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27.
Dezember
2010
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1.
Studie zur
Freistellungszeit für Arbeitnehmervertreter
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Jeder
sechste Arbeitnehmervertreter in Europa hat keinen Anspruch auf
bezahlte Freistellung von der Arbeit, um sein Mandat wahrzunehmen.
Weitere 18% können sich lediglich ein bis zwei Stunden pro
Woche von ihrem Arbeitsplatz entfernen, um ihre Arbeit in den
Vertretungsorganen auszuüben. Immerhin 29% aller
Repräsentanten erhält soviel Freistellung wie
notwendig und 8% aller Mandatsträger in Europa sind komplett
von der Arbeit freigestellt (Vollzeit-Arbeitnehmervertreter). Diese
Ergebnisse liefert der jüngste "European Company Survey", der
alle vier Jahre von der Europäischen Stiftung zur Verbesserung
der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin erstellt wird und eine
Vielzahl von weiteren Fragen untersucht.
Schwierige
Situation für Arbeitnehmervertreter in Osteuropa
Nach
Ländern
betrachtet zeigt sich ein klares Ost-West-Gefälle. In den
baltischen Staaten und in Bulgarien ist die Freistellungszeit
für Arbeitnehmervertreter besonders niedrig, auch in anderen
mittel- und osteuropäischen Ländern gibt es eine
große Zahl von Mandatsträgern ohne jegliche bezahlte
Arbeitsbefreiung. Positive Ausnahmen sind lediglich Rumänien,
Kroatien und Ungarn.
Die
besten Werte bei der Freistellungszeit weisen die skandinavischen
Länder, Deutschland und Österreich auf. Besonders
flexibel müssen Arbeitnehmervertreter im Vereinigten
Königreich sein, wo die Freistellungszeit zwar im
europäischen Mittelfeld liegt, aber kaum präzise
definiert wird. Anfang 2010 sind allerdings neue
Freistellungsregeln im Vereinigten Königreich in
Kraft getreten, die in der Studie noch nicht berücksichtigt
werden konnten (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2009).
Probleme auch in westeuropäischen
Ländern
In
Westeuropa bilden Irland und Italien
das Schlußlicht. Sie schneiden bei der Freistellungszeit
für
betriebliche Arbeitnehmervertreter sogar schlechter ab als Tschechien,
Polen und die Slowakei. In Irland könnte dies daher
rühren,
daß Betriebsräte noch ein sehr junges
Phänomen sind,
sie wurden erst 2006 auf gesetzlicher Grundlage eingeführt
(siehe Bericht
in den EBR-News 2/2006). Auch in Italien haben betriebliche
Gremien wie die RSU, die von der Belegschaft gewählt werden,
noch keine lange Tradition. Die italienischen Gewerkschaften waren
weniger an einer Stärkung betrieblicher Arbeitnehmervertreter
interessiert als die Gewerkschaften anderer Länder. Selbst
heute noch werden italienische Mandate im EBR nicht selten von
hauptamtlichen Gewerkschaftssekretären statt von betrieblichen
Vertretern besetzt (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006).
Aus
der Befragung läßt sich indirekt auch ableiten, in
welchen Ländern Arbeitnehmervertreter besonders unzufrieden
mit ihrem Freistellungsumfang sind: nämlich in
Frankreich und Spanien. Sehr hoch ist die
Zufriedenheit dagegen ("wir haben ausreichend Freistellungszeit") im
Vereinigten Königreich, in Skandinavien, Österreich,
Tschechien und der Slowakei. Möglicherweise ist die Erwartung
britischer Arbeitnehmervertreter nach den Thatcher- und Blair-Jahren
niedriger als bei ihren Kollegen auf dem Kontinent, so daß
weniger Freistellungszeit subjektiv nicht als einschränkend
empfunden wird.
Sachverständige
für den Betriebsrat
Große
Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Ländern auch bei
der Frage, ob der Betriebsrat auf Kosten des Arbeitgebers
Sachverständige hinzuziehen kann. Im Dezember 2007 ist hierzu
eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung erschienen (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2008).
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2.
Aktuelle Situation der
Arbeitnehmervertretung in Dänemark
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Empirische
Studien über dänische Arbeitnehmervertreter
Lange
Zeit galt das skandinavische Modell in ganz Europa als Vorbild
für
starke Gewerkschaften. Doch wie ist die Situation betrieblicher
Arbeitnehmervertreter in Dänemark im 21. Jahrhundert? Diese
Frage
ließ Anfang 2010 der dänische Gewerkschaftsbund LO
in
fünf Einzelstudien von der Universität Kopenhagen im
Detail
untersuchen. Die Ergebnisse wurden am 11. Oktober 2010
veröffentlicht.
Die Studie zeigt,
daß nur noch an jedem zweiten Arbeitsplatz eine kollektive
Arbeitnehmervertretung existiert. Während im
Öffentlichen Dienst 91% aller Arbeitsplätze abgedeckt
sind, gilt dies in der Privatwirtschaft nur noch für jeden
dritten Arbeitsplatz. Besonders schwach ist die Vertretung in
IT-Unternehmen, relativ stark dagegen in den produktionsnahen Sektoren.
