27. Dezember 2011  

Willkommen zur Ausgabe Nr. 4 / 2011 der EBR-News.

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"

informiert Sie rund um den Europäischen Betriebsrat und angrenzende Themen.

 

Die EBR-News erscheinen viermal jährlich.

Weitere Ausgaben finden Sie im Newsletter-Archiv.

     

Zum Ausdrucken können Sie diese Ausgabe der EBR-News als pdf-Datei downloaden.

 

 

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  1. Europäische Kommission verschickt Mahnungen
 
 

Italien, Griechenland und Luxemburg haben EBR-Richtlinie immer noch nicht umgesetzt

 

Bis zum 5. Juni 2011 hatten die 27 EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein Zeit, die neue Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat in die nationale Rechtsordnung zu übernehmen. Nur elf dieser 30 Länder haben die Frist eingehalten (siehe Bericht in den EBR-News 2/2011). Im Juli 2011 verschickte die Europäische Kommission daher Mahnschreiben an 17 Länder und am 24. November 2011 leitete sie gegen vier Länder ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren ein.

Eines dieser Verfahren (gegen die Niederlande) hat sich erübrigt, weil das Gesetzgebungsverfahren bereits beendet war und das neue EBR-Gesetz am 15. November 2011 in Kraft trat.

In Luxemburg verabschiedete die Regierung am 11. November 2011 den Gesetzentwurf, der am 29. November 2011 dem Parlament vorgelegt wurde. Verabschiedet ist das Gesetz bisher noch nicht.

In Griechenland ist die Umsetzung ebenfalls im Gange. Anders sieht es dagegen in Italien aus, wo es bereits nach Verabschiedung der alten EBR-Richtlinie (aus dem Jahr 1994) zu Problemen kam. Erst nach Aufforderung der Europäischen Kommission wurde der italienische Gesetzgeber tätig und verabschiedete 2002 ein EBR-Gesetz (siehe Bericht in den EBR-News 2/2006).

 

Der Grund hierfür liegt in den italienischen Gepflogenheiten, wonach Absprachen oft zwischen den Gewerkschaftsbünden CGIL, CISL und UIL mit den Arbeitgebern auf tariflicher Basis getroffen werden. So einigten sie sich am 12. April 2011 auf eine gemeinsame Stellungnahme zur neuen EBR-Richtlinie, die aber anders als z. B. in Belgien nicht allgemeinverbindlich ist. Was gilt nun für Betriebe ohne Gewerkschaftsvertretung? Da eine EU-Richtlinie aber für ausnahmslos alle italienischen Arbeitnehmer gilt, ist der Gesetzgeber aufgefordert, diese Regelungslücke zu schließen.


 

Klage gegen "mitbestimmungsfreie Oase"

 

Am 24. November 2011 entschied die Europäische Kommission in Brüssel, die Niederlande vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Sie bemängelt eine fehlerhafte Umsetzung der EU-Bestimmungen zur Mitbestimmung im Aufsichtsrat bei grenzüberschreitenden Fusionen (siehe Bericht in den EBR-News 4/2006).

 

Die Klage geht auf eine Beschwerde einer niederländischen Gewerkschaft aus dem Jahr 2008 zurück. Die Niederlande sind ein bevorzugtes Sitzland für ausländische Holding-Gesellschaften. Hierfür spielen neben steuerlichen Erwägungen auch die Befreiung von der Mitbestimmung eine Rolle. Durch ein kleines Büro oder einen "Briefkasten" am Flughafen Amsterdam läßt sich auf elegante Weise die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat vermeiden, sofern innerhalb der Niederlande nur wenige Arbeitnehmer beschäftigt werden. So haben z. B. EADS, die Muttergesellschaft von Airbus, oder der schwedische Möbelkonzern Ikea ihren Firmensitz offiziell in den Niederlanden angemeldet.


 
Neue EBR-Statistiken aus Brüssel

Am 25. November 2011 veröffentlichte das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Brüssel neue Schaubilder mit statistischen Daten. Danach gibt es momentan 995 Europäische Betriebsräte in 932 grenzüberschreitend tätigen Unternehmen (manche Konzerne haben mehr als einen EBR errichtet).
Deutsches EBR-Gesetz neu veröffentlicht

Am 15. Dezember 2011 wurde die Neufassung des deutschen EBR-Gesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist das seit 18. Juni 2011 geltende Gesetz als zusammenhängendes Dokument verfügbar. Frühere Bekanntmachungen zitierten nur die geänderten Paragraphen.
  2. Praxistipp: Klauseln bei strukturellen Änderungen
 

 

Vorsicht bei ergänzenden Klauseln nach Artikel 13

 

Eine der wichtigsten Verbesserungen der neuen EBR-Richtlinie ist der Rechtsanspruch auf Neuverhandlung der Vereinbarung bei "strukturellen Änderungen" des Unternehmens (Fusionen, Spaltungen, Stillegungen, Verlegung des Firmensitzes). Um diesen Rechtsanspruch außer Kraft zu setzen, versuchen derzeit viele - vor allem britische und amerikanische - Unternehmen, ihren Europäischen Betriebsrat zur Unterzeichnung einer Klausel in Ergänzung der EBR-Vereinbarung zu überreden. Auf welchen Rechtsanspruch verzichten Arbeitnehmervertreter, wenn sie solche Klauseln leichtfertig unterzeichnen?

