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27.
Dezember 2007
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1.
Interview mit EU-Sozialkommissar Špidla
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"Ich
lege großen Wert
auf die Arbeit Europäischer Betriebsräte"
Am
23. Oktober 2007 beschloß die Europäische Kommission
in Brüssel ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2008.
Darin ist eine Revision der EBR-Richtlinie als Priorität
ausdrücklich benannt (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2007). Welche politischen Weichenstellungen sind
vom europäischen Gesetzgeber in den nächsten Tagen
und Wochen zu erwarten? Die Redaktion der EBR-News fragte bei
Sozialkommissar Vladimír Špidla
(Foto) in Brüssel genauer nach.
Auch
Kommissionspräsident José Manuel Barroso hatte am
13. November 2007 in einer Rede vor dem Europäischen Parlament
seine Entschlossenheit zur Revision der EBR-Richtlinie untermauert.
Voraussichtlich Mitte Januar 2008 soll der offizielle Text zur
Konsultation der Sozialpartner von der Europäischen Kommission
beschlossen werden. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB)
hat für den 17. Januar 2008 bereits eine ad hoc-Sitzung
einberufen, um die neue Lage zu beraten.
Neue EBR-Richtlinie: internes
Papier liegt den
EBR-News vor
Wie
sich in den letzten Wochen andeutete, will die Europäische
Kommission wichtige Forderungen der Gewerkschaften erfüllen.
Sollten die Arbeitgeberverbände bei ihrer Ablehnung bleiben
und den Verhandlungen fernbleiben, kann das interne Papier der
Europäischen Kommission als Rohentwurf für den Text
der neuen EBR-Richtlinie angesehen werden. Die folgenden Punkte sind
darin enthalten:
-
Stärkung
der Informations- und Konsultationsrechte des EBR, insbesondere im
Rahmen von Unternehmensrestrukturierungen, sowie bessere
Klagemöglichkeiten vor Gericht
-
Anreize
zum Abschluß europaweiter Abkommen zwischen EBR und zentraler
Leitung über die sozialen Folgen einer Restrukturierung
(Interessenausgleich)
-
Gewährung
zusätzlicher Arbeitsmöglichkeiten, z. B. durch eine
zweite EBR-Sitzung pro Jahr, das einklagbare Recht auf
Schulungsmaßnahmen, Zutrittsrechte der EBR-Mitglieder zu
allen Niederlassungen in Europa
-
Vorschriften
zur Lösung praktischer Probleme, z. B. bei Fusionen oder der
Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen sowie bei der erstmaligen
Errichtung eines EBR
-
Verbesserung
des Zusammenwirkens zwischen nationalen und Europäischen
Betriebsräten, insbesondere bei Restrukturierungen und durch
klare Berichtspflichten der EBR-Mitglieder in ihren
Herkunftsländern
Die
Europäische Kommission ist offenbar entschlossen, diese
Regelungen zügig in Kraft zu setzen. Es wird spannend, ob die
Arbeitgeberverbände ihre Verweigerungshaltung aufrechterhalten
und damit ihren eigenen Spielraum einschränken. Bei der
Verabschiedung der EBR-Richtlinie 1994 scheiterte eine
Verhandlungslösung an den britischen Arbeitgebern,
während Verbände aus Deutschland und anderen
Ländern durchaus für eine pragmatische
Lösung mit den Gewerkschaften offen waren. Eine zwischen den
Sozialpartnern ausgehandelte EBR-Richtlinie könnte
beispielsweise eine paritätische Schlichtungsstelle vorsehen,
die bei Streitfragen zwischen EBR und zentraler Leitung einer Klage vor
Gericht vorgeschaltet wird.
Zahlreiche Europäische
Betriebsräte fordern die Revision
In
den letzten Wochen haben sich wieder eine Vielzahl von
Europäischen Betriebsräten schriftlich an die
Europäische Kommission gewandt, um der Forderung nach einer
Revision der EBR-Richtlinie Nachdruck zu verleihen. Darunter ist auch
der EBR von Alcatel-Lucent, der 2006 mit der Forderung zur
Neuverhandlung seiner EBR-Vereinbarung am Widerstand der zentralen
Leitung gescheitert war (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006). Hier ein weiteres Beispiel:
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2.
Grundsatzurteile zum Streikrecht
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Im
Dezember 2007 sind vom
Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg innerhalb weniger
Tage zwei Grundsatzurteile gefällt worden, die das Streikrecht
im Europäischen Binnenmarkt betreffen. Die Richter entschieden
über die Fälle Viking Line aus Finnland und Vaxholm
aus Schweden.
