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23.
Dezember
2008
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1.
Neue EBR-Richtlinie kann
in Kraft treten
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Nur die britische Regierung verweigerte ihre Zustimmung
Am
17. Dezember 2008 einigte sich der Ministerrat in Brüssel auf
die
neue Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat. Am Tag zuvor
hatte
das Europäische Parlament in einer Plenarsitzung mit
großer
Mehrheit zugestimmt. Der französische Arbeitsminister Xavier
Bertrand (auf dem Foto links, zusammen mit EU-Sozialkommissar
Vladimír Špidla) wollte das Verfahren noch unter
französischer Ratspräsidentschaft 2008 politisch
abschließen. Da linguistische Probleme mit der
Übersetzung
der Richtlinie nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden konnten, findet
die formelle Beschlußfassung im Ministerrat im
Frühjahr 2009
statt.
26
Regierungen von Bulgarien bis Irland, von Portugal bis Estland
akzeptierten den Kompromiß, nur die britische
Labour-Regierung wollte den Gesetzentwurf nicht mittragen. Wesentlich
pragmatischer
ist dagegen
die Sichtweise der USA. Von der Deutsch-amerikanischen Handelskammer in
Frankfurt am Main wird die Verabschiedung der Richtlinie
ausdrücklich begrüßt, weil damit
Planungssicherheit und Transparenz in den europäischen
Niederlassungen von US-Unternehmen sichergestellt werde.
Eine
gemeinsame Empfehlung der
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände vom 29. August 2008
hatte den Weg zur neuen Richtlinie bereits geebnet (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2008). Dann beschloß am 17. November
2008 der Ausschuß für Beschäftigung und
soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments mit den
Stimmen von Sozialdemokraten, Grünen, Linken und Teilen der
konservativen Abgeordneten mehrere Änderungen am
Gesetzentwurf, die den gewerkschaftlichen Forderungen entgegenkommen.
Am 4. Dezember 2008 forderte der Europäische Wirtschafts- und
Sozialausschuß (EWSA), ein beratendes Gremium aus Vertretern
der Gewerkschaften, Arbeitgeber und sonstiger Gruppen, eine verbesserte
EBR-Richtlinie. Er hatte sich bereits im September 2006 dafür
ausgesprochen (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006).
Trialoggespräche brachten den
Durchbruch
Anfang Dezember 2008 gab es hinter den Kulissen
informelle Gespräche zwischen der Europäischen
Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat.
Dieser sogenannte Trialog führte zu einem Kompromiß,
dem schließlich auch die Gewerkschaften zustimmten. Die neue
EBR-Richtlinie ersetzt den Text aus dem Jahr 1994 und wird innerhalb von zwei
Jahren in die Rechtsordnung aller Länder des
Europäischen Binnenmarktes umgesetzt, dazu gehören
alle EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.
Zukünftige EU-Länder wie Kroatien oder die
Türkei werden die Richtlinie ab dem Tag ihres Beitritts
anwenden.
Hamburger Fachtagung zur neuen
EBR-Richtlinie: Was kommt da auf uns zu?
Viele
EBR-Mitglieder sind sich über die rechtlichen Konsequenzen der
Richtlinienrevision noch im unklaren und möchten ihre aktuelle
EBR-Vereinbarung auf der Grundlage der neuen Gesetzeslage rechtssicher
gestalten und auf den aktuellen Stand bringen. Auch
Betriebsratsmitglieder, die die EBR-Gründung noch vor sich
haben, möchten die neuen Regelungen frühzeitig in
ihre Überlegungen mit einbeziehen. Eine Reihe von Fragen
werden sich nicht zuletzt auch für Rechtsanwälte
stellen, wenn die neue EBR-Richtlinie in die nationale Rechtsordnung
umgesetzt ist.
Das Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" bietet am 26. Januar 2009
auf einer EBR-Fachtagung in Hamburg die Gelegenheit, mit Experten aus
Brüssel sowie aus der deutschen Wissenschaft und Praxis die
neue Rechtslage im Detail zu diskutieren.
Weitere
Fachtagungen zur neuen EBR-Richtlinie
Die
große Resonanz auf diese Fachtagung hat uns
veranlaßt, weitere Termine anzubieten. Derzeit sind in
Kooperation mit Partnern in Italien und Belgien die folgenden
Veranstaltungen in der Planung:
Rom,
7.–8. Mai 2009, deutsch-italienische Fachtagung
Lüttich, 22.–23. Juni 2009, deutsch-belgische Fachtagung
Deutsche Betriebsratsmitglieder
können nach § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz
teilnehmen.
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2.
Welche
Veränderungen bringt die neue Richtlinie?
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Stärkung
des EBR nur auf dem Verhandlungsweg möglich
Standortabwicklungen
wie bei Nokia (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008) seien in Zukunft in dieser Form nicht
mehr möglich, schreibt das Handelsblatt unter der
Überschrift "Europäische Betriebsräte werden
mächtiger". Dies gilt jedoch nur mit Einschränkungen,
denn alle derzeit gültigen EBR-Vereinbarungen haben
Bestandsschutz, bis sie gekündigt werden. Bessere Regelungen
müssen in jedem Unternehmen zunächst ausgehandelt
werden. Der Gesetzgeber wird lediglich die Mindestvorschriften, die im
Falle des Scheiterns der Verhandlungen greifen, verbessern. Die
wichtigsten Punkte haben wir nachfolgend aufgelistet.
Unterrichtung
und Anhörung wird besser definiert
In der alten EBR-Richtlinie
wird der Begriff "Unterrichtung" mehrfach verwendet, aber nicht
definiert. Die neue Richtlinie benennt jetzt Merkmale, die
erfüllt sein müssen, um von einer
ordnungsgemäßen Unterrichtung zu sprechen. Auch die
Prozedur einer Anhörung wird genauer beschrieben als zuvor. Zukünftig sollen Europäische
Betriebsräte bei grenzüberschreitenden
Maßnahmen zuständig sein, wenn eine Entscheidung der
zentralen Leitung Auswirkungen in einem anderen Land hat (so wie es die
SE-Gesetzgebung heute schon vorsieht).
