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27.
Dezember 2011
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1.
Europäische Kommission verschickt Mahnungen
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Italien, Griechenland und Luxemburg haben
EBR-Richtlinie immer noch nicht umgesetzt
Bis zum 5. Juni 2011 hatten die 27
EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein Zeit, die
neue Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat in die nationale
Rechtsordnung zu übernehmen. Nur elf dieser 30 Länder
haben die Frist eingehalten (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2011). Im Juli 2011
verschickte die Europäische Kommission daher
Mahnschreiben an 17 Länder und am 24. November 2011 leitete
sie gegen vier Länder ein offizielles
Vertragsverletzungsverfahren ein.
Eines dieser Verfahren (gegen die Niederlande) hat
sich erübrigt, weil das Gesetzgebungsverfahren
bereits beendet war und das neue EBR-Gesetz am 15. November
2011 in Kraft trat.
In Luxemburg
verabschiedete die Regierung am 11. November 2011 den Gesetzentwurf,
der am 29. November 2011 dem Parlament vorgelegt wurde. Verabschiedet
ist das Gesetz bisher noch nicht.
In Griechenland
ist die Umsetzung ebenfalls im Gange. Anders sieht es dagegen in Italien aus, wo es
bereits nach Verabschiedung der alten EBR-Richtlinie (aus dem Jahr
1994) zu Problemen kam. Erst nach Aufforderung der
Europäischen Kommission wurde der italienische Gesetzgeber
tätig und verabschiedete 2002 ein EBR-Gesetz (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2006).
Der Grund
hierfür liegt in den italienischen Gepflogenheiten, wonach
Absprachen oft zwischen den Gewerkschaftsbünden CGIL, CISL und
UIL mit den Arbeitgebern auf tariflicher Basis getroffen werden. So
einigten sie sich am 12. April 2011 auf eine gemeinsame Stellungnahme
zur neuen EBR-Richtlinie, die aber anders als z. B. in
Belgien nicht allgemeinverbindlich ist. Was gilt
nun für Betriebe
ohne Gewerkschaftsvertretung? Da eine EU-Richtlinie aber
für ausnahmslos alle italienischen Arbeitnehmer gilt, ist der
Gesetzgeber aufgefordert, diese Regelungslücke zu
schließen.
Klage gegen "mitbestimmungsfreie Oase"
Am 24. November 2011 entschied
die
Europäische Kommission in Brüssel, die Niederlande
vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Sie
bemängelt eine fehlerhafte Umsetzung der EU-Bestimmungen zur
Mitbestimmung im Aufsichtsrat bei grenzüberschreitenden
Fusionen (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2006).
Die Klage geht auf eine
Beschwerde einer
niederländischen Gewerkschaft aus dem Jahr 2008
zurück. Die Niederlande sind ein bevorzugtes Sitzland
für ausländische Holding-Gesellschaften.
Hierfür spielen neben steuerlichen Erwägungen auch
die Befreiung von der Mitbestimmung eine Rolle. Durch ein
kleines Büro oder einen "Briefkasten" am Flughafen Amsterdam
läßt sich auf elegante Weise die
Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat vermeiden, sofern innerhalb der
Niederlande nur wenige Arbeitnehmer beschäftigt werden. So
haben z. B. EADS, die Muttergesellschaft von Airbus, oder der
schwedische Möbelkonzern Ikea ihren Firmensitz offiziell in
den Niederlanden angemeldet.
Neue
EBR-Statistiken aus Brüssel
Am
25. November 2011 veröffentlichte das Europäische
Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Brüssel neue Schaubilder mit
statistischen Daten. Danach gibt es momentan
995 Europäische Betriebsräte in 932
grenzüberschreitend tätigen Unternehmen (manche
Konzerne haben mehr als einen EBR errichtet).
Deutsches
EBR-Gesetz neu veröffentlicht
Am
15.
Dezember 2011 wurde die Neufassung des deutschen EBR-Gesetzes im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist das seit
18. Juni 2011 geltende Gesetz als
zusammenhängendes
Dokument verfügbar. Frühere Bekanntmachungen
zitierten nur die
geänderten Paragraphen.
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2.
Praxistipp: Klauseln bei strukturellen Änderungen
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Vorsicht
bei ergänzenden Klauseln nach Artikel 13
Eine
der wichtigsten Verbesserungen der neuen EBR-Richtlinie ist der
Rechtsanspruch auf Neuverhandlung der Vereinbarung bei "strukturellen
Änderungen" des Unternehmens (Fusionen, Spaltungen,
Stillegungen, Verlegung des Firmensitzes). Um diesen Rechtsanspruch
außer Kraft zu setzen, versuchen derzeit viele - vor allem
britische und amerikanische - Unternehmen, ihren Europäischen
Betriebsrat zur Unterzeichnung einer Klausel in Ergänzung der
EBR-Vereinbarung zu
überreden. Auf welchen Rechtsanspruch verzichten
Arbeitnehmervertreter, wenn sie solche Klauseln leichtfertig
unterzeichnen?