Auch die Mitgliederzahlen der Gewerkschaften sind gefallen. Wie in
allen skandinavischen Ländern lag der Organisationsgrad lange
Zeit über 80%, im Jahr 2008 ist er in Dänemark jedoch
unter 70% gefallen. Diese Schwierigkeiten sind eine große
Herausforderung für das dänische Modell, das auf
gewerkschaftlicher Tarifpolitik und weniger auf gesetzlichen Regeln
basiert.
Reaktionen
auf die Finanzmarktkrise
Die Studie zeigt
auch, daß 90% aller betrieblichen Arbeitnehmervertretungen in
Dänemark von den Auswirkungen der Finanzmarktkrise betroffen
waren. In der Hälfte dieser Fälle wurden Entlassungen
vorgenommen, deren Rahmenbedingungen zumeist kollektiv geregelt wurden.
In zwei Drittel der Fälle haben die betrieblichen
Arbeitnehmervertreter ihre gekündigten Kollegen
unterstützt. Auch das Einfrieren von Löhnen war ein
Thema, von dem jede fünfte dänische
Arbeitnehmervertretung berichtet.
Europäische Betriebsräte in
Dänemark
Nach Erhebungen des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) in Brüssel
gibt es derzeit 31 Unternehmen mit Hauptsitz in Dänemark, die
über einen EBR verfügen. Insgesamt arbeiten somit
3,2% aller Europäischen Betriebsräte nach
dänischem Recht. Weitere 34 dänische Unternehmen
könnten einen EBR bilden, da sie unter den Geltungsbereich der
EBR-Richtlinie fallen. Europäische Betriebsräte gibt
es bereits in der Brauereikette Carlsberg und den Radisson-Hotels, bei
den Heizungs- und Pumpenproduzenten Danfoss und Grundfos, beim
Spielwarenhersteller Lego, der Danske Bank (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2008) wie auch bei dem
Gebäudedienstleister ISS (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2008). Die jüngste EBR-Gründung
erfolgte erst im Juni 2010 in der Einzelhandelskette Jysk Nordic (siehe
Bericht
in
den EBR-News 2/2010).
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3. Notizen
aus weiteren Ländern
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Deutschland: Bundesregierung
bringt EBR-Gesetz in den Bundestag ein
Am
15. Dezember 2010 beschloß das Bundeskabinett in Berlin den
Entwurf eines revidierten EBR-Gesetzes. Es setzt die seit 5. Juni 2009
geltende neue EU-Richtlinie über den Europäischen
Betriebsrat
um. Der Deutsche Bundestag hat nun bis 5. Juni 2011 Zeit, um das Gesetz
zu verabschieden. Die Inhalte des Gesetzesentwurfs sind Thema auf der
Fachtagung für Europäische Betriebsräte am
24. Januar
2011 in Hamburg.
Frankreich:
Nichtöffentliche Anhörung zu den Kosten eines EBR
In Vorbereitung auf
die Formulierung eines Gesetzentwurfs führte das
französische Arbeitsministerium im Oktober 2010 eine Befragung
der Sozialpartner und einiger Arbeitsdirektoren durch. Im Mittelpunkt
standen finanzielle Aspekte, die in eine Folgenabschätzung
einfließen werden. Die Unternehmen sollten z. B. auflisten,
welche Kosten für ein Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) im
Detail anfallen. Sie wurden auch gefragt, ob sie eine Bilanz
über die Funktionsfähigkeit ihres EBR erstellen.
Nicht gefragt wurde dagegen nach den Problemen, die sich
Arbeitnehmervertretern stellen.
Insgesamt
wurden 60 Fragebögen an das Ministerium
zurückgeschickt. Der offizielle Gesetzentwurf wird Anfang 2011
erwartet. Eine vergleichbare Folgenabschätzung hatte auch die
britische Regierung durchgeführt (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2010). Das neue französische EBR-Gesetz
wird auf einer deutsch-französischen Fachtagung vom 29. Juni
bis 1. Juli 2011 in Paris im Detail vorgestellt.
Linksrutsch
bei größter britischer Gewerkschaft
Am
21. November 2010 wurde das Wahlergebnis bekanntgegeben: Len McCluskey
steht nun an der Spitze der größten britischen
Einzelgewerkschaft Unite, die mit 1,6 Mio. Mitgliedern in fast allen
Branchen der Privatwirtschaft vertreten ist. In einer Urwahl setzte
sich "der rote Len" mit mehr als 100.000 Stimmen gegen seine drei
Mitbewerber durch. Der ehemalige Hafenarbeiter aus Liverpool sieht
seine erste Aufgabe darin, eine Kampagne gegen den Sozialabbau der
Koalitionsregierung zu führen. Unite war im Mai 2007 durch
Fusion von zwei Multi-Industriegewerkschaften entstanden (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007). Die folgenden Texte sind nur in englischer
Sprache verfügbar:
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4. Aktionstage von Europäischen
Betriebsräten
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Proteste erzwingen europaweite Verhandlungen
Der
französische Kraftwerksbauer Alstom plant den Abbau von 3.200
Arbeitsplätzen in Europa. Hierüber wurde der
Europäische Betriebsrat auf einer außerordentlichen
Sitzung am 18. und 19. Oktober 2010 in Baden (Schweiz) von der
zentralen Leitung informiert. In Deutschland ist vor allem der Standort
Mannheim betroffen. Nachdem die Pläne bereits in der Schweiz
auf Kritik stießen (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2010), fand am 2. November 2010 in Deutschland ein
Aktionstag statt. An zwölf Standorten beteiligten sich 5.000
Beschäftigte.
