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21.
Dezember 2006
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1.
Länderübergreifende Betriebspolitik in der
Metallindustrie
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Am 22. und 23. November 2006
kamen in Brüssel knapp 200 EBR-Mitglieder und
gewerkschaftliche EBR-Betreuer aus ganz Europa zur ersten
Konferenz über Betriebspolitik zusammen, die der
Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) veranstaltete. Unter
dem Motto "Einbeziehung der Arbeitnehmer in multinationalen
Unternehmen: eine Herausforderung für die Gewerkschaften des
metallverarbeitenden Sektors" bot die Konferenz ein Forum zur
Diskussion von gewerkschaftlichen Antworten auf die Strategien
multinationaler Konzerne.
Gewerkschaftliche
Betriebspolitik ohne Mitbestimmungsrechte?
Als
1994 die EU-Richtlinie
über den
Europäischen Betriebsrat verabschiedet wurde, war einer der
wichtigsten Kritikpunkte von Arbeitnehmerseite: es fehlt das Recht auf
Mitbestimmung. Ein Gremium mit Anhörungs- und Beratungsrechten
galt insbesondere deutschen Betriebsräten als "zahnloser
Tiger". Viele sprachen damals von einem "Europäischen
Wirtschaftsausschuß" und nicht von einem
Europäischen Betriebsrat. "Sollen Europäische
Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht erhalten?" - diese Frage
wurde zum Jahreswechsel 2004/2005 angesichts der aktuellen
Entwicklungen bei General Motors wieder zu einem Thema (siehe Schwerpunkt in
den EBR-News 1/2005).
Inzwischen
zeichnet sich eine Entwicklung ab, die diese Forderung als
überholt erscheinen läßt. Der
Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) traf -
nicht zuletzt nach den Erfahrungen bei General Motors - im Juni 2005
eine Grundsatzentscheidung, wonach bei wichtigen
Restrukturierungen und Fusionen die Arbeit des Europäischen
Betriebsrates durch eine gewerkschaftliche Arbeitsgruppe
unterstützt werden soll (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2005). Kommt es dann zu Verhandlungen mit der
zentralen Leitung, werden diese nicht vom EBR, sondern von diesem
Gewerkschaftsgremium geführt (in dem natürlich auch
EBR-Mitglieder vertreten sind). Welche langfristigen Konsequenzen sich
aus dieser Arbeitsteilung ergeben können,
hatten wir in den EBR-News
3/2006 am Beispiel der Fusion von Nokia und der
Siemens-Kommunikationssparte genauer beleuchtet. Die EBR-Arbeit
entwickelt sich dann in Richtung des französischen Modells, wo
die Betriebsräte für Information und Konsultation
zuständig sind, während betriebliche Verhandlungen
von den Gewerkschaften geführt werden. An die Stelle von
Mitbestimmungsrechten treten dann Verhandlungsrechte.
In
den letzten Jahren sind rund 100 Abkommen unter Beteiligung von
Europäischen Betriebsräten abgeschlossen worden, die
z. B. Restrukturierungsfragen oder soziale Mindeststandards regeln. Da
es hierfür grenzübergreifend noch keine
Rechtsgrundlage gibt, hatte die Europäische Kommission eine
Expertengruppe mit einer Studie beauftragt (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006). Im Verlauf des Jahres 2007 soll eine Gesetzesinitiative
folgen. Vor diesem Hintergrund diente die Konferenz dazu,
EBR-Mitglieder und
Gewerkschaftssekretäre mit EBR-Betreuungsaufgaben europaweit
auf den aktuellen Stand zu bringen.
Interview
mit Berthold Huber
Beim
EMB in Brüssel gibt es eine europaweite Koordinierungsgruppe
zur gewerkschaftlichen Betriebspolitik, deren Vorsitz bei Berthold
Huber aus Deutschland liegt, dem zweiten Vorsitzenden der IG Metall.
Unserer Newsletter-Redakteurin Kathleen Kollewe fragte ihn nach der
Rolle Europäischer Betriebsräte bei
Restrukturierungen, nach den zukünftigen Aufgaben der
EBR-Arbeit insbesondere beim Abschluß transnationaler
Vereinbarungen und - ganz aktuell - nach der Situation der
belgischen Volkswagen-Beschäftigten.
Belgisches
Volkswagen-Werk unter Druck
Wegen
der Ankündigung
der Wolfsburger Konzernzentrale, die Golf-Produktion aus Belgien
abzuziehen und in Wolfsburg und Zwickau zu konzentrieren, wird das Werk
Brüssel seit dem 17. November 2006 bestreikt, da 4.000 der
5.600 Arbeitsplätze dort wegfallen könnten (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006). Am 20. November 2006 besuchte
eine Delegation des Europäischen Betriebsrates das Werk. Der
EBR-Vorsitzende Bernd Osterloh forderte von der Konzernleitung,
"daß der belgische Standort alternative Produkte bekommt.
Dafür werden wir uns einsetzen. Denn es war nie die Absicht,
zu Lasten anderer Standorte die Arbeit an den deutschen Standorten zu
erhöhen." Am gleichen Tag begannen Sozialplanverhandlungen mit
den belgischen Arbeitnehmervertretern.
Während die
Vorbereitungen zu einer Demonstration in der Brüsseler
Innenstadt begannen, zu der am 2. Dezember 2006 rund 20.000 Menschen
kamen, kommentierte die belgische Presse die Hintergründe. So
schrieb Le Soir, VW als ein Symbol der deutschen
Wirtschaft gebe den deutschen Werken den Vorzug. "Man konnte nichts
anderes von einem Unternehmen erwarten, dessen Hauptaktionär
ein deutsches Bundesland ist und das von den Gewerkschaften
mitverwaltet wird. Diese Umstrukturierung zeigt, wie wichtig es ist,
Entscheidungszentren im eigenen Land zu behalten."
Am
27. November 2006 traf sich die Volkswagen-Koordinierungsgruppe, die
der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) gebildet hatte,
zur
ersten Sitzung. Sie bemüht sich um ein europaweit abgestimmtes
Vorgehen und wird ein alternatives betriebswirtschaftliches Konzept
für das Werk Brüssel erarbeiten. Am 29. November 2006
sprach
der IG Metall-Vorsitzende Jürgen Peters, stellvertretender
Vorsitzender des Volkswagen-Aufsichtsrates, mit dem belgischen
Premierminister Guy Verhofstadt.
Beide wollen sich für eine gesicherte Zukunft des Werkes
einsetzen.
Am
8. Dezember 2006 wurde im Werk Brüssel ein Haustarifvertrag
geschlossen, der bei freiwilligem Ausscheiden eine Abfindung zwischen
25.000 und 144.000 € vorsieht. Diese Summe liegt drei- bis
viermal höher als der belgische Durchschnitt. Auch
Frühverrentungen ab dem 50. Lebensjahr soll es geben. In der
Zwischenzeit ließ die zentrale Leitung erkennen,
daß ab 2009 der Audi A1 in Brüssel produziert und
dadurch 2.200 Arbeitsplätze erhalten werden könnten.