Das gesetzlich vorgegebene
Verfahren bei strukturellen Änderungen
Artikel
13 der neuen
EBR-Richtlinie sagt folgendes:
Ändert sich die
Struktur des gemeinschaftsweit operierenden Unternehmens ... wesentlich
und fehlen entsprechende Bestimmungen in den geltenden Vereinbarungen
oder bestehen Konflikte zwischen den Bestimmungen von zwei oder mehr
geltenden Vereinbarungen, so nimmt die zentrale Leitung von sich aus
oder auf schriftlichen Antrag von mindestens 100 Arbeitnehmern oder
ihrer Vertreter in mindestens zwei Unternehmen oder Betrieben in
mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten die Verhandlungen
gemäß Artikel 5 auf.
Zusammensetzung
des Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG)
Artikel
5 der neuen
EBR-Richtlinie regelt die Bildung des BVG bei der erstmaligen
Gründung eines Europäischen
Betriebsrates. Bei strukturellen Änderungen kommen zu
den pro Land gewählten BVG-Mitgliedern aber weitere
hinzu: so entsendet jeder bestehende Europäische Betriebsrat
mindestens drei seiner Mitglieder in das BVG. Bei strukturellen
Änderungen besteht die
Chance, die gesamte
EBR-Vereinbarung auf den Prüfstand zu stellen, neu zu
verhandeln und in ihrer Qualität erheblich zu verbessern. Das
Verfahren kann zwar bis zu drei Jahre in Anspruch nehmen, in
dieser Zeit
bleiben die bestehenden Europäischen Betriebsräte
aber weiter im Amt.
Besonders
wichtig ist dies
bei "freiwillligen" Alt-Vereinbarungen, die bis
September 1996 erstmals geschlossen wurden, oder die zwischen
Juni 2009 und Juni 2011 verändert wurden. In diesen
Fällen führt der Antrag auf Neuverhandlung
nach Artikel 13 automatisch zur
Verbesserung des juristischen Status, selbst wenn die Inhalte
der EBR-Vereinbarung unverändert bleiben
(dies gilt allerdings nicht für EBR-Vereinbarungen
nach britischem Recht). Von einer Unterzeichnung einer Klausel, die
Artikel 13 außer Kraft setzt, kann daher nur dringend
abgeraten werden.
Ergänzende
Klauseln beschneiden die Verhandlungsposition der Arbeitnehmerseite
Zwar
wird von der zentralen
Leitung häufig argumentiert, es gehe bei diesen Klauseln nur
um die Vermeidung eines
bürokratischen Prozedere, im Ergebnis zielen die
Vorschläge aber auf die Qualität der
EBR-Vereinbarung. Unterschreibt ein EBR solche Klauseln, verzichtet er
ohne Gegenleistung auf "Verhandlungsmasse". Achtung: In den
Textvorschlägen des Managements wird Artikel 13 oft nicht ausdrücklich
erwähnt, obwohl er außer Kraft gesetzt werden soll!
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3. Das Vereinigte
Königreich im Fokus
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Erste
deutsch-britische EBR-Fachtagung in London
Am
27. und 28. Oktober 2011 diskutierten in London etwa 40
Teilnehmer - vorwiegend aus Deutschand und Großbritannien,
aber auch aus vier weiteren Ländern - ihre Erfahrungen mit der
Arbeit Europäischer Betriebsräte und die nationalen
Spielregeln der Arbeitnehmervertretung. Die Tagung wurde in Kooperation
mit dem Londoner Büro der Friedrich-Ebert-Stiftung
organisiert. Jeder fünfte EBR unterliegt britischem Recht und
fast alle transnational tätigen Unternehmen in Deutschland
haben einen Standort im Vereinigten Königreich. Der direkte
Austausch soll daher fortgesetzt werden. Die nächste
deutsch-britische EBR-Tagung in London ist für
den 25. und 26. Oktober 2012 geplant.
Aktuelle Meldungen aus britischen
Betrieben
Da es im
Vereinigten Königreich keine
gesetzliche Grundlage für Betriebsräte oder
Mitbestimmung gibt, ist die kollektive Regelung von
Arbeitsbedingungen nur durch Gewerkschaftskomitees und auf der
Grundlage von Haustarifverträgen möglich. Die
Gewerkschaften müssen zuerst ihre Anerkennung als
Tarifpartei ("recognition") in jedem einzelnen Betrieb
erkämpfen. Zwar gibt es seit dem Jahr 2000 hierüber
eine gesetzliche Regelung, aber die reale Situation variiert
von Betrieb zu Betrieb sehr stark. Hier einige aktuelle Beispiele:
- Im Oktober 2011
wurde bei Kammac über eine "recognition" entschieden.
Das Unternehmen in Mittelengland ist auf Logistik und Lagerhaltung
für die Brauwirtschaft spezialisiert. In der geheimen
Abstimmung sprach sich die Belegschaft ohne Gegenstimme
für die Gewerkschaft Unite aus, die die Arbeitsbedingungen
künftig in Haustarifverträgen regeln soll.
Nächster Schritt ist die Aushandlung eines
"recognition agreement" mit der Unternehmensleitung, das die
Rahmenbedingungen für die Bildung einer Arbeitnehmervertretung
definiert (siehe
Bericht).
- Einen Schritt weiter ist die
Catering-Gesellschaft LSG Sky Chefs am Flughafen Manchester. Dort wurde
im November 2011 ein "recognition agreement" unterzeichnet,
das die Einzelheiten der Arbeitnehmervertretung regelt (siehe
Bericht).