Die
Konzernleitung erklärte sich nach dem Protesttag bereit, eine
europaweite Rahmenvereinbarung über die Umstrukturierung mit
dem Europäischen Metallgewerkschaftsbund (EMB) auszuhandeln.
Damit wird Alstom über die Unterrichtungs- und
Anhörungsrechte des Europäischen Betriebsrates
hinausgehen, so wie es einige andere Firmen auch tun (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2010). Zur Zeit wertet der EBR zwei
betriebswirtschaftliche Studien über den Restrukturierungsplan
aus. Daher werden bis Ende Februar 2011 keine einseitigen
Maßnahmen der zentralen Leitung umgesetzt.
Getränkearbeiter
fordern Beschäftigungsgarantien
Am
27. Oktober 2010
demonstrierten Beschäftigte des
Getränkeabfüllers Coca-Cola Enterprises (CCE) in
Frankreich, Belgien, den Niederlanden und dem Vereinigten
Königreich gegen einen geplanten Personalabbau. Gefordert
wurde ein korrektes Anhörungsverfahren und Verhandlungen
über eine Vereinbarung, die alternative
Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsplatzgarantien
beinhalten soll. Allein im Vereinigten Königreich hat CCE
sechs Abfüllstationen mit 4.500 Arbeitnehmern. CCE wurde 1986
von der Muttergesellschaft The Coca-Cola Company als
eigenständiges Unternehmen ausgegliedert und verfügt
seit 1998 über einen EBR nach belgischem Recht. Bereits im
Jahr 2006 stand CCE wegen mangelhafter Beteiligung des EBR in der
Kritik (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2006).
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5.
Neue EBR-Vereinbarungen
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Europaweiter Verhaltenskodex
zur Leiharbeit
Seit
dem 1. Mai 2010 gilt im belgischen Chemieunternehmen Recticel ein
Verhaltenskodex zur Leiharbeit. Er wurde vom EBR und der zentralen
Leitung in Brüssel unterzeichnet. Recticel
beschäftigt in 27 Ländern über 11.000
Arbeitnehmer und stellt Schaumprodukte her, darunter Matratzen und
Dämmstoffe für Gebäude und Fahrzeuge. Der
EBR wurde 2002 nach belgischem Recht gegründet.
Zukünftig
werden
Leiharbeiter in allen Ländern des Europäischen
Binnenmarktes höchstens sechs Monate beschäftigt und
bei Entgelt, Arbeitszeit und Urlaub mit den Festangestellten
gleichgestellt. Dies gilt ausdrücklich auch für
Mutterschutz und Antidiskriminierung. Interne Stellenausschreibungen
werden den Leiharbeitern ebenso zugänglich gemacht wie den
Festangestellten.
Monitoring durch den Europäischen
Betriebsrat
Der
Text des neuen Verhaltenskodex wird allen Leiharbeitern in Europa in
ihrer jeweiligen Sprache ausgehändigt. Für die
Kontrolle sind die örtlichen Arbeitnehmervertretungen
zuständig. Wird der Kodex verletzt, erhält der
Europäische Betriebsrat hierüber eine Meldung. Auch
erstellt die zentrale Leitung jährlich einen Bericht
über den Einsatz von Leiharbeitern für die
Plenarsitzung des EBR.
Französische
Bank bleibt hinter neuer EBR-Richtlinie zurück
Durch
den Aufkauf von Teilen
der belgischen Finanzgruppe Fortis (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2008) ist die französische Bankengruppe
BNP Paribas in eine echte europäische Dimension gewachsen. Am
21. Juni 2010 wurde nach monatelangen Verhandlungen eine revidierte
EBR-Vereinbarung unterzeichnet.
Danach
wird der 1996 nach französischem Recht gegründete EBR
von 32 auf 49 Mitglieder erweitert, davon kommen 13 aus Frankreich und
jeweils fünf aus Italien und Belgien. Er tagt zweimal
jährlich. Zukünftig sind 20 Länder
vertreten, neu sind drei skandinavische Länder. Die zehn
Mitglieder des engeren Ausschusses ("Büro") treffen sich
viermal jährlich und erhalten ein Budget von 15.000 €
für externe Beratung. Während viele neue
EBR-Vereinbarungen sich bereits an den Standards der neuen
EBR-Richtlinie orientieren, beschränkt sich die
größte französische Geschäftsbank
lediglich auf Unterrichtung. Im gesamten Vertrag sucht man vergeblich
das Recht auf Anhörung.
