28. Dezember 2009  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 4 / 2009 der EBR-News.

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"

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Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

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  1. Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderungen
 

 

Französischer Betriebsrat stoppt Bankenfusion für drei Monate

 

Erneut wurde eine Großfusion wegen unzureichender Durchführung eines Anhörungsverfahrens von Betriebsräten in Frankreich durch gerichtliche Verfügung vorläufig gestoppt. Als Folge der Finanzmarktkrise und auf Druck der französischen Regierung fusionierten die Dachorganisationen von 20 Volksbanken (Banque Populaire) und 17 Sparkassen (Caisses d'Épargne) am 31. Juli 2009 zur zweitgrößten Bank Frankreichs BPCE. Von 120.000 Arbeitnehmern werden vermutlich 10.000 ihren Arbeitsplatz verlieren.

 

Die Arbeitnehmervertreter forderten in einer Sitzung des Konzernbetriebsrats der Sparkassengruppe Caisses d'Épargne am 4. Juni 2009 Aufklärung über den geplanten Personalabbau, über eventuelle Einkommenskürzungen und Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen. Weil das Management die Offenlegung seines strategischen Plans verweigerte, leiteten die Betriebsräte in zwei Regionen (Île-de-France und Midi-Pyrénées) gerichtliche Schritte ein.

 

Am 31. Juli 2009 untersagte das Landgericht Paris der Geschäftsleitung per einstweiliger Verfügung, fusionsbedingte Maßnahmen umzusetzen, solange die Unterrichtung und Anhörung der Betriebsräte über die Folgen der Fusion nicht korrekt durchgeführt und abgeschlossen ist. Bei Zuwiderhandlung hätte das Unternehmen pro Tag 100.000 € Strafe zahlen müssen. Ähnlich wie im Fall Gaz de France (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008) konnten damit wichtige Elemente der Fusion vorübergehend gestoppt werden, was einen erheblichen Druck auf die Konzernleitung ausübte, Verhandlungen über einen Interessenausgleich mit den Gewerkschaften aufzunehmen. Erst nach Durchführung eines erneuten Konsultationsverfahrens hob das Gericht am 27. Oktober 2009 die einstweilige Verfügung wieder auf. Folgende Texte sind nur in französischer Sprache verfügbar:

Einen Europäischen Betriebsrat gibt es in den beiden Bankengruppen bisher noch nicht. Das Urteil wurde von einem französischen Betriebsrat erstritten. Dennoch kann es als Vorbild für die Rechte eines EBR angesehen werden, weil die Philosophie von Unterrichtung und Anhörung, wie sie sich in vielen Rechtsakten der EU findet, ihren Ursprung in der französischen Betriebsverfassung hat.

 


 

Sozialplan bei Goodyear kann nicht in Kraft treten

 

Seit 2007 versucht die Geschäftsleitung des Goodyear-Reifenwerkes Amiens in Nordfrankreich vergeblich, mittels eines Sozialplans 827 Stellen abzubauen. Die Gewerkschaften und Betriebsräte konnten dies bisher verhindern, weil ihnen vom Arbeitgeber nicht alle Informationen zugänglich gemacht wurden. Daher - so die Argumentation vor Gericht - sei ein korrektes Anhörungsverfahren nicht möglich, ohne dessen Abschluß französische Arbeitgeber keine einseitigen Maßnahmen umsetzen dürfen. Der Gesamtbetriebsrat konnte einen Unterlassungsanspruch erwirken, über den am 27. Januar 2010 vor einem Berufungsgericht in Versailles erneut verhandelt wird. In der Zwischenzeit fand eine erfolglose Mediation unter Vorsitz eines Direktors der Betriebsräteberatungsgesellschaft Secafi-Alpha statt. Die Belegschaft möchte eine Abfindung von 100.000 € pro Person bei freiwilligem Ausscheiden in den Vorruhestand durchsetzen. 


 

Unterlassungsanspruch in Deutschland strittig

 

Im Vergleich dazu ist der Unterlassungsanspruch eines deutschen Betriebsrates unterentwickelt. In jüngster Zeit gibt es jedoch vermehrt Urteile auch in Deutschland, die nach französischem Muster einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers im Zuge von Betriebsänderungen stoppen, so z. B. die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) München vom 22. Dezember 2008 im Fall von Nokia Siemens Networks (siehe auch Bericht in den EBR-News 2/2007). Darin berufen sich die Richter ausdrücklich auf Anhörungsrechte nach EU-Recht, die vom deutschen Betriebsverfassungsgesetz nicht komplett erfüllt werden.

  2. Weitere aktuelle Gerichtsurteile
 
 

Tariffähigkeit von Mini-Gewerkschaften auf dem Prüfstand

Am 27. Oktober 2009 erstritt die Gewerkschaft FO vor dem Arbeitsgericht Brest (Bretagne) die Anerkennung ihres Gewerkschaftsdelegierten in der Maschinenbaugruppe SDMO. Wegen ihres schlechten Abschneidens bei der Betriebsratswahl hätte sie nach dem neuen Tarifvertragsgesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft trat (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008), keinen Gewerkschaftsdelegierten mehr ernennen dürfen. Mit dem Urteil steht nicht nur die Gültigkeit des neuen Gesetzes auf dem Prüfstand, sondern auch die Tariffähigkeit von Splittergruppen in anderen Ländern.