 

Das gesetzlich vorgegebene Verfahren bei strukturellen Änderungen

 

Artikel 13 der neuen EBR-Richtlinie sagt folgendes:

 

Ändert sich die Struktur des gemeinschaftsweit operierenden Unternehmens ... wesentlich und fehlen entsprechende Bestimmungen in den geltenden Vereinbarungen oder bestehen Konflikte zwischen den Bestimmungen von zwei oder mehr geltenden Vereinbarungen, so nimmt die zentrale Leitung von sich aus oder auf schriftlichen Antrag von mindestens 100 Arbeitnehmern oder ihrer Vertreter in mindestens zwei Unternehmen oder Betrieben in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten die Verhandlungen gemäß Artikel 5 auf.

 

Zusammensetzung des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG)

 

Artikel 5 der neuen EBR-Richtlinie regelt die Bildung des BVG bei der erstmaligen Gründung eines Europäischen Betriebsrates. Bei strukturellen Änderungen kommen zu den pro Land gewählten BVG-Mitgliedern aber weitere hinzu: so entsendet jeder bestehende Europäische Betriebsrat mindestens drei seiner Mitglieder in das BVG. Bei strukturellen Änderungen besteht die Chance, die gesamte EBR-Vereinbarung auf den Prüfstand zu stellen, neu zu verhandeln und in ihrer Qualität erheblich zu verbessern. Das Verfahren kann zwar bis zu drei Jahre in Anspruch nehmen, in dieser Zeit bleiben die bestehenden Europäischen Betriebsräte aber weiter im Amt.

 

Besonders wichtig ist dies bei "freiwillligen" Alt-Vereinbarungen, die bis September 1996 erstmals geschlossen wurden, oder die zwischen Juni 2009 und Juni 2011 verändert wurden. In diesen Fällen führt der Antrag auf Neuverhandlung nach Artikel 13 automatisch zur Verbesserung des juristischen Status, selbst wenn die Inhalte der EBR-Vereinbarung unverändert bleiben (dies gilt allerdings nicht für EBR-Vereinbarungen nach britischem Recht). Von einer Unterzeichnung einer Klausel, die Artikel 13 außer Kraft setzt, kann daher nur dringend abgeraten werden.

 

Ergänzende Klauseln beschneiden die Verhandlungsposition der Arbeitnehmerseite

 

Zwar wird von der zentralen Leitung häufig argumentiert, es gehe bei diesen Klauseln nur um die Vermeidung eines bürokratischen Prozedere, im Ergebnis zielen die Vorschläge aber auf die Qualität der EBR-Vereinbarung. Unterschreibt ein EBR solche Klauseln, verzichtet er ohne Gegenleistung auf "Verhandlungsmasse". Achtung: In den Textvorschlägen des Managements wird Artikel 13 oft nicht ausdrücklich erwähnt, obwohl er außer Kraft gesetzt werden soll!

 

  3. Das Vereinigte Königreich im Fokus
     

 

Erste deutsch-britische EBR-Fachtagung in London

 

Am 27. und 28. Oktober 2011 diskutierten in London etwa 40 Teilnehmer - vorwiegend aus Deutschand und Großbritannien, aber auch aus vier weiteren Ländern - ihre Erfahrungen mit der Arbeit Europäischer Betriebsräte und die nationalen Spielregeln der Arbeitnehmervertretung. Die Tagung wurde in Kooperation mit dem Londoner Büro der Friedrich-Ebert-Stiftung organisiert. Jeder fünfte EBR unterliegt britischem Recht und fast alle transnational tätigen Unternehmen in Deutschland haben einen Standort im Vereinigten Königreich. Der direkte Austausch soll daher fortgesetzt werden. Die nächste deutsch-britische EBR-Tagung in London ist für den 25. und 26. Oktober 2012 geplant.


 

Aktuelle Meldungen aus britischen Betrieben

 

Da es im Vereinigten Königreich keine gesetzliche Grundlage für Betriebsräte oder Mitbestimmung gibt, ist die kollektive Regelung von Arbeitsbedingungen nur durch Gewerkschaftskomitees und auf der Grundlage von Haustarifverträgen möglich. Die Gewerkschaften müssen zuerst ihre Anerkennung als Tarifpartei ("recognition") in jedem einzelnen Betrieb erkämpfen. Zwar gibt es seit dem Jahr 2000 hierüber eine gesetzliche Regelung, aber die reale Situation variiert von Betrieb zu Betrieb sehr stark. Hier einige aktuelle Beispiele:

  • Im Oktober 2011 wurde bei Kammac über eine "recognition" entschieden. Das Unternehmen in Mittelengland ist auf Logistik und Lagerhaltung für die Brauwirtschaft spezialisiert. In der geheimen Abstimmung sprach sich die Belegschaft ohne Gegenstimme für die Gewerkschaft Unite aus, die die Arbeitsbedingungen künftig in Haustarifverträgen regeln soll. Nächster Schritt ist die Aushandlung eines "recognition agreement" mit der Unternehmensleitung, das die Rahmenbedingungen für die Bildung einer Arbeitnehmervertretung definiert (siehe Bericht).
  • Einen Schritt weiter ist die Catering-Gesellschaft LSG Sky Chefs am Flughafen Manchester. Dort wurde im November 2011 ein "recognition agreement" unterzeichnet, das die Einzelheiten der Arbeitnehmervertretung regelt (siehe Bericht).
  • Eine gegenteilige Entwicklung ist bei Honda im Südwesten Englands zu beobachten. Im Werk Swindon versucht der Arbeitgeber mit juristischen Mitteln, die Anerkennung der Gewerkschaft Unite zu beenden ("derecognition"). Im Juli 2011 wurde der "convenor" - vergleichbar einem deutschen Betriebsratsvorsitzenden - von der Arbeit suspendiert (siehe Bericht).

 

Größter Arbeitskampftag seit dem Generalstreik von 1926

 

Am 30. November 2011 beteiligten sich im Vereinigten Königreich zwischen zwei und drei Millionen Menschen an einem landesweiten Streik zur Sicherung von Rentenansprüchen. Die Regierung will die Pensionsfonds zur Haushaltssanierung verwenden. Anders als in Kontinentaleuropa sind britische Rentner in erheblichem Umfang auf die Zahlungen durch Pensionsfonds ihres Arbeitgebers angewiesen. Die staatliche Rente deckt nur Minimalbeträge ab.

 

Während solche landesweiten Streiktage in den Mittelmeerländern aufgrund des dort geltenden, sehr weitreichenden Streikrechts häufiger zu beobachten sind, ist der britische Streiktag geradezu eine Sensation. Die hohen Hürden der Thatcher-Gesetzgebung machen es den britischen Gewerkschaften nicht leicht, die formalen Voraussetzungen zu erfüllen. So mußten alle potentiellen Streikteilnehmer im ganzen Land zuvor in einer Urabstimmung befragt werden.

Während der Streiktag am 30. November 2011 weitgehend vom Öffentlichen Dienst getragen war, gibt es auch in der Privatwirtschaft Probleme mit Pensionsfonds. Den britischen Ford-Niederlassungen droht jetzt die erste Urabstimmung seit den 70er Jahren. Einen Schritt weiter ist der weltweit tätige Komsumgüterkonzern Unilever, wo in mehreren Werken quer durch England am 9. Dezember 2011 für die Pensionsregelungen gestreikt wurde. Unterstützung kam auch vom Europäischen Betriebsrat.

 

  4. Weitere Länderberichte
 

 

Niederländischer Gewerkschaftsbund FNV vor der Selbstauflösung

 

Im Frühjahr 2011 wurde zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Regierung eine Vereinbarung über die schrittweise Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre geschlossen. Dieses Thema ist jedoch in der Gesellschaft wie auch innerhalb des Gewerkschaftsbundes FNV höchst umstritten. Da zwei der mitgliederstärksten von den insgesamt 19 Einzelgewerkschaften sich im geschäftsführenden Vorstand des FNV nicht ausreichend vertreten sahen, kam es am 3. Dezember 2011 zum Bruch. Der FNV wird sich daher selbst auflösen und bis Sommer 2012 soll eine komplett neue Gewerkschaftsorganisation entstehen, die anderen Regeln folgt, als dies bisher der Fall war. Der sozialdemokratisch orientierte FNV ist mit 1,4 Mio. Mitgliedern größter Gewerkschaftsbund in den Niederlanden, der christliche CNV hat etwa 350.000 Mitglieder.



Tarifparteien in Rumänien setzen auf Selbstorganisation
 

Am 25. Oktober 2011 wurde in Bukarest ein beispielhaftes Abkommen zum Tarifvertragswesen unterzeichnet. Vertragspartner sind neben den fünf großen gewerkschaftlichen Dachverbänden auch der neue Arbeitgeberverband Patrorom, der erst im September 2011 aus der Fusion von ehemals vier Arbeitgeberdachverbänden entstandenen ist. Nachdem die Regierung im Mai 2011 einseitig die weitreichendste Reform des Tarifvertragswesens seit 20 Jahren in Kraft gesetzt hatte, kam es zu einem Zerwürfnis mit den Tarifparteien.

 

Der größte Teil der Arbeitgeberverbände ist im September 2011 aus dem staatlichen Wirtschafts- und Sozialrat ausgeschieden. Mit dem neuen Abkommen erkennen sich die Tarifparteien gegenseitig an. Künftig wollen sie ihre Zusammenarbeit unabhängig von staatlichen Institutionen eigenverantwortlich gestalten.