Aktualisierte EBR-Vereinbarung
für Gastronomie- und Handelskette
Am
18. November 2010 wurde in Amsterdam die EBR-Vereinbarung für
Autogrill aktualisiert. Das Unternehmen mit Sitz im Mailänder
Vorort Rozzano hatte im Jahr 2002 einen EBR nach italienischem Recht
gegründet, der jetzt von 13 auf 17 Mitglieder aufgestockt wird
(darunter sechs aus Italien). Zusätzlich kann je ein Vertreter
aus den USA und der Schweiz an den Sitzungen teilnehmen. Der EBR
wählt einen fünfköpfigen
Lenkungsausschuß. Autogrill, mehrheitlich im Besitz der
Familie Benetton, betreibt Autobahnraststätten, Bahnhofs- und
Flughafengastronomie (auf dem Foto der Flughafen Frankfurt) sowie
Duty-Free-Shops.
Weitere
EBR-Vereinbarungen
stehen auf einer Sonderseite
zum Download zur Verfügung.
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6. Beispiele aus der EBR-Agenda
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Französischer Stromkonzern verkauft
britisches Netz
Am 8. September 2010 beschloß der
Verwaltungsrat von Electricité de France (EdF) den Verkauf
des britischen Stromnetzes an den Mischkonzern Cheung Kong. EdF hatte
den ehemals staatlichen Konzern British Energy erst 2008 gekauft und
zerlegt den größten britischen Energieerzeuger nun
in Einzelteile. Während das Netz verkauft wird,
behält der französische Stromkonzern die britischen
Kraftwerke. EdF ist zu 85% im Besitz des französischen
Staates. Die Entscheidung zum Verkauf fiel erst nach Abschluß
des Anhörungsverfahrens mit dem Europäischen
Betriebsrat, der am 3. September 2010 zu einer Sondersitzung in Paris
zusammenkam.
Die vom Verkauf
betroffenen 5.300 britischen Arbeitnehmer befürchten,
daß der neue Eigentümer aus Hong Kong ihre
Unterrichtungs- und Anhörungsrechte in Frage stellen
könnte. Auch die im Jahr 2005 vereinbarten sozialen
Mindeststandards von EdF (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2005) werden für sie zukünftig
nicht mehr gelten. Seit dem 5. August 2010 laufen Gespräche
zwischen den britischen Gewerkschaften und dem neuen
Eigentümer. Folgende Texte liegen nur in englischer Sprache
vor:
Vorstandsabfindung
stößt auf Kritik des EBR
Der überraschende Rücktritt
des Vorstandsvorsitzenden von UniCredit sorgte bei den
Arbeitnehmervertretern für erhebliche Unruhe. Er
veranlaßte die italienischen Gewerkschaften am 23. September
2010 nach einem Treffen mit der
Interims-Geschäftsführung zu einem
öffentlichen Statement. Die Tätigkeit des EBR war vom
bisherigen Vorstandsvorsitzenden besonders gefördert worden.
So kam es zum Abschluß von zwei transnationalen Abkommen
(siehe Bericht
in den EBR-News 2/2009). Auch der Lenkungsausschuß
des EBR drängte bei seiner Sitzung am 28. September 2010 in
München auf eine Fortsetzung des sozialen Dialogs, wie er
bisher in allen europäischen Ländern etabliert ist.
Auch sollen exzessiv hohe Abfindungen - wie im vorliegenden Fall -
nicht mehr möglich sein. Noch vor den aktuellen Ereignissen
hatte der EBR bei einer regulären Sitzung am 26. Mai 2010 in
Mailand die fehlende Sensibilität des Managements bei
Bonuszahlungen kritisiert.
Arbeitnehmer
"auf Diät" - trotz besserer Unternehmenszahlen
Nach seiner Plenarsitzung am 20. Oktober 2010
beklagt der Europäische Betriebsrat des Elektronikunternehmens
Alcatel-Lucent die inkonsistente Personalpolitik. Das European
Committee for Information and Dialogue (ECID), so der offizielle Name
des EBR, war nach der Fusion der beiden Vorgängerunternehmen
2006 (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2006) mit ständig neuen
Anpassungsprogrammen konfrontiert. Allein im Verlauf des Jahres 2009
wurde jeder achte Arbeitsplatz in Europa abgebaut, was zu massiven
Protesten führte (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2009). Mangelhafte Informationspolitik des
Managements hatte im April 2007 ein aufsehenerregendes Gerichtsurteil
in Paris provoziert, als Richter erstmals genaue Kriterien für
betriebswirtschaftliches Reporting für Europäische
Betriebsräte aufstellten (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2007).
Wahlbeobachter nach Spanien entsandt
Im Oktober 2010 war die Wahl der spanischen
Delegierten zum Europäischen Betriebsrat der
französischen Einzelhandelskette Carrefour von massiven
Unregelmäßigkeiten überschattet. Um eine
demokratische Wahl zu gewährleisten, reisten mehrere
EBR-Mitglieder aus Belgien, Italien und Frankreich nach Madrid. Sie
besuchten Supermärkte, führten Gespräche mit
örtlichen Arbeitnehmervertretern und mit dem spanischen
Management. Bei ihrem Besuch stellten sie fest, daß
Kandidaten eingeschüchtert worden waren und daraufhin ihre
Kandidatur zurückzogen. Das Management hatte eine schriftliche
Weisung an die Führungskräfte erteilt, die Wahl einer
arbeitgebernahen Liste sicherzustellen.
