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28.
Dezember 2009
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1.
Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderungen
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Französischer
Betriebsrat stoppt Bankenfusion für drei Monate
Erneut wurde eine
Großfusion wegen unzureichender Durchführung eines
Anhörungsverfahrens von Betriebsräten in Frankreich
durch gerichtliche Verfügung vorläufig gestoppt. Als
Folge der Finanzmarktkrise und auf Druck der französischen
Regierung fusionierten die Dachorganisationen von 20 Volksbanken
(Banque Populaire) und 17 Sparkassen (Caisses d'Épargne) am
31. Juli 2009 zur zweitgrößten Bank Frankreichs
BPCE. Von 120.000 Arbeitnehmern werden vermutlich 10.000 ihren
Arbeitsplatz verlieren.
Die Arbeitnehmervertreter
forderten in einer Sitzung des Konzernbetriebsrats der Sparkassengruppe
Caisses d'Épargne am 4. Juni 2009 Aufklärung
über den geplanten Personalabbau, über eventuelle
Einkommenskürzungen und Verschlechterungen der
Arbeitsbedingungen. Weil das Management die Offenlegung seines
strategischen Plans verweigerte, leiteten die Betriebsräte in
zwei Regionen (Île-de-France und
Midi-Pyrénées) gerichtliche Schritte ein.
Am
31. Juli 2009 untersagte das
Landgericht Paris der Geschäftsleitung per einstweiliger
Verfügung, fusionsbedingte Maßnahmen umzusetzen,
solange die Unterrichtung und Anhörung der
Betriebsräte über die Folgen der Fusion nicht korrekt
durchgeführt und abgeschlossen ist. Bei Zuwiderhandlung
hätte das Unternehmen pro Tag 100.000 € Strafe zahlen
müssen. Ähnlich wie im Fall Gaz de France (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2008) konnten damit wichtige Elemente der Fusion
vorübergehend gestoppt werden, was einen erheblichen Druck auf
die Konzernleitung ausübte, Verhandlungen über einen
Interessenausgleich mit den Gewerkschaften aufzunehmen. Erst nach
Durchführung eines erneuten Konsultationsverfahrens hob das
Gericht am 27. Oktober 2009 die einstweilige Verfügung wieder
auf. Folgende Texte sind nur in französischer Sprache
verfügbar:
Einen
Europäischen
Betriebsrat gibt es in den beiden Bankengruppen bisher noch nicht. Das
Urteil wurde von einem französischen Betriebsrat erstritten.
Dennoch kann es als Vorbild für die Rechte eines EBR angesehen
werden, weil die Philosophie von Unterrichtung und Anhörung,
wie sie sich in vielen Rechtsakten der EU findet, ihren Ursprung in der
französischen Betriebsverfassung hat.
Sozialplan bei Goodyear kann
nicht in Kraft treten
Seit 2007 versucht die Geschäftsleitung
des Goodyear-Reifenwerkes Amiens in Nordfrankreich vergeblich, mittels
eines Sozialplans 827 Stellen abzubauen. Die Gewerkschaften und
Betriebsräte konnten dies bisher verhindern, weil ihnen vom
Arbeitgeber nicht alle Informationen zugänglich gemacht
wurden. Daher - so die Argumentation vor Gericht - sei ein korrektes
Anhörungsverfahren nicht möglich, ohne dessen
Abschluß französische Arbeitgeber keine einseitigen
Maßnahmen umsetzen dürfen. Der Gesamtbetriebsrat
konnte einen Unterlassungsanspruch erwirken, über den am 27.
Januar 2010 vor einem Berufungsgericht in Versailles erneut verhandelt
wird. In der Zwischenzeit fand eine erfolglose Mediation unter Vorsitz
eines Direktors der Betriebsräteberatungsgesellschaft
Secafi-Alpha statt. Die Belegschaft möchte eine Abfindung von
100.000 € pro Person bei freiwilligem Ausscheiden in den
Vorruhestand durchsetzen.
Unterlassungsanspruch
in
Deutschland strittig
Im Vergleich dazu ist der
Unterlassungsanspruch eines deutschen Betriebsrates unterentwickelt. In
jüngster Zeit gibt es jedoch vermehrt Urteile auch in
Deutschland, die nach französischem Muster einseitige
Maßnahmen des Arbeitgebers im Zuge von
Betriebsänderungen stoppen, so z. B. die Entscheidung des
Landesarbeitsgerichts (LAG) München vom 22. Dezember 2008 im
Fall von Nokia Siemens Networks (siehe auch Bericht in den
EBR-News 2/2007). Darin berufen sich die Richter
ausdrücklich auf Anhörungsrechte nach EU-Recht, die
vom deutschen Betriebsverfassungsgesetz nicht komplett erfüllt
werden.
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2.
Weitere aktuelle Gerichtsurteile
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Tariffähigkeit
von
Mini-Gewerkschaften auf dem Prüfstand
Am
27. Oktober 2009 erstritt die Gewerkschaft FO vor dem Arbeitsgericht
Brest (Bretagne) die Anerkennung ihres Gewerkschaftsdelegierten in der
Maschinenbaugruppe SDMO. Wegen ihres schlechten Abschneidens bei der
Betriebsratswahl hätte sie nach dem neuen Tarifvertragsgesetz,
das am 1. Januar 2009 in Kraft trat (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2008), keinen Gewerkschaftsdelegierten mehr
ernennen dürfen. Mit dem Urteil steht nicht nur die
Gültigkeit des neuen Gesetzes auf dem Prüfstand,
sondern auch die Tariffähigkeit von Splittergruppen in anderen
Ländern.