- Eine gegenteilige Entwicklung ist bei Honda im
Südwesten Englands zu beobachten. Im Werk Swindon versucht der
Arbeitgeber mit juristischen Mitteln, die Anerkennung der Gewerkschaft
Unite zu beenden ("derecognition"). Im Juli 2011 wurde der "convenor" -
vergleichbar einem deutschen Betriebsratsvorsitzenden - von
der Arbeit suspendiert (siehe
Bericht).
Größter
Arbeitskampftag
seit dem Generalstreik von 1926
Am
30. November 2011 beteiligten sich
im Vereinigten Königreich zwischen zwei und drei Millionen
Menschen an einem landesweiten Streik zur Sicherung von
Rentenansprüchen. Die Regierung will die Pensionsfonds
zur Haushaltssanierung verwenden. Anders als in Kontinentaleuropa sind
britische Rentner in erheblichem Umfang auf die Zahlungen durch
Pensionsfonds ihres Arbeitgebers angewiesen. Die staatliche Rente deckt
nur Minimalbeträge ab.
Während
solche landesweiten Streiktage in den Mittelmeerländern
aufgrund
des dort geltenden, sehr weitreichenden Streikrechts häufiger
zu beobachten sind, ist der britische Streiktag geradezu eine
Sensation. Die hohen Hürden der Thatcher-Gesetzgebung machen
es den britischen Gewerkschaften nicht leicht, die formalen
Voraussetzungen zu erfüllen. So mußten alle
potentiellen Streikteilnehmer im ganzen Land zuvor in einer
Urabstimmung befragt werden.
Während
der Streiktag am 30. November 2011 weitgehend vom Öffentlichen
Dienst getragen war, gibt es auch in der Privatwirtschaft Probleme mit
Pensionsfonds. Den britischen
Ford-Niederlassungen droht jetzt die erste Urabstimmung seit den 70er
Jahren. Einen
Schritt weiter ist der weltweit tätige
Komsumgüterkonzern Unilever, wo in mehreren Werken
quer durch England am 9. Dezember 2011 für die
Pensionsregelungen gestreikt wurde. Unterstützung kam auch vom
Europäischen Betriebsrat.
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4. Weitere
Länderberichte
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Niederländischer
Gewerkschaftsbund FNV vor der Selbstauflösung
Im
Frühjahr 2011 wurde zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und
der
Regierung eine Vereinbarung über die schrittweise
Erhöhung
des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre geschlossen. Dieses Thema ist
jedoch in der Gesellschaft wie auch innerhalb des Gewerkschaftsbundes
FNV höchst umstritten. Da zwei der
mitgliederstärksten von
den insgesamt 19 Einzelgewerkschaften sich im
geschäftsführenden Vorstand des FNV nicht ausreichend
vertreten sahen, kam es am 3. Dezember 2011 zum Bruch. Der FNV
wird sich daher selbst auflösen und bis Sommer 2012 soll eine
komplett neue Gewerkschaftsorganisation entstehen, die anderen Regeln
folgt, als dies bisher der Fall war. Der sozialdemokratisch orientierte
FNV ist mit 1,4 Mio. Mitgliedern größter
Gewerkschaftsbund
in den Niederlanden, der christliche CNV hat etwa 350.000
Mitglieder.
Tarifparteien
in Rumänien setzen auf Selbstorganisation
Am
25. Oktober 2011 wurde in Bukarest ein beispielhaftes Abkommen zum
Tarifvertragswesen unterzeichnet. Vertragspartner sind neben den
fünf großen gewerkschaftlichen
Dachverbänden auch der
neue Arbeitgeberverband Patrorom, der erst im September 2011 aus der
Fusion von ehemals vier Arbeitgeberdachverbänden entstandenen
ist.
Nachdem die Regierung im Mai 2011 einseitig die weitreichendste Reform
des Tarifvertragswesens seit 20 Jahren in Kraft gesetzt hatte, kam es
zu einem Zerwürfnis mit den Tarifparteien.
Der
größte Teil der Arbeitgeberverbände ist im
September
2011 aus dem staatlichen Wirtschafts- und Sozialrat ausgeschieden. Mit
dem neuen Abkommen erkennen sich die Tarifparteien gegenseitig an.
Künftig wollen sie ihre Zusammenarbeit unabhängig von
staatlichen Institutionen eigenverantwortlich gestalten.
Portugal erhöht
Arbeitszeit um 30 Minuten
Am
7. Dezember 2011 verabschiedete der Ministerrat in Lissabon eine neue
Arbeitszeitregelung als Teil
der Antikrisen-Maßnahmen zur
Rettung der Banken und des Euro. Danach können Arbeitgeber in
der
Privatwirtschaft die tägliche Arbeitszeit nun um 30 Minuten
verlängern, ohne die Überstunden bezahlen zu
müssen. Arbeitnehmer in Portugal arbeiten dann
wöchentlich 3,5 Stunden länger als
Arbeitnehmer in
Deutschland. Selbst in Ländern wie Lettland,
Slowenien
und Rumänien ist die reale Arbeitszeit damit niedriger als in
Portugal.