Die Rolle des
geschäftsführenden Ausschusses wird gestärkt
Er bekommt erstmals das Recht
auf eigenständige Sitzungen und wird personell aufgestockt.
Engere Zusammenarbeit
mit den nationalen Betriebsräten
Da der Euro-Betriebsrat nur
für transnationale Fragen zuständig ist,
muß seine Arbeit besser mit den nationalen
Betriebsräten vernetzt werden. Hierzu gehört auch
eine Berichtspflicht der EBR-Mitglieder gegenüber der
Belegschaft ihres Herkunftslandes.
Schulungsanspruch
Erstmals wird ein
Rechtsanspruch auf
Schulungsmaßnahmen gesetzlich festgeschrieben.
Neuverhandlung der
EBR-Vereinbarung bei Fusionen
Zukünftig wird es bei
Fusionen und umfangreichen Restrukturierungen einen Rechtsanspruch auf
Kündigung und Neuverhandlung alter EBR-Vereinbarungen geben.
Wirksame und abschreckende
Sanktionen
Zu den wichtigsten
Punkten gehört die Formulierung, daß alle
Länder "wirksame, abschreckende und angemessene Sanktionen" in
ihren jeweiligen EBR-Gesetzen vorsehen müssen, falls gegen
Rechte des Europäischen Betriebsrates verstoßen
wird. Dies kann ein Unterlassungsanspruch sein, wie er im Fall Gaz de
France vom Europäischen Betriebsrat vor Gericht bereits
durchgesetzt wurde (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2008). Einen schlagkräftigen
Europäischen Betriebsrat gibt es nicht als "Geschenk aus
Brüssel", sondern nur durch mutige Arbeitnehmervertreter, die
ihre Rechte notfalls auch vor Gericht einfordern. Bemerkenswert: In
Deutschland gibt es bisher kein einziges Urteil, das die Rechte eines
EBR zum Gegenstand hat. Es bleibt also viel zu tun für
Betriebsräte.
Besondere Probleme
für britische Euro-Betriebsräte
Anders
als in den kontinentaleuropäischen EU-Ländern gibt es
im
Vereinigten Königreich keine Tradition von Unterrichtung und
Anhörung, Betriebsräte sind ein kultureller
Fremdkörper
sowohl für britische Gewerkschaften als auch für das
Management. Bisher gibt es zwar eine große Zahl von
Euro-Betriebsräten auf der Grundlage britischen Rechts, die
Qualität dieser Vereinbarungen bleibt jedoch häufig
hinter
den kontinentaleuropäischen Standards zurück.
Lediglich in
Unternehmen mit hohem gewerkschaftlichem Organisationsgrad sind gute
EBR-Regelungen zu finden.
Während des Revisionsprozesses hatte die britische Regierung
die
Lobbykampagne der Arbeitgeber gegen die neue Richtlinie wohlwollend
begleitet (siehe
Bericht in den EBR-News 3/2008), obwohl die
Labour-Abgeordneten im Europäischen Parlament die Position der
Gewerkschaften unterstützten. Es bleibt nun den nationalen
Parlamenten überlassen, wie sie die neuen Regelungen mit Leben
füllen. Während in vielen alten EU-Ländern
(Frankreich, BeNeLux, Deutschland, Skandinavien) mit klaren
Beschlüssen des Gesetzgebers zu rechnen ist, wird eine
EU-konforme Umsetzung insbesondere im Vereinigten Königreich
mit Spannung erwartet. Aber auch in einigen osteuropäischen
Ländern wird man sehr deutlich beobachten müssen, wie
die Parlamente mit diesem Thema umgehen. Soll die Verletzung von
EBR-Rechten ein Kavaliersdelikt bleiben oder harte Konsequenzen vor
Gericht nach sich ziehen? Entscheidend wird sein, ob auch vor
britischen oder polnischen Gerichten wirksame und abschreckende
Sanktionen von den Arbeitnehmervertretern eingeklagt werden
können.
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3. Neues
Tarifvertragsgesetz in Frankreich
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Sonderrolle
der fünf Dachverbände wird beseitigt
Am
1. Januar 2009 tritt in Frankreich eine Reform des Tarifsystems in
Kraft, die den Konsens der Nachkriegszeit über die
Repräsentativität der Gewerkschaften beendet und sich
an den pragmatischen Regeln in Spanien orientiert. Bisher war es in
Frankreich üblich, daß der Status der
gewerkschaftlichen Repräsentativität von der
Regierung verliehen wurde. Zuletzt erfolgte dies im Jahre 1966, als die
CFDT als neuer Verband hinzutrat. Die Ursprünge dieses
Verfahrens liegen im Kalten Krieg, als es darum ging, die
Vormachtstellung der kommunistischen CGT zu brechen. Die Regierung
Sarkozy hat mit dem Gesetz vom 20. August 2008 dieses Kapitel des
französischen Arbeitsrechts beendet.
Bisher kann jede
Gewerkschaft, die von der Regierung den Status der
Repräsentativität erhalten hat, Haustarifverträge
abschließen, selbst wenn sie nur ein einziges Mitglied im
Betrieb hat und keine Unterstützung bei Betriebsratswahlen
erhält. Zukünftig entscheiden nur noch die
Betriebsratswahlen - und damit die Belegschaften selbst - über
die Repräsentativität einer Organisation.
Gewerkschaften, die weniger als 10% der Wählerstimmen im
Betrieb erringen, können keine Haustarifverträge mehr
abschließen und keine Gewerkschaftsdelegierten ernennen.
Für die Gültigkeit des Haustarifvertrages
müssen die unterzeichnenden Gewerkschaften zusammen mindestens
30% der Wählerstimmen hinter sich vereinen. Auf die
Mitgliederzahlen kommt es dabei nicht an.
Bei
Flächentarifverträgen sind
zukünftig 8% der Stimmen bei den Wahlen zu allen
Betriebsräten des Geltungsbereichs erforderlich. Um die
Repräsentativität zu messen, müssen daher
französische Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach
Abschluß der Betriebsratswahlen die Ergebnisse auf einem
speziellen Formular dem Arbeitsministerium melden.