Auch
Philips in der Kritik
Ähnliche Probleme werden auch vom
niederländischen Elektronikkonzern Philips berichtet. Dort
sind fünf von 23 EBR-Mitgliedern nicht gewählt,
sondern vom Management ernannt worden. In Ungarn und Schweden wurden
Arbeitnehmervertreter von Philips entlassen.
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7.
Informationsmedien für
europäische Arbeitnehmervertreter
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Aktuelles zur EU-Arbeits- und Sozialpolitik
Alle zwei Wochen verschickt die
Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und
Integration der Europäischen Kommission in Brüssel
einen englischsprachigen Newsletter. Darin informiert sie über
ihre Arbeit, Gesetzesinitiativen und Veranstaltungen.
Neue
Statistiken über Europäische Betriebsräte
Die vom Europäischen
Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Brüssel betriebene
EBR-Datenbank hat neue Charts mit statistischen Daten
veröffentlicht. Danach waren im Oktober 2010 insgesamt 969
Europäische Betriebsräte registriert, in 49 weiteren
Unternehmen liefen Verhandlungen zur erstmaligen Bildung eines EBR. Die
Charts sind in sieben Sprachen verfügbar.
Aktuelle Meldungen zur Tarifpolitik
Das Europäische Gewerkschaftsinstitut
(ETUI) in Brüssel informiert monatlich in einem
englischsprachigen Newsletter über aktuelle Trends der
Tarifpolitik in den einzelnen europäischen Ländern.
Der Newsletter wird in Zusammenarbeit mit der Universität
Amsterdam erstellt und ist auch online verfügbar.
Videoclips aus Österreich
Für die gewerkschaftliche
Bildungsarbeit hat das Bildungswerk VÖGB eigene Videoclips
produziert. Sie erklären Bildung und Aufgaben eines
Europäischen Betriebsrates, den sozialen Dialog oder die
Rechtsetzung in der EU.
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8. Kein Halt für Mitbestimmungsflucht durch die SE
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Metallunternehmen vermeidet
Mitbestimmung
Seit
dem 27. Oktober 2010 firmiert Impreglon aus Lüneburg als SE.
Durch
die Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft konnte der
Anbieter von Beschichtungssystemen den bisherigen Vorstand und
Aufsichtsrat durch einen Verwaltungsrat aus drei Personen ersetzen. Die
Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern ist durch die SE-Umwandlung
ausgeschlossen. An sieben Standorten in Deutschland sind insgesamt 340
Arbeitnehmer beschäftigt, einen Betriebsrat gibt es nur im
Werk
Landsberg. Niederlassungen sind auch in Frankreich, Italien, Ungarn,
Polen, Schweden, der Schweiz, im Vereinigten Königreich und in
den
Niederlanden vorhanden. Das Beispiel von Impreglon ähnelt der
Mensch und Maschine Software AG, die 2006 in eine SE umgewandelt wurde
(siehe Bericht
in den EBR-News 2/2007).
Handelsunternehmen
vermeidet Mitbestimmung
Auch
die Berner Holding aus Künzelsau (Württemberg) kann
durch die SE-Umwandlung Arbeitnehmervertreter aus dem Aufsichtsrat
fernhalten. Die deutsche Belegschaft des Familienunternehmens liegt mit
etwa 1.400 Arbeitnehmern knapp unterhalb der Schwelle von 25% der
europäischen Belegschaft. Somit entfällt der Schutz
für die deutsche Mitbestimmung. Die Berner-Gruppe ist im
Handel mit Montagetechnik und Chemie tätig und in den letzten
Jahren durch Zukäufe stark gewachsen. Derzeit werden in 20
Ländern des Europäischen Binnenmarktes fast 6.000
Arbeitnehmer beschäftigt. Die Umwandlung in "eine der
modernsten Rechtsformen", so das Unternehmen in einer Pressemitteilung,
erfolgte im November 2010. "Modern" scheint also zu sein, was
Mitbestimmung vermeidet.
Europäische
Kommission wenig sensibel für Mitbestimmungsflucht
Am 19. November 2010 legte die
Europäische Kommission einen Bericht zur Rechtsform der
Europäischen Gesellschaft (SE) vor, der die Revision der
SE-Gesetzgebung vorbereitet. Bereits im Jahr 2008 war dies geplant
(siehe Bericht
in den EBR-News 3/2008). Der Bericht basiert auf einer
öffentlichen Anhörung und einer Konferenz im Mai 2010
in Brüssel (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2010). Die veränderten Gesetzestexte
sollen bis 2012 erarbeitet werden.
Für
Arbeitnehmervertreter besonders interessant sind die Passagen
über die Wahl des Besonderen Verhandlungsgremiums und zur
Zeitachse der Verhandlungen über die Arbeitnehmerbeteiligung
in der SE. Das Verfahren wird als zu komplex und zeitaufwendig
beschrieben, besonders bei sehr kleiner Belegschaft in den
Auslandsgesellschaften. Vergeblich sucht man in den Dokumenten jedoch
eine Kritik an der Mitbestimmungsflucht, die die SE-Richtlinie
ermöglicht.