Viking
Line: Richter
stärken das europäische Sozialmodell
Am
11. Dezember 2007 urteilte der EuGH, daß
Streikmaßnahmen zur Verteidigung von Arbeitnehmerinteressen
auch dann zulässig sind, wenn sie das Recht eines Unternehmens
auf dessen Niederlassungsfreiheit im Europäischen Binnenmarkt
einschränken. Allerdings darf der Streik nicht
unverhältnismäßig sein und muß
den Schutz von Arbeitnehmerrechten zum Ziel haben. Die Sicherung eines
hohen sozialen Standards sei ein Gut von öffentlichem
Interesse, weshalb die Niederlassungsfreiheit eines einzelnen
Unternehmens dahinter zurückstehen müsse.
Ursache ist ein Streit zwischen
der finnischen Reederei Viking Line
und der Seefahrergewerkschaft. Die Reederei hatte 2003 eine
Ostsee-Fähre, die zwischen Helsinki und Reval verkehrt, nach
Estland umgeflaggt und die Besatzung durch niedriger bezahlte
Arbeitnehmer ausgetauscht. Eine Flucht aus dem bestehenden Tarifvertrag
konnte die finnische Gewerkschaft jedoch durch Androhung eines
Arbeitskampfes und international koordinierter Boykottaktionen
verhindern. Hiergegen beantragte die Reederei eine einstweilige
Verfügung - allerdings nicht vor einem finnischen Gericht,
sondern
am Sitz der Internationalen Transportarbeiterföderation (ITF)
in
London. Die britischen Richter ersuchten den EuGH in Luxemburg um eine
Vorabentscheidung, ob die Niederlassungsfreiheit oder das Streikrecht
im Europäischen Binnenmarkt höher zu bewerten sei
(siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006).
Diese
Frage ist jetzt
entschieden. Nach Auffassung des EuGH ist es Aufgabe der Gerichte der
EU-Mitgliedsländer, über die
Verhältnismäßigkeit des Streiks im
Einzelfall zu urteilen. Im Fall von Viking Line entzogen sie der
finnischen Rechtsprechung die Zuständigkeit und
übertrugen sie den britischen Gerichten. Ob dies für
die Arbeitnehmerseite vorteilhaft ist, bleibt abzuwarten.
Der
Europäische Gewerkschaftsbund (EGB)
begrüßte das
Urteil, weil dem Koalitionsrecht inklusive Streikrecht ein hoher
Stellenwert eingeräumt wird. Zu kritisieren sei jedoch,
daß
die Richter strenge Kriterien für
grenzüberschreitende
Aktivitäten aufgestellt hätten. Der EGB wird die
Urteilsbegründung genau prüfen und die Konsequenzen
für
die Arbeitsbeziehungen untersuchen.
Vaxholm: Richter
schränken Streikrecht ein
Ganz anders fiel die Entscheidung im Fall
Vaxholm aus. Am 18. Dezember 2007 urteilte der EuGH, daß die
Aktionen der schwedischen Baugewerkschaft gegen das lettische
Unternehmen Laval
unverhältnismäßig waren. Laval errichtete 2004
Schulgebäude in Vaxholm in der Nähe von Stockholm und
zahlte
seine lettischen Beschäftigten nach lettischen Tarifen. Weil
das
Unternehmen sich weigerte, den schwedischen
Flächentarifvertrag
einzuhalten, organisierten die Gewerkschaften Arbeitskampf- und
Boykottmaßnahmen. Der hierdurch ausgelöste
Rechtsstreit ging
bis zum schwedischen Arbeitsgerichtshof, der den EuGH einschaltete. In
einer Vorabentscheidung sollte geklärt werden, ob
Arbeitskämpfe nach EU-Recht erlaubt sind, um
ausländische
Firmen zu zwingen, für ausländische
Arbeitskräfte auf
schwedischem Boden die schwedischen
Flächentarifverträge
einzuhalten (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2005).
Diese
Frage ist jetzt ebenfalls
entschieden. Zwar bekräftigten die Richter das Streikrecht,
erklärten aber die Aktionen gegen Laval als unvereinbar mit
der EU-Entsenderichtlinie. Die Gewerkschaften sehen das Urteil als
Angriff auf bestehende Tarifverträge und befürchten
verstärktes Lohndumping. Der Europäische
Gewerkschaftsbund (EGB) erwartet als Folge dieses Urteils
Gesetzesänderungen in allen EU-Ländern, die die
Entsenderichtlinie umgesetzt haben.
Studie zum Streikrecht in Europa
Im März 2007 hatte das
Europäische Gewerkschaftsinstitut in Brüssel eine
Studie zum Streikrecht in 30 Ländern vorgelegt. Alle
EU-Länder sowie Norwegen, Island und Kroatien sind einzeln
dargestellt. Welche länderspezifischen Besonderheiten, welche
Beschränkungen sind zu beachten? Müssen besondere
Voraussetzungen für einen Streik gegeben sein? Die Studie
beantwortet diese Fragen.