Portugal erhöht Arbeitszeit um 30 Minuten

Am 7. Dezember 2011 verabschiedete der Ministerrat in Lissabon eine neue Arbeitszeitregelung als Teil der Antikrisen-Maßnahmen zur Rettung der Banken und des Euro. Danach können Arbeitgeber in der Privatwirtschaft die tägliche Arbeitszeit nun um 30 Minuten verlängern, ohne die Überstunden bezahlen zu müssen. Arbeitnehmer in Portugal arbeiten dann wöchentlich 3,5 Stunden länger als Arbeitnehmer in Deutschland. Selbst in Ländern wie Lettland, Slowenien und Rumänien ist die reale Arbeitszeit damit niedriger als in Portugal.
  5. Beispiele für EBR-Aktivitäten
 
 

Ablehnung einer chinesischen Kapitalbeteiligung aus ethischen Gründen

 

Am 12. Oktober 2011 beschloß der Europäische Betriebsrat des französischen Energiekonzerns GdFSuez bei einer Sitzung in London eine ablehnende Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsverfahrens über die Kapitalbeteiligung eines chinesischen Staatsfonds. Der Investor bekennt sich nach Meinung des EBR nicht zu Prinzipien einer sozialen Unternehmensverantwortung, die Einhaltung fundamentaler Menschen- und Arbeitsrechte sei nicht gewährleistet. GdFSuez hatte im November 2010 ein internationales Rahmenabkommen mit den Gewerkschaften zu diesen Fragen geschlossen (siehe Bericht in den EBR-News 4/2010).

 

Bisher ist noch kein vergleichbarer Fall bekanntgeworden, wo ein Europäischer Betriebsrat einen Minderheitsinvestor aus ethischen Motiven abgelehnt hätte. Die chinesische Regierung will durch Kapitalbeteiligungen Zugang zu Rohstoffen und internationale Reputation gewinnen. Da bei GdFSuez in der fraglichen Tochtergesellschaft 1.500 europäische Arbeitnehmer von der Investition betroffen sind, führte die zentrale Leitung ein Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren mit dem EBR durch. Die Stellungnahme wurde in zwei EBR-Sitzungen und mit Hilfe einer Beratungsgesellschaft vorbereitet.


 

Europäische Betriebsräte im Handel

 

Vom 17. bis 19. Oktober 2011 trafen sich Arbeitnehmervertreter des Groß- und Einzelhandels aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit Kollegen aus Osteuropa zum "Wiener Dialog". Diese Dialogplattform existiert bereits seit 2002 mit jährlichen Treffen. Neben einem Austausch über die Arbeit Europäischer Betriebsräte im Handel geht es dabei auch um Themen wie die Arbeitsmarktsituation, Mindestlöhne, Ladenöffnungszeiten und die Einhaltung sozialer Mindeststandards.


 

Französischer EBR will Umstrukturierung gerichtlich stoppen lassen
 

Am 13. Dezember 2011 wurde in Paris bekannt, daß der Europäische Betriebsrat des Nuklearkonzerns Areva ein Gerichtsverfahren vorbereitet, um seine Beteiligungsrechte einzuklagen. Als Folge des Atomunglücks in Japan plant der französische Staatskonzern, Investitionen zu streichen und Personal abzubauen. Diese Pläne wurden jedoch nicht mit dem EBR besprochen, es fand keinerlei Unterrichtung und Anhörung statt. Der EBR will daher per einstweiliger Verfügung die Sparpläne stoppen und beruft sich auf einen vergleichbaren Fall im Jahr 2006 bei Gaz de France (siehe Bericht in den EBR-News 1/2008).

  6. Neugründung von Europäischen Betriebsräten
 
 

Österreichische Bahn gründet EBR

 

Wenige Tage nach Inkrafttreten des neuen österreichischen EBR-Gesetzes wurde am 20. Juni 2011 in Wien eine EBR-Vereinbarung für die ÖBB durch Arbeitnehmervertreter aus Österreich und Ungarn unterzeichnet. Das Unternehmen, dessen wichtigste ausländische Tochtergesellschaft derzeit die Rail Cargo Hungaria ist, will in den nächsten Jahren international weiter wachsen.


 

Erste belgische EBR-Gründung nach neuer Rechtslage
 

Am 29. September 2011 wurde bei Ter Beke, einem Nahrungsmittelverarbeiter aus Ostflandern, ein EBR auf der Grundlage des neuen belgischen Tarifabkommens (siehe Bericht in den EBR-News 3/2011) errichtet. Das börsennotierte Unternehmen hat 1.850 Arbeitnehmer an neun Standorten in Belgien, Frankreich und in den Niederlanden.

 


 

Italienischer Zementhersteller gründet EBR

 

Am 26. Oktober 2011 wurde in Rom der erste italienische EBR nach neuer Rechtslage errichtet. Die Baustoffgruppe Cementir Holding beschäftigt 3.200 Arbeitnehmer in 15 Ländern weltweit. Da es in Italien noch kein neues EBR-Gesetz gibt (siehe Bericht weiter oben), konnte nur auf die EU-Richtlinie Bezug genommen werden. Auffällig ist, daß die EBR-Vereinbarung keine Definition des Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens im Sinne der neuen Richtlinie enthält.

 

Dem EBR gehören 14 Mitglieder an: sechs aus Italien, fünf aus Dänemark, je einer aus Norwegen und Schweden sowie ein Beobachter aus der Türkei. Pro Jahr gibt es nur eine einzige Plenarsitzung, hinzu kommt der Anspruch auf zwei jährliche Schulungstage. Ein geschäftsführender Ausschuß aus vier Mitgliedern wird die laufenden Geschäfte führen. 