Ähnliche Regelungen gelten in Spanien
schon seit vielen Jahren und haben dazu geführt, daß
die spanischen Gewerkschaften konstruktiv in der Tarifpolitik
zusammenarbeiten. In Spanien werden faktisch alle
Tarifverträge von CC.OO. und UGT gemeinsam unterzeichnet.
Während in vielen Teilen Europas Gewerkschaften ihre
Kräfte durch Fusionen bündeln, spalten sich
französische Verbände immer weiter auf und
bekämpfen sich sogar gegenseitig. Es wird nun erwartet,
daß dieser Trend sich umkehrt, denn kleine Organisationen
verlieren durch das neue Gesetz ihre Vorrechte.
Keine Veränderungen am Streikrecht
Auch in Zukunft bleibt das Recht zur
Arbeitsniederlegung ein individuelles Menschenrecht, das von keiner
Gewerkschaft kontrolliert und von keinem Arbeitgeber
eingeschränkt werden darf. Es genügen - so die
Auffassung der französischen Gerichte - nur drei Teilnehmer,
um einen rechtmäßigen Streik durchzuführen.
Frankreich kennt weder Urabstimmungen noch Streikgeld. Daher
müssen Arbeitgeber eine sehr hohe Sensibilität
beweisen, um den Betriebsfrieden sicherzustellen. Die folgenden
Beiträge beleuchten die Rolle der betrieblichen
Interessenvertretung und die Gewerkschaftslandschaft:
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4.
Fusionen beschäftigten den EBR
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Personalabbau
nach Fusion von Tabakkonzernen
Am 10. Oktober 2008 trafen sich in
Brüssel Arbeitnehmervertreter von Imperial Tobacco, um eine
gemeinsame Strategie gegen den angekündigten Abbau von 2.600
Arbeitsplätzen zu entwickeln. Die Umstrukturierung wurde im
Juni 2008 von der zentralen Leitung in Bristol angekündigt,
sie ist eine Folge der Fusion mit Altadis. Das spanische
Tabakunternehmen war im Februar 2008 von Imperial Tobacco aufgekauft
worden. In Frankreich und Spanien führte die
Ankündigung des Personalabbaus bereits zu Streiks.
Derzeit
gibt es im Konzern zwei Europäische Betriebsräte.
Imperial
Tobacco hatte 1996 einen EBR nach britischem Recht gegründet
und
Altadis 2002 einen EBR nach spanischem Recht. Beide sollen nun zu einem
einzigen Gremium zusammengeführt werden. Nach Meinung der
Gewerkschaften ist es erforderlich, daß der
Lenkungsausschuß des EBR von Imperial Tobacco ab sofort an
allen
EBR-Sitzungen von Altadis teilnimmt, um eine abgestimmte Strategie zu
gewährleisten.
Europaweiter
Aktionstag bei HP und EDS
Am 15. Oktober 2008 trafen sich in
Brüssel Arbeitnehmervertreter der beiden IT-Firmen
Hewlett-Packard (HP) und Electronic Data Systems (EDS), um die gemeinsame EBR-Sitzung vom 25.
September 2008 zu analysieren (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2008). Im August 2008 hatte HP den Konkurrenten
EDS übernommen. Die Arbeitnehmervertreter kritisieren,
daß die zentrale Leitung die EBR-Richtlinie verletzt, weil
sie die beiden Europäischen Betriebsräte vor
vollendete Tatsachen stellt und keine Anhörung
durchführe. Ziel der Anhörung ist für die
beiden Betriebsräte, Verhandlungen über die
Restrukturierung aufzunehmen.
Als Reaktion auf
den fusionsbedingten Abbau von fast 10.000 Arbeitsplätzen, den
höchsten in der Geschichte beider Unternehmen, organisierten
die Arbeitnehmervertreter von HP und EDS am 13. November 2008 einen
europaweiten Aktionstag. Die zentrale Leitung erklärte sich
danach zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsverfahren
bereit, weigert sich aber, genaue Zahlen über Entlassungen zu
nennen oder die Pläne pro Land genauer zu spezifizieren. Am 8.
Dezember 2008 berieten die Arbeitnehmervertreter beider Unternehmen in
Brüssel über das weitere Vorgehen. Das Verhalten der
zentralen Leitung von HP erinnert stark an den Elektronikkonzern
Alcatel-Lucent, wo der EBR im April 2007 ein Gerichtsurteil erwirkt
hatte (siehe
Bericht in den EBR-News 2/2007).
Bank-Betriebsräte beraten
über Fusion
Am 20. Oktober 2008
trafen sich in Paris erstmals Vertreter der Europäischen
Betriebsräte von BNP Paribas und Fortis, um die bevorstehende
Fusion zu diskutieren. Die größte
französische Geschäftsbank BNP Paribas will als Folge
der Finanzkrise alle Aktivitäten der belgisch-luxemburgischen
Finanzgruppe Fortis außerhalb der Niederlande
übernehmen. Der
niederländische Teil von Fortis war am 3. Oktober 2008 verstaatlicht worden.
Wirtschaftlich würde diese
Übernahme durchaus Sinn machen, da sich beide Banken
geographisch ergänzten, so die Arbeitnehmervertreter.
Allerdings forderten sie die Entwicklung eines Sozialkapitels im Rahmen
des Fusionsvertrages. Am 20. November 2008 wurde der
Europäische Betriebsrat von Fortis, der 1996 nach belgischem
Recht gegründet worden war, in einer Plenarsitzung offiziell
über die Fusion unterrichtet. Vermutlich wird er bald mit dem
ebenfalls 1996 nach französischem Recht gegründeten
EBR von BNP Paribas zusammengelegt. Kurz vor Weihnachten
führte der Fusionsplan zu einer Regierungskrise in Belgien.
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5.
Neue EBR-Vereinbarungen
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Neuer EBR der Frauenthal
Holding mit eigenem Internet-Blog
Der
Europäische Betriebsrat des österreichischen
Automobilzulieferers und
Sanitärgroßhändlers Frauenthal
konstituierte sich am 29./30. Oktober 2008 in Wien. Die
EBR-Vereinbarung datiert vom 3. Juli 2008.