Das
französische Tarifvertragsgesetz
regelt die Rechte der Gewerkschaften im Betrieb. Dazu gehört,
welche der konkurrierenden Gewerkschaften einen
allgemeingültigen (Haus-)Tarifvertrag abschließen
darf. Zum ersten Mal in der französischen Geschichte hat der
Gesetzgeber einen Schwellenwert für die
Repräsentativität festgelegt. Danach können
Gewerkschaften, die bei Betriebsratswahlen weniger als 10% der Stimmen
erringen, weder Haustarifverträge abschließen noch
Gewerkschaftsdelegierte im Betrieb ernennen. Gewerkschaftsdelegierte
werden in Frankreich nicht gewählt, sondern von den
Gewerkschaften ernannt, und verhandeln mit dem Arbeitgeber
Haustarifverträge. Ihre Rolle ist mit einer betrieblichen
Tarifkommission in Deutschland vergleichbar. Mit dem Brester Urteil
wurde daher über die betriebliche Tariffähigkeit der
Gewerkschaft Force Ouvrière (FO) entschieden.
Das Urteil soll nun vom Europäischen
Gerichtshof überprüft werden. Sollten die Richter in
Luxemburg zu der Überzeugung kommen, daß ein
gesetzlicher Schwellenwert gegen Koalitionsfreiheit und EU-Recht
verstößt, könnte künftig jede
Splittergruppe in jedem EU-Land Tariffähigkeit beanspruchen.
Folgende Texte liegen nur in französischer Sprache vor:
Kündigungsschutz für
belgische EBR-Mitglieder
Am 28. September 2009 entschied das
Arbeitsgericht Antwerpen über den Umfang des Schutzes, den
belgische Mitglieder in Europäischen Betriebsräten
genießen. Sie werden den Mitgliedern eines belgischen
Betriebsrates gleichgestellt. Will der Arbeitgeber ein belgisches
EBR-Mitglied entlassen, muß er ein spezielles Verfahren
einleiten. Tut er dies nicht, hat der entlassene Arbeitnehmer Anspruch
auf eine besondere finanzielle Entschädigung. Dies gilt auch
dann, wenn der Arbeitnehmer nur dem EBR, nicht aber einem belgischen
Betriebsrat angehört.
Delegiertenwahl
zum Europäischen Betriebsrat
Am 4. November 2009 klärte das
höchste französische Berufungsgericht, welche Instanz
für die Anfechtung der Wahl französischer
EBR-Delegierter zuständig ist. Die Klage ging von der CGT aus,
die im US-amerikanischen Flugzeugzulieferer Hamilton Sundstrad ihren
Kandidaten nicht in den EBR entsenden konnte. Wie schon in einem
ähnlichen Fall in Deutschland (siehe
Bericht in den
EBR-News 1/2008) entschieden die Richter in Paris zugunsten
des nationalen Gerichtes.
Schlechte
Personalbeurteilung rechtswidrig
Am 27. November 2009 urteilte
das Landgericht Nanterre bei Paris über eine Klage des
Betriebsrates von Hewlett-Packard. Die Richter untersagten der
französischen Geschäftsleitung,
Führungskräften eine Quote von 5% für
schlechte Beurteilung ihrer Untergebenen vorzuschreiben. Zudem hatte
keine Anhörung des Betriebsrates über diese
Maßnahme stattgefunden. Die betroffenen Arbeitnehmer
können nun Entschädigungszahlungen beanspruchen.
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3. Forderung nach korrekten Konsultationsverfahren
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US-Automobilzulieferer
verweigert sozialen Dialog
Vom 29. September bis 1.
Oktober 2009 tagte das Europäische Forum des
Automobilzulieferers Federal Mogul in Turin. Nach einer Reihe von
Werksschließungen und Personalabbau quer durch Europa steht
jetzt die Schließung des italienischen Werkes Tysenzan am
Gardasee auf der Tagesordnung. Die 18 Arbeitnehmervertreter aus acht
Ländern bemängelten in einem Statement die fehlende
Bereitschaft der zentralen Leitung zu einem echten sozialen Dialog.
Während sie mit dem EBR eine verbesserte EBR-Vereinbarung
erarbeitet, lehnt sie zur gleichen Zeit Verhandlungen mit den
örtlichen Arbeitnehmervertretern in Italien ab. Das
Europäische Forum von Federal Mogul war 1996
gegründet worden und unterliegt britischem Recht.
Europaweiter
Aktionstag bei Alcatel-Lucent
Am 10. November 2009
führte der Europäische Betriebsrat des Telekom- und
Netzwerk-Ausrüsters Alcatel-Lucent in sechs
europäischen Ländern einen Aktionstag durch.
Unterstützer fand er auch in den USA. Seit der Fusion der
beiden Vorgängerunternehmen im Dezember 2006 wurden bisher
vier Restrukturierungsprogramme durchgeführt und Tausende von
Arbeitsplätzen abgebaut. Bereits im April 2007 hatte der EBR
wegen mangelhafter Unterrichtung ein Gerichtsurteil erwirkt (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007).