Voraussetzung sei aber eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit
von derzeit 35 auf 38 Stunden ohne Lohnausgleich.
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2.
Fallbeispiele: Was tut
ein EBR bei Restrukturierungen?
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Europaweite Proteste bei
Generali
Einen
Protesttag organisierte der Europäische Betriebsrat von
Generali am 17. Oktober 2006. Daran beteiligten sich
Beschäftigte des italienischen Versicherungskonzerns in
Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Belgien,
Tschechien, Slowenien und Ungarn. Auslöser ist der
Strategieplan 2005-2008 der Konzernleitung, der einen erheblichen
Arbeitsplatzabbau vorsieht. Allein bei den deutschen Töchtern
AachenMünchener Versicherung und Volksfürsorge sollen
1.500 Stellen wegfallen.
Airbus-Koordinierungskomitee
tagte
Am
31. Oktober 2006 kamen 40 Mitglieder des gewerkschaftlichen
Airbus-Koordinierungskomitees beim Europäischen
Metallgewerkschaftsbund (EMB) in Brüssel zusammen
(über die
Situation bei Airbus hatten wir bereits in den EBR-News 3/2006
berichtet). Bei diesem Treffen wurde vereinbart, eine gemeinsame
Plattform für zukünftige Diskussionen mit der
Unternehmensleitung zu formulieren. "Wir werden das Management eines
europäischen Unternehmens mit den europäischen Ideen
und Forderungen zur Lösung eines europäischen
Problems konfrontieren“, erklärte der
Generalsekretär des EMB, Peter Scherrer. Zur Situation
äußerte sich Udo Nobel, EBR-Mitglied aus dem Werk
Nordenham, am 3. November 2006 in einem Rundfunkinterview:
EBR
von Quebecor erzwingt Sondersitzung
Die
kanadische Quebecor-Gruppe, Weltmarktführer in der
Druckindustrie, gilt als eine der wenigen wirklich
europäischen Unternehmen der Branche. Die Zusammenarbeit
zwischen der zentralen Leitung und dem 2003 gebildeten EBR gestaltet
sich jedoch schwierig. Bereits 2005 ignorierte das Management die
Informations- und Konsultationsrechte des Europäischen
Betriebsrates, als in britischen und schwedischen Standorten
Massenentlassungen durchgeführt wurden. Die Gewerkschaften
organisierten am 16. März 2005 einen Aktionstag.
Auch
jetzt gibt es wieder eine ähnliche Situation. Am 15. November
2006 forderte der Sekretär des EBR die zentrale Leitung auf,
das Gremium über eine Restrukturierungsmaßnahme in
Frankreich zu konsultieren, die zur Schließung von zwei
Standorten und dem Abbau von 500 Arbeitsplätzen
führt. Gleichzeitig findet ein Transfer von
Arbeitsplätzen nach Belgien statt. Der EBR drohte,
gerichtliche Schritte einzuleiten, sollte innerhalb von zehn Tagen
keine Antwort eingehen. Obwohl der Arbeitgeber die
Standortschließungen nicht als transnationale
Maßnahme ansieht, lenkte er am 24. November 2006 "zur
Aufrechterhaltung des Geistes der Kooperation" ein und sicherte die
baldige Einberufung einer außerordentlichen Sitzung zu, um
die Maßnahmen genauer zu erläutern. Das
Originalschreiben steht hier zum Download zur Verfügung:
Rechtsstreit bei British
Airways
Vergleichbare
Streitfälle wie bei Quebecor gibt es in vielen
Europäischen Betriebsräten, so auch bei Coca-Cola
Enterprises (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006), sie enden aber selten vor Gericht.
Anders ist die Situation bei British Airways.
Am
6. Dezember 2006 beschäftigte sich ein Gericht in
Brüssel mit den Unterrichtungs- und Anhörungsrechten
des EBR. Auslöser war die Entscheidung der Fluggesellschaft,
ihren Passagierservice in Wien dem deutschen Flughafenbetreiber Fraport
zu übertragen, ohne den EBR einzuschalten.
Die
zentrale Leitung argumentierte, es handele sich um eine nationale
Angelegenheit in Österreich und falle daher nicht in den
Zuständigkeitsbereich des EBR. Die Arbeitnehmervertreter
konnten dagegen auf ähnliche Maßnahmen in
Zürich, Genf, Prag, Lyon und Paris verweisen. Das Gericht
schloß sich dieser Meinung an und verpflichtete das
Luftfahrtunternehmen, unverzüglich ein korrektes
Konsultationsverfahren einzuleiten. Die Geschäftsleitung
reagierte auf das mutige Vorgehen der Arbeitnehmervertreter und
bedrohte die EBR-Vorsitzende mit Entlassung. Folgende Dokumente sind
nur in englischer Sprache verfügbar:
British
Airways hatte 1996 einen EBR nach belgischem Recht gebildet, weil das
Sozialprotokoll der EU damals im Vereinigten Königreich noch
keine Anwendung fand. Erst nach dem Regierungsantritt der Labour Party
wurde die EBR-Richtlinie dann im Januar 2000 in die britische
Rechtsordnung übernommen (siehe auch Länderbericht
Großbritannien in den EBR-News 3/2005).
Schneider Electric initiiert
Verhandlungen
Ganz
anders verhält sich dagegen die Leitung des
französischen Konzerns Schneider Electric, die Anfang Dezember
2006 an den Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB)
herangetreten ist, um Verhandlungen über eine
sozialverträgliche Gestaltung der strategischen
Unternehmenspolitik zu beginnen. Der Konzern arbeitet an einem
Textentwurf, der im Januar 2007 den Arbeitnehmervertretern vorgelegt
werden soll. Ziel des geplanten europaweiten Abkommens ist die
gemeinsame Definition von sozialen
Prinzipien, um die anstehenden Betriebsänderungen in einer
Form durchzuführen, die den Beschäftigten eine
frühzeitige Einbindung ermöglicht. Vergleichbare
Verhandlungen laufen derzeit auch im französischen
Versorgungskonzern Suez (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006).
Statistik
über Einbeziehung des EBR
Die
Informations- und Konsultationsrechte eines EBR zur wirtschaftlichen
Situation des Unternehmens, bei Stellenabbau oder Fusionen werden in
vielen Fällen nicht respektiert. Die umfangreiche
EBR-Befragung von Prof. Waddington (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2005) belegt, daß Anhörungen
vor der Durchführung einer Maßnahme eher die
Ausnahme als die Regel sind (zum Vergrößern rechts
auf die Grafik klicken). Dies ist einer der Gründe
für die Forderung nach baldiger Revision der EBR-Richtlinie.