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3. Neue
EBR-Vereinbarungen
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Bald
drei Europäische
Betriebsräte bei Tyco
Nach
der Aufspaltung des amerikanischen Elektrokonzerns Tyco in drei
börsennotierte Unternehmen mußte auch der im Jahre
2001
errichtete EBR aufgespalten werden. Im Februar 2007 traf er sich zum
letzten Mal in alter Zusammensetzung, seit 29. Juni 2007 sind die
Sparten Tyco Healthcare, Tyco Electronics und Tyco Fire &
Security
and Engineered Products & Services (TFS/TEPS)
eigenständig.
Vor der Aufspaltung war acht Monate lang über die drei neuen
EBR-Vereinbarungen verhandelt worden. Inhaltlich sind sie fast
unverändert geblieben, es gab lediglich einige technische
Änderungen (z. B. zur Sitzverteilung und zur
Berücksichtigung
neuer EU-Mitgliedsländer).
Alle drei EBR-Vereinbarungen
unterliegen britischem Recht und sehen eine jährliche Sitzung
unter dem Vorsitz des Arbeitgebers vor. Die Arbeitnehmerseite
wählt einen Lenkungsausschuß aus drei Mitgliedern.
Tyco geht mit der Aufspaltung den gleichen Weg wie American Standard,
wo der EBR ebenfalls in drei verschiedene Gremien getrennt wird (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2007).
Spanischer
Wasserkonzern will EBR gründen
Nach
der Übernahme des
britischen Wasserversorgers Bristol Water durch das spanische
Unternehmen Aguas de Barcelona (Agbar) trafen sich am 22. und 23.
November 2007 in der katalanischen Hauptstadt erstmals
Arbeitnehmervertreter, um die Errichtung eines EBR vorzubereiten (auf
dem Foto der Agbar-Turm, Sitz des Konzerns und neues Wahrzeichen von
Barcelona). Dabei wurde nicht nur ein erster Entwurf für eine
EBR-Vereinbarung diskutiert, sondern auch das Fehlen eines spanischen
Gesamtbetriebsrates bemängelt. Das Arbeitsrecht in Spanien
schreibt nur lokale Betriebsräte verbindlich vor. In Spanien
gibt es zudem einen erheblichen Rückstand bei der Errichtung
Europäischer Betriebsräte.
Neuer
EBR in der Druckindustrie
Am 13. Dezember 2007 wurde in
Paris für Chevrillon Philippe Industrie (CPI) eine
EBR-Vereinbarung nach französischem Recht unterzeichnet. Die
CPI-Gruppe zählt mit rund 4.000 Beschäftigten in
Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Tschechien und den
Niederlanden zu den größten Buchdruckereien Europas
und befindet sich im Besitz von zwei Finanzinvestoren. Die
Arbeitgeberseite hatte in den zweijährigen Verhandlungen
versucht, eine EBR-Vereinbarung unterhalb der subsidiären
Bestimmungen der EBR-Richtlinie durchzusetzen, was die
Arbeitnehmerseite jedoch zurückwies.
Zahlreiche
EBR-Vereinbarungen
haben wir auf einer Download-Seite
zusammengestellt.
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4.
Mitbestimmung in der SE
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BASF setzt Mitbestimmungsstandards
Am
15. November 2007 wurde für den Chemiekonzern BASF in
Ludwigshafen eine Vereinbarung zur Mitbestimmung in der
künftigen Europäischen Gesellschaft (SE) geschlossen
(über den Beginn der Verhandlungen siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007). Damit ist der Weg frei, die SE Anfang 2008
ins Handelsregister einzutragen. Am 5. Dezember 2007 konstituierte sich
bereits der Aufsichtsrat, der nur noch aus zwölf Mitgliedern
besteht. Die Hälfte davon sind Arbeitnehmervertreter. Der seit
1995 bestehende Europäische Betriebsrat wird durch einen
SE-Betriebsrat ersetzt, dem 23 Mitglieder aus zwölf
Ländern angehören.
Papier
und Kunststoffgruppe als SE
Am
19. November 2007 wurde die
Surteco SE ins Handelsregister eingetragen. Der in Buttenwiesen bei
Augsburg beheimatete Konzern hat weltweit 14
Produktionsstätten und beliefert u. a. die
Möbelindustrie mit Papier- und Kunststoffteilen. Sowohl die
Struktur der Corporate Governance (Vorstand und Aufsichtsrat) wie auch
die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat bleiben erhalten. Anders
als bei einer Aktiengesellschaft wird die Arbeitnehmerseite bei mehr
als 2.000 Beschäftigten nur ein Drittel der Sitze im
Aufsichtsrat behalten, was eine Verschlechterung des deutschen
Mitbestimmungsstandards darstellt.