PPR-Umbau
ohne Konsultation
Der Generaldirektor des französischen
Luxusgüterkonzerns Pinault-Printemps-Redoute (PPR)
kündigte am 24. November 2009 in einem Interview mit dem "Wall
Street Journal" den Verkauf der beiden Einzelhandelsketten Fnac
(Elektronik und Bücher) sowie Conforama (Möbel) an.
PPR will sich auf seine Luxusmarken wie Gucci und Yves Saint Laurent
konzentrieren. Obwohl
der Europäische Betriebsrat von PPR am Tag des Interviews eine
Sitzung hatte, wurde er von der zentralen Leitung nicht über
die Verkaufspläne unterrichtet, kritisiert die Gewerkschaft
CGT in einer Presseerklärung. PPR hatte im Oktober 2008 mit
dem EBR zwei Abkommen zur sozialen Verantwortung unterzeichnet (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2008).
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4.
Einflußnahme auf Restrukturierungen
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Stahlkonzern stärkt
sozialen Dialog in der Krise
Am
2. November 2009 unterzeichnete die zentrale Leitung von ArcelorMittal
mit dem Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) ein
Rahmenabkommen für die 115.000 europäischen
Beschäftigten des luxemburgischen Stahlkonzerns, der hart von
der Finanzkrise betroffen ist (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2009). Ziel ist die langfristige Sicherung von
Arbeitsplätzen, die Kompetenzentwicklung der
Beschäftigten und die Förderung des sozialen Dialogs.
Zweite Säule neben dem
EBR
Parallel
zu dem 2007 errichteten Europäischen Betriebsrat (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007) wird jetzt auf europäischer Ebene
eine hochrangige Monitoringgruppe des sozialen Dialogs gebildet, die
aus je zwölf Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern besteht
und quartalsweise tagt. Eine ihrer Aufgaben ist die gemeinsame
Überprüfung der Rentabilität aller Standorte
und die Überwachung des Rahmenabkommens. Als Unterbau wird in
jedem Land ein nationaler Kontrollausschuß gebildet, der
ebenfalls paritätisch besetzt ist. Bei Streitigkeiten ist eine
Schlichtungsstelle vorgesehen.
EBR von Mahle sichert
Sozialplan in Italien
Am 23. September 2009
kündigte die zentrale Leitung des deutschen
Automobilzulieferers Mahle die Beendigung der Ventilproduktion in
Volvera bei Turin an. Trotz Protesten war das lokale Management nicht
bereit, Verhandlungen über einen Sozialplan zu beginnen. Erst
nachdem sich der Europäische Betriebsrat eingeschaltet hatte
und am 7. Dezember 2009 eine Delegation aus Volvera zur Zentrale des
Unternehmens in Stuttgart gereist war, um gemeinsam mit deutschen
Betriebsräten zu protestieren, kam Bewegung in die
Angelegenheit. Am 14. Dezember 2009 wurde ein Sozialplan geschlossen,
der trotz Werksschließung betriebsbedingte
Kündigungen vermeidet. In einer Zusatzvereinbarung wurde
geregelt, daß der EBR im weiteren Verfahren eine
Kontrollfunktion ausübt.
Intervention
des Euro-Betriebsrates ermöglicht Verhandlungslösung
Am
4. Dezember 2009 gab der niederländisch-britische Konzern
Corus bekannt, sein Stahlwerk Redcar im Nordosten Englands einzumotten.
Dadurch würden 1.700 von 2.600 Arbeitsplätzen in der
Region Teesside wegfallen. Auf seiner Sitzung am 9. Dezember 2009 in
Ijmuiden (Niederlande) beschäftigte sich der EBR mit dem
Thema. Er kritisierte in einer Pressemitteilung, daß keine
alternativen Pläne diskutiert wurden und eine Reihe von Fragen
unbeantwortet geblieben seien. Am 17. Dezember 2009 diskutierte das
Management mit den britischen Gewerkschaften die Zukunft des Werks.
Dabei wurde die Bildung einer gemeinsamen Taskforce vereinbart, um
alternative Lösungen zu prüfen. Im Januar 2010 werden
die vorgeschriebenen Anhörungsverfahren beginnen. Der EBR
wurde im Jahr 2000 nach britischem Recht gebildet, nachdem British
Steel und Koninklijke Hoogovens zu Corus fusioniert hatten. Bereits
seit 1996 hatte es Vorläufergremien in beiden Unternehmen
gegeben. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache
verfügbar:
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Verspätung bei
deutschem Lokomotivbauer
Zwischen Mai und September 2009
wurden die Verhandlungen über eine EBR-Vereinbarung des
Eisenbahntechnik-Herstellers Vossloh durchgeführt, obwohl der
Antrag auf Errichtung des EBR bereits im Februar 2006 aus zwei
Ländern vorlag. Der deutsche Konzern ist somit einer von
wenigen Fällen europaweit, in denen die gesetzlich
vorgeschriebene Verhandlungsdauer von drei Jahren
überschritten wurde (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2008). Vom Gesetzgeber ist für solche
Fälle die Bildung eines EBR kraft Gesetz vorgesehen.
Da
Vossloh in Valencia eine große Fabrik für
Lokomotiven betreibt, war die EBR-Gründung für die
spanischen Gewerkschaften besonders wichtig. Zwölf Delegierte
aus zehn Ländern kamen am 9. Dezember 2009 zur
konstituierenden Sitzung nach Möhnesee (Sauerland) und
wählten drei Mitglieder (aus Deutschland, Spanien und Polen)
in den geschäftsführenden Ausschuß. Dieser
wird mehrmals jährlich tagen.