 

Das französische Tarifvertragsgesetz regelt die Rechte der Gewerkschaften im Betrieb. Dazu gehört, welche der konkurrierenden Gewerkschaften einen allgemeingültigen (Haus-)Tarifvertrag abschließen darf. Zum ersten Mal in der französischen Geschichte hat der Gesetzgeber einen Schwellenwert für die Repräsentativität festgelegt. Danach können Gewerkschaften, die bei Betriebsratswahlen weniger als 10% der Stimmen erringen, weder Haustarifverträge abschließen noch Gewerkschaftsdelegierte im Betrieb ernennen. Gewerkschaftsdelegierte werden in Frankreich nicht gewählt, sondern von den Gewerkschaften ernannt, und verhandeln mit dem Arbeitgeber Haustarifverträge. Ihre Rolle ist mit einer betrieblichen Tarifkommission in Deutschland vergleichbar. Mit dem Brester Urteil wurde daher über die betriebliche Tariffähigkeit der Gewerkschaft Force Ouvrière (FO) entschieden.

 

Das Urteil soll nun vom Europäischen Gerichtshof überprüft werden. Sollten die Richter in Luxemburg zu der Überzeugung kommen, daß ein gesetzlicher Schwellenwert gegen Koalitionsfreiheit und EU-Recht verstößt, könnte künftig jede Splittergruppe in jedem EU-Land Tariffähigkeit beanspruchen. Folgende Texte liegen nur in französischer Sprache vor:


 

Kündigungsschutz für belgische EBR-Mitglieder

 

Am 28. September 2009 entschied das Arbeitsgericht Antwerpen über den Umfang des Schutzes, den belgische Mitglieder in Europäischen Betriebsräten genießen. Sie werden den Mitgliedern eines belgischen Betriebsrates gleichgestellt. Will der Arbeitgeber ein belgisches EBR-Mitglied entlassen, muß er ein spezielles Verfahren einleiten. Tut er dies nicht, hat der entlassene Arbeitnehmer Anspruch auf eine besondere finanzielle Entschädigung. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer nur dem EBR, nicht aber einem belgischen Betriebsrat angehört.

 


 

Delegiertenwahl zum Europäischen Betriebsrat

 

Am 4. November 2009 klärte das höchste französische Berufungsgericht, welche Instanz für die Anfechtung der Wahl französischer EBR-Delegierter zuständig ist. Die Klage ging von der CGT aus, die im US-amerikanischen Flugzeugzulieferer Hamilton Sundstrad ihren Kandidaten nicht in den EBR entsenden konnte. Wie schon in einem ähnlichen Fall in Deutschland (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008) entschieden die Richter in Paris zugunsten des nationalen Gerichtes.


 

Schlechte Personalbeurteilung rechtswidrig

 

Am 27. November 2009 urteilte das Landgericht Nanterre bei Paris über eine Klage des Betriebsrates von Hewlett-Packard. Die Richter untersagten der französischen Geschäftsleitung, Führungskräften eine Quote von 5% für schlechte Beurteilung ihrer Untergebenen vorzuschreiben. Zudem hatte keine Anhörung des Betriebsrates über diese Maßnahme stattgefunden. Die betroffenen Arbeitnehmer können nun Entschädigungszahlungen beanspruchen.

  3. Forderung nach korrekten Konsultationsverfahren
     

 

US-Automobilzulieferer verweigert sozialen Dialog

 

Vom 29. September bis 1. Oktober 2009 tagte das Europäische Forum des Automobilzulieferers Federal Mogul in Turin. Nach einer Reihe von Werksschließungen und Personalabbau quer durch Europa steht jetzt die Schließung des italienischen Werkes Tysenzan am Gardasee auf der Tagesordnung. Die 18 Arbeitnehmervertreter aus acht Ländern bemängelten in einem Statement die fehlende Bereitschaft der zentralen Leitung zu einem echten sozialen Dialog. Während sie mit dem EBR eine verbesserte EBR-Vereinbarung erarbeitet, lehnt sie zur gleichen Zeit Verhandlungen mit den örtlichen Arbeitnehmervertretern in Italien ab. Das Europäische Forum von Federal Mogul war 1996 gegründet worden und unterliegt britischem Recht.


 

Europaweiter Aktionstag bei Alcatel-Lucent

 

Am 10. November 2009 führte der Europäische Betriebsrat des Telekom- und Netzwerk-Ausrüsters Alcatel-Lucent in sechs europäischen Ländern einen Aktionstag durch. Unterstützer fand er auch in den USA. Seit der Fusion der beiden Vorgängerunternehmen im Dezember 2006 wurden bisher vier Restrukturierungsprogramme durchgeführt und Tausende von Arbeitsplätzen abgebaut. Bereits im April 2007 hatte der EBR wegen mangelhafter Unterrichtung ein Gerichtsurteil erwirkt (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007).