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5. Beispiele für
EBR-Aktivitäten
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Ablehnung einer chinesischen
Kapitalbeteiligung aus ethischen Gründen
Am 12. Oktober 2011
beschloß der Europäische Betriebsrat des
französischen Energiekonzerns GdFSuez bei einer Sitzung in
London eine ablehnende Stellungnahme im Rahmen des
Konsultationsverfahrens über die Kapitalbeteiligung eines
chinesischen Staatsfonds. Der Investor bekennt sich nach Meinung des
EBR nicht zu Prinzipien einer sozialen
Unternehmensverantwortung, die Einhaltung fundamentaler Menschen-
und Arbeitsrechte sei nicht gewährleistet. GdFSuez hatte im
November 2010 ein internationales Rahmenabkommen mit den Gewerkschaften
zu diesen Fragen geschlossen (siehe Bericht in den
EBR-News 4/2010).
Bisher
ist noch kein
vergleichbarer Fall bekanntgeworden, wo ein Europäischer
Betriebsrat einen
Minderheitsinvestor aus ethischen Motiven abgelehnt
hätte. Die
chinesische Regierung will durch Kapitalbeteiligungen Zugang zu
Rohstoffen und internationale Reputation gewinnen. Da bei
GdFSuez in
der fraglichen Tochtergesellschaft 1.500 europäische
Arbeitnehmer von der Investition betroffen sind,
führte die zentrale Leitung ein Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahren mit dem EBR durch. Die
Stellungnahme wurde in
zwei EBR-Sitzungen und mit Hilfe einer
Beratungsgesellschaft vorbereitet.
Europäische
Betriebsräte im Handel
Vom
17. bis 19. Oktober 2011
trafen sich Arbeitnehmervertreter des Groß- und Einzelhandels
aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit Kollegen aus
Osteuropa zum "Wiener Dialog". Diese Dialogplattform existiert bereits
seit 2002 mit jährlichen Treffen. Neben einem Austausch
über
die Arbeit Europäischer Betriebsräte im Handel geht
es dabei
auch um Themen wie die Arbeitsmarktsituation, Mindestlöhne,
Ladenöffnungszeiten und die Einhaltung sozialer
Mindeststandards.
Französischer EBR
will Umstrukturierung gerichtlich stoppen lassen
Am
13. Dezember 2011 wurde in Paris bekannt, daß der
Europäische Betriebsrat des Nuklearkonzerns Areva ein
Gerichtsverfahren vorbereitet, um seine Beteiligungsrechte einzuklagen.
Als Folge des Atomunglücks in Japan plant der
französische
Staatskonzern, Investitionen zu streichen und Personal abzubauen. Diese
Pläne wurden jedoch nicht mit dem EBR besprochen, es fand
keinerlei Unterrichtung und Anhörung statt. Der EBR will daher
per
einstweiliger Verfügung die Sparpläne
stoppen und
beruft sich auf einen vergleichbaren Fall im Jahr 2006 bei Gaz de
France (siehe Bericht
in den EBR-News 1/2008).
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6.
Neugründung von Europäischen Betriebsräten
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Österreichische
Bahn gründet EBR
Wenige
Tage nach Inkrafttreten des neuen österreichischen
EBR-Gesetzes
wurde am 20. Juni 2011 in Wien eine EBR-Vereinbarung für die
ÖBB durch Arbeitnehmervertreter aus Österreich und
Ungarn
unterzeichnet. Das Unternehmen, dessen wichtigste ausländische
Tochtergesellschaft derzeit die Rail Cargo Hungaria ist, will in den
nächsten Jahren international weiter wachsen.
Erste
belgische EBR-Gründung nach neuer Rechtslage
Am
29. September 2011 wurde bei Ter Beke, einem Nahrungsmittelverarbeiter
aus Ostflandern, ein EBR auf der Grundlage des neuen belgischen
Tarifabkommens (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2011) errichtet. Das börsennotierte
Unternehmen hat 1.850 Arbeitnehmer an neun Standorten in Belgien,
Frankreich und in den Niederlanden.
Italienischer Zementhersteller
gründet EBR
Am
26. Oktober 2011 wurde in Rom der erste italienische EBR nach neuer
Rechtslage errichtet. Die Baustoffgruppe Cementir Holding
beschäftigt 3.200 Arbeitnehmer in 15 Ländern
weltweit. Da es
in Italien noch kein neues EBR-Gesetz gibt (siehe Bericht weiter
oben), konnte nur auf
die EU-Richtlinie Bezug genommen werden. Auffällig ist,
daß die EBR-Vereinbarung keine Definition des Unterrichtungs-
und
Anhörungsverfahrens im Sinne der neuen Richtlinie
enthält.
Dem
EBR gehören 14 Mitglieder an: sechs aus Italien,
fünf
aus Dänemark, je einer aus Norwegen und Schweden sowie ein
Beobachter aus der Türkei. Pro
Jahr gibt es nur eine einzige Plenarsitzung, hinzu kommt der Anspruch
auf zwei jährliche Schulungstage.
Ein geschäftsführender Ausschuß aus vier
Mitgliedern wird die laufenden Geschäfte
führen.
Deutscher
Software-Konzern stockt auf
Nach
der Gründung eines deutschen Betriebsrates bekommt SAP jetzt
auch
einen Europäischen Betriebsrat. Am 24. November 2011 wurde am
Sitz
des Konzerns in Walldorf bei Heidelberg eine EBR-Vereinbarung
unterzeichnet. Dem EBR werden Delegierte aus 27
Ländern
angehören, die Schweiz ist nicht vertreten. Er tagt einmal pro
Jahr.
Die
EBR-Gründung bei SAP ist aus mehreren Gründen
bemerkenswert.