US-Sicherheitsunternehmen ohne
EBR-Vereinbarung
Am
5. Oktober 2009 unterzeichnete der Sekretär des neuen EBR von
Brink's Security International mit der zentralen Leitung in Paris eine
interne Geschäftsordnung, die einer normalen EBR-Vereinbarung
sehr ähnelt. Da die Verhandlungen innerhalb der gesetzlichen
Frist von drei Jahren nicht abgeschlossen werden konnten, handelt es
sich um einen EBR auf der Grundlage der subsidiären
Bestimmungen des französischen EBR-Gesetzes.
Er
vertritt neun Länder: Frankreich, BeNeLux, Deutschland,
Ungarn, Griechenland, Irland und Polen. Der Vorsitz liegt beim
Arbeitgeber, der volles Stimmrecht im EBR hat. Er kann zwei weitere
Manager mit beratender Stimme hinzuziehen. Der EBR wird
ausdrücklich als juristische Person bezeichnet, wodurch
gerichtliche Schritte leichter möglich sind. Die
Arbeitnehmerseite wählt einen Sprecher ("Sekretär"),
einen Kassenwart und vier weitere Mitglieder in den
geschäftsführenden Ausschuß
("Büro"). Alle laufenden Kosten trägt der
Arbeitgeber, zusätzlich erhält der EBR ein
jährliches Budget von 15.000 € zur eigenen
Verfügung, um Schulungen und IT-Material zu zahlen. Die
Mitglieder des Büros können sich über die
Sitzungsteilnahme hinaus 120 Stunden pro Jahr freistellen lassen.
Französische
Versicherung gründet EBR nach alter Richtlinie
Am
6. November 2009 wurde am Sitz des Versicherungsmaklers Gras Savoye im
Pariser Vorort Neuilly eine EBR-Vereinbarung nach
französischem Recht unterzeichnet. Insgesamt 16
EBR-Mitglieder, darunter neun aus Frankreich und je einer aus sieben
weiteren Ländern, tagen einmal jährlich unter dem
Vorsitz des Arbeitgebers. Für die laufenden Geschäfte
ist ein vierköpfiger Lenkungsausschuß
verantwortlich, bestehend aus dem Vorstandsvorsitzenden und drei
Arbeitnehmervertretern. Letztere erhalten zehn Stunden Freistellung pro
Jahr über die Sitzungsteilnahme hinaus. Alle laufenden Kosten
trägt das Unternehmen. Zur eigenen Verwendung erhält
der Lenkungsausschuß ein Jahresbudget von 2.000 €,
was für französische Verhältnisse sehr wenig
ist. Die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte gehen nicht
über die alte EBR-Richtlinie hinaus.
Aktuelle EBR-Statistiken aus
Brüssel
Am
13. November 2009 veröffentliche das Europäische
Gewerkschaftsinstitut (ETUI) neue Zahlen über
Europäische Betriebsräte: insgesamt gibt es jetzt
938. Die Gründungswelle ist 2009 im Vergleich zu den Vorjahren
merklich zurückgegangen. Möglicherweise
hängt dies mit der neuen EBR-Richtlinie zusammen, denn alle im
Übergangszeitraum zwischen Juni 2009 und Juni 2011
unterzeichneten EBR-Vereinbarungen unterliegen besonderen Regeln.
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6. Konzernumbau
verändert EBR-Strukturen
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US-Pharmakonzerne
fusionieren
Am
3. November 2009 schloß der US-Pharmakonzern Merck die
Übernahme von Schering Plough ab. Damit ist Merck zum
zweitgrößten Unternehmen der Welt in dieser Branche
geworden. Von 105.000 Beschäftigten sollen nun 16.000 ihren
Arbeitsplatz verlieren. Im Vorfeld der Fusion hatte der
Europäische Betriebsrat von Schering Plough am 22. April 2009
die mangelhafte Unterrichtung über die für 2011
geplante Schließung des irischen Werkes Bray südlich
von Dublin beklagt. Der 1996 nach irischem Recht errichtete EBR von
Schering Plough wird wohl mit dem im gleichen Jahr nach deutschem Recht
gegründeten Merck Europa-Forum zusammengelegt.
Verspätete
EBR-Sitzungen in Brauereikonzern
Nach Bekanntgabe der
Entscheidung des belgischen Brauereikonzerns Anheuser-Busch InBev, sein
gesamtes Osteuropa-Geschäft an einen Finanzinvestor zu
verkaufen (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2009), haben auf Druck der Gewerkschaften
inzwischen zwei Sondersitzungen des Europäischen Betriebsrates
stattgefunden. Bis jetzt weigert sich die zentrale Leitung jedoch,
Einsicht in den Verkaufsvertrag zu gewähren.
Die Gewerkschaften
bemühen sich derzeit um ein erstes Gespräch mit dem
neuen Eigentümer. Da die osteuropäischen Delegierten
dem EBR von Anheuser-Busch InBev bald nicht mehr angehören,
soll umgehend die Errichtung eines Europäischen Betriebsrates
nach tschechischem Recht für das neue Unternehmen in Angriff
genommen werden. In Rumänien und Ungarn gibt es bereits
Probleme mit dem lokalen Management.