Der
EBR verfügt bereits über eine eigene Internetseite
mit Blog. Dort sind alle Informationen in sieben Sprachen abrufbar, es
gibt auch ein Porträt aller EBR-Mitglieder und des
Präsidiums. Im Vorfeld der EBR-Gründung war das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" bei der Ausarbeitung
von Eckpunkten beteiligt (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2007).
Schwache
EBR-Regelungen bei Kugellagerhersteller
Das US-Unternehmen Timken hat
einen Europäischen Betriebsrat nach britischem Recht
eingerichtet, den "Timken European Communication Council". Die
Verhandlungen wurden am 30. Mai 2008 abgeschlossen, am 1. September
2008 die EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Sie enthält im
europäischen Vergleich nur unterdurchschnittliche Regelungen.
Der neue EBR ist ein gemischtes
Gremium, das einmal jährlich tagt und dem auch
Arbeitgebervertreter angehören. Die Arbeitnehmerseite stellt
zwölf Delegierte aus neun Ländern, darunter jeweils
zwei aus Frankreich, Polen und Rumänien. Der
Lenkungsausschuß setzt sich aus je zwei Arbeitgeber- und
Arbeitnehmervertretern zusammen. Es gibt strenge Regeln zur
Vertraulichkeit, alle vier Jahre ist nur ein einziger Schulungstag
vorgesehen. Eine Klausel sieht vor, daß die Vereinbarung
überprüft wird, sobald die neue EBR-Richtlinie in
britisches Recht umgesetzt worden ist.
IT-Dienstleister im Tourismus
mit neuer EBR-Vereinbarung
Am
19. September 2008 wurde eine überarbeitete EBR-Vereinbarung
für Amadeus nach spanischem Recht unterzeichnet. Das
Unternehmen aus Madrid liefert IT-Service (vor allem
Buchungsplattformen) für die Reisebranche und gehört
einem Finanzinvestor. Untypisch für Spanien: der im
Jahr 2000 gegründete EBR ist ein gemischtes Gremium und der
Vorsitz liegt beim Arbeitgeber. Die halbjährlichen
Plenarsitzungen des EBR werden in englischer Sprache ohne Dolmetscher
durchgeführt. Der Lenkungsausschuß besteht aus
fünf Arbeitnehmervertretern aus Frankreich, Deutschland,
Spanien und zwei weiteren Ländern. Alle EBR-Mitglieder
erhalten pro Jahr 50 Stunden Freistellung, die Mitglieder des
Lenkungsausschusses 70 Stunden, ergänzend zu den
Gepflogenheiten in ihren Heimatländern und der Zeit der
EBR-Sitzungen. Weiterhin sind Schulungen für den EBR
vorgesehen.
Energiekonzern setzt
Maßstäbe für EBR-Vereinbarungen
Am
5. Dezember 2008 wurde in Rom eine EBR-Vereinbarung für den
italienischen Stromversorger Enel unterzeichnet, dessen
Töchter sich vorwiegend in Spanien und Osteuropa befinden. Bei
der Übernahme der spanischen Energiegruppe Endesa konnte sich
Enel im Jahr 2006 gegen den deutschen Konkurrenten E.ON durchsetzen
(siehe
Bericht
in
den EBR-News 1/2006). Einen EBR hatte Endesa noch nicht
gebildet, aber ein internationales Rahmenabkommen über
Sozialstandards unterzeichnet.
Der Europäische
Betriebsrat von Enel besteht aus zwanzig Mitgliedern und kommt zweimal
jährlich zusammen. Er wählt einen
Lenkungsausschuß aus fünf Mitgliedern, die sich
viermal pro Jahr treffen. Die Definition von Unterrichtung und
Anhörung orientiert sich bereits an der neuen EBR-Richtlinie,
pro Jahr sind auch vier Schulungstage vorgesehen. Damit
verfügt Enel über eine der besten EBR-Vereinbarungen
nach italienischem Recht und kann sich mit dem Niveau der Bankengruppe
UniCredit messen (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2007). Folgende Texte sind nur auf Englisch
verfügbar:
Die
Texte von zahlreichen
EBR-Vereinbarungen stehen auf einer Download-Seite
zur Verfügung.
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6.
Europaweite EBR-Vertragspolitik
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Luxusgüterkonzern
stärkt
soziale Verantwortung
Am
14. Oktober 2008 unterzeichnete der Europäische Betriebsrat
der
französischen Gesellschaft PPR mit der zentralen Leitung in
Paris
zwei transnationale Kollektivvereinbarungen. Sie definieren Prinzipien
über die Gleichbehandlung von Behinderten und über
die
Personalpolitik gegenüber älteren Mitarbeitern. PPR
ist die
Dachgesellschaft des Luxusgüterkonzerns Gucci (damit auch Yves
Saint Laurent), des Sportartikelherstellers Puma, der Medien- und
Buchhandlungskette Fnac und des Möbelhändlers
Conforama. PPR
verfügt seit 1999 über einen Europäischen
Betriebsrat
nach französischem Recht mit Delegierten aus 15
Ländern.
Charta zur nachhaltigen Entwicklung
Bei einer Sitzung in Brüssel
unterzeichnete der Europäische Betriebsrat des belgischen
Chemie- und Pharmakonzerns Solvay am 27. November 2008 eine Charta zur
nachhaltigen Entwicklung und zur sozialen Verantwortung mit der
zentralen Leitung. Bestandteil des Abkommens ist nicht nur ein
regelmäßiger Dialog über die Ziele des
Unternehmens in diesem Bereich, sondern auch die Definition einer
gemeinsamen Vision. Der 1995 gegründete EBR hat seit 2005 eine
eigene Arbeitsgruppe zur nachhaltigen Entwicklung.
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7.