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3. Gerichtsurteil
in Paris: EBR erzwingt Privatisierungsstopp
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Eilentscheidung
um Mitternacht
Am
21. November 2006 untersagte ein Gericht in Paris dem staatlich
kontrollierten Energiekonzern Gaz de France (GdF), Entscheidungen zur
Fusion mit Suez zu treffen, bevor der Europäische Betriebsrat
dazu Stellung bezogen hat. Im Eilverfahren hatte der EBR dieses Urteil
erstritten, das noch am selben Tag um Mitternacht von einem
Berufungsgericht bestätigt wurde. Die für den 22.
November 2006 geplanten Sitzungen der Verwaltungsräte beider
Unternehmen mußten daher auf unbestimmte Zeit verschoben
werden. Die Gewerkschaften fürchten den Abbau von 20.000
Arbeitsplätzen und hatten zur Untersuchung der
Fusionspläne mehr Zeit gefordert.
Die
Richter sahen es als erwiesen an, daß die Unterrichtung und
Anhörung des EBR nicht in der vorgeschriebenen Form
stattgefunden hätte. Insbesondere seien den
Arbeitnehmervertretern keine ausreichend detaillierten und fundierten
Daten vorgelegt worden, aus denen die Konsequenzen für die
Arbeitsplätze hervorgingen. Das Gericht räumte dem
EBR das Recht ein, bei der Beurteilung des Fusionsvorhabens zwei
Beratungsgesellschaften zu Rate zu ziehen. Frühestens zehn
Tage nach Vorlage dieser Gutachten kann eine EBR-Sondersitzung
einberufen werden, um eine Stellungnahme zu beschließen.
Beide Konzerne sind jetzt durch das Gerichtsurteil gezwungen, die der
Fusion zugrundeliegenden betriebswirtschaftlichen Berechnungen neu
anzustellen.
Die
Fusion wird jetzt ein Wahlkampfthema
Wenige
Tage nach dem Gerichtsentscheid beschäftigte sich auch der
französische Verfassungsrat mit der Fusion. Am 30. November
2006 entscheid er, daß GdF frühestens im Juli 2007
privatisiert und mit Suez fusioniert werden kann. Die oppositionellen
Sozialisten wollen das Vorhaben stoppen, falls sie im Frühjahr
2007 die Wahlen zu Präsidentschaft und Nationalversammlung
gewinnen, da sie neben einem Stellenabbau auch höhere
Gaspreise befürchten.
Frankreichs
konservative Regierung, die die Fusion eingefädelt hatte, um
Suez vor einer Übernahme durch ein italienisches Unternehmen
zu bewahren (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006), bemüht sich um
Schadensbegrenzung. Der Aufschub stelle die Relevanz des Projektes
nicht in Frage. Die Europäische Kommission hatte dem
Zusammenschluß, aus dem der größte
Gaskonzern und der fünftgrößte Stromkonzern
Europas entstehen soll, am 14. November 2006 genehmigt.
Während des Genehmigungsverfahrens hatte der
Europäische Betriebsrat von Suez in Brüssel seine
Bedenken gegen die Fusion vorgetragen (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006). Auf einer Sondersitzung am 3. November 2006
in Paris bemängelte er die unzureichenden Informationen der
zentralen Leitung.
Europaweite
Bedeutung des Urteils
Nach
französischer Rechtslage muß für eine
solche Fusionsentscheidung zunächst eine Beurteilung seitens
der Arbeitnehmervertreter vorliegen, die dann später - da es
keine Mitbestimmung gibt - vom Arbeitgeber durchaus auch ignoriert
werden kann. Entscheidungen kann er aber erst dann umsetzen, wenn das
Prozedere von Information und Konsultation juristisch korrekt
durchgeführt wurde. Diese Grundphilosophie der
französischen Betriebsverfassung liegt auch der geltenden
EU-Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat
zugrunde. Europäische Betriebsräte können
daher über den Vorwurf, mangelhaft informiert und konsultiert
worden zu sein, erheblichen (auch juristischen) Druck auf den
Arbeitgeber ausüben.
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4.
Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Fusionen
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Im
Oktober 2005 hatte der EU-Ministerrat die Fusionsrichtlinie
verabschiedet. Sie regelt die grenzüberschreitende
Verschmelzung von Unternehmen sowie deren Auswirkungen auf die
Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2005). Die Systematik der Richtlinie ist eng an
die Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
angelehnt.
Deutsches
Umsetzungsgesetz tritt in Kraft
Nachdem
das "Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die
Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von
Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten" am 9. November
2006 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, kann es
voraussichtlich zum Jahreswechsel 2006/2007 in Kraft treten. Mit der
frühzeitigen Umsetzung weit vor dem Stichtag im Dezember 2007
hat der deutsche Gesetzgeber einen sicheren Rahmen für den
Erhalt von Mitbestimmungsrechten im Fall von
grenzüberschreitenden Fusionen geschaffen.
Grundsätzlich sollen
die Mitbestimmungsregelungen des Sitzstaates der neuen Gesellschaft zur
Anwendung kommen, es sei denn, für die beteiligten Unternehmen
gelten unterschiedliche Niveaus von Mitbestimmung (was in der Praxis
wohl die Regel sein dürfte). Entscheidendes Grundprinzip ist
dann der Schutz erworbener Rechte der Arbeitnehmer. Die Eintragung der
neuen Gesellschaft im geplanten Sitzstaat kann erst nach einem
Verfahren über die Ausgestaltung der Mitbestimmung erfolgen.
Zu diesem Zweck wird ein "Besonderes Verhandlungsgremium“
gebildet, das mit den Leitungen der betroffenen Unternehmen eine
Vereinbarung über die Mitbestimmung aushandeln soll. Kommt es
zu keiner Einigung, greift nach sechs Monaten automatisch eine
Auffangregelung. Es gilt dann die weitestgehende Mitbestimmung der
beteiligten Gesellschaften. Für weitere Fusionen gibt es
bezüglich der Mitbestimmungsregelungen drei Jahre
Bestandsschutz.
Die
Fusionsrichtlinie ist nicht das letzte europäische
Gesetzesvorhaben, das für die Mitbestimmung von Bedeutung ist.
Im Frühjahr 2007 wird eine Richtlinie zur
grenzüberschreitenden Sitzverlagerung von
Kapitalgesellschaften (14. gesellschaftsrechtliche Richtlinie)
erwartet. Dem Vernehmen nach soll sie ebenfalls substantielle
Regelungen zum Schutz von Mitbestimmungsrechten enthalten. Die
Umsetzung dieser mitbestimmungsrelevanten Richtlinien in die
Rechtsordnungen der EU-Länder wird vom SE-Europe Netzwerk beim
Europäischen Gewerkschaftsinstitut
regelmäßig verfolgt.
Tagung zur Fusionsrichtlinie in
Hannover
Um
betrieblichen Praktikern
einen Einblick in die Regelungen von grenzüberschreitenden
Verschmelzungen zu geben, führte der Bezirk
Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt des Deutschen Gewerkschaftsbundes
(DGB) am 14. November 2006 in Hannover eine Tagung für
Mitglieder Europäischer Betriebsräte unter dem Motto
"Ende der Mitbestimmung durch Fusionen in Europa? –
Grenzüberschreitende Unternehmensfusionen und
Mitwirkungsmöglichkeiten“ durch. Rund 25 Teilnehmer
waren der Einladung gefolgt, um die umstrittenen Regelungen zur
Mitbestimmung kennenzulernen und zu diskutieren. Dazu stand als Experte
Prof.