 

PPR-Umbau ohne Konsultation

 

Der Generaldirektor des französischen Luxusgüterkonzerns Pinault-Printemps-Redoute (PPR) kündigte am 24. November 2009 in einem Interview mit dem "Wall Street Journal" den Verkauf der beiden Einzelhandelsketten Fnac (Elektronik und Bücher) sowie Conforama (Möbel) an. PPR will sich auf seine Luxusmarken wie Gucci und Yves Saint Laurent konzentrieren. Obwohl der Europäische Betriebsrat von PPR am Tag des Interviews eine Sitzung hatte, wurde er von der zentralen Leitung nicht über die Verkaufspläne unterrichtet, kritisiert die Gewerkschaft CGT in einer Presseerklärung. PPR hatte im Oktober 2008 mit dem EBR zwei Abkommen zur sozialen Verantwortung unterzeichnet (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008).

  4. Einflußnahme auf Restrukturierungen
      

 

Stahlkonzern stärkt sozialen Dialog in der Krise

 

Am 2. November 2009 unterzeichnete die zentrale Leitung von ArcelorMittal mit dem Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) ein Rahmenabkommen für die 115.000 europäischen Beschäftigten des luxemburgischen Stahlkonzerns, der hart von der Finanzkrise betroffen ist (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009). Ziel ist die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen, die Kompetenzentwicklung der Beschäftigten und die Förderung des sozialen Dialogs.

 

Zweite Säule neben dem EBR

 

Parallel zu dem 2007 errichteten Europäischen Betriebsrat (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007) wird jetzt auf europäischer Ebene eine hochrangige Monitoringgruppe des sozialen Dialogs gebildet, die aus je zwölf Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern besteht und quartalsweise tagt. Eine ihrer Aufgaben ist die gemeinsame Überprüfung der Rentabilität aller Standorte und die Überwachung des Rahmenabkommens. Als Unterbau wird in jedem Land ein nationaler Kontrollausschuß gebildet, der ebenfalls paritätisch besetzt ist. Bei Streitigkeiten ist eine Schlichtungsstelle vorgesehen.


 

EBR von Mahle sichert Sozialplan in Italien

 

Am 23. September 2009 kündigte die zentrale Leitung des deutschen Automobilzulieferers Mahle die Beendigung der Ventilproduktion in Volvera bei Turin an. Trotz Protesten war das lokale Management nicht bereit, Verhandlungen über einen Sozialplan zu beginnen. Erst nachdem sich der Europäische Betriebsrat eingeschaltet hatte und am 7. Dezember 2009 eine Delegation aus Volvera zur Zentrale des Unternehmens in Stuttgart gereist war, um gemeinsam mit deutschen Betriebsräten zu protestieren, kam Bewegung in die Angelegenheit. Am 14. Dezember 2009 wurde ein Sozialplan geschlossen, der trotz Werksschließung betriebsbedingte Kündigungen vermeidet. In einer Zusatzvereinbarung wurde geregelt, daß der EBR im weiteren Verfahren eine Kontrollfunktion ausübt.


 

Intervention des Euro-Betriebsrates ermöglicht Verhandlungslösung

 

Am 4. Dezember 2009 gab der niederländisch-britische Konzern Corus bekannt, sein Stahlwerk Redcar im Nordosten Englands einzumotten. Dadurch würden 1.700 von 2.600 Arbeitsplätzen in der Region Teesside wegfallen. Auf seiner Sitzung am 9. Dezember 2009 in Ijmuiden (Niederlande) beschäftigte sich der EBR mit dem Thema. Er kritisierte in einer Pressemitteilung, daß keine alternativen Pläne diskutiert wurden und eine Reihe von Fragen unbeantwortet geblieben seien. Am 17. Dezember 2009 diskutierte das Management mit den britischen Gewerkschaften die Zukunft des Werks. Dabei wurde die Bildung einer gemeinsamen Taskforce vereinbart, um alternative Lösungen zu prüfen. Im Januar 2010 werden die vorgeschriebenen Anhörungsverfahren beginnen. Der EBR wurde im Jahr 2000 nach britischem Recht gebildet, nachdem British Steel und Koninklijke Hoogovens zu Corus fusioniert hatten. Bereits seit 1996 hatte es Vorläufergremien in beiden Unternehmen gegeben. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

  5. EBR-Neugründungen
 
 

Verspätung bei deutschem Lokomotivbauer

 

Zwischen Mai und September 2009 wurden die Verhandlungen über eine EBR-Vereinbarung des Eisenbahntechnik-Herstellers Vossloh durchgeführt, obwohl der Antrag auf Errichtung des EBR bereits im Februar 2006 aus zwei Ländern vorlag. Der deutsche Konzern ist somit einer von wenigen Fällen europaweit, in denen die gesetzlich vorgeschriebene Verhandlungsdauer von drei Jahren überschritten wurde (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008). Vom Gesetzgeber ist für solche Fälle die Bildung eines EBR kraft Gesetz vorgesehen.

 

Da Vossloh in Valencia eine große Fabrik für Lokomotiven betreibt, war die EBR-Gründung für die spanischen Gewerkschaften besonders wichtig. Zwölf Delegierte aus zehn Ländern kamen am 9. Dezember 2009 zur konstituierenden Sitzung nach Möhnesee (Sauerland) und wählten drei Mitglieder (aus Deutschland, Spanien und Polen) in den geschäftsführenden Ausschuß. Dieser wird mehrmals jährlich tagen.