 

Deutscher Software-Konzern stockt auf

 

Nach der Gründung eines deutschen Betriebsrates bekommt SAP jetzt auch einen Europäischen Betriebsrat. Am 24. November 2011 wurde am Sitz des Konzerns in Walldorf bei Heidelberg eine EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Dem EBR werden Delegierte aus 27 Ländern angehören, die Schweiz ist nicht vertreten. Er tagt einmal pro Jahr.

Die EBR-Gründung bei SAP ist aus mehreren Gründen bemerkenswert. Bis zum Jahr 2006 gab es für die damals 14.000 Beschäftigten in Deutschland noch nicht einmal einen lokalen Betriebsrat. Die erstmalige Wahl wurde damals gerichtlich erzwungen (siehe Bericht in den EBR-News 1/2006). Es waren Mitglieder der IG Metall, die diese Initiative ergriffen hatten. Nach Errichtung des deutschen Betriebsrates gründete sich in Konkurrenz zur IG Metall eine Betriebsgruppe der Gewerkschaft ver.di, die nun ihrerseits die Gründung des Europäischen Betriebsrates betrieb. Beide Gewerkschaften sind Mitglied des gleichen Dachverbandes, des DGB, treten jedoch bei Betriebsratswahlen und bei der Werbung von Mitgliedern als Konkurrenten auf.

Gewerkschaftliche Konkurrenzen nehmen zu

Die Frage der Abgrenzung von Organisationsbereichen zwischen den Mitgliedsgewerkschaften des DGB stellt sich in Deutschland immer stärker. Während in einigen Unternehmen die Kooperation unterschiedlicher Gewerkschaften gut funktioniert, gibt es anderswo starke Konkurrenzen. Neben der IT-Branche sind z. B. der Mobilfunk, die Energiewirtschaft, das Transportwesen und industrienahe Dienstleistungen betroffen. Es bedarf keiner konkurrierender Dachverbände wie z. B. in Frankreich, um die gleichen Probleme wie in Frankreich zu erzeugen.

  7. Update von EBR-Vereinbarungen
      
 

Airbus verdoppelt Sitzungszahl

 

Am 27. Juni 2011 wurde die EBR-Vereinbarung für Airbus aktualisiert. Die Anzahl der jährlichen Plenarsitzungen für die 18 EBR-Mitglieder stieg von zwei auf vier. Als Gast nimmt je ein Vertreter der beiden Zulieferer Aerolia und Premium Aerotec teil - Tochtergesellschaften, die erst ausgegliedert, dann aber doch nicht verkauft wurden.

 

Die neue EBR-Vereinbarung übernimmt die Definition von Unterrichtung und Anhörung aus der neuen EU-Richtlinie. Der Europäische Betriebsrat von Airbus wurde 2001 nach niederländischem Recht gegründet. Formal ist er nur ein Europäischer Spartenbetriebsrat innerhalb der EADS-Gruppe, die ihrerseits über einen eigenen Europäischen Betriebsrat auf Holding-Ebene verfügt. Dieser hatte seine EBR-Vereinbarung bereits im Oktober 2008 angepaßt (siehe Bericht in den EBR-News 1/2009).

 


 

Supermarkt-Kette stärkt den geschäftsführenden Ausschuß

 

Am 20. Oktober 2011 wurde die EBR-Vereinbarung von Carrefour, eine Alt-Vereinbarung aus dem Jahr 1996, aktualisiert. Der EBR besteht aus 29 Mitgliedern aus acht Ländern, darunter elf aus Frankreich, sieben aus Spanien, jeweils drei aus Belgien und Italien. Die fünf Mitglieder des engeren Ausschusses tagen dreimal jährlich. Sie werden nicht gewählt, sondern nach französischem Vorbild vom Gewerkschaftsverband UNI in Brüssel ernannt. Alle EBR-Mitglieder haben einen Schulungsanspruch von zwei Tagen pro Jahr und Zutrittsrecht zu allen Niederlassungen in Europa. Im März 2011 hatte erstmals seit der Errichtung des EBR 1996 ein korrektes Anhörungsverfahren stattgefunden (siehe Bericht in den EBR-News 2/2011).

 


 

Finanzkonzern aktualisiert EBR-Regeln


Am 2. Dezember 2011 aktualisierte die französische Versicherungs- und Bankengruppe Groupama ihre EBR-Vereinbarung. Die Arbeitsmittel des EBR werden ausgebaut. Sprachkurse sind nun ausdrücklich vorgesehen. Obwohl das Unternehmen seinen Hauptsitz in Frankreich hat, liegt der Vorsitz der Arbeitnehmerseite (= EBR-Sekretärin) in Italien.

 

  8. Neues zur Rechtsform der SE
 
 

Sozialpartner bewerten Revisionsbedarf unterschiedlich

 

Am 5. Juli 2011 startete die Europäische Kommission in Brüssel die erste Phase der Anhörungen zum geplanten Revisionsverfahren der SE-Richtlinie (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010). Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften wurden aufgefordert, zu ausgewählten Fragen Stellung zu nehmen. Nach einer Studie von Ernst & Young gibt es die meisten SE-Gesellschaften derzeit in Tschechien und in Deutschland (siehe Grafik). Während spezialisierte Anwaltskanzleien in Prag leere SE-Firmenmäntel zum Verkauf vorhalten, spielt in Deutschland das Einfrieren der Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat eine große Rolle (siehe Bericht in den EBR-News 4/2010). Ein neuer Expertenbericht des gewerkschaftsnahen SE-Europe Netzwerkes in Brüssel weist darauf hin.

