im konkreten Fall
anzuwenden? Wie wird mit Rentenansprüchen verfahren? Welche
Regelungen gelten für Sozialversicherung
und Aufenthaltsrecht? Wo sind welche Steuern zu zahlen? All
diese Fragen
werden in eigenen Kapiteln behandelt. Der Leitfaden ist in sieben
Sprachen kostenlos beim Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB)
in Brüssel verfügbar.
Weitere Fachliteratur haben wir
auf einer Literaturseite
zusammengestellt.
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12. Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Weitere Beispiele aus
unserer Arbeit
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EBR aus der Medizintechnik übt
Konsultationsverfahren
Vom
19. bis 21. September 2011 konstituierte sich in Rom der EBR des
US-Unternehmens Stryker für eine neue Amtszeit. Da fast alle
Delegierten aus zehn
Ländern
zum ersten Mal in den EBR gewählt wurde, führten Dr.
Werner
Altmeyer und
Bernhard Stelzl vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" eine zweitägige
Trainingseinheit durch.
Die EBR-Mitglieder konnten sich in einem Planspiel
mit den
praktischen Herausforderungen einer Restrukturierung und eines
Konsultationsverfahrens auf der Grundlage der neuen EBR-Richtlinie
vertraut machen.
Seminar zur
Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen
Vom
10. bis 12. Oktober 2011 kamen Arbeitnehmervertreter aus Deutschland
und
Österreich auf die Wartburg in Eisenach, um sich über
die Inhalte ihrer EBR-Vereinbarungen auszutauschen. Dabei
erläuterte Prof.
Dr. Wolfgang Däubler die wichtigsten Aspekte der neuen
Rechtslage. Neun
Unternehmen aus den Branchen IT- und
Telekommunikation, Gebäudedienstleistungen, Handel,
Augenoptik, Metall und chemische Industrie waren im Seminar
vertreten.
Pharmabetriebsräte
diskutieren neue Rechtslage
Vom
17. bis 19.
Oktober 2011 kamen 48 Betriebsratsmitglieder aus 25
Unternehmen der Pharmaindustrie nach Hamburg. Auf der Tagung stellte
Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" die
Systeme der Betriebsverfassung in der EU vor und erläuterte
die
Merkmale
der neuen EBR-Richtlinie. In der Pharmaindustrie - so
die Meinung
vieler Teilnehmer - gibt es einen hohen Nachholbedarf, um die
praktische Arbeit mit den neuen Standards in Einklang zu
bringen.
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13.
Aktuelle Seminartermine
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Das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" führt seit
Januar 2009 für die Mitglieder von Europäischen
Betriebräten, SE-Betriebsräten und Besonderen
Verhandlungsgremien Tagungen und Seminare durch. Bisher haben daran 269
Arbeitnehmervertreter aus 130 Unternehmen teilgenommen (das entspricht
etwa 13% aller Unternehmen in Europa, die einen EBR gebildet haben).
Die Mehrzahl der Teilnehmer kamen aus Deutschland, Frankreich und
Belgien, aber
auch acht weitere Länder waren vertreten. Hier sind die
aktuellen Termine:
Deutsch-britische
Betriebsrätetagung in London
Am 27. und 28. Oktober 2011 findet eine
deutsch-britische Tagung nach § 37 Abs. 6
Betriebsverfassungsgesetz in London statt. Die Veranstaltung wird
simultan gedolmetscht. Sie richtet sich an alle Mitglieder
Europäischer Betriebsräte, die britischem Recht
unterliegen, sowie an Arbeitnehmervertreter, die sich mit dem
britischen System näher vertraut machen wollen.
EBR-Seminar in Südtirol
Am
3. November 2011 findet im Bildungshaus Kloster Neustift bei Brixen ein
Seminar für Mitglieder Europäischer
Betriebsräte aus
Österreich und Südtirol statt. Die Veranstaltung ist
Teil des
Projekts EWC Networking (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2010).
Sprachkurs
Englisch
für Betriebsratsmitglieder
13.
– 18.11.2011 in
Esher Place (bei London)
Hamburger Fachtagung
für Europäische und SE-Betriebsräte
Wie
jedes Jahr findet im Januar
wieder eine zweitägige Fachtagung in Hamburg statt. Die Themen:
Montag,
23. Januar 2012:
Neue
Maßstäbe für Unterrichtung,
Anhörung und Mitsprache
Dienstag,
24. Januar 2012:
Arbeitnehmervertretung
in Mittel- und Osteuropa
Die beiden Tage
können getrennt oder zusammen gebucht werden.
Gedolmetscht wird die Tagung
in drei Sprachen (Deutsch, Englisch und Französisch).
EBR-Seminar zur Gestaltung von
Anhörungsverfahren
Vom 10. bis 13. April 2012
findet auf Schloß Montabaur (Foto) ein EBR-Seminar statt, das
die
neue Rechtslage zur Unterrichtung und Anhörung unter dem
Aspekt von Restrukturierungen beleuchtet. Wie soll ein
Europäischer Betriebsrat das Anhörungsverfahren
konkret gestalten und rechtssicher eine
Stellungnahme ausarbeiten? Dieses Seminar richtet sich auch an
SE-Betriebsräte.
EBR-Schnuppertage
Parallel
dazu findet erneut ein Grundlagenseminar statt. Es richtet sich
an neugewählte Mitglieder in Europäischen
Betriebsräten und an Betriebsratsmitglieder, die sich
über die Schritte zur erstmaligen Gründung eines EBR
informieren wollen.
Seminare des Instituts zur
Fortbildung von
Betriebsräten (ifb)
Seit
1998 bietet das ifb
Seminare für Europäische Betriebsräte an,
deren Inhalte vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
mit erarbeitet wurden.
Grundseminar: Der
Europäische Betriebsrat
von A - Z
07.
– 11.11.2011 in Rottach-Egern
21.
–
25.05.2012 in
Hamburg
Inhouse-Veranstaltungen
Eine
Übersicht über mögliche Themen für
Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:
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Die
EBR-News werden herausgegeben von:
Trainings-
und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR
Mitarbeiter
dieser Ausgabe:
Werner Altmeyer, Sandro Maier,
Rudolf Reitter, Bernhard Stelzl
Verteiler
der deutschsprachigen
Ausgabe: 16.258 Empfänger
Verteiler
der
englischsprachigen Ausgabe: 2.327 Empfänger
Verteiler
der
französischsprachigen Ausgabe: 2.427 Empfänger
Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de
Wir freuen uns über
Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem
EBR.
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