 


 

US-Sicherheitsunternehmen ohne EBR-Vereinbarung

 

Am 5. Oktober 2009 unterzeichnete der Sekretär des neuen EBR von Brink's Security International mit der zentralen Leitung in Paris eine interne Geschäftsordnung, die einer normalen EBR-Vereinbarung sehr ähnelt. Da die Verhandlungen innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Jahren nicht abgeschlossen werden konnten, handelt es sich um einen EBR auf der Grundlage der subsidiären Bestimmungen des französischen EBR-Gesetzes.

 

Er vertritt neun Länder: Frankreich, BeNeLux, Deutschland, Ungarn, Griechenland, Irland und Polen. Der Vorsitz liegt beim Arbeitgeber, der volles Stimmrecht im EBR hat. Er kann zwei weitere Manager mit beratender Stimme hinzuziehen. Der EBR wird ausdrücklich als juristische Person bezeichnet, wodurch gerichtliche Schritte leichter möglich sind. Die Arbeitnehmerseite wählt einen Sprecher ("Sekretär"), einen Kassenwart und vier weitere Mitglieder in den geschäftsführenden Ausschuß ("Büro"). Alle laufenden Kosten trägt der Arbeitgeber, zusätzlich erhält der EBR ein jährliches Budget von 15.000 € zur eigenen Verfügung, um Schulungen und IT-Material zu zahlen. Die Mitglieder des Büros können sich über die Sitzungsteilnahme hinaus 120 Stunden pro Jahr freistellen lassen.

 


 

Französische Versicherung gründet EBR nach alter Richtlinie

 

Am 6. November 2009 wurde am Sitz des Versicherungsmaklers Gras Savoye im Pariser Vorort Neuilly eine EBR-Vereinbarung nach französischem Recht unterzeichnet. Insgesamt 16 EBR-Mitglieder, darunter neun aus Frankreich und je einer aus sieben weiteren Ländern, tagen einmal jährlich unter dem Vorsitz des Arbeitgebers. Für die laufenden Geschäfte ist ein vierköpfiger Lenkungsausschuß verantwortlich, bestehend aus dem Vorstandsvorsitzenden und drei Arbeitnehmervertretern. Letztere erhalten zehn Stunden Freistellung pro Jahr über die Sitzungsteilnahme hinaus. Alle laufenden Kosten trägt das Unternehmen. Zur eigenen Verwendung erhält der Lenkungsausschuß ein Jahresbudget von 2.000 €, was für französische Verhältnisse sehr wenig ist. Die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte gehen nicht über die alte EBR-Richtlinie hinaus.

 


Aktuelle EBR-Statistiken aus Brüssel

Am 13. November 2009 veröffentliche das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) neue Zahlen über Europäische Betriebsräte: insgesamt gibt es jetzt 938. Die Gründungswelle ist 2009 im Vergleich zu den Vorjahren merklich zurückgegangen. Möglicherweise hängt dies mit der neuen EBR-Richtlinie zusammen, denn alle im Übergangszeitraum zwischen Juni 2009 und Juni 2011 unterzeichneten EBR-Vereinbarungen unterliegen besonderen Regeln.

  6. Konzernumbau verändert EBR-Strukturen
 
 

US-Pharmakonzerne fusionieren

 

Am 3. November 2009 schloß der US-Pharmakonzern Merck die Übernahme von Schering Plough ab. Damit ist Merck zum zweitgrößten Unternehmen der Welt in dieser Branche geworden. Von 105.000 Beschäftigten sollen nun 16.000 ihren Arbeitsplatz verlieren. Im Vorfeld der Fusion hatte der Europäische Betriebsrat von Schering Plough am 22. April 2009 die mangelhafte Unterrichtung über die für 2011 geplante Schließung des irischen Werkes Bray südlich von Dublin beklagt. Der 1996 nach irischem Recht errichtete EBR von Schering Plough wird wohl mit dem im gleichen Jahr nach deutschem Recht gegründeten Merck Europa-Forum zusammengelegt.

 


 

Verspätete EBR-Sitzungen in Brauereikonzern

 

Nach Bekanntgabe der Entscheidung des belgischen Brauereikonzerns Anheuser-Busch InBev, sein gesamtes Osteuropa-Geschäft an einen Finanzinvestor zu verkaufen (siehe Bericht in den EBR-News 3/2009), haben auf Druck der Gewerkschaften inzwischen zwei Sondersitzungen des Europäischen Betriebsrates stattgefunden. Bis jetzt weigert sich die zentrale Leitung jedoch, Einsicht in den Verkaufsvertrag zu gewähren.

 

Die Gewerkschaften bemühen sich derzeit um ein erstes Gespräch mit dem neuen Eigentümer. Da die osteuropäischen Delegierten dem EBR von Anheuser-Busch InBev bald nicht mehr angehören, soll umgehend die Errichtung eines Europäischen Betriebsrates nach tschechischem Recht für das neue Unternehmen in Angriff genommen werden. In Rumänien und Ungarn gibt es bereits Probleme mit dem lokalen Management.