Dr. Bernhard Nagel, Direktor des Instituts für
Wirtschaftsrecht an der Universität Kassel, zur
Verfügung, der an der Umsetzung der EU-Fusionsrichtlinie in
Deutschland maßgeblich beteiligt war.
Prof. Dr. Klaus
Kost von PCG Project Consult in Essen und Philippe Duchamp von der
Groupe Alpha in Paris erläuterten Praxisbeispiele aus Sicht
deutscher und französischer Betriebsräte. So
könnten unterschiedliche Ansprüche, die
Betriebsräte stellen, nur in grenzüberschreitender
Kooperation und Zusammenarbeit auch der Berater adäquat
bearbeitet werden.
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5.
Gleichbehandlung auf Europäisch
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Europaweite
Vereinbarung bei Areva
Eine Vereinbarung zur Gleichbehandlung der Geschlechter und
von Menschen mit Behinderung wurde am 16. November 2006 für
den französischen Atomenergiekonzern Areva unterzeichnet. Sie
wurde vom Europäischen Betriebsrat gemeinsam mit dem
Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) ausgehandelt. Eine
ähnliche Vereinbarung war im November 2005 von der
Europäischen Föderation der Bergbau-, Chemie- und
Energiegewerkschaften (EMCEF) für die französische
Energiegruppe Total geschlossen worden (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2005).
Die
Vereinbarung gilt in mehrfacher Hinsicht als Meilenstein der
europäischen Arbeitsbeziehungen. Auch wenn diskriminierende
Praktiken bei Einstellung und Weiterbildung verhindert werden sollen,
handelt es sich weniger um ein Regelwerk zur Antidiskriminierung, der
Schwerpunkt liegt vielmehr auf positiven Maßnahmen der
Gleichstellung. Durch Schulungen sowohl der Personalverantwortlichen
als auch der Arbeitnehmerseite soll ein Bewußtsein geschaffen
werden, daß alle beruflichen Positionen im Konzern sowohl
Männern als auch Frauen offenstehen. Beabsichtigt ist zudem,
mittels lokaler Aktionspläne die Integration von Menschen mit
Behinderung sicherzustellen.
Bemerkenswert
sind nicht nur die Inhalte der Vereinbarung, sondern auch
die Vorgehensweise des Europäischen Betriebsrates. Zum einen
hat er mittels Fragebögen, die in allen
Betriebsstätten verteilt wurden, systematisch die Ausgangslage
innerhalb des Konzerns untersucht. Zum anderen wurde noch vor Beginn
der Verhandlungen der Europäische Metallgewerkschaftsbund
(EMB) "ins Boot" geholt. Er ist alleiniger Unterzeichner der
Vereinbarung, was eine Stärkung seiner Rolle darstellt.
Bedeutsam ist diese Tatsache auch aus folgendem Grund: beim Aushandeln
internationaler Rahmenvereinbarungen, in denen Gewerkschaftsrechte
einen zentralen Raum einnehmen, tun sich manche Europäische
Betriebsräte schwer, die zuständigen Gewerkschaften
(in diesem Fall die globalen Gewerkschaftsverbände) zu
beteiligen.
Interview mit Maureen Kearney
Über
die Hintergründe der
neuen Vereinbarung zur Chancengleichheit sprach Reingard Zimmer,
Juristin und Antidiskriminierungsexpertin im Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de", mit der Vorsitzenden der
Arbeitnehmerseite im Europäischen Betriebsrat, Maureen Kearney.
Literatur zum Gleichbehandlungsgesetz
Am
18. August 2006 trat in
Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, mit
dem mehrere EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden (wir
berichteten bereits in den EBR-News 4/2004).
Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet den Betriebsrat, die
Einhaltung von Gleichbehandlungsvorschriften zu überwachen und
Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.
Ein
vor wenigen Tagen erschienenes Buch zur Umsetzung des AGG in die
Betriebsratspraxis mag den Einstieg in das Thema Gleichbehandlung und
Antidiskriminierung erleichtern. Gut 160 Seiten verschaffen einen
knappen Überblick über die europarechtlichen
Hintergründe sowie über das deutsche
Umsetzungsgesetz, anhand
von Beispielfällen wird leicht lesbar erläutert, wann
eine
Diskriminierung vorliegt.
Ob es
notwendig war, ein gutes Drittel des Buches für
Gesetzestexte zu verwenden, mag dahingestellt bleiben. Für
Europäische Betriebsräte ist es
möglicherweise von
Vorteil, direkt auf die vier EU-Richtlinien zugreifen zu
können,
um sich auch ein Bild zu machen, auf welchem rechtlichen Hintergrund
die Umsetzung in den Nachbarländern erfolgt ist.
Sebastian Busch
Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz
Die
Umsetzung in der
Betriebsratspraxis
Frankfurt
am Main 2006, 168
Seiten, ISBN 978-3-7663-3761-0, € 19,90
→
Weitere
Informationen
→ Online-Bestellung
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6.
Neue
EBR-Vereinbarungen
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Innovative EBR-Konstruktion in
der Zeitungsgruppe Mecom
Am 1. Oktober 2006 wurde in
Oslo eine EBR-Vereinbarung für Mecom nach norwegischem Recht
unterzeichnet, am 16./17. November 2006 fand die konstituierende
EBR-Sitzung in Kopenhagen statt. Die Mecom-Gruppe des britischen
Finanzinvestors Montgomery wuchs in kürzester Zeit auf rund
8.000 Beschäftigte: durch die Übernahme des Berliner
Verlages im Dezember 2005 (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2005), der Hamburger Morgenpost im Januar 2006,
der niederländischen Limburg Media Group im April 2006 und
schließlich der norwegischen Orkla Media mit Standorten in
Dänemark und Polen zum 1. Oktober 2006. Die deutschen Verlage
sind derzeit noch Minderheitsbeteiligungen.
Seit 2001 gab es für
Orkla Media einen Europäischen Betriebsrat, der
ursprünglich nur Norwegen und Dänemark
umfaßte, später auch auf Polen ausgedehnt wurde.
Somit war für die EBR-Gründung in der Mecom-Gruppe
bereits eine Grundlage vorhanden. Im Juli und August 2006 konnten in
einem für EBR-Verhandlungen untypischen Rekordtempo alle
Fragen geklärt werden. An den jährlichen
EBR-Sitzungen nehmen bis zu 30 Delegierte aus Norwegen,
Dänemark, Schweden, Polen und den Niederlanden teil.
Deutschland hat einen Beobachterstatus. Der EBR-Vorsitzende wird zu 90%
von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt und
erhält neben der Fortzahlung seiner Bezüge eine Art
EBR-Zulage in Höhe von 80.000 Norwegischen Kronen (knapp
10.000 €).