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9. Der Blick über
Europa hinaus
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Spanischer
Erdölkonzern pflegt weltweiten Sozialdialog
Vom
16. bis 20. Oktober 2010 tagte der 2008 gegründete
"Weltbetriebsrat" von Repsol in Sevilla (Spanien). Das früher
staatliche Erdöl- und Erdgasunternehmen ist
Marktführer in Spanien und Argentinien sowie
größter privater Energiekonzern Hispanoamerikas. Dem
Gremium gehören Vertreter aus Spanien und vier
Ländern Lateinamerikas an, vier weitere Länder sollen
demnächst folgen. Seit 1997 hat Repsol auch einen EBR.
Folgende Texte sind in englischer Sprache verfügbar:
Banken
mißachten Arbeitnehmerrechte in der Karibik
Während
die Inselstaaten im Karibischen Meer für die Banken aus
Nordamerika und Europa ein begehrtes Offshoring-Ziel sind (nicht
zuletzt auch aus steuerlichen Gründen), gibt es einen
erheblichen
Nachholbedarf bei der Respektierung von Arbeitnehmerrechten. Auf einer
Konferenz in Kingston (Jamaika) machte der weltweite
Gewerkschaftsverband UNI am 3. November 2010 diese Praktiken
öffentlich. Gefordert wurde die Einhaltung grundlegender
Arbeitnehmerrechte für die karibischen Bankangestellten und
der
Verzicht auf nicht erreichbare Leistungsziele.
Weitreichendes Rahmenabkommen
für französischen Energiekonzern
Am 16. November 2010 wurde in
Paris ein weltweit gültiges Abkommen über
fundamentale Rechte, sozialen Dialog und nachhaltige Entwicklung
zwischen GdF Suez und drei internationalen
Gewerkschaftsverbänden unterzeichnet. Das Unternehmen
verpflichtet sich gegenüber seinen 200.000 Arbeitnehmern in 40
Ländern der Welt nicht nur zur Respektierung von genau
definierten Prinzipien, sondern wird auch bei der Auswahl seiner
Zulieferer auf soziale Aspekte achten. GdF Suez hatte im Mai 2009 auch
eine herausragende EBR-Vereinbarung geschlossen (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2009).
Holzverarbeiter
akzeptiert weltweite Sozialstandards
Am
30. November 2010 wurde in Frankfurt am Main ein internationales
Rahmenabkommen für das bayerische Holzverarbeitungsunternehmen
Pfleiderer unterzeichnet. Soziale Mindeststandards und nachhaltige
Unternehmensentwicklung sollen zukünftig nicht nur in den
Standorten innerhalb der EU, sondern auch in Rußland, Kanada
und den USA gelten. Das Rahmenabkommen ist mit Unterstützung
des Europäischen Betriebsrates erarbeitet worden, der sich
2007 konstituiert hatte (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2007).
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10.
Interessante Webseiten
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Weltweites Barometer des
Arbeitslebens
Die Datenbank "WorkBarometer"
liefert Schlüsseldaten des Arbeitsmarktes und der
Arbeitsbeziehungen für 175 Länder auf der Welt.
Bisher werden 26 Indikatoren dargestellt, darunter die
Arbeitslosigkeit, Geschlechterquoten, soziale Sicherung, Arbeitszeit
und Arbeitsbedingungen, gewerkschaftlicher Organisationsgrad und Anzahl
der Arbeitskämpfe. Die Datenbank wird vom Team des 2004
gegründeten, internationalen Lohn- und Gehaltsspiegels
gepflegt (siehe Bericht
in den EBR-News 3/2004).
Frühzeitige
Einflußnahme auf Unternehmensrestrukturierungen
Im
März 2005 startete
die Europäische Kommission eine Anhörung der
Sozialpartner zur Restrukturierung von Unternehmen - ein zentraler
Aspekt der Tätigkeit von Europäischen
Betriebsräten (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2005). Um den Wissensstand hierüber zu
verbreitern, wurden im Rahmen des Projekts ARENAS in allen 27
EU-Ländern Seminare über "good practices"
durchgeführt. Die Ergebnisse liegen seit Oktober 2010 in einem
Abschlußbericht vor und sind auf einer eigenen Webseite
dokumentiert.
Beobachtung
von Privatisierungen
Das
von einer Forschungseinrichtung in Mailand betriebene Internetportal
berichtet über aktuelle Privatisierungsfälle in
Europa. An der Spitze sind derzeit Frankreich und die Niederlande zu
finden. Die Webseite ist in englischer Sprache verfügbar.
Aktuelles aus Finnland
Auf
einer englischsprachigen
Webseite sind neueste Meldungen über die Arbeits- und
Sozialpolitik wie auch die Gewerkschaften in Finnland abrufbar.
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Konferenzband
über Arbeitsbeziehungen
Im
Juni 2010 ist dieser Sammelband erschienen, der mehrere Aspekte der
europäischen Arbeits- und Sozialpolitik untersucht. Die
Autoren fassen darin ihre Vortragsthemen zusammen, sie sie im Rahmen
einer Konferenz über "Arbeitnehmerinteressen und Mitbestimmung
in einem Europäischen Sozialmodell" des Promotionskollegs der
Hans-Böckler-Stiftung gehalten haben. Neben der
Währungsunion und den sozialen Sicherungssystemen in der EU
sind die Beiträge über den Sozialen Dialog auf
Branchenebene und über die Mitbestimmung in der
Europäischen Aktiengesellschaft (SE) hervorzuheben.