Am 6. Oktober 2011 legte BusinessEurope, der Dachverband der europäischen Arbeitgeberverbände, seine Stellungnahme vor und sprach sich gegen eine Revision der geltenden Richtlinie aus. Am 28. Oktober 2011 antwortete der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) mit einem ausführlichen Positionspapier und benannte Mängel der geltenden Rechtslage. Diese Stellungnahmen sollen jetzt in den weiteren Gesetzgebungsprozeß einfließen.

Das Drehbuch zur SE-Revision erinnert an die EBR-Revision

 

Die derzeitige Situation nach der ersten Phase der Anhörungen zeigt Parallelen zur Revision der EBR-Richtlinie (siehe Bericht in den EBR-News 3/2007). Bis April 2008 lehnten damals nämlich die Arbeitgeberverbände jeder Veränderung an der Rechtsgrundlage für den Europäischen Betriebsrat strikt ab, bis schließlich die Europäische Kommission selbst die Initiative ergriff. Im Sommer 2008 wurde dann hinter den Kulissen in einem Schnellverfahren eine - politisch umstrittene - Absprache zwischen den Sozialpartnern getroffen (siehe Bericht in den EBR-News 3/2008).

 



Deutscher Versicherungskonzern friert Drittelbeteiligung ein

 

Gerade noch rechtzeitig vor Erreichen der Schwelle von 2.000 Arbeitnehmern zur Bildung eines paritätischen Aufsichtsrates wurde die Rechtsschutzsparte der ARAG am 1. Dezember 2011 in eine Europäische Gesellschaft (SE) umgewandelt. Wie bei vielen SE-Umwandlungen ist die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat damit auf Dauer eingefroren, die Holding des Familienunternehmens bleibt sogar vollständig mitbestimmungsfrei. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am 7. Oktober 2011 am Konzernsitz in Düsseldorf (Foto) unterzeichnet. Im Aufsichtsrat der Rechtsschutzsparte sitzen künftig zwei deutsche und ein niederländischer Arbeitnehmervertreter.

 

Die 3.400 europäischen Arbeitnehmer werden von einem SE-Betriebsrat vertreten, der zweimal jährlich tagt. Ihm gehören Delegierte aus Deutschland, Österreich, Slowenien, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Belgien, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich an. Diese wählen einen geschäftsführenden Ausschuß aus vier Mitgliedern. Ein besonderes Merkmal der Vereinbarung: alle Mitglieder des SE-Betriebsrates haben den gleichen Schutz wie ein deutscher Betriebsrat.

  9. Der Blick über Europa hinaus
 
 
Erstes weltweites Pharmatreffen

Am 28. Oktober 2011 fand auf Initiative der Internationalen Föderation der Chemiegewerkschaften (ICEM) zum ersten Mal ein weltweites Treffen für die pharmazeutische Industrie statt. Etwa 50 Arbeitnehmervertreter aus 15 Ländern diskutierten in Genf aktuelle Trends und Restrukturierungen.


Arbeitnehmervertreter bei Philips vernetzen sich weltweit

Am 23. und 24. November 2011 trafen sich Delegierte aus Europa, Brasilien und asiatischen Ländern in Amsterdam, um ein globales Netzwerk in dem niederländischen Elektronikkonzern aufzubauen. Die zentrale Leitung wurde dabei für ihre mangelnde Unterrichtung über geplante Fabrikschließungen in der Lichtsparte gerügt, die am 17. Oktober 2011 bekannt wurden.



Erstes internationales Rahmenabkommen in der Catering-Branche

Am 12. Dezember 2011 wurde zwischen der zentralen Leitung des französischen Unternehmens Sodexo und der IUL, dem internationalen Dachverband der Lebensmittelgewerkschaften, ein Rahmenabkommen über grundlegende soziale Rechte geschlossen. Das weltweit gültige Abkommen regelt auch die freie gewerkschaftliche Betätigung. Noch im September 2010 hatte eine Menschenrechtsorganisation Sodexo wegen Verletzung internationaler Arbeitsstandards in den USA kritisiert (siehe Bericht in den EBR-News 3/2010). Im Juni 2011 hatte das Unternehmen erstmals auch im Vereinigten Königreich ein sehr umfassendes "recognition agreement" geschlossen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2011). Folgende Texte sind nur in englischer Sprache verfügbar:

 10. Interessante Webseiten
 
 

Gesundheitskonzern macht EBR-Aktivitäten transparent

Die schwedische Krankenhauskette Capio gründete im Juni 2006 den ersten Europäischen Betriebsrat im privaten Gesundheitswesen (siehe Bericht in den EBR-News 3/2006). Das inzwischen von Finanzinvestoren aufgekaufte Unternehmen betreibt etwa 100 Kliniken in acht EU-Ländern und will durch Zukäufe weiter wachsen. Die Sitzungen des EBR, der sich zweimal pro Jahr trifft, werden auf der Internetseite des Unternehmens regelmäßig dokumentiert.