Bis zum Jahr 2006 gab es für die damals 14.000
Beschäftigten
in Deutschland noch nicht einmal einen lokalen Betriebsrat. Die
erstmalige Wahl wurde damals gerichtlich erzwungen (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2006).
Es waren Mitglieder der IG Metall, die diese Initiative ergriffen
hatten. Nach Errichtung des deutschen Betriebsrates gründete
sich
in Konkurrenz zur IG Metall eine Betriebsgruppe der Gewerkschaft
ver.di, die nun ihrerseits die Gründung des
Europäischen
Betriebsrates betrieb. Beide Gewerkschaften sind Mitglied des gleichen
Dachverbandes, des DGB, treten jedoch bei Betriebsratswahlen und bei
der Werbung von Mitgliedern als Konkurrenten auf.
Gewerkschaftliche
Konkurrenzen nehmen zu
Die
Frage der Abgrenzung von
Organisationsbereichen zwischen den Mitgliedsgewerkschaften des DGB
stellt sich in Deutschland immer stärker. Während in
einigen
Unternehmen die Kooperation unterschiedlicher
Gewerkschaften gut funktioniert, gibt es anderswo starke Konkurrenzen.
Neben der IT-Branche sind z. B. der Mobilfunk, die
Energiewirtschaft, das Transportwesen und industrienahe
Dienstleistungen betroffen. Es bedarf keiner konkurrierender
Dachverbände wie z. B. in Frankreich, um die gleichen
Probleme
wie in Frankreich zu erzeugen.
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7.
Update von EBR-Vereinbarungen
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Airbus verdoppelt
Sitzungszahl
Am
27. Juni 2011 wurde die EBR-Vereinbarung für Airbus
aktualisiert.
Die Anzahl der jährlichen Plenarsitzungen für die 18
EBR-Mitglieder stieg von zwei auf vier. Als Gast nimmt je ein Vertreter
der beiden Zulieferer Aerolia und Premium Aerotec teil -
Tochtergesellschaften, die erst ausgegliedert, dann aber
doch
nicht verkauft wurden.
Die neue
EBR-Vereinbarung übernimmt die Definition von Unterrichtung
und
Anhörung aus der neuen EU-Richtlinie. Der
Europäische Betriebsrat von Airbus wurde 2001 nach
niederländischem Recht gegründet. Formal ist
er nur ein
Europäischer Spartenbetriebsrat innerhalb der EADS-Gruppe,
die ihrerseits über einen eigenen Europäischen
Betriebsrat
auf Holding-Ebene verfügt. Dieser hatte seine EBR-Vereinbarung
bereits im
Oktober
2008 angepaßt (siehe Bericht in den
EBR-News 1/2009).
Supermarkt-Kette
stärkt den geschäftsführenden
Ausschuß
Am
20. Oktober 2011 wurde die EBR-Vereinbarung von Carrefour, eine
Alt-Vereinbarung aus dem Jahr 1996, aktualisiert. Der EBR besteht aus
29 Mitgliedern aus acht Ländern, darunter elf aus Frankreich,
sieben aus Spanien, jeweils drei aus Belgien und Italien. Die
fünf
Mitglieder des engeren Ausschusses tagen dreimal jährlich. Sie
werden nicht gewählt, sondern nach französischem
Vorbild vom
Gewerkschaftsverband UNI in Brüssel ernannt. Alle
EBR-Mitglieder
haben einen Schulungsanspruch von zwei Tagen pro Jahr und Zutrittsrecht
zu allen Niederlassungen in Europa. Im März 2011 hatte
erstmals
seit der Errichtung des EBR 1996 ein korrektes
Anhörungsverfahren
stattgefunden (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2011).
Finanzkonzern
aktualisiert EBR-Regeln
Am
2. Dezember 2011 aktualisierte die französische Versicherungs-
und
Bankengruppe Groupama ihre EBR-Vereinbarung. Die Arbeitsmittel des EBR
werden ausgebaut. Sprachkurse sind nun ausdrücklich
vorgesehen.
Obwohl das Unternehmen seinen Hauptsitz in Frankreich hat, liegt der
Vorsitz der Arbeitnehmerseite (= EBR-Sekretärin) in Italien.
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8. Neues zur Rechtsform der SE
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Sozialpartner
bewerten Revisionsbedarf unterschiedlich
Am
5. Juli 2011
startete die Europäische Kommission in
Brüssel die erste Phase der Anhörungen zum geplanten
Revisionsverfahren der
SE-Richtlinie (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2010). Arbeitgeberverbände
und Gewerkschaften
wurden aufgefordert, zu ausgewählten Fragen Stellung zu
nehmen.
Nach einer Studie von Ernst & Young gibt es die meisten
SE-Gesellschaften derzeit in Tschechien und in Deutschland (siehe Grafik).
Während spezialisierte Anwaltskanzleien in Prag leere
SE-Firmenmäntel zum Verkauf vorhalten, spielt in Deutschland
das
Einfrieren der Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat eine
große
Rolle (siehe Bericht
in den EBR-News 4/2010).
Ein neuer Expertenbericht des
gewerkschaftsnahen SE-Europe Netzwerkes in Brüssel
weist darauf hin.