Fusion von
Verkehrskonzernen
angekündigt
Am
21. Dezember 2009 wurden die finanziellen Rahmenbedingungen der
geplanten Fusion von Transdev mit der Transportsparte von Veolia
Environnement bekannt. Die beiden französischen Unternehmen
wollen sich als Weltmarktführer im Personenverkehr etablieren.
Die staatliche Gesellschaft Transdev betreibt mit 46.000
Beschäftigten Buslinien in neun Ländern, das
privatisierte Unternehmen Veolia Transport ist mit 84.000 Arbeitnehmern
in 28 Ländern auf der ganzen Welt präsent. In
Kürze sollen in beiden Unternehmen die Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahren beginnen. Einen EBR gibt es bei Veolia
Environnement seit 2005 (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2005) und bei Transdev seit 2006. Der Veolia-EBR
ist unter dem Dach der Holding angesiedelt und nicht speziell auf die
Transportsparte ausgerichtet, daher wird nach der Fusion eine neue
EBR-Struktur notwendig.
Alcan
Packaging wechselt den Besitzer
Mehr als zwei Jahre nach der Fusion der
Rohstoffkonzerne Rio Tinto und Alcan (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007) wurde der Verkauf der Sparte Alcan Packaging
mit 14.000 Beschäftigten in 28 Ländern am 23.
Dezember 2009 endgültig besiegelt. Auch der
Europäische Betriebsrat wurde konsultiert, wie die zentrale
Leitung gegenüber der Presse betont. Er hatte dies mehrfach
bei Protestaktionen eingefordert (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2008).
Der australische
Verpackungskonzern Amcor als neuer
Eigentümer hat bereits damit begonnen, die
Organisationsstruktur für seine 75 Werke in Europa anzupassen.
Der deutsche Produktionsstandort Singen (Foto) wird in drei
eigenständige Unternehmen aufgeteilt. Am 15. Dezember 2009
hatte die Europäische Kommission ihre Zustimmung zur
Transaktion erteilt. Bedingung war, daß Amcor zwei
hochprofitable Werke in Spanien verkauft, die Verpackungen für
die Pharmaindustrie herstellen.
Rio Tinto
verfügt erst seit Juni 2008
über einen Europäischen Betriebsrat nach
französischem Recht, der die seit 1996 bei Alcan bestehenden
Vorläufer ersetzt (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2008). Bei Amcor gibt es seit 1998 einen EBR nach
deutschem Recht. Durch den Umfang der Transaktion stehen beide Gremien
jetzt vor einem strukturellen Neuzuschnitt. Wäre die neue
Richtlinie schon umgesetzt, hätten sie einen Rechtsanspruch
auf Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung. Folgende Texte sind nur in
englischer Sprache verfügbar:
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7.
Die Europäische Aktiengesellschaft (SE)
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Lenze
friert Mitbestimmung ein
Erneut
nutzt ein Familienunternehmen die Rechtsform SE, um die Beteiligung der
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat auf Drittelbeteiligung einzufrieren. Am
31. Juli 2009 wurde für die Maschinenbaugruppe Lenze in Aerzen
(Niedersachsen) eine SE-Vereinbarung geschlossen. Das Unternehmen hat
in Deutschland rund 1.900 Arbeitnehmer und hätte ohne
SE-Umwandlung möglicherweise bald die Grenze zur
paritätischen Mitbestimmung überschritten. Weltweit
beschäftigt Lenze mehr als 3.000 Menschen. Die
SE-Mitbestimmungsvereinbarung kann frühestens 2021
gekündigt werden, was die Laufzeit der seinerzeit
höchst umstrittenen Porsche-Vereinbarung sogar noch
übertrifft (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2007).
Dem
neuen SE-Betriebsrat
gehören 17 Delegierte aus elf Ländern an. Sie kommen
zweimal jährlich zusammen und bilden einen
geschäftsführenden Ausschuß aus
fünf Mitgliedern, die dreimal jährlich tagen und ein
Zutrittsrecht in allen europäischen Standorten haben. Einen
Europäischen Betriebsrat gab es zuvor bei Lenze noch nicht.
Neue
Zahlen zur SE ...
Nach
Berechnungen der
Hans-Böckler-Stiftung gab es Ende August 2009 insgesamt 431
Europäische Aktiengesellschaften in Europa. Davon sind jedoch
nur 99 operativ tätig. Auffallend ist die hohe Zahl in
Deutschland, wo von den 99 "normalen" Gesellschaften immerhin 64 ihren
Sitz haben. Der Grund: viele Arbeitgeber wollen durch SE-Umwandlung die
Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat entweder ganz vermeiden oder
auf dem Niveau einer Drittelbeteiligung einfrieren. Hierauf wird in der
Wirtschaftspresse gezielt hingewiesen (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2008). Aber auch Unternehmen, die der
paritätischen Mitbestimmung unterliegen, verkleinern im Zuge
der SE-Umwandlung häufig ihren Aufsichtsrat.