Arbeitsbeziehungen in Skandinavien

Aktuelle Meldungen über das Arbeitsleben in den nordischen Ländern (Gewerkschaften, Arbeitsrecht, Tarifverhandlungen, Arbeitslosigkeit usw.) liefert die englischsprachige Online-Publikation "Nordic Labour Journal". Publiziert wird sie von einem Forschungsinstitut in Oslo im Auftrag des nordischen Ministerrates. Es gibt auch einen kostenlosen Newsletter.

 

Computerindustrie in der globalen Verantwortung

 

Mehrere Webseiten von Partnern aus dem Netzwerk GoodElectronics widmen sich der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Computerindustrie der Schwellenländer. Ziel ist beispielsweise, beim Einkauf von Computern auf soziale und ökologische Mindestanforderungen zu achten.


 

Verletzung von Menschen- und Gewerkschaftsrechten weltweit

 

Jedes Jahr im Juni veröffentlicht der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) Berichte des Vorjahres über Verletzung gewerkschaftlicher Rechte in allen Teilen der Welt. Auf einer interaktiven Landkarte können einzelne Länder direkt aufgerufen werden, ein Glossar erklärt wichtige Begriffe, ein Leitfaden und Schaubilder geben weiterführende Informationen.

Zahlreiche weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung zusammengestellt.

 

 11. Neue Publikationen
 
 
Sozialer Dialog in Südosteuropa

 

Im Mai 2011 endete ein von der EU finanziell unterstütztes Projekt zum Sozialen Dialog im Transportgewerbe der Länder Rumänien, Bulgarien, Mazedonien und Kroatien. Die Transportarbeitergewerkschaft UNITATEA aus Bukarest, die das Projekt koordiniert hatte, legte nicht nur einen umfassenden Bericht über die Workshops vor, sondern entwickelte auch ein Handbuch zum Sozialen Dialog in den vier beteiligten Ländern. Diese Publikationen sind in fünf Sprachen verfügbar.



Jenseits von Unterrichtung und Anhörung

 

Während der Gesetzgeber Europäische Betriebsräte auf Unterrichtung und Anhörung beschränkt, sind viele bereits einen Schritt weiter. In zunehmendem Maß handeln sie Unternehmensvereinbarungen aus, die europaweit z. B. Arbeitssicherheit, Gewinnbeteiligung, vorausschauende Personalplanung oder die Rahmenbedingungen von Restrukturierungen regeln (siehe jüngste Beispiele in den EBR-News 3/2011). Diese im September 2011 publizierte Studie untersucht Verhandlungsprozesse und das Zusammenspiel von EBR und Gewerkschaften bei solchen Vereinbarungen in insgesamt zehn Unternehmen. Der Schwerpunkt liegt auf der Metallindustrie, aber auch der Chemiekonzern Bayer und die Bankengruppe Unicredit sind vertreten.


 

Tarifeinheit und Tarifpluralität in Europa 

 

Ebenfalls im September 2011 ist dieser Sammelband erschienen, der die Tarifsysteme in sieben Ländern des Europäischen Binnenmarkts analysiert. Ausgangspunkt der Publikation war eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom Juni 2010, die Tarifeinheit in Deutschland zu beenden und damit einer weiteren Zersplitterung des Tarifsystems den Weg zu ebnen (siehe Bericht in den EBR-News 2/2010). Herausgeberin des von der Hans-Böckler-Stiftung publizierten Buches ist Dr. Reingard Zimmer. Die Arbeitsrechtlerin ist seit Jahren auch für das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" tätig.



Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat: aktueller Ländervergleich

Im November 2011 legte das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Brüssel diese Studie über die Rechtslage zur Arbeitnehmervertretung in den Leitungs- und Aufsichtsorganen von Unternehmen vor. Danach gibt es in 17 EU-Ländern sowie Norwegen Regeln über eine derartige Mitbestimmung. Das Buch bietet auch eine Übersicht über die Modelle der Corporate Governance und über aktuelle politische Diskussionen und Trends zur Erweiterung oder Beschränkung des Arbeitnehmereinflusses. Ein eigenes Kapitel widmet sich der neuen Rechtsform der Europäischen Gesellschaft (SE) und listet alle relevanten Unternehmen auf, die bisher eine SE-Beteiligungsvereinbarung geschlossen haben. Das Buch ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar.

Weitere Fachliteratur haben wir auf einer Literaturseite zusammengestellt.

 

  12. Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
         Weitere Beispiele aus unserer Arbeit

Regionaler Erfahrungsaustausch zum EBR
 
Am 3. November 2011 trafen sich etwa 25 Arbeitnehmervertreter aus Österreich und Norditalien im Kloster Neustift in Südtirol (Foto), um sich über Erfahrungen im Europäischen Betriebsrat auszutauschen. Vertreten waren auch einige Metallunternehmen aus Südtirol, die die EBR-Gründung noch vor sich haben. Als Experten standen Wolfgang Greif von der Gewerkschaft GPA in Wien und Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" in Hamburg zur Verfügung.
 