Am
6. Oktober 2011 legte
BusinessEurope, der
Dachverband der europäischen Arbeitgeberverbände,
seine Stellungnahme vor und sprach sich gegen eine Revision
der geltenden Richtlinie aus. Am 28. Oktober 2011 antwortete der
Europäische
Gewerkschaftsbund (EGB) mit einem ausführlichen
Positionspapier und benannte Mängel der geltenden Rechtslage.
Diese Stellungnahmen sollen jetzt in den weiteren
Gesetzgebungsprozeß einfließen.
Das Drehbuch
zur SE-Revision erinnert an die EBR-Revision
Die
derzeitige Situation nach
der ersten Phase der Anhörungen zeigt Parallelen zur Revision
der EBR-Richtlinie (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2007).
Bis April 2008 lehnten damals nämlich die
Arbeitgeberverbände
jeder Veränderung an der Rechtsgrundlage für den
Europäischen Betriebsrat strikt ab, bis schließlich
die
Europäische Kommission selbst die Initiative ergriff.
Im Sommer 2008 wurde dann hinter den Kulissen in
einem
Schnellverfahren eine - politisch umstrittene - Absprache zwischen den
Sozialpartnern getroffen (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2008).
Deutscher
Versicherungskonzern friert Drittelbeteiligung ein
Gerade
noch rechtzeitig vor Erreichen der Schwelle von 2.000 Arbeitnehmern zur
Bildung eines paritätischen Aufsichtsrates wurde die
Rechtsschutzsparte der ARAG am 1. Dezember 2011 in eine
Europäische Gesellschaft (SE)
umgewandelt. Wie bei vielen SE-Umwandlungen ist die
Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat damit auf Dauer
eingefroren, die Holding des Familienunternehmens bleibt sogar
vollständig mitbestimmungsfrei. Eine
entsprechende Vereinbarung wurde
am 7. Oktober 2011 am Konzernsitz in Düsseldorf
(Foto)
unterzeichnet. Im Aufsichtsrat der Rechtsschutzsparte sitzen
künftig zwei deutsche und ein
niederländischer
Arbeitnehmervertreter.
Die
3.400 europäischen Arbeitnehmer werden von einem
SE-Betriebsrat
vertreten, der zweimal jährlich tagt. Ihm gehören
Delegierte
aus Deutschland, Österreich, Slowenien, Italien, Spanien,
Portugal, Griechenland, Belgien, den Niederlanden und dem Vereinigten
Königreich an. Diese wählen
einen geschäftsführenden Ausschuß
aus vier
Mitgliedern. Ein besonderes Merkmal der Vereinbarung: alle Mitglieder
des SE-Betriebsrates haben den gleichen Schutz wie ein deutscher
Betriebsrat.
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9. Der Blick über
Europa hinaus
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Erstes weltweites Pharmatreffen
Am
28. Oktober 2011
fand auf Initiative der Internationalen Föderation der
Chemiegewerkschaften (ICEM) zum ersten Mal ein weltweites Treffen
für die pharmazeutische Industrie statt. Etwa 50
Arbeitnehmervertreter aus 15 Ländern diskutierten in Genf
aktuelle
Trends und Restrukturierungen.
Arbeitnehmervertreter
bei Philips vernetzen sich weltweit
Am
23. und 24. November 2011 trafen sich Delegierte aus Europa, Brasilien
und asiatischen Ländern in Amsterdam, um ein globales Netzwerk
in
dem niederländischen Elektronikkonzern aufzubauen. Die
zentrale
Leitung wurde dabei für ihre mangelnde Unterrichtung
über geplante Fabrikschließungen in der Lichtsparte
gerügt, die am 17. Oktober 2011 bekannt wurden.
Erstes
internationales
Rahmenabkommen in der Catering-Branche
Am
12. Dezember 2011 wurde zwischen der zentralen Leitung des
französischen Unternehmens Sodexo und der IUL, dem
internationalen
Dachverband der Lebensmittelgewerkschaften, ein Rahmenabkommen
über grundlegende soziale Rechte geschlossen. Das weltweit
gültige Abkommen regelt auch die freie gewerkschaftliche
Betätigung. Noch im September 2010 hatte eine
Menschenrechtsorganisation Sodexo wegen Verletzung internationaler
Arbeitsstandards in den USA kritisiert (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2010).
Im Juni 2011 hatte das Unternehmen erstmals auch im
Vereinigten
Königreich ein sehr umfassendes "recognition agreement"
geschlossen (siehe Bericht
in den EBR-News 2/2011). Folgende Texte sind nur in
englischer
Sprache verfügbar:
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10.
Interessante Webseiten
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Gesundheitskonzern macht
EBR-Aktivitäten transparent
Die schwedische
Krankenhauskette Capio gründete im Juni 2006 den ersten
Europäischen Betriebsrat im privaten Gesundheitswesen (siehe Bericht in den
EBR-News 3/2006). Das inzwischen von Finanzinvestoren
aufgekaufte Unternehmen betreibt etwa 100 Kliniken in acht
EU-Ländern und will durch Zukäufe weiter wachsen. Die
Sitzungen des EBR, der sich zweimal pro Jahr trifft, werden auf der
Internetseite des Unternehmens
regelmäßig dokumentiert.