... zeigen
erst die Spitze des
Eisberges
Die Initiative zur
SE-Umwandlung geht ausschließlich von der Arbeitgeberseite
aus. In vielen Fällen werden die Betriebsräte von
diesem Schritt sehr kurzfristig informiert. Derzeit haben erst wenig
mehr als 1% aller paritätisch mitbestimmten deutschen
Unternehmen eine SE-Umwandlung durchgeführt. Nicht zuletzt aus
den oben genannten Gründen wird in den kommenden Jahren jedoch
mit einer erheblichen Zunahme gerechnet. Die Rechtsform SE
könnte sich somit als größte
Herausforderung des deutschen Mitbestimmungssystems seit dem Zweiten
Weltkrieg entwickeln. Die folgenden zwei Beispiele zeigen anschaulich
die Herausforderungen für deutsche Arbeitnehmervertreter:
Arbeitnehmervertreter
zahlen in Fonds ein
Beim
Europäischen
Gewerkschaftsinstitut in Brüssel wurde kürzlich ein
"Europäisches Kompetenzzentrum für Mitbestimmung"
(EWPCC) eingerichtet, das den Arbeitnehmervertretern in
Aufsichtsräten von Europäischen Gesellschaften (SE)
Hilfestellung für ihre Arbeit geben soll. Finanziert wird es
aus einem Fonds, der aus Tantiemen dieser Arbeitnehmervertreter
gespeist wird. Das EWPCC funktioniert damit ähnlich wie die
Hans-Böckler-Stiftung in Deutschland, deren Haushalt aus
Zahlungen der Arbeitnehmervertreter in deutschen
Aufsichtsräten gespeist wird. Derzeit sitzen europaweit in 23
SE-Aufsichtsräten etwa 75 Arbeitnehmervertreter - mit
steigender Tendenz.
Während
die Abführung von
Tantiemen in kontinentaleuropäischen Ländern auf
Akzeptanz stößt, ist die Meinung im
angelsächsischen Kulturkreis gespalten. Die Londoner
Financial Times bezeichnete das Modell als "Goldmine"
für die Gewerkschaften. Mit den Geldern würden
Kampagnen finanziert, die den Interessen der Anteilseigner
zuwiderlaufen. Letztlich müßten Arbeitgeber somit
ihre Erzfeinde finanzieren (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006).
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8.
Aktivitäten über Europa hinaus
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EBR
von Danone tagt mit weltweiter Präsenz
Zum
ersten Mal kamen vom 12. bis 14. Oktober 2009 in Genf 60
Arbeitnehmervertreter des französischen Nahrungsmittelkonzerns
Danone aus zwanzig Ländern der ganzen Welt mit der zentralen
Leitung zusammen. Die außereuropäischen Vertreter
konnten als Gäste an einer regulären Plenumssitzung
des Danone-Rates zur Unterrichtung und Anhörung (CIC)
teilnehmen - so der Name des 1988 gegründeten
Europäischen Betriebsrates. Damit wird das CIC
möglicherweise in die Rolle eines Weltbetriebsrates
hineinwachsen. Seit Juni 2007 gibt es bei Danone bereits ein weltweit
gültiges Antidiskriminierungsabkommen (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2007).
Weltweite
Charta der Arbeitsbeziehungen bei Volkswagen
Auf
der Sitzung des Weltkonzernbetriebsrates von Volkswagen in Zwickau
wurde am 29. Oktober 2009 mit der zentralen Leitung eine Charta der
Arbeitsbeziehungen unterzeichnet (Foto). Sie definiert Mindeststandards
für die Arbeit lokaler Arbeitnehmervertretungen in den mehr
als 60 Standorten des Automobilkonzerns in 15 Ländern. Die
weltweite Charta soll überall in örtlichen
Betriebsvereinbarungen ("standortspezifischer Partizipationsvertrag")
konkretisiert werden.
So
haben künftig Arbeitnehmervertreter in allen
Volkswagen-Standorten das Recht, viermal jährlich eine
Betriebsversammlung durchzuführen, einmal jährlich
informiert das lokale Management dabei die gesamte Belegschaft. Ein
Steuerkreis in der Hauptverwaltung des Volkswagen-Konzerns
überwacht die Einhaltung der Charta. Auf Initiative des
Europäischen Betriebsrates war am 25. September 2009 die
Bildung eines Betriebsrates für das 2007 eröffnete
Werk in Kaluga (Rußland) vereinbart worden.
Tenaris-Weltbetriebsrat
fordert Anerkennung
Vom 28. bis 30. Oktober 2009 tagte der
Weltbetriebsrat von Tenaris in Bergamo. Die zentrale Leitung des
italienischen Röhrenherstellers erkennt zwar den neuen EBR an,
dem Delegierte aus Italien und Rumänien angehören
(siehe Bericht
in den EBR-News 1/2009). Sie weigert sich jedoch, mit den
Arbeitnehmervertretern aus den übrigen vier Ländern
außerhalb Europas zu diskutieren. Dagegen protestierte der
Weltbetriebsrat mit großem Medienecho vor dem Hauptsitz des
Unternehmens in Dalmine (Foto).
Weltweites Siemens-Treffen
Am
24. und 25. November 2009 trafen sich in München
Arbeitnehmervertreter von Siemens aus Europa, Indien, Brasilien, China
und den USA zu einem internationalen Workshop. Während die
vorherigen drei Welttreffen von den Gewerkschaften gezahlt wurden,
übernahm jetzt erstmals die zentrale Leitung alle Kosten und
stellte sich der Diskussion. Aktuell wird über die Bildung
eines Weltbetriebsrates und den Abschluß eines
internationalen Rahmenabkommens über soziale Mindeststandards
debattiert. Wenige Tage später, vom 4. bis 8. Dezember 2009,
diskutierten indische und europäische Arbeitnehmervertreter
von Siemens auf einem Seminar in Mumbai über eine bessere
Vernetzung.