Weltweite Rahmenabkommen
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Norwegische
Unternehmen
übernehmen soziale Verantwortung
Am 28. Oktober 2008
unterzeichnete die Konzernleitung des norwegischen Mischkonzerns Aker
in Oslo ein internationales Rahmenabkommen mit dem Internationalen
Metallgewerkschaftsbund (IMB). Ziel ist die weltweite Einhaltung von
sozialen Mindeststandards und die Entwicklung von guten
Arbeitsbeziehungen in allen Teilen des Konzerns, der mit 27.000
Beschäftigten in 35 Ländern im Offshore-, Fischerei-,
Werft- und Konstruktionsbereich tätig ist. Einen
Europäischen Betriebsrat gibt es bei Aker bereits seit 1996.
Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache vor:
Am
13. November 2008 wurde in Genf zwischen dem norwegischen Öl-
und Gaskonzern StatoilHydro und der Internationalen Föderation
der Chemiegewerkschaften (ICEM) ein internationales Rahmenabkommen
unterzeichnet. Es ersetzt das Abkommen für Statoil von 1998,
das als Meilenstein für Gewerkschaftsrechte, Arbeits- und
Gesundheitsschutz und innerbetriebliche Weiterbildung galt. Nach dem
Aufkauf der Öl- und Gasaktivitäten von Norsk Hydro im
Oktober 2007 werden jetzt 30.000 Beschäftigte in 40
Ländern davon erfaßt. Statoil gehörte im
Jahre 1996 auch zu den Pionieren bei der Gründung eines
Europäischen Betriebsrates. Folgende Texte liegen nur in
englischer Sprache vor:
Gewerkschaftsrechte in der
Unternehmensgruppe Freudenberg
Am 3. November 2008
unterzeichnete die Konzernleitung des deutschen Chemieunternehmens
Freudenberg mit der Internationalen Föderation der
Chemiegewerkschaften (ICEM) eine Ergänzung zum Rahmenabkommen
aus dem Jahr 2000. Darin respektiert das Unternehmen die Entscheidung
aller Beschäftigten, sich einer Gewerkschaft ihrer Wahl
anzuschließen. Die ICEM wird sich weltweit für einen
konstruktiven Dialog zwischen den Betriebsparteien in allen
Niederlassungen einsetzen. Vorausgegangen war ein Treffen des
Managements mit Gewerkschaftsvertretern in Kanada und den USA am 1.
Oktober 2008 in Pittsburgh, Pennsylvania. Der 1996 gegründete
Europäische Betriebsrat von Freudenberg betätigt sich
stark im Gesundheitsschutz (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2007).
Japanische
Kaufhauskette mit Rahmenabkommen
Am 11. November 2008
unterzeichnete erstmals ein japanisches Unternehmen ein internationales
Rahmenabkommen. Die zentrale Leitung der Kaufhauskette Takashimaya (auf
dem Foto die Filiale in Tokio) verpflichtet sich darin zu einem
weltweiten sozialen Dialog mit den Gewerkschaften. In Europa
verfügt das Unternehmen bisher erst über eine einzige
Niederlassung im Stadtzentrum von Paris und fällt daher noch
nicht unter die EBR-Richtlinie.
Erstmals
Abkommen in britischer Dienstleistungsbranche
Am
11. Dezember 2008 wurde zwischen dem internationalen
Gewerkschaftsdachverband UNI und dem Sicherheitsunternehmen G4S ein
weltweit gültiges Abkommen über ethische Standards
und gewerkschaftliche Rechte unterzeichnet. Mit 570.000
Beschäftigten in 110 Ländern, davon zwei Drittel in
Schwellenländern, ist der Konzern
zweitgrößter Arbeitgeber der Welt. Es handelt sich
um das erste internationale Rahmenabkommen, das jemals in einem
britischen Dienstleistungsunternehmen erzielt wurde. G4S hat seit 1996
auch einen Europäischen Betriebsrat. Folgende Texte sind nur
in englischer Sprache verfügbar:
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8. Aus der Welt der SE-Betriebsräte
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tesa
mit exzellenter SE-Vereinbarung
Am
3. Dezember 2008 stimmte das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) des
Klebstoffherstellers tesa auf seiner Sitzung in Berlin für die
Annahme einer SE-Vereinbarung, die in den Wochen zuvor unter
erheblichem Zeitdruck ausgehandelt worden war (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2008). Bei der Umwandlung eines Unternehmens in
eine Europäische Gesellschaft (SE) hat das BVG - anders als bei der
Gründung eines Europäischen Betriebsrates - nur sechs
Monate, um alle Fragen zu klären. Die tesa-Vereinbarung gilt
als eine der besten, die für ein deutsches Unternehmen mit
knapp unter 2.000 Arbeitnehmern und damit einer Drittelbeteiligung im
Aufsichtsrat bisher ausgehandelt worden ist. Im Interview mit den
EBR-News erläuterte Frank Ganschow
(Foto), Vorsitzender des BVG, den Ablauf der Verhandlungen und die
wichtigsten Punkte der neuen Vereinbarung.
Die
Arbeitnehmervertreter von
tesa wurden während ihrer Verhandlungen von Prof. Dr. Ulrich
Zachert und Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" unterstützt. Aber auch
Sachverständige können nicht verhindern, was der
Gesetzgeber übersehen hat: Unternehmen der
Größenordnung von tesa können
nämlich die Mitbestimmung im Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der
SE-Umwandlung "einfrieren". Eine von der Europäischen
Kommission beauftragte Expertengruppe hat dieses Problem inzwischen
erkannt und schlägt eine Anpassung der SE-Richtlinie vor, die
im Jahr 2009 bevorsteht (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2008).
Neue
SE-Gründungen ohne Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
Seit
dem 1. Oktober 2008 firmiert die Hawe Hydraulik aus München
als
Europäische Gesellschaft (SE). Zuvor war am 28. Juli 2008 eine
SE-Vereinbarung geschlossen worden, die die Bildung eines sogenannten
"Gruppen-Betriebsrats" (ein SE-Betriebsrat der Unternehmensgruppe)
vorsieht. Er tagt zweimal jährlich und wählt einen
geschäftsführenden Ausschuß aus drei
(später
fünf) Mitgliedern. Dieser kann zwei weitere jährliche
Sitzungen durchführen. Bei Streitigkeiten mit der zentralen
Leitung ist eine Schlichtungsstelle vorgesehen. Eine
Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat gibt es nicht, obwohl das
Familienunternehmen allein in Deutschland 1.500 Beschäftigte
hat.