Arbeitnehmervertreter im
Verwaltungsrat
Obwohl es sich bei Mecom nicht
um eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) handelt,
gehören dem Verwaltungsrat des Unternehmens fünf
Arbeitnehmervertreter aus mehreren Ländern an (Norwegen und
Dänemark). Sie bilden gemeinsam mit dem EBR-Vorsitzenden und
den Vorsitzenden nationaler (Konzern-)Betriebsräte aus vier
Ländern den "Group Employee Council" (GEC). Dieser trifft sich
sechsmal jährlich: dreimal mit dem Management und dreimal
intern.
Zusätzlich zu den
normalen Reise- und Dolmetscherkosten für alle diese Sitzungen
erhält der GEC ein Budget von 250.000 Norwegischen Kronen
(rund 30.000 €). Auch jedes GEC-Mitglied erhält ein
eigenes Budget: 20.000 Kronen (rund 2.500 €) für die
Präsidiumsmitglieder und 10.000 Kronen (rund 1.200 €)
für die weiteren GEC-Mitglieder. Das Budget kann für
Reise- oder andere Kosten verwendet werden, die über die
normale Tätigkeit hinausgehen, z. B. für
Betriebsbesuche in anderen Ländern.
Revidierte EBR-Vereinbarung
für Epson
Der
Europäische Betriebsrat des japanischen
Elektronikgeräteherstellers Epson verfügt
über eine neue Grundlage für seine Arbeit. Eineinhalb
Jahre dauerten die Verhandlungen (über den Auftakt siehe Bericht in den
EBR-News 3/2005), die am 5. Oktober 2006 in Amsterdam
abgeschlossen werden konnten. Seit 1997 gibt es bei Epson bereits ein
europaweites "Informations- und Konsultationsforum“ nach
niederländischem Recht, dessen Befugnisse jedoch teilweise
unterhalb der Auffangregelungen der EBR-Richtlinie lagen. Bei den
Verhandlungen konnte die Arbeitnehmerseite in einigen Punkten eine
Angleichung an diese Mindeststandards erreichen. Unterstützung
lieferte das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de".
Aktualisierte Liste
mit Europäischen Betriebsräten
Das Europäische
Gewerkschaftsinstitut hat am 30. November 2006 eine neue Liste
veröffentlicht, auf der alle bekannten Europäischen
Betriebsräte verzeichnet sind. Die Liste ist chronologisch
geordnet und online abrufbar.
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7.
Europäische Betriebsräte im
Transportgewerbe
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Im
Vergleich zu anderen Branchen gehören Unternehmen des
Personen- und Gütertransports zu Land, Wasser und in der Luft
bei der Gründung von Europäischen
Betriebsräten eher zu den Nachzüglern.
Während sich in der chemischen Industrie (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006) und in der Metallindustrie bereits 40% aller
Europäischen Betriebsräte konstituiert haben, belegt
die Transportbranche mit 23,5% den letzten Platz der Statistik. Im Juni
2005 gab es in den europaweit 81 Transport- und Logistikunternehmen,
die von der EBR-Richtlinie erfaßt sind, 22
Europäische Betriebsräte in 19 Unternehmen. Etwa die
Hälfte davon besteht bereits seit Mitte der 90er Jahre (Quelle
aller Zahlen sind Veröffentlichungen des Europäischen
Gewerkschaftsinstituts, die wir in den EBR-News 2/2006
vorgestellt hatten). Die Europäische
Transportarbeiterföderation (ETF) in Brüssel
koordiniert als gewerkschaftlicher Verband die Europäischen
Betriebsräte der Branche (siehe Bericht vom
ETF-Kongreß und Interview mit dem
ETF-Generalsekretär in den EBR-News 2/2005).
Während sich deutsche und
französische Unternehmen des Transportgewerbes im
europäischen Durchschnitt bewegen, legten insbesondere
britische Firmen bei der EBR-Gründung ein
größeres Tempo vor. Diese quantitative Feststellung
läßt allerdings keine Rückschlüsse
auf die Qualität der EBR-Vereinbarungen zu.
Grenzüberschreitend tätige Transportunternehmen sind
im Vergleich zu anderen Branchen stärker an Fusionen und
Übernahmen beteiligt. Bemerkenswert ist auch die
Belegschaftsgröße der EBR-fähigen
Unternehmen: sie erreicht in keinem anderen Industriezweig derart hohe
Durchschnittswerte.
Der
Verkauf der Seehäfen hat begonnen
Viele
Transport- und Logistikunternehmen (Eisenbahnen, Postdienste,
Fluggesellschaften usw.) sind oder waren einmal in
öffentlicher Hand. Derzeit ist der Güterumschlag in
den Seehäfen Ziel von Übernahmeversuchen, weil
kommunale Eigentümer ihre Häfen privatisieren. So
trat die Deutsche Bahn als Interessent für die Hamburger
Hafengesellschaft HHLA auf den Plan und die Logistikgruppe Rhenus zeigt
Interesse am Lübecker Hafen. Der Güterumschlag im
Rostocker Hafen wurde bereits vor zehn Jahren von einem
ausländischen Konsortium übernommen. In
Großbritannien wechselten kürzlich die
Hafengesellschaft AB Ports und der Terminal- und Fährbetreiber
P&O den Eigentümer.
Wegen
einer Protestaktion gegen die Privatisierungspläne ruhte
zuletzt am 14. Dezember 2006 im Hamburger Hafen die Arbeit. Im Januar
2006 hatten 40.000 streikende Hafenarbeiter in zwölf
Ländern die von der EU geplante Richtlinie über den
Marktzugang für Hafendienstleistungen, das sogenannte Port
Package II, zu Fall gebracht (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006).
Modellprojekt:
EBR-Gründung in der Hafenlogistik
Von
italienischen Gewerkschaften kam jetzt die Initiative, die
Gründung Europäischer Betriebsräte bei
Hafenbetreibern zu forcieren. Die Transportgewerkschaft des
Dachverbands CGIL wird gemeinsam mit ver.di in Deutschland und
Unterstützung der ETF ein Modellprojekt für den
europäischen Marktführer im Containerumschlag
starten. Über Tochtergesellschaften wie Eurogate und Contship
Italia betreibt Eurokai zahlreiche Hafenterminals
an Nordsee, Mittelmeer und Atlantik und bietet intermodalen Transport,
Logistik- und IT-Management sowie Ingenieurdienstleistungen an.
Die EBR-Gründung bei Eurokai soll als
Muster für andere Transport- und Logistikunternehmen wie die
dänische Maersk-Gruppe dienen und später auch in der
Luftfahrt umgesetzt werden. Einbezogen in das Projekt, das wegen seines
Modellcharakters von der Europäischen Union finanziell
gefördert wird, sind auch Transportgewerkschaften aus den
EU-Beitrittsländern Rumänien und Kroatien. Das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de“ wird
gemeinsam mit dem Beratungsbüro Veb Consult aus Florenz
(Italien) die inhaltliche Begleitarbeit leisten. Die
Auftaktveranstaltung soll im Februar 2007 in der kroatischen Hafenstadt
Rijeka stattfinden.