Rohstoffunternehmen auf dem Weg
zur SE
Der Recyclingdienstleister Interseroh
aus Köln will sich 2008 in eine Europäische
Gesellschaft (SE) umwandeln. Am 8. Januar 2008 trifft sich das
Besondere Verhandlungsgremium (BVG) zur konstituierenden Sitzung und
wird danach eine Vereinbarung zur Mitbestimmung und zur Errichtung
eines SE-Betriebsrates aushandeln. Interseroh hat in zehn
EU-Ländern, Kroatien und Rußland insgesamt 1.380
Beschäftigte.
Im
September 2007 beschloß der
Metallgroßhändler Klöckner
aus Duisburg die Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft
(SE). Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Bildung des
Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG), das für die 10.000
Beschäftigten in 15 Ländern eine Vereinbarung zur
Mitbestimmung und zur Errichtung eines SE-Betriebsrates aushandeln soll.
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5. Weltweite
Sozialstandards
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Internationales
Antidiskriminierungsabkommen
Am
8. Juni 2007 wurde für den französischen
Nahrungsmittelkonzern Danone ein Abkommen zur Förderung der
Vielfalt unterzeichnet. Weltweit soll vor allem bei der Personalauswahl
auf die Akzeptanz unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft,
verschiedener Bildungswege und von Behinderungen geachtet werden.
Gewerkschaftsdachverband
entwickelt neues IFA-Modell
Am 16. November 2007 legte die
Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) neue Richtlinien
für den Abschluß internationaler Rahmenabkommen und
einen Mustertext vor. Bisher gibt es solche IFA-Abkommen zur Sicherung
fundamentaler Arbeitsnormen bereits in zwölf weltweit
tätigen Konzernen der Bau- und Holzindustrie, darunter bei
Ikea, Faber-Castell und Hochtief.
Telefónica erneuert
sein Rahmenabkommen
Am
17. Dezember 2007 wurde für den Telekommunikationskonzern
Telefónica in Madrid ein Rahmenabkommen unterzeichnet, das
weltweite soziale Standards und einen Dialog mit den Gewerkschaften in
19 Ländern sicherstellt. Es handelt sich um eine
Weiterentwicklung
des Verhaltenskodex aus dem Jahre 2000. Telefónica
beschäftigt 220.000 Menschen und ist neben seinem Heimatmarkt
Spanien vor allem in Lateinamerika vertreten. Einen
Europäischen
Betriebsrat gibt es nur für die Mobilfunksparte. Er
umfaßt
die Niederlassungen in Großbritannien, Irland, Deutschland,
Tschechien und der Slowakei und war 2004 nach britischem Recht gebildet
worden (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2004), noch bevor Telefónica das
damals eigenständige Unternehmen O2 aufkaufte.
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6.
Aktivitäten von Europäischen Betriebsräten
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7.
Herausforderung Fusion: aktuelle Beispiele
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8. Gesundheitsmapping als Thema für den EBR
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Freudenberg startet
vorbildliches Projekt
Während
sich viele Europäische Betriebsräte immer noch auf
ihre
Informations- und Konsultationsrechte beschränken, weisen
einzelne
Initiativen bereits über den engen gesetzlichen Rahmen hinaus.
Ein
solches Beispiel ist Freudenberg, ein deutscher Konzern mit 33.000
Beschäftigen, der Gummi- und Kunststoffprodukte für
Industrie
und Endverbraucher herstellt. Im Herbst 2007 initiierte der EBR ein
europaweites Projekt zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: Gefährdungsanalyse
mit Hilfe eines Sicherheits- und Gesundheitsmappings.
Mehr
als 30 Arbeitnehmervertreter aus Deutschland, Großbritannien,
Dänemark, Schweden, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn,
Österreich und den Niederlanden wurden vom 5. bis 7. November
2007
in Weinheim auf einer Plenarsitzung des Europäischen
Betriebsrates
zu Mapping-Trainern für ihre jeweiligen Länder
ausgebildet.
In der zweiten Novemberhälfte 2007 fand ein erstes Mapping in
Langres (Frankreich) statt. Im Januar 2008 werden Veranstaltungen in
Großbritannien und Italien, im Februar 2008 weitere in
Frankreich
folgen. Später kommen Mappings in den Niederlanden und in
Österreich hinzu. Der EBR will Ende 2008 eine Auswertung
vornehmen.
Das
Projekt kann nicht nur zu einem Transfer "guter Praxis“ im
Arbeits- und Gesundheitsschutz beitragen, sondern auch die
Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Betriebsrates
erheblich stärken. Im Interview erläutert der
EBR-Vorsitzende Bernd Schneider (Foto), wie die
Idee entstanden ist und was andere Europäische
Betriebsräte davon lernen können.
Derzeit
verhandelt der EBR mit
der zentralen Leitung ein Memorandum über die
Rahmenbedingungen des Gesundheitsmapping. Wichtig sind ihm dabei vor
allem folgende Punkte:
-
Die
Durchführung des Mapping erfolgt durch die
Arbeitnehmervertretung.