 


 

Fusion von Verkehrskonzernen angekündigt

 

Am 21. Dezember 2009 wurden die finanziellen Rahmenbedingungen der geplanten Fusion von Transdev mit der Transportsparte von Veolia Environnement bekannt. Die beiden französischen Unternehmen wollen sich als Weltmarktführer im Personenverkehr etablieren. Die staatliche Gesellschaft Transdev betreibt mit 46.000 Beschäftigten Buslinien in neun Ländern, das privatisierte Unternehmen Veolia Transport ist mit 84.000 Arbeitnehmern in 28 Ländern auf der ganzen Welt präsent. In Kürze sollen in beiden Unternehmen die Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren beginnen. Einen EBR gibt es bei Veolia Environnement seit 2005 (siehe Bericht in den EBR-News 4/2005) und bei Transdev seit 2006. Der Veolia-EBR ist unter dem Dach der Holding angesiedelt und nicht speziell auf die Transportsparte ausgerichtet, daher wird nach der Fusion eine neue EBR-Struktur notwendig.


 

Alcan Packaging wechselt den Besitzer

 

Mehr als zwei Jahre nach der Fusion der Rohstoffkonzerne Rio Tinto und Alcan (siehe Bericht in den EBR-News 2/2007) wurde der Verkauf der Sparte Alcan Packaging mit 14.000 Beschäftigten in 28 Ländern am 23. Dezember 2009 endgültig besiegelt. Auch der Europäische Betriebsrat wurde konsultiert, wie die zentrale Leitung gegenüber der Presse betont. Er hatte dies mehrfach bei Protestaktionen eingefordert (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008).

 

Der australische Verpackungskonzern Amcor als neuer Eigentümer hat bereits damit begonnen, die Organisationsstruktur für seine 75 Werke in Europa anzupassen. Der deutsche Produktionsstandort Singen (Foto) wird in drei eigenständige Unternehmen aufgeteilt. Am 15. Dezember 2009 hatte die Europäische Kommission ihre Zustimmung zur Transaktion erteilt. Bedingung war, daß Amcor zwei hochprofitable Werke in Spanien verkauft, die Verpackungen für die Pharmaindustrie herstellen.

 

Rio Tinto verfügt erst seit Juni 2008 über einen Europäischen Betriebsrat nach französischem Recht, der die seit 1996 bei Alcan bestehenden Vorläufer ersetzt (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008). Bei Amcor gibt es seit 1998 einen EBR nach deutschem Recht. Durch den Umfang der Transaktion stehen beide Gremien jetzt vor einem strukturellen Neuzuschnitt. Wäre die neue Richtlinie schon umgesetzt, hätten sie einen Rechtsanspruch auf Neuverhandlung der EBR-Vereinbarung. Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

  7. Die Europäische Aktiengesellschaft (SE)
      
 

Lenze friert Mitbestimmung ein

 

Erneut nutzt ein Familienunternehmen die Rechtsform SE, um die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat auf Drittelbeteiligung einzufrieren. Am 31. Juli 2009 wurde für die Maschinenbaugruppe Lenze in Aerzen (Niedersachsen) eine SE-Vereinbarung geschlossen. Das Unternehmen hat in Deutschland rund 1.900 Arbeitnehmer und hätte ohne SE-Umwandlung möglicherweise bald die Grenze zur paritätischen Mitbestimmung überschritten. Weltweit beschäftigt Lenze mehr als 3.000 Menschen. Die SE-Mitbestimmungsvereinbarung kann frühestens 2021 gekündigt werden, was die Laufzeit der seinerzeit höchst umstrittenen Porsche-Vereinbarung sogar noch übertrifft (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007).

 

Dem neuen SE-Betriebsrat gehören 17 Delegierte aus elf Ländern an. Sie kommen zweimal jährlich zusammen und bilden einen geschäftsführenden Ausschuß aus fünf Mitgliedern, die dreimal jährlich tagen und ein Zutrittsrecht in allen europäischen Standorten haben. Einen Europäischen Betriebsrat gab es zuvor bei Lenze noch nicht.

 


 

Neue Zahlen zur SE ...

 

Nach Berechnungen der Hans-Böckler-Stiftung gab es Ende August 2009 insgesamt 431 Europäische Aktiengesellschaften in Europa. Davon sind jedoch nur 99 operativ tätig. Auffallend ist die hohe Zahl in Deutschland, wo von den 99 "normalen" Gesellschaften immerhin 64 ihren Sitz haben. Der Grund: viele Arbeitgeber wollen durch SE-Umwandlung die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat entweder ganz vermeiden oder auf dem Niveau einer Drittelbeteiligung einfrieren. Hierauf wird in der Wirtschaftspresse gezielt hingewiesen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2008). Aber auch Unternehmen, die der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, verkleinern im Zuge der SE-Umwandlung häufig ihren Aufsichtsrat.