Für EBR-Mitglieder besonders empfehlenswert sind die Analysen
über die aktuelle Lage der Arbeitsbeziehungen in den
baltischen Ländern, in Rumänien und in Polen.
Entwicklungsmotoren der Globalisierung
kritisch hinterfragt
In
130 Ländern der Welt gibt es mehr als 3.000
Sonderwirtschaftszonen. Regierungen wollen damit ausländisches
Investitionskapital anlocken und siedeln transnationale Unternehmen an,
die in der Regel für den Export produzieren. Sie versprechen
sich
davon Beschäftigungseffekte, Wachstumsimpulse für die
heimische Wirtschaft und Zugang zu Technologien. Einen kritischen Blick
auf Sonderwirtschaftszonen wirft diese im Juli 2010 vom
DGB-Bildungswerk veröffentlichte Analyse. Das Arbeitspapier
klopft
den globalen "Schönheitswettbewerb" um Investoren auf soziale,
ökonomische und entwicklungspolitische Wirkungen ab.
Kommunikationshandbuch
für Arbeitnehmervertreter
Der
Europäische
Metallgewerkschaftsbund (EMB) in Brüssel
veröffentlichte im September 2010 dieses Handbuch, das nicht
nur seine eigene Kommunikationsstrategie erläutert, sondern
auch Unterstützung für Arbeitnehmervertreter bietet.
Die Kapitel zur internen, externen und zur Krisenkommunikation sind
sicher nicht nur in der Metallindustrie sehr nützlich. Weitere
Kapitel widmen sich dem Internet sowie audiovisuellen Medien. Das
Handbuch hat 92 Seiten und liegt nur in englischer Sprache vor.
Aktuelle
Lage der tschechischen Gewerkschaften
Am 13. Dezember 2010 legte das
Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Brüssel
die erste Länderstudie einer neuen Reihe über die
Gewerkschaften in Mittel- und Osteuropa vor. Das Buch beschreibt die
Geschichte und die heutige Gewerkschaftslandschaft in der Tschechischen
Republik. Waren Anfang der 90er Jahre noch 80% aller Arbeitnehmer
gewerkschaftlich organisiert, sind es derzeit nur noch wenig mehr als
10%. Ähnlich wie in Frankreich sind aber tschechische
Gewerkschaften trotzdem in der Lage, fast eine Million Menschen auf die
Straße zu bringen, so z. B. beim Generalstreik im Juni 2008.
Bei der Arbeitnehmervertretung im Betrieb hat das Land ein eigenes
"tschechisches Modell" entwickelt (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2007).
Weitere Fachliteratur haben wir
auf einer Literaturseite
zusammengestellt.
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12. Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Beispiele aus unserer
Arbeit
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Dritte europäische
Tiefdruckkonferenz
Vom
29. November bis 2. Dezember 2010 trafen sich in Hamburg knapp 50
Arbeitnehmervertreter aus 30 Unternehmen der Druckindustrie aus zehn
Ländern. Im Mittelpunkt der dritten internationalen Konferenz
dieser Branche, organisiert vom Gewerkschaftsverband UNI Graphical,
standen Unternehmensrestrukturierungen und die branchenbezogene
EBR-Arbeit. Dr. Werner Altmeyer (Foto) vom Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" lieferte Hintergrundinformationen über
die Systeme der Betriebsverfassung, zur neuen EBR-Richtlinie und zur
gezielten Weiterentwicklung des Europäischen Betriebsrates
über Unterrichtung und Anhörung hinaus.
Auswertung
des Rediter-Projekts
Am
20. Dezember 2010 trafen sich in Brüssel die
Partnerorganisationen des Rediter-Projekts mit Vertretern des
europäischen Gewerkschaftsverbandes UNI zur Auswertung der
gemeinsamen Seminarreihe. In den letzten Monaten fanden in
fünf Ländern Workshops zur neuen EBR-Richtlinie
statt, darunter im Mai 2010 in Madrid (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2010), im Oktober 2010 in Hermannstadt
(Rumänien) und ebenfalls im Oktober 2010 in Berlin (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2010). Deutscher Partner des von der EU finanziell
geförderten Projekts war das Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de". Zu Beginn des Jahres 2011 wird ein Bericht
hierüber erstellt und publiziert.
Fachzeitschrift berichtet über
Betriebsrätetagung in Paris
Die
deutsch-französische Tagung, die das Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" im Juli 2010 erstmals in Paris
ausgerichtet hat, fand Resonanz in der deutschen Fachpresse. Die
Zeitschrift "der betriebsrat" berichtete hierüber in einem
ausführlichen Beitrag in der Ausgabe November 2010.