-
Die
Mappingtrainer sollen durch externe Berater qualifiziert werden.
-
Das
Mapping soll europaweit einheitliche Standards erfüllen.
Entwickelt
wurde das
Mapping-Konzept von Dr. Heiner Köhnen und es steht
über das Trainigs- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de“ auch anderen Europäischen
Betriebsräten zur Verfügung.
Arbeitsschutz
weltweit
Über
Europa hinaus geht der Stahlkonzern ArcelorMittal. Auf der
Weltkonferenz der Arbeitnehmervertreter vom 16. bis 18. September 2007
in Montreal (Kanada) wurde mit der Konzernleitung vereinbart, in allen
61 Standorten in 27 Ländern weltweit einen höheren
Standard im Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Hierzu wird
eine Arbeitsgruppe ("Task force") aus Gewerkschaftsvertretern und
Arbeitssicherheitsexperten des Unternehmens gebildet, die einzelne
Standorte auf allen Kontinenten gezielt ins Visier nehmen kann, um
Mängel zu beseitigen.
Betriebliche
Gesundheitsförderung in Europa
Maßnahmen
der
betrieblichen Gesundheitsförderung werden auch von der
Europäischen Kommission unterstützt, darunter das
Projekt "move Europe". Interessant ist die Toolbox des
Europäischen Netzwerks für betriebliche
Gesundheitsförderung mit Werkzeugen aus 23
europäischen Ländern zu den Bereichen Arbeit und
Gesundheit.
|
Warum sind deutsche
Betriebsräte so
zögerlich bei der EBR-Gründung?
Am Lehrstuhl für
Soziologie der Technischen Universität München wird
derzeit untersucht, warum deutsche Unternehmen einen
überdurchschnittlich hohen Rückstand bei der
Gründung Europäischer Betriebsräte
aufweisen. Das von der Hans-Böckler-Stiftung
geförderte Forschungsprojekt sucht nach den Gründen,
die deutsche Betriebsräte und Arbeitgeber veranlassen, von der
Errichtung einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmervertretung
Abstand zu nehmen. Prozentual gesehen belegt Deutschland in der
Rangliste der wichtigen Industrieländer der EU einen der
hinteren Plätze bei der Gründung von
Europäischen Betriebsräten.
Die
Forscher um Prof. Dr. Rainer Trinczek überprüften
zunächst den Datenbestand aller von der EBR-Richtlinie
erfaßten deutschen Unternehmen und konnten die seit vielen
Jahren vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut in
Brüssel gepflegte Datenbank aktualisieren. Sie ermittelten
für das Jahr 2007 insgesamt 461 deutsche Unternehmen im
Geltungsbereich der EBR-Richtlinie, wovon erst 28% einen
Europäischen Betriebsrat errichtet haben. Zum Vergleich: in
Schweden sind es schon 48% und in Großbritannien, Frankreich,
den Niederlanden und Österreich etwa 40%. Damit steht
Deutschland zweifach an der Spitze der EU: in keinem anderen Land gibt
es eine so große absolute Zahl von existierenden
Europäischen Betriebsräten, und in keinem anderen
Land gibt es so viele noch nicht gegründete
Europäische Betriebsräte.
Die Verteilung nach Branchen
Die
461 deutschen Unternehmen im Geltungsbereich der EBR-Richtlinie
verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Branchen:
-
201
Unternehmen in der Metallindustrie
-
77
Unternehmen im Chemiesektor
-
67
Groß- und Einzelhandelsunternehmen
-
37
Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie und des Gastgewerbes
-
33
Unternehmen des Baugewerbes
-
30
Textilunternehmen
Die
meisten Europäischen Betriebsräte gibt es bereits im
Metallbereich (58 deutsche Unternehmen), dort ist aber auch der
Nachhholbedarf am größten (143 deutsche
Unternehmen). An zweiter Stelle folgt der Groß- und
Einzelhandel, wo 49 deutsche Unternehmen die EBR-Gründung noch
vor sich haben. Der prozentuale Rückstand ist bei "sonstigen
Dienstleistungen" und im Transportgewerbe am
größten. Die Studie zeigt über alle
Branchen hinweg: je größer das Unternehmen, desto
höher die Wahrscheinlichkeit, daß es einen EBR gibt.
Nur im Dienstleistungssektor gibt es noch Konzerne mit mehr als 10.000
Beschäftigten ohne Europäischen Betriebsrat.