... zeigen erst die Spitze des Eisberges

 

Die Initiative zur SE-Umwandlung geht ausschließlich von der Arbeitgeberseite aus. In vielen Fällen werden die Betriebsräte von diesem Schritt sehr kurzfristig informiert. Derzeit haben erst wenig mehr als 1% aller paritätisch mitbestimmten deutschen Unternehmen eine SE-Umwandlung durchgeführt. Nicht zuletzt aus den oben genannten Gründen wird in den kommenden Jahren jedoch mit einer erheblichen Zunahme gerechnet. Die Rechtsform SE könnte sich somit als größte Herausforderung des deutschen Mitbestimmungssystems seit dem Zweiten Weltkrieg entwickeln. Die folgenden zwei Beispiele zeigen anschaulich die Herausforderungen für deutsche Arbeitnehmervertreter:


 

Arbeitnehmervertreter zahlen in Fonds ein

 

Beim Europäischen Gewerkschaftsinstitut in Brüssel wurde kürzlich ein "Europäisches Kompetenzzentrum für Mitbestimmung" (EWPCC) eingerichtet, das den Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten von Europäischen Gesellschaften (SE) Hilfestellung für ihre Arbeit geben soll. Finanziert wird es aus einem Fonds, der aus Tantiemen dieser Arbeitnehmervertreter gespeist wird. Das EWPCC funktioniert damit ähnlich wie die Hans-Böckler-Stiftung in Deutschland, deren Haushalt aus Zahlungen der Arbeitnehmervertreter in deutschen Aufsichtsräten gespeist wird. Derzeit sitzen europaweit in 23 SE-Aufsichtsräten etwa 75 Arbeitnehmervertreter - mit steigender Tendenz.

 

Während die Abführung von Tantiemen in kontinentaleuropäischen Ländern auf Akzeptanz stößt, ist die Meinung im angelsächsischen Kulturkreis gespalten. Die Londoner Financial Times bezeichnete das Modell als "Goldmine" für die Gewerkschaften. Mit den Geldern würden Kampagnen finanziert, die den Interessen der Anteilseigner zuwiderlaufen. Letztlich müßten Arbeitgeber somit ihre Erzfeinde finanzieren (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006).

  8. Aktivitäten über Europa hinaus
 
 

EBR von Danone tagt mit weltweiter Präsenz

 

Zum ersten Mal kamen vom 12. bis 14. Oktober 2009 in Genf 60 Arbeitnehmervertreter des französischen Nahrungsmittelkonzerns Danone aus zwanzig Ländern der ganzen Welt mit der zentralen Leitung zusammen. Die außereuropäischen Vertreter konnten als Gäste an einer regulären Plenumssitzung des Danone-Rates zur Unterrichtung und Anhörung (CIC) teilnehmen - so der Name des 1988 gegründeten Europäischen Betriebsrates. Damit wird das CIC möglicherweise in die Rolle eines Weltbetriebsrates hineinwachsen. Seit Juni 2007 gibt es bei Danone bereits ein weltweit gültiges Antidiskriminierungsabkommen (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007).


 

Weltweite Charta der Arbeitsbeziehungen bei Volkswagen

 

Auf der Sitzung des Weltkonzernbetriebsrates von Volkswagen in Zwickau wurde am 29. Oktober 2009 mit der zentralen Leitung eine Charta der Arbeitsbeziehungen unterzeichnet (Foto). Sie definiert Mindeststandards für die Arbeit lokaler Arbeitnehmervertretungen in den mehr als 60 Standorten des Automobilkonzerns in 15 Ländern. Die weltweite Charta soll überall in örtlichen Betriebsvereinbarungen ("standortspezifischer Partizipationsvertrag") konkretisiert werden.

 

So haben künftig Arbeitnehmervertreter in allen Volkswagen-Standorten das Recht, viermal jährlich eine Betriebsversammlung durchzuführen, einmal jährlich informiert das lokale Management dabei die gesamte Belegschaft. Ein Steuerkreis in der Hauptverwaltung des Volkswagen-Konzerns überwacht die Einhaltung der Charta. Auf Initiative des Europäischen Betriebsrates war am 25. September 2009 die Bildung eines Betriebsrates für das 2007 eröffnete Werk in Kaluga (Rußland) vereinbart worden.


 

Tenaris-Weltbetriebsrat fordert Anerkennung

 

Vom 28. bis 30. Oktober 2009 tagte der Weltbetriebsrat von Tenaris in Bergamo. Die zentrale Leitung des italienischen Röhrenherstellers erkennt zwar den neuen EBR an, dem Delegierte aus Italien und Rumänien angehören (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009). Sie weigert sich jedoch, mit den Arbeitnehmervertretern aus den übrigen vier Ländern außerhalb Europas zu diskutieren. Dagegen protestierte der Weltbetriebsrat mit großem Medienecho vor dem Hauptsitz des Unternehmens in Dalmine (Foto).


 

Weltweites Siemens-Treffen

 

Am 24. und 25. November 2009 trafen sich in München Arbeitnehmervertreter von Siemens aus Europa, Indien, Brasilien, China und den USA zu einem internationalen Workshop. Während die vorherigen drei Welttreffen von den Gewerkschaften gezahlt wurden, übernahm jetzt erstmals die zentrale Leitung alle Kosten und stellte sich der Diskussion. Aktuell wird über die Bildung eines Weltbetriebsrates und den Abschluß eines internationalen Rahmenabkommens über soziale Mindeststandards debattiert. Wenige Tage später, vom 4. bis 8. Dezember 2009, diskutierten indische und europäische Arbeitnehmervertreter von Siemens auf einem Seminar in Mumbai über eine bessere Vernetzung.