 
SE-Betriebsrat startet mit EU-Projekt in neue Amtszeit
 
Am 5. Dezember 2011 wurden bei einer Sitzung in Hamburg die Projektaktivitäten für den SE-Betriebsrat der Donata Holding SE geplant. Er wird sich im Januar 2012 für eine neue Amtszeit konstituieren und mit einem von der EU finanziell geförderten Schulungs- und Beratungsprojekt beginnen. Mit Unterstützung des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" sollen die Delegierten für ihre Arbeit fit gemacht werden. Unter dem Dach der Donata Holding SE und ihrer US-Tochtergesellschaft Coty sind Parfümmarken wie Calvin Klein, Davidoff, David Beckham, Jil Sander, Joop und Lancaster gebündelt. Coty hat Niederlassungen in 16 EU-Ländern, der Schweiz und Monaco.



Akademie für Europäische Betriebsräte gegründet

Am 20. Dezember 2011 wurde die EWC Academy GmbH in Hamburg gegründet. Sie wird im Jahr 2012 schrittweise sämtliche Fachtagungen, Schulungen und Beratungsangebote des Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" übernehmen. Die neue Akademie hat ihren Sitz im Stella-Haus (Foto) zwischen Alsterfleet und Binnenhafen, in Sichtweite der historischen Speicherstadt und der neuen Elbphilharmonie. Das Gebäude gilt in der Hansestadt als das schönste und eleganteste Kontorhaus des Expressionismus.

  13. Aktuelle Seminartermine
 

 

Faltblatt zum Seminarprogramm 2012

 

Das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" führt seit Januar 2009 für die Mitglieder von Europäischen Betriebräten, SE-Betriebsräten und Besonderen Verhandlungsgremien Tagungen und Seminare durch. Bisher haben daran 347 Arbeitnehmervertreter aus 155 Unternehmen teilgenommen (das entspricht etwa 16% aller Unternehmen in Europa, die einen EBR gebildet haben). Für das Jahr 2012 liegt jetzt ein neues Faltblatt vor, das einen Überblick über die geplanten Veranstaltungen gibt:


 

Hamburger Fachtagung für Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte

 

Wie jedes Jahr findet im Januar wieder eine zweitägige Fachtagung in Hamburg statt. Die Themen:

 

Montag, 23. Januar 2012:

Neue Maßstäbe für Unterrichtung, Anhörung und Mitsprache


Dienstag, 24. Januar 2012:

Arbeitnehmervertretung in Mittel- und Osteuropa

Die beiden Tage können getrennt oder zusammen gebucht werden. Gedolmetscht wird die Tagung in drei Sprachen (Deutsch, Englisch und Französisch).


 
EBR-Seminar zur Gestaltung von Anhörungsverfahren
 

Vom 10. bis 13. April 2012 findet auf Schloß Montabaur (Foto) ein EBR-Seminar statt, das die neue Rechtslage zur Unterrichtung und Anhörung unter dem Aspekt von Restrukturierungen beleuchtet. Wie soll ein Europäischer Betriebsrat das Anhörungsverfahren konkret gestalten und rechtssicher eine Stellungnahme ausarbeiten? Dieses Seminar richtet sich auch an SE-Betriebsräte.

 

EBR-Schnuppertage

Parallel dazu findet erneut ein Grundlagenseminar statt. Es richtet sich an neugewählte Mitglieder in Europäischen Betriebsräten und an Betriebsratsmitglieder, die sich über die Schritte zur erstmaligen Gründung eines EBR informieren wollen.



Sprachkurs Englisch für Betriebsratsmitglieder

10. – 16.06.2012 in Eastbourne (an der englischen Kanalküste)


 

Seminare des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb)

 

Seit 1998 bietet das ifb Seminare für Europäische Betriebsräte an, deren Inhalte vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" mit erarbeitet wurden.

 

Grundseminar: Der Europäische Betriebsrat von A - Z

21. – 25.05.2012 in Hamburg

 


 

Workshop für SE-Betriebsräte

 

Im Jahr 2012 wird das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" erneut einen SE-Workshop anbieten. Da die Zahl der SE-Betriebsräte noch relativ klein ist, wird der Termin mit möglichen Teilnehmern zuvor telefonisch abgestimmt. Wer Interesse hat, füllt bitte den folgenden Fragebogen aus.


 

Inhouse-Veranstaltungen

 

Eine Übersicht über mögliche Themen für Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:

  14. Impressum
 

Die EBR-News werden herausgegeben von:

 

Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR

Von-der-Tann-Straße 4, D-20259 Hamburg
www.euro-betriebsrat.de (Deutsch)

www.euro-workscouncil.net (Englisch)

www.euro-ce.org (Französisch)

 

Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe:

Werner Altmeyer, Sandro Maier, Bernhard Stelzl, Reingard Zimmer

 

Verteiler der deutschsprachigen Ausgabe: 16.809 Empfänger

Verteiler der englischsprachigen Ausgabe: 2.366 Empfänger

Verteiler der französischsprachigen Ausgabe: 2.469 Empfänger

 

Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de

 

Hier können Sie die EBR-News beziehen oder abmelden.

 

Wir freuen uns über Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem EBR.

Bitte schreiben Sie uns: info@euro-betriebsrat.de