Gründe für
die Skepsis
gegenüber Europäischen Betriebsräten
Die
Münchner Forscher nennen einige Gründe, die
für die Skepsis von Betriebsräten und Managern in
deutschen Firmen möglicherweise eine Rolle spielen:
-
Wissensdefizite
bei den deutschen Betriebsräten über das Thema EBR
-
fehlende
Notwendigkeit eines EBR, weil den deutschen Betriebsräten alle
Informationen über die vorhandenen Mitbestimmungsgremien
bereits zugänglich sind
-
Gegnerschaft
bei deutschen Arbeitgebern wegen hoher Kosten und drohender
europaweiter Solidarität der Arbeitnehmervertreter
-
Gegnerschaft
bei deutschen Betriebsräten, weil ihre guten Verbindungen zum
Management in Deutschland durch ausländische
Arbeitnehmervertreter in Gefahr geraten könnten
-
Gegnerschaft
bei angelsächsischen Managern gegenüber Mitbestimmung
und Betriebsräten
Das
Forschungsprojekt läuft über zwei Jahre und
endgültige Ergebnisse sind Ende 2008 zu erwarten.
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10.
Interessante Webseiten
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EU-Gesetzgebung
im Arbeits- und
Sozialrecht
Auf
dieser informativen Webseite sind in elf
Sprachen Erläuterungen zu den wichtigsten Rechtsakten der
Europäischen Union zu finden. Die Texte eignen sich
für einen kurzen und schnellen Einstieg in sämtliche
Bereiche der EU-Gesetzgebung. In einem speziellen Kapitel zum Sozialen
Dialog und zur Arbeitnehmerbeteiligung finden sich sowohl Rechtsakte
zum Elternurlaub, zur Teilzeitarbeit oder zu befristeten
Arbeitsverträgen wie auch die wichtigsten Richtlinien zur
betrieblichen Mitsprache.
EBR-Informationen
aus den Niederlanden
Mit
160 Mitarbeitern bietet die in Woerden bei
Utrecht ansässige Bildungseinrichtung FNV Formaat ein
umfassendes Seminarprogramm und Beratungsangebot für
niederländische Betriebsräte. Auch
Europäische Betriebsräte mit Sitz in den Niederlanden
werden von FNV Formaat unterstützt, unter anderem durch einen
mehrmals jährlich erscheinenden EBR-Newsletter in
niederländischer und englischer Sprache. FNV Formaat arbeitet
mit dem niederländischen Gewerkschaftsbund FNV zusammen und
ist mit dem DGB-Bildungswerk in Deutschland vergleichbar.
Gewerkschaftsnetzwerk
im Straßengütertransport
Zu
Beginn des Jahres 2007 startete ein von der EU
gefördertes Projekt zum Aufbau von Gewerkschaftsnetzwerken im
nördlichen Europa mit Schwerpunkt Baltikum.
Transportgewerkschaften aus acht Ländern wollen damit
internationale LKW-Fahrer unterstützen. Eine Webseite liefert
Informationen in englischer Sprache.
Belgische
Webseite zeigt Banksünden
Das
Netwerk Vlaanderen legt auf seiner Webseite
offen, welche der in Belgien tätigen Großbanken
durch ihre Investmentpraktiken in anderen Teilen der Welt gegen Umwelt-
und Sozialstandards verstößt. Im Fokus steht die
Geschäftspolitik von Citibank, ABN Amro, Fortis, ING, Dexia,
KBC, Axa und Deutsche Bank. Eine Studie vom 11. Dezember 2007 listet
Menschenrechtsverletzungen auf. Das Netwerk Vlaanderen fördert
einen umweltpolitisch und sozial verantwortlichen Umgang mit Geld. Die
folgenden Texte sind nur in englischer Spache verfügbar:
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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Gleichbehandlung
der Geschlechter als EBR-Thema
Im Oktober 2007 legte die
Agentur für soziale Entwicklung (SDA) in Brüssel eine
Studie über die Gleichbehandlung von Männern und
Frauen vor. Darin gehen die Autorinnen der Frage nach, wie die
Präsenz von Frauen in den Gremien der Arbeitnehmervertretung
verstärkt und welche Rolle Europäische
Betriebsräte bei Maßnahmen zur Gleichbehandlung
für die Belegschaft europaweit spielen können. Hierzu
stellen sie beispielhafte Textpassagen in EBR-Vereinbarungen und
Antidiskriminierungsvereinbarungen dar, die unter Mithilfe
Europäischer Betriebsräte abgeschlossen wurden,
beispielsweise im Energieunternehmen Areva (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2006). Die Studie liegt nur in englischer und
französischer Sprache vor.