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8. Österreich: Bestandsaufnahme zur EBR-Arbeit
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Betriebsverfassung
und Europäische Betriebsräte
Viele
Merkmale der Arbeitsbeziehungen in Österreich weisen
Parallelen mit Deutschland auf. So sind die Gewerkschaften in einem
einheitlichen Dachverband zusammengeschlossen, dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). Die
Betriebsräte verfügen über
Mitbestimmungsrechte und Arbeitnehmervertreter sind zu einem Drittel im
Aufsichtsrat vertreten. Die Mitgliederzahl der Gewerkschaften ist
wesentlich höher als in Deutschland: von den 8,2 Mio.
Einwohnern des Landes gehören 1,4 Mio. dem ÖGB an,
was einem Organisationsgrad von 40% entspricht (Deutschland: etwa 25%).
Eine Friedenspflicht nach deutschem Muster ist unbekannt, dennoch
finden nur sehr wenige Arbeitskämpfe statt.
Die
Wirtschaft wird von Nahrungsmitteln, Maschinenbau, Chemie, Motoren- und
Getriebefertigung sowie Elektronik geprägt. Obwohl es auf
österreichischem Boden nur wenige Konzernzentralen gibt, sind
Delegierte in jedem zweiten Europäischen Betriebsrat vertreten
(in
402 der insgesamt 784 Gremien). Diese Zahl ist gleichzeitig auch ein
Beleg für die starke Einbindung der Volkswirtschaft in den
Europäischen Binnenmarkt. Im Juni 2005 verzeichnete das
Europäische Gewerkschaftsinstitut in seiner Datenbank 46
österreichische Unternehmen, die unter den Geltungsbereich der
EBR-Richtlinie fallen (das entspricht 2% von 2.204 Unternehmen in ganz
Europa). Davon hatten 17 bereits einen oder mehrere
Europäische
Betriebsräte gegründet.
Vorreiter
war 1995 der Verpackungskonzern Mayr-Melnhof, der 2005 einen
zweiten (Sparten-)EBR eingerichtet hat (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006). Bislang gibt es zwei
österreichische Unternehmen in der Rechtsform einer
Europäischen Aktiengesellschaft (SE), die eine Vereinbarung
zur länderübergreifenden Arbeitnehmerbeteiligung im
Aufsichtsrat abgeschlossen haben: die Bauholding Strabag (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006) und das Metallunternehmen Plansee (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006).
Österreich -
Brücke nach Osteuropa
Keines
der alten EU-Mitglieder war von der Osterweiterung im Jahre 2004
ähnlich stark betroffen wie Österreich, viele
westeuropäische Unternehmen nutzen das Land als Sprungbrett
nach
Osteuropa. Auch österreichische Unternehmen investierten in
den
letzten 15 Jahren gezielt in den östlichen
Nachbarländern,
vor allem Banken und Versicherungen, der Handel und die Bauindustrie.
So zählen beispielsweise die Akquisitionen der Erste Bank in
Südosteuropa (zum Vergrößern hier links auf
die Grafik
klicken) zu den größten Transaktionen der
österreichischen Wirtschaftsgeschichte.
Durch
die EU-Erweiterung kamen schätzungsweise 100 bis 200 weitere
Unternehmen aus Österreich in den Geltungsbereich der
EBR-Richtlinie. Es fehlt allerdings an einer gezielten Datensammlung
zur Identifizierung dieser vorwiegend kleineren Firmen, die manchmal
nur im lokalen Grenzgebiet der östlichen
Nachbarländer tätig sind. Auch der Papierkonzern
Mondi Business Paper ist in Europa fast ausschließlich in den
neuen EU-Ländern vertreten. Als erstes
österreichisches Unternehmen bildete er keinen EBR, sondern
gleich einen Weltbetriebsrat (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006).
EBR-Konferenz
der Gewerkschaft GPA
Am
27. November 2006 fand zum achten Mal das von der Gewerkschaft der
Privatangestellten (GPA) ausgerichtete Konzerneforum statt. Etwa 100
Betriebsratsmitglieder - vorwiegend aus multinationalen Unternehmen -
waren auf das Werksgelände des Stahlkonzerns Voest-Alpine nach
Linz gekommen, um Herausforderungen und Entwicklungspotentiale der
EBR-Arbeit zu diskutieren.
Beeindruckend
waren die Berichte von EBR-Mitgliedern der Unternehmen Voest-Alpine,
Erste Bank, Novartis, Baxter und Generali, die auf einem Podium (siehe
Foto) über ihre aktuelle Tätigkeit berichteten. Als
Gastredner zeigte Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" auf, warum gewerkschaftliche Einbindung und
externe Unterstützung für Europäische
Betriebsräte entscheidend ist. Die Konferenz machte deutlich,
daß der Erfahrungsaustausch über den Tellerrand des
eigenen Unternehmens hinaus und die Orientierung an Beispielen von
"best practice" für die strategische Weiterentwicklung der
EBR-Arbeit eine hohe Bedeutung haben.
Forschungsprojekt
über Teambildung im EBR
Seit Januar 2006 läuft
am Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik der
Universität Linz ein Forschungsprojekt über
Europäische Betriebsräte in österreichischen
Unternehmen. Auftraggeber sind der Österreichische
Gewerkschaftsbund, die Arbeiterkammer Oberösterreich und der
Konzernbetriebsrat des Stahlkonzerns Voest-Alpine. Auf
dem GPA-Konzerneforum
am 27.
November 2006 stellte Projektmitarbeiter Dr. Harald Stöger
erste Ergebnisse der Befragung von mehr als 50 EBR-Mitgliedern,
Gewerkschaftssekretären und Vertretern des Managements aus
zwölf Konzernen vor. Ähnlich wie die deutsche Studie
von Prof.
Kotthoff (siehe Bericht
über die Forschungsergebnisse) unterscheiden die
Linzer Forscher mehrere Modelle:
Management
und EBR - eine widersprüchliche Beziehung?
Auch
die Rolle der zentralen
Leitung wird von den Forschern in Typen eingeordnet:
Wir werden in den kommenden
Ausgaben der EBR-News einzelne Typen genauer vorstellen.
Die bisherigen
Länderschwerpunkte in den EBR-News:
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9. EBR-Berater
kooperieren
international
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Deutsch-französische
Berater-Allianz vereinbart
Am 16. Oktober 2006 wurde in
Paris zwischen PCG Project Consult und Groupe Alpha ein
Kooperationsvertrag unterzeichnet, der die Beratung
Europäischer Betriebsräte betrifft. Peter Scherrer,
Generalsekretär des Europäischen
Metallgewerkschaftsbundes (EMB), und Reiner Hoffmann, stellvertretender
Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes
(EGB), waren bei der Unterzeichnung persönlich anwesend und
unterstrichen die hohe politische Bedeutung des Abkommens. Alpha ist in
Frankreich Marktführerin bei der Beratung und Schulung von
Betriebsräten (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2005), PCG Project Consult mit Sitz in Essen und
Niederlassungen in mehreren Bundesländern gehört zu
den größten Anbietern der deutschen
Betriebsräteberatung.