Seit
dem 2. Dezember 2008
firmiert auch der Solaranlagenbauer Solon aus Berlin als SE. Die Anfang
November 2008 unterzeichnete SE-Vereinbarung sieht keine Beteiligung
für die 850 Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vor.
Europäische Tochtergesellschaften gibt es in
Österreich, Italien und der Schweiz.
SE-Verhandlungen
gescheitert
Am
8. Oktober 2008 wurde der Folienhersteller RKW (Rheinische
Kunststoffwerke) als SE eingetragen, obwohl keine Vereinbarung zur
Mitbestimmung abgeschlossen wurde. Das Unternehmen mit Sitz in
Frankenthal (Rheinland-Pfalz) ist europaweit der erste Fall, in dem die
Verhandlungen scheiterten. Für die 2.700
Beschäftigten in acht Ländern gelten daher die
gesetzlichen Auffangregelungen zum SE-Betriebsrat und einer
Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat.
Volkswagen erringt Vorsitz im
SE-Betriebsrat von Porsche
Am
15. Dezember 2008
konstituierte sich der SE-Betriebsrat der Porsche Automobil Holding SE
auf der Grundlage einer SE-Mitbestimmungsvereinbarung, an deren
Aushandlung die Betriebsräte von Volkswagen nicht beteiligt
waren. Der SE-Betriebsrat setzt sich aus 40 Mitgliedern zusammen: die
20 Vertreter von Porsche, darunter 15 aus Deutschland, vertreten die
12.000 Porsche-Beschäftigten. Ebenfalls 20 Vertreter von
Volkswagen, darunter sieben aus Deutschland, vertreten die 360.000
VW-Beschäftigten. Dieses Zahlenverhältnis war von den
Volkswagen-Betriebsräten als undemokratisch betrachtet worden,
was zu einem öffentlichen Schlagabtausch und mehreren
Gerichtsverfahren führte (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2007).
Der
Vorsitz des SE-Betriebsrates fiel nun völlig
überraschend an Volkswagen. Bernd Osterloh (auf dem Foto
rechts), der Präsident des Europäischen und des
Weltbetriebsrates von Volkswagen, wurde einstimmig zum Vorsitzenden des
SE-Betriebsrates gewählt und Uwe Hück von Porsche
(auf dem Foto links) zum Stellvertreter. Daraufhin wurde ein
für den 19. Dezember 2008 bereits angesetzter Gerichtstermin
kurzfristig abgesagt. Bis Januar 2009 soll nun eine
außergerichtliche Lösung unter Vermittlung der IG
Metall erreicht werden. Im Gespräch ist eine Neufassung der
SE-Vereinbarung von Porsche, die offiziell erst 2017 kündbar
wäre. In der Porsche-Hauptversammlung am 30. Januar 2009
könnten dann Volkswagen-Vertreter für den
SE-Aufsichtsrat bestellt werden.
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9.
Newsletter für
Arbeitnehmervertreter
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Bulletin
des EBR von UniCredit
Am
16. Oktober 2008 kam der 2007 gegründete Europäische
Betriebsrat der italienischen Bank UniCredit (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2007) zu seiner zweiten Plenartagung in Mailand
zusammen. Auf der Tagesordnung standen die Finanzmarktkrise (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2008), ein neues Modell der Corporate Governance
und der Entlohnung für das Top-Management, das System der
Kapitalbeteiligung für die Bank-Angestellten in fünf
Ländern und die Entwicklung einer europaweiten IT-Plattform
für das Back-Office. Ein eigener Tagesordnungspunkt war die
Situation in den polnischen Niederlassungen. Die Inhalte der Sitzung
werden in einem Newsletter öffentlich gemacht.
Der
EBR von Ikea mit eigenem Newsletter
Am
28. Oktober 2008 tagte der
EBR des Möbelhauses Ikea in Kopenhagen. Er gehört zu
den besonders aktiven Gremien in Skandinavien und hat mehrere
Ausschüsse gebildet. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit
ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die aktuellen Entwicklungen
präsentiert er in einem Newsletter. Im November 2008 ist die
dritte Ausgabe erschienen. Der "Ikea European Consultative Council"
wurde 1999 nach dänischem Recht gebildet.
ver.di/GPA-Newsletter:
Ausgabe 2/2008
Am
29. Oktober 2008 ist eine weitere Ausgabe des
deutsch-österreichischen EBR-Newsletters von ver.di und GPA
erschienen. Schwerpunkt dieser Ausgabe ist der politische
Prozeß zur Revision der EBR-Richtlinie. Weitere Themen: die
Finanzkrise, die Neugründung von Europäischen
Betriebsräten, ein Hintergrundbericht über
Rumänien, Literaturtipps und Veranstaltungshinweise. Der
EBR-Newsletter wird vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" mitgestaltet.
Newsletter
zur Corporate Governance
Ende November 2008
veröffentlichte das Europäische Gewerkschaftsinstitut
eine neue Ausgabe des Newsletters zum Unternehmensrecht auf der
Webseite "Worker-Participation.eu". Er informiert seit Juli 2006
über alle Fragen der Arbeitnehmerbeteiligung in den Leitungs-
und Aufsichtsgremien von Unternehmen und über die neuesten
europäischen (Gesetzes-)Entwicklungen. Die aktuelle Ausgabe thematisiert die
Rechtsform der Europäischen Privatgesellschaft, die
ergänzend zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
eine Art von Europa-GmbH ermöglichen soll. Ein weiteres Thema
ist die EU-Fusionsrichtlinie (siehe auch Bericht in den
EBR-News 4/2006).
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10.
Interessante Webseiten
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Der
Europäische Betriebsrat in Rumänien und
Bulgarien
Aus Erfahrungen lernen, das ist
das Motto des EU-finanzierten Projektes ELEX, das sich insbesondere an
Arbeitnehmervertreter in den neuen EU-Mitgliedsländern
Rumänien und Bulgarien wendet. Auf der Webseite des Projekts
werden Seminare dokumentiert und zahlreiche Dokumente zum Download
angeboten.