-
Die Studie
ist online nicht mehr verfügbar, kann aber bei uns angefordert
werden
In
deutscher Sprache hatte
Reingard Zimmer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
im Juli 2007 in der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" einen Beitrag
zu diesem Thema veröffentlicht:
Grenzüberschreitendes
Arbeiten in Mittel- und Osteuropa
Am 6. Dezember 2007 legte die
Arbeiterkammer Wien eine Broschüre vor, die einen
Überblick über Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
in den Ländern Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen, Slowenien
und Kroatien gibt. Auf 164 Seiten werden neben dem Steuerrecht und der
Sozialversicherung auch das Arbeitsrecht jedes einzelnen dieser
Länder dargestellt. Österreich gilt als
Brücke zwischen West- und Osteuropa und hat besonders
intensive Kontakte in die neuen und zukünftigen
EU-Mitgliedsländer (siehe auch den Bericht in den
EBR-News 4/2006.)
Aktionsplan des
Europäischen Gewerkschaftsbundes
Am
7. Dezember 2007 legte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB)
in
Brüssel eine Broschüre vor, die seinen Strategie- und
Aktionsplan für die Jahre 2007 bis 2011 beschreibt. Der
Aktionsplan war im Mai 2007 auf dem Kongreß in Sevilla
beschlossen worden. Auf 156 Seiten sind die Schwerpunkte beschrieben:
vom Sozialen Dialog über die Arbeitsmarkt- und
Wirtschaftspolitik
bis hin zur Stärkung der sozialen Dimension des
Europäischen
Binnenmarktes. Ein eigenes Kapitel beschäftigt sich mit der
Arbeit
Europäischer Betriebsräte. Die Broschüre
liegt in
deutscher, englischer und französischer Sprache vor.
Leitfaden
zum britischen Unternehmensrecht
Im Oktober 2006 trat im
Vereinigten Königreich die umfassendste Reform das
Unternehmensrechts seit 150 Jahren in Kraft. Mit dem neuen Gesetz
("Companies Act") werden Geschäftsleitungen
grundsätzlich verpflichtet, bei ihren Entscheidungen die
Auswirkungen für Arbeitnehmer, Gemeinschaft und Umwelt zu
beachten und hierüber öffentlich Rechenschaft
abzulegen. Ziel des Leitfadens ist es, den Erfolg britischer
Unternehmen in sozialen und Umweltfragen zu steigern. Die Autoren
zeigen eine Reihe von Möglichkeiten auf, durch die Nutzung von
Aktionärsrechten, politische Kampagnen und juristische
Schritte dem neuen Gesetz zum Erfolg zu verhelfen. Folgende Texte sind
nur in englischer Sprache verfügbar:
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12. Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
weitere Beispiele aus
unserer Arbeit
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Branchenübergreifendes
EBR-Seminar in Hamburg
Vom
4. bis 9. November 2007 trafen sich Betriebsratsmitglieder aus mehreren
Wirtschaftsbereichen zum Erfahrungsaustausch über die
Verhandlung von EBR-Vereinbarungen und über die strategische
Weiterentwicklung ihres Europäischen Betriebsrates.
Organisiert vom Institut zur Fortbildung von Betriebsräten
(ifb) und mitgestaltet vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" konnte in Hamburg ein Dialog über
Branchengrenzen hinweg geführt werden. Anwesend waren
Betriebsräte aus Unternehmen der Pharma- und Elektroindustrie,
der Lebensmittelherstellung, Wasseraufbereitung, Marktforschung, des
Großhandels, der Mineralölwirtschaft sowie von
Softwaredienstleistern, Banken und Automobilzulieferern. Um die
wachsende Nachfrage nach solchen branchenübergreifenden
EBR-Veranstaltungen zu befriedigen, ist für das Jahr 2008 eine
komplett neue und erweiterte Seminarreihe konzipiert worden (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2007).
Österreichische
Holding startet EBR-Verhandlungen
Im
Frauenthal-Konzern beginnen
im Januar 2008 Verhandlungen über die Gründung eines
Europäischen Betriebsrates. Die Gruppe wird von Wien aus
geführt und vereinigt elf Produktionsstätten mit rund
3.000 Beschäftigten in Österreich, Deutschland,
Frankreich, Portugal, Rumänien, Slowenien und Polen. Die
Schwerpunkte liegen in der Teilefertigung für Nutzfahrzeuge
(Federn, Lenker, Katalysatoren) sowie in der Sanitär- und
Heiztechnik. Unter Mithilfe des Trainings- und Beratungsnetzes
"euro-betriebsrat.de" wurden vom 14. bis 16. November 2007 in Kassel
erste Eckpunkte für die anstehenden Verhandlungen diskutiert.
Ein wichtiger Punkt ist die angemessene Vertretung aller
Geschäftsbereiche im zukünftigen EBR.