Arbeitsbeziehungen
in Skandinavien
Aktuelle
Meldungen über das Arbeitsleben in den nordischen
Ländern (Gewerkschaften, Arbeitsrecht, Tarifverhandlungen,
Arbeitslosigkeit usw.) liefert die englischsprachige Online-Publikation
"Nordic Labour Journal". Publiziert wird sie
von einem Forschungsinstitut in Oslo im Auftrag des
nordischen Ministerrates. Es gibt auch einen kostenlosen Newsletter.
Computerindustrie
in der globalen Verantwortung
Mehrere
Webseiten von Partnern aus dem Netzwerk GoodElectronics widmen
sich der
Verbesserung
der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der
Computerindustrie der Schwellenländer. Ziel ist
beispielsweise, beim Einkauf von Computern auf soziale und
ökologische Mindestanforderungen zu achten.
Verletzung von Menschen- und
Gewerkschaftsrechten weltweit
Jedes Jahr im Juni
veröffentlicht der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB)
Berichte des Vorjahres über Verletzung gewerkschaftlicher
Rechte in allen Teilen der Welt. Auf einer interaktiven Landkarte
können einzelne Länder direkt aufgerufen werden, ein
Glossar erklärt wichtige Begriffe, ein Leitfaden und
Schaubilder geben weiterführende Informationen.
Zahlreiche
weitere interessante Links haben wir in einer Linksammlung
zusammengestellt.
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Sozialer
Dialog in Südosteuropa
Im
Mai 2011 endete ein von der EU finanziell unterstütztes
Projekt
zum Sozialen Dialog im Transportgewerbe der
Länder Rumänien, Bulgarien, Mazedonien und Kroatien.
Die Transportarbeitergewerkschaft UNITATEA aus Bukarest, die das
Projekt koordiniert hatte, legte nicht nur einen umfassenden Bericht
über
die Workshops vor, sondern entwickelte auch ein Handbuch zum Sozialen
Dialog in den vier beteiligten Ländern. Diese Publikationen
sind
in fünf Sprachen verfügbar.
Jenseits von
Unterrichtung und Anhörung
Während
der Gesetzgeber Europäische Betriebsräte auf
Unterrichtung und Anhörung beschränkt, sind viele
bereits
einen Schritt weiter. In zunehmendem Maß handeln sie
Unternehmensvereinbarungen aus, die europaweit z. B. Arbeitssicherheit,
Gewinnbeteiligung, vorausschauende Personalplanung oder die
Rahmenbedingungen von Restrukturierungen regeln (siehe jüngste
Beispiele
in
den EBR-News 3/2011).
Diese im September 2011 publizierte Studie untersucht
Verhandlungsprozesse und das Zusammenspiel von EBR und Gewerkschaften
bei solchen Vereinbarungen in insgesamt zehn Unternehmen. Der
Schwerpunkt liegt auf der Metallindustrie, aber auch der Chemiekonzern
Bayer und die Bankengruppe Unicredit sind vertreten.
Tarifeinheit und
Tarifpluralität in Europa
Ebenfalls
im September 2011 ist dieser Sammelband erschienen, der die
Tarifsysteme in sieben Ländern des
Europäischen
Binnenmarkts analysiert. Ausgangspunkt der Publikation war eine
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom Juni 2010, die
Tarifeinheit in Deutschland zu beenden und damit einer weiteren
Zersplitterung des Tarifsystems den Weg zu ebnen (siehe Bericht in den
EBR-News 2/2010).
Herausgeberin des von der Hans-Böckler-Stiftung
publizierten Buches ist Dr. Reingard Zimmer. Die Arbeitsrechtlerin ist
seit Jahren auch für das Trainings- und Beratungsnetz
"euro-betriebsrat.de" tätig.
Arbeitnehmervertreter
im Aufsichtsrat: aktueller Ländervergleich
Im November 2011 legte das Europäische
Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Brüssel diese Studie
über die Rechtslage zur Arbeitnehmervertretung in den
Leitungs-
und Aufsichtsorganen von Unternehmen vor. Danach gibt es in 17
EU-Ländern sowie Norwegen Regeln über eine derartige
Mitbestimmung. Das Buch bietet auch eine Übersicht
über
die Modelle der Corporate Governance und über aktuelle
politische
Diskussionen und Trends zur Erweiterung oder
Beschränkung des
Arbeitnehmereinflusses. Ein eigenes Kapitel widmet sich der neuen
Rechtsform der Europäischen Gesellschaft (SE) und listet alle
relevanten Unternehmen auf, die bisher eine SE-Beteiligungsvereinbarung
geschlossen haben. Das Buch ist in deutscher und englischer
Sprache verfügbar.
Weitere Fachliteratur haben wir
auf einer Literaturseite
zusammengestellt.
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12. Trainings- und
Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de":
Weitere Beispiele aus
unserer Arbeit
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Regionaler Erfahrungsaustausch zum EBR
Am
3. November 2011 trafen sich etwa 25 Arbeitnehmervertreter aus
Österreich und Norditalien
im Kloster Neustift in Südtirol (Foto),
um sich über Erfahrungen im Europäischen Betriebsrat
auszutauschen. Vertreten waren auch einige Metallunternehmen aus
Südtirol, die die EBR-Gründung noch vor sich haben.
Als
Experten standen Wolfgang Greif von der Gewerkschaft GPA in Wien und
Werner Altmeyer vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
in Hamburg zur Verfügung.