Weltweite Allianz der
Coca-Cola-Beschäftigten
Die globale Gewerkschaftsallianz der
Coca-Cola-Beschäftigten hat eine eigene Webseite ins Leben
gerufen, die in 15 Sprachen aktuelle Meldungen aus dem Konzern liefert.
Die Arbeitnehmervertreter des Getränkekonzerns kamen im Mai
2008 zur zweiten Weltkonferenz in Deutschland zusammen (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2008).
Beobachtung von Finanzinvestoren
Der
internationale Verband der Lebensmittel- und
Hotelbeschäftigten
IUL betreibt eine Webseite mit aktuellen Meldungen über die
Tätigkeit von Private-Equity-Firmen. Dort können die
letzten
Deals der "Heuschrecken" im Hotel- und Nahrungsmittelbereich
recherchiert werden. Hervorgetan hatte sich im Oktober 2007
beispielsweise der Finanzinvestor Blackstone beim Aufkauf der
Hilton-Hotels (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2007).
Der Standort Deutschland unter
Globalisierungsdruck
Das Projekt export-IT untersucht die
Veränderung von Unternehmen der Dienstleistungswirtschaft in
der weltweiten Arbeitsteilung durch Informations- und
Kommunikationstechniken. Mit Unterstützung der Gewerkschaften
ver.di und IG Metall sollen "best-pracice"-Beispiele für
die Interessenvertretung der Beschäftigten dieser Branche
erarbeitet werden.
Zahlreiche
weitere interessante
Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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EBR-Vereinbarungen
im Fokus
Im Oktober 2008 legte die
Agentur für soziale Entwicklung (SDA) in Brüssel eine
neue Auswertung von 102 EBR-Vereinbarungen aus ihrer Datenbank vor, die
qualitative und quantitative Entwicklungen im Zeitraum der letzten vier
Jahre untersucht. Von den 102 EBR-Vereinbarungen, die seit 2004
unterzeichnet wurden, entfallen jeweils 19 auf Deutschland und
Frankreich, 16 auf Großbritannien und zehn auf Belgien. Den
stärksten Zuwachs verzeichnete Italien mit acht neuen
EBR-Vereinbarungen. Das Land hat jetzt 39 Europäische
Betriebsräte, liegt aber immer noch im Rückstand.
Obwohl in der alten EBR-Richtlinie Schulungsmaßnahmen nicht
verbindlich geregelt sind, wurde dies europaweit in 76% aller
Fälle seit 2004 in der EBR-Vereinbarung festgeschrieben.
Betriebsräte
in Deutschland, Frankreich und Polen
Wie können sich die
Belegschaften internationaler Großkonzerne eine gemeinsame
Handlungsperspektive erarbeiten? Dieser Frage geht Dr. Stefanie
Hürtgen, Mitarbeiterin am Institut für
Sozialforschung der Universität Frankfurt am Main, in ihrer im
November 2008 erschienenen Dissertation nach. Sie dokumentiert darin
die Arbeit von französischen Arbeitnehmervertretern der
Gewerkschaften CGT, CFDT und FO, von deutschen Betriebsräten
der IG Metall in West und Ost wie auch von polnischen EBR-Mitgliedern
der Gewerkschaften Solidarność und OPZZ. Die Interviews zeigen nicht
nur, wie mit betrieblichen Problemen in den einzelnen Ländern
konkret umgegangen wird, sondern beleuchten auch die jeweilige
Einbindung in den Europäischen Betriebsrat.
Stefanie
Hürtgen
Transnationales Co-Management
Betriebliche
Politik in der globalen Konkurrenz
Münster
2008, 313
Seiten, € 29,90
Aktueller Vergleich der
Arbeitsbeziehungen in West- und Osteuropa
Im November 2008 ist dieser
Sammelband eines Projekts erschienen, das von der Universität
Tübingen mit Partnern in mehreren Ländern
durchgeführt wurde. Ziel war eine Bestandsaufnahme des
Arbeitsrechts, der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen und des
Sozialen Dialogs in drei alten EU-Ländern und drei
Beitrittsländern. Deutschland, Frankreich, Italien,
Tschechien, die Slowakei und Kroatien werden jeweils in eigenen
Kapiteln behandelt. Für jedes Land wird die Rolle von
Betriebsrat und Gewerkschaften beleuchtet, aktuelle Trends in den
Tarifverhandlungen und in der staatlichen Politik, aber auch die
Merkmale der beruflichen Bildung dargestellt. Das Buch lohnt sich daher
nicht nur für einen vertieften Blick nach Osteuropa, sondern
auch zur Recherche aktueller Entwicklungen in den drei
westeuropäischen Ländern.
Josef Schmid/Harald Kohler
(Hrsg.)
Arbeitsbeziehungen und Sozialer
Dialog im alten und neuen Europa
Unterschiede - Gemeinsamkeiten
- Kooperationen
Baden-Baden 2008, 331 Seiten,
€ 22,-
Wirkungsvoll
präsentieren - auf Englisch?
Eine gelungene
PowerPoint-Präsentation gehört für
Betriebsräte heute vielfach zum Standardrepertoire. Was aber
ist zu tun, wenn man vor Kollegen im EBR in englischer Sprache
präsentieren muß? Dieses zweisprachige Buch aus der
Reihe "Training International" hilft dabei. Der Autor richtet sein
Augenmerk besonders darauf, wie man Präsentationen
für ein fremdes Publikum vorbereitet und gibt interkulturelle
Tipps. Besonders empfehlenswert ist dieses Buch, weil es
durchgängig in deutscher und englischer Sprache
verfaßt ist. Auf der linken Buchseite finden sich
Erläuterungen, Tipps und Beispiele auf Deutsch, auf der
rechten Buchseite ist der gleiche Text in englischer Sprache zu finden.
So hilft das Buch nicht nur bei der Vorbereitung einer
Präsentation, sondern stärkt auch die
Sprachkompetenz. Ähnliche Ratgeber - ebenfalls zweisprachig -
sind zu den Themen Konfliktmanagement, Meetings und Moderation, Small
Talk und Teamentwicklung erschienen.