Im Juli 2006 war der Leiter von
PCG Project Consult, Prof. Dr. Klaus Kost, mit
einem Beitrag im Magazin Mitbestimmung an die Öffentlichkeit
getreten und hatte eine strategische Neuordnung des deutschen
Beratermarktes für Betriebsräte angemahnt. Er
beschreibt darin die Entwicklung der arbeitnehmerorientierten
Consulting-Szene in Deutschland seit den 1980er Jahren. In letzter Zeit
entwickelt sich Beratung für Betriebsräte von den
punktuellen "Feuerwehreinsätzen" bei unmittelbar drohendem
Arbeitsplatzabbau hin zu einer strategischen Gestaltung der Zukunft.
Dabei stellt die Internationalisierung der Unternehmen angesichts eines
sehr stark zersplitterten gewerkschaftsnahen Beratermarktes in
Deutschland eine kaum zu lösende Herausforderung dar.
Prof.
Kost (Foto): "Häufig stehen die arbeitsorientierten Berater
den von den Unternehmensleitungen beauftragten Consultants –
wie McKinsey, BCG, Roland Berger – in einem
Verhältnis von David zu Goliath gegenüber." Dem soll
durch ein funktionierendes Netzwerk aus kompetenten Spezialisten
– von Juristen über Betriebswirten und Managern bis
hin zu Personalentwicklern – entgegengetreten werden. Ein gut
gerüsteter Beraterpool und die Bereitschaft, in
multinationalen Teams zu arbeiten, seinen erforderlich.
Die deutsche Beraterszene ist
im Vergleich zu Frankreich nicht nur sehr stark zersplittert, sondern
tritt auch häufig wenig professionell auf. Daher seien nicht
nur Netzwerke, sondern mittelfristig auch Fusionen von
Beratungseinrichtungen erforderlich. Sein kühner Vorschlag:
"Warum schaffen wir keine UNION Consulting AG, und
zwar nach Möglichkeit als europäische
Aktiengesellschaft?"
Skepsis bei manchen
Gewerkschaften
Anders als in Frankreich gibt
es bei einigen deutschen Gewerkschaften immer noch eine gewisse
Zurückhaltung gegenüber der Arbeit externer
Consultants. Kost, selbst ehemaliger Mitarbeiter der IG
Metall-Vorstandsverwaltung, fordert nicht nur zur Überwindung
diese Einstellung auf, sondern mahnt ein offensives Vorgehen an: die
Gewerkschaften sollen gezielt Qualitätsstandards definieren,
nach denen arbeitsorientierte Berater zum Einsatz kommen. Die
Wortmeldung von Prof. Kost hat bereits Reaktionen ausgelöst,
die ebenfalls im Magazin Mitbestimmung abgedruckt wurden. So fordert z.
B. ein Gewerkschaftssekretär von ver.di eine gewerkschaftliche
Empfehlungsliste für Berater.
Gezielte Unterstützung
bei EBR-Neugründungen
PCG
Project Consult wird ab Januar 2007 gemeinsam mit dem Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" Beratungsinitiativen für
die erstmalige Gründung von Europäischen
Betriebsräten in solchen Unternehmen starten, die bisher noch
nicht über ein solches Gremium verfügen. Allein in
Deutschland handelt es sich dabei um 327 Firmen.
Neuer
Kooperationspartner in Italien
Das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" hat eine Kooperation
mit dem italienischen Beratungsbüro Veb Consult vereinbart,
das die bisherige Liste der Partnereinrichtungen in Frankreich und
Großbritannien ergänzen wird. Veb Consult betreibt
seit 1997 einen internationalen Beratungsservice in Florenz und
arbeitet mit zehn festen Mitarbeitern eng mit den italienischen
Gewerkschaften zusammen. Peter Völk, ehemaliger Stipendiat der
Hans-Böckler-Stiftung und Leiter des Instituts, war schon 1989
an der Gründung des "Europäischen Bildungsinstituts
Bremen" beteiligt und lebt seit 1992 in der Toskana.
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10.
Interessante Webseiten
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Fallbeispiele
über Restrukturierungen
Im
Rahmen des von der EU geförderten Projektes AgirE ("Anticiper
pour une gestion innovante des restructurations en Europe") untersuchen
seit November 2005 zehn Forschungs- und Beratungseinrichtungen aus acht
Ländern innovative Maßnahmen zur Antizipation von
Unternehmensrestrukturierungen und ihrer sozialen Auswirkungen. Das
Projekt will den Erfahrungsaustausch zwischen unterschiedlichen
Akteuren (z.B. Europäische Kommission, Sozialpartner)
fördern und deren antizipative Rolle stärken,
geleitet wird es von der französischen
Betriebsräteberatung Groupe Alpha. Bisher wurden 26
Unternehmens-Fallstudien erstellt (u. a. über Alcan, ABN Amro,
IBM, Thomson), die
in kommenden Seminar-Veranstaltungen mit akademischen Studien
verknüpft werden sollen.
EBR-Infos von
ver.di-Hessen
Eine
eigene Seite für Europäische Betriebsräte
hat
kürzlich der Fachbereich "Besondere Dienstleistungen" der
Gewerkschaft ver.di in Hessen ins Internet gestellt. Zu diesem
Fachbereich gehören Unternehmen wie ACNielsen, American
Express,
AVIS, Thomas Cook oder TUI, die bereits einen EBR gegründet
haben.
Im November 2006 fand auf Zypern eine Konferenz für
EBR-Mitglieder
aus dem Tourismussektor statt, auch hierüber sind
Informationen
auf der Webseite abrufbar.
Lernmaterial
zur Europa-Kompetenz
Die
Bildungsstätte "Internationales Haus Sonnenberg" im Harz hat
zwischen Februar 2005 und September 2006 multimediales Lehr- und
Lernmaterial zur Vermittlung von Europa-Kompetenz entwickelt. Folgende
Module sind verfügbar: ein Modul über die
grundlegenden Strukturen der EU, ein Modul zur Förderung der
kulturellen Sensibilität, ein Modul Begegnung und
Kommunikation sowie ein Modul zum Arbeiten in Europa.
Grenzüberschreitende
Gewerkschaftsarbeit
Österreich - Ungarn
Der
Interregionale Gewerkschaftsrat (IGR) Burgenland - Westungarn versucht
seit 2002, mögliche negative Auswirkungen der
EU-Osterweiterung abzufedern. Auf seiner Webseite stellt er Dokumente
und Broschüren für Grenzgänger und
grenzüberschreitende Gewerkschaftskontakte zum Download zur
Verfügung.
Deutsche
EU-Ratspräsidentschaft
Die
deutsche Bundesregierung wird im ersten Halbjahr 2007
turnusmäßig die Präsidentschaft der
Europäischen Union übernehmen. Hierzu hat sie eine
eigene Webseite ins Netz gestellt, auf der ab 1. Januar 2007 alle
wichtigen Informationen abrufbar sind.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir hier
zusammengestellt.