SE-Betriebsrat
startet mit EU-Projekt in neue Amtszeit
Am
5. Dezember 2011 wurden bei einer Sitzung in Hamburg die
Projektaktivitäten für den SE-Betriebsrat der Donata
Holding
SE geplant. Er wird sich im Januar 2012 für eine neue Amtszeit
konstituieren und mit einem von der EU finanziell
geförderten
Schulungs- und Beratungsprojekt beginnen. Mit Unterstützung
des
Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de" sollen
die
Delegierten für ihre Arbeit fit gemacht werden. Unter dem Dach
der
Donata Holding SE und ihrer US-Tochtergesellschaft Coty sind
Parfümmarken wie Calvin Klein, Davidoff, David Beckham, Jil
Sander, Joop und Lancaster gebündelt. Coty hat Niederlassungen
in
16 EU-Ländern, der Schweiz und Monaco.
Akademie
für Europäische Betriebsräte
gegründet
Am
20. Dezember 2011 wurde die EWC Academy GmbH in
Hamburg gegründet. Sie wird im Jahr 2012 schrittweise
sämtliche Fachtagungen, Schulungen und Beratungsangebote des
Trainings- und Beratungsnetzes "euro-betriebsrat.de"
übernehmen. Die neue Akademie hat ihren Sitz im Stella-Haus
(Foto)
zwischen Alsterfleet und Binnenhafen, in Sichtweite der
historischen Speicherstadt und der neuen Elbphilharmonie. Das
Gebäude gilt in der Hansestadt als das schönste und
eleganteste Kontorhaus des Expressionismus.
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13.
Aktuelle Seminartermine
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Faltblatt
zum Seminarprogramm 2012
Das
Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" führt seit
Januar 2009 für die Mitglieder von Europäischen
Betriebräten, SE-Betriebsräten und Besonderen
Verhandlungsgremien Tagungen und Seminare durch. Bisher haben daran 347
Arbeitnehmervertreter aus 155 Unternehmen teilgenommen (das entspricht
etwa 16% aller Unternehmen in Europa, die einen EBR gebildet haben).
Für das Jahr 2012 liegt jetzt ein neues Faltblatt vor, das
einen Überblick über die geplanten Veranstaltungen
gibt:
Hamburger
Fachtagung
für Europäische Betriebsräte und
SE-Betriebsräte
Wie
jedes Jahr findet im Januar
wieder eine zweitägige Fachtagung in Hamburg statt. Die Themen:
Montag,
23. Januar 2012:
Neue
Maßstäbe für Unterrichtung,
Anhörung und Mitsprache
Dienstag,
24. Januar 2012:
Arbeitnehmervertretung
in Mittel- und Osteuropa
Die beiden Tage
können getrennt oder zusammen gebucht werden.
Gedolmetscht wird die Tagung
in drei Sprachen (Deutsch, Englisch und Französisch).
EBR-Seminar zur Gestaltung von
Anhörungsverfahren
Vom 10. bis 13. April 2012
findet auf Schloß Montabaur (Foto) ein EBR-Seminar statt, das
die
neue Rechtslage zur Unterrichtung und Anhörung unter dem
Aspekt von Restrukturierungen beleuchtet. Wie soll ein
Europäischer Betriebsrat das Anhörungsverfahren
konkret gestalten und rechtssicher eine
Stellungnahme ausarbeiten? Dieses Seminar richtet sich auch an
SE-Betriebsräte.
EBR-Schnuppertage
Parallel
dazu findet erneut ein Grundlagenseminar statt. Es richtet sich
an neugewählte Mitglieder in Europäischen
Betriebsräten und an Betriebsratsmitglieder, die sich
über die Schritte zur erstmaligen Gründung eines EBR
informieren wollen.
Sprachkurs
Englisch für Betriebsratsmitglieder
10.
– 16.06.2012 in
Eastbourne (an der englischen Kanalküste)
Seminare des Instituts zur
Fortbildung von
Betriebsräten (ifb)
Seit
1998 bietet das ifb
Seminare für Europäische Betriebsräte an,
deren Inhalte vom Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
mit erarbeitet wurden.
Grundseminar: Der
Europäische Betriebsrat
von A - Z
21.
–
25.05.2012 in
Hamburg
Workshop
für SE-Betriebsräte
Im
Jahr 2012 wird das Trainings- und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de"
erneut einen SE-Workshop anbieten. Da die Zahl der
SE-Betriebsräte noch relativ klein ist, wird der Termin mit
möglichen Teilnehmern zuvor telefonisch abgestimmt. Wer
Interesse hat, füllt bitte den folgenden Fragebogen aus.
Inhouse-Veranstaltungen
Eine
Übersicht über mögliche Themen für
Inhouse-Veranstaltungen finden Sie hier:
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Die
EBR-News werden herausgegeben von:
Trainings-
und Beratungsnetz "euro-betriebsrat.de" GbR
Mitarbeiter/innen
dieser Ausgabe:
Werner Altmeyer, Sandro
Maier, Bernhard Stelzl, Reingard Zimmer
Verteiler
der deutschsprachigen
Ausgabe: 16.809 Empfänger
Verteiler
der
englischsprachigen Ausgabe: 2.366 Empfänger
Verteiler
der
französischsprachigen Ausgabe: 2.469 Empfänger
Newsletter-Archiv: www.ebr-news.de
Wir freuen uns über
Anregungen zu diesem Newsletter und über Berichte aus Ihrem
EBR.
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