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9. Die Umsetzung der neuen
EBR-Richtlinie beginnt
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Portugal prescht vor
Am
2. November 2009 ist in Portugal das neue Gesetz über
Europäische Betriebsräte in Kraft getreten, das die
überarbeitete EBR-Richtlinie in nationales Recht umsetzt.
Obwohl die von der EU festgesetzte Frist erst am 5. Juni 2011 endet,
wurde das Gesetz schon am 23. Juli 2009 vom Parlament verabschiedet und
am 3. September 2009 im Gesetzesblatt veröffentlicht. Portugal
ist das erste Land, das Europäischen Betriebsräten
bessere Rahmenbedingungen gewährt.
Zahlenmäßig spielt das Land im
äußersten Westen Europas jedoch keine
große Rolle. Nur neun Unternehmen mit Hauptsitz in Portugal
fallen unter die Richtlinie, wovon erst ein einziges einen EBR
gegründet hat, nämlich das Finanzinstitut Banco
Espirito Santo aus Lissabon (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2005).
Britischer
Gesetzentwurf veröffentlicht
Mit
großer
Aufmerksamkeit wird die Umsetzung im Vereinigten Königreich
erwartet, da sich die britische Regierung bei der Abstimmung im
Brüsseler Ministerrat als einzige der Stimme enthalten hatte
(siehe Bericht
in den EBR-News 4/2008). Das Ministerium für
Wirtschaft, Innovation und Qualifikation (BIS) startete bereits am 19.
November 2009 eine öffentliche Anhörung über
die Umsetzung der EBR-Richtlinie, die bis zum 12. Februar 2010
läuft. Das Dokument enthält einen ausformulierten
Gesetzentwurf (ab Seite 38, nur in englischer Sprache
verfügbar):
Gewerkschaftliche Empfehlungen für
laufende EBR-Verhandlungen
Am
9. Dezember 2009 haben mehrere Europäische
Gewerkschaftsföderationen eine gemeinsame Empfehlung zum
Abschluß von EBR-Vereinbarungen vor Juni 2011 herausgegeben.
Das Papier will sicherstellen, daß in der
Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der nationalen EBR-Gesetze
bereits die Regelungen der neuen EBR-Richtlinie voll zum Tragen kommen.
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10.
Interessante Webseiten
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Überwachung
niederländischer Konzerne
Der niederländische
Gewerkschaftsbund FNV untersucht mit seinem "Company Monitor" die
Sozialpolitik von multinationalen Unternehmen in den
Schwellenländern. Auf der Webseite finden sich Berichte
über Ahold, Akzo Nobel, Heineken, ING, Philips und Unilever.
Ein spezielles Dossier widmet sich der Situation in China.
Aktuelle
Berichte zur Sozialen Unternehmensverantwortung
Die
britische Webseite "ReportAlert" stellt Berichte von Unternehmen
über ihre soziale Verantwortung und nachhaltiges Wirtschaften
zum Download zur Verfügung. Die Publikationen sind unmittelbar
nach ihrem Erscheinen abrufbar und chronologisch geordnet.
Gewerkschaftliche Positionen
zur Industriepolitik
in der EU
Vier
Gewerkschaftsverbände auf der europäischen Ebene
präsentieren ihre Positionen zur Industriepolitik auf einer
gemeinsamen Webseite. Sie enthält Details über
einzelne Branchen sowie Berichte zur Klimakonferenz Kopenhagen.
Chemiekonzern
stellt Sozialpartnerschaft heraus
Die
internationale Zusammenarbeit der zentralen
Leitung von BASF mit den Arbeitnehmervertretungen wird auf der
Internetseite des Unternehmens ausführlich dargestellt. BASF
hatte sich im Januar 2008 als eines der ersten großen
Unternehmen in eine Europäische Gesellschaft (SE) umgewandelt
und einen europaweiten SE-Betriebsrat gegründet (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2007). Auch auf globaler Ebene gibt es eine
Dialog-Plattform.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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Projektbericht zur Zukunft der
Arbeitsbeziehungen
Im Dezember 2008 wurde das
EU-finanzierte Projekt ZAUBER ("Zukunft von Arbeitsbeziehungen und
Arbeit in Europa") der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben in
Osnabrück abgeschlossen, das sechs internationale
Expertenworkshops in vier Ländern umfaßte. Die
kürzlich erschienene Projektdokumentation (Broschüre
mit CD-ROM) faßt alle behandelten Themen zusammen.
Schwerpunkte waren Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
in multinationalen Unternehmen, die europäische Tarifpolitik
als auch die Perspektiven der Arbeitsbeziehungen in Mittel- und
Osteuropa.
Arbeitsbeziehungen
in Osteuropa
Im September 2009 ist eine neue
Studie des Osteuropa-Experten Heribert Kohl erschienen. Er untersucht
darin die Verbreitung von Betriebsräten, die
Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften, den sozialen Dialog und das
Tarifvertragswesen in 16 Ländern Mittel- und Osteuropas und
auf dem westlichen Balkan. Im Zentrum steht die Frage, wie die
Finanzmarktkrise in diesen Ländern gemeistert wurde, und
welche Auswirkungen auf die Arbeitsbeziehungen zu beobachten sind.
Für Mitglieder Europäischer Betriebsräte
bietet die Studie eine Fundgrube an Daten und Statistiken, um die
Situation der Delegierten aus diesen Ländern besser zu
verstehen.