  9. Die Umsetzung der neuen EBR-Richtlinie beginnt
 
 

Portugal prescht vor

Am 2. November 2009 ist in Portugal das neue Gesetz über Europäische Betriebsräte in Kraft getreten, das die überarbeitete EBR-Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Obwohl die von der EU festgesetzte Frist erst am 5. Juni 2011 endet, wurde das Gesetz schon am 23. Juli 2009 vom Parlament verabschiedet und am 3. September 2009 im Gesetzesblatt veröffentlicht. Portugal ist das erste Land, das Europäischen Betriebsräten bessere Rahmenbedingungen gewährt. Zahlenmäßig spielt das Land im äußersten Westen Europas jedoch keine große Rolle. Nur neun Unternehmen mit Hauptsitz in Portugal fallen unter die Richtlinie, wovon erst ein einziges einen EBR gegründet hat, nämlich das Finanzinstitut Banco Espirito Santo aus Lissabon (siehe Bericht in den EBR-News 2/2005).


 

Britischer Gesetzentwurf veröffentlicht

Mit großer Aufmerksamkeit wird die Umsetzung im Vereinigten Königreich erwartet, da sich die britische Regierung bei der Abstimmung im Brüsseler Ministerrat als einzige der Stimme enthalten hatte (siehe Bericht in den EBR-News 4/2008). Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Qualifikation (BIS) startete bereits am 19. November 2009 eine öffentliche Anhörung über die Umsetzung der EBR-Richtlinie, die bis zum 12. Februar 2010 läuft. Das Dokument enthält einen ausformulierten Gesetzentwurf (ab Seite 38, nur in englischer Sprache verfügbar):


 

Gewerkschaftliche Empfehlungen für laufende EBR-Verhandlungen

 

Am 9. Dezember 2009 haben mehrere Europäische Gewerkschaftsföderationen eine gemeinsame Empfehlung zum Abschluß von EBR-Vereinbarungen vor Juni 2011 herausgegeben. Das Papier will sicherstellen, daß in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der nationalen EBR-Gesetze bereits die Regelungen der neuen EBR-Richtlinie voll zum Tragen kommen.

  10. Interessante Webseiten
 
 

Überwachung niederländischer Konzerne

Der niederländische Gewerkschaftsbund FNV untersucht mit seinem "Company Monitor" die Sozialpolitik von multinationalen Unternehmen in den Schwellenländern. Auf der Webseite finden sich Berichte über Ahold, Akzo Nobel, Heineken, ING, Philips und Unilever. Ein spezielles Dossier widmet sich der Situation in China.


 

Aktuelle Berichte zur Sozialen Unternehmensverantwortung

 

Die britische Webseite "ReportAlert" stellt Berichte von Unternehmen über ihre soziale Verantwortung und nachhaltiges Wirtschaften zum Download zur Verfügung. Die Publikationen sind unmittelbar nach ihrem Erscheinen abrufbar und chronologisch geordnet.


 

Gewerkschaftliche Positionen zur Industriepolitik in der EU

 

Vier Gewerkschaftsverbände auf der europäischen Ebene präsentieren ihre Positionen zur Industriepolitik auf einer gemeinsamen Webseite. Sie enthält Details über einzelne Branchen sowie Berichte zur Klimakonferenz Kopenhagen.


Chemiekonzern stellt Sozialpartnerschaft heraus

Die internationale Zusammenarbeit der zentralen Leitung von BASF mit den Arbeitnehmervertretungen wird auf der Internetseite des Unternehmens ausführlich dargestellt. BASF hatte sich im Januar 2008 als eines der ersten großen Unternehmen in eine Europäische Gesellschaft (SE) umgewandelt und einen europaweiten SE-Betriebsrat gegründet (siehe Bericht in den EBR-News 4/2007). Auch auf globaler Ebene gibt es eine Dialog-Plattform.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

  11. Neue Publikationen
 
 

Projektbericht zur Zukunft der Arbeitsbeziehungen

 

Im Dezember 2008 wurde das EU-finanzierte Projekt ZAUBER ("Zukunft von Arbeitsbeziehungen und Arbeit in Europa") der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben in Osnabrück abgeschlossen, das sechs internationale Expertenworkshops in vier Ländern umfaßte. Die kürzlich erschienene Projektdokumentation (Broschüre mit CD-ROM) faßt alle behandelten Themen zusammen. Schwerpunkte waren Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen, die europäische Tarifpolitik als auch die Perspektiven der Arbeitsbeziehungen in Mittel- und Osteuropa.


 

Arbeitsbeziehungen in Osteuropa

 

Im September 2009 ist eine neue Studie des Osteuropa-Experten Heribert Kohl erschienen. Er untersucht darin die Verbreitung von Betriebsräten, die Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften, den sozialen Dialog und das Tarifvertragswesen in 16 Ländern Mittel- und Osteuropas und auf dem westlichen Balkan. Im Zentrum steht die Frage, wie die Finanzmarktkrise in diesen Ländern gemeistert wurde, und welche Auswirkungen auf die Arbeitsbeziehungen zu beobachten sind. Für Mitglieder Europäischer Betriebsräte bietet die Studie eine Fundgrube an Daten und Statistiken, um die Situation der Delegierten aus diesen Ländern besser zu verstehen.