Matt Beadle
Präsentieren -
wirkungsvoll und strukturiert
Berlin 2008, 192 Seiten,
€ 17,95
Weitere Fachliteratur haben wir
auf einer Sonderseite
zusammengestellt.
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12. Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer
Arbeit
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Der
Eurobetriebsrat optimiert seine Arbeitsbedingungen
Am 14. und 15. Oktober 2008
fand im DGB-Bildungszentrum Hamburg ein Workshop im Rahmen des Projekts
IN.CON.PAR_able statt. Ziel dieses vom spanischen Gewerkschaftsbund
CC.OO. initiierten Projektes ist die Verbesserung der Zusammenarbeit in
Europäischen Betriebsräten durch Koordinierung der
Aktivitäten und der Kommunikation untereinander. Dr. Reingard
Zimmer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
beteiligte sich an der Vorbereitung und Durchführung des
Workshops, der ähnlich auch in Spanien, Portugal, Italien und
Bulgarien stattfindet.
ver.di-Bundesverwaltung:
Bestandsaufnahme zur EBR-Arbeit
Am 24. November 2008 wurde am
Sitz der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin (Foto) eine Bestandsaufnahme
der EBR-Arbeit getrennt nach Fachbereichen vorgenommen. An dem Treffen
unter Leitung von Martin Lemcke von der Abteilung Mitbestimmung nahmen
auch Bernhard Stelzl und Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" teil. Die Diskussion zeigte einen
hohen Betreuungsbedarf insbesondere in den Fachbereichen Handel,
Finanzdienstleistungen und Besondere Dienstleistungen. Der
EBR-Newsletter von ver.di soll enger mit den Fachbereichen und
EBR-Gremien verzahnt werden.
Konferenz zur
Betriebsverfassung
Am
25. November 2008 veranstaltete der Arbeitskreis Arbeit - Betrieb -
Politik der Friedrich-Ebert-Stiftung eine Konferenz zur
Betriebsverfassung in Berlin. Etwa 170 Betriebsräte,
Wissenschaftler und Politiker diskutierten mit einer Reihe von Experten
(Foto) über eine Reformagenda zur Mitbestimmung. Werner
Altmeyer von "euro-betriebsrat.de" beleuchtete die europäische
Ebene.
EBR-Projekt
an der Universität Lüneburg
Im
laufenden Semester findet am Institut für Wirtschaftsrecht der
Leuphana Universität Lüneburg eine Vorlesungsreihe
zum Thema Personalmanagement und Europäische
Betriebsräte statt. Im Rahmen eines Lehrauftrages ist auch Dr.
Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
hieran beteiligt.
Beiträge
in Fachzeitschriften
Im
November 2008 veröffentlichte die Zeitschrift der
betriebsrat einen Länderbericht zur spanischen
Betriebsverfassung von Dr. Werner Altmeyer und Prof. Dr. Holm-Detlev
Köhler. Der Beitrag enthält auch ein Interview mit
einem deutschen EBR-Mitglied in der spanischen Großbank
Santander. Im Dezember 2008 beleuchtete Dr. Werner Altmeyer den
Gesetzgebungsprozeß und die möglichen Auswirkungen
der neuen EBR-Richtlinie in einem Beitrag für die
Fachzeitschrift Personalführung.
Weitere
Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Publikationsseite.
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13.
Aktuelle Seminartermine
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Für
die folgenden von
uns mitgestalteten Seminare und Workshops sind Anmeldungen
möglich:
Die neue EBR-Richtlinie – Was kommt da
auf uns zu?
Fachtagungen
für
Europäische Betriebsräte
26.01.2009
in Hamburg
07.
– 08.05.2009 in Rom
22.
– 23.06.2009 in
Lüttich
Europa für Gewerkschaftssekretäre
der IG Metall
Institutionen
–
Politikfelder – Europäische Betriebsräte
25.
– 27.03.2009 in Bad Orb
14.
– 16.10.2009 in
Lohr
Seminare des Instituts zur Fortbildung von
Betriebsräten (ifb)
Seit
1998 bietet das ifb Seminare für Europäische
Betriebsräte an, deren Inhalte vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mit erarbeitet wurden.
Grundseminar: Der Weg zum
Europäischen Betriebsrat
20.
– 23.10.2009 in
Würzburg
Aufbauseminar: Praxiswissen – EBR Spezial
17.
– 20.11.2009 in Nürnberg
Workshops der ver.di-Bundesverwaltung
Im
Jahr 2004 fand erstmals ein fachbereichsübergreifender
Workshop
der ver.di-Bundesverwaltung für Europäische
Betriebsräte
statt. Angesichts der neuen EBR-Richtlinie gibt es 2009 zwei Termine:
Die Revision der EBR-Richtlinie
17.
– 19.06.2009 in Berlin
Grundlagenwissen und Praxis der EBR-Arbeit
02.
– 04.09.2009 in Berlin
Weiterbildung
an der Ruhr-Universität
Als
Teil einer Weiterbildungsreihe für
Gewerkschaftssekretäre und Betriebsräte bietet die
Akademie der Ruhr-Universität-Bochum folgenden Baustein an:
Qualifizierung für
Europa – Der Europäische Betriebsrat
Konzepte,
Verbreitung, Praxiserfahrungen, Entwicklungsperspektiven
30.
– 31.10.2009 in Bochum
Inhouse-Veranstaltungen
Eine
Übersicht
über mögliche Themen für
Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:
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Die
EBR-News werden
herausgegeben von:
Trainings-
und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" GbR
Mitarbeiter/innen
dieser Ausgabe:
Werner Altmeyer, Carmen Bauer, Bernhard Stelzl,
Reingard Zimmer
Verteiler
der deutschsprachigen Ausgabe: 11.508 Empfänger
Verteiler der
englischsprachigen Ausgabe: 1.378 Empfänger
Verteiler der
französischsprachigen Ausgabe: 1.120 Empfänger
Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de
Wir freuen uns über
Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem
EBR.
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