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EBR-Studien
aus Brüssel - jetzt auch in deutscher Sprache
Im
Juli 2006 sind zwei englischsprachige Broschüren erschienen,
die sich mit der praktischen Arbeit von Europäischen
Betriebsräten und mit den Merkmalen von EBR-Vereinbarungen
beschäftigen. Seit Ende Oktober 2006 liegt eine deutsche
Übersetzung vor, auch Französisch, Italienisch und
Spanisch sind verfügbar. Herausgeber ist die Agentur
für soziale Entwicklung (SDA), deren Arbeit wir in den EBR-News 1/2005
vorgestellt hatten.
Fallstudien
über "best practices" in der EBR-Arbeit
Eine
gute EBR-Vereinbarung garantiert nicht automatisch eine gute
EBR-Arbeit. Ausgehend von dieser Erkenntnis werden in der ersten
Broschüre die praktischen Aspekte der Arbeit
Europäischer Betriebsräte untersucht. Die Studie
analysiert hierzu eine Reihe von Unternehmen hinsichtlich der
allgemeinen EBR-Praxis, der Rolle des EBR bei Restrukturierungen, bei
der EU-Erweiterung und beim Abschluß internationaler
Rahmenabkommen und Verhaltenskodizes.
Analyse
von EBR-Vereinbarungen
Die
zweite Broschüre wertet die Texte von über 700
EBR-Vereinbarungen hinsichtlich verschiedener Merkmale statistisch aus:
geltendes nationales Recht der EBR-Vereinbarung,
Sitzungshäufigkeit, Zusammensetzung von EBR und
Lenkungsausschuß, Themenkatalog für die
Unterrichtungs- und Anhörungsrechte, Kommunikationssystem des
EBR, Unterstützung durch Sachverständige,
Schulungsansprüche und Vertraulichkeitsklauseln werden in
eigenen Kapiteln behandelt.
Weitere
Sprachversionen sind über die Webseite
der SDA abrufbar.
Handbuch
zum internationalen Outsourcing
Zum
Abschluß des
Gewerkschaftsprojektes
MOOS ("Making Offshore Outsourcing Sustainable") ist jetzt ein Handbuch
für Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaftssekretäre
erschienen. Es basiert auf der Arbeit von Projektpartnern aus sechs
Ländern (darunter ver.di aus Deutschland), die den Transfer
von IT-Arbeitsplätzen in die Schwellenländer
untersucht und gewerkschaftliche Handlungsmöglichkeiten hierzu
ausgearbeitet haben (siehe auch Bericht in den
EBR-News 1/2006). Das Handbuch ist eine gute Hilfe bei der
Aushandlung von Betriebsvereinbarungen zum Outsourcing, es liegt in
englischer, französischer, deutscher, schwedischer,
dänischer und niederländischer Sprache vor.
Arbeitsbeziehungen
in Europa 2006
Anfang Dezember 2006 ist die
aktuelle Ausgabe einer Broschüre der Europäischen
Kommission über den Stand und die Entwicklung der
Arbeitsbeziehungen erschienen. Sie liefert umfangreiche Daten
über Gewerkschaften, betriebliche Interessenvertretung,
Entwicklungen im Arbeitsrecht usw. für die einzelnen
Mitgliedsländer der EU und für die
europäische Ebene. Die Broschüre liegt nur in
englischer Sprache vor, aber es gibt eine Zusammenfassung der
wichtigsten Inhalte in fünf weiteren Sprachen.
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12. Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer
Arbeit
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Stryker-EBR
startet in neue Amtszeit
Der
US-amerikanische Medizintechnik-Hersteller Stryker verfügt
seit 2002 über einen Europäischen Betriebsrat nach
deutschem Recht. Am 26. und 27. Oktober 2006 fand in Haarlemmermeer bei
Amsterdam die konstituierende Sitzung der neuen vierjährigen
Amtszeit statt. Auf Vorschlag der IG Metall wurde
Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de", der bereits seit der Gründungsphase des
EBR (ab dem Jahr 2000) immer wieder für die
Arbeitnehmervertreter von Stryker tätig war, zum
Sachverständigen bestellt. In der Vergangenheit hatte es
Probleme mit der zentralen Leitung gegeben, die ihre Pflichten aus der
EBR-Vereinbarung etwas lax handhabte. Um seine Rechte
zukünftig besser zu wahren, beauftragte der
Europäische Betriebsrat die Mitglieder des
Lenkungsausschusses, notfalls geeignete Maßnahmen zu
ergreifen.
Französische
Post gründet Sparten-EBR
Am
12. und 13. Dezember 2006 trafen sich
Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter von GeoPost, der Paket-Sparte
der französischen La Poste, um die EBR-Gründung
vorzubereiten. Die Konferenz fand am Sitz des Deutschen Paketdienstes
(DPD) in Aschaffenburg, der wichtigsten ausländischen
Tochtergesellschaft von GeoPost, statt und wurde vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mitgestaltet. Die Mitglieder des
Besonderen Verhandlungsgremiums werden voraussichtlich im
Frühjahr 2007 in Paris zu ihrer konstituierenden Sitzung
zusammenkommen.
Die
französische Post beschreitet mit dem Europäischen
Spartenbetriebsrat einen Weg, wie er z. B. auch bei der Airbus-Mutter
EADS (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006) oder im schwedischen Papierkonzern
SCA (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005) praktiziert wird. Während
bei GeoPost Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter
übereinstimmend der Meinung waren, die EBR-Arbeit solle sich
an den spezifischen Bedürfnissen der 17.000
Paketdienst-Beschäftigten orientieren, konnten sich
vergleichbare deutsche Unternehmen nicht zu einer solchen
Lösung durchringen. So haben weder die Deutsche Post
für ihre Expreß- und Logistiksparte DHL noch die
Deutsche Bahn für die Spedition Schenker einen
eigenständigen EBR gebildet.
GeoPost
hatte bereits im Mai 2005 als erstes europäisches Unternehmen
der Kurier-, Paket- und Expreßdienstbranche mit den
Gewerkschaften ein internationales Rahmenabkommen über soziale
Mindeststandards abgeschlossen (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2005).
ver.di/GPA-Newsletter:
zweite Ausgabe
Am
20. November 2006 ist die
zweite Ausgabe des von ver.di in Deutschland und der GPA in
Österreich gemeinsam herausgegebenen EBR-Newsletters
erschienen. Die Inhalte werden vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" mitgestaltet. Themen der Ausgabe 2/2006 waren die
SE-Mitbestimmungsverhandlungen bei Allianz und Fresenius, die
Internationalisierung des Aufsichtsrates von T-Mobile, Berichte aus der
EBR-Arbeit, eine Bilanz der Mitbestimmungsmesse "dieMit" sowie Hinweise
auf Tagungen, neue Veröffentlichungen und interessante
Webseiten.
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