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13. Aktuelle Seminartermine
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Faltblatt zum
Seminarprogramm 2011
Das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" führt seit
Januar 2009 für die Mitglieder von Europäischen
Betriebräten, SE-Betriebsräten und Besonderen
Verhandlungsgremien Fachtagungen und Seminare durch. Bisher haben daran
191 Arbeitnehmervertreter aus 97 Unternehmen teilgenommen (das
entspricht etwa 10% aller Unternehmen in Europa, die einen EBR gebildet
haben). Die Mehrzahl der Teilnehmer kamen aus Deutschland und
Frankreich, aber auch neun weitere Länder waren vertreten.
Für das Jahr 2011 liegt jetzt ein Faltblatt vor, das einen
Überblick über die geplanten Veranstaltungen gibt:
Hamburger Fachtagung
für
Europäische Betriebsräte
Umsetzung
der EBR-Richtlinie - aktueller Stand
24.01.2011 in Hamburg
Arbeitnehmervertretung
im Vereinigten Königreich nach dem Regierungswechsel
25.01.2011 in Hamburg
(beide Termine können
getrennt gebucht werden)
Sprachkurs
Englisch für Betriebsratsmitglieder
19. – 25.06.2011 in
Eastbourne (England)
Juristisches
und betriebswirtschaftliches EBR-Seminar
Am
5. Juni 2011 wird das neue EBR-Gesetz in Kraft treten. Daher wollen wir
zeitnah die Möglichkeit bieten, den Gesetzestext in seiner
Endfassung im Detail zu untersuchen. Am 6. und 7. Juni 2011 findet
hierzu ein juristisches EBR-Seminar im Schloß Montabaur statt.
Daran schließt sich ein betriebswirtschaftliches
EBR-Seminar
an,
das die neue Rechtslage unter dem Aspekt von Restrukturierungen
beleuchtet. Wie soll ein Europäischer Betriebsrat eine
korrekte
Stellungnahme ausarbeiten, um das Anhörungsverfahren
abzuschließen? Dieses Seminar wird vom 7. bis 9. Juni 2011 im
Schloß Montabaur durchgeführt und richet sich auch
an
SE-Betriebsräte. Die beiden Veranstaltungen können
getrennt
oder zusammen gebucht werden.
Deutsch-französische
Fachtagung in Paris
Vom
29. Juni bis 1. Juli 2011 findet zum zweiten Mal eine Fachtagung
für Betriebsratsmitglieder aus Deutschland und Frankreich in
Paris
statt. Dort werden sowohl das neue französische EBR-Gesetz
vorgestellt als auch EBR-Praktiker aus Deutschland und Frankreich aus
ihrer Arbeit berichten.
Warum eine Fachtagung in Paris?
Die
Philosophie von Unterrichtung und Anhörung in der
EU-Richtlinie
zum Europäischen Betriebsrat wie auch zur
Arbeitnehmerbeteiligung
in der Europäischen Gesellschaft (SE) ist stark von der
französischen Betriebsverfassung geprägt. Eine genaue
Kenntnis der Feinheiten des französischen Modells ist daher
unabdingbar, um einen Europäischen Betriebsrat von einer
"Kinoveranstaltung" zu einem vollwertigen Organ der
Arbeitnehmervertretung auszubauen. Die Fachtagung kann nach §
37
Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes besucht werden und wird simultan
gedolmetscht. In Kürze wird das Programm zum Download
bereitgestellt.
Neuverhandlung von EBR-Vereinbarungen
Nach
Inkrafttreten der neuen EBR-Gesetze ist es in vielen Unternehmen
ratsam, die EBR-Vereinbarung neu zu verhandeln. Hierzu bieten wir einen
Workshop an, der einen Erfahrungsaustausch ermöglicht und die
EBR-Vereinbarungstexte der Teilnehmer einer kritischen Betrachtung
unterzieht. Der Workshop findet vom 10. bis 12. Oktober 2011 auf der
Wartburg in Eisenach statt (Foto).
Seminare des Instituts zur
Fortbildung von Betriebsräten (ifb)
Seit
1998 bietet das ifb Seminare für Europäische
Betriebsräte an, deren Inhalte vom Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mit erarbeitet wurden.
Grundseminar: Der
Europäische Betriebsrat von A - Z
11.
– 15.04.2011 in Berlin
07.
– 11.11.2011 in
Rottach-Egern
Aufbauseminar:
Vertiefungsworkshop
und Ideenbörse
21.
– 25.11.2011 in
Stuttgart
Workshop
für SE-Betriebsräte
Im
Jahr 2011 wird das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
erneut einen SE-Workshop anbieten. Da die Zahl der
SE-Betriebsräte noch relativ klein ist, wird der Termin mit
möglichen Teilnehmern zuvor telefonisch abgestimmt. Wer
Interesse hat, füllt bitte den folgenden Fragebogen aus.
Inhouse-Veranstaltungen
Eine
Übersicht
über mögliche Themen für
Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:
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Die
EBR-News werden
herausgegeben von:
Trainings-
und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" GbR
Mitarbeiter
dieser Ausgabe:
Werner Altmeyer, Sandro Maier,
Rudolf Reitter
Verteiler
der deutschsprachigen Ausgabe: 14.491 Empfänger
Verteiler
der englischsprachigen Ausgabe: 1.978 Empfänger
Verteiler
der französischsprachigen Ausgabe: 2.001 Empfänger
Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de
Wir freuen uns über
Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem
EBR.
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