 

Handbuch der transnationalen Gewerkschaftsverbände

 

Im November 2009 ist dieses Buch erschienen, das die Resultate eines Forschungsprojektes der Hans-Böckler-Stiftung enthält. Der Band 1 kann als Nachschlagewerk zu den Branchenverbänden auf europäischer und weltweiter Ebene genutzt werden. Die Autoren von der "Forschungsgruppe europäische und globale Arbeitsbeziehungen" an der Hochschule Fulda, die seit Jahren auch in der EBR-Forschung tätig sind, haben neben der Darstellung der Verbände auch einzelne Aspekte ihrer gewerkschaftlichen Arbeit analysiert. So beschäftigt sich im Band 2 beispielsweise ein Kapitel mit internationalen Rahmenvereinbarungen, ein weiteres Kapitel mit den Europäischen Betriebsräten.


 

Newsletter zur nachhaltigen Entwicklung

 

 

Ende November 2009 startete das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) eine neue elektronische Publikation zur nachhaltigen Entwicklung. Jeden Monat wird der Newsletter aus Brüssel künftig über gewerkschaftliche Aktivitäten berichten, die Fragen der Klimapolitik, der Arbeitsplatzsicherheit und der sozialen Gerechtigkeit kombinieren. Der Newsletter ist nur in englischer Sprache verfügbar.

  12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         Beispiele aus unserer Arbeit

 

Interviews und Publikationen

 

Unter dem Titel "Ein Familienunternehmen setzt Maßstäbe" veröffentlichte die Fachzeitschrift der betriebsrat im Dezember 2009 einen Beitrag über die Aushandlung der Mitbestimmungsvereinbarung für das bayerische Metallunternehmen Warema, das sich kürzlich in eine Europäische Gesellschaft (SE) umwandelte (siehe Bericht in den EBR-News 3/2009). Bereits im September 2009 hatte EIRO, das Online-Portal der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin, die Warema-Vereinbarung danach analysiert, welche Elemente als richtungsweisend für die Mitbestimmung in der Europäischen Gesellschaft (SE) gelten können.

Die Fachzeitschrift AiBplus berichtete im Dezember 2009 in einem Beitrag über die Verhandlungen zur Errichtung eines Europäischen Betriebsrates im japanischen Pharmaunternehmen Takeda. Das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) wird derzeit von Dr. Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" beraten (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009).


 

Schulungen zur neuen EBR-Richtlinie

 

In Kooperation mit Partnern in vier weiteren EU-Ländern führt das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" im Lauf des Jahres 2010 eine Reihe von Workshops zur neuen EBR-Richtlinie durch. Auftraggeber ist UNI, der Dachverband der europäischen Dienstleistungsgewerkschaften. Geplant sind Veranstaltungen in Paris, London, Madrid, Berlin und Bukarest. Einzelheiten sollen in einer Sitzung des Projektteams am 13. Januar 2009 in Paris geklärt und später publiziert werden.

 


 

Neuer Kooperationspartner in London

 

Das britische Beratungsbüro ADAPT International widmet sich neben der Forschung vor allem der Ausbildung von Arbeitnehmervertretern über ihre Unterrichtungs- und Anhörungsrechte auf nationaler und europäischer Ebene. Sozial verantwortliche Restrukturierung und die Förderung des sozialen Dialogs war schon einer der Arbeitsschwerpunkte des Firmengründers David Tarren während seiner Zeit als hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär bei Unite (bis März 2008). Zukünftig werden ADAPT International und das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" ihre Aktivitäten im deutsch-britischen Kontext und bei EU-Projekten bündeln.

  13. Aktuelle Seminartermine
 

 

Für die folgenden Seminare und Workshops sind derzeit Anmeldungen möglich:

 

Hamburger Fachtagung für Europäische Betriebsräte

Juristische und praktische Probleme der EBR-Arbeit

25.01.2010 in Hamburg

Mitbestimmung à la française?

26.01.2010 in Hamburg

 

Sprachkurs Englisch für Euro-Betriebsräte

06. – 12.06.2010 in Eastbourne (England)

 

Deutsch-französische EBR-Fachtagung

05. – 06.07.2010 in Paris

 

Workshop für Europäische Betriebsräte

11. – 13.10.2010 in Lohmar

 


 

Europäisches Arbeitsrecht und der Europäische Gerichtshof

Bedeutung für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen vor Ort

12. – 16.04.2010 in Trier

 


 

Seminare des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb)

 

Seit 1998 bietet das ifb Seminare für Europäische Betriebsräte an, deren Inhalte vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mit erarbeitet wurden.

 

Grundseminar: Der Weg zum Europäischen Betriebsrat

08. – 12.11.2010 in Hannover

 

Aufbauseminar: Praxiswissen – EBR Spezial

15. – 19.11.2010 in Hamburg

 


 

Inhouse-Veranstaltungen

 

Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

 14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Bernhard Stelzl

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 13.000 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 1.732 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 1.460 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

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