Handbuch
der transnationalen Gewerkschaftsverbände
Im November 2009 ist dieses
Buch erschienen, das die Resultate eines Forschungsprojektes der
Hans-Böckler-Stiftung enthält. Der Band 1 kann als
Nachschlagewerk zu den Branchenverbänden auf
europäischer und weltweiter Ebene genutzt werden. Die Autoren
von der "Forschungsgruppe europäische und globale
Arbeitsbeziehungen" an der Hochschule Fulda, die seit Jahren auch in
der EBR-Forschung tätig sind, haben neben der Darstellung der
Verbände auch einzelne Aspekte ihrer gewerkschaftlichen Arbeit
analysiert. So beschäftigt sich im Band 2 beispielsweise ein
Kapitel mit internationalen Rahmenvereinbarungen, ein weiteres Kapitel
mit den Europäischen Betriebsräten.
Newsletter
zur nachhaltigen Entwicklung
Ende November 2009 startete das
Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) eine neue
elektronische Publikation zur nachhaltigen Entwicklung. Jeden Monat
wird der Newsletter aus Brüssel künftig über
gewerkschaftliche Aktivitäten berichten, die Fragen der
Klimapolitik, der Arbeitsplatzsicherheit und der sozialen Gerechtigkeit
kombinieren. Der Newsletter ist nur in englischer Sprache
verfügbar.
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12. Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer
Arbeit
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Interviews und Publikationen
Unter
dem Titel "Ein Familienunternehmen setzt Maßstäbe"
veröffentlichte die Fachzeitschrift der betriebsrat
im Dezember 2009 einen Beitrag über die Aushandlung der
Mitbestimmungsvereinbarung für das bayerische
Metallunternehmen Warema, das sich kürzlich in eine
Europäische Gesellschaft (SE) umwandelte (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2009). Bereits im September 2009 hatte EIRO,
das Online-Portal der Europäischen Stiftung zur Verbesserung
der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin, die Warema-Vereinbarung
danach analysiert, welche Elemente als richtungsweisend für
die Mitbestimmung in der Europäischen Gesellschaft (SE) gelten
können.
Die
Fachzeitschrift AiBplus berichtete im Dezember 2009
in einem Beitrag über die Verhandlungen zur Errichtung eines
Europäischen Betriebsrates im japanischen Pharmaunternehmen
Takeda. Das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) wird derzeit von Dr.
Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
beraten (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2009).
Schulungen
zur neuen EBR-Richtlinie
In
Kooperation mit Partnern in vier weiteren EU-Ländern
führt das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
im Lauf des Jahres 2010 eine Reihe von Workshops zur neuen
EBR-Richtlinie durch. Auftraggeber ist UNI, der Dachverband der
europäischen Dienstleistungsgewerkschaften. Geplant sind
Veranstaltungen in Paris, London, Madrid, Berlin und Bukarest.
Einzelheiten sollen in einer Sitzung des Projektteams am 13. Januar
2009 in Paris geklärt und später publiziert werden.
Neuer
Kooperationspartner in London
Das
britische Beratungsbüro ADAPT International widmet sich neben
der Forschung vor allem der Ausbildung von Arbeitnehmervertretern
über ihre Unterrichtungs- und Anhörungsrechte auf
nationaler und europäischer Ebene. Sozial verantwortliche
Restrukturierung und die Förderung des sozialen Dialogs war
schon einer der Arbeitsschwerpunkte des Firmengründers David
Tarren während seiner Zeit als hauptamtlicher
Gewerkschaftssekretär bei Unite (bis März 2008).
Zukünftig werden ADAPT International und das Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" ihre Aktivitäten im
deutsch-britischen Kontext und bei EU-Projekten bündeln.
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13.
Aktuelle Seminartermine
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Für
die folgenden Seminare und Workshops sind derzeit Anmeldungen
möglich:
Hamburger
Fachtagung für Europäische Betriebsräte
Juristische und praktische Probleme der EBR-Arbeit
25.01.2010
in Hamburg
Mitbestimmung à la
française?
26.01.2010
in Hamburg
Sprachkurs
Englisch für
Euro-Betriebsräte
06. –
12.06.2010 in Eastbourne
(England)
Deutsch-französische
EBR-Fachtagung
05. –
06.07.2010 in Paris
Workshop für Europäische
Betriebsräte
11. –
13.10.2010 in Lohmar
Europäisches
Arbeitsrecht und der Europäische Gerichtshof
Bedeutung
für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen vor Ort
12.
– 16.04.2010 in Trier
Seminare des Instituts zur
Fortbildung von
Betriebsräten (ifb)
Seit 1998 bietet das ifb
Seminare für Europäische Betriebsräte an,
deren Inhalte vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
mit erarbeitet wurden.
Grundseminar: Der Weg zum Europäischen
Betriebsrat
08.
– 12.11.2010 in Hannover
Aufbauseminar: Praxiswissen
– EBR Spezial
15.
– 19.11.2010 in Hamburg
Inhouse-Veranstaltungen
Eine
Übersicht über mögliche Themen für
Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:
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Die
EBR-News werden herausgegeben von:
Trainings-
und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR
Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Werner Altmeyer,
Bernhard Stelzl
Verteiler
der deutschsprachigen
Ausgabe: 13.000 Empfänger
Verteiler der
englischsprachigen Ausgabe: 1.732
Empfänger
Verteiler der
französischsprachigen
Ausgabe: 1.460 Empfänger
Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de
Wir freuen uns über
Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem
EBR.
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