Arbeitnehmerbeteiligung in der
Hafenlogistik
Vom
19. bis 24. November 2007 fand in der norditalienischen Hafenstadt
Livorno mit fachlicher Unterstützung des Trainings- und
Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" die abschließende
Konferenz des LINKS-Projekts statt (siehe auch Bericht in den
EBR-News 4/2006). Etwa 50 Teilnehmer aus sieben
Ländern diskutierten die Gründung
Europäischer Betriebsräte in einer Branche, die
erhebliche Zuwachsraten aufweist und zweifellos zu den
Globalisierungsgewinnern gehört. Ein ähnlicher
Workshop hatte im Mai 2007 in Konstanza am Schwarzen Meer stattgefunden
(siehe
Bericht in den EBR-News 2/2007). Bisher gibt es im gesamten
Containerumschlag erst einen einzigen EBR für das Unternehmen
Dubai Ports World (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2007).
Rechtspersönlichkeit
von Europäischen Betriebsräten
Am
5. Dezember 2007 wurde in London in der Hauptverwaltung des britischen
Gewerkschaftsbundes TUC (siehe Foto) über die juristische
Situation britischer EBR-Gremien diskutiert. Seit einem Rechtsstreit in
der Fährgesellschaft P&O im Jahre 2002, deren
Hintergründe das Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" derzeit aufarbeitet, gab es auf britischem Boden
kein Gerichtsverfahren eines Europäischen Betriebsrates mehr.
Die ungelöste Frage des rechtlichen Status von EBR-Gremien und
erhebliche finanzielle Risiken haben die britischen Gewerkschaften
seither davon abgehalten, so der EBR-Koordinator des TUC, Sean Bamford
(siehe auch
Interview in den EBR-News 3/2005). Die Fertigstellung des
Gutachtens ist für Anfang 2008 geplant.
Restrukturierungen in der
Kautschuk- und
Kunststoffindustrie
Im
Rahmen eines EU-geförderten Projektes, das vom
Forschungsinstitut Cesos in Rom geleitet wird, erstellt das Trainings-
und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" derzeit drei Fallstudien
über den praktischen Einfluß deutscher
Betriebsräte auf Umstrukturierungen (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007). Hierzu wurde auch die Unternehmensgruppe ContiTech
ausgewählt, eine High-Tech-Sparte von Continental mit sieben
Geschäftsbereichen in der Kautschuk- und
Kunststofftechnologie. Zuvor standen bereits der Verpackungskonzern
Smurfit Kappa und der Gabelstaplerhersteller Kion im Mittelpunkt des
Interesses. Sämtliche Dokumente werden in Kürze auf
der Webseite des Projektes verfügbar sein.
Neuer Leitfaden zur
EBR-Gründung
Das Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" legte kürzlich einen Leitfaden vor, der
die wichtigsten Aspekte bei der Errichtung Europäischer
Betriebsräte erläutert: rechtliche Fragen, Schritte
zur Gründung eines EBR, die Verhandlung einer
EBR-Vereinbarung, der Inhalt von Informations- und
Konsultationsrechten, die praktische Arbeit im EBR und deren
finanzielle Rahmenbedingungen. Die Studie wurde von der
Europäischen Kommission finanziell gefördert und
beleuchtet insbesondere die Situation in der Kurier-, Paket-
und Expreßdienstbranche anhand der
Unternehmensbeispiele DHL (Deutsche Post), FedEx, Securicor, TNT, UPS
und Wincanton. Der Leitfaden kann in deutscher, englischer und
französischer Sprache bei uns angefordert werden.
Empfehlenswert ist auch ein
Beitrag zum gleichen Thema im Wirtschaftslexikon für den
Betriebsrat, das von den Professoren Thomas Blanke und Thomas Breisig
herausgegeben wird:
Beiträge
in Fachzeitschriften
Im
Magazin Personalführung
sind zwei Beiträge von Werner Altmeyer erschienen: im Oktober
2007 über aktuelle Entwicklungen der EBR-Beratung und im
Dezember 2007 eine Buchrezension über die Mitbestimmung in der
Europäischen Gesellschaft (SE). Die Übernahme der
Hotelgruppe Hilton durch den Finanzinvestor Blackstone beleuchtete ein
Beitrag im Magazin Mitbestimmung in der Ausgabe
Oktober/November 2007.
Weitere
Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Publikationsseite.
ver.di/GPA-Newsletter:
neue Ausgabe
Am 21. Dezember 2007 ist die
aktuelle Ausgabe des
deutsch-österreichischen EBR-Newsletters von ver.di und GPA
erschienen, der sich mit der Revision der EBR-Richtlinie
beschäftigt, mehrere Initiativen zur Neugründung von
Europäischen Betriebsräten vorstellt, die Arbeit des
Fachbereichs Ver- und Entsorgung von ver.di und die
europäische Anbindung der GPA genauer beleuchtet sowie
Protestaufrufe gegen Restrukturierungen bei der Volksfürsorge
und bei Novartis beinhaltet. Weiterhin sind ein Länderbericht
über Großbritannien, Seminartermine,
Konferenzrückblicke und Literaturtipps enthalten. Der
Newsletter wird vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
mitgestaltet.
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